Update Personalwirtschaft (12/2008)

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1 Update Personalwirtschaft (12/2008) s+p Software und Consulting AG 2008 Inhalt 1 HINWEISE ZUR INSTALLATION ZEITPUNKT FÜR DIE UPDATEINSTALLATION DATENBANK SICHERN INSTALLATION DER NEUEN VERSION HINWEISE FÜR ANWENDER MIT MITARBEITERPORTAL- UND ZEITWIRTSCHAFT HINWEISE ZU NOTWENDIGEN INTERNETVERBINDUNGEN FÜR DIE PERSONALWIRTSCHAFT AKTUALISIERUNG DER COALA-KOMPONENTEN ONLINE-WÄHRUNGSKURSE BEWERBUNG.ONLINE HINWEISE ZUR INSTALLATION UNTER WINDOWS VISTA HINWEISE ZUR INSTALLATION UNTER TERMINAL SERVER HINWEISE ZUR INSTALLATION DER ZEITWIRTSCHAFT KOMMUNIKATION ZWISCHEN ZW-DIENST UND ZEITWIRTSCHAFT ZW-SERVICE UNTER MS-VISTA VERSIONSÜBERPRÜFUNG INSTALLATION DES SQL NATIVE CLIENT INSTALLATION DES SERVICE PACK 4 FÜR MS SQL SERVER SYSTEMANFORDERUNGEN ALLGEMEINES BETRIEBSYSTEME UND SOFTWARE DATENBANKSERVER (MINDESTANFORDERUNG) DATENBANKSERVER (EMPFEHLUNG) CLIENT (MINDESTANFORDERUNGEN) CLIENT (EMPFEHLUNG) NETZWERK MITARBEITERPORTAL 10 2 MODULÜBERGREIFENDE FUNKTIONALITÄTEN ADMINISTRATOR BEIBEHALTEN DES SPEICHERORTS ZUGRIFFSRECHTE RECHTE IM MITARBEITERPORTAL RECHTE IM MODUL PERSONALMANAGEMENT RECHTE IM MODUL PERSONALABRECHNUNG BEDIENOBERFLÄCHE WECHSELN IN ANDERE PROGRAMME FAVORITEN IM CONTROLCENTER STANDARD-DATEN-AUSTAUSCHMODUL (SDAM) EXPORTGENERATOR UMBENENNUNG VON LISTEN SCAN-SCHNITTSTELLE GENEHMIGUNGSWESEN AUSWAHL AKTIVER ARBEITNEHMER 12 3 PERSONALABRECHNUNG BERECHNUNG UND ABFÜHRUNG DER INSOLVENZGELDUMLAGE ALLGEMEINES ÄNDERUNGEN IM FORMULAR <KONSTANTEN> NEUE OPTION IM MANDANTEN NEUE AUTOMATIKLOHNARTEN EINSTELLUNGEN BEIM ARBEITNEHMER LOHNARTEN UND FORMELN ÄNDERUNGEN IM FORMULAR KRANKENKASSEN BERECHNUNG DER BEITRÄGE ÄNDERUNGEN IM BEITRAGSNACHWEIS AUTOMATISCHE EINRICHTUNG DER STAMMDATEN FILTERKRITERIUM ABFÜHRUNG INSOLVENZGELDUMLAGE AUSWERTUNG IM EXPORTGENERATOR 15

2 3.2 BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSWERKE ALLGEMEINES EINRICHTUNG DES VERSORGUNGSWERKS IM FORMULAR KRANKENKASSEN ANNAHMESTELLE FÜR DAS VERSORGUNGSWERK HINTERLEGUNG DER MITGLIEDSNUMMER BEIM VERSORGUNGSWERK HINTERLEGEN EINER DUMMY-NUMMER ERSTELLEN DER DATEIEN FÜR DIE BEITRAGSERHEBUNG AUSWERTUNG ZUR BEITRAGSERHEBUNG ERSTELLEN DER DEÜV-MELDUNGEN VERSENDEN DER DATEIEN MELDUNG DER BERUFSGENOSSENSCHAFTSDATEN ALLGEMEINES BETRIEBSNUMMER DER BERUFSGENOSSENSCHAFT LISTE DER BERUFSGENOSSENSCHAFTEN (VORLÄUFIGE AUFSTELLUNG) GEFAHRTARIFSTELLEN DER BERUFSGENOSSENSCHAFT ERWEITERUNGEN IM PRÜFLAUF ERSTELLEN DER DEÜV-MELDUNGEN ASSISTENT ZUM EINRICHTEN DER BG-DATEN ÜBERARBEITETE FUNKTIONEN KNAPPSCHAFTLICHES MELDEVERFAHREN ALLGEMEINES DEN MANDANTEN ALS KNAPPSCHAFTLICHEN BETRIEB KENNZEICHNEN DIE ANNAHMESTELLE FÜR DAS KNAPPSCHAFTLICHE MELDEVERFAHREN EINRICHTEN BEITRAGSSÄTZE FÜR DAS KNAPPSCHAFTLICHE MELDEVERFAHREN ANLEGEN EINRICHTUNG DER KRANKENKASSEN FÜR DAS KNAPPSCHAFTLICHE MELDEVERFAHREN EINRICHTUNG DER ARBEITNEHMERDATEN FÜR DAS KNAPPSCHAFTLICHE MELDEVERFAHREN ERFASSUNG DES ABKEHRGRUNDES BEI AUSTRITT ERSTELLEN DER DEÜV-MELDUNGEN ERSTELLEN DER BEITRAGSNACHWEISE WEITERE ÄNDERUNGEN IM MELDEVERFAHREN SOFORTMELDUNGEN NEUER MELDEGRUND BEI ENDE DER PFLEGEZEIT ÄNDERUNGEN IM PRÜFLAUF WEGFALL DES ERHÖHTEN BEITRAGSSATZES IN DER KRANKENVERSICHERUNG BEITRAGSNACHWEISE KORREKTURBEITRAGSNACHWEISE PROTOKOLL ZUR ZUSAMMENSETZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE BEITRAGSNACHWEISE FÜR DIE SEEKASSENABRECHNUNG PRÜFPROTOKOLL ZUR VORAUSSICHTLICHEN BEITRAGSSCHULD UMLAGEERSTATTUNGSANTRÄGE AUSWEIS DER AUSGEFALLENEN ARBEITSTAGE ERWEITERUNGEN IM KONSTANTENFORMULAR EINHEITLICHE BEITRAGSSÄTZE OPTION FÜR DIE BERECHNUNG DER MINDESTKIRCHENSTEUER ÄNDERUNGEN IM FORMULAR ARBEITNEHMER EINTRAGUNG VON STEUERFREIBETRÄGEN NACHWEIS DER ELTERNEIGENSCHAFT KEINE NEUANLAGE VON TÄTIGKEITSSCHLÜSSELN STAATSANGEHÖRIGKEITSSCHLÜSSEL FÜR SERBEN/ KOSOVAREN SUCHFORMULAR MIT ANZEIGE DES SUCHBEGRIFFS LOHNARTEN UND FORMELN DURCHSCHNITTSWERT FÜR DAS BESCHÄFTIGUNGSVERBOT AUSSCHLUSS VON LOHNARTEN FÜR DIE BERECHNUNG DES ZUSCHUSSES ZUM MUTTERSCHAFTSGELD BERECHNUNG VON FORMELN FÜR DIE ANZAHL ÄNDERUNGEN IM BEREICH DER LOHNSTEUER ERWEITERUNGEN DER STEUERLICHEN DATEN IN DER BETRIEBSSTÄTTE PAUSCHAL VERSTEUERTE SACHZUWENDUNGEN EINSTELLUNGEN FÜR DEN USB-STICK MIT ZERTIFIKAT ABRECHNUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER ERFASSUNG VON BRUTTOLOHNDATEN ÄNDERUNG FÜR DIE CHAOSERFASSUNG ERFASSUNG VON ABSCHLAGSZAHLUNGEN NETTOLOHNBERECHNUNG ZUSCHUSSBERECHNUNG BEI PRIVAT VERSICHERTEN MIT DEM ERMÄßIGTEN BEITRAGSSATZ BERECHNUNG DER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE WÄHREND UNTERBRECHUNGEN BEITRAGSBERECHNUNG FÜR VERSORGUNGSBEZÜGE ABRECHNUNG VON ALTERSTEILZEIT UND FLEXIBLEN ARBEITSZEITREGELUNGEN ATZ-ABRECHNUNG BEI TEILMONATEN ABRECHNUNGSLISTE ATZ-ANTRAG REGELENTGELT BILDUNG VON SV-LUFT WÄHREND DER ALTERSTEILZEIT BILDUNG VON SV-LUFT IM OPTIONSMODELL ABRECHNUNG VON BETRIEBLICHER ALTERSVORSORGE BETRÄGE IN DEN FREIEN ZEILEN DER LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG PAUSCHAL VERSTEUERTE UNFALLVERSICHERUNGEN ABRECHNUNG VON FIRMEN-PKW ABRECHNUNG VON LOHNPFÄNDUNGEN VERWENDUNG VON STATISTIKLOHNARTEN 38 2

3 3.19 ABRECHNUNG VON ARBEITGEBERDARLEHEN WIEDEREINFÜHRUNG DER FREIGRENZE ERWEITERUNG DES TILGUNGSPLANS FINANZBUCHHALTUNG UND KOSTENRECHNUNG AUSWERTUNGEN ZUR FIBU UND KOSTENRECHNUNG MANDANTENÜBERGREIFENDES RECHNUNGSWESEN ZAHLUNGSVERKEHR ZAHLUNGEN AN KRANKENKASSEN ÜBER DIE BANKVERBINDUNG DER BETRIEBSSTÄTTE LÖSCHEN VON FORDERUNGEN AN ARBEITNEHMER KORREKTUREN KENNZEICHNUNG VERGANGENER ABRECHNUNGSMONATE KORREKTUREN FÜR NICHT MEHR GÜLTIGE KASSEN VERRECHNUNG VON ÜBERZAHLUNGEN AUS KORREKTUREN EXPORT EXPORT VON PERSONENDATEN URLAUBSRÜCKSTELLUNGEN BERÜCKSICHTIGUNG DER GENOMMENEN URLAUBSTAGE ERMITTLUNG DER ARBEITGEBERANTEILE ZUR SOZIALVERSICHERUNG URLAUBSRÜCKSTELLUNGEN FÜR EIN ABWEICHENDES GESCHÄFTSJAHR AUSWERTUNGEN ÄNDERUNGEN IM LOHNSCHEIN ABSENDERDATEN AUS DER BETRIEBSSTÄTTE LOHNSTEUERKARTENABGABEPROTOKOLL PRÜFLISTE FÜR DIE LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG INHALTSÜBERSICHT FÜR DIE LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG BESCHEINIGUNG DES GROßBUCHSTABENS V NULLWERTE IN DER LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG LOHNSTEUERBESCHEINIGUNGEN AUS DEM DATENÜBERTRAGUNGSFENSTER RENTENVERSICHERUNGSBEITRÄGE IN DER LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG PROTOKOLL ZUM KONSTANTENIMPORT GEWERBESTEUERZERLEGUNGSLISTE PERSONALLISTE STATUSPRÜFUNG ABARBEITUNGSPROTOKOLL ABRECHNUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST KINDERGELD BERÜCKSICHTIGUNG DER ZVK-BEITRÄGE BEI DER GRUNDLOHNERMITTLUNG HÖHERGRUPPIERUNG IM AVR ABSCHMELZUNG DER BESITZSTANDSZULAGE IM AVR DW EKD ZEITRAUM FÜR DEN ANSPRUCH AUF ZUSCHUSS ZUM KRANKENGELD BERECHNUNG DES KRANKENGELDZUSCHUSSES AUSWERTUNGEN PERSONALSTANDSTATISTIK ABRECHNUNG VON KUG UND BAULOHN BG-PFLICHT DES TRANSFERKURZARBEITERGELDS ALTERSVORSORGE UND ZVK-PFLICHTBEITRÄGE ZUR RENTENBEIHILFE ERWEITERTE ZVK-DATEN AUSWERTUNGEN SOKA-MELDUNG MELDEBRUTTO BEI KUG UND BERUFSSTÄNDISCHEM VERSORGUNGSWERK RUNDUNG IN DER KUG-BERECHNUNG 48 4 GDPDU STEUER UND SV-PRÜFER ERWEITERUNG UM DIE PRÜFUNG DER DATEN DER BERUFSGENOSSENSCHAFT ALLGEMEINES AUSGABE ZUSÄTZLICHER DATEN ZUR BERUFSGENOSSENSCHAFT ERGEBNISSE DER PRÜFUNG ÜBERARBEITETE FUNKTIONEN PRÜFUNG VON KURZFRISTIG BESCHÄFTIGTEN 50 5 PERSONALKOSTENPLANUNG ERWEITERUNGEN AUFGRUND GESETZLICHER ÄNDERUNGEN BERÜCKSICHTIGUNG DER INSOLVENZGELDUMLAGE OPTIMIERUNG DER STABILITÄT BEI DER HOCHRECHNUNG AUSWERTUNGEN GRUPPIEREN NACH ORGANISATIONSSTRUKTUREN 50 6 URLAUB UND FEHLZEITEN GENEHMIGUNGSWESEN IM URLAUBSANTRAGSVERFAHREN VERTRETERREGELUNG AUCH UNABHÄNGIG VOM GENEHMIGUNGSWESEN GENEHMIGUNG OHNE VORHERIGE ZUSTIMMUNG URLAUBSANSPRUCHSBERECHNUNG OPTIONALES ÜBERSCHREIBEN MANUELLER KORREKTUREN IN DER ANSPRUCHSBERECHNUNG KÜRZUNG DES ZUSATZURLAUBS BEI ABWEICHENDEN WOCHENARBEITSTAGEN BERECHNUNG DES GENOMMENEN ZUSATZURLAUBS URLAUBSVERWALTUNG IM MITARBEITERPORTAL 52 3

4 6.3.1 ANZEIGE DER URLAUBSTAGE FÜR GRUPPEN IN BERICHTSFORM 52 7 PERSONALMANAGEMENT ARBEITNEHMER/ MITARBEITERENTWICKLUNG ERWEITERUNG DES FILTERS UM EINZELAUFGABEN EINRICHTUNG VON BEURTEILUNGSBÖGEN EINGEFÜGTE DOKUMENTE WEITERBILDUNGSMANAGEMENT AUSWERTUNGEN BEWERBERVERWALTUNG BEWERTUNG VON BEWERBERN DOKUMENTE DES BEWERBERS SCHRIFTVERKEHR MIT BEWERBERN STRUKTURANSICHT ERWEITERUNG DER OUTLOOK-INTEGRATION AUSWERTUNGEN BEWERBUNG.ONLINE FORMATE IN DER DARSTELLUNG ÄNDERN DATEIEN HOCHLADEN BEWERBERVERWALTUNG IM MITARBEITERPORTAL NACHTRÄGLICHE ANZEIGE DER BEWERBERBEWERTUNG ÄNDERUNG DER FORMULARBESCHRIFTUNG BEFRAGUNGSBÖGEN/ BEURTEILUNGSBÖGEN ANZEIGE DES BEWERBERSTAMMBLATTS STELLENWIRTSCHAFT ERWEITERUNG DES FILTERS UM EINZELAUFGABEN STELLENPLAN BRANDENBURG ERWEITERT AUSWERTUNG STELLENPLANDATEN NACH ORGANISATIONSEINHEIT ERWEITERT VERMERKE IM STELLENPLAN BEMERKUNGEN IM STELLENBESETZUNGSPLAN NACH ABTEILUNG CHARTERÜBERGABE ÜBERARBEITETE FUNKTIONEN AZUBIVERWALTUNG BEURTEILUNGEN FÜR AUSZUBILDENDE ÜBERARBEITETE FUNKTIONEN ZIELVEREINBARUNGEN UND BONUSZAHLUNGEN ERWEITERUNG BEI DER BUDGETERMITTLUNG ZIELVEREINBARUNGEN IM MITARBEITERPORTAL ASSISTENT ZUR EINRICHTUNG VON ZIELVEREINBARUNGEN AUSWERTUNGEN ZU ZIELVEREINBARUNGEN VERWALTUNG VON LEIHARBEITNEHMERN FILTERN NACH WIEDERVORLAGEN FÜR AKTIVE LEIHARBEITER 58 8 REISEKOSTENABRECHNUNG STAMMDATENPFLEGE AUSLANDSPOSTLEITZAHLEN DER ARBEITNEHMER 58 9 ZEITWIRTSCHAFT KALENDEREINRICHTUNG HALBE FEIERTAGE ZEITERFASSUNG STUNDENWEISE ERFASSUNG VON FEHLZEITEN ZEITGUTSCHRIFT/ UMBUCHUNG ANPASSUNG DER DIENSTE UND ARBEITSPLÄTZE ZUSATZEINGABE AM TERMINAL UND WEB-TERMINAL ALLGEMEIN DEFINITION VON ZUSATZEINGABEN ERFASSUNG UND AKTUALISIERUNG DER ZUSATZEINGABEN AM TERMINAL ERFASSUNG UND KORREKTUR ZUSATZEINGABE ÜBER WEB-TERMINAL ERFASSUNG UND KORREKTUR ZUSATZEINGABE ÜBER FORMULAR <ZEITERFASSUNG/KORREKTUR> RÜCKRECHNUNG ANZEIGE IN BERICHTEN GÜLTIGKEITEN AN TAGES- UND WOCHENMODELLEN EINGABE DER GÜLTIGKEIT AM TAGESMODELL EINGABE DER GÜLTIGKEIT AM WOCHENMODELL PLAUSIBILISIERUNG BEI ÄNDERUNG ANWESENHEITSZEITRAHMEN AN TAGESMODELLEN LOHNFORTZAHLUNG AN FEIERTAGEN BERICHTE/JOURNALE/LISTEN GRUPPIERUNG IN JOURNALEN UND BERICHTEN NACH ORGANISATIONSEINHEITEN FORMAT AUSGABE ZEITKONTEN NEUE BERICHTE/LISTE/JOURNALE SERVICEOBERFLÄCHE TSERVICE GENEHMIGUNGSWESEN FÜR GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE ANGEFALLENE ÜBERSTUNDEN ALLGEMEIN WAS KANN GENEHMIGT WERDEN? EINRICHTUNG DES GENEHMIGUNGSWESENS 66 4

5 9.9.4 ABLAUF DES GENEHMIGUNGSPROZESSES ABWEICHUNGEN AUSWERTUNGEN WEITERE HINWEISE EINRICHTUNGSUNTERSTÜTZUNG EINTRITTSDATUM ZEITWIRTSCHAFT SETZEN PROJEKTZEITERFASSUNG ERFASSUNG EINER BEMERKUNG ZUR PROJEKTZEIT MITARBEITERPORTAL VERWENDUNG VON -ADRESSEN IM MITARBEITERPORTAL 68 5

6 6 Beschreibung zum Update (12/2008) 1 Hinweise zur Installation 1.1 Zeitpunkt für die Updateinstallation Spielen Sie die neue Version möglichst unmittelbar nach der Monatsübernahme ein. Wann darf das Update auf keinen Fall eingespielt werden? Wenn Sie sich im Rückblick/ in der Korrektur befinden Wenn Sie bereits ausgezahlt haben, aber noch keine Monatsübernahme durchgeführt haben Hier bitte erst die Monatsübernahme durchführen! 1.2 Datenbank sichern Erstellen Sie ein Backup Ihrer Personaldatenbank. Nutzen Sie dazu entweder den Datenbankwartungsassistenten der Personalsoftware oder den Enterprise Manager des SQL Servers. Lesen Sie bei Bedarf im Installationshandbuch nach. 1.3 Installation der neuen Version Schließen Sie Ihre Anwendungen, bevor Sie das Update einspielen. Zum Starten des Updates legen Sie einfach Ihre Installations CD in das CD ROM Laufwerk ein. Die CD verfügt über eine Autorun-Funktion. Das heißt, der Installationsassistent öffnet sich automatisch und Sie brauchen nur die gewünschten Funktionen anzuklicken. Falls Sie das Setup ohne die Autorun-Funktion starten möchten, klicken Sie im Explorer doppelt auf die Datei "setup.exe" oder geben Sie unter Start\ Ausführen je nach der Bezeichnung Ihres CD-ROM-Laufwerks den Befehl "D:\setup.exe" bzw. "E:\setup.exe" ein. Folgen Sie danach den Anweisungen des Installationsassistenten. WICHTIG: Achten Sie bei der Installation darauf, die richtige Installationsvariante auszuwählen. Wenn Sie einen normalen SQL Server (keine MSDE/ Desktop Engine, keinen Terminal Server) im Einsatz haben, wählen Sie auf jeden Fall die Variante "Standard Installation". In den anderen Fällen wählen Sie bitte die "Erweiterte Installation". Unter diesem Punkt wird die Einzelplatz- und die Terminalserverinstallation angeboten. Die Variante <Einzelplatz> darf nur dann gewählt werden, wenn eine Desktop Engine im Einsatz ist bzw. zum Einsatz kommen soll. Unter Windows 2000 Prof/ Windows 2000 Server (auch Terminalserver) muss vor dem Start des Setups mindestens der Internetexplorer 6 installiert sein. Dieser ist NICHT auf der CD enthalten und muss gegebenenfalls vorher gesondert installiert werden 1.4 Hinweise für Anwender mit Mitarbeiterportal- und Zeitwirtschaft Bitte beenden Sie vor dem Datenbankupdate und auch beim Wiederherstellen einer gesicherten Datenbank alle Dienste der Personalwirtschaft. Dazu zählen: Mitarbeiterportal Zeitwirtschaftsdienst 1.5 Hinweise zu notwendigen Internetverbindungen für die Personalwirtschaft Aktualisierung der COALA-Komponenten Wenn Sie eine Firewall einsetzen - müssen Sie für die Aktualisierung der Komponenten folgende Serververbindung zulassen: http Download: Für Silent - Installationen von COALA ist folgender Aufruf mit Administratorrechten möglich: Kopieren Sie vorab von der CD unter Requirements den Ordner COALA auf das LW C: C:\Windows\system32\msiexec.exe /qn /i "C:\COALA\COALA.msi" ALLUSERS=1 ADDLOCAL=ALL /L*v "C:\Programme\Gemeinsame Dateien\Sage Software Shared\coala.log" Wenn zur Versionsprüfung keine Verbindung zum Internet aufgebaut werden kann, prüfen Sie bitte folgende Registrierungseinstellungen (regedit): HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Internet Settings EnableAutodial = 0 (REG_DWORD) NoNetAutodial = 0 (REG_DWORD) 1. EnableAutodial -> muss vom Typ ein REG_DWORD sein und in den allermeisten Fällen auf 0 stehen. Sollte hier beispielsweise eine ISDN Wählverbindung als Standard I-Net-Verbindung genutzt werden, kann hier auch der Wert auf 1 stehen. 2. NoNetAutodial -> muss ebenso vom Typ REG_DWORD sein und immer auf 0 stehen

7 1.5.2 Online-Währungskurse IP-Adresse: Port Bewerbung.Online Bewerbung.Online greift auf zu, wobei der Port 80 (http) genutzt wird. 1.6 Hinweise zur Installation unter Windows Vista Bei der Installation der Personalwirtschaft unter Windows Vista ist zu beachten, dass die Datei setup.exe über die rechte Maustaste "Als Administrator ausführen " gestartet werden muss. Anderenfalls kann die Installation nicht erfolgreich durchgeführt werden. 1.7 Hinweise zur Installation unter Terminal Server Bei der NEUINSTALLATION auf einem Windows 2000 Server mit Terminaldiensten, auf dem bisher noch kein MDAC 2.8 vorhanden ist, wird MDAC 2.8 automatisch durch das Setup der Personalwirtschaft installiert. Nach der Installation von MDAC wird automatisch ein Neustart des Systems durchgeführt. Achten Sie deshalb vor der Installation darauf, dass keine weiteren Nutzer auf dem Terminal Server angemeldet sind. Nach Abschluss einer Installation unter Terminalserver muss ein Hauptmodul der Personalwirtschaft einmal zwingend mit Administratorrechten gestartet werden. Dabei wird die Funktion Office Reparieren via MSI ausgeführt. Wenn die Reparatur beendet ist, können alle Nutzer wie gewohnt weiterarbeiten. Alternativ ist es möglich, als Administrator einmal NACH der Installation die Funktion OFFICE REPARIEREN unter <Systemsteuerung: Software> aufzurufen. Ab der Version wird bei der Installation unter Microsoft Office 2003 das Service Pack 3 zwingend vorausgesetzt. Wenn Sie auf einem Terminalserver installieren, empfehlen wir Ihnen, das Service Pack 3 vorher gesondert im vollen Installationsmodus zu installieren. Eventuell ist aufgrund des Service Packs ein Neustart des Servers notwendig. 1.8 Hinweise zur Installation der Zeitwirtschaft Kommunikation zwischen ZW-Dienst und Zeitwirtschaft In der Zeitwirtschaft besteht nun die Möglichkeit, den Status des ZW-Dienstes direkt einzusehen. Dazu sind bei der Installation einige Punkte zu beachten. Um die direkte Kommunikation zu ermöglichen, ist es notwendig, den TCP-Port 8087 in der Windows Firewall freizugeben. Nach der Installation des ZW-Diensts versucht der Dienstkontrollmanager, diesen Port automatisch freizugeben. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die automatische Freigabe nicht funktioniert. Geben Sie dann den TCP- Port 8087 bei Bedarf manuell frei. Dazu rufen Sie in der Systemsteuerung die Windows Firewall auf und gehen in das Register <Ausnahmen>. Nehmen Sie dort die Freigabe des Ports vor ZW-Service unter MS-Vista Bei Nutzung von MS-Vista kann der Status des ZW-Service nur über den Dienstkontrollmanager geändert werden, wenn der Dienstkontrollmanager als Administrator gestartet wurde. Gehen Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die WindowsServiceControl.exe des Zeitwirtschaft Diensts und wählen Sie dort die entsprechende Option aus. Die Freigabe des TCP-Ports unter MS-Vista funktioniert ebenfalls nur, wenn der Dienstkontrollmanager als Administrator gestartet wurde oder wenn die Benutzerkontensteuerung (Systemsteuerung => Benutzerkonten) ausgeschaltet wurde Versionsüberprüfung Nach der Installation der Zeitwirtschaft und der Dienste kann in der Zeitwirtschaft eine Prüfung durchgeführt werden, ob die installierten Versionen übereinstimmen. Rufen Sie dafür unter dem Menüpunkt <Terminals> die Funktion Überprüfe Dienste auf. Eine ausführliche Installationsbeschreibung befindet sich im Handbuch. 1.9 Installation des SQL Native Client Bei der Installation der Personalsoftware wird geprüft, ob der SQL Native Client vorhanden ist. Dieser muss ab der Version zwingend installiert sein. Sollte festgestellt werden, dass der Native Client nicht vorhanden ist, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. In diesem Fall gehen Sie bitte wie folgt vor: Bitte das Setup von der Installations-CD unter dem Verzeichnis [CD_LW]:\Requirements\SQLNCli\sqlncli.msi noch einmal starten Installation des Service Pack 4 für MS SQL Server 2000 Wir empfehlen, das Service Pack 4 auf dem SQL Server zu installieren. Sie finden das Service Pack auf der Installations CD im Unterverzeichnis \Tools\MSSQLServer2000\SQL2000-KB SP4-x86-GER.EXE. 7

8 Anwender, deren SQL Server mehr als 4 GB Arbeitsspeicher aufweist, installieren bitte zusätzlich das Patch SQL2000- KB v x86x64-DEU.exe Systemanforderungen Allgemeines Die Personalwirtschaft ist als Client-Server-Anwendung konzipiert. Die folgenden Anforderungen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik. Eine Aktualisierung aufgrund von neuen technischen Entwicklungen behalten wir uns vor. Vor jeder Installation sollte zusätzlich eine detaillierte Analyse der Systemumgebung erfolgen Betriebsysteme und Software Client / Server Betriebsysteme: Windows 2000 Nur mit SP4 möglich Windows XP Home nicht freigegeben Windows XP Prof. Nur mit SP2 oder SP3 möglich Windows 2003 Server Nur mit SP1 möglich Windows Vista Freigegeben Windows Server mit Terminaldiensten als Anwendungsserver: Windows 2000 Server freigegeben Windows 2003 Server Nur mit SP1 und SP2 (Terminalserver) möglich Office Pakete: Office 2000 SR3 empfohlen Office XP freigegeben Office 2003 freigegeben Office 2007 freigegeben Datenbank Server: SQL-Server 2000/ MSDE 2000 Nur mit SP4 möglich SQL-Server 2005 Für SP1 freigegeben, SP 2 empfohlen SQL 2005 Express Nur SQL 2005 Express mit SP 2 Internet Explorer: Internet Explorer 6.0 SP1 empfohlen, Original möglich Internet Explorer 7.0 freigegeben Datenbankserver (Mindestanforderung) Datenbankserver Hersteller / Typ CPU, RAM, Sicherungsmedium CD ROM zur Installation Freier Festplattenspeicher Netzwerk, Grafik Betriebssystem Welche Datenbanken werden unterstützt? Hardwareanforderungen bis max. 500 Mitarbeiter und 5 Arbeitsplätze egal P IV 1,5 GHz, RAM 2,2 GB, SCSI, Band vorhanden 500 MB (Installation) + 1GB/ Jahr (davon ca. 100 MB auf Systempartition) Microsoft Windows Netz 100 MBit, installiertes native TCP/IP Protokoll, Farben 65000, Auflösung 1024x768 Microsoft Windows 2000 Server, mit aktuellem Service Pack, DEUTSCH Microsoft Windows 2003 Server, mit aktuellem Service Pack, DEUTSCH MS SQL 2000 mit Service Pack 4 DEUTSCH, MS SQL 2005 DEUTSCH 8

9 Datenbankserver (Empfehlung) Datenbankserver Hersteller / Typ CPU, RAM, Sicherungsmedium CD ROM zur Installation Freier Festplattenspeicher Netzwerk, Grafik empfohlenes Betriebssystem Welche Datenbanken werden unterstützt? Hardwareanforderungen bis max. 500 Mitarbeiter und 5 Arbeitsplätze egal 2 x P IV, 2 XEON DP 2,4 GHz, RAM ab 4 GB, SCSI, Band vorhanden 500 MB (Installation) + 1GB/ Jahr (davon ca. 100 MB auf Systempartition) Microsoft Windows Netz 100 MBit, installiertes native TCP/IP Protokoll, Farben 65000, Auflösung 1024x768 Microsoft Windows 2000 Server, mit aktuellem Service Pack, DEUTSCH MS SQL 2000 mit Service Pack 4 DEUTSCH, MS SQL 2005 DEUTSCH Anmerkungen: Wir empfehlen, bei neu angeschafften Servern die Organisation der Festplatten wie folgt vorzunehmen, um eine optimale Geschwindigkeit zu erzielen: 4 sichtbare Laufwerke C:\ System und Programme D:\ SQL-Server Datenbankdatei (mdf-datei) Raid 10 (SCSI) 64 K Clustergröße Log Daten für SQL Server (ldf-datei) E:\ Raid 10 (SCSI) 8 K Clustergröße F:\ Backups (größter Speicherbedarf) Bei mehr als 500 zu betreuenden Mitarbeitern und/oder mehr als 5 Arbeitsplätzen müssen spezielle Hardwareanforderungen erstellt werden und eine individuelle Analyse der Hardware vor Ort erfolgen. Es wird dann eine auf den Kunden zugeschnittene Anforderung erarbeitet. Im Zweifelsfall werden vor der Beschaffung Testinstallationen durchgeführt - um die Performance vor Ort zu überprüfen (z.b. bei komplexen Formeln usw.) Client (Mindestanforderungen) Systemanforderungen Client-PC (bis max. 500 Mitarbeiter) CPU, RAM CD ROM Freier Festplattenspeicher Netzwerkkarte Bildschirm (Größe / Auflösung), Grafik Weitere Ausstattungsmerkmale Textverarbeitung - Software für Serienbriefe und Bescheinigungen P IV 1,4 GHz RAM 512 MB vorhanden 1GB (Installation) (davon 200 MB auf der Systempartition) Netz 100 MBit Auflösung 1024 x 768 Farben True Color Netzwerkdrucker (Laserdrucker) Microsoft Office 2000 Professional DEUTSCH Client (Empfehlung) Systemanforderungen Client-PC (bis max. 500 Mitarbeiter) CPU, RAM CD ROM Freier Festplattenspeicher Netzwerkkarte Bildschirm (Größe/ Auflösung), Grafik Weitere Ausstattungsmerkmale Textverarbeitung - Software für Serienbriefe und Bescheinigungen P IV 2,8 GHz RAM 512 MB vorhanden 1GB (Installation) (davon 200 MB auf der Systempartition) Netz 100 MBit Auflösung 1024 x 768 Farben True Color Netzwerkdrucker (Laserdrucker) Microsoft Office 2003 Professional DEUTSCH 9

10 Alle Anforderungen gelten für den Standard - Normalfall (z.b. Lohnabrechnung - monatliches festes Gehalt - Zahlweise monatlich - ohne besondere Abrechnungen). Bei Abweichungen vom Standard sind individuelle Anforderungen zu erarbeiten, welche für den speziellen Einsatz abgestimmt werden müssen Netzwerk Netzwerk Systemanforderungen optimal Netzwerkbetriebssystem MS Windows Netzwerk (2000) Netzwerkprotokoll Native TCP/IP Client-Organisation TCP/IP Verbindung zwischen Clients und Server Anmerkungen: Eine Einzelplatzinstallation (Datenbankserver lokal) ist möglich. Hier kann ebenfalls die Jet Engine (früher MSDE) des SQL Servers eingesetzt werden. Dabei sind jedoch eine Begrenzung des Datenbankzugriffs sowie eine geringere Performance zu berücksichtigen. Eine Installation unter Terminalserver ist ebenfalls möglich. Standardport ist Port Dieser ist gegebenenfalls vor der Installation in der Firewall frei zuschalten. Für alle Web - Applikationen ist zusätzlich der Port 445 notwendig. Ein Betrieb unter Novell 4.11 direkt per IPX ist nicht möglich. TCP/IP over IPX ist lauffähig - aber aus Performancegründen nicht nutzbar für den Einsatz mit mehr als 50 zu betreuenden Arbeitnehmern. Für die Verwendung von Elster zur Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt sind besondere Einstellungen für Internetzugang notwendig, Portfreigabe und Proxy-Konfiguration notwendig (vgl. Elster-Handbuch) MitarbeiterPortal Hardwareanforderungen Webserver Hersteller / Typ CPU, RAM, Sicherungsmedium CD ROM zur Installation Freier Festplattenspeicher Netzwerk, Grafik empfohlenes Betriebssystem Egal P IV, 2 GHz, RAM -ab- 1GB, Band Vorhanden 50 MB (Installation) (davon ca. 30 MB auf Systempartition) Microsoft Windows Netz 100 MBit, installiertes native TCP/IP Protokoll Farben 65000, Auflösung 1024x768 Microsoft Windows 2000 Advanced Server, mit aktuellem Service Pack, DEUTSCH oder ENGLISCH IIS 5/ IIS 6 (Win2003 Server) Webserver IIS 7 (bei Windows VISTA) Anmerkungen: Windows 2000 Workstation bzw. Windows XP Professional kann als Plattform für Vorführzwecke genutzt werden. Es muss zusätzlich eine Verbindung zwischen Web-Server und SQL-Server bestehen. Hardwareanforderungen Web-Client CPU, RAM CD ROM Freier Festplattenspeicher Netzwerkkarte P III 933 MHz RAM 128 MB Vorhanden 20 MB (für Browsercache) Netz 100 MBit Bildschirm (Größe / Auflösung), Grafik Auflösung 1024 x 768 Farben True Color Weitere Ausstattungsmerkmale Netzwerkdrucker (Laserdrucker) Web-Browser IE 5.5, IE 6.0 Betriebssystem Windows 2000 Windows XP Zusätzliche Software Adobe Acrobat Reader 7.x/ 8.x 10

11 2 Modulübergreifende Funktionalitäten 2.1 Administrator Beibehalten des Speicherorts Der Pfad für die Datensicherung unter dem Punkt <Speicherort> wird ab sofort für den aktuellen Benutzer beibehalten, wenn mit diesen Einstellungen ein Backup erfolgreich abgeschlossen wurde. 2.2 Zugriffsrechte Rechte im Mitarbeiterportal Für den Menüpunkt der internen Stellenausschreibungen im Mitarbeiterportal können nun explizit Zugriffsrechte gewährt oder entzogen werden Rechte im Modul Personalmanagement Zielvereinbarungen Das Recht zum Bearbeiten von Zielvereinbarungen kann ab sofort in der Benutzerverwaltung gewährt oder entzogen werden Rechte im Modul Personalabrechnung Zusammensetzung der Beitragsnachweise Bisher wurde beim Aufruf des "Protokolls Zusammensetzung" die Zugriffsberechtigung auf den "Beitragsnachweis Ausdruck A4 geprüft. Dies wurde geändert. Die Zugriffsberechtigungen können nun für beide Auswertungen unabhängig voneinander eingestellt werden Firmen-PKW Für die Seite <Arbeitnehmer: Extras: Firmen-PKW> wurde die Berechtigungseinstellung nur Lesen überarbeitet. 2.3 Bedienoberfläche Wechseln in andere Programme Aus den Modulen Personalabrechnung, Personalmanagement, Urlaub und Fehlzeiten sowie Reisekosten kann über die neue Schaltfläche Zeitwirtschaft direkt ins Modul Zeitwirtschaft gewechselt werden Favoriten im Controlcenter Anwender, die mit der Ansicht Controlcenter arbeiten, können angelegte Favoriten wieder löschen. 2.4 Standard-Daten-Austauschmodul (SDAM) Im SDAM stehen nun in der Tabelle <Kinder> 4 neue Felder zur Verfügung: BeginnBeschVerbot EndeBeschVerbot LohnartBeschVerbot - LetzterAbrMonVorBeschVerbot 2.5 Exportgenerator Umbenennung von Listen Die mitgelieferten Listen 519 bis 524 wurden wie folgt umbenannt: 'Kostenaufteilung_1_Mandant' 'Kostenaufteilung_2_Mandant' 'Kostenaufteilung_3_Mandant' '*Arbeitnehmer - Dimensionsaufteilung1' '*Arbeitnehmer - Dimensionsaufteilung2' '*Arbeitnehmer - Dimensionsaufteilung3' Die bisher im Namen enthaltenen Punkte konnten zu Problemen beim Ausführen der Abfrage führen. 2.6 Scan-Schnittstelle Die aus der Personalwirtschaft heraus gescannten Dokumente werden zunächst auf der lokalen Festplatte zwischengespeichert, bevor Sie in den Stammdaten (z.b. Arbeitnehmer: Extras: Dokumente) eingefügt werden. Ab sofort werden diese Dateien nach dem Einfügen wieder gelöscht. 11

12 2.7 Genehmigungswesen Auswahl aktiver Arbeitnehmer Wird bei der Auswahl der Genehmigungsverantwortlichen der Eintrag Person gewählt, so muss anschließend der betreffende Arbeitnehmer aus einer liste gewählt werden. In dieser Liste werden inaktive Arbeitnehmer ab sofort ausgeblendet. Die Prüfung, ob ein Arbeitnehmer aktiv ist, erfolgt anhand des aktuellen Systemdatums. Weiterhin wurden die Vergrößerung der Spalte "Empfänger" durch den Anwender ermöglicht. 3 Personalabrechnung 3.1 Berechnung und Abführung der Insolvenzgeldumlage Allgemeines Bisher wurden die Mittel für die Erstattung der Aufwendungen für das Insolvenzgeld durch eine Umlage der Unternehmer aufgebracht ( 359 SGB III) und durch die Unfallversicherungsträger (BG) eingezogen. Diese Zuständigkeit für den Einzug der Insolvenzgeldumlage geht im Rahmen des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen (Krankenkassen) über. Ab dem wird für das Insolvenzgeld zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ein monatlicher Beitrag erhoben. Für das Umlagejahr 2008 werden die Beiträge zum Insolvenzgeld noch von den Unfallversicherungsträgern vereinnahmt Änderungen im Formular <Konstanten> Unter dem Punkt <Datenstamm: Vorgaben: Konstanten: Beitragssätze: Allgemein> wird der Prozentsatz für die Insolvenzgeldumlage hinterlegt. Das Feld wird beim Importieren der aktuellen Datei konst.zip aktualisiert Neue Option im Mandanten Die Kennzeichnung, ob ein Arbeitgeber Insolvenzgeldumlage abführen muss, erfolgt unter <Mandant: Konfiguration: Allgemein> durch Setzen des Häkchens <Insolvenzgeldumlage>. Das Häkchen kann erst ab dem Jahr 2009 gesetzt bzw. entfernt werden. Änderungen an dieser Einstellung sind zeitbezogen und wirken immer ab dem aktuellen Abrechnungsmonat. Wenn Sie das Häkchen rückwirkend setzen oder entfernen müssen, wechseln Sie bitte vorher in den betreffenden Monat, ändern die Einstellung und wechseln zurück in den aktuellen Monat. Vorher ist eine wiederholte Nettolohnberechnung erforderlich. Wird das Häkchen erstmalig gesetzt, erhalten Sie wie bei der U1/U2-Umlage das Angebot, die Stammdaten der Arbeitnehmer einzurichten. Die automatische Einrichtung erfolgt dann ab dem aktuellen Abrechnungsmonat (Minimum 01/2009). Weiterhin erfolgt eine Aktualisierung der Stammdaten, wenn das Häkchen entfernt wird Neue Automatiklohnarten Beim Einspielen der neuen Version erhalten alle Mandanten die neuen Automatiklohnarten für die Insolvenzgeldumlage: Lohnart 9080: Insolvenzgeldumlage 12

13 Lohnart 9081: Verbindlichkeiten Insolvenzgeldumlage Die Einstellungen für die Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung werden von der Lohnart 980 (Umlage) bzw. Lohnart 981 (Verbindlichkeiten Umlage) übernommen. Dabei werden auch eventuell vorhandene Einstellungen zur Kontenmodifikation mit übernommen. Die Pflege der Daten erfolgt unter <Mandant: Rechnungswesen: AG-Anteile> für die Aufwendungen aus der Insolvenzgeldumlage sowie unter <Mandant: Rechnungswesen: Auszahlung> für die Verbindlichkeiten Einstellungen beim Arbeitnehmer Das es sowohl Ausnahmen von der Umlagepflicht als auch pflichtige Arbeitnehmer ohne Krankenkasse gibt, muss beim Arbeitnehmer zwingend die IGU-Pflicht wie auch der zuständige SV-Träger eingestellt werden (analog U1/U2-Verfahren). Als Ausnahmen sind Personen zu nennen, die keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherungspflicht sind, wie zum Beispiel Beamte, SV-freie Geschäftsführer und Personen, die ausschließlich Versorgungsbezüge erhalten. Wenn ein Mandant nicht IGU-pflichtig ist, wird weder die Auswahlliste IGU noch die Auswahlliste für den SV-Träger aktiviert Lohnarten und Formeln Im Formular <Lohnarten> sind keine Änderungen in den Einstellungen erforderlich. Die Insolvenzgeldumlage wird automatisch aus dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt berechnet, so dass keine Kennzeichnung der Lohnarten bezüglich der IGU-Pflicht notwendig ist. Im Formelgenerator kann unter dem Zweig <Lohnkonten> auch der Betrag der Insolvenzgeldumlage abgerufen werden. Beachten Sie bitte, dass der Abruf für den aktuellen Monat nur über eine Nettoformel möglich ist Änderungen im Formular Krankenkassen Im Formular <Krankenkassen> wurden neue Felder zur Hinterlegung von Vortragswerten für die Insolvenzgeldumlage geschaffen. Es sind keine Vorträge für die Sechstelregelung, sondern Vorträge für Differenz aus Beitragsschuld. Sie sind nur dann zu befüllen, wenn ein Wechsel des Abrechnungssystems stattfindet 13

14 Diese werden dann bei der ersten Beitragsschuldermittlung wie die anderen SV-Beiträge verrechnet Berechnung der Beiträge Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Multiplikation des maßgebenden Prozentsatzes mit dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt erreicht. Dies gilt sowohl für laufendes als auch für einmaliges Entgelt. Bei rentenversicherungsfreien (z. B. aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung) oder von der Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmern (z. B. aufgrund der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk) ist das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge im Falle des Bestehens von Rentenversicherungspflicht zu berechnen wären. Für sozialversicherungsrechtliche Sonderfälle gelten folgende Regelungen: KUG, Saison-KUG oder Nur das Istentgelt ist pflichtig. Die fiktiven Entgelte sind nicht pflichtig Transfer-KUG: ATZ: Das tatsächliche Entgelt ist maßgeblich. Die RV-Aufstockung gilt NICHT für IGU. Behinderte Nur tatsächlich erzieltes Entgelt ist pflichtig. Störfall Das ausgezahlte Wertguthaben ist IGU-pflichtig. Beschäftigte mit Entgelt in der Gleitzone Mehrfachbeschäftigte Geringfügige mit Verzicht auf RV-Freiheit Praktikanten mit fiktivem Entgelt Knappschaftlich rentenversicherte Die verminderte beitragspflichtige Einnahme ist pflichtig, es sei denn, es wird in der RV auf die Gleitzone verzichtet. Es erfolgt die anteilige Berücksichtigung entsprechend des Entgelts anderer Arbeitgeber. Tatsächliches Entgelt ist zu verwenden, NICHT die Mindestbemessungsgrundlage. Das fiktive Entgelt (1% Bezugsgröße) ist nicht pflichtig. Praktikanten, die kein Entgelt bekommen, sind daher vom Anwender auf keine IGU-Pflicht zu stellen) Für die Insolvenzgeldumlage wird maximal die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Die höhere Bemessungsgrenze für die knappschaftliche Versicherung spielt keine Rolle. Die Beträge werden gemeinsam mit den übrigen SV-Beiträgen ermittelt, also während der Beitragsschuldermittlung oder während der Nettolohnberechnung. Auch für die Insolvenzgeldumlage gilt die vorgezogene Beitragsfälligkeit Änderungen im Beitragsnachweis Die Umlagebeträge werden im Beitragsnachweis unter dem Beitragsgruppenschlüssel 0050 angegeben Automatische Einrichtung der Stammdaten Kennzeichnung der Mandanten Für alle Mandanten wird ab Januar 2009 die Verpflichtung der Berechnung der Insolvenzgeldumlage angenommen. Daher wird beim Einspielen des Updates (Jahreswechselversion) das Kennzeichen bei allen Mandanten gesetzt. Sollten Sie nicht verpflichtet sein, Insolvenzgeldumlage abzuführen, so entfernen Sie im Januar 2009 den Haken unter <Mandant: Konfiguration: Allgemein> Einrichtung der Arbeitnehmer Für alle Arbeitnehmer eines IGU-pflichtigen Mandanten wird zunächst auch IGU-Abführung angenommen. Ausnahmen sind die Personengruppen > 900, also zum Beispiel Beamte, SV-freie Geschäftsführer, Zivildienstleistende. Zuständig für die Entgegennahme der IGU ist in erster Linie die Kasse, an die die Krankenversicherungsbeiträge abzuführen sind. Ist keine vorhanden, wird die Kasse der Rentenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung zugeordnet. Wenn beim Beschäftigten keine Kasse zugeordnet ist (seltene Ausnahmefälle), wird die Knappschaft für geringfügig Beschäftigte zugeordnet. Sollte diese in Ihrem Kassenstamm nicht vorhanden sein, wird die erste aktive Krankenkasse aus dem Kassenstamm verwendet, bei der aktuell mindestens ein Arbeitnehmer versichert ist. 14

15 Filterkriterium Abführung Insolvenzgeldumlage Im Arbeitnehmerfilter wurde zu Kontrollzwecken das neue Filterkriterium Abführung Insolvenzgeldumlage integrieret. Hier gibt es die Zustände ja und nein Auswertung im Exportgenerator Die IGU-Pflicht und der IGU-Träger werden bei den variablen Stammdaten mit ausgewertet. Die IGU Beträge werden bei den Abrechnungsdaten mit ausgewertet. 3.2 Berufsständische Versorgungswerke Allgemeines Ab dem Jahr 2009 existiert für berufsständische Versorgungswerke (z.b. Architektenkammern, Ärzteversorgung) ein elektronisches Verfahren für die Abgabe von Meldungen (analog DEÜV) und Daten zur Beitragserhebung. Alle Arbeitgeber von berufsständisch rentenversicherten Beschäftigten sind verpflichtet, an diesem elektronischen Verfahren teilzunehmen. Das gilt auch für diejenigen Fälle, in denen der Beschäftigte Selbstzahler ist Einrichtung des Versorgungswerks im Formular Krankenkassen Berufsständische Versorgungswerke werden nach wie vor im Formular <Krankenkassen> gepflegt. Da jedoch die Betriebsnummer des Versorgungswerks Bestandteil der elektronischen Meldung ist, muss ab 2009 unbedingt die Betriebsnummer des jeweiligen Versorgungswerks eingetragen werden. Die aktuellen Daten der berufsständischen Versorgungswerke können Sie sich von der Internetseite Hier klicken Sie bitte oben den Link BV-Verzeichnis an. In diesem Verzeichnis sind neben dem Namen und der Betriebsnummer auch die so genannten Dummy-Nummern enthalten. Diese sind zu verwenden, wenn die Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk noch nicht bekannt ist. Versorgungswerk Betriebsnr. Dummy Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen ?0232 Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ?0273 Apothekerversorgung Berlin ?0380 Apothekerversorgung Mecklenburg-Vorpommern ?0406 Apothekerversorgung Niedersachsen ?0414 Apothekerversorgung Schleswig-Holstein ?0447 Architektenversorgung Nordrhein-Westfalen ?0498 Ärzteversorgung Land Brandenburg ?0067 Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern ?0117 Ärzteversorgung Niedersachsen ?0125 Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt ?0140 Ärzteversorgung Thüringen ?0166 Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ?0182 Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ?0018 Bayerische Apothekerversorgung ?0372 Bayerische Architektenversorgung ?0471 Bayerische Ärzteversorgung ?0026 Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ?0993 Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ?0521 Berliner Ärzteversorgung ?0059 Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen ?0711 Hessische Zahnärzte-Versorgung ?0216 Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern ?0869 Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ?0877 Nordrheinische Ärzteversorgung ?0133 Notarversorgungskasse Koblenz ?0638 Notarversorgungswerk Hamburg ?0620 Notarversorgungswerk Köln ?0645 Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen ?

16 Sächsische Ärzteversorgung ?0041 Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk ?0604 Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung ?0430 Tierärzteversorgung Niedersachsen ?0331 Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz ?0257 Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein ?0158 Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz ?0109 Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier ?0174 Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein ?0422 Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ?0455 Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg ?0463 Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin ?0489 Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ?0505 Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen ?0075 Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes ?0034 Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg ?0083 Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen ?0851 Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen ?0399 Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ?0092 Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen ?0315 Versorgungswerk der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ?0323 Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen ?0356 Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen ?0290 Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe ?0307 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg ?0539 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ?0546 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen ?0570 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ?0513 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin ?0737 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern ?0554 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt ?0836 Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen ?0687 Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i. Hamburg ?0786 Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes ?0597 Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern ?0588 Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer ?0653 Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen ?0696 Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg ?0703 Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen ?0795 Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Freistaat Sachsen ?0744 Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Land Brandenburg ?0802 Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Land Niedersachsen ?0752 Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. in Mecklenburg-Vorpommern ?0760 Versorgungswerk der Steuerberater/-innen im Land Schleswig-Holstein ?0729 Versorgungswerk der Steuerberater/-innen in Rheinland-Pfalz ?0778 Versorgungswerk der Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen im Saarland ?0661 Versorgungswerk der Steuerberater/-innen und Steuerbevollmächtigten in Sachsen-Anhalt ?0843 Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein ?0348 Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ?0364 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin ?0191 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg ?0208 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ?0224 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein ?0249 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ?0281 Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein ?0828 WPV Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereid. Buchprüfer im Lande NRW ?0679 Zahnärzteversorgung Sachsen ?0265 Hinterlegen Sie beim Versorgungswerk bitte die korrekte Betriebsnummer. 16

17 Achten Sie weiterhin darauf, dass als Kassenart Versorgungswerk gewählt wurde und dass als Annahmestelle der DASBV zu hinterlegen ist. Der DASBV wurde beim Einspielen des Updates als Datenannahmestelle in Ihren übergeordneten Mandanten bereits angelegt Annahmestelle für das Versorgungswerk Unter <Mandant: Konfiguration: DEÜV> muss in den DEÜV-Stammdaten des übergeordneten Mandanten eine Annahmestelle für die berufsständischen Versorgungswerke vorhanden sein. Diese Annahmestelle wird bereits mitgeliefert und kann über die Schaltfläche mit den 3 Punkten für neue Mandanten - wie die anderen Annahmestellen auch - aus der Liste übernommen werden. Der Dateiname für die Dateien zur Beitragserhebung lautet EBEA0 und wird fest vorgegeben Hinterlegung der Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk Jeder Versicherte erhält von seinem zuständigen Versorgungswerk eine Mitgliedsnummer. Mit der Einführung des elektronischen Verfahrens zum werden von allen beteiligten Versorgungswerken neue Nummern vergeben. Diese neuen Nummern enthalten die eigentliche individuelle Nummer, eine dreistellige Nummer zur Kennzeichnung des Versorgungswerks und eine Prüfziffer. Trennzeichen zwischen den Bestandteilen sind möglich, aber nicht generell vorhanden. Nach dem Eintragen der Nummer können Sie die Nummer durch Klicken auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten prüfen. Dabei wird die Nummer mit dem zugeordneten Versorgungswerk verglichen und die Korrektheit der Prüfziffer ermittelt. Sie erhalten eine Nachricht über das Ergebnis der Prüfung. Beachten Sie bitte, dass die Mitgliedsnummer auch bei Selbstzahlern hinterlegt werden muss. Selbstzahler müssen ebenfalls ein Versorgungswerk zugeordnet bekommen. Dies war in der Vergangenheit nicht so. 17

18 3.2.5 Hinterlegen einer Dummy-Nummer Liegt Ihnen die Mitgliedsnummer des Beschäftigten beim Versorgungswerk nicht vor, so ist eine so genannte Dummy- Nummer einzutragen. Diese Dummy-Nummer ist innerhalb eines Versorgungswerkes immer identisch. In der Meldung werden dann zusätzliche Informationen zur Identifikation des Mitglieds übermittelt. Wenn das Feld für die Mitgliedsnummer leer ist, können Sie durch klicken auf die Schaltfläche mit den 3 Punkten die Dummynummer erzeugen. Es ist unbedingt notwendig, dass vorher ein Versorgungswerk zugeordnet wurde und dass bei diesem Versorgungswerk die korrekte Betriebsnummer eingetragen wurde (Pflege der Daten erfolgt unter <Datenstamm: Kassen>) Erstellen der Dateien für die Beitragserhebung Die Dateien für die Beitragserhebung der Versorgungswerke sind zwar keine Beitragsnachweise im Sinne der Sozialversicherung, werden aber vom programmtechnischen Ablauf mit diesen verknüpft. Gemeinsam mit den Beitragsnachweisen für die gesetzlichen Krankenkassen können auch Dateien für die Beitragserhebung erstellt werden. Im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Beitragsschuld ergibt sich folgendes Grundprinzip: Sind zum Zeitpunkt der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld bereits Abrechnungsdaten vorhanden, dann werden die Dateien für die Beitragserhebung gemeinsam mit den Beitragsnachweisen erstellt. Dies trifft für Anwender zu, welche die Beitragsschuld auf der Basis abgerechneter Daten ermitteln. Liegen zum Zeitpunkt der Beitragsschuldermittlung jedoch noch keine Abrechnungsdaten vor, weil noch keine Nettolohnermittlung erfolgt ist, dann werden im Rahmen der Beitragsschuldermittlung auch keine Dateien für die Beitragserhebung erzeugt. Diese sind dann in einem gesonderten Lauf nach erfolgter Nettolohnberechnung über den Menüpunkt <Lohnberechnung: Monatsauswertungen: Beitragsnachweis SV: Monatsmeldungen: auf Stapel schreiben bzw. auf Datenträger schreiben> zu erstellen. Beim Erstellen der Dateien wird der Dateiname EBEA0 verwendet. Dieser wird - wie gewohnt von einer laufenden Nummer ergänzt Auswertung zur Beitragserhebung Unter <Lohnberechnung: Monatsauswertungen: Beitragsnachweis SV> finden Sie die Auswertung zur Beitragserhebung der Versorgungswerke, welche die elektronisch gemeldeten Daten enthält Erstellen der DEÜV-Meldungen DEÜV-Meldungen für die berufsständischen Versorgungswerke stellen im wesentlichen Duplikate der DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherung dar. Sie werden im DEÜV-Lauf automatisch mit erstellt und in einer Datei für die Annahmestelle DASBV ausgegeben Versenden der Dateien Die erstellten Dateien müssen anschließend verschlüsselt und versendet werden. Dafür ist die Software dakotaag zu nutzen. Stellen Sie sicher, dass die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke in dakotaag hinterlegt wurde (Menüpunkt <Stammdaten: Annahmestellen>). 3.3 Meldung der Berufsgenossenschaftsdaten Allgemeines Ab dem Jahr 2009 sind in Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung auch Daten zur Berufsgenossenschaft mit zu melden. Die Daten werden im Datenbaustein Unfallversicherung kurz DBUV geliefert. Die Verpflichtung, einen DBUV an die DEÜV-Meldungen anzuhängen, besteht für Meldezeiträume ab DEÜV- Entgeltmeldungen, die keinen DBUV enthalten, werden von den Annahmestellen abgewiesen. Deshalb ist es wichtig, vor der Januarabrechnung die Daten der Berufsgenossenschaft zu prüfen, zu ergänzen und gegebenenfalls zu berichtigen. Die im Jahr 2009 gemeldeten Daten haben noch keine Auswirkungen auf die Beitragsberechnung. Der Entgeltnachweis in Papierform ist weiterhin zu erstellen. Er wird erst in einigen Jahren durch einen elektronischen Entgeltnachweis ersetzt. 18

19 3.3.2 Betriebsnummer der Berufsgenossenschaft Bei allen Berufsgenossenschaften muss die Betriebsnummer der BG hinterlegt werden. Der erste Eintrag der Betriebsnummer kann auch ein einer zurückliegenden Gültigkeit erfolgen. Wenn sich die Betriebsnummer eines Tages ändern sollte (zum Beispiel durch Fusionen von BG s), muss eine neue Gültigkeit angelegt und in dieser die neue Betriebsnummer eingetragen werden Liste der Berufsgenossenschaften (vorläufige Aufstellung) Betriebsnummer Bezeichnung PLZ Ort Straße Maximalbetrag EUR Bayerische Landesunfallkasse München Ungererstraße Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband München Ungererstraße Bergbau-Berufsgenossenschaft Hauptverwaltung Bochum Hunscheidtstr Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie Heidelberg Kurfürsten-Anlage Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft Düsseldorf Auf m Hennekanmp Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie Würzburg Riemenschneiderstraße Berufsgenossenschaft der Straßen-, U- Bahnen und Eisenbahnen Hamburg Fontenay 1 a Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung Wiesbaden Rheinstraße Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik Köln Gustav-Heinemann-Ufer Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Hamburg Ottenser Hauptstraße Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Hamburg Pappelallee 35/ Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Bonn Niebuhrstr Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Mannheim M 5, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Mainz Wilh.-Theodor-Römheld-Str Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Mannheim Dynamostraße BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Böblingen Böblingen Friedrich-Gerstlacher-Str BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Frankfurt Frankfurt An der Festeburg BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Hamburg Hamburg Holstenwall BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Hannover Hannover Hildesheimerstr BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Karlsruhe Karlsruhe Steinhäuserstr BG BAU Berufsgenossens. der München Loristraße

20 Bauwirtschaft BV München Hochbau BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV München Tiefbau München Am Knie BG BAU Berufsgenossens. der Bauwirtschaft BV Wuppertal Wuppertal Viktoriastraße BG Gartenbau Gartenbau- Berufsgenossenschaft Kassel Frankfurter Straße Braunschweigischer Gemeinde- Unfallversicherungsverband Braunschweig Berliner Platz 1 c Eisenbahn-Unfallkasse Frankfurt Rödelheimer Straße Feuerwehr-Unfallkasse Mitte Landesgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt Magdeburg Carl-Miller-Str Feuerwehr-Unfallkasse Mitte Landesgeschäftsstelle Thüringen Erfurt Magdeburger Allee Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Hannover Aegidientorplatz 2A Fleischerei-Berufsgenossenschaft Mainz Lortzingstraße Gemeinde UnfallversicherungsverbandOldenburg Oldenburg Gartenstr Gemeinde- UnfallversicherungsverbandHannover Hannover Am Mittelfelde Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Landesgeschäftsstelle Hamburg Kiel Hopfenstraße 2 d Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Landesgeschäftsstelle Kiel Kiel Hopfenstraße 2 d Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord Landesgeschäftsstelle Schwerin Kiel Hopfenstraße 2 d Holz-Berufsgenossenschaft München Am Knie Hütten und Walzwerks- Berufsgenossenschaft Düsseldorf Kreuzstr Land- u. forstwirtschaftliche BG Franken und Oberbayern Bayreuth Dammwäldchen Land- u. forstwirtschaftliche BG Hessen, Rheinland-Pfalz u. Saarland Kassel Luisenstraße Land- u. forstwirtschaftliche BG Niederbayern/Oberpfalz u. Schwaben Landshut Dr. Georg Heim Allee Landesunfallkasse Niedersachsen Hannover Am Mittelfelde Landwirtschaftliche BG Baden- Württemberg Stuttgart Vogelrainstraße Landwirtschaftliche BG Mittel- und Ostdeutschland Hoppegarten Hoppegartener Straße Landwirtschaftliche BG Niedersachsen- Bremen Hannover Im Haspelfelde Landwirtschaftliche BG Nordrhein- Westfalen Münster Hoher Heckenweg Landwirtschaftliche BG Schleswig-Holstein u. Hamburg Kiel Schulstraße Lederindustrie-Berufsgenossenschaft Mainz Lortzingstr Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Düsseldorf Kreuzstr Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft Hannover Seligmannallee Papiermacher-Berufsgenossenschaft Mainz Lortzingstr See-Berufsgenossenschaft Hamburg Reimerstwiete Steinbruchs-Berufsgenossenschaft Langenhagen Theodor-Heuss-Str Unfallkasse Baden-Württemberg Stuttgart Augsburger Str Unfallkasse Berlin Berlin Culemeyerstraße Unfallkasse des Bundes Wilhelmshaven Weserstrasse Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen Bremen Walsroder Str Unfallkasse Hessen Frankfurt Leonardo-da-Vinci-Allee Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Wismarsche Str Unfallkasse München München Müllerstrasse Unfallkasse Nord Standort Hamburg Hamburg Spohrstraße Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Sankt-Franziskus-Straße Unfallkasse Post und Telekom Tübingen Europaplatz

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