Neues Begutachtungsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neues Begutachtungsverfahren"

Transkript

1 Neues Begutachtungsverfahren Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 22. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

2 Rechtliche Überprüfbarkeit? Umsetzung des neuen Begutachtungsinstrumentes Gutachterliche Bewertung der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten Vorgehen in Widerspruchsverfahren Seite 2

3 Aktuelles Verfahren Neues Verfahren (NBA) Seite 3

4 Bewertung der Selbständigkeit 0 = selbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen. Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich. Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt. Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen. Seite 4

5 Bewertung der Selbständigkeit 1= überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Dementsprechend entsteht nur geringer, mäßiger Aufwand für die Pflegeperson, z. B. in Form von Richten/Zurechtlegen von Gegenständen motivierenden Aufforderungen, partielle Beaufsichtigung und Kontrolle Unterstützung bei der Entscheidungsfindung punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität Anwesenheit aus Sicherheitsgründen Seite 5

6 Bewertung der Selbständigkeit 2 = überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen. Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich beteiligen kann. ggf. mit ständige Anleitung oder aufwändige Motivation auch während der Aktivität Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden. Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus. Seite 6

7 Bewertung der Selbständigkeit 3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. ständige Motivation, Anleitung, Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus. Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen. Seite 7

8 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Die Fähigkeit ist: vorhanden/ unbeeinträchtigt größtenteils vorhanden in geringem Maße vorhanden nicht vorhanden Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnisse Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Seite 8

9 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen nie oder sehr selten selten ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen häufig zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen täglich Verbale Aggression Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen? Ängste Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen Seite 9

10 Modul 4: Selbstversorgung Selbstständig überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen Trinken Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma Seite 10

11 Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf: Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen körpernahe Hilfsmittel Verbandwechsel und Wundversorgung Versorgung mit Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.) Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer. Einrichtungen (länger als 3 Std.) Häufigkeit der Hilfe (Anzahl eintragen) entfällt selbständig täglich wöchentlich monatlich Seite 11

12 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes Seite 12

13 Rechtliche Überprüfbarkeit? Ist die Begutachtungs-Richtlinie korrekt angewendet? Ist die gutachterliche Bewertung der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten im Begutachtungsassessment plausibel? Wie erfolgt eine sinnvolle Überprüfung im Widerspruchsverfahren? Seite 13

14 Konzeption des Begutachtungsverfahren Angaben zur Person Wohn-, Lebens- und Versorgungssituation Anamnese Befunderhebung zu Schädigungen und Beeinträchtigungen Neues Begutachtungsassessment Ergebnis / Pflegegrad Empfehlungen zu Präventiven oder rehabilitativen Leistungen Hilfsmitteln/Pflegehilfsmittel Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Änderung/Verbesserung der Pflegesituation Beratung durch Pflegekasse/Pflegestützpunkt Seite 14

15 Begutachtungsschritte Erhebung der pflegerelevanten Vorgeschichte und der derzeitigen Versorgungssituation aus Sicht der Betroffenen Auswertung vorliegender Fremdbefunde im Hinblick auf gesundheitlich Beeinträchtigungen und Ressourcen, Verlauf und Prognose Gutachterlicher Befund: Es sind die wesentlichen Funktionen zu prüfen, die für eine selbständige Lebensführung im Hinblick auf die Bereiche des Begutachtungsinstruments erforderlich sind. Der Gutachter hat ein nachvollziehbares Bild des Antragstellers und seiner Selbständigkeit festzuhalten. Die gutachterliche Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt im Begutachtungsassessment Seite 15

16 Vorgehen im Widerspruchsverfahren Abweichende Darstellung des Sachverhaltes im Widerspruchsschreiben im Vergleich zum Gutachten? Ist eine zwischenzeitliche Änderung eingetreten? Lassen sich die gutachterliche Bewertung der einzelnen Kriterien sich plausibel aus der Sachermittlung ableiten? Angegebener Hilfebedarf (Anamnese und Versorgungssituation) Ärztliche Befundberichte (Fremdbefunde) Festgestellte Beeinträchtigungen und Ressourcen (Befund) Würdigung des Dauerzustandes Sind bei divergierenden Angaben/Feststellungen die Entscheidungswege nachvollziehbar erläutert? Seite 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 2015 Seite 17

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher

Mehr

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig. Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit

Mehr

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul

Mehr

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig Name: Mustermann, Max Geb. Datum:.2.195 Modul 1: Mobilität Punkte:, 1, 2, überwiegend überwiegend un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 2 1. Umsetzen 1.4 Fortbewegen

Mehr

1.1 - Positionswechsel im Bett. (0) Selbstständig (1) Überwiegend selbstständig (2) Überwiegend unselbstständig (3) Unselbstständig

1.1 - Positionswechsel im Bett. (0) Selbstständig (1) Überwiegend selbstständig (2) Überwiegend unselbstständig (3) Unselbstständig 1 Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfe und Pflege brauchen, übernimmt die Pflegekasse oft einen bestimmten Anteil der Kosten dafür. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, was Sie selbst bewältigen

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte

27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte Berechnung Pflegegrad (Seite 1) Hinweis: Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer

Mehr

Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel

Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel Worauf kommt es bei Einstufungen an? Erläuterungen an einem Beispiel Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am Maienplatz Böblingen, 23.02.2017 Elemente des Neuen

Mehr

Fachstelle für Pflegende Angehörige im MGH Michelau

Fachstelle für Pflegende Angehörige im MGH Michelau Ihr Ansprechpartner BRK-Mehrgenerationenhaus Michelau Fachstelle für Pflegende Angehörige Schneyer Straße 19 96247 Michelau Tel. 09571 / 98 91 51 Fax. 09571 / 758 45 16 mgh@kvlichtenfels.brk.de www.kvlichtenfels.brk.de

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS 15. Dezember 2016, Berlin Gerontopsychiatrische Erkrankungen

Mehr

Quelle: Anlage 1 (zu 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul

Quelle: Anlage 1 (zu 15) Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Robert Nazarek am 2.11.216, 14:55 Einzelnorm juris-abkürzung: SGB 11 Fassung vom: 21.12.215 Gültig ab: 1.1.217 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Anlage

Mehr

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen

Mehr

4 Module des Begutachtungsinstruments

4 Module des Begutachtungsinstruments 166 167 4 Module des Begutachtungsinstruments 4.1 Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle

Mehr

Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -

Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht Anhangteil Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Normgeber: Bund

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Martina Sambale 24. September 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Checkliste. Pflegegutachten. Wie viel Pflege wird benötigt?

Checkliste. Pflegegutachten. Wie viel Pflege wird benötigt? Checkliste Pflegegutachten Wie viel Pflege wird benötigt? Wer einen Antrag auf Pflegegrad gestellt hat, muss kurz darauf ein Gutachten des MDK (gesetzlich Versicherte) oder von MEDICPROOF (privat Versicherte)

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflege Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Pflegetagebuch. Hinweise für die Pflegebegutachtung. Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im

Pflegetagebuch. Hinweise für die Pflegebegutachtung. Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Pflegetagebuch Hinweise für die Pflegebegutachtung Erstellt vom Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Liebe Angehörige, lieber Angehöriger, damit die Pflegekasse nach der Antragstellung schnell

Mehr

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Hochschule Düsseldorf Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Blockseminar Pflege und Teilhabeorientierung vom 17.7.2017 21.7.2017 Mittwoch 19.07.2017 Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Dr. Harry

Mehr

1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads

1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads 1 Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads Ausarbeitung von Günther Schwarz, Fachberatung Demenz, Evangelische Gesellschaft, Stand: April 2018 Anhand der folgenden Tabelle und den Hinweisen zur

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche Das neue Begutachtungsassessment AOK Pflegewoche 14. 18.11.2016 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen

Mehr

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Einführung in das neue Begutachtungsinstrument Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment in der Praxis

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment in der Praxis Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment in der Praxis Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege 19. Oktober 2015 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin

Mehr

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ab 01.01.2017 Ab dem 1. nuar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt.

Mehr

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Pflegesachverständige/r Sozialarbeiter/in Dozent/in Mitarbeiter/in Sozialamt Kind Erwachsene/r Datum Ort: Bundesland Modul 1- Mobilität

Mehr

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe Stadthalle Erding, 09. November

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Brigitte Seitz, Bereichsleitung Pflegeversicherung in Rheinland-Pfalz, Gliederung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Informationen zur Begutachtung

Informationen zur Begutachtung Informationen zur Begutachtung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landkreis Hildesheim Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 Ständehausstr. 1 31134 Hildesheim 31061 Alfeld Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt

Mehr

Persönliche Angabe: Pflegebedürftige/r. Gesetzlicher Vertreter/in, Bevollmächtigter. Adresse: Alle Personen, die das Pflegetagebuch führen.

Persönliche Angabe: Pflegebedürftige/r. Gesetzlicher Vertreter/in, Bevollmächtigter. Adresse: Alle Personen, die das Pflegetagebuch führen. Den ersten Schritt, nämlich die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bei der Krankenkasse zu melden, haben Sie bereits erledigt. Damit der Pflegebedürftige auch Leistungen von der Pflegekasse erhalten

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3. Ermittlung der Pflegegrade

Mehr

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin 20.01.2017 Geschäftsführer:

Mehr

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Dr. Andrea Kimmel, Fachberaterin im Team Pflege des MDS Kronshagen, 24. November 2016 Worum soll

Mehr

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) 1 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb

Mehr

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll informiert im Folgenden über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Informationen stammen vom MDS Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes

Mehr

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh Sozial- und Pflegeberatung Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Anspruch, Pflegegrade, Leistungen Orientierung zur Berechnung des Pflegegrades Ausgabe 2017 Neuer

Mehr

Die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Herzlich willkommen zum Vortrag Die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Wie erfolgt eine Pflegebegutachtung? Was hat sich geändert? Bisher wurde festgestellt, wie viele Minuten Hilfebedarf

Mehr

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis

Mehr

Demenz und Pflegereform

Demenz und Pflegereform Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Demenz und Pflegereform Haben sich die Hoffnungen erfüllt? MDK im Dialog Demenz, eine Herausforderung unserer Zeit Winfried Fischer Leiter Pflegebegutachtung,

Mehr

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Instrument und Verfahren MDK Bayern 06.04.207 Inhalt 01 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe

Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Pflegestärkungsgesetz/ Eingliederungshilfe Sabine Schürmann, AOK Rheinland/Hamburg Köln, Zweites und drittes Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Verhältnis der Leistungen

Mehr

Eingliederungshilfe und Pflege BAG GPV 16. Oktober 2017

Eingliederungshilfe und Pflege BAG GPV 16. Oktober 2017 Eingliederungshilfe und Pflege BAG GPV 16. Oktober 2017 Tina Laubengeiger Leitung Fachbereich Pflege Gliederung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Mehr

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bürgerforum Altenpflege Rolf Scheu; Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung,

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern MDK Bayern 24.02.2016

Mehr

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments

Mehr

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Annette Franke NEVAP-Jahrestagung 2016, Stadthalle Braunschweig, 23.06.2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue

Mehr

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Dr. med. Klaus-Peter Thiele, Leitender Arzt MDK Nordrhein Gemeinsame Fortbildung der KV Nordrhein und des MDK Nordrhein am 5. Juli 2017

Mehr

Gabriele Lenz Pflegesachverständige

Gabriele Lenz Pflegesachverständige Was muss mit dem NBA in der Pflegeplanung beachtet werden um mit dem Gutachter eine Sprache zu sprechen? Gabriele Lenz Pflegesachverständige Philosophie des NBA Der Blickwinkel des NBA stellt die Beeinträchtigungen

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erfahrungen mit der Pflegebegutachtung Bernhard Fleer, Team Pflege Münster, Erste Erfahrungen nach der Umstellung der Pflegebegutachtung Die ersten Erfahrungen mit

Mehr

Statistiken der Pflegeberichterstattung. Berichtsjahr: [ab 2017]

Statistiken der Pflegeberichterstattung. Berichtsjahr: [ab 2017] Statistiken der Pflegeberichterstattung Berichtsjahr: [ab 2017] Übersicht zur Pflegeberichterstattung (I) Stammdaten ST_1 ST_2 ST_3 Beantragte Leistung bei Begutachtungen von Erstantragstellern Geschlecht

Mehr

Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade

Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrade (Pflegestärkungsgesetz II + III 2017) Rechtsanwalt Steffen Lehmann Fachanwalt für Pflegebedürftigkeit (bis 31.12.2016) Hilfebedarf bei Verrichtungen des täglichen

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information

Mehr

Erreichen Sie den Pflegegrad, der Ihnen fair zusteht.

Erreichen Sie den Pflegegrad, der Ihnen fair zusteht. Erreichen Sie den Pflegegrad, der Ihnen fair zusteht. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen und Widersprüchen: einfach, informativ und schnell. 1 Liebe Ratsuchende, Pflegebedürftigkeit kommt oft unvorhergesehen

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, PSG II Impulsvortrag Philipp Kocher, Teamleiter CompetenceCenter Pflege AOK Stuttgart-Böblingen Haus am

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung Mobilität Positionswechsel im Bett Umlagern [2-3] Umlagern [2-3] Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen Aufstehen/Zubettgehen [1-2] Einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen

Mehr

Pflegebedürftigkeit bis , wenn

Pflegebedürftigkeit bis , wenn Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016, wenn...personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße, auf Dauer, der Hilfe bedürfen.

Mehr

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA)

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Bernhard Fleer, Team Pflege MDS Begutachtungsmanagement in der Praxis - Erwartungen an den Pflegebedürftigkeitsbegriff Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14

Mehr

Was ist neu an der neuen Pflege?

Was ist neu an der neuen Pflege? Was ist neu an der neuen Pflege? Die wichtigsten Änderungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes - PSG II Norbert Völkerath 12. Dezember 2016 1 Kr eis se PSG II 2 PSG II 3 PSG II 4 5 PSG II 6 PSG II Ein

Mehr

Die Caritas informiert: So funktioniert. die Pflegereform

Die Caritas informiert: So funktioniert. die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen

Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Worum geht es? Pflegebedürftige benötigen häufig auch medizinische Versorgung. Das

Mehr

funktioniert die Pflegereform

funktioniert die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Die Leistungen der Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse AGENDA

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Thomas Grollius, Beratungs- und Begutachtungszentrum Koblenz Regionale Pflegekonferenz der Kreisverwaltung des

Mehr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Überblick der wesentlichen Änderungen Gültig bis 31.12.2016

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Matthias Ernst, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung MDK Niedersachsen BPA-Veranstaltung, Hannover, 11.07.2016

Mehr

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Einführung: Die zum 01.01.1995 gesetzlich eingeführte Pflegeversicherung

Mehr

Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II

Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II Stand: Juni 2016 Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II 1. e und ihre Leistungen Ab dem 01.01.2017 greift in Deutschland das Pflegestärkungsgesetz Teil II (PSG II), mit dem tiefgreifende Veränderungen

Mehr

Das PSG II. AOK NORDWEST Pflegeversicherung

Das PSG II. AOK NORDWEST Pflegeversicherung Das PSG II Agenda Rückblick Entwicklung Pflegeversicherung, bisheriger Pflegebedürftigkeitsbegriff Finanzierung Entwicklung des Beitragssatzes Anpassung der Leistungen Regelungen ab 01.01.2017 Fazit Der

Mehr

Pflegeversicherung aktuell

Pflegeversicherung aktuell Pflegeversicherung aktuell 24.05.2017 Sylvia Mau-Löffler Dipl.- Päd. Pflegeberaterin gem. 7a SGB XI Pflegestärkungsgesetz II Ziele Zahlen Definition Pflegebedürftigkeit: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2. Pflegebedürftig. Nicht Pflegebedürftig

AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2. Pflegebedürftig. Nicht Pflegebedürftig AOK Bayern Projekt zur Umsetzung des PSG II 2 Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 3% 97% Pflegebedürftig Nicht Pflegebedürftig Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind

Mehr

Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA

Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA - Die Elemente - Die Anwendung des Assessments. Relevante Module des Begutachtungsassessments 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung?

Das Pflegestärkungsgesetz Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung? Das Pflegestärkungsgesetz 2 + 3 Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung? 6.12.2016 1 Einführung in das neue Begutachtungsassessment (NBA) Quelle: BMG, GKV SV, MDS 2016 Unterlagen,

Mehr

Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege

Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege Hannover, 05. März 2018 Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation

Mehr

Definition 36 (Gesetzesbeschluss )

Definition 36 (Gesetzesbeschluss ) Definition 36 (Gesetzesbeschluss 27.11.2015) (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und (Modul 1 und 4) pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken Annette Winkler (Stand 07.12.2016) Ausgangslage

Mehr

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ute Schrage Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben, Auditorin 01.11.2017 Seite 1 Gliederung 1. Einführung 2.

Mehr

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF

INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Seite 1 INFORMATIONEN ZUM NEUEN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF Ab 2017 wird Pflegebedürftigkeit vollkommen neu gesehen auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Bayern

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) SGB 12 Ausfertigungsdatum: 27.12.2003 Vollzitat: "Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Notizen: Einschätzung des Pflegegrads für, geb. am:.. Überwiegend Unselbständig. Überwiegend selbständig. Selbständig

Notizen: Einschätzung des Pflegegrads für, geb. am:.. Überwiegend Unselbständig. Überwiegend selbständig. Selbständig Einschätzung des Pflegegrads für, geb. am:.. Modul 1 Mobilität Selbständig Überwiegend Überwiegend un Un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen

Mehr

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab

Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Gut umsorgt zuhause. Katholische Sozialstation ST.MARTIN ggmbh Die Pflegeversicherung ab 01.01.2017 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

1. Pflegedokumentation als Vorbereitung auf die Begutachtung

1. Pflegedokumentation als Vorbereitung auf die Begutachtung Pflegetagebuch 1. Pflegedokumentation als Vorbereitung auf die Begutachtung Die Pflegebedürftigkeit des der antragstellenden Person und die Zuordnung zu einem Pflegegrad werden in einem zuvor angekündigten

Mehr

K i n d e r b e g u t a c h t u n g

K i n d e r b e g u t a c h t u n g K i n d e r b e g u t a c h t u n g B e s o n d e r h e i t e n b e i d e r E r m i t t l u n g d e s P f l e g e g r a d e s I n e s W e i s e r F a c h r e f e r e n t i n P f l e g e M D K S a c h s

Mehr

Pflegeversicherung. Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v.

Pflegeversicherung. Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v. Pflegeversicherung Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v. Inhaltliche Quellen: Praxisseiten Pflege 08/2016, Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 2016;

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr