Eigene MC-Fragen II "Warum Diversität?"

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1 Eigene MC-Fragen II "Warum Diversität?" 1. Hans und Petra haben jeweils Kinder mit in die Ehe gebracht. Dies ist ein Beispiel für [a] den subtilen gegenseitigen Einfluss von Stereotypen und Vorurteilen. [b] ethnisch-kulturelle Diversifizierung im gesellschaftlichen Leben. [c] Diversifizierung im sozialen Umfeld im gesellschaftlichen Leben. [d] politische Veränderungsprozesse in der deutschen Gesellschaft. [e] ein Mission Statement im gesellschaftlichen Leben. 2. Im Zusammenhang mit "Diversity Managment" ist zutreffend? [a] Primäres Ziel des Diversity Managements ist es, ein Klima der Wertschätzng in Unternehmen zu erreichen, welches die Mitarbeiter/innen dazu motiviert, ihre unterschiedlichen und vielfältigen Ressourcen in den gemeinsamen Arbeitsprozess einzubringen. [b] Ein Leitgedanke des Diversity Managements ist die Sicherung von Teilhabe und der Schutz vor Diskrimierungen. [c] Zentrales Element psychologisch fundierte Diversity Management Ansätze ist die Sensibilisierung für Antidiskriminierungspolicies. [d] Diversity Management ist kein Selbstläufer und Bedarf der Implementierung von Mission Statements. [e] Psychologisch fundierte Diversity Management Ansätze finden sich auch in Bildungsinstitutionen oder in de stadtteilorientierten Arbeit; dabei hat Diversität das Potential eines ökonomischen und sozialen Nutzens. 3. Primäres psychologisch fundierter Diversity Management Ansätze ist es, [a] eine Klima der Wertschätzung in Unternehmen zu erreichen. [b] die Überlegenheit homogener Arbeitsgruppen zu fördern. [c] die Produktionsgewinne von Unternehmen und Institutionen zu maximieren. [d] Antidiskriminierungspolicies zu implementieren. [e] die Sicherung von Teilhabe und den Schutz vor Diskriminierung zu sichern. 1

2 4. Zwei wichtige Einflussfaktoren für die Diversifikation im europäischen Bildungsraum lauten [a] ökonomische und sozial-politische Aspekte [b] Kommunikation und Kooperation [c] demografischer Wandel und Internationalisierung [d] Bildung und Partizipation [e] nationale und transnationale Bildungsziele 5. Jana stammt aus Russland, ist ausgebildete Krankenschwester mit Realschulabschluss, ist körperlich behindert, hat aufgrund ihrer derzeitigen Arbeitslosigkeit nur ein geringes Einkommen. Welche gesetzlichen Regelungen sind für Jana im Allgemeinen nicht von Nutzen und wenn sie trotz ihrer persönlichen Lage ein Studium absolvieren möchte? [a] Berufsbildungshochschulzugangsverordnung [b] Landesgleichstellungsgesetze (LGG) [c] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) [d] Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [e] Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) 6. Frau S. ist als Beratungspsychologin tätig, ihre Klienten/innen stammen z. T. aus anderen Kulturen. Welche Fähigkeit ist für Frau S. nicht erforderlich, um als kompetente und kulturell versierte Beratungspsychologin zu gelten? [a] Orientierung an der Präambel der Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP [b] adäquates Wissen über unterschiedliche Kulturen und soziale Gruppen [c] Orientierung an den Art. 1 und 2 des GG [d] Bewusstsein um persönliche Einstellungen gegenüber sozial und kulturell unterschiedlichen Gruppen [e] Minoritäten den Zugang zu verschlossenen gesellschaftlichen Ressourcen ermöglichen. 7. Welche "Gruppe" wird in den Gleichbehandlungsrichtlinien der EU nicht explizit erwähnt? [a] Antirassismus [b] Gleichbehandlung der Geschlechter außerhalb der Arbeitswelt [c] Gleichbehandlung verschiedener Gruppen außerhalb der Arbeitswelt [d] Gleichbehandlung der Geschlechter in der Arbeitswelt [e] Gleichbehandlung verschiedener Gruppen im Beruf 2

3 8. Welche Aussage zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Policies im Zusammenhang mit Diversität ist nicht zutreffend? [a] Das Grundgesetz (GG) verankert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Diskriminierungsverbote als Grundrechte im Artikel 3. [b] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basiert auf 4 Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäischen Union. [c] Auf Länderebene gibt es Gesetze zur Gelichstellung von Geschlechtern sowie Menschen mit Behinderungen zur genaueren Umsetzung des AGG. [d] Das AGG differenziert die Grundrechte Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung weiter aus. [e] Das AGG beschreibt vor allem arbeitsrechtliche Aspekte näher und legt außerdem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fest und beschreibt diese. 9. Welche Aussage zur Hochschulgesetzgebung ist nicht zutreffend? [a] Ziel der Hochschulgesetzgebung ist die Gestaltung eines diskriminierungsfreien Raums [b] in dem Studierende eine individuelle [c] und emanzipatorische Entwicklung ihrer Studienziele [d] sowie ihrer Persönlichkeit verwirklichen können. [e] Die Hochschulgesetzgebung ist auf Länderebene durch eine Vielzahl von Initiativen darauf ausgerichtet, die Diversität der Studierenden zu berücksichtigen. 10. Frau K. behandelt im Rahmen ihrer Tätigkeit als psychologische Beraterin den Afrikaner Herrn M. Sie befürchtet, Herr M. könnte ihr gegenüber Vorurteile haben oder sie könnte bestimmten Stereotypen entsprechen. Welches Phänomen kommt hier nicht zum Tragen? [a] subtile Stereotype und Vorurteile [b] Kognitive Konsequenzen [c] Metawahrnehmung [d] Affektive Konsequenzen [e] Intrapersonale Konsequenzen 3

4 11. Wie kann Frau K. (s. Aufg. 10) nicht dazu beitragen, dass die Interaktion zwischen ihr und Herrn M. positiv verläuft und beide Interaktionspartner profitieren? [a] Metawahrnehmung bewusst machen [b] Negative Regelungsperspektive einnehmen [c] Reduzierung des Bedrohungsgefühls [d] Stärkung psychologischer Ressourcen [e] Stärkung der interkulturellen Kompetenz 12. Was verbirgt sich nicht hinter der Aussage "Nutzen Sie die Vielfalt der Studierendenschaft!"? [a] Kooperation und Kommunikation [b] Online- und Präsenzangebote nutzen [c] Unterstützung von Kommilitonen/innen in ähnlicher Lage [d] soziale Isolation beim Lernen [e] Unterstützung von Studierenden, die einen anderen Erfahrungsschatz haben 13. Welche Aussage zur Gleichstellungsstelle der FUH ist nicht richtig? [a] Das Thema "Gleichstellung" ist bereits im Leitbild der FUH verankert. [b] Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll u. a. durch Angebote der Pflege Angehöriger und Kinderbetreuung ermöglicht werden. [c] Die FUH verfolgt im Allgemeinen das Ziel. ihr Profil als geschlechterungerechte und familienfreundliche Universität zu stärken. [d] Die FUH bietet diverse Projekte und Aktionen an, z. B. "Boys and Girls Day". [e] Die FUh bietet sowohl Online Beratung/Informationen als auch Vorträge an. 14. In welchem einschlägigen professionellen Setting für Psychologen/innen sind das Verständnis und die Kompetenzen im Umgang mit Diversität nicht relevant? [a] Psychologische Beratung [b] Psychotherapie und Klinische Psychologie [c] Forschung & Lehre [d] Angewandte Psychologie [e] digital literacy 4

5 15. Welche Auswirkung haben subtile Vorurteile und Stereotype nicht in multiethnischen Interaktionen? [a] Bessere kognitive Leistungen im Stroop Farben-Namen-Test [b] affektive Konsequenzen [c] emotionale Konsequenzen, insb. nach einer Anti-Vorurteil-Instruktion [d] physische, z. B. kardiovaskuläre, Reaktionen [e] positiver Einfluss der Metawahrnehmung als interpersonale Konsequenz 16. Welche Implikation für die Klinische Therapie ergibt sich nicht im Zusammenhang mit multi-ethnischen Interaktionen? [a] Metawahrnehmung bewusst machen [b] Anti-Vorurteil-Instruktion des Klienten [c] Reduzierung des Bedrohungsgefühls [d] Stärkung psychologischer Ressourcen [e] Stärkung der interkulturellen Kompetenz 5

6 Lösungen: 1 c 2 e 3 e 4 c 5 e (betrifft öffentliche Behörden auf der Bundesebene) 6 e (kein Einfluss auf gesellschaftliche Ressourcen) zu c: vergl. Kapitel 8, c 8 a Das Grundgesetz (GG) verankert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie Diskriminierungsverbote als Grundrechte im Artikel 3. 9 d 10 e Interpersonale Konsequenzen 11 b positive Regelungsperspektive 12 d 13 c Die FUH verfolgt im Allgemeinen das Ziel. ihr Profil als geschlechterungerechte und familienfreundliche Universität zu stärken. 14 e 15 a 16 b 6

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