KfW-Altersgerecht Umbauen
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- Carl Bauer
- vor 8 Jahren
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1 KfW-Altersgerecht Umbauen Was wird gefördert? Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohnimmobilien, z.b. Einbau von Aufzügen, Verbreiterung von Türen, Anpassung der Sanitärobjekte Wer ist antragsberechtigt? Alle, die selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum barrierearm umbauen bzw. die neu barrierereduzierten Wohnraum erwerben wollen. Allgemeine Informationen Ziel des Förderprogramms ist die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden Maßnahmen zur bedarfsgerechten Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer. Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden: die als Maßnahmen in den Förderbereichen 1 bis 7 näher beschrieben sind, die zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN erforderlich sind oder mit denen der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Förderbereiche: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen(z. B. Wege zu Gebäuden/Stellplätzen/ Spiel- oder Sitzplätzen etc.; Schaffung von KfZ-Stellplätzen; Abstellflächen z. B. für Kinderwagen/Rollatoren/Rollstühlen/ Fahrrädern) Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Erweiterung des Hauseingangsbereichs, Schaffung von Bewegungsflächen oder Wetterschutzmaßnahmen) Vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden(z. B. über Aufzüge, Treppenlifte, veränderte Treppenzuschnitte oder Rampen) Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Raumzuschnittsoptimierung, Erschließung oder Schaffung von Freisitzen Terassen/Lodgien/Balkonen oder Türverbreiterung) Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. Anpassung der Raumgeometrie, Barrierereduzierung bei Duschplätzen, Modernisierung von Sanitärobjekten, wie WC, Waschbecken, etc.) Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. altersgerechte Assistenzsysteme (AAL), intelligente Gebäudesystemtechnik ohne Endgeräte/Unterhaltungstechnik, wie baugebundene Sicherheits- und Notrufsysteme, Tür-, Tor- und Fensterantriebe, Modernisierung von Bedienelementen, Stütz- und Haltesysteme) 11. September 2015 Seite 1 von 5
2 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen (z. B. Umgestaltung von Bestandsflächen zu Gemeinschaftsräumen, Umgestaltung bestehender Gemeinschaftsräume) Die Förderbereiche sind einzeln oder in Kombination förderfähig. Im Rahmen der Umnutzung sind Wohnflächenerweiterungen durch Umwidmung oder Dachgeschossausbau möglich sofern keine neuen Wohneinheiten entstehen. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen, Wochenendhäuser sowie Pflege- und Altenwohnheime nach 1 HeimG. Standard Altersgerechtes Haus Für den Standard Altersgerechtes Haus wird erreicht, sobald mindestens eine Wohnung eines Gebäudes folgende Anforderung erfüllt. einen altersgerechten Zugang (entsprechend den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3), ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche (entsprechend Förderbereich 4), ein altersgerechtes Bad (entsprechend Förderbereich 5) und die Anforderungen an die Bedienelemente erfüllt sind (entsprechend Förderbereich 6). Eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sach-verständigen wird empfohlen. Konditionen Darlehenshöhe Höchstbetrag Sollzinsbindung Sollzinssatz Details bis zu 100 % der förderfähigen Kosten EUR je Wohneinheit 10 Jahre Der Sollzinssatz entspricht dem jeweils am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der KfW. Auszahlung 100 % Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich; die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Darlehenszusage. Bearbeitungsgebühr Rückzahlung Tilgung keine monatlich in gleich hohen Annuitäten Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens ist während der ersten Sollzinsbindung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. 11. September 2015 Seite 2 von 5
3 Bereitstellungszinsen Sicherheiten Laufzeit / Tilgungssatz Vier Monate und zwei Bankarbeitstage nach Darlehenszusage fallen monatlich 0,25 % Bereitstellungszinsen für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge an. bankübliche Sicherung durch Grundschulden Maximal 30 Jahre bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Tilgungssatz ist laufzeitabhängig. Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Voraussetzungen Die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks ist Voraussetzung. Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch in der SAB. Als Vorhabensbeginn gilt der Beginn der Modernisierungsmaßnahme bzw. das Eingehen der ersten wesentlich finanziell bindenden Verpflichtung. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Verfahrensablauf Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratungsangebote der SAB in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen, Görlitz, Torgau oder Annaberg-Buchholz. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der SAB. Hier stellen Sie auch Ihren Finanzierungsantrag. Frist/Dauer Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Kosten Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB anfallen. Dazu gehören die Bereitstellungszinsen, Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes und für die Versicherung des Gebäudes. Rechtsgrundlagen Merkblatt KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159) Anlage Technische Mindestanforderungen 11. September 2015 Seite 3 von 5
4 Allgemeine Bestimmungen für Endkreditnehmer 11. September 2015 Seite 4 von 5
5 Erforderliche Unterlagen Antrag für vermietete Wohnimmobilien Erforderliche Unterlagen stimmen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiterinnen des Bereichs Mietwohnungsbau ab ( ) für selbst genutzte Wohnimmobiilien Wohnungsbau_Antrag Selbstgenutztes Wohneigentum Bestätigung zum Kreditantrag Altersgerecht Umbauen (159) Nachweis der Identität entweder durch a) persönliche Legitimation mittels Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gegenüber einem SAB-Mitarbeiter oder b) Übersendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte (60311) durch einen zuverlässigen Dritten (z.b. Notar) Geldwäsche_Infoblatt Geldwäsche_Ermittlung Wirtschaftlich Berechtigter_nat.Person_Anlage Mittelabruf Wohnungsbau_Auszahlungsantrag Wohnungsbau_ Bautenstandsbestätigung (Sachbericht) Verwendungsnachweis (nach Abschluss der Maßnahme) Wohnungsbau_Finanzierungsnachweis (Verwendungsnachweis) Wohnungsbau_Verwendungsnachweis _Rechnungsaufstellung Bestätigung nach Durchführung September 2015 Seite 5 von 5
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