Der Windenergie-Erlass vom
|
|
- Petra Bergmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Windenergie-Erlass vom
2 Außenbereich einer Kommune Windenergie gem. 35 Abs. 1 Nr.5 BauGB privilegiert Konzentrationszonen im FNP nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB 2
3 Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB (Nr. 4.2) Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes Ziel der Raumordnung wird in der Regel durch die planenden Gemeinde zwar konkretisierbar sein, ist in seinem Kern aber durch die gemeindliche Abwägung nicht überwindbar (vgl. BVerwG, Beschl. v NB ). zwei Fallkonstellationen: a) Übernahme der Darstellung von Windenergiebereichen im Regionalplan durch die Gemeinde b) Regionalplan ohne Windenergiebereiche: Bindung der Gemeinde nur über andere Ziele gem. 1 Abs. 4 BauGB 3
4 Maßgeblich für die Übernahme ist die Lage Außenbereich einer Kommune mit Konzentrationszonen der Fläche im Regionalplan und nicht der Kriterienkatalog der Regionalplanung, die Referenzanlage oder die genaue Hektarzahl. Konzentrationszonen im FNP Vorranggebiet ohne Eignungsfunktion im Regionalplan 4
5 Flächennutzungsplan (Nr. 4.3) Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan Planvorbehalt des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB über Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen = öffentlicher Belang, der einer Windenergieanlage an anderer Stelle in der Regel entgegensteht. Voraussetzung: schlüssiges Plankonzept für den gesamten Außenbereich Das Planungskonzept muss im Ansatz so ausgerichtet sein, dass a) eine spätere Windenergienutzung auf Grund der prognostizierten Windhöffigkeit tatsächlich möglich ist und b) der Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum geschaffen wird (BVerwG, Urt. v C 4/02-). Darstellung und Begründung der Abgrenzungskriterien der Konzentrationszonen sowohl für die positive als auch für negative Standortausweisung (vgl. BVerwG, Beschl. v BN ). 5
6 Windenergieanlage komplett in Konzentrationszone Windenergieanlage = Turm + Rotor Berührung der öffentlichen Belange durch Rotor + Turm Gedankliche Trennung des Vorhabens Windenergieanlage in Turm und Rotor nicht möglich. Zweck des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB: Steuerung der Windenergieanlagen und nicht Steuerung von Bestandteilen der Windenergieanlagen Bundesverwaltungsgericht ( , 4 C 3/04): Die äußeren Grenzen des Bauleitplans oder die Grenzen der Baugebiete oder Bauflächen stets von der gesamten Windenergieanlage einschließlich des Rotors einzuhalten sind (so auch VG Hannover, A 1052/10). 6
7 Die Planung von Konzentrationszonen vollzieht sich abschnittsweise. Ermittlung der harten Tabubereiche Definition der weichen Tabubereiche Potentialflächen Auswahl nochmals überprüfen Abwägung der Belange auf Ebene der Potentialflächen Potentielle Konzentrationszonen Schaffung substantiellen Raums für die Windenergie? Nein Ja Konzentrationszonen 7
8 Harte Tabuzonen (Nr ) Flächen, deren Bereitstellung für die Windenergienutzung an 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB scheitert. Nicht erforderlich ist ein Bauleitplan, wenn seiner Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v CN 4.03). Harte Tabuflächen können sich aus dem Fachrecht und den Zielen der Raumordnung ergeben. Harte Tabuflächen sind einer Abwägung gem. 1 Abs. 7 BauGB entzogen. Weiche Tabuzonen Flächen, die einer Berücksichtigung im Rahmen der gemeindlichen Abwägung zugänglich sind. Weiche Tabuzonen sind anhand einheitlicher Kriterien zu ermittelt und vorab auszuscheiden, bevor diejenigen Belange abgewogen werden, die im Einzelfall für und gegen die Nutzung einer Fläche für die Windenergie sprechen. 8
9 Zusammenspiel gemeindlicher Planung und Stellungnahme der Fachbehörde bei der Differenzierung in harte und weiche Tabuflächen Ersteinschätzung der Gemeinde bei der geforderten Unterscheidung in harte und weiche Tabuzonen. Verbindliche Aussage der jeweiligen Fachbehörden im Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan, ob bestimmte Flächen für eine Windenergienutzung grundsätzlich in Frage kommen und die Fachbehörde - falls erforderlich - eine entsprechende Ausnahme oder Befreiung in Aussicht stellt. Falls Differenzierung weiterhin schwierig: Möglichkeit zur gemeindlichen Wertung als weiche Tabuzone 9
10 Zusammenspiel gemeindlicher Planung und Stellungnahme der Fachbehörde bei der Differenzierung in harte und weiche Tabuflächen Ein Beispiel: Umgang mit Waldflächen Keine Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ohne vorherige Waldumwandlungsgenehmigung nach 39 LFoG Waldumwandlung: Möglichkeit, den Standort der Windenergieanlage aus dem Forstrecht zu entlassen Waldumwandlung nach Aussage zuständiger Forstbehörde für bestimmte Waldbereiche möglich = Möglichkeit zur Darstellung von Konzentrationszonen Waldumwandlung nicht möglich: Waldflächen als harte Tabuzonen 10
11 Differenzierung zwischen Standort des Turms und dem Fundament sowie der Fläche, die vom Rotor überstrichen wird, bei der Ermittlung harter Tabuflächen (teilweise erforderlich) Bsp.: Berührung von Überschwemmungsgebiete durch das Fundament und den Turm einer Windenergieanlage und nicht durch die ein Überschwemmungsgebiet überstreichenden Rotorblätter Nicht zwingend an jeder Stelle innerhalb der Konzentrationszone muss jeder Bestandteil einer Windenergieanlage zulässig sein. Kleinere Bereiche innerhalb einer Konzentrationszone, die als Turmstandort nicht in Frage kommen, allerdings als Fläche, die vom Rotor überstrichen werden kann, vertretbar (Begründung des FNP) Kleinflächige Tabubereiche können aus maßstabsbedingten Gründen innerhalb der Konzentrationszone liegen (Begründung des FNP). Prüfung und Ermittlung des konkretes Standorts der Windenergieanlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 11
12 Umgang mit Potenzialflächen Die Potenzialflächen: Flächen nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben, sind in einem weiteren Arbeitsschritt auf Umgang mit Potenzialflächen: Abwägung der Belange, die gegen bzw. für die Ausweisung einer Konzentrationszone sprechen (BVerwG, Urt. v CN 1.11). 12
13 Schaffung substantiellen Raums für die Windenergie? (Nr ) Windenergie im Außenbereich privilegiert, von daher Schaffung substantiellen Raums für die Windenergie, Negativplanung unzulässig Wo verläuft die Grenze? Entscheidung anhand der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum (BVerwG, Urt. v , 4 C 4.02) BVerwG ( BN 65.09): Verhältnis zwischen der Größe der dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzialflächen (nach Abzug der harten Tabuzonen) nicht alleiniger Maßstab BVerwG ( , Az. 4 C 7.09): Verschiedene Relationen, als auch andere Gesichtspunkte wie etwa das Gewicht der Ausschlusskriterien Kriterien für die Bewertung können unter anderem sein: Größe der Konzentrationsfläche im Vergleich zur Gemeindegebietsgröße, zur Größe der im Regionalplan Südhessen vorgesehenen Mindestgröße für Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen und zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden; Anzahl und Energiemenge der Windenergieanlagen. 13
14 Anforderung an die Neudarstellung von Konzentrationszonen (Nr ) Erneute Abwägung bei Neudarstellung von Konzentrationszonen, da Eingriff in das Gesamtgefüge des Planungskonzepts Rückgriff auf vorhandenes Abwägungsmaterial bspw. der Ermittlung der Windhöffigkeit möglich, soweit noch aktuell differenzierte Behandlung von Bestand und Neuplanung möglich Bsp.: Abstände von 500 m zu Einzelgehöften im Außenbereich im Rahmen eines früheren Bauleitplanverfahrens als weiches Tabukriterium Aktuelle Planungsvorstellung: Abstand von z.b. 650 m Konsequenz: K-Zonen deutlich kleiner Möglichkeit zur differenzierten Behandlung von Bestand und Planung Darlegung in Begründung des FNP 14
15 Sicherung der Planung (Nr ) Die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen zur Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit unter den Voraussetzungen des 15 Abs. 3 BauGB (für Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB) möglich. Anwendbar auch auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (OVG NRW, Beschl. v B 646/14). Voraussetzungen: Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes, Darstellung einer Konzentrationsfläche, die der Errichtung solcher Vorhaben an anderer Stelle im Gemeindegebiet i.d.r. entgegensteht und Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird. Zurückstellung selbst dann möglich, wenn Anlage nach aktuellem Planungsstand in der Zone liegt (OVG NRW, B 646/14). 15
16 Sicherung der Planung (Nr ) Gem. 15 Abs. 3 Satz 4 BauGB ist es möglich, die Entscheidung über ein Baugesuch um ein weiteres Jahr auszusetzen, wenn besondere Umstände vorliegen (vgl. OVG NRW v B 690/14: Zeitspanne von einem Jahr dürfte bei Planung von Konzentrationszonen in der Regel zu kurz sein). 16
17 Fachrechtliche Belange des MBWSV in Kapitel Denkmalschutz Straßenrecht Luftverkehrsrecht Wasserstraßenrecht 17
18 8.2.4 Denkmalschutz a) Planungsverfahren Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gem. 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB (ebenso 1 Abs. 3 DSchG) Stellungnahme der zu beteiligenden Denkmalbehörde im Planverfahren: Entgegenstehen der Belange des Denkmalschutzes? Versagung von Erlaubnissen für Windenergieanlagen in der geplanten Konzentrationszone? b) Genehmigungsverfahren Genehmigung nach BImSchG oder der BauO NRW umfasst denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß 9 Abs. 3 S. 2 DSchG Der Denkmalschutz hat den gleichen Stellenwert und Bedeutung wie bei einem gesonderten denkmalschutzrechtlichen Verfahren (OVG NRW, Urt. v A 1776/83 -). 18
19 8.2.5 Straßenrecht Anbauverbot: 40 m bei BAB, 20 m bei Bundesstraßen Anbaubeschränkung (Genehmigungsvorbehalt): 100 m bei BAB, 40 m bei Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen jeweils bemessen zwischen Rand der befestigten Fahrbahn und der Rotorspitze a) Planungsverfahren Inaussichtstellung einer Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde für die Errichtung einer WEA im Bereich der Anbaubeschränkung: Beschränkungszone kein hartes Tabukriterium b) Genehmigungsverfahren Gemeinden ohne K-Zonen: Einzelfallbezogene Prüfung (Im Regelfall keine Zulässigkeit von WEA innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen) Gemeinden mit K-Zonen: Entgegenstehende öffentliche Belange nur relevant, soweit bei Planung noch nicht berücksichtigt 19
20 8.2.6 Luftverkehrsrecht Bauschutzbereiche nach 12 und 17 LuftVG (Genehmigungsvorbehalt) und weiteres Zustimmungserfordernis nach 14 LuftVG bei Bauwerken mit bestimmter Höhe Anlagenschutzbereichen nach 18a Abs. 1 Satz 1 LuftVG (Genehmigungsvorbehalt) 20
21 a) Planungsverfahren Prüfung inner- und außerhalb der Bauschutzbereiche gemäß 12, 17 bzw. 14 LuftVG: Stellungnahme der zuständigen Luftfahrtbehörde im Planungsverfahren: Zustimmung für die Errichtung von WEA (im Bauschutzbereiche) möglich: Bauschutzbereich kein hartes Tabukriterium Prüfung innerhalb der Anlagenschutzbereiche nach 18 a LuftVG: Problem: Entscheidung auf Einzelfallprüfungen konkreter WEA durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme der Deutsche Flugsicherung (DFS) Gemeinden außerhalb von Anlagenschutzbereichen: kein Problem Gemeindegebiet nur geringfügig von Anlagenschutzbereichen betroffen: Ausschluss der Bereiche zur vorsorglichen Konfliktbewältigung als weiche Tabuzone möglich 21
22 a) Planungsverfahren Gemeindegebiet maßgeblich von Anlagenschutzbereichen betroffen: Einschätzung der Konfliktintensität über den Abstand zwischen WEA und Flugsicherungseinrichtung. Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO): Regelmäßig kein Problem bei Projekten mit weniger als 6 Windenergieanlagen, wenn sie mehr als 10 km von der VOR- oder DVOR-Anlagen beziehungsweise mehr als 6 km von einem Peiler (DF) entfernt liegen b) Genehmigungsverfahren (wie 8.2.5) 22
23 8.2.7 Wasserstraßenrecht Genehmigungsvorbehalt gem. 31 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz für die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen ( ) über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufern a) Planungsverfahren Prüfung im Planungsverfahren, ob die Errichtung von WEA an den Ufern einer Bundeswasserstraße grundsätzlich zulässig (Beteiligung des zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt) Ergebnis der Prüfung: Klarheit, ob und in welchem Umfang das Ufer einer Bundeswasserstraße als hartes Tabukriterium zu werten ist. Inaussichtstellung einer Genehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen am Ufer einer Bundeswasserstraße: Uferzone der Bundeswasserstraße kein hartes Tabukriterium b) Genehmigungsverfahren (wie und 8.2.6) 23
24 24 Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Windenergie-Erlass vom
Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes
MehrWindenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis
Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg
MehrErmittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit
Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für
MehrRegierung von Niederbayern
LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit
MehrDie Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen
Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen Baurechtsamt Stephan Bechtel 09.12.2011 1. Einleitung 2. (Teil-)Flächenutzungspläne als Steuerungsinstrument von Windkraftanlagen
MehrGesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz
Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -
MehrDie Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB
Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder Dr. Rainard Menke Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Heilbronner Straße 41, 70191 Stuttgart Fon: 0711 601 701 0 Fax: 0711 601 701 99 stuttgart@doldemayen.de
Mehr2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft
2. Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft Bayerischer Windatlas Rechtsrahmen Regionalplanerische Steuerungsinstrumente mögliche Vorgehensweise 25.01.2011 Sitzung des Planungsausschusses der Region Oberland
MehrDr. Andrea Chlench, MfIS, Ref. Landesplanung, Bauleitplanung
Dr. Andrea Chlench, MfIS, Ref. Landesplanung, Bauleitplanung Dr. Andrea Chlench, MfIS Landesplanung und Bauleitplanung Saarbrücken, 06.05.2013 Saarbrücken, 15.04.2013 Seite 1 Bindungswirkung der Raumordnung
MehrMBWSV, V A
MBWSV, V A 3 28.10.2013 Ergebnisprotokoll aus Sicht der Bauleitplanung Gemeinsame Dienstbesprechungen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
MehrVORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland
VORTRAG WINDENERGIE Rechtliche Einordnung Bürgerinformation 12.12.2017 Samtgemeinde Leinebergland 204 171212 Bürgerinfo Folie 1 planungsgruppe puche gmbh Hintergrund Politischer und gesellschaftlicher
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am
HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am 25.02.2015 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt
MehrSteuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012
Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012 Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte, Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn Fon: 0228
MehrRahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland
Rahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland St. Wendel, 29.März 2012 Dipl.-Ing. Nicola Saccà Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Referatsleiter B/1 Klimaschutz, Energiepolitik, Erneuerbare Energien
MehrWindenergie - Rechtsfragen
Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrGemeinde Ascheberg. 74. Änderung des Flächennutzungsplanes Standortkonzept Windenergie. NWP Planungsgesellschaft mbh
Gemeinde Ascheberg Standortkonzept Windenergie Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB am 10.02.2016 Anlass und Ziele der Steuerung der Nutzung der Windenergie durch Flächennutzungsplanung
MehrBeteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung. Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber
Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren zur Windkraftplanung und -genehmigung Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber Gliederung Zulässigkeit von WEA Rechtslage in BaWü Beteiligung in Verfahren der Regionalplanung
MehrPotenzialflächenermittlung für die Windenergie in Kranenburg 23. Januar
Potenzialflächenermittlung für die Windenergie in Kranenburg 23. Januar 2014 Ingenieur und Planungsbüro LANGE GbR, Moers 1 Gliederung 1. Chronologie der bisherigen Planungen 2. Aktuelles Planungskonzept
MehrSTADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 96 24 67 peter.flaspoehler@t-online.de www.peter-flaspoehler.de Bearbeitung:
MehrSachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation
Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils
Mehrin Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende
Planerische Steuerung des Windenergieausbaus in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende Tagung der Agentur für Erneuerbare Energien,
MehrStadt Lügde Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1-
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszone für Windenergie - 1- Stadt Lügde 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lügde Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
MehrErneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster. Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen
Erneuerbare Energien - Windkraft in Weilmünster Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangslage Hessen Landesentwicklungsplan, 2. Änderungsverordnung vom 27.06.2013 landesweit verbindliche Regelungen
MehrSteuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich
Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich I. Allgemeine Anforderungen und Möglichkeiten der Flächennutzungsplanung 1. Hintergrund Gemeinden können die Zulässigkeit von Windenergieanlagen
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg. am 22. August 2017
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, 28.08.2017 Veranstaltung Windenergie beim Landkreis Oldenburg am 22. August 2017 - Thesen zum Referat Planungsrecht - Im Vordergrund der planungsrechtlichen Fragen im Landkreis
MehrWindenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema
Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrFeinsteuerung von Flächen höherrangiger Pläne für gesicherte Flächen nur maßstabsbedingte Korrekturen zulässig
bei Unsicherheit über harten Charakter zusätzliche Sicherung als weiches Kriterium Pauschaler Ausschluss von Flächen harte Tabuzonen Gebietskategorien, die rechtlich oder tatsächlich für auf Dauer ungeeignet
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, Planung, Umsetzung und Optimierung des Windenergieausbaus und des Repowering in den Kommunen
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker Bonn, 29.09.2014 Planung, Umsetzung und Optimierung des Windenergieausbaus und des Repowering in den Kommunen Veranstaltung der EnergieAgentur NRW am 29. September 2014 in Düsseldorf
MehrVon Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung
Von Potentialflächen zum konkreten Standort für Windenergieanlagen: Räumliche Steuerung durch die Regional- und Bauleitplanung Workshop Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Co. Gefährdet der Windkraftausbau
MehrWindenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrWindenergie in Langerwehe Standortuntersuchung
Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 26. August 2014 Windenergie in Langerwehe Standortuntersuchung Heike Sybrandi Bauassessorin Jan Schmidt - Bauassessor Allgemeine Anforderungen
MehrWindenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung
Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung
MehrTeilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26.
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte - Entwurf dritte Beteiligungsstufe - IHK, 26. September 2018 IHK 26.09.2018 Seite 2 Nach 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB können
MehrWindkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde
Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus Sicht der Genehmigungsbehörde Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm Telefon: 08441 27-0 Fax: 08441 27-271 E-Mail: poststelle@landratsamt-paf.de
MehrDie lokale Energiewende sinnvoll planen I Planungsrechtliche Aspekte
Bildnachweis: Bundesverband Windenergie www.wind-energie.de Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Eigene Aufnahme Die lokale Energiewende sinnvoll planen I Planungsrechtliche Aspekte Natur- und Umweltschutz-Akademie
MehrArbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen
Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai 2012 Planerische Steuerung von Windkraftanlagen Rudolf Graaff Beigeordneter des StGB NRW StGB NRW 2012 Folie 1 Ausbau Erneuerbarer Energien
MehrMöglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen
Expertenanhörung Biogasanlagen am 17.09.2007 Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen Ulrich Tasch, Abteilung Landesplanung und Rechtsstatus nach
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 12 vom Seite 257 bis 298
Seite 1 von 60 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 12 vom 22.5.2018 Seite 257 bis 298 2310 Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
MehrMindestabstände M 1:60.000
Anhang II: Karten Karte 1 Windhöffigkeit M 1:60.000 Karte 2 Windhöffigkeit ( 5,25 m/s, mind. 60. % EEG-Referenzertrag) M 1:60.00 Karte 3 Naturschutzbelange I, Tabubereiche M 1:60.000 Karte 4 Schutzabstände
MehrProf. D. Wilhelm Söfker Bonn, Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in Nordrhein Westfalen
Prof. D. Wilhelm Söfker Bonn, 25.11.2013 Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in Nordrhein Westfalen Veranstaltung der EnergieAgentur NRW am 21. November 2013
MehrBWE Seminar Regional- und Bauleitplanung bei Windprojekten bis Berlin
BWE Seminar Regional- und Bauleitplanung bei Windprojekten 15.01. bis 16.01.2014 Berlin Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/windenergie 1 Bürodarstellung Jahn, Mack & Partner Architektur und Stadtplanung
MehrSteuerung der Windenergie im Regionalplan
Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische
Mehr71. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 22. Mai 2018 Nummer 12
257 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 12 vom 22. Mai 2018 G 4763 257 71. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 22. Mai 2018 Nummer 12 Inhalt I. Veröffentlichungen, die in die Sammlung
MehrHINTERGRUNDPAPIER. Die Befristung der Länderöffnungsklausel in 249 Abs. 3 BauGB und ihre Bedeutung für die Planungspraxis
HINTERGRUNDPAPIER Die Befristung der Länderöffnungsklausel in 249 Abs. 3 BauGB und ihre Bedeutung für die Planungspraxis Impressum FA Wind, Juni 2014 Herausgeber: Fachagentur Windenergie an Land Fanny-Zobel-Straße
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein
MehrStadt Rheda-Wiedenbrück
Stadt Rheda-Wiedenbrück 76. Änderung des Flächennutzungsplans Windkraft Rheda-Wiedenbrück Vorstellung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. 3(1) und 4(1) BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise
MehrRaumplanerische Strategien der Standortsteuerung
Ausbau der Windkraft sozialgerecht, umweltverträglich und effizient Symposium am 25.7.2013 in Bonn Raumplanerische Strategien der Standortsteuerung Prof. Dr.-Ing. Theo Kötter Professur für Städtebau und
MehrSteuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern
der Windkraft im Regionalplan Erfahrungen aus Nordbayern Praxisforum Windenergie bei der Regierung von Oberbayern München, 23. April 2013 Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Referent: Martin Füßl, Regionsbeauftragter
MehrGemeinde Rastede. Standortpotenzialstudie für Windparks im Gebiet der Gemeinde Rastede
1 Gemeinde Rastede Standortpotenzialstudie für Windparks im Gebiet der Gemeinde Rastede Präsentation der Standortpotenzialstudie im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt
MehrWindkraft im Landkreis Schwäbisch Hall
Windkraft im Landkreis Schwäbisch Hall Dipl.-Ing. Stadtplaner Jens Fuhrmann Bau- und Umweltamt, FB Kreisplanung Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 02.07.2013 im Landratsamt Schwäbisch Hall
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
Mehr# 4 November Windenergie-Erlass NRW 2015 Was ändert sich? EA.paper.
# 4 November 2015 EA.paper Windenergie-Erlass NRW 2015 Was ändert sich? www.energieagentur.nrw Ein Fachbeitrag von: Pia Daǧaşan Simon Trockel Sascha Schulz Impressum Herausgeber EnergieAgentur.NRW Kasinostraße
MehrSachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung
Regionalplan Uckermark-Barnim Sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Veröffentlichung vom 18. Oktober 2016 Vortragsgliederung Inhalte des Regionalplans Uckermark-Barnim Methodik
MehrFachdialog Bauleitplanung 2005
Fachdialog Bauleitplanung 2005 Hochwasserschutz und Bauleitplanung Umweltprüfung in der Praxis Einzelhandelskonzepte Gesetzesänderungen Sonstiges Anmerkungen zu den nachfolgenden Praxisbeispielen Die folgenden
MehrPlanung von Standorten für Windkraftanlagen
Planung von Standorten für Windkraftanlagen Unter Berücksichtigung des Repowering von Windkraftanlagen und der BauGB-Klimanovelle 2011 Von Matthias Spitz Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte, Heidelberg
MehrWindenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW
Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW Praxisbeispiel zum Repowering in Brilon Die aktuelle Rechtsprechung des OVG zum FNP und die daraus resultierenden
MehrDie planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich
Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung
MehrRegionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4
Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4 Rechtliche Anforderungen Ausweisung von ausreichend Positivflächen Windenergie substantiell Raum verschaffen Windenergie muss sich in
MehrHerzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Ascheberg
Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Gliederung Vorstellung der Potenzialanalyse Grundsätze der Bauleitplanung Bürgerwindpark und Bauleitplanung
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker Ausbau der Windkraft sozialgerecht, umweltverträglich und effizient am 25. Juli 2013 in Bonn
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker 23.07.2013 Ausbau der Windkraft sozialgerecht, umweltverträglich und effizient am 25. Juli 2013 in Bonn Repowering von Windenergieanlagen und Ausbau der Windenergie - Kurzfassung
MehrTOP 6 Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie
Fortschreibung Regionalplan Südostoberbayern Windenergie Privilegierung im Außenbereich Windkraftanlagen (WKA) sind im Außenbereich privilegiert ( 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) WKA damit grundsätzlich im Außenbereich
MehrNaturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
MehrAlte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Bürgerversammlung, 11. Juli 2013 Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück
MehrGemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans. Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016
Gemeinde Beelen: 19. Änderung des Flächennutzungsplans Sitzung des Gemeinderats am 30. August 2016 Vorstellung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Planungsbüro Tischmann
MehrSachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Zusammenfassende Erklärung
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Zusammenfassende Erklärung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Begründung Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite 3 2. Anlass und Zielsetzung
MehrRegionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien -Steuerung der Windenergie-
Regionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien -Steuerung der Windenergie- Köln, 19.05.2017 2 Regionalplan Köln Sachlicher Teilabschnitt Erneuerbare Energien Erneuerbare Energien in der
MehrWindenergie in der Regionalplanung - Aktuelle Entwicklungen im Vergleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen
Windenergie in der Regionalplanung - Aktuelle Entwicklungen im Vergleich der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Organisation Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche kommunal organisiert ist,
MehrBWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung
Husum, 14. September 2017 BWE-Frum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb Repwering in der Reginalplanung RA Philipp v. Tettau MWP Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, 10629 Berlin Tel.: 030 399 250 0 tettau@mwp-berlin.de
MehrPlanungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen nach der Novellierung des Landesplanungsgesetzes Dr. Johannes Dreier Regierungspräsidium Freiburg Folie 1, 07.03.2012 Windkraft 10% insgesamt 35%
MehrWindenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor
Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor Bürgerversammlung Hausen ob Verena 29.06.2012 Regionalverband und Windenergie Regionalverbände in B-W gem. Landesplanungsgesetz
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrBeispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung)
Beispiele für harte Tabuzonen (Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung) a Es wird von einer WEA der aktuellen Anlagengeneration ausgegangen (Leistung 2,5-3 MW, Nabenhöhe 150 m, Rotordurchmesser
Mehr1. Wesentliche Inhalte des Urteil des OVG Schleswig zu den Teilfortschreibungen. der Regionalpläne der Planungsräume I und III vom
Konsequenzen aus dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes vom 20.01.2015 betreffend die Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III zur Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 CN 1.11 OVG 2 A 2.09 Verkündet am 13. Dezember 2012 Jakob als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Normenkontrollsache - 2 - hat der 4.
MehrProf. Dr. Wilhelm Söfker, Honorarprofessor Universität Bonn, Ministerialdirigent a. D.
1 Prof. Dr. Wilhelm Söfker, Honorarprofessor Universität Bonn, Ministerialdirigent a. D. Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in Nordrhein Westfalen Veranstaltung
MehrGroße Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung
Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII /
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VIII / 28.2.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 04.10.2012 (UEK) 05.10.2012 (HPA) Tagesordnungspunkt : -2- -1- Anlagen : -1- Stellungnahme zum
MehrBauleitplanung der Stadt Felsberg
Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung
MehrEnergiegipfel vom 15. - 17.03.2013. Vortrag Planungsrecht und Windenergie
Energiegipfel vom 15. - 17.03.2013 Vortrag Planungsrecht und Windenergie Themen und Gliederung 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Zielvorgaben des Landes 3. Rechtlicher Rahmen (1) Bundesrecht BauGB- (2) Landesplanung
MehrTOP 4. Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien
TOP 4 Regionalplanerische Steuerung Erneuerbarer Energien Sitzung des Planungsausschusses in Traunstein 16.03.2010 Katja Gloser, Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern bei der Regierung von
MehrBeschreibende Darstellung
Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2016 - Beschreibende Darstellung ENTWURF (Stand Februar 2016) Regionales
MehrM A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Luftverkehr und Windenergie: Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Rechtsprechung M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof.
MehrSteuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle.regionalrat@bezregmuenster.nrw.de Sitzungsvorlage 24/2013
MehrGemeinde Senden. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie. Gemeindeentwicklungsausschuss. 02.
1 Gemeinde Senden 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeindeentwicklungsausschuss 02. Juli 2013 Drees & Huesmann Planer Vennhofallee 97 33689 Bielefeld Tel. 05205-7298-0 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de
MehrFlächennutzungsplan der
Flächennutzungsplan der VVG Zell im Wiesental / Häg-Ehrsberg und der Gemeinde Kleines Wiesental Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft - Begründung - Vorentwurf zur Frühzeitigen Beteiligung
MehrTelefon +49 (89) Unwirtschaftlichkeit und umzingelnde Wirkung von Windkraftanlagen; Abstände
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie SIMUG - Postfach 81
MehrInstrumente der kommunalen Steuerung. Bauplanungsrechtliche Anforderungen an Bauleitpläne und Städtebauliche Verträge
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Instrumente der kommunalen Steuerung Bauplanungsrechtliche Anforderungen an Bauleitpläne und Städtebauliche Verträge Anpassungsgebot des 1 Abs. 4 BauGB Die
MehrAnhang 1: Kategorisierung der Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung
Anhang 1: Kategorisierung der Ausschlusskriterien für die Windenergienutzung 1. Siedlung Kriterium Hartes Kriterium Begründung/Hinweise zu den harten Siedlungsflächen mit W-Charakter gemäß 1 (1) Nr. 1
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung
Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung Vortrag am 07.03.2009 in Kempten Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG
ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die
Mehr18a LuftVG Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung
18a LuftVG Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung Ein Leitfaden zum Prüfungs- und Genehmigungsverfahren Anlagenschutzbereiche der Flugsicherung Im Luftverkehr benötigen die Luftfahrzeuge und die Flugsicherung
MehrBürgerinformation. zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen
Bürgerinformation zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen 02. September 2014 19:00 Uhr hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 1 Überblick 1. Historie der Planungen für die Windenergie
MehrProbleme des Luftverkehrs eine unendliche Geschichte jetzt: Wirbelschleppen und Polygone-Anlagen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh
Probleme des Luftverkehrs eine unendliche Geschichte M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrRahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht A. Planungsstand Windkraftkonzentrationsplanung I. 107. FNP-Änderung aus dem Jahre 2010
MehrAusgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde
Mehr