Was bringt die gemeinsame Obsorge?
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- Daniela Vogel
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1 Österreichischer Familienbund Presseunterlage Podiumsdiskussion des Österreichischen Familienbundes: Was bringt die gemeinsame Obsorge? mit Familienbundpräsidentin LAbg. Andrea Gottweis Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner Univ. Doz. Dr. Helmuth Figdor Familienrichterin Mag. Doris Täubel-Weinreich Christine Laimer, DSA Moderation: Inge Winder, ORF NÖ Donnerstag 14. April 2011, 19 bis 21 Uhr, WKO-Sky Lounge, Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien
2 Das Thema»gemeinsame Obsorge«nach Trennung oder Scheidung von Eltern ist ein heißes Thema, das immer in Frage gestellt wird. Der Österreichische Familienbund möchte mit dieser Podiumsdiskussion der Frage»Was bringt die gemeinsame Obsorge«auf den Grund gehen und das Thema auch aus der Sicht der Kinder beleuchten. Mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen und Justizministerin Bandion-Ortner wird zu diesem Thema in der WKO-Sky Lounge diskutiert. Mit dem Begriff Obsorge sind die elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem minderjährigen Kind gemeint. Diese bestehen aus der Pflege und Erziehung, der Vermögensverwaltung und der gesetzlichen Vertretung des Kindes. Bei Erfüllung dieser Pflichten und Ausübung dieser Rechte sollen die Eltern einernehmlich vorgehen. ( 144 ABGB) STATISTISCHE HINTERGRÜNDE Wir haben in Österreich 2,3 Mio Familien, davon sind 1,7 Mio verheiratete Ehepaare (73%), Lebensgemeinschaften (14%) und Ein-Eltern-Familien (13%). 1,4 Mio Familien haben die Kinder im eigenen Haushalt, davon sind Ehepaare (70%), Lebensgemeinschaften (10%) und Ein-Eltern-Familien (20 %). 6,3% unter den Ehepaaren mit Kindern unter 15 Jahren sind Stieffamilien, bezogen auf alle Paare (auch Lebensgemeinschaften) beträgt der Anteil der Patchworkfamilien 9,6%. (Quelle: Statistik Austria bzw. Österreichischer Familienbericht). Dennoch betrifft das Thema Trennung/Scheidung die Bevölkerung in hohem Ausmaß: Immerhin sind rd Kinder verheirateter Eltern jedes Jahr von Scheidung betroffen, davon ist der Großteil (rund ) minderjährig.
3 LAbg. Andrea GOTTWEIS, Familienbundpräsidentin»Kinder in den Mittelpunkt stellen«bei all diesen Diskussionen rund um die Obsorge von Kindern, wird vergessen, dass Eltern, sobald sie Eltern geworden sind, die Pflicht haben, sich um ihre Kinder zu sorgen. Und das nicht nur in materieller Sicht. Kinder brauchen beide Elternteile - Vater und Mutter. Beide sind gleichermaßen wichtig für eine gute Entwicklung der Kinder. Männer und Frauen haben unterschiedliche Herangehensweisen an das Leben, an Probleme, Konflikte, Freude und Trauer. Um Kindern ein komplettes Weltbild zu vermitteln, ist es wichtig, dass sie einen guten Kontakt zu beiden Geschlechtern pflegen, am besten natürlich in Form der eigenen Familie. Der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen ist enorm wichtig. Kinder müssen ihre eigene Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen und pflegen dürfen. Je jünger das Kind ist, desto häufiger sollte der Kontakt stattfinden. Kleine Kinder erfahren die tatsächliche Zuwendung des Elternteils als Liebe. Abwesenheit bedeutet Liebesentzug. Häufige kurze Kontakte sind günstiger als ein langer Kontakt in größerem Abstand. Amerikanische Wissenschaftler empfehlen für Kinder bis zu 2 1/2 Jahren tägliche Kontakte, bei größeren Wohnortentfernungen sollte wenigsten alle 2-3 Tage ein Kontakt stattfinden. Eine Trennung oder Scheidung der Eltern ist für Kinder ein traumatisches Erlebnis. Es gehört zu den Pflichten des Elternseins, den Kindern in diesen schweren Zeiten beizustehen, sich gegebenenfalls Hilfe zu holen und zu lernen, persönliche Kränkungen nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Bundesministerin Mag. Claudia BANDION-ORTNER» Gesetzliche Rahmenbedingungen«Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Vater und Mutter. Je nach Studie wird die gemeinsame Obsorge von 40 bis 54 Prozent der geschiedenen Paare vereinbart. Erhebungen zeigen eine hohe Zufriedenheitsrate bei der gemeinsamen Obsorge. Es ist wohl kein Zufall, dass auch die österreichischen Familienrichter vor kurzem die verpflichtende gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung in die Diskussion eingebracht haben. Während es in Österreich die gemeinsame Obsorge nur bei einvernehmlichen Scheidungen und Einwilligung beider Elternteile gibt, sind etwa in Deutschland grundsätzlich beide Elternteile für die Kinder zuständig. Wer die alleinige Obsorge will, muss in Deutschland nachweisen, dass die gemeinsame elterliche Obsorge dem Kindeswohl abträglich ist. Dieses Modell stellt für mich jedenfalls eine ernsthafte Option dar.
4 Ich richte den Blick auch auf skandinavische Länder, wo die Vermögenssorge von der Personensorge vollkommen getrennt geregelt ist. Unabhängig davon ist auch in Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland, wo man von der Personensorge der Eltern spricht, die gemeinsame Personensorge beider Eltern an niederschwelligere Voraussetzungen gebunden als die gemeinsame Obsorge in Österreich. So ist sie etwa in Norwegen, Schweden oder Finnland auch nach der Scheidung grundsätzlich gegeben. Handlungsbedarf besteht auch bei der besseren Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts. Es gibt Fälle, in denen Kinder den von ihnen getrennt lebenden Elternteil vorenthalten werden. Wir werden auch Überlegungen zur Beschleunigung der betreffenden Verfahren anstellen. Fest steht, dass wir in diesem Bereich Verbesserungen anstreben. Univ.Doz. Dr. Helmuth Figdor, Psychoanalytiker Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut» empirische Befunde der gemeinsamen Obsorge«Was brauchen Kinder angesichts der Scheidung ihrer Eltern? Unter welchen Bedingungen können sie nach der Scheidung der Eltern gut aufwachsen? Scheidungskinder benötigen wie die Forschung der letzten Jahre zeigt ein Umfeld, in dem sich die elterlichen Konflikte möglichst beruhigen und indem ihnen Mutter und Vater als Eltern erhalten bleiben. Dies entspricht auch in der Regel den ausdrücklichen Wünschen der Kinder:»Mama und Papa sollen nicht mehr streiten!«,»mama und Papa sollen sich weiterhin um mich kümmern!«die österreichische Evaluationsstudie zum KindRÄG 2001 beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen diese zentralen Voraussetzungen für eine gute Bewältigung der elterlichen Trennung bzw. Scheidung am besten gewahrt sind. Untersucht wurden alle Eltern mit gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Ehe im letzten Quartal 2004 in Österreich geschieden wurde. Mit dieser Vollerhebung ist es gelungen, ein repräsentatives Bild von (durchschnittlichen) österreichischen Scheidungsfamilien und nicht nur von besonders gut kooperierenden oder sehr konflikthaften Eltern zu erhalten. Dabei zeigte sich, dass die große Mehrheit der Scheidungskinder von der Beibehaltung der gemeinsamen Obsorge ihrer Eltern profitiert, und zwar deshalb, weil sich die Konflikte der Eltern unter der Bedingung der gemeinsamen Obsorge stärker beruhigen als im Falle der Alleinobsorge eines Elternteils und weil die Kinder aus Familien mit gemeinsamer Obsorge deutlich mehr Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil (zumeist dem Vater) haben und sich die getrennt lebenden Elternteile auch qualitativ mehr um die Kinder kümmern. Aber auch für die meisten Eltern stellt die gemeinsame Obsorge eine zufriedenstellende Lösung dar: Sie haben in zentralen Bereichen (z.b. Besuchskontakte, Kindes- und Ehegattenunterhalt) signifikant weniger Konflikte miteinander und erleben die Verständigung und Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil im Vergleich zu den allein obsorgeberechtigten Elternteilen deutlich besser.
5 Mütter mit gemeinsamer Obsorge geben häufiger als allein obsorgebrechtigte Mütter an, dass sie der Vater entlastet und unterstützt. Die getrennt lebenden Elternteile (zumeist die Väter) wiederum erleben die Beziehung zu ihren Kindern positiver als die nicht obsorgeberechtigen Elternteile. Mag. Doris TÄUBEL-WEINREICH, Familienrichterin» das Kindeswohl als Maßstab für die Beste Lösung im Einzelfall«Genauso unterschiedlich wie Eltern ihre Beziehung gestalten, genauso unterschiedlich verhalten sich Eltern im Fall der Trennung/Scheidung. Ein typisches Mutter-Verhalten und ein typisches Vater-Verhalten gibt es nicht mehr, es hängt viel mehr davon ab, welches Betreuungsmodell ein Paar während aufrechter Beziehung gelebt hat, um zu beurteilen, wie es nach der Trennung weitergehen soll... Ein Gesetz kann immer nur gewisse Leitlinien formulieren. Die beste Lösung im konkreten Fall muss das Gericht anhand verschiedenen Kriterien erarbeiten. Hier das Kindeswohl als zentralen Begriff in den Mittelpunkt zu stellen, ist sicher der beste Ansatz um zu zufriedenstellenden Lösungen zu kommen, denn die Kinder leiden immer unter der Trennung ihrer Eltern. Christine LAIMER, DSA»Besuchsbegleitung als Brücke zum Elternsein«Statistiken belegen, dass 75% der Kinder nach drei bis vier Jahren nach einer Trennung/Scheidung keinen Kontakt mehr zum nicht Obsorge berechtigen Elternteil haben. Was steckt also hinter dem Anliegen nach gemeinsamer Obsorge? In Wirklichkeit der Wunsch, mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen, das Leben des Kindes nicht nur aus der Ferne miterleben zu können. Warum bricht der Kontakt ab? Die Eltern trennen sich, der Streit erstreckt sich auch auf die Kinder, die sehr oft hineingezogen werden. Damit diese schwierige Situation überbrückt wird, die vor einigen Jahren meist den kompletten Bruch der (meist betrifft es die Väter) Kind/Vater-Beziehung bedeutet hat, gibt es seit einigen Jahren Besuchsbegleitung. Besuchsbegleitung als Brücke zum Elternsein.
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