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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Prüfer bei den juristischen Staatsprüfungen und Notarprüfer Im Rahmen der zweistufigen Juristenausbildung stellen das Erste und das Zweite Staatsexamen den Abschluss des Universitätsstudiums beziehungsweise des Rechtsreferendariats dar. Im Rahmen des Studiums wird die staatliche Pflichtfachprüfung in Hamburg vor dem Justizprüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht abgelegt. Für das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung wurde das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein eingerichtet, das ebenfalls beim Hanseatischen Oberlandesgericht angesiedelt ist. Gemäß 93 Absatz 1 Bundesnotarordnung obliegt den Aufsichtsbehörden die regelmäßige Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare und des Dienstes der Notarassessoren. In Hamburg ist die Präsidentin des Landgerichts mit der ständigen Prüfung der Geschäfte der Notare beauftragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit der Bitte um jeweilige Unterscheidung zwischen den Examina: a. Wer kommt als Prüfer in Frage? Als Prüferin oder Prüfer kommt gemäß 10 Absatz 3 HmbJAG für das Justizprüfungsamt (JPA) in Betracht, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. In ständiger Verwaltungspraxis wird dabei erwartet, dass künftige Prüferinnen und Prüfer in der Regel zwei Prädikatsexamina vorweisen können sowie über eine gewisse Lehr- und/ oder Berufserfahrung verfügen. Die zweite Staatsprüfung für Juristen wird vor dem bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg errichteten Gemeinsamen Prüfungsamt (GP) der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein abgelegt. Prüferinnen und Prüfer können gemäß 2 Absatz 3 der Übereinkunft dieser Länder und der Prüfungsordnung für die zweite Staatsprüfung für Juristen Professorinnen und Professoren des Rechts einer Hochschule im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes und Personen sein, die die Befähigung zum Richteramt besitzen. Auch hier wird in ständiger Verwaltungspraxis erwartet, dass künftige Prüferinnen und Prüfer in der Regel zwei Prädikatsexamina vorweisen können und zudem über eine längere Berufserfahrung verfügen. b. Wie gewinnen die Prüfungsämter ihre Prüfer? Alle Prüferinnen und Prüfer des JPA und des GPA sind nebenamtlich tätig und werden von der Präsidentin des Prüfungsamtes, der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, bestellt. Die Prüferinnen und Prüfer aus den Reihen der Hochschullehrer werden der Präsidentin des Prüfungsamtes über die Leiter der beiden juristischen Fakultäten vorgeschlagen. Hinweise auf potenzielle Prüferinnen und

2 Drucksache 20/10046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Prüfer erhalten das JPA und das GPA zudem von Präsidialrichterinnen und Präsidialrichtern, Präsidialabteilungen der Staatsanwaltschaften und Behörden, entsprechenden Organen der Anwaltschaft, der Notariate und Unternehmen sowie nicht zuletzt durch viele persönliche Gespräche mit dem Geschäftsführer der Prüfungsämter oder weiteren Referenten. Einige wenige Juristinnen und Juristen bewerben sich auch unmittelbar beim JPA und GPA. Nein. Bestehen dabei Schwierigkeiten? c. Wie viele Prüfer aus welchen Bundesländern stehen den Prüfungsämtern derzeit zur Verfügung und welchen Berufen gehen diese nach? Bitte für die letzten fünf e jeweils angeben. Die Berufsgruppenzugehörigkeit ergibt nach Auszählung von Hand folgendes Bild: Prüferinnen und Prüfer JPA Richterinnen und Richter 92 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 15 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notarinnen und Notare 14 Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen 13 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 64 Summe 198 Das GPA verfügt aktuell über 225 Prüferinnen und Prüfer, von denen 22 in Bremen, 114 in Hamburg und 89 in Schleswig-Holstein beruflich tätig sind. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum JPA verwiesen. Es ergibt sich folgendes Bild im Hinblick auf die Berufsgruppenzugehörigkeit: Bremen Richterinnen und Richter 13 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 1 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notarinnen und Notare 7 Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen 1 Summe 22 Hamburg Richterinnen und Richter 73 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notarinnen und Notare 26 Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen 3 Summe 114 Aktuell sind 198 Prüferinnen und Prüfer beim JPA bestellt. Die jeweiligen jährlichen Prüferbestände werden nicht erfasst, aber in den vergangenen fünf en dürften stets vergleichbar viele Prüferinnen und Prüfer bestellt gewesen sein. Die Prüferinnen und Prüfer im 1. Examen sind ganz überwiegend in Hamburg beruflich tätig, wobei zeitweilige Abordnungen der Prüferinnen und Prüfer an außerhamburgische Behörden (zum Beispiel an das Bundesjustizministerium), Gerichte (zum Beispiel Bundesgerichtshof) oder sonstige Institutionen (zum Beispiel europäische Einrichtungen) vorkommen, aber hier nicht erfasst werden. Bei den Prüferinnen und Prüfern handelt es sich um Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen. Schleswig- Holstein Richterinnen und Richter 68 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 8 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte/Notarinnen und Notare 9 Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen 4 Summe 89 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/10046 d. Wie viele Klausuren sind pro zu korrigieren und wie viele Kandidaten sind pro mündlich zu prüfen? Bitte für die letzten fünf e jeweils angeben. Die Anzahl der zu korrigierenden Klausuren und mündlichen Prüfungen ergeben sich für das JPA aus folgender Tabelle: Anzahl der Aufsichtsarbeiten Anzahl der Prüflinge mündlich (bis einschließlich November) 360 Für das GPA bestehen folgende Zahlen: Anzahl der Aufsichtsarbeiten (bis 22. November 2013) 5504 Anzahl der Prüflinge mündlich (bis 22. November 2013) 674 e. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den durchschnittlichen Zeitaufwand für die Korrektur einer Klausur ein? Bitte detailliert angeben. Statistiken zu den individuellen Korrekturzeiten existieren weder für das JPA noch das GPA. Die Erfahrungswerte der Prüferinnen und Prüfern besagen, dass die Korrekturzeiten für erfahrene Prüferinnen und Prüfer pro Arbeit circa 45 bis 60 Minuten, für weniger erfahrene Prüferinnen und Prüfer bis zu 120 Minuten betragen. f. Wie werden die Prüfer entlohnt? Voten zu Aufsichtsarbeiten des JPA werden mit 10,23 Euro für Erst- und Zweitvotum vergütet. Für mündliche Prüfungen des JPA erhalten die beziehungsweise der Vorsitzende der Prüfungskommission 33,23 Euro pro Prüfling und die beisitzende Prüferin beziehungsweise der beisitzende Prüfer 15,34 Euro pro Prüfling. Voten zu Aufsichtsarbeiten des GPA werden mit 12,27 Euro für Erst- und Zweitvotum vergütet. Die Vorsitzende beziehungsweise der Vorsitzende der Prüfungskommission einer mündlichen Prüfung des GPA erhält 25,56 Euro pro Prüfling, die beisitzenden Prüferin beziehungsweise der beisitzende Prüfer 17,90 Euro pro Prüfling. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Entlohnung für angemessen? Wenn ja, warum? 3

4 Drucksache 20/10046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Höhe der Vergütung kann auch angesichts der hohen beruflichen Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer nicht deren tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand abdecken. Die Vergütung ist als Anerkennung und Entschädigung für den entstandenen Aufwand gedacht und nicht als Anreiz, eine Prüfertätigkeit zu übernehmen. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde spielen finanzielle Interessen in der Regel keine Rolle für die Entscheidung, eine Prüfertätigkeit zu übernehmen. Welche Änderungen hat es hier in den letzten fünf en oder wann davor zuletzt gegeben? Hinsichtlich der Prüferentlohnung des JPA hat es in den letzten fünf en keine Veränderungen gegeben. Rechtsgrundlage sind die, bisher nicht geänderten, Verfügungen des Senatsamtes für den Verwaltungsdienst vom 1. Oktober 1990 und des Justizamtes vom 20. Juni Die krummen Beträge erklären sich durch die Umrechnung bei der Währungsumstellung auf Eurobeträge. Auch die Entlohnung der Prüferinnen und Prüfer des GPA hat sich in den letzten fünf en nicht verändert. Rechtsgrundlage sind die, bisher nicht geänderten, Verfügungen des Senatsamtes für den Verwaltungsdienst vom 19. Oktober Auch hier ergeben sich die krummen Beträge aus der Umrechnung bei der Währungsumstellung auf Eurobeträge. Sind Änderungen geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein, da aus Gründen einer sparsamen Haushaltsführung derzeit kein Anlass für eine Anhebung besteht. Nein. g. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Überlegungen bekannt, nach denen die Freie Hansestadt Bremen aus dem gemeinsamen Prüfungsamt ausscheiden will? Wenn ja, was bedeuten diese für das gemeinsame Prüfungsamt? 2. Im Hinblick auf die Notarprüfer: a. Wer kommt als Prüfer infrage? Als Prüferinnen und Prüfer kommen erfahrene Richterinnen und Richter infrage. b. Wie gewinnt die Präsidentin des Landgerichts ihre Prüfer? Bestehen dabei Schwierigkeiten? Die Präsidentin des Landgerichts gewinnt Prüferinnen und Prüfer durch persönliche Ansprache. Schwierigkeiten ergeben sich in Einzelfällen aus der dienstlichen Inanspruchnahme der angesprochenen Richterinnen und Richter. c. Wie viele Prüfer stehen für Notarprüfungen zur Verfügung? Bitte für die letzten fünf e jeweils angeben. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Prüferinnen und Prüfer ergibt sich aus folgender Tabelle: d. Wie viele Notare beziehungsweise Notarassessoren sind pro hinsichtlich ihrer Geschäfte zu überprüfen? Bitte für die letzten fünf e jeweils angeben. Die Anzahl der zu überprüfenden Notarinnen und Notare beziehungsweise Notarassessorinnen und Notarassessoren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ e. Wie schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den durchschnittlichen Zeitaufwand für die Prüfung eines Notars beziehungsweise Notarassessors ein? Bitte detailliert angeben. Die Notarin beziehungsweise der Notar oder die Notarassessorin beziehungsweise der Notarassessor wird durch eine Richterin beziehungsweise einen Richter und zwei Bezirksrevisoren des Landgerichts (Rechtspfleger) geprüft. Die richterliche Notarprüferin beziehungsweise der richterliche Notarprüfer wendet im Durchschnitt zwölf Arbeitsstunden auf, die beiden Bezirksrevisoren im Schnitt jeweils zehn Arbeitsstunden. Mit erfasst sind jeweils der Vor- und Nachbereitungsaufwand. f. Wie werden die Prüfer entlohnt? Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Entlohnung für angemessen? Wenn ja, warum? Welche Änderungen hat es hier in den letzten fünf en oder wann davor zuletzt gegeben? Sind Änderungen geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Derzeit werden die Prüferinnen und Prüfer nicht entlohnt, dies hat sich auch in den letzten zehnten nicht verändert. Aktuell wird geprüft, ob eine Vergütungsregelung eingeführt werden kann. 5

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