Anträge. SPD Bezirk Hessen-Süd. Antragsgruppen C, D, E, F. zum Bezirksparteitag am 2./3. September 2011 in Langen

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1 Anträge zum Bezirksparteitag am 2./3. September 2011 in Langen Antragsgruppen C, D, E, F SPD Bezirk Hessen-Süd

2 Herausgeber: SPD-Bezirk Hessen-Süd Textverarbeitung: SPD-Bezirk Hessen-Süd Die Anträge der Unterbezirke und Arbeitsgemeinschaften wurden durch übermittelt und unverändert übernommen Druck: SPD-Hausdruckerei Frankfurt am Main, August

3 INHALTSVERZEICHNIS Antragsgruppe C Sozialpolitik Seite 5 Antragsgruppe D Bildungspolitik Seite 38 Antragsgruppe E Innenpolitik, Rechtspolitik Kommunalpolitik Seite 52 Antragsgruppe F Außen-, Friedens- und Sicherheitspolitik Seite 82 3

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5 Antragsgruppe C Sozialpolitik C 1 (Bezirkvorstand) Die soziale Stadt weiterentwickeln Wir fordern deshalb die Bundes- und Landesregierung auf, das Programm soziale Stadt im selben Finanzvolumen wie 2009 fortzuführen und bei der Neujustierung der Programmelemente folgende Parameter zu beachten: 1. Die Gewichtung zwischen baulichen Maßnahmen und der Finanzierung von personeller Infrastruktur muss neu (zugunsten der Infrastruktur) justiert werden 2. Die Laufzeit der Programme muss wegen der notwendigen Nachhaltigkeit der Maßnahmen verlängert werden 3. Die Anforderung nach festen Gebietsgrenzen muss gelockert werden 4. Das Programm soziale Stadt muss stärker mit anderen Stadtentwicklungsprogrammen verknüpft werden 5. Es muss ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Beteiligungsformen (zwischen den Schichten und Milieus) gefunden werden 6. Es sollen revolvierende Elemente in die Förderung einbezogen werden 7. Im Baugesetzbuch sind Veränderungen vorzunehmen, unter anderem muss das Umstrukturierungsgebot gerichtsfest gemacht werden 8. Es muss die Frage der Ansiedelung des Quartiersmanagement beantwortet werden 9. Es ist sinnvoll, Modellförderungen vorzusehen, die allerdings in die jeweiligen Gesamtkonzepte einzubeziehen sind. 10. Die Beziehung von soziale Stadt Förderung zu den Regelstrukturen muss neu definiert werden. Bedingt durch die Kürzungen der Bundesregierung in den Programm soziale Stadt und der daraus resultierenden Kürzungen der Hessischen Landesregierung, ist eine Situation entstanden, die die sozialen Stadt Projekte nachhaltig in Frage stellt. Das Programm Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf die Soziale Stadt wurde von den Städten intensiv genutzt. Es muss auch weiterhin dazu beitragen, Stadtquartiere zu stabilisieren und die Eigeninitiative der dort lebenden Menschen durch ihre Beteiligung an 5

6 Entscheidungen vor Ort zu stärken. Das Programm muss deshalb weiterentwickelt und auf die gesetzlichen Ziele konzentriert werden. Dabei ist uns klar, dass es nicht die soziale Stadt und die soziale Stadtteilentwicklung gibt. Jede Stadt und jeder Stadtteil hat andere Qualitäten. Dieser Unterschiedlichkeit muss auch Rechnung getragen werden. Wir stellen allerdings schon eine Renaissance der Stadtentwicklung fest. Die Stadterneuerung und die soziale Stadt sind anerkannte Förderprogramme, die auf gar keinen Fall in Frage gestellt werden dürfen. Drei Herausforderungen muss sich die soziale Stadt immer wieder stellen: Die soziale Stadt muss in Zukunft mehr denn je sich den Herausforderungen der Bildung, der Betreuung der Kinder, der Erziehung und der Familien widmen. Sie muss Armutsbekämpfung mit in ihren Focus nehmen. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Und sie muss sich den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft stellen, in der auch immer mehr alte Menschen mit Migrationshintergrund leben. Die Soziale Stadt heißt, dass Menschen sich in Stadtentwicklung einmischen. Dass zivilgesellschaftliches Engagement auch von den Sprachlosen in unserer Gesellschaft aktiviert wird und damit gefragt ist. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Annahme in folgender geänderter Fassung: Einleitung des Antragstextes in folgender Fassung: Wir fordern die Bundes- und Landesregierung auf, das Programm soziale Stadt im selben Finanzvolumen wie 2009 fortzuführen und bei der Neujustierung der Programmelemente folgendes zu beachten: Ziffer 8 in folgender Fassung: Das Quartiersmanagement muss vor Ort angesiedelt werden. C 2 (Jusos Hessen-Süd) Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf Soziale Stadt 1. Die SPD Bundestagsfraktion (und die SPD Fraktion im Hessischen Landtag) möge sich dafür einsetzen, dass die finanziellen Kürzungen in dem ganzheitlichen Städtebauprogramm Soziale Stadt und die Verengung des Programms auf reine Baumaßnahmen (fachsprachlich: investive Maßnahmen) durch die schwarz-gelbe Koalition zurückgenommen werden. 6

7 2. Die SPD Bundestagsfraktion (und die SPD Fraktion im Hessischen Landtag) möge das Konzept des Programms Soziale Stadt unter Berücksichtigung bereits erfolgter Evaluationen das Konzept weiterentwickeln und insbesondere eine volkswirtschaftliche Erfolgsmessung in das Konzept aufnehmen. Das weiterentwickelte Programm soll unter dem Namen nachhaltige Stadt umgesetzt werden. Das Städtebauprogramm Soziale Stadt ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Baumaßnahmen und Sozialarbeit in Stadtteilen mit einer benachteiligten Sozialstruktur (Umgangssprachlich: soziale Brennpunkte) bzw. in Stadtteilen mit Sozialen Missständen ( 171e II BauGB). In Hessen wurden und werden viele Kommunale Entwicklungsprogramme durch den Fördertopf der Sozialen Stadt finanziert. Durch aktuelle Haushaltskürzungen der amtierenden Bundesregierung werden die zukünftigen Mittel für die Soziale Stadt massiv zusammengestrichen (Kürzungen >50% p.a.) und die Finanzierung sog. Nicht investiver Maßnahmen aufgegeben. Dadurch wird das Programm seiner Hauptfunktion beraubt- nämlich der Verbindung von Baumaßnahmen und der Umsetzung von örtlicher Sozialarbeit- wodurch eine nachhaltige positive Stadtteilentwicklung erst möglich gemacht wird. Aufbauend auf die bisherigen größtenteils erfolgreichen Projekte der Sozialen Stadt (z.b. Spessartviertel in Dietzenbach) darf das Programm nicht ausgetrocknet und aufgegeben werden, sondern muss vielmehr ausgebaut werden. Durch eine Um-Ettiketierung des Namens in Nachhaltige Stadt soll die Bedeutung des Programms für eine erfolgreiche Stadtpolitik betont werden und der ideologischen Verunglimpfung der Sozialen Stadt als Sozialklimbim entgegengewirkt werden. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch die Annahme von C 1 in geänderter Fassung. C 3 (Ortsverein Gießen-Mitte) Nein zur Kopfpauschale Ja zur solidarischen Bürgerversicherung! Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion und den SPD- Bundesvorstand auf, der schwarz-gelben Kopfpauschale unser Modell der solidarischen Bürgerversicherung engagiert entgegen zu setzen. Die Kopfpauschale ist weder sozial gerecht noch finanzierbar. Wir stellen der Kopfpauschale eine klare Alternative entgegen: Die solidarische 7

8 Bürgerversicherung. Für die Verwirklichung der Solidarischen Bürgerversicherung soll das Sozialgesetzbuch (SGB) V wie folgt geändert werden: 1. Der sozial ungerechte und leistungsfeindliche Höchstbeitrag für Super- Reiche, die Beitragsbemessungsgrenze, wird abgeschafft. Private Krankenkassen werden auf Zusatzangebote beschränkt. 2. Die einkommensabhängige Erhebung der Krankversicherungsbeiträge wird beibehalten. 3. Alle Einkommensarten einschließlich Kapitalvermögen, Erträgen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinnen aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieben werden zur Finanzierung des Gesundheitswesens herangezogen, wobei Grundfreibeträge zu schaffen sind, damit kleine und mittlere Einkommen nicht zu stark belastet werden. 4. Für Ärzte wird eine qualitätsorientierte Vergütung eingeführt. 5. Die Arbeitgeberbeiträge werden beibehalten. Wir fordern eine vollständig paritätische Finanzierung. 6. Die kostenlose Familienmitversicherung wird auf alle Versicherten ausgedehnt. 7. Das Sachleistungsprinzip wird auf alle Versicherten ausgeweitet. 8. Zahnersatz und Krankengeld werden wieder in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen. 9. Die Praxisgebühr wird abgeschafft. Zu 1: Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze schreibt fest, dass die Bemessung für die Höhe der individuellen Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in Relation zum Durchschnittseinkommen erfolgt. Dieser liegt aktuell bei 3712,50. Wer beispielsweise monatlich verdient muss also nur so viel zahlen, als würde er 3712,50 monatlich verdienen. Dadurch werden Spitzenverdiener ohne sachlichen Grund begünstigt. Mittlere Einkommen, gerade Familien werden dadurch besonders belastet. Die veraltete Bismarksche Logik: Die Masse für die Masse, die Klasse für die Klasse war schon damals reaktionär und ist heute zudem veraltet. Richtig ist, dass jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesundheitssystems beiträgt. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bewirkt im Ergebnis eine erhebliche Umverteilung zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen. Bei einer vollständigen Streichung der Beitragsbemessungsgrenze wird schließlich mit einer massiven Beitragssatzsenkung von ca. 5 7 % gerechnet. Zu: Beschränkung der PKV auf Zusatzangebote 8

9 Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nach dem Solidarprinzip organisiert, das heißt die laufenden Ausgaben werden im Umlageverfahren abgedeckt und Beiträge werden (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) einkommensabhängig erhoben. Heute sind beinahe 90% aller Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung organisiert. Die übrigen 10% der Gesellschaft sind in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zusammengefasst, die nach dem Äquivalenzprinzip organisiert ist. Je nach individuellem Gesundheitsrisiko ändert sich die Beitragshöhe für die Versicherten, was Jungen und Starken hilft, alte und schwache Menschen aber benachteiligt. Leistungserbringer erhalten für die Behandlung privat Versicherter eine höhere Honorierung. Sinnvoll ist, dass private Krankenversicherer zukünftig als zusätzliches Angebot über den Leistungskatalog hinaus beispielsweise Auslandskrankenschutz, Wellness- Angebote und medizinisch nicht notwendige Verfahren anbieten. Zu 2: Einkommensabhängige Erhebung der Krankenversicherungsbeiträge Anders als nach den Vorstellungen der CDU und FDP mit der Kopfpauschale soll der Beitrag zur Krankenversicherung einkommensabhängig bleiben. Das ist gerecht, damit stärkere Schultern mehr tragen als Schwache. Besserverdienende werden so noch geschont, da keine Progression wie im Steuersystem erfolgt. Zu 3: Heranziehung aller Einkommensarten Seit 1970 ist der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 8,2 % auf heute etwa 15 % gestiegen. Eine tatsächliche Kostenexplosion hat aber nicht stattgefunden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich der Anteil der Gesundheitskosten nur geringfügig von 5, 8 % auf 6,1 % gesteigert. Die Ausgaben für Gesundheit sind also lediglich entsprechend des allgemeinen Wohlstands unserer Gesellschaft gestiegen. Wesentliche Ursache für die steigenden Beiträge ist das Sinken der Grundlohnsummenquote, also des Anteils der beitragspflichtigen Einkommen am Bruttoinlandsprodukt, von 54 % im Jahr 1974 auf heute nur noch 44 %. Das heißt das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung im Vergleich zu anderen Einkommensarten geringer geworden sind. Da Krankenversicherungsbeiträge nur auf Lohn- und Lohnersatzleistungen erhoben werden und gleichzeitig seit 30 Jahren nahezu der gleiche Anteil aus dem BIP für das Gesundheitssystem aufgewandt wurde, musste der Beitrag auf diesen relativ kleiner werdenden Teil notwendigerweise steigen. Modern und sozial gerecht ist es heute auch oben benannte zusätzliche Einkommensarten zur Finanzierung heranzuziehen. Jeder soll gemessen an seiner Leistungsfähigkeit gleichermaßen an den Lasten der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt werden: Alle von allem den gleichen Anteil. Zu 4: Qualitätsorientierte Vergütung für Ärzte Heute erhalten Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten einen höheren Beitrag als für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten. Durch diese Ungleichbehandlung werden sozial schwache Patienten gesundheitlich und Ärzte, die aus ethischen Gründen keine Vorteilsbehandlung gewähren, benachteiligt. Diese unterschiedliche Vergütung nach sozialen Klassen soll durch eine qualitätsorientierte 9

10 Vergütung zu festen Preisen anhand von Kriterien wie intensiver Fortbildung und speziellen Kenntnissen oder dem Nachweis guter Prozessqualität und Prävention ersetzt werden. Zu 5: Arbeitgeberbeiträge Arbeitgeberbeiträge sind auch heute nur vorenthaltener Lohn. Ökonomisch ist die Beibehaltung des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung sinnvoll, um ein zwingendes Interesse der Arbeitgeber an der Kostenkontrolle auf der Ausgabenseite aufrechtzuerhalten, um massive Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Zudem dient die paritätische Finanzierung dem sozialen Frieden. Zu 6: Ausdehnung der kostenlosen Familienversicherung Entsprechend der heutigen Gesetzlichen Krankenversicherung sollen einkommenslose Ehegatten und Kinder in der Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei mitversichert sein. Zu 7: Das Sachleistungsprinzip wird auf alle Versicherten ausgeweitet Im Gegensatz zur nachträglichen Kostenerstattung in der Privatversicherung beinhalte das Sachleistungsprinzip, dass der Patient direkt vom Arzt versorgt wird ohne finanziell in Vorleistung treten zu müssen. Zu 8: Zahnersatz und Krankengeld werden wieder in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen Der Leistungskatalog beinhaltet grundsätzlich alle medizinisch indizierten, notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Dazu gehören nach dem Sinn des Wortlauts auch der Zahnersatz und das Krankengeld. Wir wollen nicht, dass man anhand der Zähne eines Menschen erkennt, ob er oder sie reich oder arm ist. Gesundheit als öffentliches Gut soll unabhängig vom Einkommen staatlich garantiert werden. Zu 9: Die Praxisgebühr wird abgeschafft Die Praxisgebühr hat ihre erhoffte Steuerungswirkung verfehlt. Menschen besuchen heute nicht allgemein weniger Fachärzte, sondern sozial schwache Menschen besuchen heute seltener überhaupt einen Arzt. Es ist eine Unverschämtheit, dass eine Gebühr zum Erhalt gesundheitlicher Leistungen zu entrichten ist. Nochmal: Gesundheit als öffentliches Gut soll unabhängig vom Einkommen staatlich garantiert werden. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch Beschluss C 1 des Bezirksparteitages

11 C 4 (Jusos Hessen-Süd) Wir kämpfen für die Solidarische Bürgerversicherung! Wir wollen ein leistungsfähiges Gesundheitssystem mit einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle, unabhängig vom Geldbeutel, Wohnort und Alter. Das vom SPD-Bundesvorstand und Parteipräsidium beschlossene Modell der Bürgerversicherung ist ein hilfreicher Beitrag für die Diskussion zur gerechten Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Es ist richtig, alle Versicherten unter einem Dach zu versichern und damit die heutige Zwei- Klassen-Medizin zu beenden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die SPD-Bundesspitze über die getroffenen Beschlüsse hinaus ein klares, gerechtes und konsequentes Modell der Bürgerversicherung verfolgt. Wir bleiben bei dem verständlichen und richtigen Grundsatz zur Finanzierung der Krankenversicherung: Alle von allem den gleichen Anteil. Für die Verwirklichung der Solidarischen Bürgerversicherung mit dem Grundsatz Alle von allem den gleichen Anteil fordern wir: 1. Bürgerversicherung heißt Alle von allem den gleichen Anteil : Die sozial ungerechte und leistungsfeindliche Beitragshöchstgrenze für Super-Reiche (Beitragsbemessungsgrenze) wird abgeschafft. Die Beitragsbemessungsgrenze schreibt fest, dass die Bemessung für die Höhe der individuellen Beiträge zur Krankenversicherung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag in Relation zum Durchschnittseinkommen erfolgt. Dieser liegt aktuell bei 3712,50. Wer beispielsweise monatlich verdient muss nur so viel zahlen als würde er 3712,50 monatlich verdienen. Dadurch werden Spitzenverdiener ohne sachlichen Grund begünstigt. Mittlere Einkommen, gerade Familien werden dadurch besonders belastet. Richtig ist, dass jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesundheitssystems beiträgt. Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze bewirkt im Ergebnis eine erhebliche Umverteilung zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen. Bei einer vollständigen Streichung der Beitragsbemessungsgrenze wird schließlich mit einer massiven Beitragssatzsenkung von ca. 5 7 % gerechnet. Zu einer gerechten Finanzierung des Gesundheitssystems durch eine Bürgerversicherung gehört, dass die ungerechte Obergrenze für Beiträge von Super-Reichen, die Beitragsbemessungsgrenze, abgeschafft wird. Wenn die SPD sich nicht mehr traut, sich für ein solidarisches Gemeinwesen mit den Mächtigen dieser Gesellschaft anzulegen, dann macht sie sich selbst überflüssig 2. Bürgerversicherung heißt Alle von allem den gleichen Anteil : Alle Einkommensarten einschließlich Kapitalerträge, Erträgen aus Vermietung und Verpachtung, Gewinnen aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieben werden zur Finanzierung des Gesundheitswesens herangezogen. Zum Schutz 11

12 von niedrigen und mittleren Einkommen werden ausreichende Freibeträge gewährleistet. Seit 1970 hat sich der Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung fast verdoppelt. Eine tatsächliche Kostenexplosion hat aber nicht stattgefunden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich der Anteil der Gesundheitskosten nur geringfügig gesteigert. Die Ausgaben für Gesundheit sind also lediglich entsprechend des allgemeinen Wohlstands unserer Gesellschaft gestiegen. Wesentliche Ursache für die steigenden Beiträge ist das Sinken der Grundlohnsummenquote, also des Anteils der beitragspflichtigen Einkommen am Bruttoinlandsprodukt, von 54 % im Jahr 1974 auf heute nur noch 44 %. Das heißt das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung im Vergleich zu anderen Einkommensarten geringer geworden sind. Da Krankenversicherungsbeiträge nur auf Lohnund Lohnersatzleistungen erhoben werden und gleichzeitig seit 30 Jahren nahezu der gleiche Anteil aus dem BIP für das Gesundheitssystem aufgewandt wurde, musste der Beitrag auf diesen relativ kleiner werdenden Teil notwendigerweise steigen. Modern und sozial gerecht ist es heute auch oben benannte zusätzliche Einkommensarten zur Finanzierung heranzuziehen. Jeder soll gemessen an seiner Leistungsfähigkeit gleichermaßen an den Lasten der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt werden: Alle von allem den gleichen Anteil. 3. Einen Aufschlag auf die Abgeltungssteuer zur Heranziehung zusätzlicher Einkommensarten lehnen wir als ungeeignetes Instrument zur Finanzierung der Bürgersversicherung ab. Die pauschale abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften ist ein Verstoß gegen die steuerliche Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und begünstig vor allem Wohlhabende. Während private Kapitalerträge pauschal mit einem Steuerabzug in Höhe von 25% belegt werden, sind Arbeitseinkünfte (Löhne und Gehälter) dem mit der Einkommenshöhe progressiv anteigenden Tarifverlauf der Einkommenssteuer unterworfen. Die steuerliche Ungleichbehandlung wirkt umso stärker, je höher die Kapitalerträge ausfallen: Im Vergleich zum derzeit noch geltenden Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer in Höhe von 42% (bzw. 45%, wenn die Reichensteuer anfällt), stellt die pauschale Besteuerung mit 25% eine deutliche Begünstigung von hohen Kapitalerträgen dar. Da insbesondere besonders Vermögende große Teile ihres Einkommens aus Kapitalerträgen generieren, verschärft die Abgeltungssteuer die Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen erheblich und führt dazu, dass Kapitaleinkommen im Gegensatz zu Lohneinkommen nur in geringem Maße zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen wird. Deshalb wäre es völlig absurd, wenn die SPD mit der Einbeziehung dieser Steuer in ihr Bürgerversicherungsmodell diesen falschen Weg zementiert. Richtig ist, die pauschale Besteuerung von privaten Einkünften aus Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen und stattdessen diese Einkünfte wieder dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu unterwerfen. 4. Die Arbeitgeberbeiträge werden beibehalten. Wir fordern eine vollständig paritätische Finanzierung. Arbeitgeberbeiträge sind auch heute nur vorenthaltener Lohn. Ökonomisch ist die Beibehaltung des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung sinnvoll, um ein zwingendes Interesse der Arbeitgeber an der Kostenkontrolle auf der Ausgabenseite aufrechtzuerhalten, um massive Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. 12

13 5. Private Krankenkassen werden auf Zusatzangebote beschränkt. Für alle erstmals Versicherten gilt die Versicherungspflicht in der Bürgerversicherung. Damit wird auch ein Wechsel in die PKV bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze abgeschafft. Wie die heutige GKV soll die Bürgerversicherung nach dem Solidarprinzip organisiert werden: Die laufenden Ausgaben werden im Umlageverfahren abgedeckt und Beiträge werden einkommensabhängig erhoben. Das Solidarprinzip bedeutet ein Einstehen der Reichen für die Armen und der Gesunden für die Kranken. In der Privaten Krankenversicherung dagegen ändert sich je nach individuellem Gesundheitsrisiko die Beitragshöhe, was Jungen und Starken hilft, alte und schwache Menschen aber benachteiligt. Leistungserbringer erhalten für die Behandlung privat Versicherter eine höhere Honorierung. Sinnvoll ist, dass private Krankenversicherer zukünftig als zusätzliches Angebot über den Leistungskatalog hinaus beispielsweise Auslandskrankenschutz, Wellness-Angebote und medizinisch nicht notwendige Verfahren anbieten. 6. Die kostenlose Familienmitversicherung und das Sachleistungsprinzip werden auf alle Versicherten ausgeweitet. Entsprechend der heutigen Gesetzlichen Krankenversicherung sollen einkommenslose Ehegatten und Kinder in der Versicherung für alle Bürgerinnen und Bürger kostenfrei mitversichert sein. Im Gegensatz zur nachträglichen Kostenerstattung in der Privatversicherung beinhaltet das Sachleistungsprinzip, dass der Patient direkt vom Arzt versorgt wird ohne finanziell in Vorleistung treten zu müssen. 7. Zahnersatz und Krankengeld werden wieder in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen. Die Praxisgebühr wird abgeschafft. Der Leistungskatalog beinhaltet grundsätzlich alle medizinisch indizierten, notwendigen und wirtschaftlichen Leistungen. Dazu gehören nach dem Sinn des Wortlauts auch der Zahnersatz und das Krankengeld. Wir wollen nicht, dass man anhand der Zähne eines Menschen erkennt, ob er oder sie reich oder arm ist. Gesundheit als öffentliches Gut soll unabhängig vom Einkommen staatlich garantiert werden. Die Praxisgebühr hat ihre erhoffte Steuerungswirkung verfehlt. Menschen besuchen heute nicht allgemein weniger Fachärzte, sondern sozial schwache Menschen besuchen heute seltener überhaupt einen Arzt. Gesundheit als öffentliches Gut soll unabhängig vom Einkommen staatlich garantiert werden. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch Beschluss C 1 des Bezirksparteitages

14 C 5 (Unterbezirk Frankfurt / AsF Hessen-Süd) Keine Bürgerversicherung light Acht Jahre nach dem grundsätzlichen Beschluss für die Einführung einer Bürgerversicherung auf dem Bundesparteitag in Bochum hat das SPD Präsidium jetzt konkrete Eckpunkte vorgestellt. Die unterschiedliche Versorgung von gesetzlich und privat Versicherten soll beendet werden. Wir begrüßen, dass die paritätische Finanzierung der Kassen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder hergestellt werden soll. Anders als ursprünglich bisher diskutiert wurde, sollen Mieten, Zinsen und Pachten nicht mit Beiträgen zur Bürgerversicherung belegt werden. Der Bezirksparteitag Hessen-Süd fordert den SPD-Parteivorstand auf, zur ursprünglichen Idee der Bürgerversicherung zurück zu kehren und Mieten, Zinsen und Pachten wieder bei der Berechnung der Bürgerversicherung mit einzubeziehen. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Annahme in folgender geänderter Fassung: Zweiter Absatz wird Antragstext. Erster Absatz wird Begründung C 6 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Bürgerpflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung muss in eine Bürgerpflegeversicherung umgebaut werden. Das bedeutet, dass von allen Bürgern unseres Staates, von allen Einkommensarten, ohne Beitragsbemessungsgrenze ein bestimmter Prozentsatz in die Bürgerpflegeversicherung eingezahlt werden muss. Im Gegensatz zur Politik der Vergangenheit ist es notwendig, dass alle Bürger sich nach ihren Möglichkeiten solidarisch an der Finanzierung der Pflege beteiligen. 14

15 Das allgemeine Gefühl in unserer Gesellschaft, dass es keine soziale Gerechtigkeit mehr gibt, ist nicht zuletzt auf den immer stärkeren Abbau der solidarischen Elemente unseres Sozialsystems zurückzuführen. Die Schere zwischen arm und reich klafft immer weiter auseinander. Das zeigt, dass im Bereich der oberen Einkommen noch viel Luft für die notwendigen solidarischen Beiträge besteht, während es im Bereich der unteren Einkommensschichten dringend Entlastungen braucht. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Annahme C 7 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Die Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung in einer Bürgerversicherung Als gesetzliche Krankenversicherung ist unverzüglich eine Bürgerversicherung für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, unabhängig davon, ob sie (Personen) selbständig, oder abhängig, oder als Beamte beschäftigt sind. 1. Jeder Bürger muss in dieser Versicherung gesetzlich krankenversichert werden. 2. Einbezogen werden sollen auch die Personen, die derzeit noch privat versichert sind. Die Private Krankenversicherung soll zukünftig nur noch Zusatzversicherungen, aber keine Vollversicherungen mehr abschließen dürfen. Soweit bezüglich der PKV-Verträge Bestandsschutz gewährt werden muss, erhalten die Versicherten die Option in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können. 3. Die Bürgerversicherung wird solidarisch finanziert, d.h. jeder muss mit seinem Erwerbseinkommen einen prozentualen Beitrag bezahlen, mit dem er in dieser Bürgerversicherung gesetzlich krankenversichert ist. 4. Die Bürgerversicherung wird paritätisch finanziert, d.h. Versicherte und Arbeitgeber zahlen den Krankenversicherungsbeitrag je zur Hälfte. Zusatzbeiträge womöglich einseitig zu Lasten der Versicherten dürfen nicht erhoben werden. 5. die Familienversicherung - wie bisher in der GKV - wird beibehalten. Die Kosten hierfür werden aus Steuermitteln finanziert. 6. Eine Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wird beibehalten. Sie ist auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung anzuheben. 15

16 Bedingt durch verminderte Einnahmen (Niedriglöhne und Arbeitslosigkeit) und steigende Ausgaben, insbesondere für Arzneimitten, Krankenhauskosten und Arzthonorare ist die bisherige gesetzliche Krankenversicherung unter erheblichen finanziellen Druck geraten. Sie muss auf eine breitere Grundlage gestellt werden, indem alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, gleichgültig ob sie unselbständig, selbständig oder beamtet beschäftigt sind, zukünftig in einer gesetzlichen Bürgerversicherung krankenversichert werden. Zugleich muss eine solidarische und paritätische Finanzierung der Krankenversicherung wieder hergestellt werden. Wenn die gegenwärtig gültige Beitragsbemessungsgrenze für die KV auf die gleiche Höhe wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung gesetzt wird, werden die Einnahmen der Kassen weiter verbessert. Diese Anhebung schadet nicht den Beziehern geringerer Einkommen und belastet die Bezieher höherer Einkommen nicht übermäßig. Die Beiträge der gesetzlichen Bürgerversicherung bleiben dann immer noch unter denen für die privaten Krankenversicherung. Damit werden Bedingungen geschaffen, die eine Zweiklassenmedizin verhindern und die Ausgaben für die Gesundheit bezahlbar halten. Zugleich müssen die Instrumente für die Kostenbegrenzung bei den Leistungserbringern verbessert werden. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch Beschluss C 1 des Bezirksparteitages 2010 C 8 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Selbstverwaltung in der GKV Die SPD Hessen-Süd fordert die Abschaffung des Gesundheitsfonds und die Wiedereinführung einer zweistufigen Selbstverwaltung in der GKV wie sie u.a. auch in der Rentenversicherung existiert mit voller Verantwortung und Zuständigkeit für den Leistungsumfang und die Beitragsgestaltung der jeweiligen Krankenkasse. Eine Vollversorgung im Krankheitsfall muss wie bisher sichergestellt bleiben. Damit können die Krankenkassen wieder auf Augenhöhe gegenüber den Leistungsanbietern Ärzte, Pharmaindustrie, Krankenhäusern und anderen gegenübertreten. Ein Wettbewerb ist damit erstmals auf Augenhöhe sichergestellt. 16

17 Empfehlung der Redaktionskonferenz: Ablehnung C 9 (Unterbezirk Odenwaldkreis) Gesundheit darf kein Luxus werden! Forderung: a) Die SPD fordert die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung zur Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung. b) Die Rückkehr auf 65 Jahre beim gesetzlichen Mindestalter für die Altersrente. c) Ein öffentlich getragenes bzw. organisiertes und nicht privat bzw. gewinnorientiertes Gesundheitswesen. Die meisten Menschen müssen bei Arztbesuchen, Medikamenten und Krankenhausaufenthalten immer mehr aus eigener Tasche zuzahlen. Für sozial Schwache, Versicherte mit geringem Einkommen und chronisch kranken Menschen kann dies ganz schnell zum Problem werden. Die Beiträge der Versicherten steigen trotz Praxisgebühr und Zuzahlungen weiter an. Durch Schwankungen am Arbeitsmarkt und gesetzliche Änderungen drohen den Krankenkassen weiterhin Einnahmen wegzubrechen. Höhere Kopfpauschalen und Zusatzbeiträge für die Versicherten sind die Folge. Künftige Kostensteigerungen sind zukünftig ausschließlich von den Versicherten zu tragen. Die Arbeitgeber sind aus ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer/innen entlassen. Diese Entwicklung muss unbedingt und schnellstmöglichst gestoppt werden! Deshalb gilt es, sich den Forderungen des DGB anzuschließen. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch Beschluss C 1 des Bezirksparteitages

18 C 10 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Medizinische Grundversorgung darf nicht dem Markt überlassen werden Gesundheit ist keine Ware und der Zugang zu medizinischer Versorgung ist ein Grundrecht und darf daher nicht den Profitinteressen von privaten Klinikkonzernen überlassen werden. Daher fordern wir die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass 1. das Land Hessen seiner Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten in Krankenhäusern nachkommt und 2. die SPD-Mandatsträger in land und Kommunen werden aufgefordert, sich gegen jede Privatisierung von Krankenhäuser zu wenden. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Eine Empfehlung der Redaktionskonferenz wird nachgereicht. C 11 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Häusliche Pflege Die SPD Hessen-Süd fordert eine wirksame Unterstützung pflegender Familienangehöriger bei der häuslichen Pflege von Angehörigen. Materielle Unterstützung bei Erholungsphasen/Urlaub aber auch finanzielle Berücksichtigung bei Steuer und Anrechnung als Beitragszeiten auf die Rente sind notwendig. Pflegende Angehörige werden vor nahezu unüberwindbare Hürden gestellt, wenn sie Angehörige zuhause pflegen wollen.. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Annahme in folgender geänderter Fassung: Neufassung des ersten Absatzes wie folgt: Die SPD Hessen-Süd fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für eine wirksame 18

19 Unterstützung pflegender Familienangehöriger bei der häuslichen Pflege von Angehörigen einzusetzen. C 12 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung Die SPD Hessen-Süd fordert die Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung mit Allgemeinmedizinern aber auch mit Fachärzten. Die Zuständigkeit dafür ist von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung in die Verantwortungen der Kommunen zu übertragen Die KV-Hessen hat erstmals eingeräumt, eine flächendeckende ärztliche Versorgung nicht mehr sicherstellen zu können, u.a. weil die Bemessungsbezirke der KV 1991 zu groß bemessen worden sind. Fachleute empfehlen dringend kleinräumigere Versorgungsstrukturen. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Erledigt durch Beschluss C1 des Bezirksparteitages 2010 C 13 (60plus Bezirk Hessen-Süd) Hygieneverordnung Die Fraktion der SPD im Hessischen Landtag wird aufgefordert, die sofortige Einführung einer verbindlichen Hygieneverordnung im Gesundheitswesen für das Land Hessen zu veranlassen. 19

20 Im Land Hessen gibt es keine Hygieneverordnung. Skandale wie in den Kliniken in Fulda (mehrfach), Kassel und Eschwege sind durch straffe verbindlich geregelte Hygienevorschriften vermeidbar. Empfehlung der Redaktionskonferenz: Annahme in folgender geänderter Fassung: Neufassung der Überschrift wie folgt: Krankenhaushygieneverordnung. Neufassung des Antragstextes wie folgt: Die Fraktion der SPD im Hessischen Landtag wird aufgefordert, sich für die Einführung einer verbindlichen Krankenhaushygieneverordnung im Gesundheitswesen für das Land Hessen einzusetzen. C 14 (Bezirksvorstand) Verbesserung der Altenhilfe im Hinblick auf Pflegenotstand und Fachkräftemangel Der Parteitag möge beschließen: 1. Der Bezirk Hessen Süd setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass es zu einer Verbesserung des Images der Altenpflege auf allen politischen Ebenen kommt, um mehr Menschen für dieses zukunftssichere Berufsfeld zu erreichen. 2. Eine Stärkung der kommunalpolitischen Verantwortung im Bereich der Schulträgerschaft zu schaffen und gezielt für Ausbildung zu werben und neue Ausbildungsklassen in den beruflichen Schulen zu schaffen. 3. Den Ausbau der regionalen Ausbildungskapazitäten zu erreichen und eine stärkere Ausrichtung arbeitsmarktpolitischer Programme am Bedarf an Pflegefachkräften zu garantieren. Die SPD Bezirk Hessen Süd fordert daher den Wegfall der Förderhöchstgrenze. 4. Mehr Anreize für die Altenpflegeausbildung zu schaffen. Die SPD Bezirk Hessen Süd fordert die Bundesregierung auf, die Förderung der Umschulung auf drei Jahre auszuweiten. 5. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Altenpflege zu verbessern, so dass Pflegefachkräfte langfristig gehalten und neue 20

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