uptodate 4,50 Das Kundenmagazin der CompuGroup Medical Dentalsysteme

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2 IHRE EXKLUSIVE PRAXIS-APP ZUM VORTEILSPREIS Terminvereinbarung Anamnesebogen Empfehlungs-Funktion Recall-Funktion Einfacher Kontakt Routenplanung Notdienst-Funktion Leistungsübersicht Service-Mehrwert Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Halle 11.2 Stand N48/049 Jetzt exklusiv für uptodate-leser abzgl. 5% Rabatt Zusätzliche Infos auf IHRE EXKLUSIVE PRAXIS-APP Zwei Drittel der Internetzugriffe finden heute über mobile Endgeräte statt. Nur eine eigene App garantiert die professionelle Darstellung Ihrer Praxis auf den Smartphones Ihrer Patienten. Mit Ihrer App binden Sie bestehende Patienten, generieren Neupatienten sowie wichtige Online-Empfehlungen, bieten einen Service-Mehrwert und verfügen über ein exklusives Alleinstellungsmerkmal. IHRE PRAXIS IM APP STORE: Exklusiver Service-Mehrwert für anspruchsvolle Patienten und qualitätsbewusste Praxen! Download Beispiel-App Zusätzliche Informationen Webdesign Suchmaschinenoptimierung App-Design - info@dentronic.de - Tel / Fax /

3 .inhalt 3 uptodate Inhalt Ausgabe 1/2013.focus.doctor.managemant.news.focus CGM Dentalsysteme bietet mit der Praxis-Chance einen neuen Service 7.doctor Serie PRAXISABGABE / Teil 4 10 GOZ-Analyse der BZÄK 12 Praxisbegehungen gelassen entgegenblicken 14.team.management Praxishomepage 16 Steuertipp: Die Minijob-Reform 17 Rechtstipp: Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen 18 Virenschutz für die Zahnarztpraxis 19.team Interessante Fragen zur GOZ 2012 (Teil 3) 20 Live und leicht: Lernen und Lehren mit CGM Z1 22 Abrechnungstipps 23 ZFA: einer der beliebtesten Ausbildungsberufe bei Frauen 24.special.special Softwareentwicklung: Kreativität und Branchenkenntnis 25 Weniger Verwaltung und mehr Zeit für Patienten 27.service Erfolgreich bei W&B: Update-Seminare für CGM Z1 28 Buchtipp: GOZ-Praxiskommentar 29 VSP-Übersicht 30.service

4 4.editorial Das Kundenmagazin der CompuGroup Medical Dentalsysteme Liebe Leserin, lieber Leser! Beata Luczkiewicz Kerstin Albert Marketing & Kommunikation Kein Wort ist in den letzten Monaten so häufig gefallen wie: IDS. Je näher sie heranrückte, die Internationale Dental Schau in Köln, je häufiger gab es dazu Nachsätze wie muss unbedingt zur IDS fertig sein oder wenn s nicht mit der IDS zusammenhängt, muss das warten. Genau wie eine Braut, die sich zur Hochzeit schmückt, hat sich CGM Dentalsysteme auf diese fünf IDS-Tage vorbereitet, die im zweijährigen Rhythmus die große Dentalwelt auf eine fast überschaubare Dental-Familie zusammenbringt. Mit steigender Anspannung und täglich wachsender Nervosität wurde das diesjährige Dentalfestival geplant, gestaltet und organisiert. Jede Abteilung war involviert und elektrisiert, weil jeder gespannt darauf war, wie unsere Kunden und Gäste unser neues Kommunikationskonzept annehmen würden. Ihre Wünsche nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen, war jedenfalls unser Ziel..impressum Herausgeber: CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Maria Trost 25, Koblenz, Amtsgericht Koblenz, HRB 4330, Geschäftsführer: Uwe Eibich, Mario Luna Stollmeier Redaktion: Beata Luczkiewicz (V.i.S.d.P.), Kerstin Albert, uptodate@cgm-dentalsysteme.de, Hedi von Bergh, hpcm GmbH, Danckelmannstr. 9, Berlin Verantwortlich für Anzeigen: CGM Dentalsysteme GmbH Layout: Helmut Rohde Produktion: Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, Mont-Cenis-Straße 5, Herne Druck: Merkur Druck GmbH & Co. KG, Am Gelskamp 18-20, Detmold Hoffentlich bleiben Sie neugierig, haben Fragen, wollen Neues sehen und testen. Denn die IDS bietet die Möglichkeit für Lob und Kritik, für Ideen und das Fachsimpeln mit den Kollegen. Das ist eine großartige Gelegenheit für den persönlichen Gedankenaustausch mit Ihnen. Denn nur so können wir den Puls der Praxis spüren! Stand vor wenigen Jahren hinter der Frage, ob die Zahnarztpraxis digital wird und online geht, noch ein dickes Fragezeichen, ist dies heute einem großen Ausrufezeichen gewichen: Immer mehr Zahnarztpraxen arbeiten digital und sind online. Es wird von den Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zum Datenträgeraustausch 2011 ebenso bestätigt, wie die Position der CGM Dentalsysteme als führendes Software-Unternehmen für Praxisinformationssysteme. Und das wiederum bedeutet für Ihre Praxis Entspannung und Sicherheit für die Zukunft. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen erkenntnisreiche Lesestunden. Freuen Sie sich auf die nächste Ausgabe, in der wir ausführlich mit einer IDS-Nachlese über den weltgrößten Treffpunkt für die Dentalbranche berichten. Ihre Beilage: Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH Fotos: Praxis Lämmler, CGM Dentalsysteme, CGM Deutschland AG shutterstock: S. 3, 5, 7-8, 10, 12, 14-21, 23-28, 30 Erscheinungsweise: viermal jährlich

5 .news 5 WELCHE ZENTRALEN MERKMALE CHARAKTERISIEREN DEN MODERNEN ZAHNARZT? Mit einer Fragebogenaktion an Zahnärzte startete am 15. November 2012 die Bundesweite Studie zu Grundmotiven und Zukunftsvisionen niederlassungsberechtigter Zahnärzte in Deutschland (BundZ). Die wissenschaftliche Erhebung wird von der forschungsnahen Beratungsgesellschaft im Gesundheitswesen, der ForbiG GmbH (Essen), in Kooperation mit dem Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen durchgeführt. Der moderne Zahnarzt: Gemeinschaftspraxis Lämmler aus Mannheim Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Vertragszahnarztrechts im Jahre 2007 neue Möglichkeiten zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs geschaffen. Das stellt nicht nur Absolventen nach dem Studium hinsichtlich ihrer Niederlassung vor große Herausforderungen. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen nach einigen Jahren Berufserfahrung vor diversen strategischen Entscheidungen oder haben vor ihrem Ruhestand wichtige Erfahrungswerte gewonnen. Vor diesem Hintergrund sollen in der Studie die Grundmotive und Zukunftsvisionen hinsichtlich der Wahl der Gründungsform für eine Praxis erfragt, mögliche Barrieren für den Zusammenschluss von Praxisgemeinschaften analysiert und die Bedeutung der Markenbildung für Zahnarztpraxen betrachtet werden. Zur Primärdatenerhebung dienen vierseitige Fragebögen, die wissenschaftlich durch deskriptive Analysen und multivariate Modelle ausgewertet werden. Es bleibt abzuwarten, wie die aktuelle und neue Zahnarztgeneration die neuen Kooperationsmöglichkeiten wie insbesondere Berufsausübungsgemeinschaften annehmen wird, so Prof. Wasem. Ebenso soll die Studie ergeben, welche zentralen Merkmale den modernen Zahnarzt charakterisieren. Die Ergebnisse werden Mitte 2013 publiziert. Weitere Informationen unter

6 6.news EDV-Statistik der KZBV CGM DENTALSYSTEME IST SPITZE In der EDV-Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) belegt CGM Dentalsysteme erneut Platz 1. Mit insgesamt DTA-Abrechnungen zum IV. Quartal 2011 weist die KZBV den Marktanteil des Koblenzer Spezialisten für Dentalinformationssysteme mit knapp 37 % im konservierend-chirurgischen Bereich (KCH) aus und mit über 21 % bei den kieferorthopädischen Abrechnungen (KFO). Mit DTA-Abrechnungen hält CGM Z1 zum Jahresende 2011 unverändert die Spitzenposition in der TOP 10 Liste der KZBV für KCH-Leistungen. In diesem Bereich sicherte sich das innovative Praxismanagementsystem einen Anteil von 25,75 % an den insgesamt Abrechnungen, die per Datenträgeraustausch (DTA) inkl. Online-Abrechnungen an die KZBV übermittelt wurden. Auch CHREMASOFT behauptete sich wieder mit einem Anteil von 8,48 % (3.530 KCH-DTA-Abrechnungen) klar auf Platz 3 der Top-10-Liste. Bei den KFO-Abrechnungen belegt CGM Z1 mit über 18 % und 960 Abrechnungen noch einmal den erfreulichen 2. Platz und beweist sich CHRE- MASOFT weiterhin mit einem Anteil von 3,13 % (165 Abrechnungen) auf einer respektablen Mittelfeldposition. Diese starke Positionierung im EDV-Ranking der KZBV haben wir unseren Kunden und Anwendern zu verdanken, betont Mario Luna Stollmeier, Geschäftsführer der CGM Dentalsysteme GmbH. ZAHNÄRZTLICHE EXISTENZGRÜNDER SORGEN FÜR WACHSTUMS- UND BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTE Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank/Düsseldorf das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Dieses ist nicht nur aus einzelwirtschaftlicher Sicht von Belang, sondern ebenso gesamtwirtschaftlich. Welche Wachstums- und Beschäftigungseffekte davon ausgehen, zeigen die Niederlassungszahlen der letzten Jahre: 2010/2011 wurden durch zahnärztliche Existenzgründer Investitionen in Höhe von schätzungsweise 1,0 Mrd. Euro getätigt. Orientiert an der durchschnittlichen Zahl der entgeltlich Beschäftigten in Zahnarztpraxen im Jahr 2010, zeigt sich, dass damit über Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. erhalten wurden. Aus dem InvestMonitor für das Jahr 2011 hebt die Untersuchung folgende zentrale Ergebnisse hervor: Die Übernahme einer Einzelpraxis war die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. In den alten wie in den neuen Bundesländern entschieden sich jeweils 52 % der Zahnärzte für diesen Weg in die Selbstständigkeit. 34 % der zahnärztlichen Existenzgründer wählten die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, Gemeinschaftspraxis); bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten in den alten Bundesländern (bis 30 Jahre) lag der Anteil der BAG sogar bei 49 %. Je nach Praxislage betrug der BAG-Anteil zwischen 30 % im ländlichen Umfeld und 39 % in mittelstädtischen Gebieten. Während in den alten Bundesländern 58 % der Existenzgründungen von Männern und 42 % von Frauen realisiert wurden, war die Geschlechterverteilung in den neuen Bundesländern ausgeglichen. Hier wurden 50 % der Existenzgründungen von Männern und 50 % von Frauen vorgenommen. Das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer westdeutschen Einzelpraxis betrug Euro und lag somit etwa 7 % über dem Vorjahreswert. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme in den alten Bundesländern sank um 3 % auf Euro. Hinter diesem Rückgang verbergen sich zwei gegenläufige Entwicklungen. Während der ideelle Wert deutlich um Euro auf Euro anstieg, fiel der für den Substanzwert aufgewendete Betrag merklich um Euro auf Euro. Der InvestMonitor Zahnarztpraxis kann als PDF unter abgerufen werden.

7 .focus 7 Nur wer sein Ziel kennt, findet den richtigen Weg CGM Dentalsysteme bietet mit der Praxis-Chance einen neuen Service Die Stunde Null für den neuen Service der CGM Dentalsysteme ist exakt terminiert: 2013 stellte der Marktführer für dentale Software die Praxis-Chance vor. Bald schon können Kunden sich erstmalig über den neuen Online-Service des Koblenzer Unternehmens informieren. Absolute Kundenorientierung verbunden mit dem Wunsch, vor allem unseren seit Jahren treuen Anwendern, aber ebenso der jungen Generation Zahnmediziner/innen einen Service zu bieten, der beiden die ersten Schritte in eine neue Lebensphase erleichtert, so begründet Mario Luna Stollmeier, Geschäftsführer von CGM Dentalsysteme, die Zielsetzung dieses neuen kostenlosen Online-Angebotes.

8 8.focus Früher, so resümieren Praxis- Experten und Statistiker, war sowohl für Praxisabgeber als auch für junge Zahnärzte vieles anders. Während die eine Seite nach einem erfüllten Arbeitsleben den geeigneten Praxisnachfolger meist aussuchen konnte, galt für die andere Seite eine geradezu selbstverständliche berufliche Laufbahn: Dem Studium der Zahnheilkunde folgten die Assistenzzeit und dann die Niederlassung in der eigenen Einzelpraxis. Hunderte gesetzliche Änderungen im ausklingenden 20. Jahrhundert und nicht zuletzt das seit 2007 geltende Vertragsarztänderungsgesetz (VÄndG) haben die zahnärztliche Landschaft ebenso verändert wie der demografische Wandel, die viel zitierte Feminisierung des Berufes, die veränderte Mediennutzung und das immer weiter wachsende Informationsangebot. Ähnlich wie Patienten aus dem großen Angebot der Zahnarztpraxen den für sie richtigen Zahnarzt online auswählen und buchen, bestimmt das Internet auch bei der Praxisabgabe und der Suche nach dem passenden Nachfolger resp. bei der Niederlassung und der Entscheidung für oder gegen ein Praxisangebot zunehmend die Szene. Absolute Kundenorientierung verbunden mit dem Wunsch, Service zu bieten. Sicherheit und Vertrauen Unserer Verantwortung als Marktführer entspricht es, unsere Kunden nicht nur während ihrer aktiven Zeit bei der wirtschaftlichen Führung ihrer Praxis mit innovativer Software zu unterstützen. Unsere Aufgabe ist es auch, unser Know-how dafür einzusetzen, die über Jahre gewachsene vertrauensvolle Zusammenarbeit auch im Vorbereitungsprozess für eine Praxisübergabe weiterzuführen, sagt Mario Luna Stollmeier. Mit der Praxis-Chance bieten die Software-Profis sowohl den zahnärztlichen Senioren als auch den Junioren eine zeitgemäße Möglichkeit, die Praxisabgabe und -übernahme strukturiert und zielführend vorzubereiten und für beide Seiten zufriedenstellend abzuwickeln. Kein leichtes Vorhaben, denn etablierte Marktplätze für den Kauf/ Verkauf von Zahnarztpraxen gibt es schon eine ganze Menge. Wie präsentiert und positioniert sich da die Praxis-Chance? Mario Luna Stollmeier Der aktuelle Bedarf an vertrauenswürdigen Partnern ist groß. Nur wenige eignen sich dafür, in einer hochsensiblen und häufig emotionsgeladenen Lebensphase der Praxisabgabe oder auch der Übernahme vertrauliche Daten auch als solche zu behandeln. Unsere Kunden wissen, dass wir mehr können als verlässliche Praxissoftware zu entwickeln. Sie schätzen unsere Online-Kompetenz und die hohen Sicherheitsstandards, mit denen wir Praxis- und Patientendaten schützen, betont Luna Stollmeier. Dementsprechend ist auch die Börsen-Software aufgebaut. Die Suchkriterien? Kein Problem: Ob Postleitzahl oder KZV-Bereich, ob Spezialisierung oder Tätigkeitsschwerpunkte, ob Praxisgröße, Behandlungszimmer, Groß-, Mittel-, Kleinstadt oder ländliche Region die mannigfachen Suchfunktionen grenzen ein oder aus. Schnell und unkompliziert, so wie auch die Eingabemaske Anbieter und Sucher leicht durch das Börsen-Menü führt. Chiffrierte Angebote sind ebenso möglich, wie auch Online-Verabredungen zu einem persönlichen Treffen oder zu einem Besichtigungstermin. Vertrauliche Informationen wie ein ausführliches Praxis-Exposé lassen sich selbstverständlich nur von persönlich akkreditierten Besuchern über einen individuell zugewiesenen Sicherheitscode ansehen. Berater-Pool für Sonderaufgaben Zukunft planen gilt zwar bei dem Projekt Praxis-Chance originär für Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Anfang ihrer Praxiskarriere bzw. zum Ende ihrer Berufsausübung. Diese Planung gilt aber auch für CGM Dentalsysteme: Die Entwicklung der Börsen-Software ist nur der erste Schritt eines umfassenden Service-Konzeptes, in dessen Mittelpunkt zunächst ausschließlich die komplette Praxis steht. Step by Step soll das Angebot auch auf Praxiseinrichtungen und Dentaltechnik oder auf eine Mitarbeiter- und Vertretungsbörse ausgeweitet werden. Das Kaleidoskop der kostenfreien Serviceleistungen von CGM Dentalsysteme ist facettenreich und weit gespannt. Es beginnt mit zwei versierten Praxis-Expertinnen und

9 .focus 9 Kundenbetreuerinnen in Koblenz, die Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Praxis-Chance sind. Während die Nutzung der Börse absolut kostenfrei ist, kommt bei jedem Praxisverkauf bzw. -kauf der Moment, in dem grundsätzlich erfahrene Fachberater erforderlich sind. Diese professionellen Zusatzberatungen sind kostenpflichtig, erklärt der CGM Geschäftsführer. Wir haben mit einem großen Pool von Fachleuten aus Banken, Versicherungen, Anwaltsund Wirtschaftsprüfungskanzleien und weiteren Kooperationspartnern wie Sachverständigen etc. entsprechende Verträge geschlossen, um im Interesse unserer Kunden auf jede Eventualität vorbereitet zu sein. Nachfolgeprobleme gibt es auch bei den Ärzten Einmal angenommen, Sie würden sich dazu entschließen, Ihre Praxis aufzugeben: Was glauben Sie, wie schwierig wäre es dann, einen Nachfolger zu finden? Diese Frage wurde im kürzlich vorgestellten MLP Gesundheitsreport gestellt. Die Antworten zeigen, dass die große Mehrheit der niedergelassenen Ärzte weiterhin mit Nachfolgeproblemen rechnet: Einen Nachfolger zu finden, halten bei den Hausärzten 56 Prozent für sehr schwierig und 26 für schwierig, bei den Fachärzten sind es 34 und 27, in Großstädten 33 und 24 und in Kleinstädten 74 und 13! Betrachtet man diese Zahlen aus dem ärztlichen Bereich als Indikator für Zahnärztinnen und Zahnärzte, wird der Unterstützungsbedarf für Praxisabgeber und -übernehmer in den kommenden Jahren sehr deutlich, kommentiert Luna Stollmeier die Studienergebnisse. Die zukünftigen Börsianer dürfen von der neuen Service-Initiative Praxis-Chance viel erwarten. Welche Erwartungen verknüpft CGM Dentalsysteme eigentlich damit? Einmal bieten wir unseren älteren Kunden neben Hotline und vielen anderen Supports mit der Praxis-Chance einen weiteren Mehrwert. Wir machen es i hnen einfacher, eine Klientel zu finden, die eine Praxisübernahme plant. Für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte eröffnen wir die Möglichkeit, ihre Wunschpraxis schneller zu finden. Wir ermöglichen frühen Informationsaustausch, zeigen Synergieeffekte auf und nutzen iphone-apps, die übrigens auch auf der IDS vorgestellt wurden. Das verbindet. 1 MLP Gesundheitsreport 2012, vorgestellt am 23. Januar 2013, Basis für die telefonische Befragung: 521 Ärzte, repräsentativ für die als Arzt tätigen Mediziner in Deutschland, darunter 308 im ambulanten, 213 im stationären Bereich tätige Ärzte; durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach vom bis Unsere Kunden wissen, dass wir mehr können. Mario Luna Stollmeier

10 10.doctor Serie PRAXISABGABE / Teil 4 Erfolgreich suchen und finden Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger für meine Praxis? Diese Frage steht im Mittelpunkt des vierten Teils der uptodate-serie. Schritt 1: Die Suche nach potenziellen Übernehmern Wurden Praxis-Käufer früher hauptsächlich über Inserate in den maßgeblichen Standesorganen gesucht und auch gefunden, spielen Anzeigen heute kaum noch eine Rolle. Die entsprechenden Rubriken haben sich mehr als halbiert und erzielen eine frustrierende Resonanz. Für die Praxisnachfolge wird heute zunehmend das Internet genutzt und ein spezialisierter Berater in Anspruch genommen. Für die Internet-Portale spricht, dass umfangreiche Informationen hinterlegt werden können und Diskretion groß geschrieben wird: Detaillierte Angebote und Fotos sind ausschließlich registrierten Zahnmedizinern zugänglich. Der Autor der uptodate-serie, Thomas Hermann, Gründer und Vorsta nd der THP AG (München) ist seit 25 Jahren auf die Beratung von Zahnärzten bei der Praxisabgabe spezialisiert und beantwortet gerne Ihre Fragen. th@thp.ag Tel.: 089 /

11 .doctor 11 Für den Praxisverkäufer bietet diese Form der Suche klare Vorteile: Wird das Angebot angesehen, aber nicht weiter verfolgt, bedeutet das für den Anbieter zunächst nur Zeitersparnis. Allerdings hat dann jede Kontaktaufnahme eine extrem hohe Qualität und gestiegene Erfolgsaussichten. Zugriff auf bereits vorhandene Interessentenpotenziale bei Dritten Die Wahrscheinlichkeit, die oder den Richtige/n zu finden, steigt mit der Zahl der Interessenten. Auch wenn die Bewerbersuche über Anzeigen und Internet ein gewisses Fundament bilden kann, ist dieser Weg zeitintensiv und mühsam. Schneller und einfacher ist es, auf das große, ständig gepflegte und ausgebaute Interessentenpotenzial eines Beraters zurückzugreifen. Schritt 2: Von der Strukturierung und Selektion der potenziellen Käufer bis zum Kaufvertrag Dabei geht es primär nicht nur darum, aktiv suchende Interessenten zu finden. Ebenso wichtig ist, dass der ersten Suche die Strukturierung, Auswahl und Information der infrage kommenden Personen folgen muss. Übernimmt der Praxisabgeber das selbst, wird meist mehrstufig vorgegangen: Telefonate, Besichtigungstermine und persönliche Gespräche sind erforderlich, um zu erkennen, ob der potenzielle Käufer überhaupt zur Praxis passt und sich das erste Interesse konkretisiert. Viele Praxisabgeber machen es sich in dieser Phase zu leicht und verteilen Informationen zur Praxis im Gießkannenprinzip, ohne über die Nachteile nachzudenken. Vorteile durch die Einschaltung eines Praxis abgabecoachs Zielgenaue Ansprache über Suchprofile, kein Praxistourismus, optimale Marktdurchdringung. Die Praxis wird zu einem einheitlichen Preis anonymisiert angeboten (Diskretion). Alle Berater arbeiten mit den gleichen Unterlagen, Doppelarbeiten werden vermieden. Es gibt nur einen Ansprechpartner, z. B. wenn sich Änderungen ergeben. Der Praxisabgabecoach koordiniert die verschiedenen Berater und deren Interessenten und vergibt ggf. selbst Unterverträge zu allen Einzelbereichen. Es ist klar, wer welchen Interessenten bearbeitet (Clearing). Optimale Vorgehensweise, ohne Koordinationsaufwand für den Abgeber. Kosten der verschiedenen Berater (z. B. Wertgutachten) sind in der Provision enthalten. Der Käufer trägt die Kosten des umfangreichen Leistungsspektrums mit. Bessere Abstimmung der einzelnen Schritte, professionelle Abwicklung des Kaufvertrages. Sinnvoller und einfacher ist es, bestehende Personen- und Suchprofile eines Beraters zu nutzen. Das spart Zeit, schont die Nerven und führt schneller zum Erfolg. Liegen vom Praxisabgeber noch keine Profile vor, empfiehlt es sich, diese erstellen zu lassen. In der Folge gilt es, Bedenken auszuräumen und Fragen zu beantworten. Was allerdings nur möglich ist, wenn der Berater sie kennt. Dabei sind Käufer einem Makler gegenüber meist offener als dem Praxisabgeber. Beginnt die letzte Phase mit den Kaufverhandlungen, muss ein Vertrag formuliert, abgeschlossen und abgewickelt werden. Eigene Suche oder Einschaltung eines Beraters? Die Abwicklung einer Praxisübergabe ist sehr vielschichtig und aufwändig und es macht Sinn, externe Partner einzuschalten, die die Interessen des Praxisabgebers vertreten und nachhaltig unterstützen. Erfolgsfaktor gemanagte Praxisübergabe Wie auch in der Vorbereitungsphase ist eine gemanagte Praxisübergabe sinnvoll: Ein Praxisabgabecoach erhält den Alleinauftrag und bindet weitere Makler und sonstige Marktteilnehmer und Experten ein. Oft ist keine klare Trennung zwischen der Vorbereitungs- und der Abwicklungsphase möglich, auch durch Änderungen der Voraussetzungen. Deshalb ist es gut, wenn die komplette Abgabe von ein und derselben Person betreut wird. In der nächsten uptodate: Ein Profi oder mehrere Firmen? Die Suche nach dem richtigen Praxisabgabecoach Wie bleibt der Praxisabgeber mit einem Workflow im Plan?

12 12.doctor Mit CGM Dentalsysteme gut gerüstet für 2015! Die GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bereitet sich auf die Evaluation der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vor. Die bereits seit 1997 gemeinsam von BZÄK, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) durchgeführte GOZ-Analyse wird in diesem Jahr auf eine breitere Basis gestellt. Alle Anwender der CGM Dentalsysteme können sich schnell und einfach daran beteiligen anonym, kostenfrei und mit einem Zeitaufwand von maximal fünf Minuten pro Quartal. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, die Auswirkungen der neuen GOZ genau zu beobachten und im Jahr 2015 eine Evaluierung vorzunehmen. Aus Sicht von BZÄK, KZBV und IDZ muss hierbei vor allem der tatsächliche Praxisalltag in den Fokus geraten, Entscheidungen dürfen nicht auf der Basis einzelner Problemrechnungen der Versicherer oder der Beihilfestellen getroffen werden. Die GOZ-Analyse ist in diesem Zusammenhang die einzig regelmäßig publizierte und damit unverzichtbare Datenquelle. Im Rahmen dieses Projekts stellen Zahnärztinnen und Zahnärzte mithilfe ihrer Praxissoftware ihre privaten Rechnungen für detaillierte Auswertungen zur Verfügung selbstverständlich völlig anonym für Patienten und die Praxis. Freiwillig, sicher und anonym Dank des Engagements der Teilnehmer sind die Ergebnisse der Erhebung für das Bundesgebiet mittlerweile anerkannt. Um auch Auswertungen auf regionaler Ebene zu ermöglichen, soll nun die Datenbasis nochmals verbessert werden. Insgesamt werden hierfür bis Ende 2013 rund zufällig ausgewählte Zahnarztpraxen direkt kontaktiert und um selbstverständlich freiwillige Unterstützung gebeten. CGM Dentalsysteme unterstützt dieses für die Zahnärzte so wichtige Projekt bereits seit vielen Jahren und stellt in den Standardversionen der Software-Programme CGM Z1, CHREMASOFT und ZAHNARZTRECH- NER auch ein Teilnahme-Modul für die GOZ-Analyse zur Verfügung und erübrigt damit den Zukauf weiterer Komponenten. Die Erstellung des Datensatzes selbst ist mit der Praxissoftware von CGM Dentalsysteme denkbar einfach: Mit nur wenigen Klicks werden die Daten zusammengestellt, verschlüsselt und können dann bequem per oder postalisch (auf Diskette, USB-Stick oder einem anderen Datenträger) versandt werden. Das nimmt insgesamt pro Quartal nicht mehr als fünf Minuten Zeit in Anspruch. Anonymität wird bei der GOZ-Analyse groß geschrieben: Die Datenhaltung

13 .doctor 13 erfolgt durch einen Treuhänder, das Notariat Konrad Adenauer und E. Thies in Köln. Das Notariat vergibt Nummern an die teilnehmenden Zahnärzte und leitet die eingegangenen Rechnungsdaten nur in gebündelter Form und losgelöst von Adress- oder -Informationen an die Bundeszahnärztekammer weiter. Zu keiner Zeit ist eine Zuordnung der Rechnungsdaten oder der Praxis möglich. Geringer Aufwand, großer Nutzen Risiko und Aufwand einer Teilnahme sind also gering, der Nutzen für die Welchen Nutzen hat die GOZ-Analyse für mich? Wie läuft die Teilnahme genau ab? Sind die Daten sicher? Zahnärzte insgesamt jedoch umso größer. Hierfür ein Beispiel: Es ist umstritten, wie sich die neu in die GOZ aufgenommenen adhäsiv befestigten Füllungen auswirken. Dabei werden die Effekte für die einzelnen Praxen so unterschiedlich sein wie das Abrechnungsverhalten unter der alten GOZ. Weil sich die Auswirkungen der GOZneu nicht ohne spezifische Auswertungen zu einzelnen Leistungen Sollten Sie noch keine Teilnahmeeinladung erhalten haben, das Projekt aber trotzdem unterstützen wollen, haben Sie mit nebenstehendem Anmeldeabschnitt die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme zu registrieren. Bitte das nachfolgende Anmeldeformular senden an: Bundeszahnärztekammer / GOZ-Analyse Chausseestr Berlin und Leistungskomplexen praxisnah darstellen lassen, ist die Teilnahme an der GOZ-Analyse so wichtig! Jeder Teilnehmer erhält auf der BZÄK-Webseite kostenfreien Zugang zur alljährlichen Standardauswertung. Zudem wird jährlich unter den Teilnehmern, die regelmäßig ihre Rechnungsdaten zur Verfügung stellen, eine attraktive Städtereise verlost. # Fragen zur GOZ-Analyse beantwortet die BZÄK gerne rufen Sie einfach an: Andreas Kunzler Tel.: 030/ Kathrin Fuchs Tel.: 030/ Chausseestr Berlin statistik@bzaek.de Unter wurden zudem wichtige Informationen zur GOZ-Analyse und zur aktuellen Erhebung übersichtlich zusammengestellt. Hier finden Sie auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Erstellung des Datensatzes für die GOZ-Analyse mit CGM Z1, CHREMASOFT und ZAHNARZT- RECHNER. oder per Fax an: 030/ Anmeldeformular q Ja, ich unterstütze das Projekt GOZ-Analyse und möchte Teilnehmer werden. Die Teilnahme ist kostenfrei und jederzeit widerrufbar. Die Datenerhebung erfolgt anonym. q Titel: Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Bitte schicken Sie mir weitere Informationen.

14 14.doctor CGM TASK ORGANIZER Praxisbegehungen gelassen entgegenblicken Die gesetzlichen Anforderungen werden zu einer immer größeren Herausforderung für die Zahnarztpraxis. Neben einer reibungslosen und strukturierten Patientenversorgung gilt es zahlreiche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zu befolgen. Fristen für regelmäßige Hygieneschulungen, Mitarbeiterunterweisungen und Instrumentenwartungen müssen eingehalten und schriftlich belegt werden.

15 .doctor 15 Bei einer Praxisbegehung gilt es nachzuweisen 1, dass die Verordnungen penibel genau eingehalten wurden und den Anforderungen der Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht gerecht werden, z. B.: beim Infektionsschutz- und Medizinproduktegesetz bei der Röntgen- und der Strahlenverordnung. Entdeckte Mängel können für die Praxis ernsthafte Folgen haben. Die KZVen haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Kontrollen, doch der kooperative Umgang mit ihnen ist ratsam. Denn wer sich sperrt, riskiert möglicherweise seine Abrechnungsgenehmigung. Bestehen in einem oder mehreren Bereichen eindeutige Mängel, muss die Praxis bestenfalls mit Ordnungsgeldern, einer Einschränkung der Praxistätigkeit und schlimmstenfalls sogar mit der Praxisschließung rechnen. Schon lange handelt es sich bei dieser Thematik nicht nur um ein Kür-, sondern um ein Pflichtelement des Qualitätsmanagements. Ganz einfach den Überblick behalten Der CGM TASK ORGANIZER hilft, den Überblick im Dschungel der Vorschriften zu behalten. Aus einer Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener oder organisatorisch notwendiger Themen wie z. B. Hygiene, MPG oder QM wählt er genau die praxisrelevanten Aufgaben aus. Verschiedene Funktionen sorgen dafür, dass im Praxisalltag nichts übersehen, vergessen und vor allem nachweisbar umgesetzt wird: Aufgabenverwaltung mit Zuordnung von verantwortlichen Mitarbeitern oder Rollen Vertretungs- und Kontrollregelung Eskalationsmöglichkeit von Aufgaben mit Benachrichtigung Für den schnellen Überblick und Nachweis über die verwendeten Medizingeräte und Gefahrstoffe verfügt der CGM TASK ORGANIZER über: Geräteverwaltung zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (nach 8 MPBetreibV) Gefahrstoffverzeichnis nach Gefahrstoffverordnung Gar keine Frage, beim Hygienemanagement ist das ganze Praxisteam gefordert, auch wenn die Verantwortung letztlich der/die Praxischef/in trägt. Inhaltlich geht es um viel mehr als nur um die klassische Händedesinfektion. Fakt ist: Die Einhaltung der Richtlinien und eine gute Dokumentation dienen der Praxis auch als Schutz bei Patientenklagen. CGM TASK ORGANIZER unterstützt hierbei durch einen speziell für Zahnarztpraxen konzipierten Hygieneplan 2, der zudem individuell auf jede Praxis abgestimmt werden kann. Eine Zahnarztpraxis, die: aktive Medizinprodukte (alle MP mit Stecker) betreibt Gefahrstoffe lagert nach Hygienerichtlinien arbeitet den gesetzlichen Anforderungen nachkommt einen Überblick und eine klar definierte Aufgabenverteilung benötigt findet mit CGM TASK ORGANIZER die organisatorische Unterstützung, die sie zur Umsetzung eines rechtskonformen Praxismanagements benötigt. 1 Beweislastumkehr: Das Patientenrechtegesetz sieht für bestimmte Rechtsfälle ärztlicher Behandlungsfehler den Arzt in der Nachweispflicht, dass er ordnungsgemäß und damit auch hygienisch einwandfrei gearbeitet hat. 2 Die Zahnärztin/der Zahnarzt ist als Unternehmer/in verpflichtet, in einem Hygieneplan und in Betriebsanweisungen Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen. Mitarbeitern müssen bei der Einstellung, bei Veränderungen in ihrem Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsverfahren anhand eines Hygieneplans geeignete Anweisungen und Erläuterungen erteilt werden.

16 16.management Auch im Netz zählt das gute Gefühl Persönliche Empfehlung + Praxishomepage = Mehr Patienten Lohnt sich eine Praxishomepage eigentlich, wenn viele Patienten auf Empfehlung kommen? Wer eine Zahnarzt-Empfehlung bekommt, vergewissert sich im Internet, ob dieser Tipp wirklich gut ist, sagt Kerstin Schulz von DENTCOLLEGE. Seit zehn Jahren konzipiert und gestaltet ihr Unternehmen Webseiten für Zahnärzte. Oberste Priorität: Die Praxishomepage muss im Internet gut zu finden sein. Empfehlungen sind tatsächlich ganz wichtig!, bestätigt sie, aber ohne Online-Präsenz haben sie wenig Wert! Ein Grund dafür ist, dass Empfehlungen oft mündlich erfolgen und zu Missverständnissen führen können. Selbst wenn der Name der Zahnärztin oder des Zahnarztes richtig verstanden wurde wie lautet die Telefonnummer? Wo genau ist die Praxis? Bietet sie überhaupt, was gesucht wird? Um solche Fragen zu klären, helfen sich die meisten Patienten und googlen auch aus einem weitaus wichtigeren Grund: Die Empfehlung soll im Netz bestätigt werden. Die Netzrecherche entscheidet darüber, ob die empfohlene Praxis einen neuen Patienten bekommt oder nicht, so Schulz. Wir leben im Informationszeitalter. Wer Informationen verweigert, verliert! Auch Patienten wissen, dass sie zu allem und jedem im Netz etwas finden. Erfolgloses Suchen verunsichert und lässt sie an der Empfehlung zweifeln. Erst recht, weil Google doch so viele andere Zahnärzte mit ihren Webseiten präsentiert. Warum nicht die gesuchte Praxis? Sympathie erzeugen Das plötzlich auftauchende Misstrauen treibt ungeahnte Blüten. Im besten Falle hält man die empfohlene Zahnärztin, den Zahnarzt nur für altmodisch oder ignorant. Schlimmstenfalls wird jedoch die Qualität angezweifelt. Gibt es darüber hinaus noch einen unfreundlichen Kommentar in einem Online-Bewertungsportal, ist der Patient endgültig weg. Eine Homepage bietet die Chance, den Blick der Patienten auf die eigene Praxis zu beeinflussen, erklärt Kerstin Schulz. Das Entscheidende sei nicht die Fülle der Informationen, sondern die ausgelösten Emotionen. Auch eine kleine, nur wenige Seiten umfassende Praxiswebsite kann Sympathie erzeugen mit schönen Fotos, einfühlsamen Texten und kompetentem Auftreten. Seit zehn Jahren erarbeitet Schulz solche Online-Präsenzen für Zahnärzte. Von der Navigation über Texte, Design-Entwicklung, Fotoauswahl bis hin zur Suchmaschinenoptimierung (SEO). Kerstin Schulz ist sicher, dass Empfehlungen auch künftig eine wesentliche Rolle für die Gewinnung von Neupatienten spielen. Aber nur im Zusammenspiel mit der eigenen Praxishomepage. Kontakt Kerstin Schulz DENTCOLLEGE Strassmannstraße Berlin Tel.: 030 / Mobil: 0172 / post@dentcollege.de

17 .management 17 Die Minijob- Reform Steuertipp DEXIS Platinum Wählen Sie das Original! Das Jahr 2013 brachte u. a. Änderungen für das Steuervereinfachungsgesetz sowie die Minijob-Reform, die Vorteile für geringfügig Beschäftigte hat. Für sie steigt die Entgeltgrenze auf 450,00. Übersteigt das regelmäßige (d. h. durchschnittliche) Arbeitsentgelt die 450,00 monatlich nicht, werden die Einnahmen durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Der Arbeitnehmer bekommt das Bruttoentgelt ausgezahlt. Bei einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten ergibt sich eine jährliche Entgeltgrenze in Höhe von 5.400,00 Euro (12 450,00 Euro). Das Entgelt pro Monat kann differieren: Dem Beschäftigen können in einem Monat z. B. 500,00 gezahlt werden, wenn in den anderen Monaten entsprechend weniger gezahlt und die jährliche Entgeltgrenze insgesamt nicht überschritten wird. Regelmäßige einmalige Zahlungen (mind. einmal jährlich) müssen bei der Bestimmung der Jahresentgeltgrenze berücksichtigt werden. Ab 2013 ist das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung ist auf Antrag möglich. Geringfügige Beschäftigungen, die bereits vor dem bestanden und deren Entgelt 400,00 nicht übersteigt, bleiben wie bisher rentenversicherungsfrei. Wird das Entgelt auf bis zu 450,00 angehoben, besteht Rentenversicherungspflicht. Bei Arbeitnehmern, die 2012 zwischen 400,01 und 450,00 verdienten, gelten Übergangsregelungen bis Auch die Gleitzone wird beginnend bei 450,01 bis auf 850,00 angehoben. Bei Beschäftigungsverhältnissen mit Entgelten zwischen 800,01 und 850,00, die schon zum bestanden und 2013 weitergeführt werden, kann auf Antrag (bis ) die Gleitzonenregelung angewandt werden allerdings nicht rückwirkend. Die Anmeldung erfolgt weiterhin bei der Minijob-Zentrale durch den Arbeitgeber. Sofern Sie erwägen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, ist eine Beratung mit dem Steuerberater zu empfehlen. Kontakt Frank Steuer sbu BLUM UND STEUER Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co. KG Zwickau/St. Sebastian T +49 (0) Hochleistungs-CMOS-Technologie Damit nur Ihr Lächeln strahlt. Der DEXIS USB Sensor: Anstecken, röntgen, fertig! Kein zusätzliches Netzteil, kein Hub und keine externe Speicherbox! ic med EDV-Systemlösungen für die Medizin GmbH Walther-Rathenau-Str. 4 D Halle/Saale Telefon: +49 (0)345/ Fax: +49 (0)345/ info@ic-med.de

18 18.management Rechtstipp Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen Viele Zahnärzte lassen in ihren Praxen im Hintergrund Musik laufen. Sie wollen damit eine angenehme Atmosphäre schaffen. Allerdings nutzen sie damit die Leistungen der Urheber, also der Komponisten oder der Musiker. Deshalb beansprucht die GEMA regelmäßig hierfür Gebühren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Az. C-135/10) weist in eine andere Richtung. Es ging darum, dass ein italienischer Zahnarzt für eine solche Hintergrundmusik eine Vergütung zahlen sollte. Das Berufungsgericht legte dem EuGH mehrere Fragen vor, da EU-Normen, u. a. Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100, betroffen sind. Dabei ging es maßgeblich um die Frage, wie der Begriff der öffentlichen Wiedergabe auszulegen sei. Der EuGH führte u. a. dazu aus, dass der Begriff nicht die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern in einer Zahnarztpraxis im Rahmen der Ausübung eines freien Berufs für die Patienten betrifft. Dies wurde maßgeblich damit begründet, dass der Zahnarzt allein wegen dieser Wiedergabe weder eine Erweiterung seines Patientenbestands erwarten noch die Preise der von ihm verabfolgten Behandlungen erhöhen kann. Dies sieht der EuGH übrigens bei Gaststätten, die ihren Gästen Zugang zum Rundfunk ermöglichen und dadurch ihre Frequentierung erhöhen, anders. Der EuGH hat damit nicht den konkreten Rechtsstreit entschieden, dieser spielt wie ausgeführt in Italien. Es ist also mit dieser Entscheidung des EuGH nicht sicher entschieden, wie ein deutsches Gericht bei einem deutschen Zahnarzt entscheiden wird. Jedoch dürfte der Hinweis auf dieses Urteil des EuGH auch in Deutschland sehr hilfreich sein. Kontakt Dr. med.dent. Wieland Schinnenburg Rechtsanwalt/Fachanwalt für Medizinrecht Lerchenfeld Hamburg Tel.: 040 /

19 .management 19 Sicher, effizient und kostensparend online arbeiten Virenschutz für die Zahnarztpraxis Gegen Kriminelle und systematische Spionage im Internet gerüstet zu sein, ist heute wichtiger denn je. Auf der letzten IT-Sicherheitskonferenz 2012 forderte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dazu auf, sich stärker gegen Angriffe aus dem Netz zu rüsten. Wir sehen nur die Spitze des Eisberges mahnte der Bundesinnenminister und verwies auf die hohen Kosten, die durch Cyberattacken entstehen. Nicht nur die Kosten, auch die Komplexität der Viren und die Angriffe aus dem Internet nehmen dramatisch zu. Datenschutz im Gesundheitswesen und in Zahnarztpraxen hat oberste Priorität. Zur sicheren Online-Kommunikation haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen eigenen Leitfaden herausgegeben, in dem konkret darauf hingewiesen wird, dass jede Zahnarztpraxis nur über einen geschützten Zugang ins Internet gehen sollte. Ferner sollten alle Rechner in der Praxis auch solche, die keine direkte Internetverbindung haben mit einem aktuellen Virenscanner ausgestattet sein. Das Internet als Kommunikationsplattform umfasst heute mehr als die Übertragung von Abrechnungsdaten an die zuständige KZV. Zahnarztpraxen, die ein effektives und zukunftsorientiertes Praxismarketing betreiben wollen, kommen am world wide web nicht mehr vorbei. Auch die Kommunikation mit Patienten und Terminbuchungen erfolgen immer häufiger online. Statt teurer Postsendungen wird der Versand von Rechnungskopien und der Schriftverkehr mit Laboren oder Lieferanten einfach und bequem per abgewickelt. Umso wichtiger ist ein zuverlässiges, effizientes und vor allem jederzeit aktuelles Virenschutzprogramm in der Zahnarztpraxis. Sicherheit in der Praxis mit dem telemed Protect Virenschutz Mit dem telemed Protect Virenschutz ist die Zahnarztpraxis optimal geschützt. Neben einem umfassenden Antivirenschutz, einer Personal-Firewall sowie Anti-Malware-, und Downloadschutz zeichnet sich telemed Protect vor allem mit einem Echtzeitschutz durch Zugriff auf ein zentrales, permanent gemanagtes Bedrohungsverzeichnis aus. Der telemed Protect Virenschutz lässt sich schnell und einfach installieren und ermöglicht einen minimierten Ressourcenverbrauch der Arbeitsplatz-PCs in der Praxis. Optional können Informationen über einen Virenbefall abgerufen und standardisierte oder spezielle Reports, wie z. B. Statusreports oder Erkennungsreports, angezeigt werden. Das spart in der täglichen Praxisarbeit Zeit und Geld und sichert wertvolle Daten. Sonderaktion für CGM Z1- und CHREMA SOFT- Anwender: telemed Protect Virenschutz bis zum 30. Juni 2013 Für die Ausstattung von min. 5 Arbeitsplätzen in der Zahnarztpraxis beträgt die monatliche Gebühr nur 2,90 * pro Arbeitsplatz. Die Einrichtungsgebühr in Höhe von 19,90 pro Arbeitsplatz entfällt. Sie sparen: 99,50. Sie haben noch weitere Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner oder direkt an telemed: Telefon / (0,14 /Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Minute) info@telemed.de Internet: * Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt.

20 20.team Interessante Fragen zur GOZ 2012 kurz und knackig beantwortet (Teil 3) Wer empfiehlt was? Wie abrechnen? Warum diese Gebührennummer? Weshalb nur einmal? Welche Begründung? Wenn sie bloß nicht wären, diese vielen Fragen rund um die neue GOZ. Weil sie immer wieder auftauchen und Zeit kosten, hat die GOZ-Spezialistin Christine Baumeister-Hennig 20 Spitzenreiter-Fragen festgehalten. Im dritten Teil unserer Serie beantwortet sie wieder fünf Fragen davon ebenso fach- wie sachkundig 13. Frage Wie wird die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge an einem Brückenglied berechnet? Antwort: Die Belagsentfernung eines Brückengliedes wird mit der GOZ- Nr Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied berechnet. Auch wenn das Brückenglied einen mehrwurzeligen Zahn ersetzt, ist dennoch die GOZ-Nr zu berechnen. 14. Frage Wie wird ein Schraubenaufbau in Verbindung mit einer definitiven Füllung berechnet? Antwort: Die GOZ-Nr beschreibt die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone. Wird nun ein Schraubenaufbau eingesetzt und der Zahn anschließend mit einer Füllung definitiv versorgt, entspricht dieses nicht dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr Die intrakanaläre Stiftverankerung einer Füllung kann daher nur analog gemäß 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. 15. Frage Wie rechne ich Lumineers ab? Was nimmt man für GOZ-Positionen? In unserem Archiv habe ich zu Lumineers nur den folgenden Hinweis gefunden: Lumineers sind Veneers in geringerer Materialstärke, die ohne vorherige Präparation auf den Zahnschmelz aufgebracht werden können.

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