Modalitäten der Freiburger Frauen-Meisterschaft 3. Liga Saison
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- Eleonora Böhler
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1 Modalitäten der Freiburger Frauen-Meisterschaft 3. Liga Saison Ablauf Gemäss den Ausführungsbestimmungen des SFV, besteht die Freiburger Meisterschaft der 3. Liga aus einer Gruppe von Mannschaften pro Regionalverband. In der kommenden Saison werden je 10 Mannschaften vertreten sein. Diese Meisterschaft ist jährlich. Die Gruppen der 3. Liga werden von dem regionalen Verband verwaltet, in diesem Fall vom FFV, und von der Entente romande (AFF- ANF-AVF-ACVF-ACGF) für die Aufstiegsspeile von der 3. Liga in die 2. Liga Interregional (Verwaltung von der ACGF). Spielerinnen mit Jahrgang 2000 und Alter dürfen bei den Aktiven mitspielen. Alle Spielerinnen der Juniorinnen A ( ), sowie die Juniorinnen B (1999 und 2000) sind für die Aktiven qualifiziert. Nur Spielerinnen im Aktiven-Alter und im Alter der Juniorinnen A dürfen mehr als ein Spiel pro Tag bestreiben. Die Herbstrunde 2015 findet vom 29./30. August bis am 24./25. Oktober 2015 statt und die Frühjahrsrunde vom 19./20. März bis am 28./29. Mai Der Spielkalender ist auf der FFV Internetseite ersichtlich. Am Schluss der Saison wird die erstklassierte Mannschaft zum Freiburgermeister erklärt und erhält einen Pokal. Am Ende der Meisterschaftsrunde (im Juni 2016) der Saison werden sich die zwei erstplatzierten Mannschaften für die Aufstiegsspiele von der 3. Liga in die 2. Liga qualifizieren. Die zwei Freiburger Mannschaften (FFV) werden von Mannschaften aus Waadt-Genf (ACVF/ACGF), aus dem Wallis (WFV) und aus Neuenburg (ANF) begleitet. Die Modalitäten für die Aufstiegsspiele sind momentan in Bearbeitung und könnten noch von der Entente romande verändert werden. Das Programm und die Verwaltung dieser Meisterschaftsphase wird zurzeit von der Waadtländischen Verband verwaltet. Weitere Informationen folgen demnächst. Falls sich eine Mannschaft für die Aufstiegsspiele qualifizieren sollte, wo bereits ein Team des gleiche Vereins oder der gleichen Gruppierung in der 2. Liga spielt, könnte diese nicht teilnehmen. Es wird die nächstklassierte Mannschaft teilnehmen. Die Teilnahme an den Aufstiegsspielen ist obligatorisch, Busse von Fr falls die Meldung nicht schriftlich und Minimum einen Monat vor Ende der Meisterschaft ( ) bei der FFV eingegangen ist. Bemerkung: Art. 164, 165 (165 2 wichtig) und 166 des SFV-Wettspielreglements (qualifizierte Spieler/Spielerinnen) + art , et SFV/WR ist anwendbar (SFV Kontrolle, KSK).
2 Im Fall von Punktgleichheit zwischen einer oder mehreren Mannschaften innerhalb der Gruppe der 3. Regionalliga werden folgende Kriterien angewendet (Art und des SFV- Wettspielreglements): die Anzahl erzielten Punkte während der Meisterschaft die Fairplay Rangliste die bessere Tordifferenz aus der Meisterschaft die höhere Anzahl erzielte Tore in der Meisterschaft die höhere Anzahl erzielte Punkte der direkt Begegnungen der punkgleichen Mannschaften die bessere Tordifferenz der direkt Begegnungen der punktgleichen Mannschaften die höhere Anzahl erzielte Tore in Auswärtsspielen Mannschaftsrückzug: Falls ein Verein eine seiner Mannschaften der 3. Liga nach dem 30. Juni 2015 zurückzieht, wird diese Mannschaft als Letzte klassiert und am Schluss der Meisterschaft in die 4. Liga abstiegen. Alle Spiele dieser Mannschaft werden mit 0 Punkten und einem Resultat von 0-0 gespeichert (Art. 101 WR SFV 2014). Die Fair-Playpunkte, welche die Gegner eventuell gegen die betroffenen Mannschaften erhalten hätten, werden beibehalten. Richtlinien Das SFV-Wettspielreglement und die Richtlinien der SFV und FFV für der Frauenfussball werden angewendet. Spielerinnen mit Jahrgang 2000 und älter dürfen bei den Aktiven mitspielen. Alle Spielerinnen der Juniorinnen A ( ) sowie die Juniorinnen B (1999 und 2000) sind für die Aktiven qualifiziert. Die Spielerkarte darf im Maximum 18 Namen (11 Spielerinnen und 7 Ersatzspielerinnen) mit Spielerpass beinhalten (gemäss clubcorner.ch). Ersatzspielerinnen dürfen bei Spielunterbrüchen frei gewechselt werden. Eine ersetzte Spielerin darf jederzeit wieder eingesetzt werden. Die Anzahl der Auswechslungen ist unbeschränkt. Der Schiedsrichter muss die Ein- und Auswechslungen in seinen Rapport eintragen. NEU! (Begleitbrief der SFV , Seite 3, mit Ausführungsbestimmungen). Die Zeitstrafen bei den Frauen werden abgeschafft. Bei einer gelben Karte gibt es eine Büsse, man darf aber auf dem Platz bleiben. Die Schiedsrichter werden von der SK des Regionalverbandes aufgeboten. Diese ist auch für deren Instruktion verantwortlich (Reglement, Ersatz, Zustellung des Spielberichtes an den FFV, Meldung des Resultats sofort nach Spielende, etc.). Spiele der 3. Liga Frauen werden am Sonntag (frühestens um 9.00 Uhr, spätestens um Uhr) ausgetragen. Es bleibt die Möglichkeit, am Freitagabend ab Uhr, am Samstagabend ab Uhr zu spielen. Im Einverständnis mit dem Gegner und dem Schiedsrichter können die Spiele auch am Samstag vor Uhr oder unter der Woche, vor dem festgelegten Datum, gespielt werden. Der Spielkalender ist auf der Internetseite der FFV sichtbar. Die Vereine müssen spätestens 21 Tage vor dem Spiel die Spielzeiten im Clubcorner eintragen. Spielverschiebungen können nur wenn der Platz unbestreitbar ist oder bei eine ansteckende Krankheit von mindestens 5 Spielerinnen (gleiche Diagnose) vorgeschlagen werden oder bei dringenden Fällen (gemäss Art der Wettspielreglement der SFV) und nur mit fristgerechter und vorgängiger Bewilligung des zuständigen Regionalverbandes gemacht werden (in diesem Fall
3 der FFV - Liga-Verantwortlicher für den Spielkalender ist: Jean Ansermet 079/ für spezielle Fälle, ansonsten die Zentrale des FFV für unbespielbares Spielfeld : 079/ ):Alle Spielverschiebungen müssen an folgenden Zeiten gemeldet werden: am Wochenende zwischen und Uhr und bis Uhr, Sonntagsspiele zwischen 8.00 und Uhr und Spiele während der Woche: beim Sekretariat des FFV 026/ gemäss Öffnungszeiten des Sekretariats vom FFV. (Siehe: FFV - Richtlinien - 3. Verschieben von Wettspielen / Spielverschiebungen). Falls eine Spielverschiebung bewilligt wird, muss der Heimverein sofort telefonisch den Gegner und den Schiedsrichter informieren.sollte die Gastmannschaft oder der Schiedsrichter bezüglich der Durchführung eines Spiels Zweifel haben, kann dieser vor der Abfahrt beim Aufbieten der Heimmannschaft nachfragen. Es werden in der 3. Liga Frauen keine Spesen (Reise, Essen, usw.) zurückerstattet falls der Verschiebung korrekt durchgeführt wurde. Eine regelwidrige Verschiebung oder eine Verschiebung auf der Basis falscher Informationen wird mit einem Forfait gegen den fehlbaren Verein oder beide Vereine geahndet. Ein verschobenes Spiel muss vom Heimverein sofort mit Angabe der Begründung gemeldet werden und in der darauf folgenden Woche neu angesetzt werden. Wenn kein Einverständnis gefunden wird, muss sofort mit dem Liga-Verantwortlichen Kontakt aufgenommen werden. Dieser kann das Spiel dann festlegen. Beim nicht Einhalten der Richtlinien behält sich der FFV vor, entsprechende Sanktionen (Forfait) und Bussen zu erheben.. Tabelle der möglichen Auf-/Absteiger - 3. Regionalliga FÄLLE 1. 1 Absteiger von der 3. Liga Freiburg in die 4. Liga Freiburg 3 Aufsteiger von der 4. Liga Freiburg in die 3. Liga Freiburg 2. 1 Absteiger von der 3. Liga Freiburg in die 4. Liga Freiburg 3. 4.
4 5. 3 Aufsteiger von der 4. Liga Freiburg in die 3. Liga Freiburg
5 Für die Saison wird die Freiburger 3. Liga Gruppe mit 10 Mannschaften starten. Falls das Szenario 12 eintreffen würde, würde für die Saison 2016/2017 eine zusätzliche Mannschaft in der Gruppe spielen AFF/FFV - CTJ/TJK- Kommission Frauenfussball / August 2015 Jean Ansermet Alain Jenny - Mélanie Reinhardt
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