Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Modernisieren Stand 2/2013

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1 Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Modernisieren Stand 2/2013 Allgemeines zur Förderung Formen der öffentlichen Zuwendungen Zuschüsse zu den Investitionskosten, die in der Regel nach Fertigstellung ausgezahlt werden. Zinsgünstige Darlehen, die in der Regel über die Hausbank ausgereicht werden. Tilgungszuschuss auf ein Darlehen: Ein Teil des Darlehens wird erlassen. Auswahl des Förderprogramms Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme kombinierbar? Kumulation Die Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. Informieren Sie sich, ob Darlehens- und Zuschussprogramme für Ihr Vorhaben kombiniert werden können. Antragstellung und Beginn der Maßnahme Bei den meisten Vorhaben muss der Förderantrag gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird! Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Fördervoraussetzungen wie z.b. einzuhaltende Kriterien für einzelne Bauteile. So können Sie bereits bei der Angebotseinholung auf die Einhaltung dieser Kriterien achten. Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen. Zinskonditionen aktuell prüfen Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war. Bewilligungen Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden. Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist. Weitere Infos bei den Förderinstitutionen Eine bundesweite Zusammenstellung von Förderprogrammen finden Sie unter Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht in der Regel nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

2 EnEV Die Abkürzung steht für die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, kurz Energieeinsparverordnung. Beratungsförderung Bei der Gebäudemodernisierung sollten Sie besonders bei umfangreicheren Maßnahmen wegen der gegenseitigen Beeinflussung verschiedener Komponenten oder zur Überprüfung der Effizienz auf den Rat eines Experten nicht verzichten. Eine umfassende Energieberatung wird z. Z. vom Bund gefördert (Vor-Ort- Beratung), die Voraussetzungen und Konditionen finden Sie im Abschnitt 2. BAFA. Die Förderung beantragt Ihr Energieberater für Sie. Für eine orientierende Impulsberatung steht die Regionale Energieagentur Augsburg zur Verfügung: Neutrale und kostenfreie Impulsberatung der Regionalen Energieagentur Augsburg: Bis Ende März 2013: Telefonische Impulsberatung jeden Dienstag zwischen 14:00 bis 18:00 Uhr Ab April 2013: Beratungstermine und telefonische Impulsberatung Dienstag und Mittwoch: 13:00 und 16:30 Uhr, Donnerstag: 14:00 und 18:00 Uhr Telefonische Impulsberatung und Anmeldung zu Beratungsterminen unter Telefon (08 21) Regionale Energieagentur Augsburg Regio Augsburg Energie e.v. Karlstraße Augsburg Telefon (08 21) Wichtiger Hinweis Die Angaben zu den Förderprogrammen wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Förderprogramme unterliegen laufenden Änderungen. Vergewissern Sie sich daher immer, ob die Angaben noch aktuell sind. Seite 2

3 Förderadressen und weiterführende Informationen BINE Informationsdienst Tel.: (02 28) , Förderinformationen unter Tel.: (02 28) (in Zusammenarbeit mit der dena) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) kostenfreie Energie Hotline: (08 00) der Deutschen Energie-Agentur (dena) Expertendatenbank, betreut durch die dena: erdgas schwaben gmbh Tel.: Infocenter der KfW Förderbank kostenfreie Servicerufnummer: Tel.: Lechwerke AG Tel.: Oberste Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Inneren Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Tel.: Stadt Augsburg, Wohnungs- und Stiftungsamt, Tel.: (08 21) Seite 3

4 1. KfW Förderbank Kredite und Zuschüsse der KfW Förderbank Überblick über die Sanierungs- + Neubauprogramme der KfW SANIERUNG Soll ein Wohngebäude oder ein Wohnheim saniert werden und wurden Bauantrag bzw. Bauanzeige für das Gebäude vor dem gestellt? JA Sie wollen durch die Maßnahmen einen von fünf KfW-Effizienzhaus Standards erreichen? KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal Vereinfacht gesagt stellt der KfW-55-Standard die höchste, der KfW-115-Standard die niedrigste Sanierungsstufe dar. Das Erreichen des jeweiligen Standards muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Beim KfW 55 Effizienzhaus muss die Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. JA NEIN Sie wollen Einzelmaßnahmen, also eine oder mehrere Maßnahme(n) an Ihrer Gebäudehülle oder Haustechnik (Heizung, Lüftung) durchführen? JA Prüfung, ob durch die Einzelmaßnahmen (mehrere Maßnahmen) der Effizienzhausstandard erreicht werden kann, ist sinnvoll! Energieeffizient Sanieren Programm 151 zinsgünstiger Kredit bis Euro pro Wohneinheit + bis zu 17,5 % Tilgungszuschuss bzw. bis Euro (ab ) Für Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden, Ersterwerber neu sanierter Wohngebäude und Contracting-Geber Energieeffizient Sanieren Programm 430 Investitionszuschuss bis 25 % bzw. bis Euro pro Wohneinheit (rückwirkend für Antragseingang ab ) Zuschuss zu den Investitionskosten Für Eigentümer von zu sanierenden Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie für Ersterwerber neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften Bei beiden Programmen gilt: je höher der Standard, desto höher der Tilgungszuschuss/Zuschuss Energieeffizient Sanieren Programm 152 zinsgünstiger Kredit bis Euro pro Wohneinheit Für Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden, Ersterwerber neu sanierter Wohngebäude und Contracting-Geber Energieeffizient Sanieren Programm 430 Investitionszuschuss von 10 % bzw. bis 5000 Euro pro Wohneinheit (rückwirkend für Antragseingang ab ) Zuschuss zu den Investitionskosten Für Eigentümer von zu sanierenden Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen sowie für Ersterwerber neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften Seite 4

5 Sie wollen fachkundige und firmenneutrale Unterstützung in Form einer qualifizierten Baubegleitung für Ihre geplante Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bei Durchführung einer oder mehrerer Einzelmaßnahme/n? JA Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung Programm 431 Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase, 50 % der Kosten, maximal Euro pro Vorhaben Sie wollen nur Ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen oder benötigen zusätzliche Mittel zu den KfW Programmen oder zur BAFA Förderung Energieeffizient Sanieren Zusatzförderung Programm 167 neu ab dem zinsgünstiger Kredit bis Euro pro Wohneinheit NEUBAU Soll ein neues, besonders energieeffizientes Wohngebäude gebaut oder gekauft werden? Soll ein bestehendes Gebäude zum Wohnraum umgebaut (Umnutzung) bzw. ein bestehendes Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten erweitert werden (z.b. Dachgeschoßausbau)? JA Sie wollen beim Bauen einen von drei KfW Effizienzhausstandards erreichen oder ein Passivhaus bauen? KfW-Effizienzhaus 40 (inkl. Passivhaus) KfW-Effizienzhaus 55 (inkl. Passivhaus) KfW- Effizienzhaus 70 JA Energieeffizient Bauen Programm 153 Zinsgünstiger Kredit bis max Euro pro Wohneinheit Investitionszuschuss von 5 % bei Erreichen des KfW-Effizienzhaus 55 Standard oder 10 % bei KfW-Effizienzhaus 40 Standard Für ein KfW-Effizienzhaus 40 und 55 (inklusive Passivhaus) sind die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Gefördert werden im Programm auch die Errichtung von Gebäuden, deren Jahres- Primärenergiebedarf (QP) und Jahres-Heizwärmebedarf (QH) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Energieeffizient Sanieren (Programme 151,152, 430, 431) Die Förderprogramme dienen der Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2 -Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, sowie bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen in folgenden Förderbereichen: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Förderung der qualifizierten Baubegleitung Seite 5

6 Die Förderung erfolgt über einen Kredit oder einen Zuschuss: In der Kreditvariante werden je nach gewählter Maßnahme bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung etc.), max Euro pro Wohneinheit bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und bis max Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen finanziert. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Bei der Zuschussvariante ist der Investitionszuschuss abhängig von den realisierten Maßnahmen. Der geringste Zuschuss erfolgt bei Durchführung von Einzelmaßnahmen / Einzelmaßnahmenkombinationen (10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal Euro je Wohneinheit), der größte Zuschuss bei Erreichen der Anforderungen des KfW- Effizienzhaus 55 (25 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal Euro je Wohneinheit). Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung erfolgt über einen Zuschuss. Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie in den Merkblättern der KfW: Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152), Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) und Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431) bzw. im Internet unter Eine Kombination des Investitionszuschusses mit weiteren Fördermitteln kann zu einer Kürzung des KfW-Zuschusses führen. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Kumulation der Kreditvariante mit der Zuschussvariante des Programms Energieeffizient sanieren ist nicht möglich, eine Ausnahme bilden die Zuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431). Hier eine Übersicht zu den Programmen: Sanierung zum KfW- Effizienzhaus 151/430 KfW-Effizienzhaus (Programme 151, 430) Die KfW gliedert verschiedene Standards in sogenannte KfW-Effizienzhäuser. Derzeit werden folgende Standards unterschieden: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus Denkmal Dabei gilt folgende Systematik: Die Zahl (z. B. 85) bezieht sich auf den Jahres- Primärenergiebedarf eines Neubaus nach EnEV Nach der Sanierung weist also ein KfW-Effizienzhaus 100 den Jahres-Primärenergiebedarf auf, den es auch als Neubau mindestens einhalten müsste. Ein Effizienzhaus 85 hat einen um 15 % niedrigeren, ein Effizienzhaus 115 einen etwa 15 % höheren Jahres- Primärenergiebedarf als ein vergleichbarer Neubau. Seite 6

7 Für das seit dem neu eingeführte KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt die Forderung nach hohem energetischem Niveau unter Berücksichtigung der individuellen Anforderungen des Baudenkmals. Für die Planung der energetischen Maßnahmen und die notwendigen Berechnungen ist - unabhängig vom erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveau - ein "Energieberater für Baudenkmale" gefordert. Die Förderkonditionen entsprechen denen des KfW-Effizienzhauses 115. Weitere Voraussetzungen und Informationen zur energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal finden Sie unter Die Technischen Voraussetzungen für das KfW-Effizienzhaus sind im Merkblatt Technische Mindestanforderungen und ergänzende Informationen für Maßnahmen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen festgelegt. Die Berechnung und Bestätigung der Standards erfolgt durch einen Sachverständigen. Die Konditionen für den Kredit, die Höhe des Tilgungs- bzw. des Investitionszuschusses sind abhängig vom erreichten Standard. Für höhere Standards gelten bessere Konditionen. Einzelmaßnahmen und Kombinationen 152/430 Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen (Programme 152, 430) Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Einbau / Erneuerung einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen. Gefördert wird z. B. der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Die Bagatellgrenze des Auszahlungsbetrages im Zuschussprogramm beträgt 300 Euro, der max. Zuschuss liegt bei 10 %. Sie können Einzelmaßnahmen miteinander kombinieren, um mit einer Mindestinvestition von Euro die Bagatellgrenze für die Auszahlung zu erreichen. Ein Sachverständiger hat die Angemessenheit der Maßnahmen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die thermische Bauphysik und energetische Haustechnik am gesamten Gebäude sowie die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen des Merkblattes der KfW zum Förderprogramm zu bestätigen. Seite 7

8 Vorbereitung von Maßnahmen Empfehlungen für Ihre Planung Es empfiehlt sich, vor Durchführung von Maßnahmen eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Dies wird gegebenenfalls im Rahmen des Programms "Vor-Ort Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert (siehe BAFA ). Es wird empfohlen, aufeinander abgestimmte Maßnahmen wie z. B. die Sanierung aneinander grenzender Bauteile im zeitlichen Zusammenhang als Maßnahmenkombination durchzuführen. Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (Programm 431) Baubegleitung 431 Qualifizierte Baubegleitung an Wohngebäuden durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten für die Baubegleitung, maximal Euro. Ein Zuschuss unter 300 Euro wird nicht ausbezahlt. Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahme im Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW. Die gleichzeitige Sanierung mehrerer Wohngebäude zum KfW- Effizienzhaus-Niveau oder für gleiche Einzelmaßnahmen wird als ein Vorhaben gefördert. Der Zuschuss kann für die Durchführung einer Sanierung zum KfW- Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen gewährt werden. Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Architekten (Sachverständiger) hilft, qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und deren Durchführung zu vermeiden. Ein Leitfaden der KfW gibt dabei einen Überblick, welche Leistungen im Rahmen der qualifizierten Baubegleitung durch den Sachverständigen erbracht werden und förderfähig sind. Der Antrag zur Förderung der Baubegleitung wird nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Baubegleitung (Datum der Rechnungsstellung) gestellt. Die Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung, die über den im Programm 431 gewährten Zuschussbetrag hinaus gehen, können vollständig in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms Energieeffizient Sanieren (151, 152 oder 430) gefördert werden. Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert. Hier steht das Programm "Vor-Ort-Beratung" des BAFA zur Verfügung. Beide Programme können kombiniert werden. Seite 8

9 Energieeffizient Sanieren Zusatzförderung (Programm 167) Zusatzförderung 167 NEU ab dem Förderprogramm zur Finanzierung von Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Förderprogramm kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden. Das Förderprogramm startet am 1. März 2013 und ist mit dem BAFA-Zuschuss aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (MAP, siehe unter 2. BAFA) kombinierbar. Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kleinen Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Gebäuden, für die vor dem ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde und die bereits zu diesem Zeitpunkt über eine Heizungsanlage verfügten. Gefördert werden thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche, Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw und Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw. Für die Heizungsanlagen gelten die Förderbedingungen gemäß des Förderprogramms "Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (MAP). Finanziert werden max. 100 % der förderbaren Investitionskosten, einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieberater). Das Darlehen beträgt max Euro je Wohneinheit. Es werden 100 % des Zusagebetrages ausgezahlt. Energieeffizient Bauen (Programm 153) Antragsberechtigt sind Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung oder Vermietung. Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten (z.b. Dachgeschoßausbauten) sowie die Umwidmung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Seite 9

10 KfW- Effizienzhaus 40/Passivhaus KfW- Effizienzhaus 55/Passivhaus KfW- Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H' T ) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Q p und der Jahres-Heizwärmebedarf Q h nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Q p max. 30 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche A N und der Jahres-Heizwärmebedarf Q h nach PHPP max. 15 kwh je m 2 Wohnfläche nicht übersteigt. KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H' T ) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Passivhäuser werden gefördert, wenn deren Jahres-Primärenergiebedarf Q p und der Jahres-Heizwärmebedarf Q h nach dem Passivhausprojektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf Q p max. 40 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche A N und der Jahres-Heizwärmebedarf Q h nach PHPP max. 15 kwh je m 2 Wohnfläche nicht übersteigt. KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H' T ) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten. Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max Euro pro Wohneinheit. Tilgungszuschüsse werden wie folgt gewährt: - KfW-Effizienzhaus 40/Passivhaus: 10 % des Zusagebetrages - KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus: 5 % des Zusagebetrages Die Kombination mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)" oder "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss (430)"ist nicht möglich. Seite 10

11 KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (Programm 270, 274) Erneuerbare Energien 270/274 Das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz. Gefördert werden folgende Maßnahmen: Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom (BGBI.2011 Teil I Nr. 2, Seite 1634) erfüllen. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen. Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils "Erneuerbare Energie - Premium" nicht erfüllen (ohne Wärmepumpen). Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, bis max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Kumulation mit weiteren KfW-Programmen ist nicht möglich. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Hinweis: Wärmepumpen und solarthermische Anlagen für ein Wohngebäude können nicht in diesem Programm gefördert werden. Sie können folgende Förderprogramme nutzen: Im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: KfW-Programm Energieeffizient Sanieren. Sie wollen eine Wärmepumpe oder eine solarthermische Anlage anschaffen: Fördermittel des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Energieeffizient Sanieren Zusatzförderung (Programm 167) neu ab dem Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten oder größere Nichtwohngebäude: Förderung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung im KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium (Programm 271, 281). Seite 11

12 Im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen werden oft auch Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung durchgeführt. Hierzu der Hinweis auf das folgende KfW-Programm: Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Kauf oder Umbau eines Hauses oder Eigentumswohnung Förderung durch langfristige Kredite zu günstigen Konditionen Altersgerecht umbauen 159 (Kredit) Finanzierung des Erwerbs frisch umgebauter Gebäude/Eigentumswohnungen bzw. von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Gefördert werden verschiedene mögliche Umbaumaßnahmen z.b. im Bereich des Gebäudezugangs, des Wohnungszugangs und im Inneren der Wohnung. Details werden in der Anlage der KfW technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen genannt. Die Maßnahmen sind einzeln oder in Kombination förderfähig. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max Euro mit einem zinsgünstigen Kredit. Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten werden von der KfW die Programme 151, 152 oder 430 empfohlen. 2. BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Vor-Ort-Beratung Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung (Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort) für Gebäude, die sich im Bundesgebiet befinden, für die der Bauantrag bis zum gestellt wurde und deren Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder die derzeitige Wohnfläche muss mehr als 50 % betragen. Die Vor-Ort- Beratung bezieht sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberaterinnen / Energieberater, die über bestimmte fachliche Kenntnisse verfügen und unabhängig sein müssen. Die Beratung erfolgt durch die Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes. Seite 12

13 Der Zuschuss beträgt für: Ein-/Zweifamilienhäuser: 400 Euro Gebäude mit mind. 3 Wohneinheiten: 500 Euro Darüber hinaus werden für die Integration der Ergebnisse in einem Vor-Ort-Beratungsbericht folgende Boni gewährt: für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung: 50 Euro für thermografische Untersuchungen: 25 Euro pro Thermogramm, max. 100 Euro Die Kumulierung von Boni in einer Beratung ist möglich. Der gesamte Zuschuss inklusive aller Boni beträgt max. 50 % der gesamten Beratungskosten. Der Förderantrag wird durch den Energieberater gestellt. Das BAFA als Bewilligungsbehörde stellt unter alle Informationen zur Antragstellung sowie die Kontakte der Energieberaterinnen / Energieberater zur Verfügung. Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Juli Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die Förderrichtlinien finden Sie auf der Internetseite Neubau Anlagen in oder auf Neubauten sind nur im Rahmen der Innovationsförderung in Mehrfamilienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden förderfähig. Im Bestand (Bauantrag und bestehende Heizung vor dem 01. Januar 2009) sind folgende Maßnahmen förderfähig: Zum 15. August 2012 wurden die Zuschüsse für thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen in 1-2 Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden erhöht. Solarkollektoren (thermisch) Bis 40 m 2 Bruttokollektorfläche Zwischen 20 bis 100 m 2 Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern/ Nichtwohngebäuden (auch Neubau) Bis 1000 m 2 zur Erzeugung von Prozesswärme bis Euro bis Euro Bis 50% der Nettoinvestitionskosten Seite 13

14 Biomasseanlagen Pelletöfen mit Wassertasche Pelletkessel Pelletkessel + Pufferspeicher (min. 30 l/kw) Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bis Euro Euro Euro Wärmepumpen Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen Sole/Wasser und Wasser/Wasser Wärmepumpen mit Pufferspeicher Luft/Wasser Wärmepumpen Luft/Wasser Wärmepumpen mit Pufferspeicher Euro bis Euro Euro bis Euro Euro bzw Euro Euro bzw Euro Wärmepumpen werden gefördert, wenn sie die folgenden Jahresarbeitszahlen erreichen: Jahresarbeitszahl von mind. 3,5 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen Jahresarbeitszahl von mind. 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen Bonusförderungen Kumulation Wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche Forderungen erfüllt können Sie verschiedene Bonusförderbeträge erhalten (Kesseltausch-, Effizienz-, Kombinations-, Wärmenetzbonus) Die Kumulation mit den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren (Nr. 152 und 430), Energieeffizient Sanieren Kommunen (Nr. 218) und Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (Nr. 157) ist nicht möglich, sofern es sich um eine Einzelmaßnahme handelt. Die Kumulation ist uneingeschränkt möglich, wenn das Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert wird. Seite 14

15 Blockheizkraftwerke (Mini-BHKW) Gefördert wird die Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis 20 kw el in bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser (Bauantrag vor dem ). Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlage (1.500 bis Euro). Voraussetzung für die Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlage: unter Energie / Kraft-Wärme-Kopplung / Mini-KWK-Zuschuss 3. Heizungsumstellung Effizienz-Förderprogramm, Umstelldarlehen, Aktivierungsbonus (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH) Das Effizienz-Förderprogramm der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH können alle Hauseigentümer, Hausverwaltungen, Kommunen und Organisationen in Anspruch nehmen, die Erdgas zur Wärmeerzeugung verwenden. Umstellbonus Wärmerückgewinnung Thermische Solaranlage Wärmepumpe Blockheizkraftwerk (BHKW) Die Umstellung der Heizungsanlage von einem anderen Energieträger auf Erdgas wird mit 350 Euro bezuschusst. Wird auf eine Heizung mit Niedertemperaturtechnik umgestellt, erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro. Beim Einsatz von Brennwerttechnik erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Der Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung bei bis zu 4 Wohneinheiten: 150 Euro / ab 5 Wohneinheiten: 200 Euro Thermischen Solaranlagen werden mit 25 Euro/m 2 bei Anlagen zwischen 2 m 2 und 10 m 2 Bruttokollektorfläche gefördert. Größere Anlagen > 10 m 2 werden pauschal mit 250 Euro bezuschusst. Der Einbau einer erdgasbetriebenen Wärmepumpe wird mit 200 Euro bezuschusst. BHKW werden leistungsabhängig bezuschusst: Niedertemperatur + Brennwert 0,1 kw el - 2,0 kw el : 200 Euro 2,1 kw el - 10,0 kw el : 400 Euro 10,1 kw el - 50,0 kw el : 600 Euro Der Einbau einer Erdgas-Heizung mit Niedertemperaturtechnik wird im Neubau mit 100 Euro bezuschusst. Beim Einsatz von Brennwerttechnik erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Die Verlegung einer Erdgas-Steckdose wird im Neubau mit 50 Euro gefördert. Seite 15

16 Diese Kriterien müssen erfüllt werden: Ein neu erstellter Erdgas-Versorgungsanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Augsburg. Bei bestehenden Gebäuden der Wechsel von einer anderen Energieart zu Erdgas (z. B. Heizöl oder Kohle). Bei neu erstellten Gebäuden: Der Einbau einer Erdgas- Heizanlage auch in Kombination mit einer Solaranlage. Der Energiebezug von den Stadtwerken Augsburg über: o 4 Jahre beim Gebäudebestand bzw. o 3 Jahre beim Neubau. Die höchstmögliche Effizienz-Förderung beträgt für den: Gebäudebestand bis zu Euro (inkl. MwSt.), Neubau bis zu 700 Euro (inkl. MwSt.). Die Stadtwerke stellen ein zinsgünstiges Umstelldarlehen, zweckgebunden zur Umrüstung (Gebäudebestand) einer Heizungsanlage auf Erdgasbetrieb zur Verfügung. Darlehenssumme Euro Laufzeit 5 Jahre Zinssatz 3,9 % (effektiv 3,97 %) Ratenhöhe 93 Euro/Monat Bei einem vorhandenen, seit mindestens 5 Jahren ungenutzten Erdgashausanschluss (kein Erdgasbezug) kann anstelle des Effizienz-Förderprogramms der Aktivierungsbonus von den Stadtwerken in Anspruch genommen werden: Aktivierungsbonus I: 200 Euro zum Ende des 1. Bezugsjahres von Stadtwerke Erdgas. Aktivierungsbonus II: 200 Euro zum Ende des 2. Bezugsjahres von Stadtwerke Erdgas. Alle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter: Seite 16

17 Umstellbonus, Umstelldarlehen, Öltankentsorgung, Heizölrückkauf, umweltschonende Erdgas-Anwendungen, Infrarotaufnahmen (erdgas schwaben gmbh) Umstellung der Heizungsanlage auf Gasbrennwerk-Technik: Kunden im Netzgebiet der schwaben netz gmbh erhalten für die Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf Gasbrennwert-Technik bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Umstellbonus in Höhe von 500 Euro (incl. Umsatzsteuer). Umstelldarlehen: erdgas schwaben stellt Kunden zur Finanzierung der Heizungsumstellung auf Erdgas ein Umstelldarlehen zur Verfügung. Darlehenssumme Euro Laufzeit 5 Jahre Zinssatz 4,5 % (effektiv 4,6 %) Ratenhöhe 93,50 Euro/Monat Öltankentsorgung, Heizungsrückkauf: erdgas schwaben vermittelt seinen Kunden die Entsorgung ihres alten Heizöltanks zum Sonderpreis. Noch vorhandenes altes Heizöl wird zurückgekauft. Förderung weiterer besonders energieeffizienter und umweltschonender Erdgas- Anwendungstechniken sowie Thermographieaufnahmen für Kunden von erdgas schwaben: Förderung der stromerzeugenden (Bio-)Erdgasheizung durch ein Mini- oder Mikro-BHKW: bis zu Euro Erwerb eines energiesparenden Erdgasherdes: 100 Euro Erwerb eines besonders energieeffizienten Erdgas-Wäschetrockners: 200 Euro Infrarotaufnahmen von Ein- oder Zweifamilienhäusern zum Sonderpreis von 109 Euro Weitere Informationen erhalten Sie unter Telefon Seite 17

18 Klimabonus-Förderprogramm (Lechwerke AG) Im Klimabonus-Programm der Lechwerke AG werden Haus- und Wohnungseigentümer im Gebiet der Strom-Grundversorgung durch die LEW bis beim Einbau einer Wärmepumpenheizung zu Heizzwecken unterstützt. Voraussetzungen für die Förderung sind: Die Förderung gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Stromliefervertrages für Elektro-Wärmepumpen. Der Förderbetrag verbleibt in voller Höhe beim Eigentümer, wenn das Wärmepumpen-Stromlieferverhältnis 5 Jahre ununterbrochen bestand. Neubau: Die Wärmepumpenanlage muss von einem LEW Fachhandwerks-Partner eingebaut werden Die Anzahl der förderfähigen Anlagen ist im Aktionszeitraum bis auf maximal 150 Anlagen begrenzt. Die Förderhöhe beträgt: 300 Euro Basis-Förderung für Neubauten 500 Euro Förderung bei Umrüstung: 1-2 Wohneinheiten 700 Euro Förderung bei Umrüstung: 3-5 Wohneinheiten 900 Euro Förderung bei Umrüstung: 6-11 Wohneinheiten Euro Förderung bei Umrüstung: über 11 Wohneinheiten Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter Telefon Bayerisches Modernisierungsprogramm Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt hat im Auftrag des Freistaats Bayern mit Unterstützung der KfW Förderbank das Bayerische Modernisierungsprogramm aufgelegt. Dazu nimmt die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zinsgünstige Mittel aus den KfW Programmen Sanierung zum KfW- Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen, Standard-Maßnahmen sowie Altersgerecht Umbauen in Anspruch und reicht diese mit einer weiteren Zinsverbilligung aus. Das Darlehen wird in den ersten zehn Jahren um 0,75 % günstiger als bei der KfW angeboten. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. Das Darlehen beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Antragsstelle: Regierung von Schwaben Fronhof Augsburg - Tel: Stadt Augsburg Amt für Wohnbauförderung - Unterer Graben Augsburg - Tel: Seite 18

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