Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013
|
|
- Ulrich Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Ärztliches Beschäftigungsverbot Dr. Frank Eberth Landesamt für Arbeitsschutz URL:
2 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Voraussetzungen Die Gesundheitsgefährdung muss nicht nur mit der Schwangerschaft zusammenhängen, sondern sie ergibt sich allein aus der Fortsetzung der Tätigkeit. Ein krankhafter Zustand führt zu Arbeitsunfähigkeit. Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 2
3 6 Abs. 2 Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbote nach der Entbindung Frauen, die in den ersten Monaten nach der Entbindung nach ärztlichem Zeugnis nicht voll leistungsfähig sind, dürfen nicht zu einer ihre Leistungsfähigkeit übersteigenden Arbeit herangezogen werden. Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 3
4 Folgen eines Beschäftigungsverbotes Das Beschäftigungsverbot wird mit Vorlage beim Arbeitgeber wirksam und ist für Arbeitgeber und Schwangere bindend Arbeitsentgelt gemäß 11 MuSchG (Mutterschutzlohn) Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist gesetzlich nicht befristet gezahltes Arbeitsentgelt wird dem Arbeitgeber durch das Ausgleichs- und Umlageverfahren der Krankenkassen (U2) erstattet Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 4
5 Ärztliches Zeugnis Ausstellung durch approbierten Arzt Keine Angaben zum Gesundheitszustand der Schwangeren Möglichst genaue Beschreibung der verbotenen Tätigkeit Rechtsgrundlage ( 3Abs.1 Mutterschutzgesetz) Geltungsdauer ( zunächst bis... ) Umfang ( nicht mehr als...stunden/tag) Evtl. Positivliste (welche Tätigkeiten können ausgeführt werden) Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 5
6 Ärztliches Zeugnis (Muster) Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 6
7 Rechtsprechung BAG, Urteil vom AZR 443/01 Für ein Beschäftigungsverbot nach 3 Abs. 1 MuSchG sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 7
8 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 8
9 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Bis zur Dauer von 6 Wochen erhält die Schwangere Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld von der Krankenkasse nach Vorschriften des SGB V. Beispiele: Beschwerden, die mit bestehendem Grundleiden zusammenhängen (Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Thrombose ) Pathologischer Schwangerschaftsverlauf (Gestose, Blutungen, vorzeitige Wehentätigkeit, unstillbares Erbrechen ) Schwangerschaftsunabhängige Erkrankungen und Verletzungen etc. Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 9
10 Beispiele: Arbeitsunfähigkeit oder Beschäftigungsverbot? unstillbares Erbrechen fieberhafter Infekt drohende Frühgeburt insuffizienter Muttermund nur noch Ruhe und Liegen Kopfplatzwunde Übelkeit und Erbrechen nur in Verbindung mit Gerüchen am Arbeitsplatz Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ständiges Stehen macht Beschwerden (vor dem 6. Monat) Stress mit dem Chef Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 10
11 Rechtsprechung Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot BAG Urt. Az. 4 AZR 49/98 Individuelles Beschäftigungsverbot bei Nichtvorliegen einer Gefährdungsbeurteilung Bei Krankheit kein Anspruch auf Arbeitsentgelt wegen eines Beschäftigungsverbotes LAG Niedersachsen Urt. v , Az: 5 Sa 833/02 Verweisbarkeit auf eine andere ihr zumutbare Tätigkeit BAG Urt. v Az.: 5 AZR 174/98 Beschäftigungsverbot, bereits bei sehr geringer Infektionswahrscheinlichkeit bei der Gefahr einer Infektion mit Aids-, Hepatitisviren, aber auch Mumps BVerwG Urt. v Az.:5 C 42/89; VerwG Urt. V Az.: 5 C 11/04 Mobbing / psychisch bedingter Stress kann ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz sein BAG Urt. v Az.: 5 AZR 352/99 Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 11
12 Rechtsprechung Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach 3 Abs. 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, dass trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach 3 Abs. 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin. BAG vom AZR 352/99 Die Schwangere, der ein auf unrichtigen Angaben beruhendes ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt worden ist, trägt das Lohnrisiko BAG U.v Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 12
13 Rechtsprechung Ein Beschäftigungsverbot kann nicht ausgesprochen werden wegen eines Wegerisikos BAG Az. 4 AZR 49/98 Der behandelnde Arzt hat zu beurteilen, ob krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder ohne eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer de Beschäftigung gefährdet ist. Hierbei besteht für den Arzt ein Beurteilungsspielraum. BAG U.v AZR 443/01 Workshop Mutterschutz Potsdam 24. Oktober 2013 Folie 13
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz
MehrBeschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter
Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Das Beschäftigungsverbot gilt für die werdende oder stillende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig von deren individuellen,
MehrLeistungen für erkrankte schwangere Arbeitnehmerinnen
Leistungen für erkrankte schwangere Arbeitnehmerinnen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen für erkrankte schwangere Arbeitnehmerinnen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22. März 2018 Fachbereich:
MehrMutterschutz und Beschäftigungsverbot
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Mutterschutz und Beschäftigungsverbot Informationen zum Beschäftigungsverbot für werdende oder stillende Mütter Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
MehrBaden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Mutterschutz Frage- und Antwortkatalog für Ärzte. Inhalt
Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Mutterschutz Frage- und Antwortkatalog für Ärzte Inhalt Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot nach 3 MuSchG? Informationsblatt
MehrMutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte
Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Stand 11/2012 Dr.Beitner Gewerbearzt Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Regensburg Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Tel. 0941/5680-790 Fax 5680-799
MehrMutterschutz - Frage- und Antwortkatalog für Ärzte. Meine Patientin will ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Gefährdung am Arbeitsplatz.
Mutterschutz - Frage- und Antwortkatalog für Ärzte Inhalt Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot nach 3 MuSchG? Meine Patientin will ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Gefährdung am Arbeitsplatz.
MehrMutterschutz. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Beschäftigungsverbot. 123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon
123rf.com Alexander Raths, auremar, kzenon Rechtliche Grundlagen I Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen an jedem Arbeitsplatz hinsichtlich jedweder Gefährdungsmöglichkeit
MehrBESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden
MehrBeschäftigungsverbote für schwangere und stillende Frauen
Seite 1 Beschäftigungsverbote für schwangere und stillende Frauen Arbeitsmedizinische Vorsorge, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz Hinweise für Arbeitgeber schwangere und stillende Frauen Seite 2 Schwangere
MehrAOK Nordost Die Gesundheitskasse. WORKSHOP Mutterschutz. Potsdam,
AOK Nordost Die Gesundheitskasse WORKSHOP Mutterschutz Potsdam, 24.10.2013 Rund um die Schwangerschaft Durchblick von Anfang an Vorsorge während der Schwangerschaft Hebammenhilfe Geburtsvorbereitungskurse
MehrRatgeber. Mutterschutz. Ärztliches Beschäftigungsverbot. Niedersachsen
Ratgeber Mutterschutz Ärztliches Beschäftigungsverbot Niedersachsen Zum Schutz der werdenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber entsprechende
MehrDas a rztliche Bescha ftigungsverbot fu r schwangere Frauen Gestaltungsmo glichkeiten der Ä rztinnen und Ä rzte
Das a rztliche Bescha ftigungsverbot fu r schwangere Frauen Gestaltungsmo glichkeiten der Ä rztinnen und Ä rzte von: Dr. Beate Catrein, Frank Heldt, Monika Kuhbald-Plöger Inhaltsverzeichnis 1. Das individuelle
MehrBeschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Merkblatt Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter Werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis
MehrMutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017
Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Heike Pinne Reform Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts BGBl Nr. 30 vom 29.05.2017 Vom Bundesrat
MehrDas individuelle Beschäftigungsverbot Gestaltungsmöglichkeiten der Ärztinnen und Ärzte
Autoren: Frank Heldt, Monika Kuhbald-Plöger Artikel zu 3 Mutterschutzgesetz Das individuelle Beschäftigungsverbot Gestaltungsmöglichkeiten der Ärztinnen und Ärzte Einleitung: Berührungspunkte zwischen
MehrDAS NEUE MUTTERSCHUTZGESETZ
DAS NEUE MUTTERSCHUTZGESETZ www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz EIN KURZER ÜBERBLICK 01.03.2018 Hamburg AGENDA 01 02 03 04 05 06 Für wen gilt das neue Gesetz? Schutzfristen Arbeitszeit Gefährdungsbeurteilung
MehrMutterschutzgesetz (MuSchG)
Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der
MehrBundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 753/00
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 13.02.2002, Az.: 5 AZR 753/00 Beschäftigungsverbot: Der Arzt muss den Arbeitgeber informieren Darf ein Arbeitgeber den Arzt einer schwangeren Mitarbeiterin (die vom Arzt ein
MehrBeschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter
1 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter 1 Vorwort Der Schutz der Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihren Kindern
MehrBlock H: Arbeitsmedizin. Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Inhalt des Vortrages
Block H: Arbeitsmedizin Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Dr. med. Andreas Pinger Facharzt für Arbeitsmedizin Facharzt für Allgemeinmedizin (Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin und
MehrMutterschutz Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft
Mutterschutz Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft - aus Sicht des Arbeitsschutzes - Frau Sabine Hauke-Morawski Gewerbeaufsichtsbeamtin -1 - Frau Dr. Caroline Bernhard-Klimt Gewerbemedizinaloberrätin
MehrMutterschutz / Schwangerschaft
Leitfaden zum Thema Mutterschutz / Schwangerschaft der Stiftung Katholische Freie Schule Stand: März 2016 I. Allgemeine Daten: Name der werdenden Mutter: Beschäftigt als : vorauss. Entbindungstermin :
MehrDeutscher Bundestag. Sachstand. Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener. Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener Kinder 2012 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Falle tot- und fehlgeborener
MehrMutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Ursula Höfer, Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Amt für Arbeitsschutz Hamburg 1 2 Die Biostoffverordnung gilt für Arbeitnehmerinnen
MehrMerkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen
Merkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen 1. Allgemeine Beschäftigungsverbote Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ( 32 Abs. 2 und 34 Abs. 1 AzUVO): 6 Wochen vor Entbindung und
MehrMutterschutz. Mutterschutzfristen. (MuSchG, MuSchArbV)
Mutterschutz (MuSchG, MuSchArbV) Durch den gesetzlichen Mutterschutz genießen (werdende) Mütter und ihre Kinder besonderen Schutz vor Gefährdungen und gesundheitlichen Schädigungen am Arbeitsplatz. Dies
MehrRatgeber. Mutterschutz. Beförderungsmittel. Niedersachsen
Ratgeber Mutterschutz Beförderungsmittel Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der
MehrAbkürzungen 6. Das steht Müttern und Vätern zu 7 Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen 11. Für Mütter: Geldleistungen von Arbeitgeber und Staat 37
Schnellübersicht Seite Abkürzungen 6 Das steht Müttern und Vätern zu 7 Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen 11 Für Mütter: Geldleistungen von Arbeitgeber und Staat 37 Krankenkassenleistungen 49 Mutterschaftsgeld
MehrMutterschutzgesetz was ist neu?
Mutterschutzgesetz was ist neu? Mutterschutzgesetz was ist neu? 1. Ziele des neuen Mutterschutzrechts 2. Neue Struktur 3. Geschützte Personengruppen 4. Gesundheitsschutz Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
MehrSCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018
SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu
Mehr4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit
TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Arbeitsunfähigkeit 4 Anzeige, Nachweis und Meldung der Arbeitsunfähigkeit 4.1 Anzeige beim Arbeitgeber HI3486230 HI3486231 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber
Mehr3.2.5 Krankheitsbedingte Unfähigkeit, den Weg zur Arbeit zurückzulegen
Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 1 Rechtsgrundlagen 11 1.1 Die maßgebenden Rechtsvorschriften 11 1.2 Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 11 1.3 Krankengeld bei Krankenhausbehandlung sowie
MehrDas EFZG in der neueren Rechtsprechung
Jura Siegfried Schwab Das EFZG in der neueren Rechtsprechung Wissenschaftlicher Aufsatz Das EFZG in der neueren Rechtsprechung* Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 1 * Mit Erläuterungen von Prof. Dr.
MehrDr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler
Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung
MehrHandbuch zum Mutterschutzgesetz
FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 12 Handbuch zum Mutterschutzgesetz Praxiskommentar mit Bußgeldkatalog und den Vorschriften für den öffentlichen Dienst 13. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER INHALTSVERZEICHNIS
MehrBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Mutterschutz...
Seite 1 von 5 06.06.2017 Gesetz Mutterschutzgesetz Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 grundlegend reformiert. Weitere
Mehr2. Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote durch den Arbeitgeber / Dienstvorgesetzten
INFORMATIONEN ZUM MUTTERSCHUTZ FÜR LEHRERINNEN IM SAARLAND Alle Frauen in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit unter einem
MehrMitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018
19/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 Richtlinie zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.04.2018 Editor Der Präsident der
MehrLeitfaden für ein Erstgespräch zum Mutterschutz
Leitfaden für ein Erstgespräch zum Mutterschutz für Besch häftigte Seite 1 von 6 Einleitung Dieser Gesprächsleitfaden soll Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten die Planung für die Vereinbarkeit von Beruf
Mehr3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
Merkblatt zur Festsetzung von Mutterschutzfristen I. Rechtsgrundlagen 1. Angestellte Beschäftigungsverbot vor der Entbindung 3 MuSchG (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem
MehrInhaltsübersicht. Arbeitsunfähigkeit. Normen
Arbeitsunfähigkeit Normen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) i.d.f. vom 14.11.2013, BAnz AT 27.01.2014 B4, zuletzt geändert am 20.10.2016, veröffentlicht im BAnz AT 23.12.2016 B5, in Kraft getreten
MehrInhaltsübersicht. Arbeitsunfähigkeit. Normen
Arbeitsunfähigkeit Normen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) i.d.f. vom 14.11.2013, BAnz AT 27.01.2014 B4, zuletzt geändert am 20.10.2016, veröffentlicht im BAnz AT 23.12.2016 B5, in Kraft getreten
MehrDr. med. Caroline Bernhard-Klimt Gewerbeärztin Ärztin für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin. Dr. med. C. Bernhard-Klimt Gynäkologen-Stammtisch
Dr. med. Caroline Bernhard-Klimt Gewerbeärztin Ärztin für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin Dr. med. C. Bernhard-Klimt Gynäkologen-Stammtisch 21.02.2018 2 1 Zuständigkeiten für den Mutterschutz im Saarland
MehrAntrag auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung gemäß 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Frau Name der Beschäftigten Straße Wohnort An den Arbeitgeber Antrag auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung gemäß 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Mein Kind wurde am geboren. Vor Ablauf von
MehrMitteilung und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit Wenn Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können oder sich ihr Gesundheitszustand durch die Arbeit verschlimmern
MehrMutterschaft. Mutterschaft: Alles zum Thema. Mutterschaft: Schwangerenvorsorge. Mutterschaft: Leistungen in und nach der Schwangerschaft
Mutterschaft Mutterschaft: Alles zum Thema Wenn eine Frau Mutter wird, ändert sich alles. Sie braucht nicht nur die Unterstützung der Familie, sondern auch der Gesellschaft. Eine Fülle an Maßnahmen und
MehrDürfen Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Arzt?
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 15.04.2016 Dürfen Beschäftigte
MehrDer Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet
zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 in der Fassung vom 25./26.02.2016 Kurzinfo Frauen,
MehrMutterschutz und Beschäftigungsverbot
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot 800278 08/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines zum Mutterschutz... 1 1.1 Aufgabe des Mutterschutzes... 1 1.2 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?...
MehrMutterschutz an Tankstellen reformiert seit
Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.v Pressemitteilung Mutterschutz an Tankstellen reformiert seit 01.01.2018 Erschienen im TANKSTOP 5/2018 Seit dem Jahresbeginn
MehrMutterschutz und Beschäftigungsverbot
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot 800278 02/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines zum Mutterschutz... 1 1.1 Aufgabe des Mutterschutzes... 1 1.2 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?...
MehrFerner hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Beschäftigungsverbote zu beachten:
Mutterschutz - Schutzvorschriften Inhaltsübersicht 1. Mutterschutzgesetz 1.1 Beschäftigungsverbote 1.1.1 Generelle Beschäftigungsverbote 1.1.2 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung 1.1.3 Individuelle
MehrANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN Einheitliches Entgeltfortzahlungsrecht für Arbeitnehmer und Auszubildende» Vorrang tarifvertraglicher Regelungen Beschäftigungsumfang» Anspruch auch für geringfügig entlohnte Beschäftigte»
MehrEignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge
Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht
MehrKündigung Mutterschutzlohn Ärztliches Beschäftigungsverbot
Kündigung Mutterschutzlohn Ärztliches Beschäftigungsverbot MuSchG 3, 11; ZPO 286 Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung
MehrMutterschutz - Schutzfristen vor und nach der Entbindung
Mutterschutz - Schutzfristen vor und nach der Entbindung Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten
MehrBaden-Württemberg. DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz. Merkblatt. Werdende Mütter an Tankstellen
Baden-Württemberg DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN Fachgruppe Mutterschutz Merkblatt Werdende Mütter an Tankstellen Dieses Merkblatt soll Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen helfen,
MehrBitte beantworten Sie alle Sie betreffenden Fragen vollständig. Sie beschleunigen damit den Ablauf des Verfahrens.
Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach 56 IfSG in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach 31 IfSG oder einer Absonderung nach 30 IfSG Wichtige Hinweise vor dem Ausfüllen Bitte
MehrREGIERUNG VON OBERBAYERN. Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen Autoren/Referenten: Dr. Helmut Herrmann Dipl.-Ing.
MehrFerner hat der Arbeitgeber insbesondere folgende Beschäftigungsverbote zu beachten:
Mutterschutz - Schutzvorschriften Inhaltsübersicht 1. Mutterschutzgesetz 1.1 Beschäftigungsverbote 1.1.1 Generelle Beschäftigungsverbote 1.1.2 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung 1.1.3 Individuelle
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-17-15-82710-054480 Krankengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
Mehrhat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gemäß 128 Abs. 2 ZPO in der Sitzung am 1. Oktober 1997 durch den Vorsitzenden
5 AZR 685/96 ------------- 7 Sa 10/96 Berlin Im Namen des Volkes! Verkündet am 1. Oktober 1997 U r t e i l Clobes, Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen pp. hat der Fünfte Senat
MehrMutterschutz Informationen für Arbeitgeber
www.arbeitsschutz.hamburg.de Mutterschutz Informationen für Arbeitgeber Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen spezielle Schutzvorschriften beachten 1 2. Sie dürfen Arbeitnehmerinnen
MehrDas neue Mutterschutzgesetz Ratssaal der Stadt Ingelheim
Firmengesspräch 2018 Das neue Mutterschutzgesetz 19.10.2018 Ratssaal der Stadt Ingelheim Folie 1 Guido Keßler Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung 2 Gewerbeaufsicht Referat 21 a Zentralreferat
MehrMerkblatt für werdende Mütter
Vorbemerkung Kirchenkreisverwaltungsamt Nordfriesland -Personalabteilung- Merkblatt für werdende Mütter Dieses Merkblatt wurde für werdende Mütter erstellt. Es ist eine Zusammenfassung der wichtigsten
MehrWerdende Mütter im Gastgewerbe Was ist zu beachten?
www.hamburg.de/arbeitsschutz Werdende Mütter im Gastgewerbe Was ist zu beachten? Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende (und auch die stillende) Mutter
MehrBekanntmachungen. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 29. März 2004
Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 29. März 2004 Bekanntmachungen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung [1679 A] Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über
MehrHOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN
HOCHSCHULE ASCHAFFENBURG HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFTEN Der Prüfungsausschuss W I C H T I G E H I N W E I S E PRÜFUNGSRÜCKTRITT UND KRANKHEITSBEDINGTE PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT 9 Rahmenprüfungsordnung
MehrMandanteninformation - Entgeltfortzahlung
Mandanteninformation - Entgeltfortzahlung Wie so viele arbeitsrechtliche Regelungen zeichnet sich auch das Recht der Entgeltfortzahlung nicht gerade durch Einfachheit und Klarheit aus. Der Sinn einzelner
MehrInhaltsübersicht. Arbeitsunfähigkeit. Normen
Arbeitsunfähigkeit Normen Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) i.d.f. vom 14.11.2013, BAnz AT 27.01.2014 B4, zuletzt geändert am 20.10.2016, veröffentlicht im BAnz AT 23.12.2016 B5, in Kraft getreten
MehrFassung vom 1. Dezember 2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 61 (S. 6501) vom 27. März 2004
Bekanntmachung Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung [1679 A] Bekanntmachung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über eine Änderung der Richtlinien über die Beurteilung der
MehrKündigung bei Krankheit
Kündigung bei Krankheit Handbuch für die betriebliche, anwaltliche und gerichtliche Praxis von Prof. Dr. Achim Lepke Freie Universität Berlin Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin begründet
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende
MehrMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Empfehlung für den betriebsärztlichen Dienst des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 17.11. 2009 zum Schutz schwangerer
MehrMutterschutz am Arbeitsplatz
Mutterschutz am Arbeitsplatz Mutterschutz: Inhalt Warum braucht es Mutterschutz? Gesetzliche Grundlagen Gefährdungen Was muss der Betrieb tun? Warum braucht es Mutterschutz? Einige Aspekte der Schwangerschaft:
MehrMutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. NAV-Virchow-Bund mein Vorteil, mein Verband
NAV Virchow Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. Chausseestraße 119 b, 10115 Berlin, Fon: (030) 28 87 74 0, Fax: (030) 28 87 74 115 E Mail: info@nav virchowbund.de Internet: www.nav
Mehr«Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht»
Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» Ralph Mager 1 ÜBERSICHT: 1. Definitionen 2. Determinanten der Leistungsfähigkeit 3. Vorgehen 2 1 Definition
MehrMerkblatt für werdende und stillende Mütter
Merkblatt für werdende und stillende Mütter Liebe Mitarbeiterin, wir haben Ihnen in diesem Merkblatt wichtige und nützliche Informationen, in Schlagworten, alphabetisch geordnet, zusammengestellt und bitten
MehrRatgeber. Mutterschutz. Friseursalon. Niedersachsen
Ratgeber Mutterschutz Friseursalon Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber
MehrAktuelles aus dem Arbeitsrecht März 2017
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht März 2017 I. Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit II. Längere Arbeitsunfähigkeit aufgrund verschiedener Krankheiten III. Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung ( ) * in der Fassung vom 3. September 1991
MehrSCHWANGER IM JOB. Informationen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen
SCHWANGER IM JOB Informationen für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen * Weitergehende Informationen erhalten Sie in der Publikation Schwanger in Schule und Studium ** Die Erklärung ist jederzeit
MehrRahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff
Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen 10.05.2017 Referent: Frank Wolff 1 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion
MehrSeite 1 von 5 juris Langtext Gericht: LArbG Berlin- Brandenburg 10. Kammer Entscheidungsdatum: 15.03.2013 Aktenzeichen: 10 Sa 2427/12 Dokumenttyp: Urteil Quelle: Norm: 626 Abs 1 BGB Angekündigte Erkrankung
MehrBiostoffe im Neuen Mutterschutzgesetz Was ist zu beachten? Ursula Höfer 24. April 2018
Biostoffe im Neuen Mutterschutzgesetz Was ist zu beachten? Ursula Höfer 24. April 2018 Reform des Mutterschutzrechts 2 Langjährige Forderung der Länder: Das Mutterschutzgesetz muss an die aktuelle Nomenklatur
MehrPersonendaten. wurde vom Arzt, oder Arbeitgeber von der Tätigkeit freigestellt. (Keine weitere Beurteilung notwendig. Unterschrift siehe letzte Seite)
Managementsystem Schutzaufgaben Gefährdungsbeurteilung MuSchG IMS Services Unterweisung gemäß 92/85/EWG-Richtlinie Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
MehrPRÜFUNGSTRAINING. Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz. Hinweis
Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht, mit dem Schwerpunkt Mutterschutz bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 30. PRÜFUNGSTRAINING Arbeits- und Sozialrecht
MehrBundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 5 AZR 443/01
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 09.10.2002, Az.: 5 AZR 443/01 Mutterschutz: Beschäftigungsverbot auch ohne Arbeitsunfähigkeit Ein Arzt kann für eine schwangere Arbeitnehmerin auch dann ein Beschäftigungsverbot
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und anderen Rechtsvorschriften in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 10 MuSchG
MehrMitgliedsnummer: Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main
Mitgliedsnummer: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Rehabilitation Gem. 18 der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte beantrage ich die Gewährung eines Zuschusses zu einer Rehabilitationsmaßnahme
Mehrim Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?
1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2
MehrMutterschutz in Spielhallen
Mutterschutz in Spielhallen Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
MehrFachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld
Gültig ab: 20.04.2017 Gültigkeit bis: fortlaufend Fachliche Weisungen Arbeitslosengeld Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III Teilarbeitslosengeld FW Seite 2 (04/2017) 162 Aktualisierung, Stand
MehrRichtlinie. (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie)
MehrWerdende Mütter im Gastgewerbe Was ist zu beachten?
www.hamburg.de/arbeitsschutz Werdende Mütter im Gastgewerbe Was ist zu beachten? Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende (und auch die stillende) Mutter
Mehr