Regeln für den Kinderchor der Deutschen Oper Berlin

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1 1 Proben und Vorstellungen 1. Ihr Kind ist bitte ca. 15 Minuten vor Probenbeginn im Restaurant der Deutschen Oper, wo es gemeinsam mit den anderen Kindern zur Probe begleitet wird. Nach Beendigung der Proben werden die Kinder von einer Aufsichtsperson in das Restaurant begleitet und werden dort von den Eltern abgeholt. 2. Zu allen Proben und Aufführungen dürfen keine weiteren Personen mitgebracht werden (z. B. Freunde, Eltern, etc.). Um das konzentrierte Proben und die Vorbereitung der Aufführungen nicht durch unnötige Ablenkung zu stören, halten sich Eltern und Bekannte nicht in den Proberäumen und Garderoben auf. 3. Über die Proben- und Aufführungstermine werden Sie jeweils zu Beginn eines neuen Monats durch den Monatsprobenplan des Kinderchores informiert, der Ihnen per zugesendet wird. Kurzfristige Probenänderungen werden Ihnen ebenfalls per mitgeteilt. Der Kinderchorleiter steht Ihnen zu persönlichen telefonischen Absprachen unter der Rufnummer 030/ zur Verfügung. 4. Ihr Kind darf sich auf dem Gelände der Oper nur in Begleitung einer Aufsichtsperson der Deutschen Oper Berlin bewegen. 5. Wenn Ihr Kind an einer Vorstellung teilnimmt, muss es sich an die folgenden Regeln halten, damit ein reibungsloser Ablauf der Aufführung gewährleistet werden kann: (1) Bitte am Aufführungstag pünktlich zu dem von der Deutschen Oper festgelegten Termin am vereinbarten Treffpunkt sein. (2) Während der Aufführung darf im Bühnenbereich nicht gesprochen werden. (3) Die Mitnahme von persönlichen Gegenständen auf die Bühne ist nicht erlaubt. (4) Im Bühnenbereich darf nicht gegessen oder getrunken werden. (5) Die Bühne darf nur auf Anweisung des Inspizienten bzw. einer sonstigen Aufsichtsperson der Deutschen Oper Berlin betreten werden. (6) Nach Beendigung des Auftritts wird Ihr Kind durch den Kinderchorleiter bzw. eine sonstige Aufsichtsperson in das Restaurant begleitet und wird dort von Ihnen abgeholt. (7) Den Anweisungen der Verantwortlichen der Deutschen Oper Berlin ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. 2 Einsatz und Dienstzeiten An welchen Tagen, in welchen Vorstellungen und wie häufig das Kind eingesetzt wird, liegt in der Entscheidung der Chordirektion der Deutschen Oper Berlin. Welcher Dienst als ein kurzer und welcher als ein langer Dienst angesehen wird, entscheidet die Chordirektion der Deutschen Oper Berlin. Seite 1 von 5

2 3 Vergütung Die Kinder werden nach Zeitaufwand honoriert. Es gibt einen kurzen und einen langen Dienst. Im kurzen Dienst erhalten die Kinder ein Honorar in Höhe von 20,00 Euro, bei den längeren Vorstellungen 30,00 Euro. Die Proben werden nicht vergütet. Die Vergütung wird ausschließlich bargeldlos einmal pro Monat durch eine Überweisung auf das für jedes Kind bei der Berliner Volksbank einzurichtende Giro-Konto ausbezahlt. 4 Stimmbildung 1. Die Mitglieder des Kinderchores der Deutschen Oper Berlin erhalten einmal monatlich für 30 Minuten Stimmbildung. 2. Die Stimmbildung vermittelt den Kindern sängerisches Körpergefühl, beugt gesundheitlichen Schäden an den Stimmbändern durch die hohe stimmliche Beanspruchung vor und verbessert vor allem die Klangqualität des Kinderchores der Deutschen Oper Berlin. 3. Die Stimmbildung wird von dem Kinderchorleiter und Mitgliedern des Chores der Deutschen Oper Berlin durchgeführt. 4. Die Mitglieder des Kinderchores belegen ihre Teilnahme an der Stimmbildung mit ihrer Unterschrift auf einem Formblatt. 5. Von den Mitgliedern des Kinderchores der Deutschen Oper Berlin ist pro Schulhalbjahr (01. September bis 31. Januar und 01. Februar bis 30. Juni) ein Kostenbeitrag in Höhe von 37,50 zu zahlen (insgesamt 75,00 Jahresgebühr). Dieser wird jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres auf das Konto der Deutschen Oper Berlin überwiesen (Bankverbindung: Berliner Bank, IBAN: DE , BIC: DEUTDEDB110 ). Bitte geben Sie für eine bessere Übersicht der Zahlungseingänge bei jeder Überweisung als Verwendungszweck unbedingt an: Vor- und Nachname des Kindes, KChor Stibi. 6. In Ausnahmefällen kann aus sozialen Gründen seitens der Deutschen Oper Berlin von der Erhebung eines Kostenbeitrags für die Stimmbildung abgesehen werden. 5 Verpflegung Ihr Kind kann an den Proben- und Aufführungstagen im Restaurant Deutsche Oper (rdo) zu vergünstigten Mitarbeiterpreisen essen und trinken. Es sollte dazu unbedingt seinen Kinderchorausweis bei sich führen. Ohne ihren Ausweis erhalten die Kinder Verpflegung zu den regulären Restaurantpreisen. 6 Besuch von Vorstellungen 1. Ihr Kind kann Vorstellungen der Deutschen Oper Berlin, an denen es selbst nicht mitwirkt, zu vergünstigten Konditionen besuchen. Es können mit dem Kinderchorausweis eine ermäßigte Karte zu 15,00 Euro sowie eine um 50 % ermäßigte Steuerkarte für eine Begleitperson beantragt werden. Die Karten können ab einer Woche vor der Vorstellung Seite 2 von 5

3 an der Theaterkasse gegen Vorlage des Kinderchorausweises abgeholt werden. An der Abendkasse (jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn) können hingegen keine ermäßigten Karten ausgegeben werden. Neben der ermäßigten Steuerkarte für eine Begleitperson erhalten Eltern, Verwandte und Freunde keine weiteren vergünstigten Karten über ihre Kinder. 2. Für Vorstellungen, an denen die Kinder selbst mitwirken, erhalten sie in der Regel keine ermäßigten Karten. Ausnahmen sind freigegebene Vorstellungen (diese sind den Aushängen im Informationskasten der Intendanz in der Nähe des Bühneneingangs zu entnehmen). Für freigegebene Vorstellungen können mit dem Kinderchorausweis zwei Mitarbeiterkarten zu 15,00 Euro beantragt werden. 7 Versicherungsschutz Ihr Kind ist während seines Aufenthalts / Einsatzes an unserem Haus sowie auf dem Hin- und Rückweg zwischen Wohnstätte und Oper über die Deutsche Oper Berlin versichert (Unfallversicherungsschutz). 8 Krankheiten / sonstige Verhinderung 1. Bitte informieren Sie die Verantwortlichen des Kinderchores rechtzeitig, falls Ihr Kind über chronische Krankheiten oder Allergien verfügt, auf die beim Einsatz ihres Kindes Rücksicht genommen werden muss. 2. Sollte Ihr Kind an einer Probe oder Aufführung aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich (am ersten Tag nach Beginn der Erkrankung) die Verantwortlichen des Kinderchores, damit diese rechtzeitig für Ersatz sorgen können. 9 Arbeitschutzbestimmungen 1. Der Tätigkeit Ihres Kindes an der Deutschen Oper Berlin unterliegt den Bestimmungen des 6 Jugendarbeitsschutzgesetz für die Beschäftigung und damit der Aufsicht des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin. 2. Eine Bewilligung der Beschäftigung Ihres Kindes im Kinderchor der Deutschen Oper Berlin muss durch das Landesamt erteilt werden. Sie wird für maximal ein halbes Jahr erteilt und muss dann halbjährig erneuert werden. 3. Eine Bewilligung vom Landesamt wird nur nach Vorlage einer Einverständniserklärung der Eltern, der Schule, des Arztes und des Jugendamtes erteilt. Bitte holen Sie daher einmal im halben Jahr bei den genannten Stellen für Ihr Kind die entsprechenden Einverständniserklärungen ein und reichen diese rechtzeitig beim Kinderchorleiter ein. Hierzu benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches Ihnen vom Kinderchorbüro ausgehändigt wird. Hinsichtlich der erforderlichen Einverständniserklärung des Seite 3 von 5

4 Arztes ist zu beachten, dass diese bei Einholung der Bewilligung beim Landesamt durch die Oper (vgl. Nr. 5) nicht älter als 3 Monate sein darf. 4. Ohne die rechtzeitige Abgabe des Formulars bei der Oper darf Ihr Kind nicht im Kinderchor eingesetzt werden. 5. Sobald der Deutschen Oper Berlin das Formular mit den entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegt, erfolgt eine Einholung der Bewilligung beim Landesamt durch die Oper. 6. Wird von einer der beteiligten Stellen die positive Stellungnahme für die Beschäftigung des Kindes widerrufen, endet damit nach Bekanntgabe des Widerrufes automatisch der Einsatz des Kindes bei Veranstaltungen der Deutschen Oper Berlin. 7. Generell wird darauf geachtet, dass Kinder nur außerhalb der Schulzeit beschäftigt werden. Mitunter, insbesondere in der Endprobenphase von Neuproduktionen, lässt sich die Notwendigkeit des Einsatzes der in den Produktionen beteiligten Kinder bei Vormittagsproben auf der Hauptbühne jedoch nicht vermeiden. 8. Die Bewilligung des Landesamtes ist u. a. mit folgenden Auflagen verbunden, die von der Deutschen Oper Berlin uneingeschränkt befolgt werden: (1) Die Kinder dürfen an maximal sechs Vorstellungen pro Monat und den dazugehörigen Proben teilnehmen. (2) Innerhalb eines halben Jahres dürfen die Kinder maximal 30 Vorstellungen absolvieren. (3) Die Beschäftigung bei den Auftritten und Proben dürfen nicht länger als 4 Stunden pro Tag dauern. (4) Die Deutsche Oper Berlin hat eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestellen, die für die dauernde Beaufsichtigung der Kinder während der Auftritte und Proben zu sorgen hat. 10 Patenschaft des Opernchors Um den jungen neuen»kollegen«den Weg in die zunächst ungewohnte Welt eines Opernhauses ein wenig zu erleichtern, werden Mitglieder des Opernchores der Deutschen Oper Berlin Patenschaften für einzelne Kinder des Kinderchores übernehmen. Der für ihr Kind zuständige Pate wird Ihnen von der Deutschen Oper rechtzeitig mitgeteilt. 11 Fehlverhalten / Ausschluss aus dem Kinderchor Den Anweisungen der Verantwortlichen des Kinderchores und den hier aufgeführten Regelungen 1 bis 10 ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Deutsche Oper Berlin vor, Ihr Kind von einzelnen Proben bzw. Vorstellungen auszuschließen. In besonders schwerwiegenden Fällen (z.b. unangemessenes Verhalten wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Verletzung anderer Kinder) kann Ihr Kind aus dem Kinderchor ausgeschlossen werden. Seite 4 von 5

5 Name des Kindes in Druckbuchstaben: Einverständniserklärung Ich habe die Regelungen für den Kinderchor der Deutschen Oper Berlin aufmerksam gelesen und ihren Inhalt zur Kenntnis genommen und werde diese so auch an mein Kind weitergeben. Ich bin mit der Gültigkeit dieser Regelungen einverstanden, verpflichte mich zu Ihrer Einhaltung und werde dafür Sorge tragen, dass auch mein Kind diesen Folge leisten wird. Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten Seite 5 von 5

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