Aktueller Stand Umsetzung der BSG-Urteile zu den Investitionskosten in den Bundesländern. Berlin den 2. Dezember 2013 WP/StB Jan Grabow

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1 Aktueller Stand Umsetzung der BSG-Urteile zu den Investitionskosten in den Bundesländern Berlin den 2. Dezember 2013 WP/StB Jan Grabow

2 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 2

3 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 3

4 Curacon-Datenpool 2012 (Stand : 338 Einrichtungen) Leistungskennzahlen CURACON Datenpool %-Quantil Median 75%-Quantil Mittelwert Durchschnittliche Gesamtauslastung über alle Einrichtungen (in %) 95,2 98,0 99,2 95,5 Ertragskennzahlen CURACON Datenpool %-Quantil Median 75%-Quantil Mittelwert Betriebsergebnis (+/-, in T ) davon Investitionsergebnis - nicht gefördert - (+/-) Jahresergebnis (+/-, in T ) Bilanzkennzahlen CURACON Datenpool %-Quantil Median 75%-Quantil Mittelwert Eigenkapitalquote I (in %) 22,4 35,0 49,9 37,0 Liquiditätsgrad II (in %) 86,7 143,9 229,4 181,6 Die BSG-Urteile geben vor, dass die Umlage der Investitionskosten bei der Einrichtung zu keinem verbleibenden Überschuss führen darf. Ein Geschäftsmodell, das sich bisher auf eine Quersubventionierung des Pflegebetriebs aus den Einnahmen der Investitionskostensätze gestützt hat, wird in Frage gestellt! Folie 4

5 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 5

6 Nach den BSG-Urteilen vom vom Landesgesetzgeber bis zum zu ändern Stärkung Verbraucherschutz Erbbauzinsen sind umlagefähig Eigenkapitalzinsen keine Eigenkapitalzinsen Fiktive Eigenkapitalzinsen sind dem Vergütungsinteresse zuzuordnen und im Rahmen des 82 Abs 1 SGB XI zu verfolgen Pauschalen und Rückstellungen Auf die Bewohner umzulegende Kosten müssen bereits entstanden sein oder im Berechnungszeitraum sicher entstehen Pauschalen und Rückstellungen gehen unter Umständen darüber hinaus und sind nicht umlagefähig Zustimmungsbescheide sind grundsätzlich zu befristen Zeitnahe Umlage der tatsächlich entstandenen Kosten Belegungsquote Es sind die tatsächlichen Gegebenheiten zumindest des Vorjahres zu ermitteln. Folie 6

7 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 7

8 Änderung des 82 SGB XI Die Erbbauzinsen sind erstmalig umlagefähig Gesetzgeber vollzieht die Rechtsprechung des BSG Was ist betriebsnotwendig und angemessen? Zinsen für Eigenkapital sind auch umlagefähig Die Umlagefähigkeit ist begrenzt auf Gebäude und abschreibungsfähige Anlagen Ausnahme: keine Eigenkapitalzinsen für das Grundstück Angemessene Pauschalen sind zulässig Bei Belegungsquote erlaubt BSG in engen Grenzen eine Pauschale Verfahren mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand Es muss sichergestellt sein, dass die Einrichtungen ihre Kosten der Pflegeinfrastruktur refinanzieren können und die Bewohner nur für tatsächlich angefallene Kosten herangezogen werden. angemessen => unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist Folie 8

9 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 9

10 Diskussionsstand in den Ländern Instandhaltungsaufwand Bayern: Durchschnitt der letzten drei Jahre NRW: Pauschalregelung mit Verwendungsbeschränkung Mecklenburg-Vorpommern: tatsächliche durchschnittliche Ist- Kosten der letzten fünf Jahre Sachsen: Plankosten für 6 Jahre im voraus; Bildung des Jahresdurchschnitts der in den ersten 3 Jahren geplanten Aufwendungen für die ersten 3 Jahre; nach dem 3. und 6. Jahr Abgleich zwischen geplanten und tatsächlichen Investitionen; Mehrbzw. Minderausgaben sind in den darauf folgenden 3 Jahren anzurechnen Sachsen-Anhalt: Instandhaltungspauschale: 0,50 pflegetäglich erst im vierten Betriebsjahr, danach 1,00 pflegetäglich. Weitere Aufwendungen werden auf Antrag berücksichtigt, sofern sie tatsächlich entstehen, notwendig und angemessen sind. Übrige Bundesländer: zum Teil Staffelung Folie 10

11 Wie hoch ist der tatsächliche Instandhaltungsaufwand? CURACON Datenpool 25 %-Quantil Median 75%-Quantil Mittelwert 2008 Instandhaltungsaufwand in / Tag 1,43 2,22 4,48 Instandhaltung je Platz in 410,84 798, , Instandhaltungsaufwand in / Tag 1,23 1,98 3,17 3,08 Instandhaltung je Platz in 433,33 700, , , Instandhaltungsaufwand in / Tag 1,67 2,34 3,24 2,94 Instandhaltung je Platz in 485,82 751, ,56 924, Instandhaltungsaufwand in / Tag 1,91 2,86 3,68 3,15 Instandhaltung je Platz in 625,00 852, , , Instandhaltungsaufwand in / Tag 2,07 2,79 4,26 3,97 Instandhaltung je Platz in 617, , , ,20 Durchschnitt Instandhaltungsaufwand in / Tag 1,66 2,44 3,76 3,28 Instandhaltung je Platz in 514,50 820, , ,09 Folie 11

12 Diskussionsstand in den Ländern Eigenkapitalverzinsung Bayern: Eigenkapitalverzinsung richtet sich nach Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten; derzeit 1,3 % bis 1,1 % (statt bisher in der VO festgeschrieben 4%) NRW: Verzinsung festverzinslicher Wert-papiere nach Bundesbankstatistik orientiert (zurzeit 1,5%). Die Umschuldung von bisherigem Eigenkapital auf Fremdkapital soll möglich sein. Sachsen: Eigenmittelverzinsung 2% Sachsen-Anhalt: Eigenkapitalverzinsung richtet sich nach Basiszinssatz EZB; Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank Vom 1.Januar ,13 %, vom 1. Juli ,38 %; bisher existierte hierzu keine Regelung Folie 12

13 Diskussionsstand in den Ländern Auslastung Umlage auf Basis Auslastung 98% (u.a. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen). NRW (neu): tatsächliche Auslastung Vorjahr Abschreibung/Nutzungsdauer Hier sind in der Regel Jahre vorgesehen. Ohne öffentliche Förderung und bei nachschüssiger Investitionsfinanzierung sowie fehlenden Eigenmitteln sind die Einrichtungen regelmäßig auf eine Kreditfinanzierung angewiesen. Ausnahme Berlin: tatsächliche Abschreibungen laut Buchhaltung, WP-Bescheinigung. Ausnahme NRW: Modernisierung 25 Jahre Realistisch wäre es beim Gebäude von einer Nutzungsdauer von Jahren auszugehen, die Modernisierung grundsätzlich über 25 Jahre zu refinanzieren. Folie 13

14 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 14

15 Handlungsbedarf Neubau/Umbau Erstellung Pflichtenheft (landesrechtliche Vorgaben, Gebäudecheck, konzeptionelle Vorstellungen) Welches Pflegeheim brauchen wir in der Zukunft? Wie ist der Bedarf im regionalen Umfeld (heute/morgen)? Passt das Heimkonzept zum Bedarf im Markt? Wie hoch sind die (Um-) Baukosten? Wie hoch sind die Restdarlehen? Wie hoch sind die refinanzierungsfähigen Investitionskosten? Welche Baukostenhöchstwerte gelten? Begrenzung der anerkennungsfähigen Baukosten durch bestehende Altverbindlichkeiten => Wie hoch sind die Restbuchwerte/-darlehen / -förderung? Investitionskostensatz nach Umbau/Modernisierung? Sind noch Reserven / Risikopuffer vorhanden? Folie 15

16 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden Aktivierungsvoraussetzungen Neubau = Herstellung eines Vermögensgegenstands Anbau/Brandschutz als Erweiterung eines Vermögensgegenstands, auch unwesentliche Erweiterungen führen zur Aktivierungspflicht Beachte: Betriebsvorrichtungen => eigenständige Vermögensgegenstände Erfüllung erhöhte Anforderung an die Gebäudequalität als wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus Zusammenhängende Baumaßnahmen/bautechnisches Ineinandergreifen Außerplanmäßige Abschreibungen/Abbruchkosten IDW ERS IFA 1 Stand: Folie 16

17 Risiko nicht aktivierungsfähiger Kosten in Verbindung mit Baukostenüberschreitungen T T T T T Betriebliche Erträge Betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis Fördermittelergebnis Übriges Finanzergebnis Neutrales Ergebnis Jahresergebnis Zuwachs der betrieblichen Erträge um T 384 oder 7,3 % gegenüber dem Vorjahr auf Grund der gestiegenen Auslastung, durch höhere Pflegegelderträge sowie erhöhte investive Erträge. Die betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um T oder 30,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang betrifft insbesondere investive Aufwendungen, nachdem im Vorjahr eine außerplanmäßige Abschreibung auf die Altsubstanz des Gebäudes sowie gestiegene Instandhaltungsaufwendungen im Rahmen des Umbaus angefallen waren. Folie 17

18 Risiko: Verluste in der Umbauphase CURACON Business Planner Ertragslage - Gesamt Ertraglage IST IST IST IST HR Bereinigt PLAN PLAN PLAN PLAN T T T T T T T T T Erlöse aus Pflegeleistungen Erlöse aus Unterkunft und Verpflegung Erlöse aus der gesonderten Berechenung von Investitionskosten ggü. Pflegebedürftigen Erlöse aus Pflegegeldern Zuweisungen und Zuschüsse Sonstige betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Personalaufwand Materialaufwand Investive Aufwendungen (nicht gefördert) Sonstige betriebliche Aufwendungen (einschließlich sonstiger Steuern) Betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis Fördermittelergebnis Finanzergebnis Neutrales Ergebnis Jahresergebnis Folie 18

19 Analyse Betrieb nach Realisierung Modernisierung Können die Tilgungsverpflichtungen aus der neuen Darlehensaufnahme/den Altschulden aus den refinanzierungsfähigen Abschreibungsbeträgen gezahlt werden? Sind die investiven Kosten insgesamt pro Tag in Relation zu der geplanten neuen Wohnqualität konkurrenzfähig? Ist bei der konzeptionellen Umstellung des Pflegebetriebes auf kleinere Wohngruppen (z.b. Hausgemeinschaftsmodell des KDA) sichergestellt, dass die Umstrukturierung des Personalkörpers auf das neue Leistungsgeschehen (z.b. Einsatz von hauswirtschaftlichen Präsenzkräften) möglich ist und dass das neue Konzept im Rahmen refinanzierungsfähiger Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sich wirtschaftlich trägt? Auswirkungen Reduzierung Anzahl Heimplätze auf die Wirtschaftlichkeit Auswirkungen Anbau auf die Betriebskosten Folie 19

20 Agenda Wie ist die wirtschaftliche Situation? Finanzierung der Investitionskosten nach geltendem Recht auf der Grundlage der Urteile des BSG Änderungen des 82 SGB XI durch den Bundesgesetzgeber Gesetzesinitiativen von Bundesländern Wie können Investitionsmassnahmen erfolgreich realisiert werden? Fazit Folie 20

21 Fazit: Durch politische Versorgungssteuerung entsteht eine Versorgungslücke! Umsetzung der BSG-Urteile in das Landesrecht folgt dem Grundsatz, dass die Umlage der Investitionskosten bei der Einrichtung zu keinem verbleibenden Überschuss führen darf. Ein Geschäftsmodell, das sich bisher auf eine Quersubventionierung des Pflegebetriebs aus den Einnahmen der Investitionskostensätze gestützt hat, wird in Frage gestellt. Diese Einrichtungen müssen ihre Betriebskosten optimieren oder die übrigen Einnahmen erhöhen. Der bürokratische Aufwand bei jährlicher Neubescheidung nimmt für alle Einrichtungen zu. Erhöhung der Anforderungen an die Gebäudequalität unter Verschlechterung der Investitionsfinanzierung wird zu einer Versorgungslücke führen. Bedarf zur Versorgung der zusätzlichen Pflegebedürftigen wird nicht allein durch Angebote neuer Wohnformen zu decken sein. Folie 21

22 Ihr Ansprechpartner: Bitte Foto einfügen Jan Grabow Geschäftsführender Partner Ressortleiter Altenhilfe Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederrheinstraße 16/16a Düsseldorf Telefon / Mobil 0172 / Fax 0211 / jan.grabow@curacon.de Folie 22

23 Hinweise / Urheberrechte Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten. Wir übernehmen daher keine Gewähr oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt wurde. Diese Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation und gibt unsere Interpretation der relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Die Präsentation ist urheberechtlich geschützt und darf, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergeben werden. Folie 23

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