Bericht zur Lage. Dr. med. Monika Schliffke. Vorstandsvorsitzende. Abgeordnetenversammlung der KVSH. am

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1 Bericht zur Lage Dr. med. Monika Schliffke Vorstandsvorsitzende Abgeordnetenversammlung der KVSH am Es gilt das gesprochene Wort 1

2 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Völk, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, liebe Mitarbeiter des Hauses, zuerst ganz aktuell: Gestern gab es Berichte und Fernsehsendungen zur Notfallversorgung in Kliniken, die die alte Leier Unterfinanzierung gedreht haben, unmittelbar verbunden mit Vorwürfen an die Vertragsärzte, sie würden ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen. Auch die Bundes-AOK ist auf diesem Ticket geritten. Wir verwahren uns ganz entschieden dagegen. Wir sind aufgestellt, mit den Praxen, mit den Anlaufpraxen und mit dem Fahrdienst und damit rund um die Uhr. Wenn hier von Fehlallokation die Rede ist, dann ist es der Patient, der fehlalloziert ist und die Kliniken müssen sich nicht wundern, wenn ihre Werbemaßnahmen solche Effekte erreichen. Wir sind gerade dabei, eine Faktenanalyse zu erstellen. Mit solchen Berichten, die von der DKG organisiert sind, werden nichts Machtpositionen zu Lasten anderer aufgebaut und das lassen wir uns nicht bieten. Und unterfinanziert sind wir auch. Folie 2 Der Bericht zur Lage umfasst heute fünf aktuelle Punkte. Das ist zum ersten der große Block der gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dann möchte ich Sie informieren zu unseren Abschlüssen im Arznei-und Heilmittelbereich für 2015 und zu den aktuellen EBM-Änderungen, wie sie sich nach den letzten BWA-Beschlüssen darstellen. Im Januar hat der GBA eine neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie mit einigen Änderungen gegenüber früher beschlossen, und zum Schluss möchte ich Ihnen darlegen, was und warum sich etwas an der Richtlinie Praxisnetze ändert. Folie 3 Die Bundesregierung hat gemäß dem Koalitionsvertrag zum Gesundheitssektor vier Gesetzesvorhaben in Arbeit. Zum geplanten Versorgungsstärkungsgesetz haben wir Sie in der letzten AV ausführlich unterrichtet, hier kommen wir heute zum Stand der Dinge. Seit Dezember existiert ein Gesetzesentwurf zu einem Präventionsgesetz, seit Januar zu einem Strafrechtsänderungsgesetz bzgl. Korruption im Gesundheitswesen und zu einem e-health-gesetz. Folie 4 Beginnen wir mit dem Zeitplan des VStG. Ohne wesentliche Änderungen ist Mitte Dezember der Kabinettsentwurf beschlossen worden. Am 2. Weihnachtstag hat die Stallwache des Ministeriums diesen Entwurf dem Bundesrat zugeleitet, der auch jetzt bereits gegenüber dem BMG eine Stellungnahme abgegeben hat. Mit großem Interesse konnten wir registrieren, dass die Länderkammer zwar im Wesentlichen dem Entwurf der Bundesregierung zugestimmt hat, im Detail aber einige Anpassungen empfiehlt, die aus unserer Sicht sinnvolle Korrekturen des Regierungsentwurfs bedeuten würden. Mit der Übernahme einiger Empfehlungen könnten befürchtete negative Auswirkungen auf die Versorgung abgemildert werden. Folie 5 Terminservicestellen hält die Länderkammer nur dann für erforderlich, wenn es auf regionaler Ebene nicht möglich sein sollte, zu anderen sinnvollen Umsetzungsvorschlägen zu kommen. Die Länder stellen fest, dass es mit dem Instrument der dringlichen Überweisung bereits gute Erfahrungen gibt und dass niemand besser als ein zuweisender Arzt die Dringlichkeit einer fachärztlichen Untersuchung einschätzen kann. Solange der Zugang zum Facharzt in der gesetzlich vorgesehenen Frist sichergestellt werden könne, sei regionalen Vereinbarungen der Vorrang zu geben. Sie wissen, wir lehnen die Terminservicestellen grundsätzlich ab. Sie sind das bürokratischste und teuerste Mittel, was man sich dazu vorstellen kann, von dem zudem zu erwarten ist, dass es weder von Arzt- noch von Patientenseite Akzeptanz erfährt, stattdessen nur Frust auslöst. Man wird der Intention auch gar nicht gerecht werden können, weil zu viele Unwägbarkeiten im Spiele sind. Dringliche Überweisungen sind ein Mittel, für das wir uns verantwortlich fühlen könnten, auch wenn auch das einen Eingriff in die Praxisstrukturen bedeutet. Aber zumindest könnten wir damit leben und würden es sicher auch verhandelt bekommen. Das Thema Umsetzung von Parität von Haus-und Fachärzten in den Vertreterversammlungen möchten die Länder auf die KBV beschränken, weil nur hier Grundsatzentscheidungen für die Versorgungsbereiche getroffen 2

3 würden. Für den Fall, dass man Parität in jeder VV umsetzen müsse, so benennen sie, würden ggf. aktuell noch gar nicht bestehende Konflikte und Ressentiments herausgefordert. Nicht ganz uneigennützig befürchten sie zudem Probleme für ihre Rechtsaufsicht. Das klingt nach einem vernünftigen pragmatischen Kompromiss. Die Mehrzahl der Vertreterversammlungen in den KV-Bereichen fühlt sich nach wie vor der Gesamtheit ihrer Mitglieder verpflichtet. Eine von außen hereingetragene gesetzlich erzwungene Parität könnte wohl niemals den Effekt haben, nämlich in gemeinsamer Anstrengung selbst dafür zu sorgen, dass keine Disparitäten in der Beurteilung von Anliegen der Versorgungsbereiche entstehen und alles auch gleich wichtig behandelt wird. In der KBV-VV soll nun nächste Woche die nötige Satzungsänderung besprochen werden, allein die Anleitung zum Wahlmodus für den neuen Koordinierungsausschuss umfasst 16 Präsentationsfolien. Ich wünschte, das könnte Ihnen hier erspart bleiben. Den GBA-Prozeß zur Änderung der PT-RiLi möchte die Länderkammer beschleunigen, weil man das Problem der Termine bei gleichzeitiger rechnerischer Überversorgung sieht und es keine Alternativen wie in vielen Facharztbereichen in Bezug auf stationäre Behandlung gäbe. Außerdem, so sagt der Bundesrat, solle sich der GBA auch nicht auf die RiLi beschränken, sondern ebenso Regelungen zur Krisenintervention in der Akutversorgung treffen. Folie 6 Die kommunalen MVZs, die das VSTG ermöglichen will, müssten denselben Vorgaben genügen wie die jetzt bereits möglichen Eigeneinrichtungen, d.h. Zulassung nur im Einvernehmen mit der KV. Ganz deutlich sagt hier der Bundesrat, die Regelung für Kommunen könne nur subsidiär zum Sicherstellungsauftrag einer KV sein und er hat natürlich Recht damit. Nicht weil wir überall mitmischen wollen, sondern weil sich ansonsten parallele Welten entwickeln könnten und der Sicherstellungsauftrag ad absurdum geführt wäre. Das Vorhaben der Bundesregierung, künftig die Stilllegung von freiwerdenden Praxen in statistisch überversorgten Gebieten zum Regelfall zu machen, ist und wird von KV- und Ärzteseite weiterhin stark kritisiert. Es ist unsere Sorge, dass eine Verschlechterung der Versorgung die Folge sein wird, nicht zuletzt auch in ländlichen Regionen, die eigentlich Nutznießer dieser Regelung sein sollen. Das Kernproblem ist nach wie vor, dass dieser Regelungsabsicht die Annahme zugrunde liegt, dass es in bedarfsplanerisch überversorgten Bereichen eine tatsächliche Überversorgung gibt. Das bezweifeln wir sehr. Bedarfsplanung ist seit jeher ein Steuerungsinstrument, dem keine fundierte Bedarfsanalyse zugrunde liegt. Wer von Ihnen die Arztpresse verfolgt: es findet gerade in Politikerkreisen ein Hütchenspiel um die Prozente statt. 110, 150, 180 oder doch 200, im Zulassungsausschuss das letzte Wort bei der KV oder bei den Kassen? Da wird munter geschoben, je nachdem aus welcher Region man kommt und mit wem man sich gerade gut stellen will. Der Bundesrat hat sich zu diesem Thema inhaltlich nicht näher geäußert, hat aber die Ungleichbehandlung von MVZs und Vertragsarztsitzen erkannt. Nach dem momentanen Entwurf ist einem MVZ immer die Nachbesetzung einer Arztstelle möglich, unabhängig vom statistischen Versorgungsgrad. Vertragsarztpraxen können dagegen nur unbeschadet innerhalb einer Familie oder nach mindestens dreijähriger Zusammenarbeit - von einem BAG- Partner übernommen werden. Dies ist eine eklatante Benachteiligung zu Lasten der freiberuflich-selbständigen Praxen und es ist nicht unbillig, dahinter eine bestimmte politische Absicht zu sehen. Herr Gröhe führt sich selbst ad absurdum, wenn er dies tut und gleichzeitig die Fahne der Unverzichtbarkeit selbständiger Praxen schwenkt. Wer von Ihnen das Ärzteblatt Ende Januar gelesen hat, fand zu diesem Thema auch eine Stellungnahme von Prof. Wenner, dem Vorsitzenden des BSG. Er stellt knallhart fest, der Gesetzgeber schaffe hier ein massives Anreizsystems für MVZs. Alle BAGs könnten unter den jetzt geplanten Bedingungen ohne größeren Aufwand umfirmieren, ob lokal, ob überörtlich, ob fachgleich oder mit mehreren Fachrichtungen. Neue MVZs könnten sich vor allem in den städtischen Bereichen, wo sich die Überversorgungsfrage in erster Linie stellt, vorab schon bilden, denn was man einmal hat, behalte man. Die letzten beiden hier genannten Änderungsanträge: zu 116b alt hier geht es um die unbegrenzte Fortführung der Krankenhäuser in der ambulanten Behandlung - möchte man jetzt gar keine Gesetzesfestlegung. Das solle man in das KH-Reformgesetz hineinnehmen, weil die Diskussionen dazu noch nicht abgeschlossen seien. Anerkannte Praxisnetze sieht man als eine wichtige Kooperationsform der Zukunft, so dass man ihnen auch eine Gleichstellung bzgl. Antragstellung beim neuen Innovationsfonds oder bei Vertragsgestaltungen geben will, 3

4 ebenso eine Gleichstellung mit Kommunen bzgl. möglicher MVZ-Gründungen. Hier sind drei gesetzte Ausrufezeichen zu unserem Thema später. Folie 7 Soweit die Veränderungsvorschläge der Länderkammer zum VSTG, die eine Reihe der ärztlichen Forderungen unterstützt. Es sind all die Dinge benannt, die auch wir vorab mit unserer Landesregierung besprochen hatten. Es ist aber noch gar nicht sicher, ob der Bundesrat überhaupt mit zustimmungspflichtig ist. Der Bund meint nein, die Länder ja, weil die Vorgaben für die Hochschulambulanzen sie ja unmittelbar tangierten. Der Zeitplan sieht jetzt weitere Bundestagsanhörungen vor, in die nochmal die KBV und die Verbände eingezogen sind, dann natürlich die Lesungen. Folie 8 Es muss also weiterhin Druck auf die Politik gemacht werden. Die KBV Kampagne reagiert aktuell und man hat es in Berlin gar nicht gerne, wenn Großplakatlaster mit solchen Aufschriften im Regierungsviertel herumfahren. Wer keinen Plan hat, sollte keinen erstellen, Freiheit heilt am besten und diese hier dargestellten Sätzen sind dort momentan überall zu sehen. Auch wir im Land halten Kontakt zu unseren Abgeordneten. Es ist ein Niederlassungsverhinderungsgesetz, was da entsteht und das muss weiter deutlich gesagt werden. Folie 9 Zu einem Präventionsgesetz gibt es auch bereits eine Gesetzesvorlage. Parallel zum VSTG ist der Kabinettsbeschluss am erfolgt und auch diesen Entwurf hat die Weihnachtscrew des BMG dem Bundesrat zugeleitet. Nachdem man vorab eine nationale Präventionskonferenz abgehalten hat, werden nun die Kassen verpflichtet, 7 Eur pro Versichertem für Prävention bereit zu stellen statt bisher 3 Eur. Die Differenz von 4 Eur wird aufgeteilt für die Bereiche betriebliche Prävention und wie es heißt für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Dazu sollen auch dann die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen gehören. Folie 10 Die Krankenkassen haben zertifizierte qualitätsgesicherte Angebote bereit zu stellen, insbesondere für Prävention bei beruflichen oder familiären Belastungssituationen. Vereinbarungen mit Betriebsärzten sind vorzusehen, auch die Impfförderung über die betriebliche Schiene steht auf dem Plan. Mit Betriebsärzten können die Kassen auch Sonderverträge zu Gesundheitsuntersuchungen schließen. Folie 11 Für die Vertragsärzte sollen diese inhaltlich neu ausgerichtet werden. Altersgrenze und Intervall verändern sich. Wo jetzt der Schwerpunkt auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes liegt, soll es in Zukunft um die Bewertung aller gesundheitlichen Risiken gehen. Jeder Versicherte erhält einen Anspruch auf eine schriftliche Präventionsempfehlung. Der GBA bekommt den Auftrag zur Entwicklung der Inhalte zu baldmöglichst, aber Folie 12 Geld wird damit nicht verbunden werden. Die Formulierung des Gesetzes ist so, dass zum jetzigen Preis der Präventionsuntersuchungen nur die Inhalte umstrukturiert werden. Das lässt bei all den guten Absichten aus unserer Sicht nur einen formalisierenden Schluss zu: Haus- und Kinderärzte dürfen mit einer neuen GBA- Richtlinie rechnen, die Ihnen vorgibt, wann und bei wem welche Untersuchungsinhalte und welche Präventionsempfehlung adäquat ist. Formulare dazu winken bereits am Horizont, die dann wahrscheinlich von Praxis über KV zum neuen IQTIG wandern, das daraus ganz im Sinne von Transparenz statistische Berichte erstellt und Hochglanz-Graphiken veröffentlicht. Man drückt den Vertragsärzten ohne Bezahlung umfangreichere Aufgaben auf und hat mal wieder eine Chance verpasst, den Versicherten bei der Prävention in die Mitverantwortung zu nehmen. Denn dazu steht im Gesetz nichts. Folie 13 4

5 Hier noch der Zeitplan des Gesetzes. Es ist damit zu rechnen, dass dies in allen Gremien und Lesungen durchgewunken wird, es soll zum in Kraft treten. Da aber dann erst der GBA die Richtlinie erarbeiten muss, ist für Sie als Ärzte nicht vor 2017 mit Umsetzungsvorgaben zu rechnen. Folie 14 Gesetzesvorhaben Nummer 3: Die geplante Änderung im Strafgesetzbuch zur Korruption im Gesundheitswesen. Zum kürzeren Lesen habe ich Ihnen hier eine Rot-Markierung hineingesetzt. Es gibt seit Ende Januar einen Referentenentwurf zur Ergänzung des 299 im Strafgesetzbuch. Nach dem Urteil des BGH, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind, sieht der Gesetzgeber eine Lücke in Bezug auf eine Regelung zu niedergelassenen Ärzten und anderen medizinischen Berufsgruppen. Bisherige Bestandteile des StrGBuches waren aus dem vom Gericht genannten Grund nicht anwendbar. Es ist lange diskutiert worden, ob man einen Antikorruptionsparagraphen im Sozialgesetzbuch unterbringt, nun hat man sich aber doch für das Strafgesetzbuch entschieden, was der Intention des Gesetzgebers auch nochmal eine andere Qualität gibt. Selbstverständlich bleiben alle Berufsordnungsvorgaben, die Bestechung und Bestechlichkeit ja jetzt auch schon verbieten, daneben in Kraft. Im Vorfeld hat es schon viele Diskussionen gegeben und die setzen sich jetzt auch fort. Es wird immer wieder kritisiert, dass mit dem Gesetz gewünschte Kooperationen im medizinischen Bereich ins Zwielicht geraten könnten, auch Anwendungsbeobachtungen, Bonuszahlungen in Verträgen mit Kassen zur Regressvermeidung o.ä. Es wurde auch die Frage gestellt: Ist schon die Beteiligung an einem Selektivvertrag bereits eine Vorteilsnahme? In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: nein, die berufliche Zusammenarbeit von Ärzten würde nur dann den Straftatbestand Korruption erfüllen, wenn dabei Vorteile für eine unlautere Bevorzugung bei der Zuweisung gewährt würden. Also: Zuweisung gegen Entgelt hat der Gesetzgeber in erster Linie im Auge. Und nachweisbar müsse eine intendierte unlautere Bevorzugung im Wettbewerb oder eine Verletzung von Berufsausübungspflichten vorliegen. Was aber lautere oder unlautere Kooperationen im Detail sind, bleibt doch etwas nebulös, werden vielleicht auch erst spätere Präzedenzfälle und Urteile aussagen. Folie 15 Gesetzesentwurf Nummer 4 beginne ich mit einem Zitat von Minister Gröhe: Vernetzung, Telemedizin, neue Therapien, Datenschutz das ist die digitale Revolution im Gesundheitswesen. Wer sich diesem Schritt aus Eigennutz verweigert, schadet dem Gemeinwohl. Darum enthält das e-health-gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen, einen einfachen Grundsatz: Wer blockiert, zahlt. 10 Jahre gematik, 10 Jahre Versuchen, Erproben, Verschieben, Diskutieren und 800 Mio Geldausgabe, die Politik die Faxen offenbar dicke. Herr Gröhe hätte das Gesetz auch mit einem Zitat des Autobauers Henry Ford überschreiben können: Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde. Er fragt nicht mehr, er diktiert. Schauen wir uns einmal an, was für Schwerpunkte gesetzt werden: Die neue egk soll zusammen mit einer ärztlichen oder institutionellen Identitätskarte, z.b. dem HBA, und der sicheren Datenleitung die Basis der Telematik-Infrastruktur bilden. Dem Probelauf zum Stammdatenmanagement ab diesem Herbst, der ja auch in unserem KV-Bereich stattfindet, hat unmittelbar die Anwendung zu folgen. Für einen Notfalldatensatz und einen Medikationsplan, auf den - zunächst papiergebunden - jeder Patient mit > 5 Medikamenten Anspruch hat und der später auf die Karte übertragen werden soll, legt man ein Anreizsystem fest, d.h. es muss über einen Telematikaufschlag verhandelt werden. Der elektronische KH-Entlassbrief bekommt eine Anschubfinanzierung von 1 EUR pro Brief für zwei Jahre, ebenso für zwei Jahre sollen elektronisch übermittelte Briefe zwischen niedergelassenen Ärzten mit jeweils 50 Cent bewertet werden, beim Sender wie beim Empfänger. Das sind die Nettigkeiten des Gesetzes. Folie 16 Die gematik zur Erinnerung: die gematik ist eine GmbH der Bundeskörperschaften - wird ab 2016 mit Flächendeckung beauftragt. Der Gesetzgeber setzt Fristen und finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung, für die KBV, für den GKV-SV und zeitverzögert - auch für die Ärzteschaft. Forderungen der Ärzteschaft nach 5

6 Interoperabilität der Systeme und offenen Schnittstellen werden genauso aufgenommen. Schauen Sie sich den Zeitplan dieses Gesetzes auf den folgenden zwei KBV-Graphiken an. Folie 17 In der linken Spalte senkrecht sind die einzelnen Anwendungen genannt: Stammdatenmanagement, Notfalldatensatz, Medikationsplan und Briefe, oben das Zeitraster und eingefügt jeweils das, was zu welchem Termin umgesetzt sein soll. Die runden roten Schilder zeigen, wann bei KBV und ggf. auch GKV Sanktionen drohen, der gelbe Kreis oben rechts heißt: wenn bis dahin eine Praxis den Stammdatenabgleich noch nicht durchführt, muss die KV 1% Honorar einbehalten. Folie 18 Auf dieser Graphik geht es noch um Telekonsile zunächst geplant für die Radiologie. Hier überholt uns gerade eine geplante zweijährige Erprobungsphase mit unseren Radiologen im QuaMaDi-Programm. Wir hatten das Konzept dazu gerade Mitte Januar den Radiologen vorgestellt und die vielen technischen Probleme, die es da noch gibt, sind jetzt in der Erfassung. Zum Schluß: Bis Ende 2016 hat m BMG ein Bericht vorzuliegen, welche vertragsärztlichen Formulare nach elektronisch überführt werden können und welche papiergebunden bleiben müssen. Ob dieser ehrgeizige Zeitplan so eingehalten wird, vermag heute niemand zu sagen, aber man kann sich schon vorstellen, was das ganze so auslösen wird. Folie 19 Die erste Frage gilt immer dem Datenschutz. Herr Weichert sagt in einer Stellungnahme: Die Telematik- Infrastruktur ist eine zentrale und notwendige Grundvoraussetzung für sichere medizinische Kommunikation und sie sei zeitnah zu realisieren. Dies Gesetz jetzt sei der Versuch eines Befreiungsschlages bzgl. der Etablierung, was weiter verfolgt werden muss. Aber: Es müsse sofort ein weiterer Aufschlag folgen, bei dem Patientengeheimnis und medizinische Funktionalitäten zusammengebracht werden. Ungeklärt bleibe z.b. die Einbindung technischer Dienstleister oder ein umfassender Beschlagnahmeschutz. Wie werde verhindert, dass Sozialdaten bei Versicherungen zu bestimmten nicht medizinischen Zwecken verarbeitet werden? Was geschieht mit Daten bei Praxiswechseln oder KH-Fusionen? usw. Er hat insgesamt 11 Punkte definiert, die er auch in die Anhörung zum Gesetzesentwurf eingebracht hat und die Sie unter dieser Adresse nachlesen können, die aber weitgehend in diesem Gesetz offen bleiben. Nächste Frage: Was ändert sich für die einzelne Praxis? Dazu gibt es mindestens zwei Antworten: Wenig bei denen, die bzgl. Telematik in den letzten Jahren mit uns als KV gegangen sind, die Safenet haben, die schon elektronisch Briefe senden und empfangen, die ihre Befunde und Fremdbefunde als Dateien führen, die also gewisse Workflows umgestellt haben. Vieles ändert sich gezwungenermaßen bei denen, die die EDV bislang ausschließlich zur Abrechnung nutzten. Sie werden damit rechnen müssen, dass ab 2017 kein Krankenhaus mehr einen Papierentlassungsbrief sendet, weil es für den elektronischen Geld gibt und nicht Porto kostet, dass Ihre Nachbarpraxen und -KH alle Vorbefunde und Briefe auch elektronisch übermittelt haben wollen, weil es auch dafür Geld gibt und nicht Porto kostet. Portogeld soll ganz aus dem EBM Kostenkapitel gestrichen werden. Dritte Frage: Muss ich das eigentlich alles akzeptieren? Genau diese Frage ist es, die bislang überwiegend mit nein beantwortet wurde. Als KV haben wir in Bezug auf Telematik immer dem einzelnen Arzt die Freiheit der Entscheidung gelassen mit Ausnahme der Kassenabrechnung. Beim OSM verlangen wir, dass der Abgleichprozess in der Praxis schnell ist und dass Kassen nicht mehr hier hinterher Rückforderungen stellen, weil es z.b. Versicherungswechsel gegeben hat und der Datensatz nicht aktuell war. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass OSM Sache der Kassen ist. Nur - das haben wir bei der Praxisgebühr auch gesagt und die Zwänge waren nachher doch anders. Wenn der Stammdatenabgleich funktioniert wie die Kartenzahlung an der Tankstelle, werden die Praxen damit wahrscheinlich eher weniger Akzeptanzprobleme haben als damals bei der Einführung der Praxisgebühr. Drei KV-Bereiche haben Zwangsbeglückung mit KV-Safenet vorgenommen, die Diskussionen und Widerstände konnten Sie verfolgen, selbst die Diskussionen um die Quote in unseren Netzen 6

7 dazu. Das wird sicher noch weitergehen. Aber es gibt auch diejenigen, die sagen: wie lange will denn noch das Gesundheitswesen seine Sonderstellung pflegen? Vierte Frage: Was kostet mich das? Die Frage ist momentan nicht mal ansatzweise zu beurteilen. Werden alle Praxen mit Routern und Konnektoren ausgestattet wie mit Lesegeräten? Wir wissen es nicht, aber wir fordern es. Software wird beim Radiologen sicher mehr kosten als beim Psychotherapeuten und wahrscheinlich mit einer EBM-Ziffer für Teleradiologie auch nicht zu finanzieren sein, auch da muss etwas geschehen. Die Verhandler auf Bundesebene haben jetzt Aufträge, sie werden hoffentlich nicht mehr nur über Amortisations- und Vorhaltekosten von medizinischen Geräten reden. Hard-und Softwareanforderungen sind ebensolche Strukturkosten und gehören da wohl mit hinein. Momentan fordert die KBV 1 EUR für den Stammdatenabgleich, zusammenfassend: Kein neuer Zeitaufwand, Kosten dürfen nicht auf Praxen abgewälzt werden. Datenschutz muss gewährleistet sein. Was wird aus KV-Safenet? Hier gibt es Sicherheit. Safenet wird in die neue Infrastruktur integriert, diese Zusage liegt von Seiten der gematik vor. Man schließt die Hauptserver des KV-Netzes, den Backbone, mit dem Backbone der gematik zusammen. Niemand, der Safenet heute hat, muss irgendetwas ändern. Im Gegenteil. Er ist gut gerüstet und sollte seine Nachbarn gewinnen. Nach Gesetzesvorlagen und damit noch viel verbundenen Spekulationen komme ich jetzt zu den handfesten Tatsachen der letzten Wochen: Folie 20 Wir haben mit den Kassen die Arzneimittelvereinbarung 2015 abgeschlossen. Sie sieht eine retrospektive Anpassung des Volumens für 2014 um 1,9% vor und prospektiv für 2015 eine Steigerung von 4,98%. Es gibt eine Menge teurer Innovationen, die unverzichtbar und somit in die Kalkulation eingegangen sind. Hepatitis C- Präparate stellen dabei noch einen Sonderfall da, und als solcher ist dies auch verhandelt worden. Folie 21 Die Zielvereinbarung sieht demnächst ein Infofeld zu BZ-Teststreifen vor, ohne dass es dazu aber Kassenansprüche geben kann. Es entfällt das Infofeld Biosimilars, das wird nicht mehr benötigt, weil es Biosimilars nicht in relevanter Menge gibt. Alle anderen Zielfelder bleiben unverändert. Vereinbart haben wir eine Befreiung von der Richtgrößenprüfung, wenn Zielfelder eingehalten und eine relevante Anzahl dieser Zielvereinbarungspräparate eingehalten werden. Das macht eine Prüfung nach Arzneimittelkosten pro Fall dann überflüssig. Folie 22 In der Richtgrößenvereinbarung steigern wir um 4,1%. Dies ist auch das Tableau, in das die Praxisbesonderheiten und die Ergebnisse aus der frühen Nutzenbewertung einfließen. Die Verteilung auf die Fachgruppen hat sich diesmal nicht geändert. Wenn Sie sich erinnern, das war ein Thema im letzten Jahr. Folie 23 Bei Heilmitteln wird für 2014 retrospektiv um 1,74% angepasst und auch hier prospektiv um einen deutlich höheren Betrag, nämlich 5,49%. Das hat im Wesentlichen zu tun mit Preisanpassungen bei den Therapeuten, die nicht zu unseren Lasten sein dürfen Folie 24 Und dementsprechend sind auch die Zielgrößenzahlen: 8,4% Steigerung als Nettoausgabenziel für 2015, das Richtgrößenvolumen steigert sich um 8.6%. Mit dem Verhandlungsergebnis sind wir zufrieden und ich hoffe, Sie auch. Es scheint angemessen zu sein und die Veränderungen sowohl bei Morbidität als auch bei Innovationen zu berücksichtigen. Parallel zeigen die unverändert hohe Teilnahme an unseren Veranstaltungen zu den Themen Arznei-und Heilmitteln, dass wir mit unserem Informationsmanagement genau richtig liegen. Wie unsere Zahlen bzgl. des im Honorarvertrag gesteckten Ziels liegen, wird Ihnen Dr. Ennenbach in seinem Part darstellen. 7

8 Zum EBM hat es vorm Jahresende 2014 Änderungen und Präzisierungen gegeben. Zum ersten: Es war in der letzten AV offen geblieben, was mit dem 14 Mio- Anteil der Kinderärzte aus der KBV-Honorarverhandlung werden sollte. Folie 25 Jetzt gibt es eine neue Ziffer, wofür dieses Geld zur Verfügung steht. Ein Zuschlag für die weiterführende sozialpädiatrische Versorgung. Abrechenbar ist sie für jeden Pädiater, der durchschnittlich 50 Kinder/Quartal bislang sozialpädiatrisch beraten hat, also die abgerechnet hat, allerdings und hier ist ein Haken - ist ab für eine Fortsetzung der Abrechnung ein 40 Std/Qualifikationskurs erforderlich. Dies ist im Einvernehmen mit dem Kinderärzteverband verhandelt worden, die Inhalte dieser Ziffer sind anspruchsvoll. Ansonsten wurde im Dezember beschlossen: Folie 26 Die Streichung der Vertreterpauschalen bei Haus-und Kinderärzten, im Vertretungsfall und auch im Überweisungsfall von HA zu HA, z.b. zur diabetolog. SPP. Es ist also nun die volle Versichertenpauschale und auch die Zusatzpauschale abrechenbar von dem, der die Vertretung vornimmt. Ab dem 1.1. ist der direkte Arzt- Patienten-Kontakt zur Abrechnung der 03360, dem geriatrischen Basisassessment, erforderlich. Das ist eine m. E. logische Korrektur. Die augenärztliche Strukturpauschale ist nun neben IVOM-Leistungen abrechenbar, weil man IVOM, also intraokulare Injektionen, als konservative und nicht als operative Leistung ansieht und für die Chirurgen gibt es zum 1.4. einen angepassten OPS-Katalog, der sich im Wesentlichen auf die Hernienchirurgie bezieht. Rückwirkend ab 2008, also rückwirkend für 7 ganze Jahre, werden die Notdienstziffern umgestellt. Dies hat zu tun mit einem BSG-Urteil zur Abrechnungsfähigkeit bestimmter Notdienstziffern für die Kliniken. Für alle unsere Notdienstärzte hat das jetzt keinerlei Auswirkungen, da wir ja schon seit 2007 eine Stundenbezahlung haben. Mit den Kliniken haben wir die Verrechnungen intern in Arbeit, hier geht es aber auch nicht mehr um größere Summen. Noch nicht beschlossen ist dagegen die geplante Fixkostenvergütung für Hausärzte. Die KBV möchte einen definierten Sockel in Höhe pauschalierter Amortisationskosten und danach eine Abstaffelung, die Kassen bieten eine generelle Fixkostendeckelung an. Auch das Schiedsamt, das die Meldegebühren für ein klinisches Krebsregister festzulegen hat, hat sich noch einmal vertagt. Folie 27 Am 22.Januar hat der GBA eine neue KH-Einweisungs-RiLi beschlossen und aktualisiert damit die aus dem Jahre Im letzten Jahrzehnt haben sich durch zahlreiche Gesetzesänderungen neue vor allem zusätzliche teilstationäre und ambulante Möglichkeiten am KH eröffnet, die vorher weil nicht vorhanden auch nicht beschrieben werden konnten. Immer schon hatte jeder Vertragsarzt abzuwägen, ob eine stationäre Behandlung eines Patienten tatsächlich nötig ist oder ob ambulante Möglichkeiten statt dessen ausreichend wären. Nun hat man noch einiges mehr zu prüfen, z.b. ist tagesklinische oder teilstationäre Behandlung möglich, findet zu dem Krankheitsbild ASV statt, ist ein Patient in ein Fachkrankenhaus einzuweisen, ist Hochschulambulanz oder Institutsambulanz richtig, usw. Eine Liste von a m benennt der GBA als gesetzliche Definition von Krankenhausbehandlung. Die KBV hat versucht, die Prüfverpflichtung des Vertragsarztes auf regionale, ihm bekannte Behandlungsangebote einzuschränken mit dem Argument, es könne ein gewisses Risiko für Vertragsärzte geben, sich im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu Einweisungen rechtfertigen zu müssen. Der GBA hat das nicht aufgenommen, hält das offenbar auch nicht für erforderlich. Denn grundsätzlich, und so steht es deutlich drin, bleibt es bei der Tatsache, dass über jede stationäre Behandlung in welcher Form auch immer der aufnehmende Krankenhausarzt zu entscheiden hat. Also trifft das Krankenhaus auch die letztendliche Finanzentscheidung gegenüber den Kassen. Wir werden die Thematik in einem der nächsten Nordlichthefte für all unsere Ärzte noch einmal darstellen. Folie 28 Als letztes Thema für heute ein Bericht zur Lage der Praxisnetze. Ich hatte Ihnen in der Agenda angekündigt, dass wir als Vorstand die Anpassung unserer Richtlinie zur Anerkennung der Praxisnetze für erforderlich halten. 8

9 Unsere Richtlinie ist detailliert und anspruchsvoll und damit bundesweit führend und Maßstab geworden. Ihr verdanken wir die Unterstützung und den Einsatz unserer Landesregierung zum Thema Netze, jetzt auch im Bundesrat im Zusammenhang mit dem VSTG. Man traut den Netzen inzwischen eine Menge in der Versorgung zu, weil sie auch immer besser werden. Die drei Ausrufezeichen Antragstellungsrecht Innovationsfonds, Vertragspartner im 140, Gleichstellung mit Kommunen zu MVZ-Bildungen sind schon eine Hausnummer, für die die bundesweite Netzszene ich eingeschlossen sich ins Zeug gelegt hat. Es wird spannend, was davon jetzt schon tatsächlich übernommen wird. Bislang haben wir im Land vier nach unserer Richtlinie zertifizierte und geförderte Praxisnetze, das sind Eutin- Malente, Lauenburg, Pinneberg und Wedel. Für die ersten beiden liegt uns bereits ein Zwischenbericht nach Ablauf des ersten Förderjahres vor. Die Aktivitäten sind vielfältig und zielgerichtet, alle haben z.b. Regelungen zum internen Terminmanagement, ein Selektivvertrag zum Thema Depression ist geschlossen, Wedel nutzt bereits das Instrument der dringlichen Überweisung, Patientenbefragungen, vielfältige Kooperationen, erste Peer review Bemühungen etc. Zum Ende dieses Jahres erwarten wir die ersten Versorgungsberichte. Gegen Ende 2014 haben wir vier weitere Anträge übersandt bekommen und stellten fest, dass man sich inzwischen strukturell weiter sehr gut aufgestellt hat, dass aber eines unserer Hauptkriterien zu einer Professionalisierung, nämlich die Geschäftsführung, nicht so beabsichtigt wurde, wie es unserer Meinung nach der Intention der Richtlinie entsprach. Wir lasen Vereinbarungen über 10 Std Managementleistung pro Monat durch einen externen Dienstleister, sofern denn gefördert würde. Das hat uns sehr nachdenklich gemacht. Offenbar treffen hier zwei Welten der Ansicht zu diesem Punkt aufeinander und wir müssen heute diskutieren, wie die Sicht der Netze und unsere hier zueinander kommen. Die eine ist die bottom up pragmatische, die Herr Wolter in seinem Antrag beschreibt und auf die er sicher noch eingehen wird. Unsere ist die top down übergeordnete, die zu den drei Ausrufezeichen passt und die ich nun noch einmal darstellen will: Die Richtlinie ist ein Quantensprung in der Netzentwicklung. Sie ist die Stange, mit der man über die Latte ins Profilager springt. Worum geht es? Es geht darum, sich regional wie eine Einheit, wie ein Unternehmen aufzustellen, sich Regeln zu geben und diese auch umzusetzen, was der mühsamere Teil ist. Es geht darum, ein Versorger zu sein, der die Spezifika seiner Region besser kennt als die KV. Es geht darum, ein gleichwertiger, starker Partner gegenüber Krankenkassen, Kliniken, MVZs, Kommunen, Kreisen und anderen Gesundheitsberufen zu sein. Es geht sogar darum, die interdisziplinäre Versorgung einer Region zu erhalten und zu fördern und gemeinsam zu demonstrieren, dass man sich nicht in hier nur Grundversorgung und da fachärztliche Klinikversorgung splitten lässt, was mancher Politiker gern hätte. Nur das begründet letztlich unsere Förderung aus dem Sicherstellungsstatut. Wenn wir Anträge erhalten, interessiert uns als KV im Wesentlichen eines: Will dieses Netz besser sein als der Kollektivvertrag in Bezug auf regionale Versorgung, Zusammenarbeit und Qualität und mit welchen Mitteln will es das erreichen? Die RiLi liefert dazu das Rüstzeug. Wenn Netze nicht besser sind oder nicht erkennbar auf dem Weg zu besser sind als der Kollektivvertrag, hätte eine KV keinen Grund für eine Förderung. Niemand muss den steinigen Weg der RiLi gehen, er ist völlig freiwillig. Aber wenn man ihn geht, dann geht es um Mitgliedspraxen, also um Ärzte plus deren MFAs. Kein Dienstleistungsunternehmen dieser Größe und das ist schon fast als mittelständisch zu betrachten - ist u.e. mit 10 Std Einkauf Organisationsleistung pro Monat dann sachgerecht aufgestellt. Müsste man das anders sehen, weil Netze eine Gemeinschaft von Selbstständigen sind, unter denen sich immer noch und Gott sei Dank viel ehrenamtliches Engagement befindet? Wir glauben eher nicht. Die Führungsaufgaben sind deutlich schwieriger, weil Weisungsbefugnisse überhaupt nicht ausgeübt werden können. Man ist immer auf Goodwill angewiesen, ganz anders als eine KV, die unverrückbare Forderungen stellen kann. Eine Geschäftsführung soll die von einem Vorstand übertragenen Managementaufgaben umsetzen, die Zusammenarbeit der Praxen voranbringen und die bürokratische Detailarbeit erledigen, von Einladungsschreiben über das Zusammentragen von DMP-Quoten bis zu Buchführung und Vertragsgesprächen. Vieles dabei ist wahre Treppenputzerarbeit, vor allen Dingen die immer wieder nötigen direkten und einzelnen Motivationsgespräche. Für so etwas braucht man Leute. Mit dem Argument Personalaufwand dafür und Entschädigung für aktive Mitarbeit ist die Förderhöhe 2013 von uns 9

10 vorgeschlagen und von Ihnen als AV genehmigt worden. Schauen Sie sich in Deutschland um. Nur eine Handvoll KVen hat überhaupt Vertrauen und Zutrauen zu Netzen, manche fördern mit know how, nur wenige finanziell, woanders zahlen Mitglieder hohe Beiträge. Mit Förderung kann man vielleicht gerade einen Flyer herausbringen, den Vorstand für Sitzungen entschädigen und stundenweise eine Assistentin mit Schreibarbeiten beschäftigen ist selten, aber schon besser, das ist Aufbauhilfe. Aber eigentlich bislang nur wir trauen den Netzen Umsetzung von Versorgung zu, haben deshalb die Sache von vorn herein betriebswirtschaftlich kalkuliert und fördern dann, wenn man bereits über die Latte gesprungen ist. Aus dieser top down Sicht heraus glauben wir also nicht, dass der notwendige Organisationsaufwand für einen Niedergelassenen neben einer Praxisverantwortung kontinuierlich zumutbar und durchführbar ist. Zudem würde es immer an denselben hängen bleiben, was auf Dauer ziemlich frustrierend ist. Eine Kasse verhandelt mit Ihnen auch nicht abends um halb acht, das möchten die montags um 10. Eine Halbtagsbesetzung für eine Geschäftsstelle, wie wir es jetzt als Minimum in die RiLi schreiben möchten, erscheint für den Zeitaufwand sogar eher niedrig gegriffen, besonders wenn man neue Zukunftsaufgaben auch noch vor Augen hat. Das muss keineswegs bedeuten, dass die halbe Stelle nun immer mit einem Betriebswirt oder Kaufmann besetzt werden muss. Da kann es durchaus differente Lösungen geben, die Ausgestaltung sollten wir nun heute in ihren Grundsätzen diskutieren. Wir sind da offen für Strukturen, die auch anderweitig eine Verbindlichkeit erreichen, aber möglicherweise kann man auch immer nur den Einzelfall beurteilen, weil sich nicht alles in Form fassen lässt. Zunächst haben wir aber einen ersten Vorstandsbeschluss gefasst, der die Geschäftsführung auf jeden Fall als eine eigene Organisationseinheit ausdrückt. Das war unabdingbar. Ich bin gespannt auf eine sicher lebhafte Diskussion. Als Vorstand würden wir es sehr begrüßen, wenn wir hier heute Konsens finden. Grundsätzlich geschieht eine Änderung unserer Richtlinie durch Vorstandsbeschluss, die Rechtslage würde dazu Herrn Sterzik ggf. noch einmal erläutern. Wir hätten es aber schon gern, wenn Sie nach Diskussion und Konsensfindung auch darüber abstimmten, deshalb begrüßen wir den Antrag von Herrn Wolter. Die RiLi hat sich jetzt als echter Lernprozess erwiesen. Folie 29 Und damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Diskussionsstoff bietet die gesamte Agenda des Berichts zur Lage sicher reichlich. 10

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