Gleichbehandlungsbericht 2014

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1 erstellt für die Stadtwerke Leipzig GmbH 31. März 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 3 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen 3 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter Umsetzung organisatorischer und informatorischer Entflechtungsanforderungen Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes Strom und Gas Vertragsbeziehungen Organisation und Struktur der Aufgabenverteilung zur Unterstützung des Netzgeschäftes Schulungskonzept Mitarbeiterschulung Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Grundlagenarbeit Überwachungsschwerpunkte des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm 6 Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 2 von 6

3 1 Vorbemerkung Mit diesem Bericht kommt die Stadtwerke Leipzig GmbH ihrer Verpflichtung aus 7 a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Die Berichterstattung umfasst den Zeitraum vom bis zum Im Bericht werden die Wirksamkeit des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie die Überwachungshandlungen zur Einhaltung dieses Programms erfasst. Der vorliegende Bericht ist im Internet unter veröffentlicht. 2 Selbstbeschreibung als vertikal integriertes Unternehmen Im Vergleich zum Gleichbehandlungsbericht 2013 haben sich in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Strukturen keine Änderungen ergeben. Der Verteilungsnetzbetreiber für die Medien Strom und Gas ist die Netz Leipzig GmbH. Die Stadtwerke Leipzig GmbH nimmt im Hinblick auf die Netz Leipzig GmbH ausschließlich ihre Rolle als Gesellschafter war und übt in diesem Zusammenhang die gesellschaftsrechtlichen Überwachungsrechte aus. Im September 2014 erfolgte eine Neubesetzung der Geschäftsführung durch den Gesellschafter der Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Organisationsstrukturen der Stadtwerke Leipzig GmbH haben im Jahr 2014 keine wesentlichen Änderungen erfahren. Organisatorische Strukturen des Netzbetreibers werden im Gleichbehandlungsbericht der Netz Leipzig GmbH aufgezeigt. 3 Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes 3.1 Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Am Gültigkeitsbereich des aktuellen Gleichbehandlungsprogramms haben sich im Berichtszeitraum keine Änderungen zum Vorjahr ergeben. Das Programm gilt weiterhin, insbesondere für die Mitarbeiter der Bereiche mit Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen, die gleichermaßen für die Stadtwerke Leipzig GmbH als auch für die Netz Leipzig GmbH tätig werden. Im Gleichbehandlungsprogramm werden alle betroffenen Mitarbeiter zur Einhaltung der Grundsätze bei der Verwendung von wirtschaftlich sensiblen und wirtschaftlich vorteilhaften Informationen verpflichtet. Diese Grundsätze haben im Jahr 2014 keine Änderungen erfahren. In Unterweisungen wurden die verpflichteten Mitarbeiter über Ziele und Inhalte des eingeführten Gleichbehandlungsmanagements informiert. Gleichzeitig wurden die Mitarbeiter auch über mögliche arbeitsvertragliche Sanktionen bei Missachtung von Anforderungen, die sich aus dem Gleichbehandlungsprogramm ergeben, in Kenntnis gesetzt. Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 3 von 6

4 3.1.2 Gleichbehandlungsbeauftragter Die Stadtwerke Leipzig GmbH hat entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß EnWG 7a einen Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist dem Stabsbereich Interne Revision/Beauftragtenwesen/Gremien zugeordnet. Die wesentlichen Aufgaben und Kompetenzen des Gleichbehandlungsbeauftragten haben über das Jahr 2014 keine Änderungen erfahren. Neben der Erfüllung der Aufgaben im Gleichbehandlungsmanagement ist der Gleichbehandlungsbeauftragte weiterhin als Fachkraft für Arbeitssicherheit, insbesondere für die Netz Leipzig GmbH für die Medien Strom, Gas und Fernwärme im Dienstleistungsverhältnis tätig. Wie in den vergangenen Jahren stand dem Gleichbehandlungsbeauftragten auch im Jahr 2014 ein ausreichendes Zeitbudget für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung. Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt seine Aufgaben unabhängig, entsprechend der in seiner Bestellung zugesicherten Rechte, war. Die ungehinderte Zugänglichkeit zu allen Informationen und Bereichen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen stehen, ist weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Bei Bedarf besteht für den Gleichbehandlungsbeauftragten die Möglichkeit; dem oberen Führungskreis im Abstand von 14 Tagen in schriftlicher Form zur Führungsrunde des oberen Managements zu Fragen des Gleichbehandlungsmanagements zu berichten. Im Zusammenhang mit der Neubesetzung der Geschäftsführung der Stadtwerke Leipzig GmbH erfolgte eine persönliche Information zu Fragen der Ausgestaltung und der Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsmanagements mit beiden Geschäftsführern. Von der Geschäftsführung wird der Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Wahrnehmung der im Gleichbehandlungsprogramm festgeschriebenen Rechte und Pflichten umfassend unterstützt. 3.2 Umsetzung organisatorischer und informatorischer Entflechtungsanforderungen Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes Strom und Gas Für ausschließlich unterstützende Aufgaben erbringen Bereiche der Stadtwerke Leipzig GmbH weiterhin Dienstleistungen, insbesondere auf kaufmännischem Gebiet, im Personalwesen, im Rechtsbereich, dem Beauftragtenwesen und der Unternehmenskommunikation. Die Übermittlung von möglicherweise diskriminierungsanfälligen Informationen ist durch die geringe Anzahl von relevanten Schnittstellen weitestgehend ausgeschlossen Vertragsbeziehungen Die Vertragsbeziehungen zwischen Netzbetreiber und Mutterunternehmen haben im Berichtszeitraum keine unbundlingrelevanten Änderungen erfahren. In den abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen haben sich die Vertragspartner zur Einhaltung der Grundsätze der informatorischen Entflechtung verpflichtet Organisation und Struktur der Aufgabenverteilung zur Unterstützung des Netzgeschäftes Im Verlauf des Berichtsjahres waren in der Stadtwerke Leipzig GmbH ca. 685 Mitarbeiter und Auszubildende/Trainees beschäftigt. Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 4 von 6

5 Die Stadtwerke Leipzig GmbH kommt in ihrer Rolle als Gesellschafter ausschließlich der Überwachungs- und Kontrollpflicht im Hinblick auf den wirtschaftlichen und unternehmerischen Erfolg ihres Tochterunternehmens der Netz Leipzig GmbH nach. Die gesellschaftsrechtlichen Steuerungselemente, wie z. B. genehmigte Wirtschaftspläne und die Festlegung von Verschuldungsobergrenzen haben im Berichtszeitraum keine Änderungen erfahren. Eingriffe in den laufenden Netzbetrieb der Medien Strom und Gas durch den Gesellschafter erfolgten nicht. 3.3 Schulungskonzept Mitarbeiterschulung Grundlegende Veränderungen in der Schulungstätigkeit zu den Berichterstattungen der vorangegangen Jahre waren im Jahr 2014 nicht zu verzeichnen. Auf Anforderung der entsprechenden Führungskräfte wurden Mitarbeiter, die neu unterstützende Tätigkeiten für die Netzgesellschaft aufnahmen, durch den Gleichbehandlungsbeauftragten über das Gleichbehandlungsprogramm und die Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagement im Konzernverbund informiert. Für Fragen der Mitarbeiter zum diskriminierungsfreien Netzbetrieb Strom und Gas ist der Gleichbehandlungsbeauftrage während der Geschäftszeit persönlich, telefonisch bzw. per unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Karsten Matthes Tel: Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum an folgenden Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen: BDEW-Infotag Gleichbehandlungsbericht über das Jahr 2013 am in Köln BDEW-Forum Erfahrungsaustausch für Gleichbehandlungsbeauftragte am 16./ in Mainz 3.4 Tätigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Grundlagenarbeit Die bereits im Bericht über das Jahr 2013 genannte Arbeitsgruppe Entwicklung Energierecht und Messwesen hat die Tätigkeit im Jahr 2014 fortgesetzt. Informationen zu den Themengebieten intelligente Zähler und Messsysteme wurden weiterhin verfolgt. Durch den Gleichbehandlungsbeauftragten wurden insbesondere die zu erwartende Anforderungen an mögliche neuen Marktrollen (z. B. Gateway-Administrator) und mögliche Verpflichtungen für den grundzuständigen Messstellenbetreiber verfolgt. Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 5 von 6

6 3.4.2 Überwachungsschwerpunkte des Gleichbehandlungsbeauftragten im Berichtszeitraum Ebenso wie in der Netz Leipzig GmbH erfolgte im Berichtszeitraum die Umsetzung von Empfehlungen aus dem Bericht der internen Revision zu Fragen des Gleichbehandlungsmanagements: Im Bericht der internen Revision wurde empfohlen, zur Erhöhung der Transparenz einen direkten Link auf der Internetseite der Stadtwerke Leipzig zum Gleichbehandlungsbeauftragten zu installieren. Diese Empfehlung wurde entsprechend durch den IT-Dienstleister umgesetzt. Der Empfehlung im Revisionsbericht folgend, wurden die Mitarbeiter des Bereiches Beteiligungsmanagement, welche für die Netz Leipzig GmbH zuständig sind, in die Unterweisung über das Gleichbehandlungsmanagement einbezogen. Der Revisor empfahl weiterhin, Vorlagen der Netz Leipzig GmbH, die dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Beschlussfassung/Information vorgelegt werden, vorab durch den Gleichbehandlungsbeauftragten auf Unbundling-Konformität prüfen zu lassen. Die Empfehlung wurde im Jahr 2014 umgesetzt. Im Rahmen der Qualitätssicherung von Aufsichtsratsvorlagen ist der Gleichbehandlungsbeauftragte in die Prüfung betreffender Vorlagen in den elektronischen Prozessablauf eingebunden. Eine entsprechende Anpassung des verwendeten Systems wurde 2014 abgeschlossen. 3.5 Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gegen das geltende Gleichbehandlungsprogramm durch den Gleichbehandlungsbeauftragten identifiziert. Personelle Maßnahmen waren demzufolge auch im Jahr 2014 nicht notwendig. Karsten Matthes Gleichbehandlungsbeauftragter Dr. Johannes Kleinsorg Karsten Rogall Stadtwerke Leipzig GmbH Seite 6 von 6

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