05042/5/01-03/1. Lärmimmissionsprognose. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Erlenbruch Gemarkung Schönwalde Flur Schönwalde-Glien

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2 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh Wolfener Str. 36, Berlin Telefon: 030/ /5/01-03/1 Lärmimmissionsprognose für den B-Plan "Gewerbegebiet Erlenbruch" Bauvorhaben: Auftraggeber: Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Erlenbruch Gemarkung Schönwalde Flur Schönwalde-Glien Baufirma Lothar Lüdtke GmbH Am Silberberg Schönwalde-Glien Der Bericht umfasst 24 Seiten Text und 4 Anlagen, bestehend aus 47 Seiten. Berlin, Dr.-Ing. Kreie Bereichsleiter Bauphysik Dr.-Ing. Lothar Krawczack Bearbeiter

3 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 2 von 24 Inhaltsverzeichnis Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen 4 3 Beschreibung der Situation Vorhandenes Gewerbe Sportanlage Verkehrslärm 8 4 Gesetzliche Grundlagen, Forderungen Gewerbelärm Lärm von Sportanlagen 9 5 Erfassung der Lärmquellen im Bestand Gewerbelärm Sportanlage 11 6 Immissionsberechnungen Vorgehensweise bei der Bearbeitung Lärmquellen im Bestand Flächenquellen im Gewerbegebiet Sportanlage Aufbereitung des Rechenmodells Geländemodell, Hindernisse Immissionsorte Lärmquellen Ergebnisse der Berechnung Gewerbelärm Sportanlage Modellierung realer Lärmquellen Emissionsansatz Berechnung des flächenbezogenen Schallleistungspegels Diskussion der Ergebnisse 19 7 Schlussfolgerungen für den Bestand 19 8 Vorgaben für den B-Plan Berechnung der Lärmkontingentierung Grundlagen Ausgangsdaten für die Berechnung Ergebnisse der Berechnungen Textliche Festsetzungen für die Gewerbeflächen Baufeld im Mischgebiet 23 9 Zusammenfassung 24 P:\05042\BPH\011\Bericht\05042-Bericht-LK1.doc

4 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 3 von 24 Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 1.1: Luftbild Anlage 1.2: Untersuchungsbereich für den Bestand Anlage 1.3.1: Gewerbelärm als Flächenquellen Anlage 1.3.2: Paintball-Anlage als Flächenquelle Anlage 1.4.1: Untersuchungsbereich für die Lärmkontingentierung Anlage 1.4.2: Flächenquellen für die Lärmkontingentierung Anlage 2: Immissionsraster Anlage 2.1: Gewerbe im Bestand als Flächenquellen Anlage 2.2.: Paintball-Anlage Anlage 2.3: Gewerbe für den künftigen B-Plan (Lärmkontingentierung) Anlage 3: Datenlisten Anlage 3.1: Liste der Ausgangsdaten Anlage 3.1.1: Gewerbe Anlage 3.1.2: Sportanlage Anlage 3.1.3: Lärmkontingentierung Anlage 3.2: Ergebnisse Anlage 3.2.1: Gewerbe Anlage 3.2.2: Sportanlage Anlage 3.2.3: Lärmkontingentierung Anlage 4: Liste der ansässigen Firmen (übergeben von der Gemeinde an den AG) P:\05042\BPH\011\Bericht\05042-Bericht-LK1.doc

5 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 4 von 24 Aufgabenstellung Der bestehende Bebauungsplan Nr. 16 Gewerbegebiet Erlenbruch der Gemeinde Schönwalde-Glien [11] soll in einem Teilbereich von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Dadurch soll in dem dann festgelegten Mischgebiet eine Wohnnutzung dauerhaft zulässig werden, die über die Nutzung als Betriebswohnung in einem Gewerbegebiet hinausgeht. Um die Umwidmung der betreffenden Teilfläche 4 in ein Mischgebiet aus immissionsschutz-rechtlicher Sicht zu ermöglichen, soll die hiermit vorgelegte Immissionsprognose nachweisen, dass durch die verbleibende vorhandene gewerbliche Nutzung sowie durch die vorhandene Sportanlage die Immissionsrichtwerte eines Mischgebiets nicht überschritten werden. Wenn dieser Nachweis erbracht ist, sollen in einem zweiten Schritt Festlegungen zum Schallschutz für den geänderten B-Plan getroffen werden, die sicherstellen, dass künftige neue Nutzungen im Planungsgebiet das neue Mischgebiet, sowie weitere schutzbedürftige Gebiete in der Nachbarschaft nur immissionsverträglich belasten. Dabei ist zusätzlich der benachbarte B-Plan Nr. 14 Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" [13] zu beachten. 2 Grundlagen [1] DIN : Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung Juli 2002 [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl 1998 Nr. 26, S. 503 [3] DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Okt [4] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) 18. Juli 1991

6 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 5 von 24 [5] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise November 1989 [6] DIN Geräuschkontingentierung Dezember 2006 [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995 [8] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten. Hessische Landesanstalt für Umwelt, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005 [9] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Heft 2, 2004 [10] Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 6. Juni Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 6. Juli 1995 [11] Bebauungsplan Nr. 16: Gewerbegebiet Erlenbruch. Gemeinde Schönwalde. Beschluss vom [12] Amtlicher Lageplan, Flurstücke 254, 255, 256, 43, 53 vom [13] Bebauungsplan Nr. 14 Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch". Gemeinde Schönwalde-Glien. Beschluss vom [14] Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung West: Neunutzung eines Gewerbegrundstücks für sportliche Aktivitäten in Schönwalde. Stellungnahme zu Belange des Immissionsschutzes. Az vom , Bearbeiter: Herr Markusch [15] Landkreis Havelland: Baugenehmigung Az vom [16] Mitteilung des Bauamtes Schönwalde-Glien vom 13. und an die Ingenieurgesellschaft Falkenrehde mbh per [17] Ortstermine des Bearbeiters, gemeinsam mit dem AG, am und

7 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 6 von 24 3 Beschreibung der Situation Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Der Änderungsbereich hat ursprünglich eine Fläche von m² (0,9 ha). Er befindet sich am westlichen Rand des Plangebiets und umfasst die Flächen 4 und 8. Im Rahmen der Bearbeitung hat sich herausgestellt, dass es nicht notwendig und auch nicht sinnvoll ist, die Fläche 8 in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Änderung beschränkt sich auf die Fläche 4. Die Gewerbeflächen liegen östlich, südlich und nördlich dieser Fläche. In westlicher Richtung verläuft die Landesstraße L 20. Südöstlich befindet sich eine Paintball-Anlage. Dabei handelt es sich um eine genehmigte Sportanlage in dem Gewerbegebiet. Anlage 1.2 zeigt den Lageplan. Die Änderungsfläche ist darin grau gekennzeichnet und als MI beschriftet. Das Gewerbegebiet ist lt. Lageplan in 11 Teilflächen aufgeteilt. 3.1 Vorhandenes Gewerbe In dem gesamten Gewerbegebiet ist eine Vielzahl von Betrieben und Firmen ansässig. Alle diese Firmen betreiben ihre Tätigkeit in den vorhandenen Hallen und nutzen die Flächen vor den Hallen als Abstellflächen für PKW, LKW, Container und sonstige Ladegüter. Es gibt keine Betriebe, die Ihre Tätigkeit vornehmlich im Freien ausführen. Anlage 4 zeigt eine Aufstellung der Betriebe die in der Gemeinde als in diesem Gewerbegebiet ansässig gemeldet sind. Nach Recherchen des Auftraggebers sind aber viele dieser Firmen nicht mehr existent. Bei den genannten Firmen handelt es sich vor allem um - Baufirmen - An- und Verkauf-Firmen verschiedener Güter - Speditionen - Service-Dienstleister für Kraftfahrzeuge - Vermietung von Toilettenhäuschen. Bau- oder Betriebsgenehmigungen der einzelnen Firmen wurden in der Gemeinde nur in Einzelfällen vorgefunden [16]. Keine der Firmen hat irgendwelche Auflagen

8 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 7 von 24 zum Schallimmissionsschutz. Die einzige Vorgabe zum Schallimmissionsschutz ergibt sich indirekt aus den Vorgaben nach der Abstandsleitlinie, die in dem B-Plan in seiner jetzigen Form enthalten sind. Eine Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe, außerhalb des Plangebiets, die auf das vorgesehene Mischgebiet einwirken, ist nicht vorhanden. Im Norden grenzt der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 14 [13] an den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 16. Im B-Plan Nr. 14 sind keine direkten Auflagen zum Lärmschutz enthalten. Die dort ausgewiesenen Gewerbeflächen sind so klein und so weit von dem Mischgebiet Nr. 4 entfernt, dass deren Einwirkung vernachlässigt werden kann. Bei der späteren Festsetzung von Vorgaben für die Änderung des B-Plans Nr. 16 erlangen auch die Gewerbeflächen im B-Plan Nr. 14 Bedeutung, siehe Abschn Sportanlage Auf dem Baufeld Nr. 9 südöstlich des geplanten Mischgebiets befindet sich eine Fun-Sportanlage. Dabei handelt es sich um eine Paintball-Anlage, die vom Funsportclub Schönwalde e.v. betrieb wird. Für diese Sportanlage liegt eine Baugenehmigung [15] vor, die mit bestimmten Auflagen zum Immissionsschutz verbunden ist. Diese Auflagen schränken die Betriebszeit und die Anzahl der zulässigen Schüsse ein. Grundlage für diese Baugenehmigung ist die Stellungnahme des Landesumweltamtes Brandenburg [14], in der ein uneingeschränkter Betrieb der Anlage abgelehnt wird, weil durch ihn unzulässige Immissionsbelastungen an den vorhandenen Betriebswohnungen (der Fa. Lüdtke) im Gewerbegebiet entstehen würden. Durch die Einschränkung der Betriebszeiten wird der Betrieb immissionsverträglich, bezogen auf den Schutzanspruch von Betriebswohnungen in einem Gewerbegebiet. Der Nachweis hierfür wird in der Stellungnahme [14] durch eine überschlägige Berechnung erbracht. Eine weitere, größere Paintball-Anlage befindet sich nördlich im B-Plan-Gebiet Nr. 14. Für diese Anlage gilt die gleiche Aussage, wie für die dort vorgesehenen Gewerbeflächen: Sie ist so weit von dem auszuweisenden Mischgebiet entfernt, dass deren Einfluss vernachlässigt werden kann.

9 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 8 von Verkehrslärm Verkehrslärm entsteht auf der Landesstraße L 20, die das Gebiet westlich flankiert. Zum Schutz gegenüber diesem Verkehrslärm enthält der B-Plan Vorgaben zum passiven Schallschutz unter Verweis auf Tab. 8 der DIN 4109 [5]. Diese Angaben wurden formal überprüft. 4 Gesetzliche Grundlagen, Forderungen Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz im Rahmen der B-Planung erfolgen anhand der DIN [1]. In ihrer Neufassung vom Juli 2002 verweist diese DIN für alle Lärmarten, außer Verkehrslärm, auf die dafür bestehenden gesonderten Regelwerke. 4.1 Gewerbelärm Für die Beurteilung des Gewerbelärms wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [2] herangezogen. Es gelten folgende Immissionsrichtwerte gegenüber Gewerbelärm: Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nach TA Lärm Beurteilungszeitraum Tag Nacht Uhr Uhr Allgemeines Wohngebiet 55 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiet (Betriebswohnungen) 65 db(a) 50 db(a) Kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Als Beurteilungszeitraum für die Nacht gilt die lauteste Nachtstunde.

10 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 9 von 24 Bei der Berechnung des Beurteilungspegels am Tage sind zusätzlich Ruhezeiten wie folgt festgelegt. Diese gelten aber nur für allgemeine Wohngebiete oder Gebiete mit noch höherem Schutzanspruch. an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: bis Uhr, bis Uhr bis Uhr, bis Uhr, bis Uhr. Bei Geräuscheinwirkungen ist an allen Immissionsorten, die sich in allgemeinen Wohngebieten oder in Gebieten mit noch höherem Schutzanspruch befinden, die erhöhte Störwirkung innerhalb der Ruhezeiten durch einen Zuschlag von 6 db zu den jeweiligen Mittelungspegeln der Teilzeiten zu berücksichtigen, in denen die Geräusche auftreten. 4.2 Lärm von Sportanlagen Die Beurteilung von Sportanlagen erfolgt nach der 18. BImSchV [4]. Dort gelten folgende Immissionsrichtwerte Tabelle 4.2: Immissionsrichtwerte für Sportlärm nach der 18. BImSchV [4] Beurteilungszeitraum Tag Tag Nacht außerhalb der Ruhezeit Innerhalb der Ruhezeit Lauteste Nachtstunde Allgemeines Wohngebiet 55 db(a) 50 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 db(a) 55 db(a) 45 db(a) Dabei wird für die Ruhezeiten ein eigener Immissionsrichtwert eingeführt. Die Anwendung eines Ruhezeitzuschlages entfällt damit. Im Unterschied zur TA Lärm gilt der erhöhte Schutzanspruch in Ruhezeiten auch für ein Mischgebiet. Die Beurteilungszeiten sind in der Sportanlagenlärmschutzverordnung [4] wie folgt festgelegt: 1. Tag an Werktagen 6.00 bis Uhr

11 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 10 von 24 an Sonn- und Feiertagen 7.00 bis Uhr 2. Nacht an Werktagen 0.00 bis 6.00 Uhr und bis Uhr an Sonn- und Feiertagen und 0.00 bis 7.00 Uhr bis Uhr 3. Ruhezeit an Werktagen 6.00 bis 8.00 Uhr und bis Uhr an Sonn- und Feiertagen und 7.00 bis 9.00 Uhr, bis Uhr bis Uhr. Die Ruhezeit von bis Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von bis Uhr vier Stunden oder mehr beträgt, was hier der Fall ist. 5 Erfassung der Lärmquellen im Bestand Zur Erfassung der Lärmsituation vor Ort fanden zwei Ortstermine [17] statt. An beiden Terminen wurde eine vollständige Befahrung und teilweise Begehung des Gebiets gemeinsam mit dem AG vorgenommen. 5.1 Gewerbelärm Zu beiden Terminen wurden keinerlei lärmerzeugenden Aktivitäten der Betriebe im Freien festgestellt. Diese Feststellung ist in erster Linie auf das Tätigkeitsprofil der dort angesiedelten Betriebe zurückzuführen, weniger auf die Jahreszeit. Für keinen der Betriebe ließe sich aus seinem Tätigkeitsprofil die Notwendigkeit ableiten, dauerhaft oder regelmäßig lärmintensive Tätigkeiten im Freien durchzuführen. Die einzigen regelmäßigen Tätigkeiten im Freien sind Ladearbeiten. Diese finden aber nicht ununterbrochen statt, sondern beschränken sich auf wenige Stunden an wenigen Tagen. Ladegüter sind dabei z. B. Toilettenhäuschen, Autos, Autoreifen oder Container.

12 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 11 von 24 Weiterhin lässt sich für keinen der Betriebe die Notwendigkeit regelmäßiger Nachtarbeit ableiten. 5.2 Sportanlage Zum Betrieb der Paintball-Anlage wurde durch den Betreiber, Herrn Tschen, am 2. Ortstermin folgendes mitgeteilt: Die Anlage wird nur zu Turnieren genutzt. Diese finden an den Wochenenden statt. Dabei werden die Auflagen aus der Baugenehmigung eingehalten. Dies betrifft insbesondere die Einschränkung der Betriebszeiten auf die Zeit außerhalb der Ruhezeiten, siehe Abschn Es gibt keinen Fahrzeugverkehr mit eigenen Pkw s, weil die Spieler mit einem Shuttle zur Anlage gefahren werden. Es gibt auch kein größeres Publikum. Die Schiedsrichter setzen keine Trillerpfeifen ein. Die genannte Paintball-Anlage ist ein Ableger der wesentlich größeren Anlage, die sich weiter nördlich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 14 [13] befindet. Diese Anlage ist mehr als doppelt so weit von dem geplanten Mischgebiet entfernt, als die zu untersuchende Sportanlage. 6 Immissionsberechnungen Die Immissionsberechnungen erfolgen unter Nutzung des Programms IMMI der Firma Wölfel, Vers. 2010_ Vorgehensweise bei der Bearbeitung Die Bearbeitung erfolgt rein rechnerisch. Hierfür werden für die Gewerbeflächen Annahmen für Emissionspegel getroffen. Eine Messung der Lärmemissionen konnte nicht ausgeführt werden, weil zu den Ortsterminen keine Lärmquellen aktiv waren. Sie hätte auch aufgrund der geringen und unkontinuierlichen Auslastung des Gewerbegebiets zu keinen reproduzierbaren Ergebnissen geführt. Zunächst werden die Lärmquellen als Flächenschallquellen nachgebildet und die Schallausbreitung in das Untersuchungsgebiet berechnet. Anschließend wird ein Szenarium berechnet, bei dem angenommene reale Lärmquellen etwa die gleichen Immissionspegel erzeugen, wie die Flächenquellen.

13 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 12 von 24 Die Paintball-Anlage wird ebenfalls als Flächenquelle modelliert. Dabei dienen die Angaben in der Stellungnahme [14] als Grundlage. Die dort durchgeführte überschlägige Berechnung wird auf diese Weise durch eine detaillierte Berechnung ersetzt. Wegen der unterschiedlichen Beurteilungsvorschriften werden der Gewerbelärm und der Lärm der Sportanlage völlig getrennt voneinander berechnet und beurteilt. Eine Berechnung des Verkehrslärms auf der L 20 erfolgt nicht, weil in dem B-Plan Nr. 16 in seiner jetzigen Fassung bereits Vorgaben zum passiven Schallschutz gegenüber dem Verkehrslärm enthalten sind. 6.2 Lärmquellen im Bestand Im Folgenden werden Ansätze erarbeitet, um für die genannten Lärmquellen die entsprechenden Schallquellenparameter berechnen zu können Flächenquellen im Gewerbegebiet Nach DIN [1] soll für Lärmquellen in einem Gewerbegebiet, über die keine weiteren Angaben vorliegen, ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L W = 60 db(a) für Tag und Nacht (ohne Impulszuschlag) angesetzt werden. Für die hier beschriebene Situation wird davon ausgegangen, dass in der Nacht keine Lärmemission erfolgt oder nur eine vernachlässigbar geringe. Aus diesem Grunde wird in den folgenden Berechnungen nur der Tag betrachtet. Es werden auf alle freien Flächen im Gewerbegebiet, die sich außerhalb von Gebäuden und außerhalb von Straßen befinden, Flächenquellen mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L W = 60 db(a) gelegt. Entsprechend den Vorgaben in DIN wird davon ausgegangen, dass diese Quellen den ganzen Tag von bis Uhr kontinuierlich in Betrieb sind Sportanlage Die Paintball-Anlage wird ebenfalls als Flächenquelle auf ihrer gesamten Größe von ca m² modelliert. Der Schallleistungspegel für diese Flächenquelle wurde

14 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 13 von 24 aus der Stellungnahme [14] abgeleitet. Dabei wurden folgende Einschränkungen, entsprechend der Baugenehmigung [15] beachtet: - Es gibt kein Publikum, keine Parkplätze, keine Schiedsrichterpfeifen. - Die Betriebszeit ist nur außerhalb der Ruhezeiten, nämlich: Mo Sa: So, Feiertag: bis Uhr bis und bis Uhr. - Die Zahl der Schüsse wird auf pro Tag beschränkt. Für das Spielfeld einer Paintball-Anlage, auf der pro Tag Schüsse abgegeben werden, ist in [14] ein Schallleistungspegel von 117,6 db(a) angegeben. Dieser Wert wurde durch eigene Messungen des Landesumweltamtes an einer vergleichbaren Anlage im Jahr 2005 ermittelt und enthält bereits einen Impulszuschlag. Für die hier zu betrachtende Anlage wird die Schusszahl auf reduziert. Man erhält: L WA = 117,6 10lg = 113,8 db( A) (6.1) Der flächenbezogen Schallleistungspegel berechnet sich als: A L" W = LW 10lg mit A0 = 1m² (6.2) A 0 Der für die Grundstücksfläche von m² berechnete flächenbezogene Schallleistungspegel beträgt L W = 73,4 db(a). 6.3 Aufbereitung des Rechenmodells Geländemodell, Hindernisse Aus den vorliegenden Unterlagen [12], [11] wurde mit Hilfe des Programms IMMI das Geländemodell entwickelt. Das gesamte Gelände ist eben. Alle vorhandenen Gebäude wurden als Hindernisse und Reflexionsflächen mit 1 db Absorptionsverlust modelliert, ebenso das vorhandene Gebäude in dem Mischgebiet, in dem die Wohnungen entstehen sollen.

15 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 14 von Immissionsorte Die Festlegung von Immissionsorten ist in diesem Teil der Bearbeitung nur in dem künftigen Mischgebiet erforderlich. Dabei sind zwei unterschiedliche Aspekte zu beachten: - In der B-Planung erfolgt die Festlegung von Immissionsorten auf den Grenzen der Baufelder, solange keine Bebauung vorhanden oder verbindlich geplant ist. - Bei Immissionsberechnungen nach der TA Lärm erfolgt die Festlegung von Immissionsorten an dem nächsten Gebäude, das am stärksten von Lärm betroffen ist, und zwar 0,5 m vor dem geöffneten Fenster. Nur für den Fall, dass unbebaute Grundstücke mit Schutzanspruch vorhanden sind, erfolgt die Festlegung von Immissionsorten auf der zulässigen Baugrenze. Im vorliegenden Fall überschneiden sich beide Verfahrensweisen. Es ist ein B-Plan vorhanden, der bestimmte Baufelder ausweist. In dem als schutzwürdig einzustufenden Baufeld befindet sich aber bereits ein Gebäude, dessen Schutzanspruch aufgrund der B-Plan-Änderung erhöht werden soll. Aus diesem Grunde wurden in Übereinstimmung mit der TA Lärm die Immissionsorte an das vorhandene Gebäude gelegt. Im Rahmen der Neufassung des B-Plans muss die Fläche für das Baufeld ggf. auf die Grundfläche des vorhandenen Gebäudes reduziert werden. Bei dem genannten Gebäude handelt es sich um das Gebäude der Firma Lüdtke (des AG). In diesem Gebäude befinden sich bereits Büro- und Lagerräume sowie Betriebswohnungen. Nach Änderung des B-Plans sollen weitere Wohnungen in diesem Gebäude entstehen, ohne dass das Gebäude vergrößert wird. Die Immissionspunkte sind entsprechend der Fassadenrichtung mit Nord, Ost und Süd bezeichnet, wobei sich an der Ostfassade zwei Immissionspunkte befinden. An der Südfassade befindet sich das Büro der Fa. Lüdtke; dieser Immissionspunkt ist nur vorhanden, um Tendenzen erkennen zu können. Alle Immissionspunkte befinden sich im 1. OG in 6,30 m Höhe Lärmquellen Die Lärmquellen des Gewerbegebiets wurden als Flächenschallquellen auf alle freien Flächen im Gewerbegebiet, die sich außerhalb von Gebäuden und außerhalb von Straßen befinden, mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L W =

16 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 15 von db(a) gelegt. Anlage zeigt alle Flächenquellen und die Immissionspunkte an dem bestehenden Gebäude. Die Sportanlage wurde als eine Flächenquelle entsprechend Abschn modelliert. Anlage zeigt diese Flächenquelle. Alle Ausgangsdaten sind in Anlage 3 ausgedruckt. 6.4 Ergebnisse der Berechnung Nach Aufbereitung aller Ausgangsdaten kann nun die Immissionsberechnung für den Bestand erfolgen. Hierbei wurden der Gewerbelärm und der Sportanlagenlärm nacheinander berechnet. Die Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst Gewerbelärm Die Tabelle 6.1 fasst die Berechnungsergebnisse für den Ansatz als Flächenschallquelle zusammen. Tabelle 6.1: Beurteilungspegel des Gewerbelärms nach dem Flächenansatz Flächenquellen Richtwert Ergebnis Gewerbelärm Tag Nacht Tag Nacht Immissionpunkt [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP Haus Nord ,7 -- IP Haus Ost ,3 -- IP Haus Ost ,1 -- IP Haus Süd ,5 -- Für den gewählten Ansatz sind die Immissionsrichtwerte für den Tag eingehalten. Für die Nacht kann keine rechnerische Aussage getroffen werden, weil dort vermutlich überhaupt keine Immissionsbelastung besteht. Das Immissionsraster für diese Berechnung ist in Anlage 2.1 dargestellt. Aus den Berechnungen erkennt man weiterhin, dass der von den Flächen 1 nördlich und 8 südlich des Mischgebiets emittierte Gewerbelärm die Immissionsrichtwerte einhält. Eine Änderung der Fläche 8 in ein Mischgebiet zur Reduzierung des emittierten Lärms ist daher nicht notwendig.

17 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 16 von Sportanlage Der durch die Sportanlage verursachte Immissionspegel ist in Tabelle 6.2 zusammengefasst. Tabelle 6.2: Beurteilungspegel der Sportanlage Richtwert Ergebnis Immissionsort Tag Tag, außerhalb der Ruhezeit [db(a)] [db(a)] IP Haus Nord 60 42,3 IP Haus Ost ,1 IP Haus Ost ,5 IP Haus Süd 60 60,2 Der Immissionsrichtwert ist an der nördlichen Hausfassade mit guter Reserve eingehalten. An der östlichen Hausfassade ist er nur noch knapp eingehalten und an der südlichen überschritten. Diese Überschreitung ist unerheblich, weil in diesem Fassadenbereich keine Wohnnutzung vorgesehen ist. An der östlichen Hausfassade besteht aber kaum noch eine Immissionsreserve. Hieraus leitet sich die Notwendigkeit ab, in der Änderung des B-Plans das Baufeld auf die Größe des vorhandenen Hauses zu reduzieren. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, die Einschränkung der Betriebszeiten der Paintball-Anlage unbedingt aufrecht zu erhalten. Ein Betrieb während der Ruhezeiten würde zu einer unzulässigen Immissionsbelastung führen. Diese eingeschränkten Betriebszeiten sollten ebenfalls in den B-Plan übernommen werden. Das Immissionsraster für diese Berechnung ist in Anlage 2.2 dargestellt. Aus den Berechnungen erkennt man weiterhin, dass die Paintball-Anlage sehr stark auf den südlichen Bereich des Mischgebiets und auf die Fläche 8 einwirkt. Es wäre daher nicht möglich, auf der Fläche 8 schutzbedürftige Wohngebäude zu errichten, weil der Schutzanspruch eines Mischgebiets nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grunde wäre es nicht sinnvoll, die Fläche 8 in ein Mischgebiet umzuwidmen. 6.5 Modellierung realer Lärmquellen Es wird nun ein Beispiel für einen realen Ansatz berechnet, der einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 db(a) auf der kleinsten Gewerbefläche entspricht. Die kleinste Gewerbefläche ist die Fläche 1.2 nördlich des betreffenden Hauses. Dies ist gleichzeitig die kritischste Fläche für die Immissionsorte an der nördlichen Fassade.

18 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 17 von 24 Folgendes Szenario wird angenommen: Das Grundstück wird von einem LKW am Tage befahren. Dieser ist mit 20 Paletten beladen. Die Paletten werden abgeladen und von einem Gabelstapler in eine Halle gefahren. Auf dem LKW werden die Paletten mit einem Handhubwagen in die Position gefahren, dass sie der Gabelstapler aufnehmen kann. Der Gabelstapler benötigt für die Entladung und Umsetzung der Paletten maximal eine Stunde. Weitere Fahrten mit dem Gabelstapler erfolgen nicht Emissionsansatz Der Emissionsansatz für die Lärmquellen LKW und Ladegeräusche ergibt sich nach den LKW-Studien [7] und [8], für den Gabelstapler nach [9] Fahrgeräusche von LKW Die Fahrstrecke des LKW wird als Liniequelle nachgebildet. Nach [8] beträgt der längenbezogene Schallleistungspegel eines großen LKW mit einer Leistung 105 kw L WA,1h = 63 db(a). Diese Angabe bezieht sich auf ein Ereignis pro Stunde. Aus dem längebezogenen Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde und der Anzahl der Fahrzeuge n im Beurteilungszeitraum T r von 16 Stunden wird der längenbezogene Beurteilungs-Schallleistungspegel der LKW-Fahrt wie folgt berechnet: L WA,r ' = L WA, Tr 1 h + 10lg( n) 10lg ( 6.3) 1h Für den oben beschriebenen Ansatz ergeben sich folgende Ausgangsdaten für den einen LKW. Tabelle 6.3: Längenbezogener Schallleistungspegel eines LKW Fahrbewegungen Anzahl Schallleistun LWA f. 1 Beurteilungszeit Fahrbewegu gspegel, bez. Fahrz./h ngen auf Tr L WA,1h n [T r ] T r [h] L WAr LKW ,0 Dieser längenbezogene Schallleistungspegel wird zur Weiterverwendung in der folgenden Berechnung in einen Punkt-Schallleistungspegel analog zu Gl. (6.2) umgerechnet. Dabei wird eine Fahrstrecke von 25 m für die Ein- und Ausfahrt angenommen. Man erhält einen Schallleistungspegel von L W = 64,9 db(a).

19 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 18 von Ladevorgänge Für Ladevorgänge wird ein analoger Ansatz nach [7] verwendet. Der punktbezogene Schallleistungspegel der Bewegung eines Handhubwagens auf der Ladefläche eines LKW beträgt L WA,1h = 75 db(a). Wenn der LKW 20 Paletten geladen hat, finden 40 Bewegungen des Handhubwagens statt. Dies ergibt, bezogen auf den gesamten Tag, folgende Schallleistungs- Beurteilungspegel. Tabelle 6.4: Schallleistungspegel der Ladevorgänge auf dem LKW Ladegräusche LWA f. 1 Fahrz./h Anzahl Bewegungen Beurteilungszeit Schallleistun gspegel, bez. auf Tr L WA,1h n [T r ] T r [h] L WAr Handhubwagen auf LKW , Gabelstapler Für Gabelstapler ist in [7] ein Schallleistungspegel von 110 db(a) angegeben. Dieser Wert wird in der neueren Studie [9] auf 98 bis 100 db(a) reduziert. Der Wert von 100 db(a) wird hier verwendet und um einen Impulszuschlag von 3 db(a) ergänzt. Bei einer Betriebszeit des Gabelstaplers von 1 Stunde am Tage reduziert sich der 1 Beurteilungspegel um den Anteil 10 lg. So erhält man einen Schallleistungs- 16 Beurteilungspegel des Gabelstaplers von 91 db(a) (mit Impulszuschlag) Berechnung des flächenbezogenen Schallleistungspegels Der Beurteilungspegel der beschriebenen Geräusche berechnet sich durch die energetische Addition der einzelnen Beurteilungspegel. Man erhält:

20 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 19 von 24 Tabelle 6.5: Berechnung des Beurteilungspegels Quelle LWA,r db(a) LKW 64,9 Handhubwagen 79,0 Gabelstapler 91,0 Summe 91,2 Der Schallleistungs-Beurteilungspegel beträgt 91,2 db(a). Bei der Umrechnung in den flächenbezogenen Schallleistungspegel wird von der Annahme ausgegangen, dass sich die Punktquelle genau in der Mitte der Fläche befindet und keine Hindernisse vorhanden sind. Der flächenbezogene Schallleistungspegel berechnet sich nach Gl. (6.2). Für eine Fläche von m² erhält man einen flächenbezogenen Schallleistungspegel von 59,8 db(a). Das bedeutet, der angesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 db(a) wäre gerade eingehalten Diskussion der Ergebnisse Durch das obige Beispiel wird gezeigt, dass für das zu untersuchende Gewerbegebiet mit seinen wenigen Lärmquellen im Freien der Ansatz eines flächenbezogenen Schallleistungspegels von 60 db(a) entsprechend DIN sinnvoll ist. Im angegebenen Beispiel wäre der Wert allerdings überschritten, wenn die entscheidende Lärmquelle, der Gabelstapler länger als eine Stunde am Tage betrieben wird. Andererseits wäre der Wert auch dann wieder eingehalten, wenn die gleichen Vorgänge auf einem Grundstück mit einer größeren Fläche stattfinden würden. Weiterhin kann durch Ausbreitungshindernisse auf dem Ausbreitungsweg die Immissionsbelastung deutlich reduziert werden. 7 Schlussfolgerungen für den Bestand Durch die Immissionsberechnungen für den Bestand wurde nachgewiesen, dass sowohl der gegenwärtig bestehende Gewerbelärm, als auch der Lärm der Sportanlage eine Umwidmung der betreffenden Fläche Nr. 4 in ein Mischgebiet zulassen. Allerdings müssen dabei die Immissionsorte auf den bestehenden Baukörper bezogen werden. Eine Vergrößerung des Gebäudes wäre nicht zulässig, weil dadurch die

21 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 20 von 24 schutzbedürftigen Räume näher an die Lärmquellen gelangen würden. Ebenso ist es nicht möglich, in der Südfassade des Gebäudes eine Wohnnutzung einzurichten, weil dort die Immission von der Sportanlage zu hoch ist. Das gleiche gilt für die Fläche 8. Deshalb ist deren Umwidmung in ein Mischgebiet nicht sinnvoll. 8 Vorgaben für den B-Plan Im Folgenden werden Vorgaben erarbeitet, die in die Änderung des B-Plans Nr. 16 einfließen sollen und für alle künftigen Ansiedlungen verbindlich sind. Kern dieser Vorgaben ist eine Lärmkontingentierung der Gewerbeflächen. 8.1 Berechnung der Lärmkontingentierung Grundlagen Die Lärmkontingentierung ist ein zweckmäßiges Mittel, in Bebauungsplänen Vorgaben zur zulässigen Lärmemission der künftigen Nutzungen zu treffen. Dabei wird den nutzbaren Grundstücksflächen ein Emissionskontingent zugewiesen. Bei diesem Emissionskontingent handelt es sich um einen flächenbezogenen Schallleistungspegel, ähnlich wie er bereits in Abschn angewendet wurde. Im Zusammenwirken aller dieser Flächenschallquellen dürfen die Immissionsrichtwerte an den nächsten schutzbedürftigen Nutzungen ggf. unter Beachtung einer Vorbelastung nicht überschritten werden. Für die konkreten gewerblichen Ansiedlungen muss dann im Rahmen des Bauantrags durch ein Schallgutachten nachgewiesen werden, dass das im B-Plan angegebene Emissionskontingent für Tag und Nacht nicht überschritten wird. Diese Regelung gilt im konkreten Fall nur für Neuansiedlungen; die vorhandenen Betriebe haben Bestandsschutz. Das Verfahren der Lärmkontingentierung ist in DIN [6] festgelegt. In dieser DIN wird der Begriff Emissionskontingent für die flächenbezogenen Schallleistungspegel eingeführt und das Formelzeichen L EK vergeben. Bei der Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten wird im Unterschied zu den vorangegangenen Berechnungen keinerlei Hinderniswirkung und auch keine Boden- und Metrologiedämpfung berücksichtigt. Lediglich das Abstandsmaß fließt in die Berechnungen ein. Weiterhin ist bei den Berechnungen zu beachten, dass die

22 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 21 von 24 Flächenschallquelle auf das gesamte Baugrundstück ausgedehnt wird, nicht nur auf das Baufeld Ausgangsdaten für die Berechnung Bei der Berechnung müssen zusätzlich zu den bereits bekannten Immissionspunkten in dem festzulegenden Mischgebiet Nr. 4 zwei weitere Immissionsorte definiert werden, die sich aus dem benachbarten B-Plan Nr. 14 ergeben. Dies sind ein Immissionsort nördlich, an der Südgrenze des Mischgebiets und ein Immissionsort östlich, an der Westgrenze des allgemeinen Wohngebiets. Beide Immissionsorte sowie der betreffende Bereich des B-Plans Nr. 14 sind in Anlage eingezeichnet. Die Festlegung von Immissionsorten westlich der Straße L 20 ist nicht notwendig, weil deren ausreichender Schutz mit Einhaltung der Immissionsrichtwerte an dem betrachteten Gebäude gegeben ist. Bei dem Immissionspunkt im Mischgebiet des B-Plans Nr. 14 ist die Besonderheit zu beachten, dass diesem ein kleines Gewerbegebiet aus diesem B-Plan vorgelagert ist. Dieses muss bei den Berechnungen für den B-Plan Nr. 16 als Vorbelastung berücksichtigt werden. Konkrete Vorgaben eines Emissionskontingents gibt es für diese Gewerbefläche nicht; es wird ebenso wie im B-Plan Nr. 16 auf die Abstandsleitlinie [10] verwiesen und die Abstandsklasse VII vorgegeben. Für die Berechnungen werden nun den einzelnen Baugrundstücken die Emissionskontingente zunächst empirisch zugewiesen. Durch die anschließende Ausbreitungsrechnung wird überprüft, wie weit die Immissionsrichtwerte eingehalten sind. Sind sie es nicht, muss das Emissionskontingent bestimmter Flächen verkleinert werden. Die folgenden Emissionskontingente sind bereits das Ergebnis eines Optimierungsprozesses. Dabei wurden die Vorgaben aus dem B-Plan Nr. 16, die sich auf die Abstandsleitlinie beziehen, wie folgt umgesetzt: - Auf den Flächen, für die Nutzungen der Abstandklasse VI zugelassen sind, beträgt das Emissionskontingent am Tage 65 db(a) und in der Nacht 50 db(a). - Auf den Flächen, für die nur Nutzungen der Abstandklasse VII zugelassen sind, beträgt das Emissionskontingent am Tage 60 db(a) und in der Nacht 45 db(a). Die letzte Vorgabe wurde auch auf die beiden kleinen Gewerbeflächen im B-Plan Nr. 14 angewendet, weil dieser ebenfalls die Abstandsklasse VII festlegt.

23 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 22 von 24 Die angesetzten Emissionskontingente sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 8.1: Emissionskontingente für den künftigen B-Plan Baugrundstück Emissionskontingent L EK Tag Nacht db(a) db(a) Fläche Fläche Fläche Fläche 4 Wohnhaus im MI Fläche Fläche Fläche Fläche Fläche 9 Paintball-Anlage Fläche 10/ GE 2.1, B-Plan GE 2.2, B-Plan Die Flächen mit dem höheren Immissionskontingent befinden sich östlich der Fliegerhorststraße, bzw. südlich der Grimnitzstraße, mit Ausnahme der Paintball-Anlage. Die Paintball-Anlage wird aus diesen Berechnungen ausgeklammert, da es sich hierbei um eine Sportanlage handelt, die über eine Genehmigung verfügt Ergebnisse der Berechnungen Für die angegebenen Emissionskontingente wurden folgende Immissionspegel nach DIN berechnet:

24 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 23 von 24 Tabelle 8.2: Immissionspegel der Lärmkontingentierung Lärmkontingentierung Immissionspunkt Tag Nacht Tag Nacht B-Plan Nr. 16 neu db(a) db(a) db(a) db(a) IP Haus Nord ,7 43,7 IP Haus Ost ,4 43,4 IP Haus Ost ,6 42,6 IP Haus Süd ,8 41,8 B-Plan Nr. 14 Richtwert Ergebnis IPkt MI Nord ,9 41,9 IPkt WA Ost ,3 38,3 Die Immissionsrichtwerte sind an allen Immissionsorten eingehalten. In dem Mischgebiet im B-Plan Nr. 14 besteht noch eine Immissionsreserve von 3 db(a). Dies ist gewünscht, für den Fall, dass die Vorbelastung doch höher ist, als angenommen. Mit diesen Ergebnissen werden die angegebenen Emissionskontingente bestätigt und können in die textlichen Festsetzungen zum geänderten B-Plan Nr. 16 übernommen werden. 8.2 Textliche Festsetzungen für die Gewerbeflächen Die berechneten Emissionskontingente nach Tabelle 8.2 müssen in die textlichen Festsetzungen zum geänderten B-Plan einfließen. Folgende Formulierungen wären möglich: - Auf den Baugrundstücken 1, 2, 5, und 8, westlich der Fliegerhorststraße ist durch gewerbliche Nutzungen ein Emissionskontingent L EK nach DIN von 60 db(a) am Tage und 45 db(a) in der Nacht einzuhalten. - Auf den Baugrundstücken 3, 6, 7, 10, und 11, östlich der Fliegerhorststraße ist durch gewerbliche Nutzungen ein Emissionskontingent L EK nach DIN von 65 db(a) am Tage und 50 db(a) in der Nacht einzuhalten. 8.3 Baufeld im Mischgebiet Das Baufeld in dem neu auszuweisenden Mischgebiet ist auf die Größe des vorhandenen Hauses zu reduzieren. Weiterhin muss zeichnerisch oder textlich darauf hin-

25 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Seite 24 von 24 gewiesen werden, dass an der Südfassade dieses Hauses keine schutzbedürftigen Räume von Wohnungen zulässig sind. 9 Zusammenfassung Für die geplante Änderung des B-Plans Nr. 16 der Gemeinde Schönwalde-Glien wurde nachgewiesen, dass die Umwidmung der Teilfläche 4 in ein Mischgebiet immissionsverträglich und damit möglich ist. Die gegenwärtige gewerbliche Nutzung in diesem Gewerbegebiet erzeugt an dem auf dieser Fläche bereits vorhandenen Gebäude keine Immissionspegel, die die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet nach TA Lärm überschreiten würden. Die vorhandene Paintball-Anlage hält unter Umsetzung der Auflagen zu deren Nutzung die Immissionsrichtwerte nach der Sportstättenverordnung an der Nord,- Ostund Westfassade dieses Hauses ebenfalls ein. Eine Umwidmung der Fläche 8 in ein Mischgebiet ist wegen der benachbarten Paintball-Anlage nicht möglich. Für künftige Nutzungen soll eine Änderung des B-Plans erfolgen, der dann bestimmte Lärmkontingente für die einzelnen Gewerbegrundstücke vorgibt. Diese Emissionskontingente wurden berechnet und können somit in die textlichen Festsetzungen zur Änderung des B-Plans einfließen. Bei den Berechnungen wurde auch die Überlappung mit dem B-Plan Nr. 14 berücksichtigt.

26 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Anlagen 05042/5/01-03/1 Lärmimmissionsprognose Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 1.1: Anlage 1.2: Lageplan Luftbild Untersuchungsbereich für den Bestand Anlage 1.3.1: Gewerbelärm als Flächenquellen Anlage 1.3.2: Paintball-Anlage als Flächenquelle Anlage 1.4.1: Untersuchungsbereich für die Lärmkontingentierung Anlage 1.4.2: Flächenquellen für die Lärmkontingentierung Anlage 2: Anlage 2.1: Anlage 2.2.: Anlage 2.3: Anlage 3: Anlage 3.1: Immissionsraster Gewerbe im Bestand als Flächenquellen Paintball-Anlage Gewerbe für den künftigen B-Plan (Lärmkontingentierung) Datenlisten Anlage 3.1.1: Gewerbe Anlage 3.1.2: Sportanlage Liste der Ausgangsdaten Anlage 3.1.3: Lärmkontingentierung Anlage 3.2: Ergebnisse Anlage 3.2.1: Gewerbe Anlage 3.2.2: Sportanlage Anlage 3.2.3: Lärmkontingentierung Anlage 4: Liste der ansässigen Firmen (übergeben von der Gemeinde an den AG)

27

28 Anlage 1.2: Untersuchungsbereich für den Bestand Lageplan [ Lageplan ] 400 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch y/m BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin AG: Baufirma Lothar Lüdtke 300 Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN MI m D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR / / 15:00 IMMI / x/m

29 Anlage 1.3.1: Gewerbelärm als Flächenquellen Lageplan [ reale Flächenquellen ] Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin 3 y/m AG: Baufirma Lothar Lüdtke Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN MI Paintball m D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR / / 15:05 IMMI / x/m

30 Anlage 1.3.2: Paintball-Anlage als Flächenquelle Lageplan [ Paintball ] 400 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch y/m BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin AG: Baufirma Lothar Lüdtke 300 Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN MI Paintball m D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-Sport_03.IPR / / 15:09 IMMI / x/m

31 Anlage 1.4.1: Untersuchungsbreich für die Lärmkontingentierung Lageplan [ Lageplan ] 500 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch MI Nord BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin y/m AG: Baufirma Lothar Lüdtke Legende 300 Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN MI 200 WA Ost m x/m D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-Kontingent_03.IPR / / 15:18 IMMI /

32 Anlage 1.4.2: Flächenquellen für die Lärmkontingentierung Lageplan [ Lärmkontingentierung ] 500 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch GE 2.2 MI Nord BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin GE 21. y/m 2 AG: Baufirma Lothar Lüdtke 3 1 Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN MI 200 WA Ost 9 Paintball 8 10/ m x/m D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-Kontingent_03.IPR / / 15:29 IMMI /

33 Anlage 2.1: Immisionsraster: Gewerbe im Bestand als Flächenquellen Raster Werktag (6h-22h) [ reale Flächenquellen, Rel. Höhe 6.30m ] 400 y / m Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin AG: Baufirma Lothar Lüdtke 250 MI Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN Paintball m x / m 400 Werktag (6h-22h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR / / 15: IMMI /2010

34 Anlage 2.2: Immisionsraster: Paintball-Anlage Raster Werktag (8-20h) [ Paintball, Rel. Höhe 6.30m ] 400 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch y / m BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin 300 AG: Baufirma Lothar Lüdtke Legende 250 MI Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN Paintball Werktag (8-20h) Pegel db(a) m x / m 400 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-Sport_03.IPR / / 15: IMMI /2010

35 Anlage 2.3:Flächenquellen Gewerbe für den künftigen B-Plan (Lärmkontingentierung) Raster Werktag (6h-22h) [ Lärmkontingentierung, Rel. Höhe 6.30m ] 500 y / m GE GE MI Nord 3 Projekt: 05042/5/01/1 Lärmimmissionsprognose B-Plan Erlenbruch BBP Bauconsulting GmbH Wolfener Str Berlin AG: Baufirma Lothar Lüdtke 300 MI Legende Hilfslinie Immissionspunkt Gebäude Nebengebäude (HAUS) Flächen-SQ /ISO 9613 Flächen-SQ/DIN WA Ost 8 9 Paintball 10/11 Werktag (6h-22h) Pegel db(a) m x / m 500 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-Kontingent_03.IPR / / 15: IMMI /2010

36 Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbh 05042/5/01-03/1 Anlage 3 Anlage 3: Datenlisten Anlage 3.1: Liste der Ausgangsdaten Anlage 3.1.1: Gewerbe Anlage 3.1.2: Sportanlage Anlage 3.1.3: Lärmkontingentierung

37 Projekt: 05042/5/01/1 BBP Bauconsulting GmbH Baufirma Lärmimmissionsprognose Wolfener Str. 36 Lothar Lüdtke B-Plan Erlenbruch Berlin Flächen-SQ /ISO 9613 (19) reale Flächenquellen FLQi001 Bezeichnung Fläche 1.1 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe reale Quellen Lw (Tag) /db(a) 91,49 Darstellung FLQi Lw (Nacht) /db(a) 76,49 Knotenzahl 10 Lw (Ruhe) /db(a) 91,49 Länge /m 217,73 Lw" (Tag) /db(a) 60,00 Länge /m (2D) 217,73 Lw" (Nacht) /db(a) 45,00 Fläche /m² 1409,52 Lw" (Ruhe) /db(a) 60,00 Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) D0 0,00 Hohe Quelle Nein Emiss.-Variante Summe 16 Hz 31.5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Tag Emission /db(a) 60,0 Nacht Emission /db(a) 45,0 Lw" /db(a) 45,0 Ruhe Emission /db(a) 60,0 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /db Ton-Zuschlag /db Info.-Zuschlag /db Niederfrequ.-Zuschlag / TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 61,9 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 63,6 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,95 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 60,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 60,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,05 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 FLQi002 Bezeichnung Fläche 1.2 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe reale Quellen Lw (Tag) /db(a) 91,46 Darstellung FLQi Lw (Nacht) /db(a) 76,46 Knotenzahl 5 Lw (Ruhe) /db(a) 91,46 Länge /m 149,87 Lw" (Tag) /db(a) 60,00 Länge /m (2D) 149,87 Lw" (Nacht) /db(a) 45,00 Fläche /m² 1400,18 Lw" (Ruhe) /db(a) 60,00 Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) D0 0,00 Hohe Quelle Nein Emiss.-Variante Summe 16 Hz 31.5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Tag Emission /db(a) 60,0 Nacht Emission /db(a) 45,0 IMMI D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR Seite 1

38 Projekt: 05042/5/01/1 BBP Bauconsulting GmbH Baufirma Lärmimmissionsprognose Wolfener Str. 36 Lothar Lüdtke B-Plan Erlenbruch Berlin Flächen-SQ /ISO 9613 (19) reale Flächenquellen Lw" /db(a) 45,0 Ruhe Emission /db(a) 60,0 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /db Ton-Zuschlag /db Info.-Zuschlag /db Niederfrequ.-Zuschlag / TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 61,9 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 63,6 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,95 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 60,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 60,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,05 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 FLQi003 Bezeichnung Fläche 2 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe reale Quellen Lw (Tag) /db(a) 94,66 Darstellung FLQi Lw (Nacht) /db(a) 79,66 Knotenzahl 13 Lw (Ruhe) /db(a) 94,66 Länge /m 333,12 Lw" (Tag) /db(a) 60,00 Länge /m (2D) 333,12 Lw" (Nacht) /db(a) 45,00 Fläche /m² 2923,47 Lw" (Ruhe) /db(a) 60,00 Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) D0 0,00 Hohe Quelle Nein Emiss.-Variante Summe 16 Hz 31.5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Tag Emission /db(a) 60,0 Nacht Emission /db(a) 45,0 Lw" /db(a) 45,0 Ruhe Emission /db(a) 60,0 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /db Ton-Zuschlag /db Info.-Zuschlag /db Niederfrequ.-Zuschlag / TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 61,9 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 63,6 IMMI D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR Seite 2

39 Projekt: 05042/5/01/1 BBP Bauconsulting GmbH Baufirma Lärmimmissionsprognose Wolfener Str. 36 Lothar Lüdtke B-Plan Erlenbruch Berlin Flächen-SQ /ISO 9613 (19) reale Flächenquellen So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,95 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 60,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 60,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,05 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 FLQi004 Bezeichnung Fläche 3 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe reale Quellen Lw (Tag) /db(a) 97,90 Darstellung FLQi Lw (Nacht) /db(a) 82,90 Knotenzahl 17 Lw (Ruhe) /db(a) 97,90 Länge /m 534,86 Lw" (Tag) /db(a) 60,00 Länge /m (2D) 534,86 Lw" (Nacht) /db(a) 45,00 Fläche /m² 6168,45 Lw" (Ruhe) /db(a) 60,00 Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) D0 0,00 Hohe Quelle Nein Emiss.-Variante Summe 16 Hz 31.5 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Tag Emission /db(a) 60,0 Nacht Emission /db(a) 45,0 Lw" /db(a) 45,0 Ruhe Emission /db(a) 60,0 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag /db Ton-Zuschlag /db Info.-Zuschlag /db Niederfrequ.-Zuschlag / TA Lärm (1998) - 0,0 0,0 0,0 0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lw" /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lw"r /db(a) mit Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 61,9 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 63,6 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,95 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 ohne Ruhezeitzuschlag: Werktag (6h-22h) 16,00 60,0 Werktag, RZ (6h-7h) 1,00 Ruhe 60,0 1 1, ,04 Werktag,RZ(20h-22h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 Sonntag (6h-22h) 16,00 60,0 So, RZ(6h-9h/20h-22h) 5,00 Ruhe 60,0 1 5, ,05 So, RZ(13h-15h) 2,00 Ruhe 60,0 1 2, ,03 IMMI D:\02-Projekte\05042\011\IMMI\05042-TA-Laerm_03.IPR Seite 3

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