Unisex: Auswirkungen auf die private Krankenversicherung Ihre Fragen unsere Antworten (FAQ)
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- Elvira Vogt
- vor 8 Jahren
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1 Gesundheit erhalten krankenzusatzversicherung Wichtig: Die hier dargestellten Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der SIGNAL Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie gelten unter dem Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelungen wie z. B. der Kalkulationsgrundsätze oder der Ausgestaltung im Versicherungsvertragsgesetz. Unisex: Auswirkungen auf die private Krankenversicherung Ihre Fragen unsere Antworten (FAQ)
2 So behalten Sie den Überblick. Allgemeine Informationen 1. Was bedeutet Unisex? 4 2. Was bedeutet Bisex? 4 3. Warum müssen Unisex-Beiträge eingeführt werden? 4 4. Wie ist der zu verstehen? 4 5. Werden Bestandskunden auf Unisex umgestellt? 4 6. Wie sind die Auswirkungen von Unisex auf die SIGNAL Kranken versicherung? 4 7. Lohnt sich ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die SIGNAL Krankenversicherung vor dem ? 5 8. Was gilt bei einem Wechsel von einer anderen PKV zur SIGNAL Krankenversicherung? 5 9. Ist auch die Beitragskalkulation in der GKV von Unisex betroffen? Warum sind die Unisex-Beiträge im Vergleich zu Bisex-Beiträgen so hoch? Welche Tarife können ab dem angeboten werden? 5 Vertragliche Besonderheiten 12. Können Anträge mit einem Beginn in 2013 noch zu Bisex-Konditionen geschlossen werden? Gibt es eine Möglichkeit die Bisex-Welt für Kunden zu sichern, die erst nach dem in die PKV wechseln können? Gibt es Unterschiede zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung im Hinblick auf Unisex? Wie können Bisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? 8
3 16. Wie können Unisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? Können Bisex-Neukunden in Unisex-Tarife wechseln? Kann ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex erfolgen? Wie wird ein Kind im Rahmen der Kindernachversicherung nach dem versichert, wenn der Elternteil noch in Bisex-Tarifen versichert ist? 8 Technische Besonderheiten 20. Führt eine Veränderung des Versicherungsschutzes zu einer Umstellung auf Unisex? 9 Anwartschaften und Optionstarife 21. Lebt eine Anwartschaftsversicherung, die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem in der Unisex-Welt auf? Was geschieht bei Ausübung eines Optionsrechts? Kann die Bisex-Welt mit den Tarifen flexsi oder flexsiprivat gesichert werden? Ein heilfürsorgeberechtigter Beamter hat lediglich den Tarif KOMFORT-B-W versichert. Nach Ende der Heilfürsorge wird das vertraglich vereinbarte Optionsrecht in die Tarife KOMFORT-B und KOMFORT-B-E[1] ausgeübt. Können diese beiden Tarife in Bisex geführt werden? 10 Kundenrückgewinnung, Wiederinkraftsetzung, Wiederaufnahme, Beginnverlegung 25. Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Kundenrückgewinnung in der Bisex-Welt wieder aufleben? Kann ein gekündigter Bisex-Vertrag im Rahmen einer Wiederinkraft setzung in der Bisex-Welt wieder aufleben? Was gilt bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufnahme im Rahmen des 5 Abs. 9 SGB V? Wie werden Beginnverlegungen von Verträgen behandelt, die bis zum abgeschlossen wurden? 11
4 Allgemeine Informationen 1. Was bedeutet Unisex? Unter Unisex versteht man die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation in der Versicherungsbranche. Das Geschlecht wird bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt. Daher zahlen Männer und Frauen identische Beiträge. 2. Was bedeutet Bisex? Unter Bisex versteht man die geschlechtsabhängige Beitragskalkulation in der Versicherungsbranche. Das Geschlecht wird bei der Kalkulation berücksichtigt. Daher zahlen Männer und Frauen unterschiedliche Beiträge. 3. Warum müssen Unisex- Beiträge eingeführt werden? Grundlage für die Einführung von Unisex-Beiträgen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Die bisherigen geschlechtsabhängigen Beiträge (Bisex-Beiträge), dürfen ab dem im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden, da sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen darstellen. Für die PKV bedeutet das, dass alle Tarife, die nach Bisex kalkuliert sind, ab dem im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden dürfen. Es ist erforderlich, eine neue Unisex- Verkaufspalette einzuführen. 4. Wie ist der zu verstehen? Der bezieht sich auf den Vertragsabschluss. Das bedeutet: Für Verträge, die bis einschließlich geschlossen werden (durch Antragsannahmeerklärung oder Police), gelten noch die bisherigen Bisex-Konditionen. Somit können bis zum noch Verträge zu Bisex- Bedingungen geschlossen werden, die erst in 2013 beginnen. Hier gelten die üblichen Regelungen zur Vordatierung. Abschluss im November 2012, Beginn zum 1. Mai 2013 möglich. 5. Werden Bestandskunden auf Unisex umgestellt? Der bisherige Bisex-Bestand ist von Unisex nicht betroffen, für ihn ändert sich zum nichts. Wichtig ist, dass es im Bisex-Bestand auch nicht zu Beitragserhöhungen kommt, weil die Tarife im Neugeschäft nicht mehr angeboten werden (dürfen). Die Tarife und deren Kalkulation sind so angelegt, dass fehlender Neu zugang nicht beitragserhöhend wirkt. Ein gutes Beispiel sind hierfür die SIGNAL Bestandstarife (Tarife, die nicht mehr der aktuellen Verkaufs palette angehören), die sich in den letzten Jahren ähnlich günstig wie die Neugeschäftspalette entwickelt haben und zum Jahreswechsel 2012/2013 ebenfalls beitragsstabil bleiben. 6. Wie sind die Auswirkungen von Unisex auf die SIGNAL Kranken versicherung? Die SIGNAL Krankenversicherung wird ihr Produktangebot im Rahmen von Unisex überarbeiten. Es entsteht somit eine neue Unisex-Welt, mit zum Teil deutlich höheren Beiträgen als in der bisherigen Bisex- Welt- und zwar für Männer und Frauen. Die Gründe hierfür liegen nicht ausschließlich an Unisex, sondern an einem Mix aus gesetzlichen Anforderungen und unternehmerischen Entscheidungen wie z. B. der Aufnahme von bestimmten Mindestleistungen als Reaktion auf die aktuelle Diskussion um Leistungslücken in der PKV. Die neuen Unisex- Beiträge sind wegen zahlreicher Änderungen und Verbesserungen mit der bisherigen Bisex-Kalkulation nicht vergleichbar. Die bisherigen Ergebnisse der Unisex-Kalkulation auf der zuvor genannten Grundlage zeigen, dass sich die Prognosen zahlreicher Fachleute bestätigen: Die Unisex-Beiträge liegen im Regelfall über dem bisherigen Beitragsniveau der Frauen. 4
5 7. Lohnt sich ein Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die SIGNAL Krankenversicherung vor dem ? Ja. Die Beiträge in der Unisex-Welt werden für Männer, aber auch für Frauen steigen. Daher ist es für jeden attraktiv, noch dieses Jahr in die private Krankenversicherung zu wechseln, da in der Regel in Unisex- Tarifen keine Beitragsvorteile realisiert werden. Für Interessenten, die aktuell noch unentschlossen sind, können Sie zudem die Unisex-Garantieerklärung nutzen. Damit kann der Kunde im ersten Quartal 2013 ohne erneute Gesundheitsprüfung von Bisex in die namensgleichen Unisex-Tarife wechseln. 8. Was gilt bei einem Wechsel von einer anderen PKV zur SIGNAL Krankenversicherung? Auch hier gilt der Stichtag Wechselt der Kunde mit einem Vertragsabschluss bis zum , gelten bei der SIGNAL Krankenver sicherung die Bisex- Konditionen. Ab dem gelten die Unisex-Konditionen. Es ist daher davon auszugehen, dass im Jahr 2013 die Zahl der PKV Wechsler aus Beitragsgründen abnehmen wird. Hintergrund: Ein Wechsel aus Bisex- Tarifen beim Mitbewerber muss in Unisex-Tarife der SIGNAL Krankenversicherung erfolgen. Beitragsvorteile werden bei vergleichbarem Versicherungsschutz nicht entstehen. Umgekehrt führt das zu höherer Bestandssicherheit, da ein Wechsel von der SIGNAL Kranken zu einem Mitbewerber noch unattraktiver wird als bisher. 9. Ist auch die Beitragskalkulation in der GKV von Unisex betroffen? Nein. In der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich nichts. Hier spielt das Geschlecht bei der Beitragsberechnung bereits heute keine Rolle. Das Geschlecht führt aber weiterhin zu unterschiedlichen Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich. 10. Warum sind die Unisex- Beiträge im Vergleich zu Bisex-Beiträgen so hoch? Für die Kalkulation werden neben der Geschlechtsverteilung von Männern und Frauen auch die aktuellen Entwicklungen bei den Leistungsausgaben und die verlängerte Leistungsdauer aufgrund der nochmals erhöhten Lebenserwartung berücksichtigt. Inkludiert sind ebenfalls eine Absenkung des sogenannten garantierten Rechnungszinses auf 2,75 % und Leistungsoptimierungen (z.b. ambulante Psychotherapie). Die neuen Unisex-Beiträge sind wegen dieser zahlreichen Änderungen und Verbesserungen mit der bisherigen Bisex-Kalkulation nicht vergleichbar. 11. Welche Tarife können ab dem angeboten werden? Die SIGNAL Krankenversicherung hat ihr Produktangebot ab dem überarbeitet. Wie die neue Produktpalette aussehen wird, entnehmen Sie bitte der Übersicht auf den Seiten 6 und 7. Vertragliche Besonderheiten 12. Können Anträge mit einem Beginn in 2013 noch zu Bisex-Konditionen geschlossen werden? Sind Vordatierungen möglich? Das Beginndatum im Antrag (technischer Versicherungsbeginn) ist nicht dafür entscheidend, ob ein Vertrag nach Unisex oder Bisex geschlossen wird. Der Beginn kann somit durchaus in der Zukunft liegen. Hier gelten die üblichen Regelungen (wie z. B. max. 6 Monate Vordatierung). Entscheidend für die Frage, ob ein Vertrag zu Unisex- oder Bisex-Konditionen geschlossen wird, ist das Datum des Vertragsabschlusses. Bitte beachten Sie hierzu die Frage 4. 5
6 Unisex-Neugeschäftstarife der SIGNAL Krankenversicherung ab Produktlinie VOLLVERSICHERUNGprivat START START-PLUS KOMFORT KOMFORT 1 KOMFORT 2 KOMFORT 3 KOMFORT-PLUS KOMFORT-PLUS 1 KOMFORT-PLUS 2 KOMFORT-PLUS 3 EXKLUSIV EXKLUSIV 0 EXKLUSIV 1 EXKLUSIV 2 EXKLUSIV-PLUS EXKLUSIV-PLUS 0 EXKLUSIV-PLUS 1 EXKLUSIV-PLUS 2 Produktlinie BEIHILFEprivat Beihilfe-START START-B KlinikUNFALLpur Beihilfe-KOMFORT KOMFORT-B KOMFORT-B-W KOMFORT-B-E[1] Beihilfe-EXKLUSIV EXKLUSIV-B EXKLUSIV-B-W EXKLUSIV-B-E [1] EXKLUSIV-B-ES Spezialangebote für Personen in der Ausbildung (= R-Tarife) In den meisten der o.g. Tarife gibt es vom 15. bis zum 33. Lebensjahr besonders günstige Konditionen. Je nach tarif licher Regelung gelten diese für Auszubildende, Schüler an weiterbildenden Schulen, Studenten, Beamtenanwärter, Referendare. Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. Anwartschaftstarife Für alle genannten Beihilfetarife ist für Heilfürsorge-Berechtigte eine Anwartschaftsversicherung möglich. Zusätzlich bestehen für Polizeibeamte besondere Vereinbarungen mit der Ge werkschaft der Polizei (GdP). Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. private Beitragsentlastung (peb) Nur zusammen mit SIGNAL KV-Voll- bzw. Beihilfetarifen Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. peb Optionstarif flexsiprivat reiner Optionstarif für privat Vollversicherte Dieses Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III sowie Verkaufshinweise. In dieser Broschüre ist das ab dem gültige Unisex-Angebot der SIGNAL Krankenversicherung dargestellt. Das Druckstück enthält Auszüge aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III. 6
7 Zusatzversicherung Produktlinie Ambulant AmbulantBASISpur AmbulantSTARTpur AmbulantPLUS AmbulantPLUSpur AmbulantTOP Einführung zum späteren Zeitpunkt geplant Zusatzversicherung Produktlinie Klinik KlinikUNFALLpur KlinikSTART KlinikSTARTpur KlinikPLUS KlinikPLUSpur KlinikTOP KlinikTOPpur Zusatzversicherung Produktlinie Zahn ZahnBASISpur ZahnSTARTpur ZahnPLUS ZahnPLUSpur ZahnTOP ZahnTOPpur Gefördertes Pflegegeld Upgrade-Produkt PflegeBAHR pauschale Leistung PflegeBAHRPLUS pauschale Leistung Pflegetagegeld PflegeUNFALL frei wählbare Absicherung PflegeSTART frei wählbare Absicherung PflegePLUS frei wählbare Absicherung PflegeTOP frei wählbare Absicherung Krankenhaustagegeld Kurtagegeld EKH KurPLUS ab EinkommensSicherungs-Programm (ESP) Krankentagegeld ESP-VA Arbeitnehmer mit SIGNAL KV Voll ESP-VS Selbstständige mit SIGNAL KV Voll ESP-E Personen ohne SIGNAL KV Voll Optionstarif flexsi reiner Optionstarif für gesetzlich Versicherte Für ausgewählte Vermittler zusätzlich ab : GE, GE-PLUS, GE-TOP und Z Die Tarife ZAHN, ZAHN-PRO, VORSORGE und AKUT stehen weiterhin für Kunden der Innungskrankenkassen zur Verfügung. 7
8 13. Gibt es eine Möglichkeit, die Bisex-Welt für Kunden zu sichern, die erst nach dem in die PKV wechseln können? Ja, die Bisex-Welt kann über eine Anwartschaftsversicherung bei Heilfürsorgeanspruch und bei bestehender GKV-/PKV-Pflicht auch ab Beginn gesichert werden. Der Abschluss dieser Anwartschaftsversicherung muss vor dem erfolgen. Ein reiner Optionstarif (flexsi, flexsiprivat, OSG2 und OS- G2V) reicht nicht. Ausnahme für OSG2 und OSG2V: Bei anschließendem Wechsel in eine stationäre Zusatzversicherung. Bitte beachten Sie hierzu die ergänzenden Informationen zum Abschluss der kleinen Anwartschaft im Beratungshaus. 14. Gibt es Unterschiede zwischen einer kleinen und großen Anwartschaftsversicherung im Hinblick auf Unisex? Nein. Für die kleine und die große Anwartschaft gelten die gleichen Regelungen. Bei Abschluss vor dem erfolgt die Aktivierung in Bisex. 15. Wie können Bisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? Der bisherige Bisex-Bestand kann auch zukünftig gemäß 204 VVG (Tarifwechselrecht) in andere Bisex- Tarife wechseln. Zudem ist eine Umstellung in die Unisex-Welt möglich. Dagegen ist nach dem derzeitigem Gesetzesentwurf ein Wechsel von Unisex nach Bisex nicht möglich. Somit genießen Kunden in der Bisex-Welt maximale Flexibilität. 16. Wie können Unisex-Bestandskunden zukünftig wechseln? Für Kunden der Unisex-Welt besteht ebenfalls das Tarifwechselrecht nach 204 VVG. Unisex-Kunden können in andere Unisex-Tarife wechseln. Ein Wechsel in Bisex-Tarife ist nach dem derzeitigen Gestzesentwurf ausgeschlossen. 17. Können Bisex-Neukunden in Unisex-Tarife wechseln? Ja. Grundsätzlich besteht nach den gesetzlichen Regelungen des 204 VVG ein Tarifwechselrecht. Für eventuelle Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung erfolgen. Für alle Neukunden, die vom bis zum in die SIGNAL Krankenversicherung wechseln, gibt es eine besondere Garantie. Die Kunden haben zusätzlich über den gesetzlichen Anspruch gemäß 204 VVG hinaus das Recht, Bisex-Tarife der Produktlinie privat (START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV, EXKLUSIV-PLUS), der Produktlinie Beihilfe (START-B, KOMFORT-B inkl. Ergänzungstarife) und des EinkommensSicherungs-Programms (ESP-Tarife) in die namensgleichen Unisex-Tarife umzustellen und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieses Recht muss im Zeitraum bis ausgeübt werden. Da einige Unisex- Tarife im Vergleich zu den bisherigen Bisex-Tarifen Leistungserweiterungen enthalten, sichert diese Garantie ein Umstellungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung für diese Mehrleistungen. 18. Kann ein Wechsel aus Unisex zurück nach Bisex erfolgen? Nein. Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf schließt der Gesetzgeber einen Wechsel aus Unisex-Tarifen in die Bisex-Welt aus. 19. Wie wird ein Kind im Rahmen der Kindernachversicherung nach dem versichert, wenn der Elternteil noch in Bisex-Tarifen versichert ist? Es sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: 1. Elterteil mit Bisex Bausteintarifen oder Bisex Kompakttarif (nicht Privatserie) Das Kind erhält grundsätzlich ebenfalls Bisex Bausteintarife oder den Bisex Kompakttarif (nicht Privatserie) des Elternteils. Es können aber gleichwertige Kompakttarife der Privatserie in Unisex ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert werden. Sind die gewünschten Tarife für das Kind höher oder umfassender als die Tarife des Elternteils, erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Beispiele zur KV-Vollversicherung a) Elternteil hat die Tarife AV100, VS100/1, Z80-DS versichert: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls AV100, VS100/1 und Z80- DS. Alternativ kann auch ein Unisextarif der Privatserie mit gleichwertigen Leistungen gewählt werden (in diesem Fall maximal ExklusivPlus Unisex). b) Elternteil hat KK-PLUS versichert: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls KK-PLUS. Alternativ kann auch ein Unisextarif der Privatserie mit gleichwertigen Leistungen gewählt werden (in diesem Fall max. ExklusivPlus Unisex). 8
9 Beispiele zur Beihilfeversicherung a) Elternteil hat die Tarife AB, SB-R, SB-W, AEB, SEB versichert: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls AB, SB-R, SB-W, AEB, SEB. Alternativ kann auch ein Unisextarif mit gleichwertigen Leistungen gewählt werden in diesem Fall maximal Beihilfe Exklusiv = EXKLUSIV-B, EXKLUSIV-B-W, EXKLUSIV-B-E, EXKLUSIV-B-ES. b) Elternteil hat BO und BOZ versichert: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls BO und BOZ. Alternativ kann auch ein Unisextarif mit gleichwertigen Leistungen gewählt werden in diesem Fall maximal Beihlife Komfort = KOMFORT-B, KOMFORT-B-W, KOMFORT-B-E. 2. Eltern mit Bisex Kompakttarif der Privatserie Das Kind erhält grundsätzlich ebenfalls den Bisex Kompakttarif der Privatserie, den auch der Elternteil versichert hat. Es können aber auch die gleichnamigen (gleichwertigen) Unisex-Kompakttarife der Privatserie für das Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung versichert werden. Beispiel zur KV-Vollversicherung Elternteil hat den Tarif Komfort1 Bisex: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls den Komfort1 Bisex. Alternativ kann auch der Tarif Komfort1 Unisex ohne gesonderte Prüfung einer Mehrleistung versichert werden. Beispiel zur Beihilfeversicherung Elternteil hat die Tarife KOMFORT-B, KOMFORT-B-W und KOMFORT-B- E in Bisex versichert: Kind erhält grundsätzlich ebenfalls die Tarife KOMFORT-B, KOMFORT- B-W und KOMFORT-B-E in Bisex. Alternativ können auch die Tarife KOMFORT-B, KOMFORT-B-W und KOMFORT-B-E in Unisex ohne gesonderte Prüfung einer Mehrleistung versichert werden. Tarifliche Besonderheiten ab dem Führt eine Veränderung des Versicherungsschutzes zu einer Umstellung auf Unisex? Diese Frage kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Grundsätzlich gilt: Eine Umstellung auf Unisex erfolgt, wenn eine so wesentliche Änderung vorgenommen wird, dass der geänderte Vertrag einem Neuabschluss gleichkommt. Eine solche Änderung ist dann anzunehmen, wenn z. B. ein wesentliches Merkmal des Versicherungsvertrages geändert wird, wie eine Umstellung von einer Teil- in eine Vollversicherung. Bitte beachten Sie hierzu die einzelnen Konstellationen. a. Tarifwechsel Ein Tarifwechsel ist ein Verlassen des bisherigen Tarifes in einen neuen Tarif. Hierbei ist zwischen Wechseln in gleichartigen Versicherungsschutz und nicht gleichartigem Versicherungsschutz zu unterscheiden: 1. Gleichartiger Versicherungsschutz (gem. 204 VVG) Der Wechsel erfolgt in der bisherigen Welt. Der Vertrag kann in Bisex verbleiben. Umstellung der Bisex-Tarife AS100, VSG100, Z100 in den Bisex-Tarif KK Kein gleichartiger Versicherungsschutz Der Wechsel erfolgt in der Unisex-Welt. Ein Verbleib in der Bisex-Welt ist ausgeschlossen. Umstellung Voll- in Teilversicherung oder umgekehrt. b. Nachversicherung einer bereits bestehenden Bisex-Leistungsart Die Nachversicherung einer bereits bestehenden Bisex-Leistungsart kann grundsätzlich in der Bisex-Welt erfolgen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der nachzuversichernde Tarif als Bisex-Variante vorhanden ist Beispiel 1: Bestehender Bisex-Tarif GE. Nachversicherung der Tarife GE-PLUS/GE-TOP oder Z50 kann in Bisex erfolgen. Beispiel 2: Bestehende Bisex-Tarife AB, SB-R. Nachversicherung der Tarife AEB, SEB, SB-W kann in Bisex erfolgen. 9
10 c. Nachversicherung einer neuen Leistungsart Die Nachversicherung einer neuen Leistungsart, die bislang im Vertrag noch nicht abgesichert ist, muss in Unisex erfolgen. Nachversicherung des Tarifs KlinikTOP in Unisex zu einem bestehenden Tarif GE in Bisex. d. Vereinbarung eines Selbstbehalts Die Vereinbarung oder Veränderung eines Selbstbehalts wird wie ein Tarifwechsel (Punkt 20.a.) angesehen. Der Vertrag kann in Bisex verbleiben. Umstellung Tarif KK-Plus in KK1 e. Alterssprung (KiJu-Umstellung) Eine Umstellung vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag bzw. vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag löst keine Umstellung auf Unisex aus. Der Vertrag verbleibt in der Bisex- Welt. f. Änderung der Karenzzeit oder Erhöhung eines Tagegeldes Die Erhöhung eines Tagegeldes oder die Änderung der Karenzzeit innerhalb eines bestehenden Krankentagegeldtarifs führt nicht zu einer Umstellung auf Unisex. Der Vertrag kann in der Bisex- Welt verbleiben. g. Nachversicherung des Tarifs peb Bei Kunden mit einer Bisex-KV- Vollversicherung ist die Nachversicherung von peb ebenfalls in Bisex möglich. Für Unisexkunden ist die Nachversicherung von peb nur in Unisex möglich. h. Erhöhung oder Änderung des Tarifs peb Die Erhöhung oder Änderung des Tarifs peb führt nicht zu einer Umstellung auf Unisex. Der Vertrag kann in der Bisex-Welt verbleiben. i. Beitragsanpassung Eine Beitragsanpassung führt nicht zur Umstellung auf Unisex. Der Vertrag verbleibt in der Bisex-Welt. Anwartschaften und Optionsrechte 21. Lebt eine Anwartschaftsversicherung, die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem in der Unisex- Welt auf? Nein. Eine Anwartschaftsversicherung, die bis zum abgeschlossen wird, lebt auch nach dem grundsätzlich in Bisex auf. Dabei ist es unerheblich, ob die Anwartschaft als kleine oder große Anwartschaft geführt wird. 22. Was geschieht bei Ausübung eines Optionsrechts? Grundsätzlich gilt: Wird ein Optionsrecht innerhalb der gleichen Leistungsarten ausgeübt, so kann der Vertrag auch weiterhin in der Bisex- Welt geführt werden. Ausübung des Optionsrechts von START nach KOMFORT. Wird ein Optionsrecht aus einem reinen Optionstarif oder aus einem Zusatztarif mit einer Wechseloption ausgeübt, so ist der daraus entstehende Vertrag in Unisex zu führen. Ausübung des Optionsrechts von flexsi nach KOMFORT. Ausnahme für OSG 2 und OSG 2V: Bei anschließendem Wechsel in eine stationäre Zusatzversicherung kann diese in der Bisex-Welt verbleiben. Ausübung des Optionsrechts von OSG 2V nach SG Kann die Bisex-Welt mit den Tarifen flexsi oder flexsiprivat gesichert werden? Nein. Die Tarife flexsi oder flexsiprivat sichern die Bisex-Welt nicht. 24. Ein heilfürsorgeberechtigter Beamter hat lediglich den Tarif KOMFORT-B-W versichert. Nach Ende der Heilfürsorge wird das vertraglich vereinbarte Optionsrecht in die Tarife KOMFORT-B und KOM- FORT-B-E(1) ausgeübt. Können diese beiden Tarife in Bisex geführt werden? Ja. Da die Tarife KOMFORT-B und KOMFORT-B-E(1) in der Option des Tarifs KOMFORT-B-W ausdrücklich genannt sind, erfolgt die Nachversicherung in Bisex. Voraussetzung ist jedoch, dass der Tarif KOMFORT-B- W vor dem abgeschlossen wurde. 10
11 Kundenrückgewinnung, Wiederinkraftsetzung, Wiederaufnahme, Beginnverlegung 25. Kann ein gekündigter Bisex- Vertrag im Rahmen einer Kundenrückgewinnung in der Bisex-Welt wieder auf leben? Nein. Die Kundenrückgewinnung stellt einen neuen Vertrag dar. Dieser kann nach dem nur in Unisex geführt werden. 26. Kann ein gekündigter Bisex- Vertrag im Rahmen einer Wiederinkraft setzung in der Bisex-Welt wieder aufleben? Nein. Die Wiederinkraftsetzung stellt einen neuen Vertrag dar. Dieser kann nach dem nur in Unisex geführt werden. 27. Was gilt bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Wiederaufnahme im Rahmen des 5 Abs. 9 SGB V? Eine Wiederaufnahme im Rahmen des 5 Abs. 9 SGB V erfolgt immer nach Bisex. 28. Wie werden Beginnverlegungen von Verträgen behandelt, die bis zum abgeschlossen wurden? Die Beginnverlegung kann im Rahmen der geltenden Regularien grundsätzlich zu Bisex-Konditionen erfolgen. 11
12 In 100 Jahren haben wir viel über Sicherheit gelernt von Ihnen. Schon immer hat sich das Denken und Handeln der SIGNAL IDUNA an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. So können wir Ihnen heute bedarfsgerechte und optimierte Versicherungsund Finanzdienstleistungen anbieten. Denn auf Basis langjähriger Tradition entwickeln wir unser umfangreiches Produktangebot ständig für Sie weiter. Für erstklassigen Service und partnerschaftliche Beratung direkt in Ihrer Nähe. Alles zur individuellen und zukunftsorientierten Absicherung unserer Kunden. Denn eins hat sich in all den Jahren bei der SIGNAL IDUNA nicht geändert: hier arbeiten Menschen für Menschen. SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltung Dortmund Joseph-Scherer-Straße Dortmund Telefon (0231) Fax (0231) Ganz in Ihrer Nähe Hauptverwaltung Hamburg Neue Rabenstraße Hamburg Telefon (040) Fax (040) info@signal-iduna.de xxxxxx Jan13 12
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