Gliederung Lufträume FIR Wien
|
|
- Kornelius Scholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VFR AIC
2
3 SRA s Innerhalb von TMA s wurden SRA s zum Schutz des IFR Flugverkehrs vor dem VFR Flugverkehr geschaffen. Die SRA s sind entweder mit C oder D klassifiziert.soweit sie mit D klassifiziert sind, wird zwischen VFR Flüge und IFR Flügen Trennung angewandt. Trennung: Abstandhaltung von VFR Flügen zu IFR Flügen unter Beachtung folgender Werte a) Vertikale Trennung: 500 ft b) Laterale Trennung: Die den VFR Flügen freigegebenen Flugwege müssen ausserhalb der Toleranz der IFR Flugwege liegen
4 Gliederung Lufträume FIR Wien Überwachter Luftraum: Luftraumklasse C, D, E Nicht überwachter Luftraum: Luftraumklasse G Ausnahmebereiche: militärische Lufträume Luftraumklassen D oder G
5 Überwachter Luftraum CTR s Kontrollzonen TMA s Nahkontrollbezirke CTA s Kontrollbezirke
6 CTR s Beginnen am Boden und reichen in die darüber liegenden TMA oder CTA hinein. Die Obergrenze in FT AMSL sowie die seitlichen Grenzen können aus der AIP oder der ICAO Karte entnommen werden.
7 TMA s Beginnen FT GND und reichen bis FL245. Innerhalb der TMA s gibt es SRA s z.b. SRA I, II, III, IV der TMA Wien. Die seitlichen und höhenmässigen Ausdehnungen entnehmen Sie der ICAO Karte oder der AIP RAC 3 1.
8 CTA s Beginnen in bestimmten Höhen AMSL oder GND und reichen bis FL245. Auch außerhalb von CTR s und TMA s können Sie sich daher im überwachten Luftraum nämlich in CTA s befinden.
9 Achtung Flüge im überwachten Luftraum von FL 125 aufwärts sowie in CTR s und SRA s ( Luftraumklasse D bzw. C ) sind nur mit Sprechfunkverbindung und Freigabe zulässig. Ein Transponder kann Voraussetzung für eine Freigabeerteilung sein. Im überwachten Luftraum der Klasse C und D ist ständige Hörbereitschaft auf der Kontrollfrequenz verpflichtend. Strecken und Höhenanweisungen sind exakt einzuhalten. Falls Sie eine Freigabe nicht einhalten können, haben Sie dies ATC unverzüglich zu melden.
10 Nicht überwachter Luftraum Der Luftraum unterhalb der TMA s und CTA s außerhalb der CTR s ist nicht überwachter Luftraum.
11 Ausnahmebereiche MATZ s Militärische Flugplatzverkehrszonen MCTR s Militärische Kontrollzonen MTMA s Militärische Nahkontrollbezirke
12 Ausnahmebereiche Klasse D: Wenn sich die örtliche Militärflugleitung im Dienst befindet. Dienstzeiten siehe AIP RAC 3 3 2B. Dienstzeitenverlängerungen sind möglich und bei FIC zu erfragen. Klasse G: Wenn sich die örtliche Militärflugleitung nicht im Dienst befindet.
13 Besondere Bedingungen für MATZ s Einflug und nachfolgende Landung ist nur mit Bewilligung des Bundesministerium für Landesverteidigung zulässig. Dies gilt auch außerhalb der Dienstzeit der örtlichen Militärflugleitung, obwohl Luftraumklasse G. Durchflug ist nur zulässig mit einer Freigabe der örtlichen Militärflugleitung Durchflug außerhalb der Betriebszeit der örtlichen Militärflugleitung ist NICHT gestattet.
14
15
16 Änderungen der TMA KLAGENFURT: Die SRA 2 Klagenfurt (7000ft MSL F195) ändert sich von Luftraum Klasse C auf Klasse D.
17 Änderungen im Bereich INNSBRUCK: Luftraumänderungen: CTA Innsbruck West: Neue Untergrenze 7000ft MSL/1000ft GND (statt 9000ft MSL/2000ft GND), darin die SRA 1: Neue Untergrenze 7000ft MSL/1000ft GND (statt 7000ft MSL/2000ft GND). Die SRA 5 wird verkleinert, der Bereich Kitzbüheler Horn Grosser Rettenstein Galtenberg ist unterhalb von FL 125 ohne Freigabe befliegbar. Das Temporäre Segelfluggebiet Wilder Kaiser löst das bisher über Notam verlautbarte temporäre Segelfluggebiet Kitzbüheler Alpen ab.
18 TMA Salzburg Änderungen im Bereich Salzburg: TMA SALZBURG: Luftraumänderungen: TMA Salzburg: Die TMA Salzburg wird von 3500ft MSL/1000ft GND bis FL195 durchgehend Luftraum der Klasse D. Die bisherigen Bereiche mit Sonderregelungen (SRA 1 und 2 alt ) werden damit gestrichen. Im Bereich des Salzachtales wird die TMA bis südlich Kuchl nach Süden erweitert. Der Eckpunkt TMA Salzburg / CTA Tauern West / CTA Linz wird nach Norden verschoben, um Segelflug im Bereich Mondsee so weit wie möglich im unkontrollierten Luftraum zu ermöglichen. CTA Hallein: Die CTA Hallein wird nach Süden erweitert, und grundsätzlich als Luftraumklasse E, Untergrenze 4000ft MSL/1000ft GND verlautbart. Darin eingebettet: Eine SRA 1 NEU (LR Klasse D) erstreckt sich südlich der neuen Schublade der TMA Salzburg. Untergrenze 6000 ft MSL/ 1000ft GND. Eine SRA 2 NEU (LR Klasse D) liegt östlich der SRA 1 NEU, Untergrenze 10000ft. Neue Meldepunkte: in CTA Hallein: PASS LUEG, VOGLAU In TMA LOWS: Pflichtmeldepunkte ADNET (statt Sierra1 ) und SIERRA (statt Sierra2 ).
19
20 Änderung TMA LINZ: Luftraumänderungen: Die CTR wird verkleinert, die Obergrenze auf 2500 ft MSL abgesenkt. Vertikal schließt die SRA1 (2500ft MSL F195), lateral größer, unmittelbar an die CTR an. Die SRA2 (3500 ft MSL F195) bildet eine Ost, Süd und West Umrandung der SRA 1, die Außengrenze entspricht hier der der TMA. Die TMA Linz wird als Rechteck parallel auf die Anfluglinie der Piste 08/26 ausgerichtet. Der Bereich zwischen den Nordgrenzen der CTR und TMA wird durch die SRA3 (4500 ft MSL F195) geschlossen. Die Sichtflugsektoren ändern sich ebenfalls leicht: Es erfolgt eine Reduzierung auf die Sektoren NORTH und SOUTH, mit etwas außerhalb liegenden Meldepunkten Kilo (Kraftwerk Ottensheim), Oscar und Sierra. Der Einflug in Lufträume der Klasse C und D ist meldepflichtig. Wels: Details von Wels sind auf der LOWL Karte nicht mehr ersichtlich, sie werden als eigene Sichtflugkarte in der AIP Austria veröffentlicht. Segelfluggebiete: Die drei Segelfluggebiete LOLO, LOLW, LOLE werden in der Sichtflugkarte Linz eingezeichnet. Verlautbarung der Aktivierung erfolgt durch ATIS Linz.
21 Änderungen der TMA GRAZ: Die TMA Graz wird von 7000ft MSL F195 durchgehend Luftraum Klasse D. Daher entfällt die SRA 2. Die SRA 1 (4000ft MSL/1000ft GND 7000ft MSL) nördlich der CTR Graz bleibt unverändert.
22 Änderungen im Bereich der TMA WIEN: TMA Wien: Die Westgrenze der TMA Wien wird entsprechend den SRA s einem Arc Radial System angeglichen. Die NW Grenze entspricht der Außengrenze der SRA 7 (43NM DME FMD). Nördlich von St. Pölten zieht sich die Westgrenze, den Fluplatz Völtendorf aussparend, in zwei Schritten nach Osten zurück und verläuft an der SW Grenze der SRA 5 und 4 (30 DME FMD) bis zur Staatsgrenze. SRA 8 und 9: Die Westgrenze verläuft auf 40 DME FMD (statt 43 DME FMD) bis zur Staatsgrenze
23 TMA Wien TMZ Wien: Zum Schutz der Anflugbereiche für die Piste 11 und 16 erfährt die TMZ eine Ausdehnung im Norden und Westen. Die Außengrenze verläuft im Wesentlichen entlang der Außengrenze der SRA 2 bzw. 3 und umschließt den Flugplatz Vöslau. Südlich von Vöslau verläuft die Außengrenze Richtung OSO zurück zum Radial 16 DME FMD. Im Bereich Hainburg bis östlich Strasshof wird die TMZ deutlich reduziert, damit öffnet sich ein Korridor zwischen TMZ und Staatsgrenze. MTMA Tulln: Dort gibt es gravierende Änderungen, die den Details der in Kürze veröffentlichten Luftfahrtpublikationen zu entnehmen sind.
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 26. August 2003 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 26. August 2003 Teil II 385. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 1967
MehrLuftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume)
BGBl. II - Ausgegeben am 10. März 2010 - Nr. 80 1 von 8 Luftraumklassifizierung Anhang B Als Luftraumklassifizierung werden nachstehende Luftraumklassen A bis G festgelegt, wobei alle nachstehenden Höhenangaben
MehrLuftraumklassifizierung. A. Luftraumklasse A (kontrollierte Lufträume) B. Luftraumklasse B (kontrollierte Lufträume)
BGBl. II - Ausgegeben am 8. März 2011 - Nr. 86 1 von 7 Luftraumklassifizierung Anhang B Als Luftraumklassifizierung werden nachstehende Luftraumklassen A bis G festgelegt, wobei alle nachstehenden Höhenangaben
MehrAN DIE OBERSTE ZIVILLUFTFAHRTBEHÖRDE
Vereinbarung zwischen ACG/TERM LOWI und Aeroclub Österreich Landesverband Tirol über einen ANTRAG AN DIE OBERSTE ZIVILLUFTFAHRTBEHÖRDE für eine LVR-Novelle zur Modifikation von Lufträumen im Bereich Tirol
MehrLuftraumklassen. -> kein Sichtflug A B C D E F G. -> unkontrolliert. Chrigel Markoff, Emmetten
Luftraumklassen A B C D E F G -> kein Sichtflug -> unkontrolliert Luftraumaufteilung CH Untergrenze: GND 2000 ft Jura / Mittelland Alpen Luftraumklasse G Obergrenze: 600m AGL Sicht: 1,5km / Boden Wolkenabstand:
MehrAufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg
Aufgetragenes Verfahren abgesonderter Bereich Spitzerberg Version 1.0 1 1. Allgemeines 1.1 Der Betrieb innerhalb des abgesonderten Bereiches Spitzerberg ist in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2523 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1975 Ausgegeben am 21. November 1975 194. Stück 573. Verordnung: LVR-Novelle 1975 573.
MehrENR 1.4 ATS LUFTRAUM-KLASSIFIKATION ENR 1.4 ATS AIRSPACE CLASSIFICATION
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR 1.4-1 AIP AUSTRIA 11 MAR 2010 1. LUFTRAUM - KLASSIFIKATION ENR 1.4 ATS LUFTRAUM-KLASSIFIKATION ENR 1.4 ATS AIRSPACE CLASSIFICATION 1. CLASSIFICATION OF AIRSPACES Innerhalb
MehrAbteilung LSA Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin ULFZ. acc. LBTH Nr. 67, &
Abteilung LSA Lizenzen, Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin ULFZ acc. LBTH Nr. 67, 4.3.4.3 & 4.3.5.3 DC_PEL_ULFZ_001_v2_0 01.07.2014 Seite 1 von 21 A) Gesetzliche Grundlagen 1 Die von der internationalen
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH REPUBLIC OF AUSTRIA. Neue Lufträume: TMA LOWS 7, TMA LOWS 8, TMA LOWS 9. New airspaces: TMA LOWS 7, TMA LOWS 8, TMA LOWS 9.
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Wagramer Straße 19 1220 Wien AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE Wagramer Strasse 19 1220 Wien AUSTRIA Phone:
MehrTulln Tower/Radar LOXT. V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs. Tulln Langenlebarn. IVAO Austria
Tulln Tower/Radar Tulln Langenlebarn LOXT V2.0 Februar 2017 AT-SOC Benjamin C. Krebs 1 Die Positionen LOXT_M_TWR Tulln Tower 118.900 LOXT_I_TWR Tulln Flugplatz 119.450 LOXT_APP Tulln Radar 136.125 LOXT_PA_APP*
MehrRefresher Christian Davies
Refresher 2015 Christian Davies Themen Neues Verfahren in LOAV Änderungen in der näheren Umgebung Luftraumstruktur Wien Checklisten, Behandlung der Flugzeuge, Reinigung, etc Flugplatz Vöslau Neues Anflugverfahren
Mehrverstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle
verstärkte Trennung von IFR und VFR Errichtung eigener Gebiete für Flugsport Beste Nutzung der modernen Technologie Sicherheitsgewinn für alle 1 Seasonopener Innsbruck 2014 10/10/2014 Was ist NEU? Geringfügige
MehrLuftraumfächer Deutschland VFR
Luftraumfächer Deutschland VFR 60-2290-125 überreicht durch: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Unternehmenskommunikation Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: 06103/707-4111 Fax: 06103/707-4196 E-Mail:
MehrLuftraum-Refresher für Segelflieger
Luftraum-Refresher für Segelflieger Kurt Oswald 03/2009 1 Programm Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Spezielle Lufträume
MehrLOXZ - Flugplatzverfahren
LOXZ - Flugplatzverfahren Zeltweg Hinterstoisser AB Inhaltsverzeichnis 1 ATC-Positionen 2 1.1 Handoffs...................................... 2 1.1.1 APP/CTR.................................. 2 1.1.2 TWR/APP..................................
MehrAllgemeine Information über den Flugplatz Einweisung
Allgemeine Information über den Flugplatz Einweisung 1. Flugplatzdaten: Flugplatzhöhe 520 Meter NN. Koordinaten N 46 42 14 und O 14 04 38. Graspiste 700 Meter lang. Höchstabfluggewicht 5.700 kg. Für Ausweichzwecke
MehrHöhensegelfluggebiete Aktivierung abgesonderte Bereiche AIC 01/2010. Wieser Michael Föhnforum LOWZ
Höhensegelfluggebiete Aktivierung abgesonderte Bereiche AIC 01/2010 Wieser Michael Föhnforum LOWZ 27. 11. 2010 1 Höhensegelfluggebiete NEU BIS FL 160/190: Hintertux Gerlos Felbertauern Lienz West Wieser
MehrVerordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge
Verordnung über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VVR) Änderung vom 25. Oktober 2006 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verordnet: I Die Verordnung vom 4.
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des EU LAK Gipfel vom Mai 2006 in Wien
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des EU LAK Gipfel vom 11. 13. Mai 2006 in Wien Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006 hat Österreich den Vorsitz über
MehrVerfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016
Verfügung betreffend Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2016 vom 22. Februar 2016 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern
MehrVFR Pilot Info 01/2017
VFR Pilot Info 01/2017 Fakten Luftraum E Luftraum E ist kontrollierter Luftraum in dem IFR- und VFR-Verkehr erlaubt ist Untergrenze zwischen 1000 ft GND und 2500 ft GND, darunter (unkontrollierter) Luftraum
MehrLuftraumverletzungen. Fliegerschule Birrfeld 1
Luftraumverletzungen Fliegerschule Birrfeld 1 Themen: Luftraumverletzungen mit Kleinflugzeugen im 2009 (6 Beispiele) Wo finde ich alle Informationen über die aktuellen Lufträume Wie vermeide ich Luftraumverletzungen
MehrLuftraum Region Saarland
Luftraum Region Saarland Luftraum generell in unserer Region inkl. TMZ Saarbrücken IFR Verkehr unter FL 100 Spezielle Lufträume: Ramstein, Hahn, Polygone Peter SCHMITT Beauftragter für Luftraumfragen des
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1990 Ausgegeben am 2. Mai Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1990 Ausgegeben am 2. Mai 1990 99. Stück 228. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln
MehrSicherheitsbulletin 2015/1 des Segelflugverbandes
Sicherheitsbulletin 2015/1 des Segelflugverbandes Liebe Segelfliegerin, lieber Segelflieger Es ist unübersehbar: die Tage werden länger, die Wolken erhalten mehr Struktur, Bussarde ziehen wieder ihre Kreise.
Mehr1. MILITÄRISCH RESERVIERTE BEREICHE 1. MILITARY RESERVED AREAS
ENR 2.2-1 30 APR 2015 ENR 2.2 ANDERER GEREGELTER LUFTRAUM ENR 2.2 OTHER REGULATED AIRSPACE 1. MILITÄRISCH RESERVIERTE BEREICHE 1. MILITARY RESERVED AREAS 1.1. Militärische Nahkontrollbezirke (MTMA) 1.1.
MehrWillkommen am Flughafen Münster- TMZ 2013 G. Rademacher (Sprecher AUL-West)
Willkommen am Flughafen Münster- Osnabrück Info-Veranstaltung zum Thema TMZ Referenten: Ralf Dietrich (DFS) Ronald Heyne (DFS) Gerhard Rademacher (DAeC) Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr,
MehrSichtflugverfahren. Procedures for VFR flights. within the TMA WIEN. innerhalb des Nahkontrollbezirkes WIEN. und. and. the military areas
Sichtflugverfahren innerhalb des Nahkontrollbezirkes WIEN und der Ausnahmebereiche TULLN und WR. NEUSTADT Procedures for VFR flights within the TMA WIEN and the military areas TULLN and WR. NEUSTADT INHALTSVERZEICHNIS
MehrABKOMMEN HÄNGE- UND PARAGLEITERBETRIEB IN DER KONTROLLZONE INNSBRUCK VORWORT
VORWORT 1. Dieses Abkommen basiert auf den Regelungen über Para- und Hängegleiterflüge in der Kontrollzone (CTR) Innsbruck, wie sie im Ergebnisprotokoll über Besprechungen bei der Tiroler Landesregierung
MehrNiedersächsischer Segelfliegertag 2018 Verden Bericht Luftraum AUL-S im DSV
Bericht Luftraum AUL-S im DSV 27.11.2018 LV Niedersachsen e.v. 1 AGENDA - Aktivitäten AUL-S - Situation BAUL (DAEC) / AUL-S (DSV) - IFR Flugbewegungen 2002 bis 2018 - Analyse Lufträume Niedersachsen -
MehrVerfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011
Verfügung über die Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2011 vom 10. März 2011 Verfügende Behörde: Gegenstand: Rechtliche Grundlage: Inhalt der Verfügung: Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)
MehrLuftraum, Nutzungsregeln, Navigation
Luftraum, Nutzungsregeln, Navigation Grundlagekurs Auf Wunsch: Logo der eigenen Flugschule Version 20 (Januar 2015) LUFTRÄUME FLUCHT UND SEGEN Viele Bedürfnisse Viele Piloten nutzen den schweizerischen
MehrLuftraum Infoabend Sektorhandhabung aus Sicht der Radarlotsen Langen Einführung SERA
Luftraum Infoabend 2015 Sektorhandhabung aus Sicht der Radarlotsen Langen Einführung SERA Sektorhandhabung aus Sicht des Lotsen Der Fluglotse hat folgende Hauptaufgaben: Die Flugverkehrskontrolle wird
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Staatsbesuches des Präsidenten der Russischen Föderation Eine Information durch: Streitkräfteführungskommando / Teilstab Luft Informationen für die allgemeine
MehrSERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014. Inkraft seit 11. Dezember 2014
SERA (Standardized European Rules of the Air) LVR 2014 Inkraft seit 11. Dezember 2014 Prepared by II and CJ Jänner 2015 Integration EU Verordnung 923/2012 SERA: Standardised European Rules of the Air EASA:
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Sondergipfels der EU-Aussenminister vom Mai 2006 in Klosterneuburg
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Sondergipfels der EU-Aussenminister vom 27. 28. Mai 2006 in Klosterneuburg Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006
MehrBericht Luftraum AUL-S im DSV
Bericht Luftraum AUL-S im DSV - Situation BAUL (DAEC) / AUL-S (DSV) - IFR Flugbewegungen 2002 bis 2017 - Analyse Lufträume Niedersachsen - Einrichtung kurzfristige ED-R - Hörbereitschaft TMZ /RMZ - Lufträume
MehrLOXT - TULLN-LANGENLEBARN
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH LOXT 2-1 AIP AUSTRIA 14 SEP 2017 LOXT AD 2.1 ORTSKENNUNG UND NAME DES FLUGPLATZES LOXT AD 2.1 AERODROME LOCATION INDICATOR AND NAME LOXT - TULLN-LANGENLEBARN LOXT AD 2.2 LAGE
MehrMitteilung 2015 / 004. über
DFS Deutsche Flugsicherung Center Langen Mitteilung 2015 / 004 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs an den Segelfluggeländen
MehrBericht Luftraum AUL-S im DSV
Bericht Luftraum AUL-S im DSV - Situation BAUL / AUL-S - IFR Flugbewegungen 2002 bis 2017 - Luftraumplanung nach Kriterienkatalog - Analyse Lufträume Niedersachsen - Einrichtung kurzfristige ED-R - BFU
MehrStuttgart Luftraum D (nicht CTR)
32 Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren Sofern die Verkehrslage des Flugbetriebs nach Instrumentenflugregeln am Verkehrsflughafen Stuttgart
Mehr/Serge Miserez. Luftraum Luzern und Umgebung
25.04.2014/Serge Miserez Luftraum Luzern und Umgebung Inhalt 1. Luftraumklassen Schweiz 2. Wann fliege ich? Militärische Flugzeiten & HX 3. Wo fliege ich? Luftraumbeschränkungen Segelflugkarte DABS 4.
MehrLuftraumstruktur in Deutschland und die dazugehörigen Sichflugbedingungen (VFR) 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung (Prinzipdarstellung / Fallbeispiel) 2005 1 Luftraumstruktur in der Bundesrepublik Deutschland 2 Kontrollierter Luftraum Hörbereitschaft: Ja Höchstgeschwindigkeit: 250
MehrLuftraum Refresher für Segelflieger Kurt Oswald 04/2017
Luftraum Refresher für Segelflieger 2017 1 Kurt Oswald 04/2017 Inhalt Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Der Luftraum
MehrLuftraum Refresher für Segelflieger 2016
Luftraum Refresher für Segelflieger 2016 Kurt Oswald 04/2016 1 Inhalt Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Der Luftraum
MehrFlugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung
Flugschulen Emmetten & Titlis Gesetzgebung Gesetzgebung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Generelle Luftraumaufteilung Schweiz 3. Rund um Flughäfen / -plätze 4. Sonderzonen 5. Lokale Vereinbarungen 6. Funkbeispiel
MehrLuftraum Chrigel Markoff, Emmetten
Luftraum 2016 Ziel dieser ppt Ergänzung zur SHV-Luftraumbroschüre Aktueller Stand der Luftraumsituation Zum Selbststudium oder zur Vorführung im Cluboder Flugschulrahmen Stand: Dezember 2015 Chrigel Markoff,
MehrTMA LOWS 5 ROSSBRAND
TMA LOWS 5 ROSSBRAN TMA LOWS 5 ab 10000 ft (3048 Meter) TMA LOWS 5 ab 10000 ft (3048 Meter) TMA LOWS 7 ab 11000 ft (3352 Meter) ie neu geplante TMA LOWS 5 erstreckt sich nach Süden bis über den Rossbrand.
MehrBriefing: Luftraum Uetersen. März/April Howard E. Mills Segelflugreferent, LSV Kreis Pinneberg e.v.
Briefing: Luftraum Uetersen März/April 2018 Howard E. Mills Segelflugreferent, LSV Kreis Pinneberg e.v. Last Update: 27. März 2018 1 Inhalt Luftraum Uetersen: > Segelflugsektoren > Aufgaben des Startleiters
MehrLufträume (und SERA) 2015
1/5 - vereinsinterne Informationsschrift KVFL Marburg - EDFN Lufträume (und SERA) 2015 auch unter http://flugplatz-marburg.de/ Downloadbereich Flugbetrieb ohne Unterkategorie W. Bräutigam Stand 2015-09-25
MehrLuftraum Chrigel Markoff, Emmetten
Luftraum 2017 Ziel dieser ppt Ergänzung zur SHV-Luftraumbroschüre Aktueller Stand der Luftraumsituation Zum Selbststudium oder zur Vorführung im Cluboder Flugschulrahmen Stand: März 2017 Chrigel Markoff,
MehrLuftraum Rheinland-Pfalz Aktuelles 2018 Reiner Schröer
Luftraum Rheinland-Pfalz Aktuelles 2018 Reiner Schröer Dr. Reiner Schröer Seite 1 Ref. Luftraum im LSpV Rh-Pf Luftraum Rheinland-Pfalz: Flughafen Frankfurt-Hahn Neues Aktuelles 2016-2018 Luftraum Hahn
MehrStuttgart Luftraum D (nicht CTR)
33 Stuttgart Luftraum D (nicht CTR) 1. Allgemeine Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflugsektoren Innerhalb der nachstehend beschriebenen Sektoren des Luftraumes Klasse D (nicht Kontrollzone) Stuttgart
MehrHerzlich willkommen zum Vortrag Tiroler Luftraum und wie kann ich ihn sicher nutzen
Herzlich willkommen zum Vortrag Tiroler Luftraum und wie kann ich ihn sicher nutzen 1 Seasonopener Innsbruck 2014 10/10/2014 ie aktuelle Novelle der Luftverkehrsregeln dient einerseits dazu, Anflugverfahren
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 56. JAHRGANG LANGEN, 17. JULI 2008 NfL I 169 / 08 Bekanntmachung über die Festlegung von Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung Büro der Nachrichten für Luftfahrer DQS-zertifiziert
MehrPiloteninformation und Sichtflugverfahren. Flugtag Fischamend (LOWF)
AUSTRO CONTROL GmbH LUFTFAHRTINFORMATIONSDIENST Postfach 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA REPUBLIK ÖSTERREICH AUSTRO CONTROL GmbH AERONAUTICAL INFORMATION SERVICE P.O.Box 28 1300 Wien-Flughafen AUSTRIA Phone:
MehrBriefing: Luftraum Uetersen. März/April Howard E. Mills Segelflugreferent, LSV Kreis Pinneberg e.v.
Briefing: Luftraum Uetersen März/April 2017 Howard E. Mills Segelflugreferent, LSV Kreis Pinneberg e.v. Last Update: 8. April 2017 1 Inhalt Luftraum Uetersen: > Segelflugsektoren > Aufgaben des Startleiters
MehrLuftraum Chrigel Markoff, Emmetten
Luftraum 2018 Ziel dieser ppt Ergänzung zur SHV-Luftraumbroschüre Aktueller Stand der Luftraumsituation Zum Selbststudium oder zur Vorführung im Cluboder Flugschulrahmen Stand: Februar 2018 Chrigel Markoff,
MehrLOXT - TULLN-LANGENLEBARN
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH LOXT 2-1 LOXT AD 2.1 ORTSKENNUNG UND NAME DES FLUGPLATZES LOXT AD 2.1 AERODROME LOCATION INDICATOR AND NAME LOXT - TULLN-LANGENLEBARN LOXT AD 2.2 LAGE UND VERWALTUNG DES FLUGPLATZES
MehrWinterkurs LSZF RTF Refresher. ICAO Phraseologie / RMZ LSZG / ZH Terminal
Winterkurs LSZF RTF Refresher ICAO Phraseologie / RMZ LSZG / ZH Terminal Ich stelle mich vor Dagmar Hollerer Jurastudium in Graz (Österreich) CPL / IR & frozen ATPL Skyguide, LAT & ZHAW Fluglehrerin (A)
MehrStellungnahme des Landesverbandes Steiermark Lufträume Graz, Zeltweg, Aigen
Stellungnahme des es Steiermark Lufträume Graz, Zeltweg, Aigen Der Steiermark kommentiert den Entwurf für die Lufträume rund um Graz und Zeltweg, nach Rücksprache mit den betroffenen Sektionen wie folgt.
MehrIm Dialog mit der Flugsicherung. Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen
Im Dialog mit der Flugsicherung Tipps für eine reibungslose Kommunikation und das Vermeiden von Luftraumverletzungen Schwerpunkte Kommunikation und Funk ATC Flugplan und Meldungen Luftraum Hotspots und
MehrÄnderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung)
Änderung luftrechtlicher Vorschriften zum 05. Dezember 2014 aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA-Verordnung) 26.11.2014 AIC IFR 09 16 OCT 2014 Die Durchführungsverordnung (EU) Nr.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 2 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 8. März 2011 Teil II 86. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 2010 (LVR-Novelle 2011) 86. Verordnung der Bundesministerin
MehrLuftrecht. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 3: Luftraumstruktur und Sichtflugregeln
Luftrecht Flugsportverein Unterjesingen e.v. PPL-Unterricht im THURM Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften Teil 3: Luftraumstruktur und Sichtflugregeln Inhaltsverzeichnis Beschreibung Folien Teil
MehrLuftraum-Refresher für Segelflieger
Luftraum-Refresher 2015 für Segelflieger Programm Luftraumstruktur in der Schweiz Sichtflugregeln Spezielle Lufträume für den Segelflug TMA Zürich Bâle TMA Tango-Sektoren Spezielle Lufträume für die Luftwaffe
MehrÄnderung der Luftraumstruktur der Schweiz 2005
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Office fédéral de l'aviation civile (OFAC) Ufficio federale dell'aviazione civile (UFAC) Federal Office for Civil Aviation (FOCA) Luftfahrtentwicklung 32-01/scm Bern,
MehrVORTRAG AEROCLUB NRW. Warum diese Veranstaltung? Luftraumänderungen TMZ mit Hörbereitschaft. ADS-B / Was ist das?
LUFTRAUMTAGE 2018 VORTRAG AEROCLUB NRW Warum diese Veranstaltung? Luftraumänderungen 2018 TMZ mit Hörbereitschaft ADS-B / Was ist das? WARUM DIESE VERANSTALTUNG? Kommunikation von Informationen Erkenntnisse
MehrNAVIGATIONSAUFGABE I
NAVIGATIONSAUFGABE I Planen und berechnen Sie einen Flug von Augsburg über Mindelheim-Mattsies und Nördlingen (Zwischenlandung) nach Landshut! Daten für den Flug: Wetter: CAVOK (Abweichungen hiervon siehe
MehrKontrollflug - Dokumentation (WEST) Höhe der Basis (Wolkenuntergrenze) Kontrollflug bei LANGEN INFORMATION / RADAR anmelden
Kontrollflug - Dokumentation (WEST) Absender Verein: BWLV - Arbeitskreis Sektoren e-mail: ak-sektoren@email.de Kurt Sautter Friedrichstr. 28 72800 Eningen Datum: Verein: ---- Eintragungszeichen des Lfz.:
MehrAero-Club der Schweiz Luftraum Seminar 2014
Luftraum Seminar 2014 2. April 2014/MR Zentralsekretariat AeCS, Lidostrasse 5, 6006 Luzern Luftraum Golf Aero-Club der Schweiz Luftraum Golf in Nachbarländer Aero-Club der Schweiz Schweiz bis 2000 Fuss
MehrSafety Letter. Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall
Safety Letter Zur Erhöhung der Flugsicherheit am Flugplatz Schwäbisch Hall Sehr geehrte Fliegerkameradinnen, sehr geehrte Fliegerkameraden, unser größtes Anliegen als Flugplatzbetreiber ist es, dass Sie
MehrSeason Opener 2013 ATM LOWI
Season Opener 2013 ATM LOWI Michael Wieser Manager ATC Innsbruck DIESER TEXT DIENT DER NAVIGATION Luftraum E Sicherheit kontinuierlich verbessert! Erhöhung der Sicherheit durch: Transponderpflicht Sensibilisierung
MehrLuftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Präsidententreffens George W. BUSH vom Juni 2006 in WIEN
Luftraumsicherungsmaßnahmen anlässlich des Präsidententreffens George W. BUSH vom 20. 22. Juni 2006 in WIEN Sehr geehrte Betriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde! Im ersten Halbjahr 2006 hat Österreich
MehrAustro Control GmbH AIRAC AMDT 161
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH ENR 1.4-1 ENR 1.4 ATS LUFTRAUM-KLASSIFIKATION 1. LUFTRAUM KLASSIFIKATION Innerhalb der FIR WIEN wird der Luftraum in die vier Klassen C, D, E und G eingeteilt, die den diesbezüglichen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. März 2017 Teil II
1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. März 2017 Teil II 68. Verordnung: Änderung der Luftverkehrsregeln 2014 (LVR-Novelle 2017) 68. Verordnung des Bundesministers
MehrLuftraumstruktur. In Deutschland von Rainer Bauernfeind für segelflug.de. Stand: 05.05.2002. Rainer Bauernfeind
Luftraumstruktur In Deutschland von Rainer Bauernfeind für www.segelflug segelflug.de Stand: 05.05.2002 Luftraumstruktur über Deutschland Grundstruktur (G-E-C) Einführung von D(CTR) D Einführung von C
MehrBeschränkungen für den zivilen Flugverkehr
Übung des Österreichischen Bundesheers Schutz VIP-Transport Beschränkungen für den zivilen Flugverkehr vom 07. 09. März 2017 Raum WALDVIERTEL/NÖ Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter, sehr geehrte Flugsportfreunde!
MehrM i t t e i l u n g 006 / über
M i t t e i l u n g 006 / 2018 über die Voraussetzungen zur vereinfachten Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung des Segelflugbetriebs an den Flugplätzen Langenfeld und Radevormwald
MehrVEREINBARUNG. Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen bei aktiven BRAVO BRAVO Sektoren
skyguide : : VEREINBARUNG zwischen SKYGUIDE GRENCHEN der RFP Jura-Grenchen AG der Segel- und Motorfluggruppe Grenchen und Segelfluggruppe Solothurn betreffend den Segelflugbetrieb innerhalb der CTR Grenchen
MehrVerkehrsentwicklung in Deutschland
Verkehrsentwicklung in Deutschland 1986-2007 Verkehrsentwicklung im deutschen Luftraum Luftverkehrs- Entwicklung in Europa 2000 Ein Luftverkehrstag in Deutschland 2010 Verkehrsentwicklung im deutschen
MehrBEISPIEL-ANGABEN für den FUNKUNTERRICHT mit
BEISPIEL-ANGABEN für den FUNKUNTERRICHT mit DGLIV Piper 34 Fliegen sie VFR von Graz nach Linz. Frequenz: Graz 118,200 (auf Englisch) Linz 118,800 (auf Deutsch) GBSGT Cessna 210 Fliegen sie VFR von Wien
MehrFIS Flight Information Service
FIS Flight Information Service Cleared to enter Allgemeines Lufträume, die wir, als VFR-Pilot, nicht ohne Freigabe befliegen dürfen, sind in Deutschland C, D Kontrollzone und D nicht Kontrollzone. In anderen
MehrWillkommen bei der VACC-Austria zum VFR Tuesday
Willkommen bei der VACC-Austria zum VFR Tuesday Die Strecke führt über drei Etappen durch die eisige Herbstlandschaft Österreichs von Salzburg über das Großglocknermassiv nach Klagenfurt in Kärnten. Die
MehrFor flight simulation use only!
For flight simulation use only! Linz Procedures v0.9 IVAO AT 1 Index 1 Verfügbare Stationen Seite 3 2 Einstellungen in der ATC-Box Seite 3 3 Squawk Vergabe Seite 4 3.1 Transition Altitude und Transition
MehrLUFTRAUMSICHERUNG. 5. Juni 2018 in WIEN. Besuch des Präsidenten der russischen Föderation. Eine Information der. Österreichischen Luftstreitkräfte
Besuch des Präsidenten der russischen Föderation 5. Juni 2018 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer,
MehrEU-Ratsvorsitz LUFTRAUMSICHERUNG
EU-Ratsvorsitz 17. 18. Dezember 2018 in WIEN LUFTRAUMSICHERUNG Eine Information der Österreichischen Luftstreitkräfte Sehr geehrte Flugplatzbetriebsleiter und Luftfahrtunternehmer, geschätzte Flugsportfreunde!
MehrSERA was heißt das überhaupt?
SERA was heißt das überhaupt? SERA ist eine Abkürzung und steht für Standardised European Rules of the Air. Gemeint ist eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (Link), die in weiten Teilen
MehrBAHNHOFSMEDIEN SeRIeN BaHNHOFSPLaKaTe
BAHNHOFSMEDIEN SeRIeN BaHNHOFSPLaKaTe Freistadt Ried i. Innkreis Linz Braunau Wels Steyr Salzburg Vöcklabruck Bad Ischl Ennspongau St. Johann Zell l am See im Pongau Tamsweg Bad Hofgastein Waidhofen a.d.
MehrLOWL LNZ Linz Version Juni 2015
LOWL LNZ Linz Version 1.06 07. Juni 2015 2 3 3 3 4 4 4 5 6 6 7 7 7 8 9 10 11 IVAO Austria Hope to see you in Austrian skies flying with friends! Seite 1 von 11 Allgemeine Informationen: Linz ist nach Wien
MehrPiloten Refresher Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF
Piloten Refresher 2016 Neuerungen im Bereich Luftraumstruktur / RTF Luftraumverletzungen CTR2 LSZH / TMA 14 & 15 neu HX ZH Terminal 127.750 LPC "news" 2 Luftraumverletzungen 2014 2008 278 2009 302 + 24
MehrSegelflugbetrieb innerhalb CTR Grenchen bei aktivierten BRAVO BRAVO Sektoren
Segelflugbetrieb innerhalb CTR Grenchen bei aktivierten BRAVO BRAVO Sektoren version Distributed and signed V3.0 Vereinbarung zwischen Skyguide Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische
MehrNACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I
NfL I 32/07 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I 55. Jahrgang Langen, 1. Februar 2007 Dritte Änderung der Bekanntmachung über die Einrichtung von Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder
MehrIFR-Flugbetrieb im unkontrollierten Luftraum
IFR-Flugbetrieb im unkontrollierten Luftraum Situationsbeschreibung /Problemanalyse 22.03.2011 Uwe Kotzan www.idrf.de 1 Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Situation in Europa 3. Luftraum F in Deutschland
Mehr