Prüfung Druckbelüftungsanlagen

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1 Prüfung Druckbelüftungsanlagen Dr.-Ing. Dietmar J. Richter Prüfsachverständiger für - Lüftungsanlagen - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und - Feuerlöschanlagen Folie-1

2 Inhalt: Einleitung Warum Druckbelüftungsanlagen Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung Umfang der Prüfung Zusammenwirken mit anderen Anlagen Folie-2

3 Einleitung - Warum Druckbelüftungsanlagen? Schutzziel: Fluchtwege müssen rauchfrei/raucharm gehalten werden, damit sie im Brandfall für Nutzer und die Feuerwehr benutzbar sind und bleiben. Treppenräume und Flure (Fluchtwege) sind keine Brandräume! Rauchgase können in den zu schützenden Bereich gesaugt werden. Druckbelüftungsanlagen sind in Fluchtwegen besser geeignet als maschinelle Entrauchungsanlagen, um die Rauchfreihaltung zu erreichen. Zu beachten ist, dass unabhängig von der Druckbelüftung in den Fluchtwegen für den Rauchabzug aus dem Brandraum Sorge getragen werden muss! Folie-3

4 Problem für die Prüfung: Derzeit existieren keine anerkannten technischen Regeln (z. B. DIN EN) für Druckbelüftungsanlagen. Zustimmung im Einzelfall (ZUE) notwendig! Der DIN EN wurde auf Grund von Fehlern in Berechnungsformeln durch das Land NRW widersprochen. Solange keine fehlerfreie Norm im Weißdruck vorliegt, kann daher die Gebrauchstauglichkeit von Druckbelüftungsanlagen nach DIN nicht nachgewiesen werden. (siehe hierzu K. Czepuk, Vortrag Brandschutztagung in Düsseldorf) Folie-4

5 Funktionsweise: Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Bildquelle: RDA Arbeitskreis Folie-5

6 Wirkungsweise: Druckbelüftungsanlagen blasen angesteuert durch eine BMA oder eigene Rauchmelder Außenluft in einem solchen Volumenstrom in die geschützten Räume dass: bereits vorhandener Rauch über sich öffnende Rauchabzüge ins Freie gespült wird eine kontinuierliche Durchspülung des geschützten Raumes mit Außenluft erfolgt aufgrund des sich aufbauenden Überdrucks kein weiterer Rauch aus dem Brandraum in den geschützten Bereich eindringen kann trotz des Überdrucks die bestimmungsgemäße Nutzung der Rettungswege möglich bleibt, insbesondere die Türen geöffnet werden können. Die Lufteinströmung sollte entgegen der Fluchtrichtung erfolgen! In Hochhäusern muss sie entgegen der Fluchtrichtung erfolgen. Folie-6

7 Aufbau (Beispiel System A): Prüfung von Druckbelüftungsanlagen 1...Druckentlastungsklappe 2...Druckaufnehmer 3...Handtaster 4...Automatische Rauchmelder 5...Tür mit selbsttätigem Türschließer 6...Alarmierungseinrichtung 7...Ventilator 8...Außenluftansaugung 9...Lüftungsleitung 10..Schaltschrank mit Regelung Bildquelle: RDA Arbeitskreis Folie-7

8 Einsatzbereiche von Druckbelüftungsanlagen: innenliegenden Treppenräume mit und ohne Vorräume Sicherheitstreppenräume und Sicherheitsschleusen Feuerwehraufzüge und deren Vorräume innenliegenden notwendige Flure Fluchttunnel Folie-8

9 Gesetzliche Grundlagen zur Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern im Land Brandenburg (Brandenburgische Hochhausrichtlinie - BbgHHR) vom 24. Juni 2008 Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung BbgSGPrüfV vom zuletzt geändert am ) Folie-9

10 Prüfanforderungen an Druckbelüftungsanlagen nach BbgSGPrüfV Was ist zu prüfen? - Ordnungsgemäße Beschaffenheit (Anlage muss den bauaufsichtlichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen Bestandsschutz nur für legal errichtete Anlagen ohne konkrete Gefahr für die Sicherheit) - Wirksamkeit (Schutzziel muss erfüllt werden, Anlage muss ihre Funktion zuverlässig erfüllen) - Betriebssicherheit (Anlage muss zuverlässig arbeiten, von der Anlage dürfen keine Gefahren ausgehen, die Anlage darf keinen Gefahren ausgesetzt sein) - Bestimmungsgemäße Zusammenwirken von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) Folie-10

11 Prüfanforderungen an Druckbelüftungsanlagen nach BbgHHR Was ist zu prüfen? (1) Der Eintritt von Rauch in innenliegende Sicherheitstreppenräume und deren Vorräume sowie in Feuerwehraufzugsschächte und deren Vorräume muss jeweils durch Anlagen zur Erzeugung von Überdruck verhindert werden. Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen. Redundante Anlagenausführung Druckbelüftungsanlagen müssen so bemessen und beschaffen sein, dass die Luft auch bei geöffneten Türen zu dem vom Brand betroffenen Geschoss auch unter ungünstigen klimatischen Bedingungen entgegen der Fluchtrichtung strömt. Vorgegebene Strömungsrichtung Die Abströmungsgeschwindigkeit der Luft durch die geöffnete Tür des Sicherheitstreppenraums zum Vorraum und von der Tür des Vorraums zum notwendigen Flur muss mindestens 2,0 m/s betragen. Vorgegebene Strömungsgeschwindigkeit Die Abströmungsgeschwindigkeit der Luft durch die geöffnete Tür des Vorraumes eines Feuerwehraufzugs zum notwendigen Flur muss mindestens 0,75 m/s betragen. Vorgegebene Strömungsgeschwindigkeit Folie-11

12 Prüfanforderungen an Druckbelüftungsanlagen nach BbgHHR Was ist zu prüfen? (2) Druckbelüftungsanlagen müssen durch die Brandmeldeanlage automatisch ausgelöst werden. Festlegung zur Ansteuerung Sie müssen den erforderlichen Überdruck umgehend nach Auslösung aufbauen. Festlegung zur Arbeitsgeschwindigkeit Die maximale Türöffnungskraft an den Türen der innenliegenden Sicherheitstreppenräume und deren Vorräumen sowie an den Türen der Vorräume der Feuerwehraufzugsschächte darf, gemessen am Türgriff, höchstens 100 N betragen. Festlegungen zu den Türöffnungskräften Folie-12

13 Beispiel Treppen: Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Aus EN :2006 Folie-13

14 Umfang der Prüfung (nach den Prüfgrundsätzen Pkt ): - Prüfung der lufttechnischen Anlage nach Nr bis Abströmgeschwindigkeiten z. B. im Türquerschnitt - Türöffnungskräfte der Türen in Rettungswegen - Regelverhalten - Anschluss an eine Sicherheitsstromversorgung - Anordnung und Funktion der Auslöseeinrichtungen - Anschluss an die Brandmeldeanlage, sofern vorhanden Folie-14

15 Grundlagen für die Prüfung Prüfung von Druckbelüftungsanlagen - Gesetze und Verordnungen, z. B. Brandenburgische Bauordnung - Technische Baubestimmungen (z. B. LüAR, LAR, DIN 4102) - Bauregelliste - Verwendbarkeitsnachweise (z.b. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis APZ, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - ABZ) - Allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN, VDI, VdS) Folie-15

16 Bereitzustellende Unterlagen für die Prüfung: - Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen - Brandschutzkonzept - Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind: Grundfläche und Rauminhalt Brandabschnitte, Rauchabschnitte Wände und Decken mit vorgeschriebenen Feuerwiderstand Nutzung (Personenzahl, Garagenstellplätze, u.ä.) - Pläne und Schema der Anlage mit Angabe der Anordnung und Ausführung der Nachström- und Abströmöffnungen - Funktionsbeschreibung - Bericht über die letzte durchgeführte Prüfung - Dokumentation mit Bauteilespezifikation incl. CE-Kennzeichnung Folie-16

17 Prüfung Gesamtanlage: Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Baugenehmigung mit Auflagen Abweichungen Brandschutzkonzept Verwendbarkeitsnachweise Zusammenwirken mit anderen Anlage Gesamtanlage 1. Prüfschritt: Ordnungsprüfung (Vollständigkeit der bereitzustellenden Dokumente/Unterlagen) Ausführungsplanung Bauausführung Folie-17

18 2. Prüfschritt Gesamtanlage, allgemeine Anforderungen: - Für jeden innenliegenden Treppenraum/Sicherheitstreppenraum eine Druckbelüftungsanlage - Bei Treppenräumen - Eigenschaften der bauliche Anlage im Hinblick auf den Wirkbereich der Druckbelüftungsanlage (Feuerwiderstände der Bauteile, Rauchdichtheit, selbstschließende Türen, ggf. vorhandene (zu öffnende) Fenster) - Bemessung nach den tatsächlichen Gegebenheiten und der notwendigen Druckhaltung - Anordnung der Zuström- und Abströmöffnungen (Mündungen) - Eignung und Einbindung in die Gebäudeleittechnik - Verknüpfung mit der BMZ bzw. den Sensoren zur Rauchdetektion - Regelung Folie-18

19 3. Prüfschritt Bauteile/Komponenten: Ventilator Klappen Bemessung Einflussfaktoren Maschineller Rauchund Wärmeabzug Auslösung, Steuerung Leitungen Funktionserhalt Energieversorgung Prüfumfang zur Beurteilung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit Folie-19

20 Bemessung Grundlegende Anforderung: Die Bemessung des Zuluft-Volumenstromes der Zuluftanlage für die Druckbelüftungsanlage bei innenliegenden Treppenräumen mit einer Höhe bis zur Hochhausgrenzmuss mindestens m³/h betragen, soweit nicht höhere Zuluft-Volumenströme durch das Baurecht gefordert werden. Bei Gebäuden Oberhalb der Hochhausgrenze bis 60 m, über 60 m und für Sicherheitstreppenräume und Feuerwehraufzüge muss der notwendige Zuluft- Volumenstrom individuell berechnet werden. Der Nachweis dieser Luftmenge ist bei geöffneter Druckentlastungsöffnung im Treppenraum (Spülbetrieb) zu führen. Folie-20

21 Bemessung Bildung von Anlagenklassen: Auslegung und Konfiguration nach Schutzzielen (Anlagenklassen): Müssen in erster Linie Rettungsmaßnahmen oder Brandbekämpfung ermöglicht werden? Bieten die nicht betroffenen Nutzungseinheiten auch im Brandfall einen sicheren Aufenthalt? Wieviele Personen nutzen das Objekt? Sind die Personen ortskundig oder ortsfremd? Sind Personen in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt? Welche Zeit vergeht bis die Nutzer das Objekt verlassen können? Müssen bei Räumung oder Evakuierung viele Personen gleichzeitig die Rettungswege nutzen? Folie-21

22 Anwendungsklassen nach EN :2005: Anlagenklasse Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D Klasse E Klasse F Anwendungsbeispiel Für Eigen-Rettungsmaßnahmen, Schutz vor Ort Für Eigen-Rettungsmaßnahmen und zur Brandbekämpfung Für Eigen-Rettungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Fremdrettung Für Eigen-Rettungsmaßnahmen und über längeren Zeitraum Für Eigen-Rettungsmaßnahmen bei in Phasen gesteuerter Fremdrettung Brandbekämpfungssystem und Eigen- Rettungsmaßnahmen Folie-22

23 Bemessung Beispiel Klasse A nach EN :2005: Kriterien: Luftgeschwindigkeit: Die Luftgeschwindigkeit durch die Türöffnung zwischen dem druckbelüfteten Treppenraum und dem Korridor/Vorraum darf 0,75 m/s nicht unterschreiten wenn: - die Türen zwischen dem Korridor/Vorraum und der druckbelüfteten Treppe geöffnet sind, - die Luftabführung des Korridors/Vorraums auf diesem Geschoss offen ist, - auf allen anderen Geschossen alle Türen geschlossen sind, - die Ausgangstür, die ins Freie führt, geschlossen ist. Folie-23

24 Bemessung Beispiel Klasse A nach EN :2005: Kriterien: Druckunterschied: Der Druckunterschied an einer geschlossenen Tür zwischen der druckbelüfteten Treppe und dem Korridor/Vorraum darf (50 +/- 5) Pa nicht unterschreiten, wenn: - die Luftabführung des Korridors/Vorraums auf diesem Geschoss geöffnet ist, - auf allen anderen Geschossen alle Türen geschlossen sind, - die Ausgangstür, die ins Freie führt, geschlossen ist. Folie-24

25 Bemessung Beispiel Klasse A nach EN :2005: Kriterien: Türöffnungskraft: Das System muss so ausgelegt sein, dass die Kraft am Türgriff 100 N nicht übersteigt. Anmerkung: Die Kraft, die zum Öffnen einer Tür notwendig ist, wird durch die Reibung in den Türscharnieren und ggf. Türschließern beeinflusst! Folie-25

26 Türöffnungskraft: M s : Moment Türschließer b1 Kraft auf die Tür als Folge der Druckdifferenz: F D p H B Momentenbilanz: F T F D b 1 b 2 M s F D : Druck- Kraft p Ü = 50 PA F T : Tür-Öffnungs- Kraft Zulässige Türöffnungskraft = 100 N p max 100N b2 M b (H B) 1 s Schließkraft des Türschließers beachten in der Regel 15 N! Folie-26

27 Bemessung Beispiel Klasse A nach EN :2005: Folie-27

28 Bemessung Ermittlung des Luftbedarfs: Identifikation aller Luftwege bei geschlossenen Türen (Spalten, Fahrschachttüren, Fenster, bauliche Öffnungen, usw.) siehe Beispiel Berechnung der Gesamt-Leckrate Berechnung der Gesamtzuluft bei geschlossenen Türen mit 50 % Sicherheitsaufschlag (A) Identifikation der offenen Türen gemäß Schutzkonzept (Anlagenklassen) Berechnung der erforderlichen Gesamtzuluft bei offenen Türen mit einem Sicherheitsaufschlag für die Undichtigkeiten von 15 % (B) Ermittlung des größeren Wertes aus A und B Berechnung der erforderlichen Luftauslässe aus den druckbeaufschlagten und nicht druckbeaufschlagten Bereichen Berechnung der Türöffnungskräfte Bestimmung Ventilatorleistung Folie-28

29 Bemessung Beispiel Leckagenermittlung an einer Tür: Es gelten folgende Annahmen: Leckage einer Tür T30: 300 m³/h Leckage einer Tür T30RS oder RS-Tür: 20 m³/h Der errechnete Luftvolumenstrom muss korrigiert werden!!! Folie-29

30 Bemessung von Druckbelüftungsanlagen (Sicherheitstreppenräume in Hochhäusern): Auslegungsgrundsatz: Es muss im Bradfall genügend Luft strömen, dass kein Rauch durch die Türen in den sicheren Bereich eindringen kann. V l =alpa x 0,66 x SQR((2 x g x (1 T L /T R )) x B x H 1,5 In vereinfachter Form in m³/s V l = k x B x H 1,5 in m³/s V l...luftvolumenstrom (m³/s) ca bis m³/h k...konstante (1,5...1,8) B...Türbreite (m) H...Türhöhe (m) Folie-30

31 3. Prüfschritt - Komponenten: Prüfung von Druckbelüftungsanlagen A: Aufstellraum der Druckbelüftungsanlage: Aufstellung des/der Ventilator/en in besonderen Räumen (Lüftungszentralen), wenn die anschließenden Leitungen in mehrere Geschosse führen. Die Räume können luftdurchströmt sein. Eine Aufstellung des Ventilators im innenliegendentreppenraum ist möglich. Tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile zu anderen Räumen müssen der höchsten Feuerwiderstandsdauer der Decken und Wände entsprechen, durch die Lüftungsleitungen von der Lüftungszentrale aus hindurchgeführt werden. Andere Wände, Decken und Fußböden müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder durch mind. 2 cm dicke Schichten aus mineralischen, nichtbrennbaren Baustoffen gegen Entflammen geschützt sein. Folie-31

32 Beispiele für die Ausführung möglicher Aufstellräume: Achtung! Schaltschränke der Druckbelüftungsanlage dürfen nicht im Treppenraum platziert werden! Quelle: Anwenderleitfaden RDA Arbeitskreis Folie-32

33 B Ventilator: Eignung für die vorgesehenen Anwendungen (Verwendbarkeitsnachweis, Temperatur-/Zeitbeständigkeit, ggf. Überbrückung des Motorschutzes). Ausführung in nicht brennbaren Bauteilen (keine Kunststoffgehäuse, Keilriemenantriebe, Kunststoffflügelrad, Kunststoffklemmkasten, Befestigung mit Kunststoffdübeln). Befestigt an bzw. auf feuerbeständigen Massivbauteilen. Die Befestigung der Ventilatoreinheit hat sicher zu erfolgen. Anschluss an die Sicherheitsstromversorgung (sofern gefordert). Die Aufstellung sollte entweder direkt im Treppenraum oder in einer Lüftungszentrale an der Außenfassade aufgestellt werden. Zusätzliche Anlage in der Lüftungszentrale sind nicht erlaubt. Folie-33

34 C Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Lüftungsleitungen mit Absperrvorrichtungen: Es sind keine Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch im Verlauf der Kanalführung bis zum zu schützenden Raum zulässig, auch wenn diese durch verschiedene Nutzungseinheiten und Brandabschnitte führen. Selbsttätig oder motorisch öffnende bauaufsichtlich zugelassene Jalousieklappen, z. B. in der Qualität von Rauchschutzklappen, sind im Verlauf des Kanals zugelassen, wenn sie bei Netzausfall, Leitungsbruch, Kurzschluss und Anlagenbetrieb zwangsläufig offen sind und komplett feuerbeständig bekleidet sind. Sofern aus bauphysikalischen Gründen Klappen im Außenluftansaugkanal erforderlich werden, muss die gesondert abgestimmt werden. Das Kanalnetz außerhalb des Aufstellraumes und außerhalb des zu schützenden Raumes muss in L90 ausgeführt werden und der DIN V Teil 6 Kategorie 1 entsprechen. Folie-34

35 D Ansaugstellen: Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Außenluftansaug- und Fortluftausblasöffnungen Die Ansaugstellen vom Freien sind so anzuordnen und herzustellen, dass Rauch und Feuer durch sie nicht in den notwendigen Treppenraum übertragen werden können. Eine gesicherte Ansaugung kann gewährleistet werden durch: - ebenerdige Ansaugung - Ansaugung an der Gebäudefassade in Bodennähe, z. B. unterhalb von Fenstern Ansaugstellen sollten nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen liegen Ansaugstellen dürfen nicht zugestellt werden Ansaugstellen müssen regelmäßig vom Betreiber kontrolliert und gereinigt werden. Folie-35

36 D Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Außenluftansaug- und Fortluftausblasöffnungen Fortluftausblasöffnungen: Fortluftöffnungen müssen oberhalb von Ansaugstellen liegen. Den Rauch möglichst senkrecht nach oben ableiten oder Die Abströmgeschwindigkeit muss mehr als 7 m/s betragen. Folie-36

37 E Stromversorgung Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Aus dem öffentlichen Versorgungsnetz Sofern eine Sicherheitsstromversorgung gefordert ist, muss diese für die Druckbelüftungsanlage mit vorgesehen werden. Stromversorgung der Druckbelüftungsanlage unmittelbar hinter dem Hauptzähler parallel zu anderen Verbrauchern (Sprinklerschaltung) in einem separaten Raum mit feuerbeständigen Bauteilen. Die Sicherungen sind so zu wählen, dass bei einem Kurzschluss in der allgemeinen Elektroanlage des Gebäudes ein Ausfall der Hauptsicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Zuleitung zwischen Hausanschluss und Druckbelüftungsanlage wird mit Funktionserhalt von 90 min bzw. 30 min ausgeführt. Bei Netzersatzversorgung hat das Zuschalten der Druckbelüftungsanlage höchste Priorität. Folie-37

38 F Prüfung von Druckbelüftungsanlagen Steuereinrichtungen: Dienen dem Ansteuern der Druckbelüftungsanlage (zentrale Steuereinheit, manuelle Handmelder, automatische Melder) Manuelle Melder und automatische Melder müssen unabhängig voneinander funktionieren. Störungen, Kurzschluss und Leitungsunterbrechung in den Steuerleitungen der Auswerteeinheit müssen zur Zwangsauslösung führen. Die zentrale Steuereinheit sollte so platziert werden, dass sie manipulationssicher ist. Folgende Signale müssen verarbeitet werden: - Differenzdruck - Störung Ventilator - Meldung Auslösung Thermokontakt Motorschutzschalter - Position Reparaturschalter - Kabelbruch/Kurzschluss - Ausfall AV Folie-38

39 F Steuereinrichtungen: Folgende Komponenten sollten angesteuert werden: - Akustische Warnsignal - Betriebs- und Störanzeige - Stellantriebe - Ventilator - Sonnenschutz - Antrieb Abströmklappe - optische Warnanzeigen (Blitzleuchte) - Türfeststeller - Freilauftürschließer - Folie-39

40 G Auslösung von Druckbelüftungsanlagen: Die Druckbelüftungsanlage muss in jedem Geschoss durch automatische Rauchmelder selbsttätig in Betrieb gesetzt werden. Die Rauchmelder müssen vor dem Vorraum zum Treppenraum installiert sein. Sind keine Vorräume vorhanden, so sind die Rauchmelder unter der Decke im Flur anzuordnen. Im Erdgeschoss muss die Druckbelüftungsanlage auch von Hand eingeschaltet werden können. Die Rauchabzugsklappe zur Druckregelung muss von Hand aufgefahren werden können. Eine Verbindung der Ansteuerung der Druckbelüftungsanlage mit einer BMA ist wünschenswert. Sind zusätzlich zur Druckbelüftungsanlage ein natürlicher Rauchabzug vorhanden, ist sicher zu stellen, dass die Auslösung des Rauchabzuges übersteuert wird. Folie-40

41 Ermittlung der Leistungsparameter: Der bestimmungsgemäße Volumenstrom muss in einem Zeitraum von 60 s nach automatischer oder manueller Detektion der Brandmeldung erreicht werden. Die Luftgeschwindigkeit in den geöffneten Türen erfolgt über Mittelwertbildung an 8 Messstellen. Dabei darf an keiner Messstelle der Messwert negativ sein, d. h. die Luft muss im gesamten Querschnitt der Türen in Richtung Nutzungseinheiten strömen. Die Druckdifferenz muss zwischen dem druckbeaufschlagten Raum, z. B. Treppenraum, und dem dahinterliegenden Raum erfolgen. Die Türöffnungskräfte müssen bei geschlossenen Türen gemessen werden. Sie können mit einer Federwaage bestimmt werden. Sie dürfen 100 N nicht überschreiten. Bei geschlossenen Türen soll der Luftvolumenstrom durch die Druckentlastungsöffnung m³/h nicht unterschreiten. Folie-41

42 Ausführungsvorschriften für Druckbelüftungsanlagen (1): 1. Bei einer Drehzahlregelung über einen Drucksensor muss diese sicherheitsgerichtet ausgeführt werden. Der Nachweis für die Eignung des Drucksensors hierfür ist erforderlich (Übereinstimmung mit Sicherheitskonzept für das Gebäude!). 2. Jeder druckbelüftete Rettungsweg muss eigene, unabhängige Außenluftversorgung haben. 3. Lufteintrittspunkte: so angeordnet, dass gleichmäßige Verteilung über die gesamte Treppe erfolgt und kein Kurzschluss möglich ist (z.b. durch offen Tür, Mindest-Abstand: 3 m), eine einzelne Einblasstelle in Gebäuden mit einer Höhe < 11 m, sonst gleichmäßig verteilt mind. in jedem 3. Geschoss 4. Werden zur Steuerung und Regelung der Druckbelüftungsanlage Mikroprozessoren o.ä. verwendet, die Sicherheitsschaltungen ausführen sollen, dann sind auch diese sicherheitsgerichtet auszuführen. Der Nachweis für die Eignung der Steuerung ist erforderlich. Folie-42

43 Ausführungsvorschriften für Druckbelüftungsanlagen (2): 5. In Wohngebäuden darf die Rauchabzugs-Klappe des Treppenraumes zur Druckhaltung herangezogen werden. 6. Bei der Anordnung der Druckregelklappe ist der Windeinfluss zu beachten. 7. Auf einen Auskühlschutz an der Druckregelklappe ist zu achten. 8. In Räumen mit Druckbelüftungsanlagen sind selbstschließende Türen zu angrenzenden Bereichen erforderlich. 9. In Bereichen mit Druckbelüftungsanlagen müssen alle anderen Öffnungen (z. B. Fenster) verschlossen sein und nur unter Zuhilfenahme spezieller Werkzeuge geöffnet werden können. Folie-43

44 Ausführungsvorschriften für Druckbelüftungsanlagen (3): Zusätzliche Anforderungen bei Sicherheitstreppenräumen: Die Druckbelüftungsanlage muss redundant ausgeführt sein und mindestens zwei gleichgroße Ventilatoren haben, die bei gleichzeitigem Betrieb zusammen den erforderlichen Luftvolumenstrom erbringen. Bei Betrieb nur eines Ventilators muss dieser in der Lage sein, mindestens 2/3 der Gesamtluftleitung zu erbringen. Die Ventilatoren müssen in einem eigenen Raum mit feuerbeständigen Wänden und Decken aufgestellt werden. Türen zu diesem Raum müssen selbsttätig schließen (Lüftungszentrale). Es müssen mindestens zwei Außenluftansaugöffnungen vorhanden sein, die mit ausreichendem Abstand oder in unterschiedlichen Gebäudefronten angeordnet sind. Die Außenluftansaugöffnungen müssen Rauchmelder haben, die bei Rauchdetektion die betroffene Öffnung schließen. Folie-44

45 Zusammenspiel mit anderen Brandschutzeinrichtungen: Brandmeldeanlagen: BMA muss das Feuer lokalisieren können und Druckbelüftung auslösen Heizung, Lüftung und Klimatisierung: müssen so ausgelegt sein, dass im Notfall während eines Feuers die geplanten Vorgaben für die Differenzdrücke nicht nachteilig beeinflusst werden. Es müssen Klappen zur Verhinderung einer Rauchausbreitung eingesetzt werden. Lautsprecher- und Sprachmeldeanlagen: Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass die Meldungen trotz des Lärms der Druckbelüftungsanlage erkannt werden. Folie-45

46 Prüfumfang des PSV (1): - Übereinstimmung mit den Anforderungen des Brandschutzkonzepts, insbesondere hinsichtlich der Bemessung - Anordnung der Nachströmung, Zuströmung, Abströmung, Absaugung. - Funktionsprüfung (Betriebs- und Störmeldungen, Bedienelemente, Klappen) der Gesamtanlage - Eignung der Steuerung und Regelung - Sichtprüfung des Zustandes, zur Anordnung der Brandmelder barrierefreie Anströmung durch Brandgase und ausreichende Melderzahl - Überprüfung der Bauteile (siehe auch Prüfung Bauteile MRA) auf Eignung, Temperatur- und Zeitbeständigkeit, Überbrückung des Motorschutzes, Anschluss Kanalnetz, Vorhandensein der ABZ/APZ, Einbau/Ausführung gemäß ABZ/APZ Folie-46

47 Prüfumfang des PSV (2): - Eignung des Aufstellraumes für den Ventilator - Messung der Volumenströme und Druckdifferenzen an den Fluchttüren bei geöffneter Abströmklappe (> 15 Pa < 50 Pa) - Messung der Kräfte zum Öffnen der Türen (< 100 N) - Anschluss an die Sicherheitsstromversorgung - Funktionskontrolle Klappensteuerung - Einbindung in die Gebäudeleittechnik, Dokumentationsprüfung zur Eignung der GLT - Funktionserhalt der Leitungsanlagen - Signalisation von Betriebszuständen und Störungen - ggf. Rauchversuch zum Nachweis der Wirksamkeit Folie-47

48 Inhalt Prüfbericht für Druckbelüftungsanlagen Hinweise zu Mängeln, Gefahren, Weiterbetrieb und zu Nachprüfungen siehe Kapitel Prüfung von RWA Für jede Prüfung ist ein Prüfbericht nach diesem Abschnitt der Prüfgrundsätze zu erstellen. Inhalt: Art und Standort der baulichen Anlage Bauherrschaft / Betreiberin oder Betreiber (Auftraggeberin oder Auftraggeber) Name und Anschrift der oder des Prüfsachverständigen Zeitraum / Zeitpunkt der Prüfung Art und Zweck der Anlage Art und Umfang der Prüfung (vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung, wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Mängelbeseitigung) Kurzbeschreibung der Anlage mit Angabe der wesentlichen Teile vorgelegte Unterlagen Beurteilungsmaßstäbe (Rechtsvorschriften, Richtlinien, technische Regeln) Auslegungsdaten durchgeführte Funktionsprüfungen Betriebs- und Wartungszustand Sicherheitseinrichtungen Messergebnisse Nennung der verwendeten Mess- und Prüfgeräte Bewertung der Mess- und Prüfergebnisse Beschreibung der Mängel Bewertung der Mängel und fachliche Einschätzung zum Weiterbetrieb Fristangabe für Mängelbeseitigung Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit Bestätigung, dass diese Prüfgrundsätze beachtet worden sind Feststellung der Beseitigung von Mängeln Folie-48

49 Danke für die Aufmerksamkeit Bei Fragen erreichen Sie mich unter Folie-49

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