BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt.
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- Jürgen Falk
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1 BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Georg Kenel Leiter Abteilung Brandschutz Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Kt. Schwyz Schulung Planer
2 Inhalt Grundsätze RWA-Konzepte Notwendigkeit Arbeitshilfe Lüfter RWA Schulung Planer
3 Prinzipien von Rauch- und Wärmeabzug Bildung einer raucharmen Schicht Sicherstellung der Fluchtwege über eine bestimmte Zeit Spülung / Verdünnung Sachwertschutz Intervention Kategorien Anlagen ohne Leistungsnachweis Anlagen mit Leistungsnachweis Schulung Planer
4 Grundsätze Unterscheidung: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Abführen von Rauch und Wärme ins Freie besteht aus Entrauchungsöffnungen und Nachströmöffnungen Rauchschutz-Druckanlagen (RDA) Überdruckbelüftung fest installiert verhindert das Eindringen von Rauch Schulung Planer
5 Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr Entrauchung mit Lüftern der Feuerwehr (LRWA) Einsatzzeit Feuerwehr max. 15 Min. nur bis 1. Untergeschoss zulässig Einblasöffnungen vorhanden Abströmöffnungen vorhanden Schulung Planer
6 Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRWA) Abströmöffnung an höchster Stelle Nachströmöffnung in Bodennähe Funktion muss witterungsunabhängig gewährleistet sein im Untergeschoss nicht zulässig Schulung Planer
7 Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRWA) Absaugstellen unter der Decke Nachströmöffnungen müssen wirksame Entrauchung gewährleisten gerichtete Strömung jeder Brandabschnitt muss separat entraucht werden netzstromunabhängig Einsatzplan notwendig Schulung Planer
8 RWA im Treppenhaus Notwendigkeit (ohne Leistungsnachweis) Gebäude bis 30 m bei Beherbergungsbetrieben, Räumen mit grosser Personenbelegung sowie Verkaufsgeschäften Gebäude bis 30 m bei Wohn-, Büro-, Industrie-, Gewerbe- und Schulhausbauten sowie bei Parkings, sofern nicht direkt ins Freie führende Lüftungsflügel vorhanden sind Abströmöffnung mindestens 0.5 m 2 von der Eingangsebene bedienbar und netzstromunabhängig Schulung Planer
9 Spüllüftung im Treppenhaus Notwendigkeit und Anforderungen (ohne Leistungsnachweis) bei 3 Untergeschossen Spüllüftung notwendig Notwendigkeit wird im Brandschutzkonzept festgelegt Frischluftzufuhr bei Zugangsebene Feuerwehr Abströmöffnung im untersten Geschoss Spülluftmenge m 3 /h Auslösung manuell durch Feuerwehr netzstromunabhängig Abluft ins Freie Frischluft vom Freien Schulung Planer
10 RWA ohne Leistungsnachweis Schulung Planer
11 RWA ohne Leistungsnachweis Schulung Planer
12 RWA ohne Leistungsnachweis Schulung Planer
13 Dimensionierung RWA Schulung Planer
14 RWA mit Leistungsnachweis Rechnerischer Nachweis für die Wirksamkeit notwendig Schulung Planer
15 RWA mit Leistungsnachweis Notwendigkeit Rauschutz-Druckanlagen (RDA) Sicherheitstreppenhäuser Feuerwehraufzüge Ausführung Treppenhaus, bzw. Aufzug höherer Überdruck als in Schleuse separater Brandabschnitt Auslösung über Brandmeldeanlage manuell ein- und ausschaltbar Schulung Planer
16 Arbeitshilfe Lüfter-RWA Grundlagen für Arbeitshilfe RWA mit Lüfter (LRWA) BSR Rauch- und Wärmeabzugsanlagen VKF Reglement Basiswissen der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) praktische Erfahrungen der letzten Jahre Ziel: wirksamen Einsatz des Brandlüfters durch Feuerwehr ermöglichen präzisiert Anforderungen für den Einsatz des Brandlüfters einfache Planungshilfe Schulung Planer
17 Arbeitshilfe Lüfter-RWA Fluchttüre SN EN m (< 35 m) 26 m (< 35 m) Garage, 22 PP 660 m2 NOT NOT NOT CO Entlüftung, Tiefgarage in Schacht über Dach geführt Fluchttüre SN EN 179 NOT Metallgitter EI 30 EI 30-C Veloraum Metallgitter EI 30-C Abwart Nachweis Luftwechsel RWA: EI 30-C DK EI 30-C Kinder wagen EI 30-C DK Volumen Tiefgarage 660 m 2 x 2.50 m = m 3 Heizung EI 30 Technik EI 30-C DK EI 30-C EI 30-C Schutzraum 1 mobiler Lüfter der FW m 3 /h = 23-fachen LW/h Abströmöffnung über Fluchttüre = 1.8 m 2 Bastelraum BSR
18 copyright Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Schulung Planer
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