Ausgabe 2001/02 SOZIALPOLITIK. Schutz_Gerechtigkeit_Sicherheit. Ein Heft für die Schule. sozialpolitik.com
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- Dirk Rothbauer
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1 Ausgabe 2001/02 SOZIALPOLITIK Schutz_Gerechtigkeit_Sicherheit Ein Heft für die Schule sozialpolitik.com
2 SOZIALPOLITIK Schutz_Gerechtigkeit_Sicherheit Inhalt Einleitung Soziales Netz Berufseinstieg Arbeitsmarkt Arbeitslosenversicherung Arbeitsrecht Arbeitsformen Arbeitsschutz Krankenversicherung Unfallversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Europa Soziale Sicherung von A bis Z Sozialpolitik geht alle an Gemeinsam geht s leichter Von Anfang an versichert Chancen für Junge Chancen für alle Keine Panik bei Arbeitslosigkeit Mitbestimmung = Mitverantwortung Arbeitsplätze der Zukunft Teilzeit mehr Lebensqualität Mit Teilzeit flexibel No risk more fun! Gesundheit ist alles Auch bei Notfällen zur Stelle Hilfe und Pflege nicht nur im Alter Jung und alt absichern Reform für die Zukunft Vertrag zwischen den Generationen Sozialer Schutz europaweit Von Abendschule bis Zuschuss
3 Im Internet: MEHR_INFOS iiii Weitere Informationen, Schaubilder, Videoausschnitte, geschichtliche Daten zur Sozialen Sicherung, Unterrichtsmaterialien sowie viele Links und Adressen gibt s auf der Sozialpolitik-Homepage. Dort können Sie im Café Gleichgesinnte treffen, Ihre Erfahrungen im Diskussionsforum austauschen und bei Online-Umfragen zu verschiedenen aktuellen Themen abstimmen. SCHAUEN SIE DOCH MAL REIN! Einleitung Impressum HERAUSGEBER: Arbeitsgemeinschaft Jugend & Bildung e.v., Taunusstraße 54, Wiesbaden, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung TEXTE: Günter Albrecht (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger), Katja Rieger, Anja Hirschberger REDAKTION: Katja Rieger, Michael Jäger (verantw.) Sozialpolitik geht alle an FACHLICHE UND PÄDAGOGISCHE BERATUNG: Edmund Kammerer (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg), Dr. Helmut Keim (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Dr. Christiane Noeske (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern), Wolfgang Oppel (Deutscher Gewerkschaftsbund), Albrecht Pohle (Kultusministerium Niedersachsen), Detlef Schlüpen (DGB-Internetprojekt Workshop Zukunft) VERLAG: Universum Verlagsanstalt GmbH KG, Wiesbaden Sozialstaat? Dabei denken viele immer nur an Alte, Kranke, Arbeitslose. Wer jung und gesund ist, viele Pläne hat und womöglich schon sein eigenes Geld verdient, ärgert sich höchstens über Steuern und Abgaben. Was gehen mich die anderen an? Ich kann für mich selbst sorgen. Sollen das die anderen doch auch tun! Der Sozialstaat eine Einrichtung für die Schwachen, auf Kosten der Starken? Von wegen! Wer mal genau hinsieht, merkt schnell: Der Sozialstaat ist für alle da, und deswegen geht er auch alle etwas an. Beispielsweise bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz: Ohne die Arbeitsämter, ohne die Unterstützung durch spezielle Förderprogramme für junge Leute würden viele in die Röhre gucken. Wer einen Job hat, lernt kennen, wie er durch das Arbeitsrecht, durch engagierte Kollegen im Betriebsrat oder durch die Arbeitsschutzbestimmungen geschützt wird. Und wenn mal was schief geht, zum Beispiel ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, übernimmt die Unfallversicherung alle Kosten. Wer auf Dauer erwerbsgemindert wird, den unterstützt die Rentenversicherung. Soziale Sicherheit bedeutet, dass die Gemeinschaft den Einzelnen in einer Notlage nicht allein lässt. Logisch, dass das nur funktionieren kann, wenn jeder auch bereit ist, seinen Beitrag zum System der sozialen Sicherung zu leisten. Nicht erst, wenn das Unglück da ist, sondern schon dann, wenn alles gut läuft. Wenn man sich gerade mal wieder fragt: Was geht mich das eigentlich an? INTERNET: redaktion@sozialpolitik.com GESTALTUNG: a priori werbeagentur, Wiesbaden DRUCK: Westermann Druck GmbH, Braunschweig Alle Rechte vorbehalten. Schulen können in begrenztem Umfang Exemplare des Heftes beim Verlag kostenlos anfordern. ABBILDUNGSVERZEICHNIS: Bundesbildstelle (S. 30, 35), Corel Corporation (S. 39), HVBG (S. 21, 24, 25), Jugend forscht (S. 34), Sabrina Müller (Titel, S. 3, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 19, 20, 22, 26, 27, 28, 30, 33, 34), Photo Alto (S. 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 23, 29, 31, 36, 37), PhotoDisc (Titel, S. 24, 32, 38), Peter Wirtz (S. 26) AUSGABE: 2001/ 02 3
4 Soziales_Netz Gemeinsam geht s leichter Karina Gerling ist 17 Jahre alt und wohnt in einem Vorort von Berlin. Vor kurzem hat sie die Schule beendet und will nun in die IT-Branche einsteigen. Sie ist selbstbewusst und hat viele Pläne. Aber sie weiß auch, dass sie nicht immer alles allein schaffen kann Sozialpolitik_fordert_Solidarität Karina geht es gut, sie sieht optimistisch in die Zukunft. Risiken gibt es zwar viele, aber an die denkt sie kaum. Sie hat ein Gefühl von Sicherheit, denn wie wir alle lebt sie in einer Gemeinschaft: Sie hat ihre Familie, ihre Freunde und Bekannten, ihre Nachbarn kurz: Sie ist Teil eines sozialen Netzes. Und auf dieses Netzwerk kann sie sich verlassen, wenn mal was passiert. Solidarität ist gefragt, auch noch oder gerade in unserer heutigen, so auf Individualismus bedachten Gesellschaft. In früheren Gesellschaftsformen war die soziale Sicherheit durch die Familie garantiert. Die Kinder wurden aufgezogen, ausgebildet, arbeiteten und sorgten dafür dann für die Alten. Auch bei Krankheit oder einem Unfall kümmerte sich die Familie. Diese Familien-Solidarität hat sich im Zuge der Entwicklung hin zur Kleinbzw. Kleinstfamilie (sprich Singles ) ständig zurückgebildet. Viele Eltern haben kaum noch Zeit für die Kinder, weil sie ihren Berufen nachgehen umgekehrt haben später die Kinder aus denselben Gründen keine Zeit, sich um ihre pflegebedürftigen Eltern zu kümmern. Aufgabe der Sozialpolitik ist es deshalb, das soziale Netz so eng zu knüpfen, dass im Notfall niemand durch die Maschen fällt. Andererseits muss aber auch noch genügend Spielraum für Eigeninitiative bleiben. Und wir müssen uns daran gewöhnen, dass der Staat nicht mehr jedes Risiko abnehmen kann! Das beginnt bei der Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten und geht über die Zuzahlung zu den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Rehabilitationsmaßnahme bis hin zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge. 4
5 MEHR_INFOS iiiii Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) gibt die deutsch-, englisch- und türkischsprachige Broschüre SOZIALE SICHE- RUNG IM ÜBERBLICK (Best.-Nr. A 721) heraus, in der das Recht der sozialen Sicherung ausführlich dargestellt wird. Sie kann kostenlos beim BMA, Postfach 500, Bonn bestellt oder im Internet unter bma.bund.de heruntergeladen werden. Des weiteren hat das Ministerium als Begleitband zu einer gleichnamigen Ausstellung die Broschüre BILDER UND DOKUMENTE ZUR SOZIALGE- SCHICHTE (Best.-Nr. K 709) herausgebracht, die anhand von vielfältigen Abbildungen und begleitenden Texten einen guten Überblick über die deutsche Sozialgeschichte gibt. Zu bestellen (mit Schutzgebühr) beim BMA unter der oben genannten Adresse. ZUM_WEITERDENKEN??? WARUM wurde die Einführung gesetzlicher Regelungen zur sozialen Sicherung im 19. Jahrhundert notwendig? WAS waren die Ursachen für die Abkehr vom Verursachungsprinzip und welche grundlegenden Prinzipien gelten heute im Bereich der sozialen Sicherung? WELCHE Ansprüche haben die Deutschen an die verschiedenen Sozialversicherungen? WARUM gibt es eine Pflicht zur Beitragszahlung zu den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherung? Früher_und_heute Die Geburtsstunde der modernen Sozialversicherung reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Mit der zunehmenden Industrialisierung lösten sich die Großfamilien auf und die Arbeiterschicht verarmte zunehmend. Kinderarbeit und überlange Arbeitszeiten waren selbstverständlich. Die schützende Rolle der Familie musste nun der Staat übernehmen. Der Einfluss der Sozialdemokratie wuchs. Mit seiner als Kaiserliche Botschaft in die Geschichte der Sozialversicherung eingegangenen Rede forderte Kaiser Wilhelm I. am 17. November 1881 den deutschen Reichstag auf, Gesetze zum Schutze der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Dies wird als die Geburtsstunde der deutschen Sozialversicherung angesehen. Der Reichstag verabschiedete 1883 das Krankenversicherungsgesetz 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz. Später kamen dann das Versicherungsgesetz für Angestellte (1911) und das Reichsknappschaftsgesetz für die Rentenversicherung der in Bergbaubetrieben beschäftigten Arbeitnehmer (1923) hinzu. Im Zeichen des Beginns der großen Wirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre mit der sich abzeichnenden hohen Arbeitslosigkeit wurde im Jahre 1927 schließlich noch die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Als letzter Zweig unseres heutigen Sozialversicherungssystems wurde 1995 die Pflegeversicherung geschaffen. Das_Sozialstaatsgebot Die ständige Weiterentwicklung des Sozialsystems durch die Sozialpolitik ergibt sich aus Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Es bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein soll. Dieses Sozialstaatsgebot ist Programm für die Sozialpolitik. SOLIDARISCHER ZUSAMMENSCHLUSS Die Pflicht zur Beitragszahlung zu den verschiedenen Systemen der sozialen Sicherung wird von vielen als Bevormundung oder Abhängigkeit empfunden. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Das_soziale_Netz Gerade der solidarische Zusammenschluss schafft die Voraussetzungen für die freie Entfaltung und Selbstverwirklichung des Einzelnen auch in Anbetracht von Notfällen und Lebensrisiken. BEITRAG ZUM SOZIALEN FRIEDEN Gute Sozialpolitik verhindert weitgehend die Hilflosigkeit des Einzelnen und beugt damit einer hohen Kriminalitätsrate vor, wie sie häufig in Ländern ohne derartige soziale Absicherung mit entsprechender Verelendung weiter Bevölkerungskreise zu beobachten ist. Rentenversicherung gesetzl. Unfallversicherung Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland ein Sozialversicherungssystem mit Krankenkassen, Rentenversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung geschaffen. Das sind die Säulen unseres sozialen Systems, das später noch durch die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ergänzt worden ist. Viel_mehr_als Basissicherung Damals sicherte die Sozialversicherung lediglich das Überleben heute bietet sie weit mehr: Es gibt die erweiterte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Übergangsgeld bei einer Reha-Maßnahme, Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, zahlreiche Leistungen des sozialen Ausgleichs ohne eigene Beitragsleistungen und vieles andere mehr. Ein solches soziales Netz hat aber bei einer ständig älter werdenden Bevölkerung auch seinen Preis. Die Gesellschaft wird entscheiden müssen, ob sie bereit ist, die zusätzlichen Lasten auf Grund ihrer zunehmenden Alterung zu tragen. Die Generationengerechtigkeit verlangt auch eine gerechte Aufteilung der Lasten auf Alt und Jung. Denn auch die jetzt ältere Generation profitiert ja von der steigenden Lebenserwartung. 5
6 Berufseinstieg Von Anfang an versichert Karina ist happy: Sie hat es geschafft, einen Ausbildungsplatz als IT- Systemkauffrau zu bekommen. Als Auszubildende genießt sie vom ersten Tag an Versicherungsschutz. Alles, was mit der Sozialversicherung zusammenhängt, erledigt ihr Arbeitgeber. Trotzdem gibt es noch viel zu organisieren Berlin, 12. Juli 2000 Liebes Tagebuch, ich hab ihn meinen Ausbildungsplatz! Morgen muss ich als erstes zur Stadtverwaltung, meine Lohnsteuerkarte holen. Da wird eingetragen, wie viel von meinem Lohn in die verschiedenen Sozialversicherungen geht etwa ein Fünftel. Dafür bin ich dann auch abgesichert, z.b. wenn ich mit dem Roller auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall baue woll n wir s mal nicht hoffen! Lohnsteuerkarte, Krankenkasse, ein Konto eröffnen mir brummt jetzt schon der Schädel, hoffentlich vergesse ich nicht irgendwas Wichtiges. Jetzt ist alles plötzlich so ganz anders Start_ohne_Sorgen Viel Neues kommt auf Berufseinsteiger zu. Zunächst einmal brauchen sie eine Lohnsteuerkarte. Wer unter 18 Jahre alt ist, braucht zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, dass er oder sie ohne Probleme im gewählten Beruf arbeiten kann. Die Lohnsteuerkarte und den Berechtigungsschein für eine kostenlose ärztliche Untersuchung gibt es bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Der Arbeitgeber meldet die Auszubildenden zu allen Zweigen der Sozialversicherung an und beschafft in der Regel auch den Sozialversicherungsausweis über die Krankenkasse. Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden vom Lohn abgezogen nur wenn die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 630 DM im Monat beträgt, zahlt der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil aus der eigenen Tasche. Da die Ausbildungsvergütungen heute in aller Regel bargeldlos gezahlt werden, sollten Berufsstarter nicht vergessen, sich ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse einzurichten. 6
7 iiiii??? MEHR_INFOS Die Broschüre JO B. DAS JOB-LEXIKON (Best.-Nr. A 103) kann beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Postfach 500, Bonn bestellt oder im Internet unter heruntergeladen werden. Eine Online-Version des Lexikons gibt es unter der Adresse Vom Auslandspraktikum bis zur Sozialpolitik reicht die Themenpalette der Internet-Plattform des Deutschen Bundesjugendrings. Weitere nützliche INTERNETADRESSEN zum Thema Berufseinstieg: Hilfen zur Berufswahl des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie JUMP Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit ZUM_WEITERDENKEN WAS ändert sich für Sie mit Eintritt in die Erwerbsarbeitswelt? WELCHE Erwartungen haben Sie an Ihre berufliche Tätigkeit und was wird von Ihnen erwartet? WELCHE Sozialversicherungen gibt es und wie erwerben Sie Ansprüche aus diesen Sicherungssystemen? WELCHE formalen Schritte müssen Sie bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit beachten? WELCHE Unterstützung und welche Informationsquellen können Sie nutzen? Jeder_ist_sozialversichert Alle Berufsanfänger sind in der Sozialversicherung pflichtversichert. Sie können sich selbst die Krankenkasse aussuchen, bei der sie krankenversichert und damit auch pflegeversichert sein wollen. Wichtige Kriterien für die richtige Wahl der Krankenkasse sind: Höhe des Beitragssatzes, Erreichbarkeit am Wohnort und Umfang der (Service-)Leistungen. Die gewählte Krankenkasse kann den Versicherten nicht ablehnen. Eine Ausnahme bilden Krankenkassen, die nur für bestimmte Personengruppen geöffnet sind (z.b. einige Betriebskrankenkassen). Anders als in einer Privatversicherung darf die Krankenkasse einen Antragsteller als Mitglied auch dann nicht ablehnen, wenn bereits entsprechende Vorerkrankungen bekannt sind. Das_ Arbeitsamt_hilft KEINE AUSBILDUNGSSTELLE WAS NUN? In den Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter stehen ausgebildete Fachleute bereit, die Schulabgängern bei ihrer Suche nach einer geeigneten Ausbildungsstelle helfen und über Studienmöglichkeiten informieren. Sie beraten auch in der Frage, welcher Beruf nach den Neigungen, Eignungen und der Leistungsfähigkeit des Ratsuchenden in Betracht kommen könnte. Außerdem haben sie den Überblick, welche Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten es überhaupt gibt. Die_beliebtesten_Ausbildungsberufe Von je Auszubildenden in Deutschland lernten im Jahr 2000 Junge Frauen 56 Bürokauffrau 48 Einzelhandelskauffrau 46 Arzthelferin 42 Friseurin 37 Zahnarzthelferin 35 Industriekauffrau 31 Fachverkäuferin für Nahrungsmittel 27 Bankkauffrau 27 Kauffrau für Bürokommunikation 24 Hotelfachfrau BERUFSAUSBILDUNGSBEIHILFEN Der Gang zum Arbeitsamt kann sich manchmal aber auch für diejenigen lohnen, die schon in der Ausbildung stehen. So gibt es beispielsweise verschiedene Berufsausbildungsbeihilfen in Form von Mitteln zum Lebensunterhalt (pauschalisiert), Fahrtkostenzuschüssen bei weiter entfernt liegenden Ausbildungsstätten, Zuschüssen zur Berufskleidung, zu Lehrgangsgebühren und vieles mehr. Mehr Details dazu im Kapitel Arbeitslosenversicherung. Junge Männer 77 Kfz-Mechaniker 46 Elektroinstallateur 42 Maler und Lackierer 35 Tischler 31 Einzelhandelskaufmann 30 Gas- und Wasserinstallateur 30 Metallbauer 27 Groß- und Außenhandelskaufmann 27 Koch 27 Maurer Das_leistet_die Sozialversicherung SCHUTZ VOM ERSTEN TAG AN Rund 20 Prozent des Lohnes gehen als Beitrag an die verschiedenen Sozialversicherungszweige. Dafür besteht aber auch schon vom ersten Tag der Ausbildung an Versicherungsschutz. RENTENLEISTUNGEN BEI ARBEITS- ODER WEGEUNFALL Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall setzen z. B. Rentenleistungen der Unfall- und gegebenenfalls auch der Rentenversicherung sofort ein, ohne Wartezeiten. Auch Ansprüche gegen die Krankenversicherung bestehen vom ersten Tag an. ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD Auszubildende, die nach ihrer Ausbildung nicht von ihrem Arbeitgeber übernommen werden, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn sie vor Abschluss ihrer Ausbildung aus dem Betrieb aus welchen Gründen auch immer ausscheiden, bekommen sie Arbeitslosengeld vorausgesetzt sie waren schon mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt. Quelle: Statistisches Bundesamt 7
8 Arbeitsmarkt Chancen für Junge Chancen für alle Karina erzählt ihrem Freund Markus von ihrem Bewerbungsgespräch und schwärmt von ihrer Ausbildungsleiterin. Markus guckt mürrisch. Er hatte bei der Jobsuche bisher noch nicht soviel Glück wie sie MARKUS: Dann muss ich ja wohl Hausmann werden KARINA: Mmmh wär gar nicht schlecht! Die_Ansprüche_steigen Durch den technischen Fortschritt werden die Anforderungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer größer und eine qualifizierte Berufsausbildung wird immer wichtiger. Trotz gut dreieinhalb Millionen Arbeitslosen gibt es schon heute MARKUS: (fängt an zu grinsen) Das könnte dir so passen, was? Na warte, den Gefallen tu ich dir nicht. Zur Not gibt s ja noch JUMP. KARINA: Was ist das denn? MARKUS: Das Sofortprogramm der Bundesregierung. Davon hat mir der Typ beim Arbeitsamt erzählt. Die wollen dafür sorgen, dass jeder Jugendliche eine Ausbildungsstelle bekommt. Da findet sich dann schon was für mich. Wart s nur ab ich mach Karriere und du kochst mir dann was Schönes, wenn ich abends von meinem tollen Job nach Hause komme! KARINA: Haaahaaa einige Branchen (insbesondere in der Papier-, Keramik- und Informationstechnologie), in denen akuter Arbeitskräftemangel herrscht. Flexible und engagierte Multitalente, selbstverständlich mit Computerkenntnissen, sind am meisten gefragt. 8
9 iiiii??? MEHR_INFOS Die Web-Site der Bundesanstalt für Arbeit unter ist nicht nur erste (und beste) Anlaufstelle für Arbeitsuchende, sondern informiert darüber hinaus auch über alles, was das Arbeitsleben betrifft. Viele Antragsformulare stehen auch als Download zur Verfügung. Topaktuell: der STELLEN INFORMATIONS SERVICE (SIS) Bewerbertraining und Orientierung, Schulabschluss und Qualifikation nachholen JUMP, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, konnte schon vielen den Berufseinstieg erleichtern. Das Faltblatt JUMP CHANCEN FÜR JUNGE (Best.-Nr. A 210) kann beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Postfach 500, Bonn bezogen oder im Internet unter heruntergeladen werden. ZUM_WEITERDENKEN ES GIBT über 370 verschiedene Ausbildungsberufe, welche sind Ihnen bekannt? KENNEN Sie die Arbeitsmarktsituation vor Ort? WIE sieht es mit Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten aus? GIBT ES Weiterbildungseinrichtungen in ihrer Nähe und was wird angeboten? SAMMELN Sie Argumente für Lebenslanges Lernen! Gibt es heute noch immer typische Männer- und Frauenberufe, oder hat im Berufsleben die Gleichberechtigung Fortschritte gemacht? Vereinbarkeit von Familie und Beruf WAS fällt Ihnen bei diesen Schlagworten ein? Was_macht_das_Arbeitsamt? Das Arbeitsamt ist nicht einfach nur dazu da, Geldleistungen an Arbeitslose zu zahlen. Es hat viel mehr die Aufgabe, die Arbeit aktiv zu fördern, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Dazu gehören: Beratung und Vermittlung, Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, IT-EXPERTEN_GESUCHT Fachkräfte in der Informationstechnologie in Deutschland wurden gebraucht gab es 440 fehlten Prognose werden gebraucht gibt es 720 fehlen Quelle: EITO, BITKOM Um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, hat die Bundesregierung im Jahr 1999 das Sofortprogramm JUMP ins Leben gerufen. Sie will jungen Leuten damit neue Perspektiven eröffnen und Brücken in die Berufstätigkeit bauen. In den Jahren 1999 und 2000 sind bereits Jugendliche in rund Maßnahmen dieses Programms gefördert worden. Mit weiteren zwei Milliarden DM wird es auch 2001 fortgesetzt. Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen, Eingliederungs- und Einstellungszuschüsse an Arbeitgeber und Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Strukturanpassungs- und Sozialplanmaßnahmen verschiedener Träger. Ziel der Arbeitsämter ist es, möglichst viele Menschen in Lohn und Brot zu bringen und Ungleichheiten des Arbeitsmarktes (saisonale, strukturelle und konjunkturelle Einflüsse, negative Auswirkungen der Weltwirtschaft oder der neuen Technologien usw.) zu mildern. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur Arbeitsförderung versuchen sie, die Erwerbschancen von Arbeitslosen zu verbessern und durch Beratung den Ausgleich am Arbeitsmarkt zu erleichtern. Alle diese Maßnahmen sind jedoch vergeblich, wenn der oder die Arbeitslose selbst die gebotenen Chancen nicht nutzt. Diejenigen, die von der Solidarität einer großen Gemeinschaft profitieren, müssen ihren Anteil dazu beitragen, damit das soziale Netz keine soziale Hängematte wird. JUMP (Jugend_mit_Perspektiven) JUMP verfolgt zwei Ziele: Jugendliche ohne Lehrstelle sollen in eine Ausbildung vermittelt werden oder Hilfen zur Ausbildung erhalten, arbeitslosen Jugendlichen soll bei der Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis durch Qualifizierungs- oder andere Angebote geholfen werden. HOTLINE FÜR JUGENDLICHE: WAS_UNTERNEHMEN_VOM NACHWUCHS_VERLANGEN Unternehmen messen diesen 17 Eigenschaften von Ausbildungsstellenbewerberinnen und -bewerbern im kaufmännischen Bereich folgende Bedeutung zu (in Prozent): sehr wichtig eher unwichtig Leistungsbereitschaft Einstellung zur Arbeit Zuverlässigkeit 97 3 Verantwortungsbewusstsein 97 3 Konzentrationsfähigkeit 97 3 Teamfähigkeit 95 4 Logisches Denken 95 5 Initiative 95 5 Selbstständiges Lernen 94 5 Zielstrebigkeit 93 7 Kommunikatives Verhalten 92 8 Planvolles Arbeiten Motivation Kritikfähigkeit Beständigkeit Belastbarkeit Kreativität Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) 1998 Jump: Maßnahmen des_sofortprogramms Teilnehmer im April Eingliederung mit Lohnkostenzuschüssen Außerbetriebliche Ausbildung Qualifizierungs-ABM* Nach- und Zusatzqualifizierung Arbeit und Qualifizierung** Trainingsmaßnahmen Soziale Betreuung, Hinführende Maßnahmen 999 Nachholen des Hauptschulabschlusses 123 Beschäftigungsbegleitende Hilfen * Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ** für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 9
10 Arbeitslosenversicherung Keine Panik bei Arbeitslosigkeit Tina, Karinas jüngere Schwester, muss in der Schule einen Aufsatz zum Thema Arbeitslosigkeit schreiben. Sie schildert, wie ihr Vater im letzten Jahr nach 30 Jahren im Betrieb plötzlich vor dem Nichts stand: Sogar gelernt hatte Papa schon in dem Betrieb. Und dann kommen sie an und erzählen ihm irgendwas von Gesundschrumpfen ich weiß gar nicht genau, was die meinen, aber Papa hat immer darauf geschimpft. Er war ganz schön am Ende und wir auch. Ich dachte schon, wir hätten bald kein Haus und kein Geld mehr und würden auf der Straße stehen! Aber glücklicherweise gibt es da Hilfe vom Staat, haben meine Eltern mir erklärt. Jeder, der Arbeit hat, zahlt in die Arbeitslosenversicherung ein. Und wenn man mal den Job verliert, meldet man sich beim Arbeitsamt. Papa ist da auch hingegangen. Zuerst hat er Arbeitslosengeld bekommen. Und immer wieder hat er sich dort nach Jobs erkundigt. Irgendwann hat es dann geklappt. Jetzt ist er Pressesprecher bei den Stadtwerken. Da haben wir mächtig gefeiert, als das alles vorbei war! Arbeitslos und_dann? Was tun, wenn es tatsächlich einmal passiert? Wichtig ist: sofort beim Arbeitsamt melden. Denn erst von diesem Tag an wird auch Arbeitslosengeld gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der so genannten Rahmenfrist das sind die letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent, für Arbeitnehmer mit Kindern im Sinne des Einkommenssteuergesetzes 67 Prozent des Nettoarbeitslohns. Es wird mindestens für sechs Monate und höchstens für zweiunddreißig Monate gezahlt. Die Dauer der Zahlung ist abhängig vom Alter und von der Beschäftigungsdauer. Für Arbeitnehmer unter 45 Jahre wird es stets höchstens für ein Jahr geleistet. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist, setzt die Arbeitslosenhilfe ein. Sie beträgt für Arbeitnehmer mit Kindern 57 Prozent und für Arbeitnehmer ohne Kinder 53 Prozent des letzten Nettoarbeitsverdienstes. Das Arbeitsamt prüft allerdings zunächst, ob der Arbeitnehmer bzw. dessen Ehe- oder Lebenspartner noch andere Einkünfte oder Vermögen haben. Gegebenenfalls wird dann die Arbeitslosenhilfe entsprechend gekürzt oder gar nicht gezahlt. 10
11 MEHR_INFOS iiiii Die Broschüre ARBEITSFÖRDERUNG SGB III (Best.-Nr. A 186) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), Postfach 500, Bonn, zu beziehen oder unter zum Download erhältlich. Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeit unter sind zahlreiche Angebote zu finden: ASIS (AusbildungsStellenInformationsService), AIS (ArbeitgeberInformationsService) und SIS (StellenInformationsService) sowie eine Datenbank für Aus- und Weiterbildung, KURS, die auch über schulische Ausbildungsstellen informiert. Im BIZ (Berufs-Informations-Zentrum) kann man sich anhand von Filmen, Dia-Serien, Hörkassetten, Computerprogrammen und Infomappen zu Berufen und Ausbildungswegen im In- und Ausland informieren. ZUM_WEITERDENKEN??? Das Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt die Leistungen des Arbeitsamtes. WELCHE Angebote können Sie als Schülerinnen und Schüler wahrnehmen? WELCHE Ansprüche haben Arbeitslose? Sprechen Sie mit Politikern, Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern über die Ursachen der Arbeitslosigkeit und DISKUTIEREN Sie die unterschiedlichen Standpunkte. Das Programm der Bundesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat bereits erste Erfolge zu verzeichnen. INFORMIEREN Sie sich beim örtlichen Arbeitsamt über lokale und regionale Angebote. Zeichnung: Tom Körner, Berlin Weitere_Hilfen_des_ Arbeitsamtes DAS ARBEITSAMT ZAHLT Unterhaltsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Übergangsgeld für behinderte Menschen bei Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer in Betrieben, die Kurzarbeit angeordnet haben, Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist oder schon Konkurs angemeldet hat. UND FÖRDERT: Außerdem hilft es, die Aussichten für eine Beschäftigung zu verbessern, z. B. durch Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Mobilitätshilfen (z. B. Fahrtkostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe), Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Weiterbildungsförderung durch entsprechende Kostenübernahme (z.b. Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten) neben der Zahlung von Unterhaltsgeld. TROTZDEM SOZIALVERSICHERT Auch während einer Arbeitslosigkeit geht der Sozialversicherungsschutz nicht verloren: Die Bundesanstalt für Arbeit zahlt für den Arbeitslosen die Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. So zählen auch die Arbeitslosigkeitszeiten bei der späteren Rente wie eine Beschäftigungszeit mit. Arbeitslose unter 25 Jahren in Deutschland in Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt 1998 startete die Bundesregierung eine Offensive gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit. Seit Beginn des Sofortprogramms im Januar 1999 konnte die Jugendarbeitslosigkeit deutlich verringert werden waren rund Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet der niedrigste Wert seit unter 20 Jahre Jahre Quelle: Bundesanstalt für Arbeit 11
12 Arbeitsrecht Mitbestimmung = Mitverantwortung Joca ist ein guter Freund von Karina. Er macht eine Ausbildung als Mechatroniker. In seiner Firma engagiert er sich in der Jugend- und Auszubildendenvertretung. KARINA: Hallo Joca! Alles klar? Was macht der Job? JOCA: Bei mir läuft s gut. Aber mein älterer Kollege der Rainer, mit dem ich immer zusammenarbeite dem hätten sie beinahe gekündigt! Der war ganz schön fertig KARINA: Echt? Wieso das denn? JOCA: Gemeinsam_stärker Weil der in letzter Zeit dauernd krankgeschrieben war. Wegen seines Rheumas. Aber dann hat sich zum Glück unser Betriebsrat darum gekümmert. Und weißt du, woher der sein Rheuma hatte? Von der Arbeit in unserer superkühlen Fabrikhalle! Da war immer Durchzug! Der Betriebsrat hat sich dann mit dem Personalleiter zusammengesetzt. Und in der Halle ist jetzt ne neue Trennwand. Hat sich also gelohnt! Mit der beginnenden Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts erkannten die Arbeitnehmer, dass sie ihre Interessen nur in einer starken Gemeinschaft gegenüber den Arbeitgebern vertreten und durchsetzen können und schlossen sich zu Gewerkschaften zusammen. Sie vertreten die Arbeitnehmer bei den regelmäßigen Verhandlungen über Löhne und Tarife, Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsanspruch usw. Das Grundgesetz für die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bildet das Betriebsverfassungsgesetz. Die Beschäftigten wählen Betriebsräte, die darauf achten, dass Schutzvorschriften und Tarifverträge vom Arbeitgeber eingehalten werden. Jugendliche Arbeitnehmer haben ihre eigene betriebliche Interessenvertretung: die Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz JAV. Für_einen_sicheren_ Arbeitsplatz Im Betriebsverfassungsgesetz sind verschiedene Arbeitsschutzvorschriften geregelt, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz. Es schreibt u. a. die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit vor, Mindestruhepausen und das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit. Arbeitnehmer sollen ausreichend Freizeit haben, um sich erholen zu können und nicht physisch und psychisch überfordert zu werden. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate einem Betrieb angehören, der mehr als fünf feste Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigt. Es bietet Schutz vor einer sozial ungerechtfertigten Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Betriebsund Personalratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Wehrdienstleistende, Schwerbehinderte, Frauen während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub haben besonderen Kündigungsschutz. 12
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