Energie-Kolloquium Energieeffizienz im Wohnungsbestand Hamburger Modernisierungsförderung 2009

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1 Energie-Kolloquium Energieeffizienz im Wohnungsbestand Hamburger Modernisierungsförderung 2009 Referentin: Dipl.-Ing. Marion Koch

2 ÜBERSICHT g Modernisierung von Mietwohngebäuden g Wärmeschutz im Gebäudebestand g Energiesparendes Bauen g Wohnungswirtschaftliche Programme der KfW Folie 1

3 Modernisierung von Mietwohngebäuden Programmübersicht Programm A Klimaschutzprogramm plus Bausteinförderung Programm B Großes Modernisierungsprogramm C Programm C (Förderrichtlinie Mietwohnungsneubau) Änderung und Erweiterung Programm D Modernisierung in Sanierungsgebieten Folie 2

4 Programm A Klimaschutzprogramm Energiesparmaßnahmen an Mietwohngebäuden Folie 3

5 Förderangebot Laufender Zuschuss für f r einen Zeitraum von 6 Jahren g Teil 1 für die Verminderung des Jahresheizwärmebedarfs Zuschuss: 0,20 bis 0,50 je eingesparte kwh g Teil 2 für sonstige energetische Modernisierung: pauschale Zuschüsse z.b. 250,- pro Wohnung für die Modernisierung der Heizzentrale Grundlage für die Berechnung der Zuschusshöhe: - Hamburger Energiepass - Angabe der Investitionskosten für die energetische Modernisierung - Anforderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): die Förderung (Subventionsbarwert) kann auf 20% - 40% der Investitionskosten beschränkt werden. Dadurch ergeben sich keine Miet- und Belegungsbindungen! Folie 4

6 Teil 1 Energetische Modernisierung Folie 5

7 Maßnahmen zur Energieeinsparung Spezifischer Jahres- Heizwärmebedarf nach der Maßnahme in [kwh/m²a] Energieeinsparung laut Hamburger Energiepass in % < > bis 80 0,20 0,30 0,40 < 80 0,30 0,40 0,50 Folie 6

8 Teil 2 Bausteinförderung Zuschuss für sonstige energetische Modernisierungsmaßnahmen Folie 7

9 Folie 8

10 Förderbeispiel Jahresheizwärmebedarf vor Modernisierung Jahresheizwärmebedarf nach Modernisierung Energieeinsparung WK-Zuschuss, Teil 1= kwh x 0,50 Euro/kWh kwh kwh kwh Euro Erneuerung der Heizungsanlage 79 WE x Euro Energiepass für 79 WE davon 40% 760 Euro WK-Zuschuss Teil Euro WK-Zuschuss gesamt Euro Baujahr WE Folie 9

11 Programm B Großes Modernisierungs- Programm Umfassende Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen Bezugsfertigkeit bis Folie 10

12 Förderangebot Zuschuss in Höhe von max. 50% (350 /m² Wohnfläche) der förderfähigen Modernisierungskosten Auszahlung über einen Zeitraum von 9 Jahren B Nachweis über die förderfähigen Gesamtkosten von mind. 400 Euro/m² Wohnfläche Mietpreisbindung von 6,50 (Ø Netto-Kalt Miete) neu: Belegungsbindung von 10 Jahren Folie 11

13 Förderbeispiel Modernisierung und Instandsetzung von 48 Wohnungen mit ǿ 65 m² Wfl. g anerkannte Gesamtkosten g WK-Zuschuss ,- Euro ,- Euro ,- Euro/WE Die WK unterstützt 9 Jahre lang die Miete mit rd. 3,- Euro/m² Wohnfläche Folie 12

14 Hamburger Energiepass Folie 13

15 Kernanforderungen g Jahresheizwärmebedarf 100 kwh/m²a (Nachweis über den Hamburger Energiepass) g Senkung des spezifischen Jahres-Heizwärmebedarfes von mindestens 25 kwh/m²a g U-Werte der Umfassungsbauteile Außenwände Dächer Kellerdecke Fenster 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,40 W/(m²K) 1,40 W/(m²K) g zentrale Beheizung und Warmwasserversorgung Folie 14

16 ÜBERSICHT g Modernisierung von Mietwohngebäuden g Wärmeschutz im Gebäudebestand g Energiesparendes Bauen g Wohnungswirtschaftliche Programme der KfW Folie 15

17 Wärmeschutz im Gebäudebestand Gegenstand der Förderung Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden bis zu 2 WE Wohnungseigentümergemeinschaften Gewerbe und sonstige Objekte Energieberatung Beratungs-Check: 2-stündige vor Ort Beratung, Kosten 185 Euro Hamburger Energiepass: in Verbindung mit Beratungs-Check, Kosten bei 2 WE z. B. 475 Euro Folie 16

18 Förderhöhe Wärmeschutzmaßnahmen bauteilbezogene Zuschüsse bezogen auf die gedämmte Fläche, bzw. Fensterfläche Außendämmung der Außenwände 7,50 /m² Kerndämmung zweischaliger Außenwände 4,00 /m² Dämmung der Kellerdecke, -sohle oder der Grundfläche 4,00 /m² Dämmung von Dächern oder obersten Geschossdecken 6,00 /m² Einbau von Wärmeschutzfenstern (nur in Verbindung mit der Dämmung Außenwand) 15,00 /m² Komplett-Modernisierungen: die bauteilbezogenen Fördersätze werden verdoppelt, wenn die Maßnahmen zu einer Senkung des Jahresheizenergiebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand führen. 40% Zuschuss für den Beratungs-Check und den Hamburger Energiepass Folie 17

19 Förderung Voraussetzungen Erstellung des Energiepasses von einem lizenzierten Büro Einhaltung von U-Werten Einhaltung von Mindest-Dämmschichtdicken Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden ab Euro Fördersumme ist ein Hamburger Energiepass verpflichtend Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen Begrenzung der Förderung max. 35% der Gesamtkosten der Baumaßnahme Bagatellgrenze = Mindest-Fördersumme 500,- je Antragsteller max ,- pro Kalenderjahr Erfolgskontrolle Anspruch auf Auszahlung 1 Jahr nach Bescheiderteilung Jahresabrechnung des Heizenergieverbrauchs über zwei Jahre an die WK senden. Bis zu dieser Meldung werden 100 Euro des Zuschussbetrages zurück behalten. Folie 18

20 ÜBERSICHT g Modernisierung von Mietwohngebäuden g Wärmeschutz im Gebäudebestand g Energiesparendes Bauen g Wohnungswirtschaftliche Programme der KfW Folie 19

21 Energiesparendes Bauen 2009 Förderung Mietwohngebäude gefördert wird der Neubau sowie umfangreiche Erweiterungen von energetisch optimierten Miet- und Genossenschaftswohngebäuden und von Studierendenwohneinrichtungen Eigenheime gefördert wird der freifinanzierte Neubau oder Ersterwerb von energetisch optimierten, selbstgenutztem Wohneigentum sowie deren energetisch optimierte Erweiterung Folie 20

22 Voraussetzungen: energetischer Gebäudestandard KfW-Effizienzhaus 55 der Jahresprimär-Energiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust H T darf max. 55% der gem. EnEV 2007 zugelassenen Höchstwerte betragen und der Jahresprimär-Energiebedarf Qp darf max. 40 kwh pro m² Nutzfläche A N und Jahr betragen Passivhaus der Jahresprimär-Energiebedarf Qp darf max. 40 kwh pro m² Nutzfläche A N und Jahr betragen und der Jahres-Heizwärmebedarf Q h darf nicht mehr als 15 kwh pro m² Wohnfläche betragen Nachweis über das Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) Folie 21

23 Voraussetzungen: Qualitätssicherung Die erforderlichen Kennzahlen werden nur erreicht, wenn die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Heiztechnik optimal aufeinander abgestimmt sind. Der Nachweis über die energetischen Anforderungen ist durch ein Testat eines von der WK autorisierten Qualitätssicherers Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Der Qualitätssicherer hat eine beratende und prüfende Funktion, er darf nicht mit weiteren Planungs- oder Werkleistungen für das Objekt beauftragt werden. Der Bauherr beauftragt und vergütet die Leistungen der Qualitätssicherung. Dem Vertrag ist der Leistungskatalog nach den von der WK festgelegten Stufen A,B oder C zugrunde zu legen. Folie 22

24 Voraussetzungen: technische Anforderungen Es ist eine Anlage zur kontrollierten Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung einzubauen. Vor Abschluss des Innenausbaus ist durch den Bauherrn eine messtechnische Prüfung der Luftdichtheit der Außenbauteile (Blower- Door Test) zu beauftragen. Es ist eine zentrale Heizungsanlage oder Fernwärmeanlagen mit verbundener Warmwasserversorgung einzubauen. Es ist ein hydraulischer Druckabgleich vorzunehmen Nachweise über einen Energiebedarfsausweis Hinweis: bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie Ziffer 4.1 bis 4.4 ist eine Vertragsstrafe zu zahlen Folie 23

25 Höhe der Förderung KfW-Effizienzhaus 55 Zuschuss in Höhe von 190 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche Passivhaus Zuschuss in Höhe von 240 Euro/m² förderfähiger Wohnfläche - maximale förderfähige Wohnfläche von 130 m² je WE - Zahlung nach Fertigstellung und Vorlage des Testats - Zuschuss verteilt über 10 Jahre - Auszahlung vierteljährlich im Voraus - Kostenbeitrag in Höhe von 1% des Zuschussbetrages Zusätzlich gelten die EU-Richtlinien zur Bemessung der Beihilfeintensität Folie 24

26 EU-Richtlinie Beispiel für frei finanzierte Mietwohnungen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Die Förderung wird gemäß Artikel 21 Absatz 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung beschränkt. Der Investor hat die Investitionskosten für die energetischen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis ist Grundlage für die Zuschussberechnung und Begrenzung. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben. Diese Gruppe erhalten Zuschüsse von maximal 40% der energetischen Investitionskosten. Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben. Diese Unternehmen können Zuschüsse von maximal 30% der energetischen Investitionskosten erhalten. Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen können Zuschüsse bis maximal 20% der energetischen Investitionskosten erhalten. Folie 25

27 ÜBERSICHT g Modernisierung von Mietwohngebäuden g Wärmeschutz im Gebäudebestand g Energiesparendes Bauen g Wohnungswirtschaftliche Programme der KfW Folie 26

28 Änderungen der KfW Förderung ab Ökologisch Bauen Bauen Energieeffizient Bauen Bauen CO²-Gebäudesanierung Wohnraum Modernisieren OKÖ OKÖPLUS Energieeffizient Sanieren Wohnraum Modernisieren Standard Wohnraum Modernisieren Standard & Altersgerecht Umbauen Folie 27

29 Energieeffizient Bauen Neubau von KfW-Effizienzhäusern 55 Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust max. 55% der nach EnEV 2007 zulässigen Werte und Jahres-Primärenergiebedarf max. 40 kwh pro m² Gebäudenutzfläche Neubau von KfW-Effizienzhäusern 70 Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust max. 70% der nach EnEV 2007 zulässigen Werte und Jahres-Primärenergiebedarf max. 60 kwh pro m² Gebäudenutzfläche Folie 28

30 Energieeffizient Bauen Wer? Was? Wie? Bauherren und Erwerber neuer Wohngebäude zur Selbstnutzung oder zur Vermietung Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Wohngebäuden, Wohn-, Alten und Pflegeheime Als Herstellung gilt auch die Erweiterung sowie Umwidmung Darlehen bis max ,-- je Wohneinheit Folie 29

31 Energieeffizient Bauen Konditionen Zinsen: kapitalmarktabhängig am KfW-Effizienzhaus 55: 2,80% effektiv 2,83% (30/5/10) Auszahlung: Tilgung: Abruffrist: Bereitstellungszinsen: 100 % der Darlehenssumme Kreditlaufzeiten 10 bis 30 Jahre 12 Monate während der Abruffrist keine, mit Beginn des 13. Monats 0,25% pro Monat Folie 30

32 Energieeffizient Sanieren Kategorie: Effizienzhäuser KfW-Effizienzhäuser 100 Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust max. 100% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte, entspricht EnEV Neubauniveau KfW-Effizienzhäuser 70 Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust max. 70% der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte Folie 31

33 Energieeffizient Sanieren Wer? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden Was? Maßnahmen an Wohngebäuden, Wohn-, Alten und Pflegeheimen (Bauantrag vor bisher 12/83) Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller Erneuerung der Fenster Einbau einer Lüftungsanlage Austausch der Heizung einschl. Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B Folie 32

34 Energieeffizient Sanieren Wie? KfW Effizienzhäuser 70 und 100 mit Krediten bis zur Höhe der Investitionssumme, maximal ,-- je Wohneinheit (maßgeblich ist die Wohnungsanzahl vor Sanierung) Kategorie: Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen mit Krediten bis zur Höhe der Investitionssumme, maximal ,-- je Wohneinheit (maßgeblich ist die Wohnungsanzahl vor Sanierung) Folie 33

35 Energieeffizient Sanieren Konditionen Zinsen: kapitalmarktabhängig am Effizienzhaus 70/100 1,70% effektiv 1,71% (30/5/10) Einzelmaßnahmen 2,80% effektiv 2,83% (30/5/10) Auszahlung: Tilgung: Abruffrist: Bereitstellungszinsen: 100 % der Darlehenssumme Kreditlaufzeiten 10 bis 30 Jahre 12 Monate während der Abruffrist keine, mit Beginn des 13. Monats 0,25% pro Monat Folie 34

36 Energieeffizient Sanieren Tilgungszuschuss KfW-Effizienzhaus 100 Mit dem Nachweis der Einhaltung des Standards wird ein Tilgungszuschuss von 5 % gewährt Die Mittelverwendungsnachweise sowie die Bestätigung des Sachverständigen über die antragsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahmen müssen innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens der KfW vorgelegt werden KfW-Effizienzhaus 70 Mit dem Nachweis der Einhaltung des Standards wird ein Tilgungszuschuss von 12,5% gewährt Folie 35

37 Wohnraum Modernisieren Standard & Altersgerecht Umbauen Wer? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden Was? Standard Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung Loggien, Aufzüge, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen, Außenanlagen, Kinderspielplätze Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierender/Barrierefreier Umbau von Wohnungs- und Gebäudezugängen Barrierereduzierende/barrierefreie Anpassung des Wohnumfeldes, Einrichtung von Gruppen- und Gemeinschaftsräumen Anbau von Aufzugstürmen, Wohnflächenerweiterung und Wohnflächenteilung Folie 36

38 Wohnraum Modernisieren Standard & Altersgerecht Umbauen Wie? Standard mit Krediten bis zur Höhe der Investitionssumme, maximal ,-- je Wohneinheit Altersgerecht Umbauen mit Krediten bis zur Höhe der Investitionssumme, maximal ,-- je Wohneinheit Folie 37

39 Wohnraum Modernisieren Standard Konditionen Zinsen: kapitalmarktabhängig am Wohnraum Mod. Standard: 3,95% effektiv 4,54% (30/5/10) Auszahlung: Abruffrist: Tilgung: 96 % der Darlehenssumme 12 Monate Kreditlaufzeiten 10 bis 30 Jahre Bereitstellungszinsen: 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusagedatum Folie 38

40 Wohnraum Modernisieren Altersgerecht Umbauen Konditionen Zinsen: kapitalmarktabhängig am Altersgerecht Umbauen: 2,80% effektiv 2,83% (30/5/10) Auszahlung: Abruffrist: Tilgung: Bereitstellungszinsen: 100 % der Darlehenssumme 12 Monate Kreditlaufzeiten 10 bis 30 Jahre während der Abruffrist keine, mit Beginn des 13. Monats 0,25% pro Monat Folie 39

41 Kombinationsmöglichkeiten aus Bundes- und Landesfördermitteln Folie 40

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Telefon Internet: Folie 41

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