XXI. Patienteninformation und Einwilligung
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- Kerstin Albrecht
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1 XXI. Patienteninformation und Einwilligung Multizentrische Therapieoptimierungsstudie für die Therapie der B-ALL und hochmaligner B-Non-Hodgkin-Lymphome bei Erwachsenen (ab 18 Jahre) (GMALL-B-ALL/NHL 2002) Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Sie stehen vor der Entscheidung darüber, ob Sie an einer klinischen Studie zur Behandlung einer Form der akuten lymphatischen Leukämie (reife B-ALL) oder eines hochmalignen Non- Hodgkin-Lymphoms teilnehmen möchten. Dieses Merkblatt enthält eine Zusammenfassung aller diese Studie betreffenden wichtigen Informationen. Wir möchten Sie nun bitten dieses Merkblatt aufmerksam durchzulesen und nach einem zusätzlichen Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt zu entscheiden, ob Sie die Einverständniserklärung für die Studienteilnahme unterzeichnen möchten. Seit 1983 wurden von der deutschen Studiengruppe für die akute lymphatische Leukämie des Erwachsenen (GMALL) drei Therapiestudien zur Behandlung der genannten Erkrankungen durchgeführt. Bundesweit sind über 100 Kliniken an diesen Studien beteiligt. Insgesamt wurden über 270 erwachsene Patienten behandelt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung dieser neuen Studie. Ihr Arzt hat Ihnen erklärt, daß Sie an einer schweren Krankheit leiden, die unbehandelt innerhalb weniger Wochen oder Monate zum Tod führen kann. Die bisher durchgeführten Studien haben gezeigt, daß mit Hilfe einer intensiven Chemotherapie über einen längeren Zeitraum hinweg ein zunehmender Teil der Patienten geheilt werden kann. Wir glauben, daß die Heilungschancen durch das vorliegende neue Behandlungskonzept weiter verbessert werden können, da neue Erkenntnisse zu wirksamen Behandlungsformen berücksichtigt wurden. 1. Ziele der Studie Ziel der vorliegenden Studie ist die Verbesserung der Heilungschancen für Patienten mit den betreffenden Erkrankungen. Dies soll durch eine Intensivierung der Chemotherapie, die Behandlung mit einem Antikörper (anti-cd20) und die Durchführung einer Strahlentherapie erreicht werden. Weiterhin sollen Untersuchungen durchgeführt werden, die es in der Zukunft ermöglichen das Rückfallrisiko von Patienten besser vorherzusagen. Es ist geplant, über einen Zeitraum von 8,5Jahren 750 Patienten in die Studie aufzunehmen. 2. Studienablauf Die Studie beinhaltet drei Therapiepläne. Der eine Therapieplan ist für Patienten unter 55 Jahre konzipiert, während die beiden anderen für ältere Patienten über 55 Jahre entwickelt wurden. Die Altersgrenze ist flexibel und richtet sich nach dem sog. biologischen Alter. Das bedeutet, daß der Allgemeinzustand und andere Erkrankungen berücksichtigt werden. Bei Patienten über 55 Jahren kann der behandelnde Arzt entscheiden, ob ein guter Allgemeinzustand vorliegt und eine Behandlung mit dem intensiveren Therapieplan für jüngere Patienten durchführbar erscheint, oder ob besser eine Behandlung nach dem weniger intensiven Therapieplan für ältere Patienten erfolgen sollte. GMALL-B-ALL/NHL 2002; Amendment IX Version vom
2 Patienteninformation Seite 2 von 11 Alle Patienten erhalten zunächst eine 5tägige milde Chemotherapie (Vorphase) und im Anschluß 4 einwöchige Blöcke einer intensiven Chemotherapie. Diese Blöcke unterscheiden sich im Hinblick auf die Zusammensetzung der Medikamente und werden als A, B und C bezeichnet. Patienten im Alter über 55 Jahren erhalten eine ähnliche Behandlung (A*, B* bei Lymphom und A*, B*, C* bei B-ALL), wobei jedoch die Dosis der Medikamente an das Alter angepaßt ist, um Nebenwirkungen zu vermindern. Einen Tag vor jedem Zyklus wird eine Antikörpertherapie durchgeführt (s.3.). Zwischen den Blöcken wird eine Erholungspause von 2-3 Wochen eingehalten. Nach dem dritten Zyklus wird der Versuch unternommen Stammzellen aus dem peripheren Blut zu entnehmen. Dies wird v.a. dann angestrebt, wenn ungünstige Erkrankungsmerkmale vorliegen und der Patient keinen Stammzellspender (z.b. Verwandter) hat. Über die Chancen und Risiken der Stammzellentnahme werden Sie, falls nötig, separat aufgeklärt. Nach Vorphase und vier Blöcken (A1,B1,C1,A2 für Patienten < 55 Jahre, A1*,B1*,A2*,B2* für Lymphom-Patienten > 55 Jahre bzw. A1*,B1*,C1*,A2* für B-ALL-Patienten > 55 Jahre) wird untersucht, wie die Erkrankung auf die Behandlung angesprochen hat. Ziel ist es eine komplette Remission zu erreichen d.h. einen Status, bei dem keine Erkrankung mehr nachweisbar ist. Bei Patienten, die ein frühes Erkrankungsstadium (Stadium I oder II), keinen Lymphombefall außerhalb der Lymphknoten sowie keinen Lymphombefall der Thymusdrüse (Mediastinum) aufgewiesen und eine vollständige Rückbildung der Erkrankung (komplette Remission) erreicht haben, kann die Therapie beendet werden. Bei Patienten mit einem fortgeschritteneren Erkrankungsstadium (Stadium III oder IV), mit Lymphombefall außerhalb der Lymphknoten, mit Befall der Thymusdrüse (Mediastinum) oder Patienten, die keine sichere komplette Remission erreicht haben, wird die Therapie fortgeführt. Sie erhalten insgesamt 6 Blöcke (A1,B1,C1,A2,B2,C2 für Patienten < 55 Jahre, A1*,B1*,A2*,B2*,A3*,B3* für Lymphom-Patienten > 55 Jahre bzw. A1*,B1*,C1*,A2*,B2*,C2* für B-ALL-Patienten > 55 Jahre). Dann wird erneut das Ansprechen der Erkrankung untersucht. Patienten, die eine komplette Remission erreicht haben und keinen Befall der Thymusdrüse oder des zentralen Nervensystems hatten, erhalten dann noch zwei Zyklen der Antikörpertherapie. Damit ist die Therapie beendet. Patienten, bei denen unsicher ist, ob nach 6 Blöcken eine komplette Remission vorliegt (z.b. weil noch ein verdächtiger Befund im Röntgen zu sehen ist) oder die zwar ein gutes Ansprechen der Erkrankung erreicht haben, aber bei denen noch Reste des Lymphoms vorhanden sind (Teilremission oder partielle Remission), erhalten eine Strahlentherapie und ebenfalls zwei weitere Zyklen der Antikörpertherapie. Auch alle Patienten mit Mediastinal-Befall (s.o.) oder Befall des zentralen Nervenssystems sollen eine Bestrahlung erhalten. Wenn nach 4 Blöcken (A1,B1,C1,A2 bzw. A1*,B1*,A2*,B2* bei Lymphom-Patienten > 55 Jahre / A1*,B1*,C1*,A2* bei B-ALL-Patienten > 55 Jahre) kein Rückgang der Erkrankung festzustellen ist bzw. die Erkrankung sogar zunimmt, spricht man von einem Therapieversagen. Dann wird die Behandlung nach dem Studienprotokoll beendet. Der Ablauf der gesamten Therapie ist in den Abbildungen 1, 2 und 3 dargestellt.
3 Patienteninformation Seite 3 von 11 Abbildung 1: Übersicht über die Studientherapie (18-55 Jahre) V A1 B1 C1 A2 B2 C2 * Abschlußuntersuchung Woche 28 Entnahme von Stammzellen Stadium I/II: Therapieende Therapie- Versagen Bestrahlung Wochen Abbildung 2: Übersicht über die Studientherapie (B-ALL >55 Jahre) V A1* B1* C1* A2* B2* C2* * Abschlußuntersuchung Woche 28 Entnahme von Stammzellen Stadium I/II: Therapieende Therapie- Versagen Bestrahlung Wochen Abbildung 3: Übersicht über die Studientherapie (Burkitt-NHL u.a.nhl >55 Jahre) V A1* B1* A2* B2* A3* B3* * Abschlußuntersuchung Woche 28 Entnahme von Stammzellen Stadium I/II: Therapieende Therapie- Versagen2 Bestrahlung Wochen Erläuterungen: 1. Therapieende: Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: - Stadium I/II - Komplette Remission nach Block B1 - Kein Mediastinal-Tumor - Kein Befall außerhalb der Lymphknoten 2. Therapieversagen: Bei Therapieversagen endet die Studientherapie 3. Bestrahlung: Sie wird durchgeführt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: - Keine vollständige Remission - Mediastinal-Tumor - Befall des Zentralnervensystems 3. Bestandteile der Therapie Chemotherapie Die Ihnen in dieser Studie vorgeschlagene Behandlung besteht im Wesentlichen aus einer Kombination verschiedener Medikamente, die die Leukämie- bzw. Lymphomzellen angreifen. Sie werden Zytostatika genannt. Einzelne Medikamente reichen in der Regel nicht aus, um alle Leukämie/Lymphomzellen zu vernichten. Man kombiniert deshalb mehrere
4 Patienteninformation Seite 4 von 11 Medikamente, um ihre verschiedenartigen Angriffspunkte auf die bösartigen Zellen auszunutzen. Sie werden als Infusion und/oder in Form von Tabletten gegeben. Dazu kommt eine Behandlung des zentralen Nervensystems, weil sich auch dort Leukämie/Lymphomzellen ansiedeln können und von den auf normalem Weg gegebenen Zytostatika nur unzureichend abgetötet werden. Deshalb werden zusätzliche Medikamente direkt in die Rückenmarksflüssigkeit (intrathekale Therapie) gegeben. Folgende Zytostatika werden im Rahmen des Therapieprotokolls eingesetzt: Adriamycin, Cyclophosphamid, Cytarabin (konventionell dosiert, hochdosiert, intrathekal), Dexamethason (als Tablette, intrathekal), Ifosfamid, Methotrexat (konventionell dosiert, hochdosiert, intrathekal), Prednison, Vincristin, Vindesin, VP16 (Etoposid). Antikörpertherapie Zusätzlich zu den Zytostatika wird vor jedem Therapiezyklus eine Infusion mit einem Antikörper durchgeführt. Dieser Antikörper richtet sich gegen Merkmale, die an der Oberfläche der Leukämie/Lymphomzellen vorhanden sind und als Oberflächenmarker CD20 bezeichnet werden. Der Antikörper (anti-cd20 bzw. Rituximab; Handelsname: MabThera ) bindet sich gezielt an diese Marker und trägt so zu der Zerstörung der Leukämie- /Lymphomzellen bei. Andere Studien bei ähnlichen Erkrankungen haben gezeigt, daß die zusätzliche Behandlung mit anti-cd20 zu einer Verbesserung der Therapieergebnisse geführt hat. Die Behandlung mit dem Antikörper ist für andere Lymphomerkrankungen durch die Überwachungsbehörden zugelassen, nicht aber in der Kombination und bei den Erkrankungen des vorliegenden Therapieprotokolls. Die Überwachungsbehörden werden daher über den Einsatz des Antikörpers im Rahmen des vorliegenden Protokolls informiert. Strahlentherapie Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, daß in manchen Fällen die alleinige Chemotherapie und Antikörpertherapie wahrscheinlich nicht ausreicht, um die Leukämie/Lymphomzellen vollständig zu zerstören. Dies gilt besonders in folgenden Fällen: Kein vollständiges Verschwinden der Erkrankung nach 6 Behandlungsblöcken Befall des zentralen Nervensystems Befall der Thymusdrüse (Mediastinum) Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, daß in diesen Fällen durch eine zusätzliche Bestrahlung der betroffenen Bereiche eine Verbesserung der Heilungschancen erreicht werden kann. Nach 6 Behandlungszyklen wird daher bei Patienten, die die genannten Merkmale aufweisen eine Bestrahlung des eventuell vorhandenen Rest-Tumors oder der ursprünglich befallenen Region durchgeführt. Die Art der Strahlentherapie richtet sich nach dem Ort des Lymphombefalls (z.b. Schädelbestrahlung bei Lymphom des Gehirns, Bestrahlung der Thymusregion bei Lymphom im Thymusbereich usw.). Über die Einzelheiten der Bestrahlung werden Sie von Ihrem Strahlentherapeuten aufgeklärt und um Ihr schriftliches Einverständnis gebeten. Andere Medikamente Zur unterstützenden Behandlung wird der Granulozyten-Kolonien-stimulierende Faktor (G- CSF) eingesetzt. Dieses Medikament wird nach den Chemotherapiezyklen gegeben und soll dazu beitragen, daß sich die weißen Blutkörperchen schneller wieder erholen. Weitere Medikamente (z.b. Antibiotika, Medikamente zur Behandlung von Pilzinfektionen, Medikamente zur Hemmung des Erbrechens) sind nicht Bestandteil der Studie. Über die Notwendigkeit entscheidet der behandelnde Arzt.
5 Patienteninformation Seite 5 von 11 Mukositis-Prophylaxe Leider greifen Zytostatika nicht nur die Leukämie/Lymphomzellen an, sondern wirken auch auf normale Zellen des Körpers. Relativ häufig sind bei dieser Behandlung auch Entzündungen der Mund- und Darmschleimhaut. Dabei kann es zu Schwellungen, Rötungen und Geschwüren kommen. Diese Reaktion wird als Mukositis bezeichnet. Die Mukositis kann dazu führen, dass Schmerzmittel gegeben werden müssen und Ernährung und Flüssigkeitszufuhr nur durch Infusionen erfolgen können. Außerdem kann es in der Folge zu Infektionen und zu Verzögerungen im Ablauf der Therapieblöcke kommen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO teilt die Mukositis in vier Schweregrade ein. Von einer schweren Mukositits spricht man, wenn der Patient an Geschwüren und ausgeprägten Rötungen im Mund leidet und feste Nahrung nicht mehr schlucken kann (Grad 3) oder gar keine Nahrung mehr durch den Mund aufnehmen kann (Grad 4). Bei allen Studienpatienten soll geprüft werden, ob mit der prophylaktischen Gabe von Caphosol die Rate schwerer Mukositis reduziert werden kann. Caphosol : Caphosol ist eine Salzlösung, die als Mundspülung eingesetzt wird. Studien haben gezeigt, dass regelmäßige Mundspülungen mit Caphosol zu einer Reduzierung der Rate schwerer Mundschleimhaut-Entzündungen beitragen können. Anwendung in der Studie:Allen Patienten wird empfohlen, ab die ersten Therapieblock täglich Mundspülungen mit Caphosol während und im Anschluß an die Chemotherapie durchzuführen. Sie erhalten dazu eine genaue Anleitung und werden gebeten die Anwendung in einem Patiententagebuch zu dokumentieren. Caphosol wird Ihnen von den behandelnden Ärzten kostenlos zur Verfügung gestellt. Nebenwirkungen: Es gibt keine bekannten Neben- oder Wechselwirkungen Andere Behandlungsmethoden: Es gibt die Möglichkeit das Risiko einer schweren Mukositis durch pflegerische Maßnahmen wie z.b. Tee-Spülungen und der prophylaktischen Gabe von G-CSF, die im Protokoll ohnehin vorgesehen ist, zu reduzieren. Weiterhin können die Beschwerden durch die Gabe von Schmerzmitteln gelindert werden. Bei Patienten, die trotz Prophylaxe mit Caphosol eine schwere Mundschleimhaut- Entzündung entwickeln, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Therapiemodifikation, der Anwendung anderer Prophylaxen. Die Entscheidung darüber fällt der behandelnde Arzt. Weitere Informationen:Im Rahmen der Studie wird Caphosol von der Firma Eusapharma kostenlos zur Verfügung gestellt. Dauer der Behandlung Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem Stadium der Erkrankung. Sie liegt zwischen 13 und 25 Wochen, wobei es im Einzelfall z.b. bei Komplikationen oder zusätzlichen Behandlungsmaßnahmen zu einer längeren Therapiedauer kommen kann. Die Therapie wird zum Teil stationär und zum Teil ambulant durchgeführt. Daran schließt sich eine Nachbeobachtungsphase an, in der regelmäßig kontrolliert wird, ob die Erkrankung weiterhin in kompletter Remission ist (siehe notwendige Untersuchungen). DieseNachbeobachtung ist nicht Bestandteil der Studie. Die Entscheidung über ihre Häufigkeit und Gesamtdauer obliegt dem behandelnden Arzt. Die dafür nötigen Untersuchungen (z.b. Knochenmarkpunktion, Blutabnahme) gehören zur Standardnachsorge bei Krebspatienten und sind nicht studienspezifisch. Im Rahmen der Studie wird nur der aktuelle Status der Patienten (z.b. Überleben/ Erkrankungsstatus) abgefragt, sodaß in der Nachbeobachtungsphase kein zusätzliches Risiko verursacht wird.
6 Patienteninformation Seite 6 von Nebenwirkungen der Therapiemaßnahmen Chemotherapie Leider greifen die Zytostatika nicht nur die Leukämie/Lymphomzellen an, sondern wirken auch auf normale Zellen des Körpers. Sie treffen besonders Zellen, die sich stark vermehren. Das sind neben den Leukämie/Lymphomzellen die Zellen des Magen-Darm-Traktes, der Haare und der normalen Blutbildung. Die häufigsten Nebenwirkungen treten daher in diesen Bereichen auf: Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Blase, Haarausfall, Verschlechterung der Blutwerte, die ohnehin schon durch die Leukämie/das Lymphom beeinträchtigt sind. Relativ häufig sind bei dieser Behandlung auch Entzündungen der Mund- und Darmschleimhaut, die dazu führen können, daß Schmerzmittel gegeben und eine Ernährung durch Infusionen durchgeführt werden müssen. Einige Zytostatika können in seltenen Fällen Organschäden (z.b. Herz-, Nieren, Leber-, Blasenschäden) verursachen oder andere Nebenwirkungen z.b. im Bereich des Nervensystems oder der Haut auslösen. Die Nebenwirkungen von seiten des Magen-Darm-Traktes treten vor allem in unmittelbarem Zusammenhang mit der Chemotherapie auf. Der Haarausfall bildet sich nach etwa 3-6 Monaten bei fast allen Patienten vollständig zurück. Die gravierendsten Nebenwirkungen der Chemotherapie beruhen auf der Hemmung der Blutbildung und ähneln den Gefahren der Erkrankung selbst. Wie diese können sie zum Tod führen. Die Reduktion der roten Blutkörperchen (Anämie) kann zu Müdigkeit und Leistungsminderung führen. Durch die Transfusion von roten Blutkörperchen kann dieser Zustand kontrolliert werden. Weiterhin kann es zu einem Abfall der Blutplättchen (Thrombopenie) kommen. Damit ist das Risiko von Blutungen verbunden, die lebensbedrohlich sein können. Bei Abfall der Blutplättchen erhalten Sie gegebenenfalls wiederholt Transfusionen, um dieses Risiko zu vermindern bzw. zu beheben. Die Verminderung der weißen Blutzellen (Leukopenie, Granulopenie) birgt die Gefahr der Entstehung von Infektionen. Sie können ebenso wie zahlreiche andere, seltenere Nebenwirkungen in seltenen Fällen einen tödlichen Ausgang nehmen. Zusätzliche Behandlungsmaßnahmen, die sogenannte supportive Therapie, werden ergänzend zu diesem Therapieprotokoll empfohlen. Durch die vorbeugende Behandlung mit Antibiotika in Therapiephasen mit hoher Infektionsgefahr, die Gabe von Medikamenten gegen bakterielle oder Pilzinfektionen sowie den Einsatz eines sogenannten Wachstumsfaktors (Granulozyten-Kolonien-stimulierender Faktor, G-CSF), der die Vermehrung der weißen Blutkörperchen anregt, wird Ihr Arzt versuchen, den bekannten Nebenwirkungen vorzubeugen bzw. deren Ausmaß zu verringern. Ein Risiko bleibt dennoch bestehen. Wichtig für Sie ist jedoch, daß die möglichen Nebenwirkungen weniger bedrohlich sind als der Krankheitsverlauf ohne Behandlung. Antikörpertherapie mit anti-cd20 Eine wichtige Nebenwirkung der Antikörpertherapie ist die Entwicklung eines sog. cytokine release syndrome. Es handelt sich dabei um ein Krankheitsbild, das an eine schwere allergische Reaktion erinnert. Es kann mit Atemnot, Sauerstoffmangel, Blutdruckabfall, Fieber, Schüttelfrost, Hautausschlägen und anderen Symptomen einhergehen. Wenn das Krankheitsbild auftritt, muß die Infusion unterbrochen werden und entsprechende Behandlungsmaßnahmen werden eingeleitet. Weitere mögliche Nebenwirkungen sind: Fieber, Schüttelfrost, Gelenksteifheit, Übelkeit, Hautausschlag, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Juckreiz, Atemnot, Gefühl, daß Zunge oder Kehle anschwellen, Entzündung der Nasenschleimhäute, Erbrechen, niedriger Blutdruck, Erröten, Schmerzen an den Krankheitsorten, Nierenprobleme, Änderungen der Blutchemie, weitere Schwächung des Immunsystems. Wenn Sie an einer Herzkrankheit leiden, wie unregelmäßigem Herzschlag, Angina (Einschnürung der Brust) oder Brustschmerzen, so können sich diese Symptome verschlechtern bzw. wieder auftreten. In seltenen Fällen sind Herzstörungen mit tödlichem Ausgang aufgetreten. In Studien, in denen Patienten eine Wiederholungsbehandlung mit
7 Patienteninformation Seite 7 von 11 Rituximab erhalten haben, sind die folgenden Nebenwirkungen vermehrt aufgetreten: Schwächegefühl, Halsreizung, Erröten, erhöhter Herzschlag, verminderter Appetit, Verminderung der Blutzellzahlen, Anschwellen von Händen und Füßen, Schwindel, Schwäche, Atemnot, Nachtschweiß und Juckreiz. Da die Behandlung mit anti-cd20 in dieser Kombination noch nicht durchgeführt wurde, ist es möglich, daß weitere, bisher unbekannte Nebenwirkungen auftreten. Wenn derartige Nebenwirkungen auftreten, sollten Sie diese Ihrem Arzt sofort mitteilen. Nebenwirkungen der intrathekalen Therapie Die intrathekale Therapie kann zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Taubheitsgefühlen im Anschluß an die Punktion führen. Weiterhin können in seltenen Fällen Infektionen oder auch neurologische Spätfolgen auftreten. Nebenwirkungen der Strahlentherapie Über die möglichen Nebenwirkungen der Strahlentherapie werden Sie von Ihrem Strahlentherapeuten separat aufgeklärt, sobald im Einzelfall klar ist, welche Strahlentherapie durchgeführt werden soll. Schwangerschaftsverhütung und Fertilität Die meisten Medikamente der Leukämie/Lymphomtherapie üben schädigende Effekte auf Spermien und Eizellen aus. Medikamente dieser Studie könnten sich auch schädlich auf ein ungeborenes Kind im Mutterleib auswirken. Aus diesem Grund wird man Sie bitten, eine effektive Methode zur Schwangerschaftsverhütung einzusetzen, während Sie an dieser Studie teilnehmen. Dies gilt sowohl für weibliche als auch männliche Patienten. Patientinnen, die an dieser Studie teilnehmen, werden davor gewarnt zu stillen, da dies zu einer Schädigung des Kindes führen könnte. Die Medikamente der Leukämietherapie können auch zu einer Einschränkung der Fruchtbarkeit führen. Das gilt insbesondere für die Stammzelltransplantation mit Ganzkörperbestrahlung. Wenn der Erkrankungsverlauf dies zuläßt, kann daher bei männlichen Patienten mit Kinderwunsch erwogen werden, Spermien einzulagern, sofern dies zu keiner unvertretbaren Verzögerung des Therapiebeginns führt. Für weibliche Patienten sind die Möglichkeiten der Fruchtbarkeitserhaltung weniger gut erprobt. Eine Behandlung mit GnRH-Analoga kann erwogen werden. Die genannten Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Studientherapie und müssen im Detail mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Sekundäre maligne Erkrankungen Eine Reihe von Medikamenten, die in der Leukämie/Lymphomtherapie eingesetzt werden, sind mit einem erhöhten Risiko einer zweiten bösartigen Erkrankung verbunden. Ihr behandelnder Arzt wird versuchen Nebenwirkungen zu verhindern bzw. früh zu erkennen und zu behandeln. Er wird Sie daher regelmäßig untersuchen und Kontrolluntersuchungen (Blutentnahme, Röntgenaufnahmen, CT - Untersuchungen etc.) durchführen, um den Effekt des Medikaments zu prüfen und wenn notwendig die Dosierung anzupassen. 5. Notwendige Untersuchungen im Rahmen des Studienprotokolls Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Studie ist die Durchführung ausreichender diagnostischer Untersuchungen vor Therapiebeginn um die Leukämie/das Lymphom zweifelsfrei nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden Blutabnahmen, Knochenmarkentnahmen, Röntgenuntersuchungen und Untersuchungen mit Computertomographie durchgeführt. Bei Lymphomen wird ein Lymphknoten oder anderes Material aus dem Tumor entnommen. Je nach Einzelfall können weitere Untersuchungen notwendig werden.
8 Patienteninformation Seite 8 von 11 Diese Untersuchungen sind unabhängig von der Studientherapie bei allen Leukämie/ Lymphompatienten erforderlich. Im Rahmen der Studie wird das entnommene Material an ein zentrales Labor geschickt, um die Beurteilung durch eine Gruppe sehr erfahrener Pathologen zu ermöglichen (Referenzuntersuchung). Verbleibendes Material wird aufbewahrt und möglicherweise später für weitere Untersuchungen verwendet. Die während der Therapie notwendigen Blutuntersuchungen sind unabhängig von der Studientherapie erforderlich. Der Studienplan sieht außerdem 3 umfangreichere Kontrolluntersuchungen vor, mit denen festgestellt wird, ob die Erkrankung auf die Behandlung anspricht um ggf. mit einer Umstellung der Therapie reagieren zu können: Tag 49 (vor Block C1), Tag 98 (nach Block A2), Woche 21 (nach 6 Blöcken), Woche 28 (nach ggf. Bestrahlung und Antikörpertherapie). In den Wochen 38 und 52 werden weitere Kontrolluntersuchungen durchgeführt und eine Blutprobe für künftige wissenschaftliche Untersuchungen abgenommen. Die Art der Kontrolluntersuchungen richtet sich danach, wo die Erkrankung bei Diagnosestellung angesiedelt war. Sie umfassen neben einem Gespräch, einer allgemeinen körperlichen Untersuchung, Blutabnahmen zur Kontrolle der Laborwerte weitere Untersuchungen z.b. Knochenmarkentnahme, Untersuchung der Rückenmarkflüssigkeit, Röntgen, Computer-Tomographie, Sonographie usw. Über die Risiken der diagnostischen Verfahren werden sie ggf. jeweils separat aufgeklärt und um ihr Einverständnis gebeten. Knochenmark-Punktionen Regelmäßige Knochenmark-Punktionen sind Bestandteil jeder Leukämie-Therapie. Sie sind notwendig um festzustellen, ob sich die Erkrankung im Knochenmark zurückgebildet hat, d.h. eine komplette Remission eingetreten ist, und ob diese erhalten bleibt. Die im Rahmen des Therapieprotokolls für Patienten mit B-ALL vorgesehenen Knochenmarkpunktionen an den Tagen 49, 98 und in den Wochen 21, 28, 38 und 52 sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Verlaufsuntersuchungen Im ersten Jahr und zweiten Jahr nach Ende der Therapie erfolgen die Kontrollen 3monatlich. Im 3. bis 5.Jahr halbjährlich und danach jährlich. Diese Kontrollabstände sind allgemein üblich und würden auch bei Behandlung außerhalb einer Studie empfohlen. Zusätzliche Untersuchungen im Rahmen der Studie Die genannten Untersuchungen gehören zum Standard bei den betreffenden Erkrankungen. Zusätzlich wird im Rahmen der Studie zu den jeweiligen Untersuchungszeitpunkten eine geringe Menge Knochenmark (5 ml) oder Blut (10 ml) separat eingefroren und für spätere wissenschaftliche Untersuchungen aufbewahrt. 6. Ethik-Kommission, Patientenschutz und Probandenversicherung Ethik-Kommission Das Studienprotokoll wurde der Ethik-Kommission der Universität Frankfurt vorgelegt. Diese Kommission beurteilt, ob berufsethische oder berufsrechtliche Bedenken gegen diese Therapiestudie bestehen. Die Ethik-Kommission der Universität Frankfurt hat mit Datum vom festgestellt, daß solche Bedenken gegen die vorliegende Studie nicht bestehen. Die Verantwortung verbleibt jedoch beim Studienleiter.
9 Patienteninformation Seite 9 von 11 Patientenschutz Sie können zu jedem Zeitpunkt der Studienteilnahme den Studienarzt, Studienleiter oder ein Mitglied der unabhängigen Ethik-Kommission kontaktieren, wenn Sie das Gefühl haben, daß Sie unzureichend über die Risiken, Vorteile oder alternative Behandlungsmethoden informiert wurden oder gegen Ihren Willen zur Studienfortführung gedrängt werden Probandenversicherung Für alle Patienten besteht zum Ausgleich eines Vermögensschadens infolge einer studienbedingten Gesundheitsschädigung von seiten der Studienzentrale der für klinische Prüfungen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz. Die Nachbeobachtungszeit nach Therapieende erfolgt im Rahmen der normalen Krebsnachsorge und ist nicht studienspezifisch. Die Studie ist bis zu einer Gesamtstudiendauer von 119 Monaten versichert Während der Dauer der klinischen Prüfung soll eine andere medizinische Behandlung mit Ausnahme von Notfallsituationen nur im Einvernehmen mit dem Prüfarzt erfolgen. Bei Verdacht auf einen studienbedingten Gesundheitsschaden soll der Patient die Versicherung sofort benachrichtigen und weiterhin den behandelnden Prüfarzt informieren. Die Versicherung wurde bei der folgenden Firma abgeschlossen: Gothaer Allgemeine VersicherungsAG, Gothaer Allee 1, Köln Versicherungs-Nummer: Die Versicherungsbedingungen wurden ausgehändigt. Auf die Punkte B (Leistungen) und C (Pflichten des Versicherungsnehmers) wird besonders hingewiesen. Neue Informationen zur Behandlung Ihrer Erkrankung Wichtige neue Informationen, die im Laufe dieser Studie bekannt werden, und die Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dieser Studie beeinflussen könnten, werden Ihnen oder Ihrem rechtlichen Vertreter durch den behandelnden Arzt mitgeteilt. 7. Andere Behandlungsmethoden Für die Behandlung Ihrer Erkrankung gibt es mehrere Alternativen. Dazu gehört eine rein unterstützende Therapie, die keinen Einfluß auf den Erkrankungsverlauf hat oder eine Leukämie/Lymphomtherapie mit Medikamenten oder Kombinationen, die meist ähnliche Nebenwirkungen wie die hier vorliegende Studie haben. 8. Weitere Informationen ALL-Studienzentrale Johann Wolfgang Goethe-Universität Medizinische Klinik II Abt. Hämatologie Theodor-Stern-Kai Frankfurt Telefon: 069 / Fax: 069 / Deutsche Krebshilfe e.v. Thomas-Mann-Straße Bonn Telefon: 0228 / (Zentrale) 0228 / (Info-Dienst) Telefax: 0228 / Internet: Kompetenznetzwerk für akute und chronische Leukämien - Informationszentrum Internet: Deutsche Leukämiehilfe e.v. Geschäftsstelle des Bundesverbandes und Patientenbeistand Dr. med. Ulrike Holtkamp Thomas-Mann-Straße Bonn Telefon: 0228 / Internet:
10 Patienteninformation Seite 10 von 11 Multizentrische Therapieoptimierungsstudie für die Therapie der B-ALL und hochmaligner Non-Hodgkin-Lymphome bei Erwachsenen (ab 18 Jahre) (GMALL-B-ALL/NHL2002) Einverständniserklärung Name des Patienten in Druckbuchstaben: Ich erkläre mich bereit, an der o.g. Studie teilzunehmen. Ich bin von Herrn / Frau (Dr. med.) ausführlich und verständlich über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Studie, mögliche Belastungen und Risiken, die bestehende Versicherung sowie die sich für mich daraus ergebenden Anforderungen aufgeklärt worden. Ich habe darüber hinaus den Text der Patientenaufklärung und dieser Einwilligungserklärung gelesen und verstanden. Aufgetretene Fragen wurden mir vom Prüfarzt verständlich und ausreichend beantwortet. Ich hatte ausreichend Zeit, Fragen zu stellen und mich zu entscheiden. Ich werde den ärztlichen Anforderungen, die für die Durchführung der klinischen Prüfung erforderlich sind, Folge leisten, behalte mir jedoch das Recht vor, meine freiwillige Mitwirkung jederzeit zu beenden, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Über den Abschluss einer Versicherung bin ich informiert worden. Eine Kopie der Patientenaufklärung, dieser Einwilligungserklärung sowie der Information und Einwilligungserklärung zum Datenschutz habe ich erhalten. Das Original verbleibt beim Prüfarzt. Aufklärender Arzt Datum Unterschrift Patient Datum Unterschrift
11 Patienteninformation Seite 11 von 11 Multizentrische Therapieoptimierungsstudie für die Therapie der B-ALL und hochmaligner Non-Hodgkin-Lymphome bei Erwachsenen (ab 18 Jahre) (GMALL-B-ALL/NHL 2002) Information und Einwilligungserklärung zum Datenschutz Bei wissenschaftlichen Studien werden persönliche Daten und medizinische Befunde über Sie erhoben. Die Weitergabe, Speicherung und Auswertung dieser studienbezogenen Daten erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen und setzt vor Teilnahme an der Studie folgende freiwillige Einwilligung voraus: 1) Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen dieser Studie erhobene Daten/ Krankheitsdaten auf Fragebögen und elektronischen Datenträgern aufgezeichnet und einschließlich von Namen und Geburtsdatum an die Studienzentrale in Frankfurt weitergeben werden. Die dort beschäftigten Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. 2) Ich erkläre mich damit einverstanden, daß diese Daten ohne Namensnennung weitergeben werden an - die zuständige Überwachungsbehörde (Landesamt oder Bezirksregierung) oder - Bundesoberbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn) zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Studie, sowie ggf. an ein - biometrisches Institut zur Durchführung spezieller Auswertungen 3) Außerdem erkläre ich mich damit einverstanden, dass ein autorisierter und zur Verschwiegenheit verpflichteter Beauftragter der zuständigen inländischen (und/oder ausländischen) Überwachungsbehörde oder der zuständigen Bundesoberbehörde in meine beim Studienarzt oder in der Studienzentrale vorhandenen personenbezogenen Daten Einsicht nimmt, soweit dies für die Überprüfung der Studie notwendig ist. Für diese Maßnahme entbinde ich den Studienarzt sowie die Studienzentrale von der ärztlichen Schweigepflicht. 4) Ich erkläre mich damit einverstanden, daß überschüssigen Blut- und Knochenmarkproben von mir in den an der Studie beteiligten Speziallabors eingelagert und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt für wissenschaftliche Untersuchungen eingesetzt werden. Aufklärender Arzt Datum Unterschrift Patient Datum Unterschrift
XXI. Patienteninformation und Einwilligung
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