Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk"

Transkript

1 Urlaub für Lehrlinge im Maler- und Lackiererhandwerk Urlaubsanspruch Der Jahresurlaub eines Lehrlings richtet sich nach den im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) eingetragenen Urlaubsansprüchen. Die gesetzlichen Mindesturlaubsansprüche bzw. der für das Maler- und Lackiererhandwerk empfohlene Jahresurlaub lautet: Alter des Lehrlings zu Jahresurlaubsanspruch Beginn des Kalenderjahres (01. Januar) bis 15 Jahre 30 Werktage = 25 Arbeitstage 1) 16 Jahre 27 Werktage = 23 Arbeitstage 1) 17 Jahre 25 Werktage = 21 Arbeitstage 1) ab 18 Jahre 25 Werktage = 21 Arbeitstage 2) Urlaubsjahr ist immer das Kalenderjahr. Entscheidend ist das Alter am 01. Januar! Es entsteht kein anderer (höherer oder niedriger) Urlaubsanspruch, wenn der Lehrling im Laufe des Jahres älter wird, in das nächste Lehrjahr kommt oder Junggeselle wird. Verwechseln Sie nicht Arbeitstage mit Werktagen! Unser Rat: Rechnen Sie am besten immer mit den o. a. Arbeitstagen als Ausgangsbasis. 3) Wenn der Berufsausbildungsvertrag freie Felder zum Eintragen des Urlaubs hat: Tragen Sie den Urlaub richtig in den Lehrvertrag ein! Einige Handwerkskammern korrigieren falsche Eintragungen nur, wenn sie zu Lasten des Lehrlings gehen, nicht jedoch wenn sich der Betrieb zu seinen Ungunsten vertan hat. 1) gesetzlicher Mindesturlaub für jugendliche Lehrlinge nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und früherer Tarifregelung. Eine Unterschreitung ist nicht zulässig. 2) Tarifempfehlung bzw. bisherige tarifliche Regelung für erwachsene Lehrlinge (gesetzlicher Mindesturlaub sind 24 Werktage = 20 Arbeitstage) 3) Wird dennoch mit Werktagen (also einschließlich des Samstags) gerechnet, so gilt: - Samstage zählen als Urlaubstage mit, wenn der Urlaub zusammenhängend gewährt wird - bei Gewährung von Einzeltagen zählt der Samstag als Urlaubstag, wenn er von anderen Tagen mit Urlaub eingeschlossen ist. HAUPTVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Stand: November 2007, Änderungen vorbehalten / Seite 1 von 5

2 Teilurlaub / Voller Urlaub? Normalerweise beginnen Lehrlinge im Laufe des Jahres, meist im Herbst, ihre Lehre. Anspruch auf vollen Jahresurlaub hat ein Lehrling aber erst, wenn er dem Betrieb mindestens 6 Monate angehört (Wartezeit). Im Rumpfjahr des Beginns der Lehre hat der neue Lehrling daher oft nur Anspruch auf Teilurlaub nach der Zwölftelungs-Methode (= für jeden vollen Monat des Bestehen des Lehrverhältnisses 1/12 des vollen Urlaubsanspruchs). Beispiel: Lehrling, 17 Jahre am 01. Januar des Kalenderjahres, beginnt die Lehre am 01. September: voller Urlaubsanspruch: 25 Werktage = 21 Arbeitstage Dauer des Lehrverhältnisses im Rumpfjahr : 4 Monate Urlaubsanspruch im Rumpfjahr : 21 Arbeitstage x 4/12 = 7 Arbeitstage Teilurlaubsansprüche entstehen nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das auch für Lehrlinge anzuwenden ist, grundsätzlich nur in folgenden Fällen: der Lehrling hat im Betrieb die 6-Monate-Wartezeit für vollen Urlaubsanspruch noch nicht erfüllt. der Lehrling scheidet in der 1. Hälfte des Kalenderjahres aus dem Betrieb aus. Nur in diesen Fällen gilt die Zwölftelungs-Methode, sonst nicht! In allen anderen Fällen, also z. B. bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte, erwirbt der Lehrling vollen Jahresurlaubsanspruch. Urlaubsentgelt Während des Urlaubs ist die monatliche Lehrlingsvergütung fortzuzahlen (Urlaubsentgelt). HAUPTVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Stand: November 2007, Änderungen vorbehalten / Seite 2 von 5

3 Zusätzliches Urlaubsgeld Das Urlaubsgeld für Lehrlinge hängt von den Vereinbarungen im Berufsausbildungsvertrag (Lehrvertrag) bzw. ggf. betrieblicher Regelung ab: Eine tarifliche Regelung zum Urlaubsgeld für Lehrlinge besteht seit 01. April 2004 nicht mehr. (Daran hat auch der neue Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen vom 09. Sept nichts geändert). Bei Lehrverträgen, die vor dem 01. April 2004 abgeschlossen wurden, kann ggf. noch das frühere tarifliche Urlaubsgeld (25%) rechtlich nachwirken, soweit bei solchen Verträgen seither nichts anderes vereinbart wurde. Es wird empfohlen, das Urlaubsgeld für Lehrlinge (früher einmal 25% der Lehrlingsvergütung) an dem der gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (15 %) auszurichten, d.h. dem Lehrling auf freiwilliger Grundlage ein Urlaubsgeld von 15% seiner Monatsvergütung zu gewähren. Besteht in einem Jahr nur Teilurlaubsanspruch (z. B. nach Beginn der Lehre, s.o.) und wird ein prozentuales Urlaubsgeld gewährt, ist ggf. eine anteilige Berechnung des Urlaubsgeldes notwendig. Auch in andere Fällen eines nicht zusammenhängender Urlaubs kann eine solche Berechnung notwendig sein. Für die Berechnung des anteiligen Urlaubsgelds kann dann folgende Berechnungsformel angewandt werden: Ausbildungsvergütung x Urlaubsgeldprozentsatz Jahresurlaub (Arbeitstage) x 100 x Zahl gewährte Urlaubstage Rechenbeispiel: Lehrling, im 1. Lehrjahr, monatliche Ausbildungsvergütung 342, 17 Jahre alt (am des Kalenderjahres) => 21 Arbeitstage Jahresurlaubsanspruch, Urlaubsgeld 15 % (nach Empfehlung) erhält 7 Tage Urlaub im Abrechnungsmonat: Berechnung des anteiligen Urlaubsgeldes für den Abrechnungsmonat: 342 x x 100 x 7 = 17,10 HAUPTVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Stand: November 2007, Änderungen vorbehalten / Seite 3 von 5

4 Urlaubsabwicklung im Auslernjahr Im Auslernjahr des Lehrlings bestehen z.t. in der betrieblichen Praxis oft Unsicherheiten über die Abwicklung des Urlaubs vor und nach Ende der Lehre, obwohl durch Bundesurlaubsgesetz bzw. RTV klare Regeln existieren: Höhe des Jahresurlaubsanspruchs: Der Urlaubsanspruch richtet sich immer nach den Verhältnissen (Alter, Status) zum 1. Januar des Kalenderjahres! Der Urlaubsanspruch ändert (erhöht) sich auch nicht, wenn der Lehrling im Laufe des Jahres zum Junggesellen wird. Es ist insbesondere also kein anteiliger gezwölftelter Lehrlingsurlaub und Gesellenurlaub im Auslernjahr zu berechnen. Im Auslernjahr besteht in der Regel Anspruch auf den vollen Urlaub, da der Lehrling - von Sonderfällen abgesehen - ja bereits mehr als 6 Monate im Betrieb ist. Der Urlaubsanspruch reduziert sich nach der Zwölftelungs- Methode nur dann, wenn der Lehrling im 1. Halbjahr (bis 30. Juni) seine Lehre beendet und aus dem Betrieb ausscheidet. (Rest-) Urlaub beim übernommenen Junggesellen: Der vom Betrieb im Laufe des Jahres übernommene Lehrling nimmt als gewerblicher Arbeitnehmer erst zum 1. Januar des nächsten Jahres am Urlaubskassen-Verfahren teil. Für die Zeit zwischen Ende Lehre/Beginn UK-Verfahren gilt: Der Jahresurlaubsanspruch in Tagen ist unverändert (s.o.). Wurde der Urlaubsanspruch bereits vollständig in der Lehrzeit genommen, hat der übernommene Junggeselle keinen weiteren Anspruch auf Urlaub in diesem Jahr. Sind aus der Lehrzeit noch Urlaubstage offen, ist der Resturlaub in der Gesellenzeit zu gewähren. Berechnung der Urlaubsvergütung: Urlaubsentgelt = Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor Urlaubsantritt 65 x Zahl der Urlaubstage Zusätzl. Urlaubsgeld = 15 % vom Urlaubsentgelt (gemäss Rahmentarifvertrag/RTV gewerbliche Arbeitnehmer) Bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes der letzten 3 Monate ist immer von dem im Anschluß an die Lehre vereinbarten (höheren) Lohn auszugehen, Überstundenverdienste und einmalige Zuwendungen werden dagegen in das Arbeitsentgelt nicht eingerechnet ( 11 BUrlG). Verwechseln Sie diese Berechnung nicht mit denen im Urlaubskassen-Verfahren. HAUPTVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Stand: November 2007, Änderungen vorbehalten / Seite 4 von 5

5 Urlaubsabwicklung im Auslernjahr (Forts.) Urlaubsabgeltung bei Lehrlingen, die nicht übernommen werden oder vorzeitig ausscheiden: Kann der Urlaub im letzten Lehrjahr-/Urlaubsjahr nicht oder nur teilweise gewährt werden, hat der Lehrling, Anspruch auf Abgeltung seines (Rest-) Urlaubsanspruches, sofern er nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen wird. Entsprechendes gilt, wenn der Lehrling vorzeitig seine Lehre abbricht. Über die gewährten Urlaubstage bzw. ggf. abgegoltenen Urlaub hat der Betrieb eine Urlaubsbescheinigung auszustellen ( 6 BUrlG). Damit soll vermieden werden, daß dem Lehrling in einem neuen Betrieb nicht nochmals Urlaub gewährt wird. Ausgelernter Mitarbeiter aus fremden Betrieb wird eingestellt: Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters, der seine Lehre in einem anderen Betrieb beendet hat, sollte ggf. darauf geachtet werden, daß keine Doppelurlaubsgewährung erfolgt. Beispiel Am 01. August wird ein Junggeselle eingestellt, der seine Lehre zuvor in einem anderen Betrieb abgeschlossen hat, am 01. Januar war der (ehem.) Lehrling 20 Jahre alt: Jahresurlaub = 21 Arbeitstage. Im (fremden) Ausbildungsbetrieb wurde während der Lehrzeit bereits der volle Jahresurlaub gewährt. Betrieb gibt seinem neuen Junggesellen für die Zeit vom 01. August an nach der Zwölftelungs-Methode anteiligen Urlaub (5/12 von 21 Tagen = 9 Tage Urlaub). Ergebnis: Der Mitarbeiter erhält insgesamt 30 Tage Urlaub, obwohl ihm eigentlich nur 21 Tage zustehen würden. Klären Sie ab, wieviel Urlaub der neue Mitarbeiter bereits im Auslernjahr von seinem früheren Betrieb erhalten hat (Vorlage Urlaubsbescheinigung oder Nachfrage im Ausbildungsbetrieb). HAUPTVERBAND FARBE GESTALTUNG BAUTENSCHUTZ Stand: November 2007, Änderungen vorbehalten / Seite 5 von 5

Urlaub für Auszubildende

Urlaub für Auszubildende Urlaub für Auszubildende Urlaub nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes. Der Ausbildende (Betrieb) hat dem Lehrling für jedes Kalenderjahr Erholungsurlaub zu

Mehr

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung ARBEITSRECHT A14 Stand: Juli 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung Urlaubsentgelt

Mehr

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge)

Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Tarif- und Arbeitsrecht Tarifvertrag Auszubildende (Lehrlinge) Ausbildungsvergütungen 2011/2012 Urlaub für Auszubildende Stand: ab August 2011 Unternehmer-Service Maler- und Lackiererhandwerk Exklusiv

Mehr

Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub

Inhaltsübersicht. Urlaub - Teilurlaub Urlaub - Teilurlaub Inhaltsübersicht 1. Nichterfüllung der Wartezeit 2. Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit 3. Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte 4. Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte 5. Berechnung

Mehr

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG

URLAUB. Anspruch auf je 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nach 5 BUrlG URLAUB Allgemeines Regelungen hinsichtlich des einem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Gemäß 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf

Mehr

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende

Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Der Erholungsurlaub für voll- und minderjährige, voll- und teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer und Auszubildende Eine Anleitung für Anfänger, insbesondere zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen und Klausuren

Mehr

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich?

9. Ist die Eintragung in eine Urlaubsliste am Jahresanfang für den Auszubildenden verbindlich? Infos zum Urlaub 1. Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? 2. Besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub? 3. Was gilt als Urlaubstag? 4. Was gilt als Urlaubsjahr? 5. Ab wann besteht Urlaubsanspruch? 6. Wann

Mehr

Merkblatt Das wichtigste zum Urlaub

Merkblatt Das wichtigste zum Urlaub Merkblatt Das wichtigste zum Urlaub Gesetzlicher Mindesturlaub Alle Arbeitnehmer, auch Minijobber, Azubis, Praktikanten und Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt

Mehr

Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub

Inhaltsübersicht. Probezeit - Urlaub Probezeit - Urlaub Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Entstehen von Urlaubsansprüchen 3. Übertragung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen 4. Minderung von Urlaubsansprüchen 5. Wegfall von Urlaubsansprüchen

Mehr

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag 1 2 Ihre HWK-Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte. Die Handwerkskarte erhalten Sie nach Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle. Das Geburtsdatum

Mehr

5 Teilurlaub. 5 BUrlG

5 Teilurlaub. 5 BUrlG 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung

Mehr

2. Mindestbedingungen des BUrlG Unabdingbarkeit, 13 BUrlG

2. Mindestbedingungen des BUrlG Unabdingbarkeit, 13 BUrlG 2. Mindestbedingungen des BUrlG Unabdingbarkeit, 13 BUrlG Das BUrlG regelt Mindestbedingungen für den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. 2.1. Abweichungen zu Lasten des Arbeitnehmers Nach 13 BUrlG kann

Mehr

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch

Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch Ab in den Urlaub! Aspekte des gesetzlichen und tarifvertraglichen Urlaubsanspruch 1 Rechtsquellen Bundesurlaubsgesetz igz-manteltarifvertrag Weitere Regelungen: Sozialgesetze Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehr

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht

Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012. Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht Arbeitsrecht am Abend 27. Juni 2012 Es geht rund nicht nur im Fußball, sondern auch im Urlaubsrecht HEUTE Grundsätzliches zum Urlaubsrecht ( Wer hat wieviel Urlaub? ) Weiterentwicklung der EuGH-Entscheidung

Mehr

Urlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax:

Urlaubsrecht. Merkblatt. Ansprechpartner: Referat Recht. Michael Mißbach Telefon: Fax: Merkblatt Urlaubsrecht Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de Stand: 2016 Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt.

Mehr

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 5.29 Urlaub 5.29.1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Sofern nicht günstigere tarifvertragliche Regelungen bestehen, ergibt sich der Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche aus dem

Mehr

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag

Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag Ausfüllhilfe zum Berufsausbildungsvertrag 1 2 Ihre HWK-Betriebsnummer finden Sie auf Ihrer Handwerkskarte. Die Handwerkskarte erhalten Sie nach Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle. Das Geburtsdatum

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch. Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel Urlaubsrecht Petair-Fotolia.com Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt

Mehr

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach

Mehr

Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch

Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch Das Thema Urlaubsabgeltung führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, da noch viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Auffassung sind,

Mehr

URLAUBSTARIFVERTRAG FÜR ARBEITNEHMERÄHNLICHE PERSONEN

URLAUBSTARIFVERTRAG FÜR ARBEITNEHMERÄHNLICHE PERSONEN Urlaubstarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen im Deutschlandfunk Seite 1 von 5 URLAUBSTARIFVERTRAG FÜR ARBEITNEHMERÄHNLICHE PERSONEN Vorbemerkung des Herausgebers: Der vorliegende Tarifvertrag

Mehr

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV)

Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? Jürgen Jendral (HMAV) Ist 26 Abs. 2 Buchstabe b TV-EKBO rechtswidrig? 2. Auflage Jürgen Jendral (HMAV) Ein Kollege hat mir folgende Fragestellung zur Beantwortung vorgelegt, die ich zum Anlass nehme, die Frage nach der Rechtswidrigkeit

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 817 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag

Mehr

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer

Urlaub. - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/ Urlaubsdauer Urlaub - Arbeits- und Sozialrechtsinfo 10/2016 - Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr. Dabei zählen als Werktage alle

Mehr

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche. Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11 35 57-0 Urlaubsrecht Arbeitnehmer haben

Mehr

Rückzahlung von Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Urlaubsgeld? Rückzahlung von Urlaubsgeld? Arbeitgeber gewähren häufig ihren Arbeitnehmern neben dem für die Urlaubszeit zu gewährendem Urlaubsentgelt aus Anlaß der Urlaubsgewährung eine zusätzliche Urlaubsvergütung,

Mehr

TARIFVERTRAG. über den Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer geschlossen: 1 Geltungsbereich

TARIFVERTRAG. über den Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer geschlossen: 1 Geltungsbereich Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie - Südwesttextil - e. V., Stuttgart, einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e. V., Albstadt, und der Industriegewerkschaft

Mehr

Merkblatt. malerlackierer. Exklusiv für Innungsmitglieder. Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017.

Merkblatt. malerlackierer. Exklusiv für Innungsmitglieder. Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017. Stand September 2017 Tarifliche Jahressondervergütung im Malerund Lackiererhandwerk 2017 Die tarifliche Jahressondervergütung ( Weihnachtsgeld ) im Malerund Lackiererhandwerk ist auszahlbar mit der Abrechnung

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Urlaub

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Urlaub Arbeits- und Sozialrechts-Info Urlaub Stand: 1/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Urlaub Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr.

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Deutscher Bundestag WD /17 Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelne Aspekte zum Bundesurlaubsgesetz Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 11. Dezember 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales

Mehr

beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Urlaub

beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Urlaub beraten.bilden.forschen. ARBEITS- UND SOZIALRECHTS INFO Urlaub Stand: 9/2018 Urlaub Urlaubsdauer Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der Mindesturlaub von Arbeitnehmern 24 Werktage pro Kalenderjahr.

Mehr

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht

Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht An alle Landesverbände Präsidium Hans-Peter Murmann Geschäftsführender Vizepräsident Gesetzlicher Mindesturlaub Urlaubsrecht Quelle: Deutsche-Handwerks-Zeitung Wo ist der Urlaub gesetzlich geregelt? Wie

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden:

Aus diesem Grunde sollten nachfolgend die wesentlichen Aspekte dargestellt werden: Der Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis Die tägliche Praxis des Arbeitsrechtlers zeigt, dass die Gewährung von Erholungsurlaub oftmals zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führt,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 13 1 Einleitung 17 2 Urlaubsanspruch 19 2.1 Grundsatz 19 2.2 Entstehung des Urlaubsanspruchs 21 2.3 Erholungszweck

Mehr

Arbeitstag(e)/Woche sechs fünf vier drei zwei ein = Urlaubstage

Arbeitstag(e)/Woche sechs fünf vier drei zwei ein = Urlaubstage Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Anna Englaender, Rechtsreferentin Stand: 29.07.2016 Urlaubsanspruch

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesurlaubsgesetz BUrlG 551 Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert am 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) Der Bundestag hat mit Zustimmung

Mehr

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte

Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte Hinweise zum Urlaub für Beschäftigte 1. Anspruch auf Erholungsurlaub /Höhe des Erholungsurlaubs Mit der Tarifeinigung vom 09.03.2013 wurde eine tarifliche Neuregelung der Höhe des Urlaubsanspruchs beschlossen.

Mehr

Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler

Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler Urlaub ist schön Solltet Ihr auch mal wieder machen 6. Oktober 2010 Referenten: Wolfgang Manske und Ute Baumann-Stadler Fachanwalt/in für Arbeitsrecht, Nürnberg Urlaubsanspruch/ - dauer Gesetzlicher Anspruch

Mehr

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich?

1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Urlaub 1. Wieviel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? 2. Teilurlaubsanspruch 3. Wann entsteht der Urlaubsanspruch? 4. Was passiert, wenn der Auszubildende im Urlaub erkrankt? 5. Urlaubsgewährung

Mehr

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Der Verfall von Urlaubsansprüchen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Rechtsanwalt Georg Sendelbeck Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Die gesetzliche Grundlage 7 Abs. 3 BUrlG: Der Urlaub muss im laufenden

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 131, Datum

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 131, Datum Urlaubsabgeltung an die Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht,

Mehr

8 Urlaub. 1. Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer

8 Urlaub. 1. Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 8 Urlaub 1. Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1.1 Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf 30 Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub. 1.2 Für Schwerbehinderte im Sinne der gesetzlichen

Mehr

Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub, 1 BUrlG

Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub, 1 BUrlG Zivilrecht Arbeitsrecht Übersichten Entgeltfortzahlung bei Erholungsurlaub, 1 BUrlG Bei 1 BUrlG handelt es sich um einen gesetzlichen Freistellungsanspruch. Diesen haben nach 2 BUrlG grundsätzlich nur

Mehr

Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch und Freistellung von A bis Z

Inhaltsübersicht. Urlaub - Anspruch und Freistellung von A bis Z Urlaub - Anspruch und Freistellung von A bis Z Inhaltsübersicht 1. Abgeltungsverbot 2. Anspruchsberechtigte 3. Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjahres 4. Arbeitslosengeld/Ruhen des Anspruchs 5.

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Quelle: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Bundesurlaubsgesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe.

Quelle: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Bundesurlaubsgesetz. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: BUrlG Ausfertigungsdatum: 08.01.1963 Textnachweis ab: 01.11.1974 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 1963, 2 FNA: FNA 800-4, Bundesgesetzblatt

Mehr

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Redaktionelle Abkürzung: BUrlG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Redaktionelle Abkürzung: BUrlG Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Bundesrecht Titel: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: BUrlG Gliederungs-Nr.:

Mehr

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009

Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Die Entscheidung des BAG vom 24. März 2009 Mit Entscheidung vom 20.01.2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgendes festgestellt: Art.

Mehr

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen 2 0 1 2 Zwischen dem Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen

Mehr

Fragen und Antworten rund um das Urlaubsrecht

Fragen und Antworten rund um das Urlaubsrecht Fragen und Antworten rund um das Urlaubsrecht Ein Arbeitsjahr ist auch immer ein Urlaubsjahr: Damit dabei nichts schiefgeht und Ihnen niemand aus rechtlicher Sicht einen Strich durch die Rechnung macht,

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in Urlaub gehen. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und unter welchen Bedingungen

Mehr

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub

Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub Chef, ich bin dann mal weg! Rechte und Pflichten rund um den Urlaub 19.02.2016 1 1. Begriff und Rechtsgrundlagen 2. Urlaubsgewährung 3. Urlaubsdauer und seine Berechnung 4. Urlaubsentgelt / Urlaubsgeld

Mehr

Allgemeine Grundsätze des Urlaubsrechts

Allgemeine Grundsätze des Urlaubsrechts Stand: Mai 2016 Allgemeine Grundsätze des Urlaubsrechts - Ausarbeitung für Mitglieder der Vereinigten Industrieverbände von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.v., für die kein Tarifvertrag gilt.

Mehr

Rechtsgrundlagen - Sammlung

Rechtsgrundlagen - Sammlung Grundsätzliches Rechtsgrundlagen - Sammlung Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) 26 29 TV-L für Tarifbeschäftigte 40 Nr. 7 zu 26 TV-L Sonderregelungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung;

Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Anlage zum Schreiben des MF v. 21.06.2016 VD 4 35 26 Hinweise der TdL zum Erholungsurlaub in der für Niedersachsen geltenden Fassung; Urlaubsanspruch bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs/Beschäftigungsmodells

Mehr

Tarifvertrag für Auszubildende

Tarifvertrag für Auszubildende Tarifvertrag für Auszubildende für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Gültig ab 01. August 2018 Kündbar zum 31. Juli 2020 Kündigungsfrist 3 Monate Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen

Mehr

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich

Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich Foto: Sunny studio/fotolia.com Was Arbeitgeber über den Erholungsurlaub wissen sollten Die schönste Zeit des Jahres ist ja bekanntlich die Urlaubszeit. Neben Vergnügen und Entspannung beinhaltet das Thema

Mehr

Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern

Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Urlaubsansprüche für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern Stand Januar 2011 Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen eine Kurz information über die wichtigsten tariflichen Bestimmungen. Selbstverständlich

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. April 2010 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Zwischen

Mehr

Aktuelle Vertragsergebnisse / Entwicklungen 2015:

Aktuelle Vertragsergebnisse / Entwicklungen 2015: Tarifsituation - & Baumaschinen 2015 Seite 1 Tabelle 1: Tarifverträge / Tarifempfehlungen / Laufzeiten in - & Baumaschinenhandel und -Handwerk am (sofern nicht anders angegeben) 1-7-2015 Tarifvertrag Tarifempfehlung

Mehr

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015: U.9AZR Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17. November 2015 Neunter Senat - 9 AZR 179/15 - ECLI:DE:BAG:2015:171115.U.9AZR179.15.0 I. Arbeitsgericht Rheine Urteil vom 16. Juli 2014-3 Ca 453/14 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

Abschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014

Abschlussprüfung 2017 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 2014 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 07 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 04. Prüfungsbereich: Personalwesen

Mehr

Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation

Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab 01.01.2016 Anwenderdokumentation Ausgabe: 12.2015 Seite/n 1/8 Ausgabedatum: 12.2015 Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für Anwender der pds

Mehr

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS

GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS MERKBLATT Recht und Fairplay GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS Ihr Arbeitnehmer möchte in den Urlaub. Wir geben Ihnen wichtige Hinweise, wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer zusteht, wann und

Mehr

Urlaub - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: Juni 2015

Urlaub - im Fokus. Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE. Stand: Juni 2015 Urlaub - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 Inhaltsverzeichnis I. Begriff

Mehr

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche.

Urlaubsrecht. 1. Regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit auf 5 oder weniger Arbeitstage je Woche. Ein Merkblatt Ihrer IHK Urlaubsrecht Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz

Mehr

Urlaub. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG

Urlaub. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG Das Urlaubsrecht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen nach Maßgabe

Mehr

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE

ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE Landesverband NRW www.kfz-nrw.de ABKOMMEN FÜR AUSZUBILDENDE Gültig ab 01.01.2016 Gerresheimer Landstraße 119 40627 Düsseldorf Telefon 0211-92595 0 Fax 0211 92595 90 E-Mail

Mehr

Entgelt E 4. Jahressonderzahlung in den Anlagen 31 bis 33

Entgelt E 4. Jahressonderzahlung in den Anlagen 31 bis 33 Entgelt E 4 Für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Vergangenheit sind die Ausschlussfristen des 23 AVR AT zu beachten, nach denen Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend zu machen

Mehr

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen -

Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubsanspruch - Gesetzliche und tarifliche Regelungen - Gliederung Geltende Rechts- und Tarifregelungen - Arbeitszeitgesetz - Bundesurlaubsgesetz - TV-L - Landesbeamtengesetz

Mehr

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht

Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Praxis des Unternehmensrechts 2013/14 Aktuelles und Vertragsgestaltung zum Urlaubsrecht Ich bin dann mal weg... 03.12.2013 2 Sinn und Zweck des Urlaubs Auffrischung der Arbeitskraft des AN Der Urlauber

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Mehr

Informationen zum Urlaub

Informationen zum Urlaub Informationen zum Urlaub für gewerbliche Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk Warum gibt es ein Sozialkassenverfahren? Viele Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk sind nicht das gesamte Jahr im gleichen

Mehr

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub?

1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 1. Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich Teilzeit arbeite? 2. Habe ich als geringfügig Beschäftigte(r) auch einen Anspruch auf Urlaub? 3. Gibt es halbe Urlaubstage? 4. Habe ich einen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Mehr

Urlaubsrecht. Geschäftsfeld Recht und Steuern. 1. Wieviel Urlaub hat der Arbeitnehmer? 2. Was gilt für Teilzeitkräfte?

Urlaubsrecht. Geschäftsfeld Recht und Steuern. 1. Wieviel Urlaub hat der Arbeitnehmer? 2. Was gilt für Teilzeitkräfte? Urlaubsrecht Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA

R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA Der Präsident R U N D S C H R E I B E N ALLE (Prof, WM, SM, Tut) FAK WE ZUV AStA Bearbeiter/in: Servicebereich Personal Schlagwort : Erholungsurlaub; Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Gruppe F Datum: 29.07.2014

Mehr

Urlaub. Recht auf bezahlten Urlaub ARBEITSRECHT - A18

Urlaub. Recht auf bezahlten Urlaub ARBEITSRECHT - A18 ARBEITSRECHT - A18 Stand: Oktober 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Urlaub Vor allem in der Sommer- und Ferienzeit stellen

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 05.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die adresse

Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die  adresse ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 Münster Beim Klausurenkurs mit Korrektur haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen per E-Mail

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäfts-Nr.: 13 Sa 1003/98 1 Ca 330/98 ArbG Essen Verkündet am : 17.12.1998 Wilden Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Mehr

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch

Urlaubsrecht. Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch Urlaubsrecht Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 0203 2821-279 Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche

Mehr

Aktuelle Vertragsergebnisse / Entwicklungen 2009:

Aktuelle Vertragsergebnisse / Entwicklungen 2009: Tarifsituation Land- & Baumaschinen 2009 Seite 1 Tabelle 1: Tarifverträge / Tarifempfehlungen / Laufzeiten in Land- & Baumaschinenhandel und -Handwerk am (sofern nicht anders angegeben) 1-7-2009 Tarifvertrag

Mehr

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV IG Metall Bezirk BadenWürttemberg Bezirksleitung BadenWürttemberg Vereinbarung für Auszubildende 2007 zum ERATV Edelmetallindustrie BadenWürttemberg Abschluss: 15.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündigungsfrist:

Mehr