PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

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1 PV-Vergütungen Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

2 Gliederung Einführung PV-Anlagen Vergütungsansprüche Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen Degression Novelle 2010 Novelle 2012 aktuelle Entwicklung PV-Zubau Vergütung Systempreise Zusammenfassung 2

3 Einführung Gründe für Novellierung des EEG über 80 % aller Investitionen in erneuerbare Stromerzeugung für die PV Ziel: Reduzierung des Ungleichgewichts Verringerung eines weiteren Anstiegs der EEG- Umlage Anpassung der Vergütungssätze an sinkende Systempreise Jährlicher Zubau soll sich bei ca MW einpendeln 3

4 PV-Anlagen Vergütungsanspruch Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen 4

5 Vergütungsanspruch 16 Vergütungsanspruch (1) Netzbetreiber müssen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der 18 bis 33 vergüten.[ ] 32 und 33 regeln Vergütungen aus solarer Strahlungsenergie 20 bzw. 20a regelt Absenkungen von Vergütungen g 21 Vergütungsbeginn und dauer ab erster Einspeisung 20 Jahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr Vergütungen gelten für die gesamte Vergütungsdauer 5

6 Vergütungsanspruch nach 32 Abs. 1 (1) an oder auf baulicher Anlage mit vorrangig anderem Errichtungszweck (2) auf einer Fläche, für die Verfahren nach 38 Satz1 BauGB durchgeführt wurde (3) im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplan und 6 Bebauungsplan vor erstellt und nicht mehr zum Zweck einer PV-Anlage geändert wurde oder Bebauungsplan gp für die Fläche vor ein Gewerbe- oder Industriegebiet auswies, trotz späterer Festsetzung der PV- Anlage oder Bebauungsplan nach zum Zweck einer PV-Anlage aufgestellt und bis zu 110m vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn von Autobahnen oder eines Schienenwegen entfernt ist C t/kwh A üt 21,11 Cent/kWh Ausgangsvergütung

7 Vergütungsanspruch nach 32 Abs. 2 (4) Bebauungsplan nach dem , der zumindest auch mit Zweck zur Errichtung einer PV-Anlage aufgestellt wurde und sich auf Flächen befindet, die beim Beschluss oder der Änderung des Bebauungsplanes bereits versiegelt waren oder sich auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung und kein Naturschutzgebiet ( 23 BNatSchG) kein Nationalpark ( 24 BNatSchG) 22,07 Cent/kWh Ausgangsvergütung 7

8 Vergütungsanspruch nach 33 Abs. 1 Ausschließlich in, an oder auf einem Gebäude oder Lärmschutzwand Staffelung nach Anlagengröße (installierte Leistung) < 30 kw <100 kw < 1 MW > 1 MW 28,74 Cent/kWh 27,33 Cent/kWh 25,86 Cent/kWh Ausgangsvergütu ng 21,56 Cent/kWh 8

9 Eigenverbrauchsvergütung nach 33 Abs. 2 nachgewiesene Eigenverbrauchsvergütung und nicht durch Netz geleitet für Anlagen < 500 kw vorläufig für bis in Betrieb genommene Anlagen Verringerung der Vergütungssätze nach 33 Abs.1 um 16,38 Cent/kWh für Stromanteil bis 30 % der Jahresstrommenge um 12,00 Cent/kWh für Stromanteil über 30 % der Jahresstrommenge Vergütungsanspruch entfällt, wenn Wert < 0 9

10 Ersatz von PV-Anlagen nach 32 Abs. 3 Regelung des Ersatzes von PV-Anlagen aufgrund technischen Defekts, Beschädigung oder Diebstahl Zeitpunkt der Inbetriebnahme entspricht der Inbetriebnahme der ersetzten Anlagen Vergütungsanspruch der ersetzten Anlagen entfällt 10

11 Degression der Vergütungssätze g EEG Novelle 2010 EEG Novelle

12 Degression Novelle 2010 Degression in 20 EEG 2010 geregelt 9% Basisdegression zum Jahresbeginn (ab ) Einführung eine Marktabhängigen Degression Bemessungszeitraum Oktober bis September Installierte Leistung [MW] < 1500 < 2000 < > 3500 > 4500 > 5500 > 6500 > 7500 Veränderung der 9% Basisdegression [%] Degression [%] - 7,5-5,0-2,5 +/ ,0 + 6,0 + 9,0 + 12,0 + 15,0 1,5 4,0 6,5 9,0 12,0 15,0 18,0 21,0 24,0 12

13 Degression Novelle 2010 Zusätzlich mögliche Degression zum 1. September 2011 für Anlagen nach 32 EEG 1. Juli 2011 für Anlagen nach 33 EEG allerdings: Zubau vom 1.März bis 31. Mai nur ~ 717 MW Berechnungsgrundlage 20 Abs. 4 (EEG 2010): Zubau multipliziert mit Faktor 4 ~ 2868 MW < 3500 MW keine zusätzliche unterjährige Degression

14 Degression Novelle 2012 Degression in 20a EEG 2012 geregelt Basisdegression weiterhin bei 9% Anpassung zum Jahresbeginn entsprechend Zubau bleibt entsprechend EEG 2010 Zusätzliche Degression zum 1.Juli eines Jahres möglich Bemessungszeitraum Oktober bis April > 3500 MW 3 % installierte Leistung 12 > 4500 MW 6 % 7 > 5500 MW 9% > 6500 MW 12 % > 7500 MW 15 % Veröffentlichung der resultierenden Vergütungssätze durch Bundesnetzagentur zum bzw

15 Degression Quelle: BSW-Solar 15

16 Aktuelle Entwicklung PV-Zubau Vergütung Systempreise 16

17 Entwicklung des PV-Zubaus Bundesnetzagentur t veröffentlicht installierte t Leistung Quelle: 17

18 Entwicklung des PV-Zubaus Installierte Leistung bis Monat Zubau PV-Anlagen Juni ,712 MW Oktober 334,91 November 365,448 Dezember 1.143,46 Registrierte Degression 2011 Anlagen Januar 266,138 > 3500 MW 12 % Februar 99,71 > 4500 MW 15 % März 147,356 > 5500 MW 18 % April 198,948 > 6500 MW 21 % Mai 370, > 7500 MW 24 % Juni (vorläufig) 664 Juli -September? 18

19 Entwicklung der Vergütung Netzeinspeisung i Vergütung der Anlage nach EEG 2012 Vergütungssatz 2011 [Cent/kWh] Vergütungssatz ab % Degression [Cent/kWh] Vergütungssatz ab % Degression [Cent/kWh] 32 Abs. 1 21,11 17,94 17,31 32 Abs. 2 22,07 18,76 18,10 33 Abs. 1 Nummer 1 33 Abs. 1 Nummer 2 33 Abs. 1 Nummer 3 33 Abs. 1 Nummer ,74 24, ,57 27,33 23,23 22,41 25,86 21,98 21,21 21,56 18,33 17,68

20 Entwicklung der Vergütung Eigenverbrauch Beispiel: i Anlage < 30kW (18% (15% Degression) Degression) Einspeisevergütung [Cent/kWh] 28,74 24,43 23,57 Eigenverbrauch [Cent/kWh] Bis 30% 12,36 8,05 7,19 Über 30 % 16,74 12,43 11,57 Strombezugskosten brutto [Cent/kWh] 25,00 25,00 25,00 Resultierende Vergütung g Bis 30% 37,36 33,05 32,19 Über 30 % 41,74 37,43 36,57 20

21 Entwicklung der Vergütung Eigenverbrauch Eigenverbrauch wird attraktiver insbesondere Vergütung g der Strommenge > 30 % Verbrauch in der Nachbarschaft bzw. Mehrfamilienhaus möglich Anreiz für Speicherung des produzierten Stromes steigt Bei steigenden Strombezugskosten wird die resultierende Vergütung über die Jahre höher 21

22 Entwicklung der Systempreise Methodik: Bottom-Up Modell Gemittelter Input unterschiedlicher Unternehmen ohne asiatische Fertigung Annahmen: 30 kw-system Reale Preise 2010, excl. Mwst. Dünnschichtanteil steigend (2020: 30%) Quelle: Roland Berger 22

23 Vergleich Systempreise und Vergütung Prozentuale Entwicklung ausgehend von [%] % Vergütungsdegression [%] 9% Vergütungsdegression [%] mittlerer Systempreis [%] (Prognose deutscher Unternehmen) Jahr Quelle: Roland Berger; eigene Berechnungen 23

24 Zusammenfassung 24

25 Zusammenfassung EEG Novelle 2012 verschärft den atmenden Deckel Zubau von PV-Anlagen entlang eines definierten Korridors EEG-Umlage konstant halten Ungleichgewicht icht der PV-Investitionen zu anderen erneuerbaren Energien reduzieren Förderung des Eigenverbrauch Entlastung der Stromnetze Attraktivität des Eigenverbrauchs steigt Stromspeicher treten ins Interesse Systempreisentwicklung spielt entscheidende Rolle für die Entwicklung der PV 25

26 Diskussion 26

27 Diskussion Ist die Degression vertretbar oder das Ende des PV- Booms? Kann die deutsche PV-Wirtschaft im internationalen Preiskampf mithalten? 27

28 Preistrends Module Quelle: 28

29 Preistrends System Prognose Roland Berger 2011 a-si/µ-si a-si CdS/CdTe kristallin Japan kristallin China kristallin Deutschland Systempreis August 2011 PV-Anlage [ /Wp] Quelle: Eigene Darstellung; Daten: Roland Berger, 29

30 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Manuel Weber berlin 30

31 Literaturverweise EEG Novelle 2012 EEG Novelle 2010 BSW-Solar, Solar, Brohm R., Vortrag: Das EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie, Clearingstelle EEG, Pippke N., Vortrag: EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie, Roland Berger, Wegweiser, Solarwirtschaft, November 2010, Berlin

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