UNESCO-Weltkulturerbe

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1 UNESCO-Weltkulturerbe Gründung der UNESCO Bereits 1942, ohne dass ein Ende des zweiten Weltkriegs absehbar war, fingen die Bildungsminister der europäischen Kriegsgegner des Nazi-Regimes an, über eine mögliche Organisation zum friedlichen Wiederaufbau von Bildung und Kultur in Europa nachzudenken. Auf ihre Anregung hin kam es während der UN-Konferenz am 16. November 1945 in London zur Gründung der UNESCO. Die Verfassung dieser Unterorganisation der Vereinten Nationen wurde von 37 Staaten unterzeichnet. Unter der Leitidee Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden (Präambel der Verfassung der UNESCO) sind die Aufgaben der UNESCO bereits in ihrem Namen enthalten: United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation - Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Bildung: Die UNESCO koordiniert das UN-Programm Bildung für alle. Sie misst internationale Bildungsfortschritte und gibt jährlich den Weltbildungsbericht heraus. Wissenschaft: Das Wissenschaftsprogramm fördert die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und unterstützt den Aufbau neuer Forschungsinfrastruktur. Darüberhinaus unterhält die UNESCO eigene Forschungsinstitute und Lehrstühle. Kultur: Zu den Hauptaufgaben zählen Schutz und Erhaltung des kulturellen Erbes, Bewahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt und der Dialog zwischen den Kulturen. Kommunikation: Im Rahmen des Kommunikationsprogramms wird der Aufbau moderner Wissensgesellschaften unterstützt, in denen die Meinungsfreiheit und der gleichberechtigte Zugang zu Information und Wissen verwirklicht sind. Die Bundesrepublik Deutschland trat der UNESCO im Jahr 1951 bei. Heute zählt sie 192 Mitgliedsstaaten (Stand März 2007), ihr Hauptsitz ist in Paris. ( Welterbe Durch die Kulturarbeit der UNESCO zieht sich das Leitmotiv Culture counts Kultur zählt. Während die UNESCO in vielen Bereichen eher im Stillen wirkt, stehen

2 ihre Aktivitäten zum Schutz bedeutender Kultur- und Naturstätten weltweit im Licht der Öffentlichkeit. ( Am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO wurde das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 183 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. ( Hauptmotive für die Verabschiedung dieses Übereinkommens waren die unterschiedlichen Bedrohungen des Kultur- und Naturerbes vor dem Hintergrund, dass der Verlust eine Schmälerung des Erbes aller Völker der Welt darstellt. Mit der Ratifizierung des Welterbe-Übereinkommens bemühen sich die Mitgliedsstaaten um Erfassung, Schutz, Konservierung und Präsentation der betreffenden Stätten. Hauptanliegen des Welterbe-Komitees ist die Erhaltung bedeutender Stätten der Menschheit für folgende Generationen. Jeder Mitgliedsstaat ist selbst für Erfassung, Schutz und Erhaltung seines Bestandes an Kulturgütern verantwortlich. Als Mitglied der Welterbe-Konvention kann er allerdings die Hilfe anderer Mitgliedsstaaten und der Gremien der UNESCO in Anspruch nehmen. Im Gegenzug soll er ebenfalls Hilfegesuchen nachkommen. Mit der Unterzeichnung hat er sich zudem zur regelmäßigen Berichterstattung über den Zustand der nationalen Welterbe-Güter bereit erklärt. Das Welterbe teilt sich auf in Weltkultur- und Weltnaturerbe. Desweiteren werden von der UNESCO Biosphärenreservate ausgewiesen, die zum Schutz typischer Landschaftsformen dienen. Derzeit umfasst die Liste des Welterbes 830 Denkmäler in 138 Ländern, 644 Kulturdenkmäler, 162 Naturdenkmäler und 24 Denkmäler, die beiden Kategorien angehören. ( Das Welterbe-Komitee Das Welterbe wird vom World Heritage Committee (Welterbe-Komitee) verwaltet. Ihm obliegt die Auswahl neuer Güter auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten sowie die Aktualisierung der Liste des Welterbes. Die jeweils aktuellen Bestimmungen zur Auf-

3 nahme sind in den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt geregelt (nachfolgend Welterbe- Richtlinien genannt), denen auch die diesem Text zugrunde liegenden Informationen entnommen sind. Das Komitee überwacht den Zustand aller auf der Liste befindlichen Güter und entscheidet gegebenenfalls über Maßnahmen zum Schutz ebendieser. Schutz und Erhaltung des Welterbes werden durch die folgenden strategischen Ziele verfolgt. Es sind dies die 4Cs : - Credibility: Stärkung der Glaubwürdigkeit - Conservation: Sicherstellung der Erhaltung - Capacity-Building: Aufbau von Kompetenzen und Förderung der Forschung - Communication: Förderung des öffentlichen Bewusstseins, Beteiligung und Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit um Verständnis und Achtung für die Notwendigkeit der Erhaltung der Kultur- und Naturgüter zu stärken (Welterbe-Richtlinien 26) Dem Komitee stehen mehrere Unterorganisationen beratend zur Seite: ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege), IUCN (Internationale Union zur Erhaltung der Natur) und ICCROM (Internationale Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut). Aufnahme und Aberkennung des Welterbe-Status Für die Aufnahme in die Liste des Weltkulturerbes sind einzigartige Denkmäler, Ensembles und Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert qualifiziert, die (i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen; (ii) für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf Entwicklung der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung aufzeigen; (iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen; (iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen

4 oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen; (v) ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung darstellen, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird; (vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft [sind]. ( Güter, die nach diesen Kriterien in die Liste aufgenommen werden können, müssen außerdem die Bedingung der Unversehrtheit und/oder Echtheit erfüllen und über einen Schutz- und Verwaltungsplan, der die Erhaltung sicherstellt, verfügen. Die Nutzung des Kulturguts muss im Einklang mit seiner Erhaltung stehen; seine Bewirtschaftung hat nachhaltig zu erfolgen. Ähnliche Kriterien gibt es für die Aufnahme in die Liste des Weltnaturerbes, diese werden jedoch hier nicht genauer ausgeführt. Zwar gibt es keine förmliche Begrenzung der Anzahl der in die Liste des Welterbes einzutragenden Güter, jedoch sollen nur eine ausgewählte Anzahl der vom internationalen Standpunkt hervorragendsten Güter geschützt werden. Das Komitee ist bestrebt, einen möglichst repräsentativen Querschnitt aller Güter zu erfassen und berücksichtigt daher bevorzugt Bewerbungen aus Ländern, die bisher keine Stätten in der Liste des Welterbes vorweisen können oder unterdurchschnittlich in dieser Liste vertreten sind. (Welterbe-Richtlinien 52) Nach der Zuerkennung des Welterbe-Status werden die Güter mit dem Emblem des Erbes der Welt gekennzeichnet. Das Symbol dient der Wiedererkennung. Das Emblem steht für die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgüter: Das zentrale Viereck ist eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. (Welterbe-Richtlinien 258ff)

5 Das Komitee kann im Falle der Bedrohung eines in die Liste des Welterbes eingetragenen Gutes die Nennung dieser Stätte auf der Liste des gefährdeten Welterbes beschließen. Wenn der außergewöhnliche universelle Wert des Gutes endgültig zerstört ist, kann der Titel Welterbe aberkannt werden. Zur Überwachung des Zustands der Welterbegüter steht dem Komitee das Werkzeug der reaktiven Kontrolle zur Verfügung. Hierbei wird auf die mögliche Gefährdung einzelner Stätten durch Bauarbeiten, Konflikte, mangelnde Erhaltungspolitik, fehlenden Sachverstand oder Ähnlichem mit fachlicher Unterstützung reagiert, um die Aberkennung des Welterbe- Status zu verhindern. (Welterbe-Richtlinien 9) Kloster Maulbronn als UNESCO Weltkulturerbe Das Kloster Maulbronn wurde im Dezember 1993 als erstes Baudenkmal in Baden- Württemberg in die Liste des Weltkulturerbes aufgenommen. Hauptkriterien hierfür waren die nahezu ungestörte topografische Situation des Klosters mit seiner durch die Zisterzienser geprägten Kulturlandschaft und der Modellcharakter des Kulturgutes: In seiner Gesamtheit ist Maulbronn weltweit ein Einzelfall, der es ermöglicht, ein zuverlässiges Bild von zahllosen verstümmelten Klosteranlagen zu rekonstruieren. ( Das Kloster Maulbronn erfüllt damit hauptsächlich die Kriterien (ii) der romanisch-gotische Stil der Klosterkirche war wichtig für die Verbreitung der Gotik in Nord- und Mitteleuropa und (iv) es handelt sich um die besterhaltene zisterziensische Klosteranlage in Europa; besonders aufgrund des noch immer gut erhaltenen Wasserwirtschaftssystems. (frei nach ICOMOS 1993 in Henger, 2006) Unter Kulturlandschaften versteht man Kulturgüter, welche die gemeinsamen Werke von Natur und Mensch darstellen. Sie sind beispielhaft für die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und Ansiedlung in einer bestimmten Region. (Welterbe- Richtlinien; 47) Beispiele unterschiedliche Aufnahmegründe (Kriterien) Dom zu Aachen: 1978 als erstes deutsches Kulturerbe in die Liste aufgenommen als eines der größten Vorbilder religiöser Architektur

6 Altstadt von Bamberg: 1993 aufgenommen, repräsentiert sie in einzigartiger Weise die auf frühmittelalterlicher Grundstruktur entwickelte mitteleuropäische Stadt. Völklinger Eisenhütte: Zum kulturellen Erbe der Menschheit zählen auch Denkmäler des Industriezeitalters. [...] Die Völklinger Hütte steht für ein Jahrhundert Geschichte von Arbeit und Stahl. Deswegen wurde sie 1994 in die Liste aufgenommen. Oberes Mittelrheintal: 2002 wurde es zur Welterbestätte erklärt, weil eine Kulturlandschaft von großer Vielfalt und Schönheit darstellt. Grube Messel: Die Fossillagerstätte Grube Messel bei Darmstadt gibt einzigartigen Aufschluss über die frühe Evolution der Säugetiere. Sie dokumentiert die Entwicklungsgeschichte der Erde vor 49 Millionen Jahren, Weltnaturerbe seit 1995 ( Finanzierung Das Welterbe-Komitee verfügt über Mittel aus einem Fonds, der sich aus Pflichtbeiträgen der Mitglieder und freiwilligen Abgaben speist. Mit der Zuerkennung des Welterbestatus sind keinerlei finanzielle Vorteile für die betreffenden Staaten verbunden, vielmehr kommen durch zusätzliche Verpflichtungen unter Umständen gar höhere Ausgaben zustande. Quellen Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kulturund Naturerbes der Welt: (Stand April 2006) Henger, Erika: UNESCO-Weltkulturerbe und die Auswirkungen auf die regionale Entwicklung: das Beispiel Kloster Maulbronn; Kaiserslautern 2006

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