WINEG Summer School am 4. September 2014
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- Thilo Kappel
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1 1 Qualität in der Krankenhausplanung WINEG Summer School am 4. September 2014 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Gesundheit Fachabteilung Versorgungsplanung Elke Huster-Nowack Krankenhausplanung im Stadtstaat Hamburg 2 Gliederung: Krankenhausversorgung in Deutschland, Daseinsvorsorge und Sicherstellungsauftrag des Staates Krankenhausplanung/ Krankenhausversorgung in Hamburg Aktuelle Herausforderungen der Krankenhausplanung in Hamburg Qualität in der Krankenhausplanung
2 Krankenhausversorgung in Deutschland 3 Krankenhausversorgung in Deutschland Daseinsvorsorge und Sicherstellungsauftrag des Staates Daseinsvorsorge- Sicherstellungsauftrag des Staates 4 Rahmenbedingungen eines föderalen Staates Rahmenbedingungen eines föderalen Staates Grundgesetz (Verfassung) der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Artikel 30 Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
3 Daseinsvorsorge- Sicherstellungsauftrag des Staates 5 Konsequenz: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist grundgesetzlich geschützt. Die Gewährleistung dieses Anspruchs ist staatliche Aufgabe (Daseinsvorsorge). Die Gleichheit der Lebensbedingungen in Deutschland ist zu gewährleisten. Daseinsvorsorge- Sicherstellungsauftrag des Staates 6 Sicherstellungsauftrag des Staates Die Letztverantwortung für die stationäre Gesundheitsversorgung ist den Ländern (bzw. den kommunalen Gebietskörperschaften) übertragen (Gewährleistungsträgerschaft). Die Länder bedienen sich zur Erfüllung dieses Sicherstellungsauftrages der Krankenhäuser (unabhängig von deren Trägerschaft). Die Letztverantwortung für die ambulante Gesundheitsversorgung liegt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen.
4 Finanzierungsgrundsätze für Krankenhäuser 7 Finanzierungsregeln Für den Patienten/die Patientin: grundsätzlich Sachleistungsprinzip (mit zunehmender Zahl von Ausnahmen) Für die Kassenärzte: Finanzierung aus dem Budget der Kassenärztlichen Vereinigung der einzelnen Bundesländer Für die Krankenhäuser, wenn sie im Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind: Finanzierung der Investitionskosten durch das Land Finanzierung der Betriebskosten durch die Krankenkassen, die einheitlich und gemeinsam ein Budget verhandeln müssen Duale Finanzierung 8 Definition Krankenhaus 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG): Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können
5 9 108 Zugelassene Krankenhäuser 108 Zugelassene Krankenhäuser Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen: 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, 2. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser), oder 3. Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben. Krankenhausplanung in Deutschland 10 Krankenhausplanung in Deutschland Ausgestaltung des Krankenhausplans ist Ländersache. Alternativen sind derzeit Detailplanung Rahmenplanung und leistungsbezogene Planung. Typische Planungsparameter: Standort des Krankenhauses Teilnahme an der Not- und Unfallversorgung Art und Anzahl der Fachgebiete Bettenzahl/ Anzahl Behandlungsplätze
6 Eckdaten Krankenhäuser in Deutschland 11 Freigemeinnützig Krankenhäuser, Anzahl Deutschland Eckdaten der Krankenhäuser insgesamt öffentlich Träger privat Betten, Anzahl Berechnungs- /Belegungstage Anzahl Krankenhäuser 2012: Personal- Vollkräfte 12 Ärztliches Personal Nichtärztliches Personal darunter: Pflegepersonal Krankenhäuser in Deutschland 2012 Personal (Vollkräfte) insgesamt öffentlich Träger Freigemein- nützig privat Anzahl Anzahl Anzahl
7 Stationäre Krankenhauskosten 13 18,6 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2012 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden Stationäre Krankenhauskosten 2012 auf Euro je Behandlungsfall gestiegen Die Gesamtkosten der Krankenhäuser in 2012: 86,8 Milliarden Euro (2011: 83,4 Milliarden Euro). Durchschnittskosten stationär je Fall: Euro (2011: Euro) Niedrigste Kosten Brandenburg Euro, höchste Kosten in Hamburg Euro: Diese regionalen Unterschiede sind strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst 14 Umsatzzahlen Private Klinikbetreiber in Deutschland
8 Krankenhausplanung in Hamburg 15 Krankenhausplanung/ Krankenhausversorgung in Hamburg Krankenhausversorgung in Hamburg 16 Metropolregion Hamburg Lebenswerte Region und dynamischer Wirtschaftsraum 800 Orte, 14 Kreise, drei Länder, eine Region das ist die Metropolregion Hamburg Hier leben und arbeiten 4,3 Millionen Menschen Freie und Hansestadt Hamburg mit rd. 1,8 Mio Einwohnern
9 Krankenhausversorgung in Hamburg 17 Krankenhäuser und Krankenhausstandorte in Hamburg sowie Krankenhäuser des Umlandes, die mit einem Teil der Kapazitäten in den Hamburger Krankenhausplan aufgenommen sind In Hamburg gibt es insgesamt 55 Krankenhäuser mit z.z. rd Betten. Fakten zur Krankenhausplanung in Hamburg 18 Besonderheiten des Standortes Hamburg Gesundheits- und Medizinmetropole Hamburg Anteil versorgter Patientinnen und Patienten aus dem Umland liegt bei rd. 30 %, in einzelnen Fachgebieten (Augenheilkunde, Neurochirurgie) bis zu 50 % Hoher Anteil von Hochleistungskrankenhäusern u. -abteilungen Spezialangebote auch in kleineren Kliniken Wirtschaftsfaktor Gesundheit In den letzten 15 Jahren Zusammenführung von einer Reihe von Krankenhäusern unterschiedlicher Trägerschaft an jeweils einem Standort
10 System der stationären Krankenhausversorgung in Hamburg 19 Krankenhäuser in Hamburg: Trägergruppen Plankrankenhäuser auf Hamburger Stadtgebiet Öffentliche Krankenhäuser Freigemeinnützige Krankenhäuser Private Krankenhäuser 2 15 Gesamt Hinzukommen 4 Plankrankenhäuser im Hamburger Umland Fallzahlentwicklung in Hamburg 20 Fallzahlentwicklung in Hamburg *Insgesamt ohne Verlegungen Die Verweildauer ist mit durchschnittlich 7,8 Tagen über alle Fachgebiete insgesamt konstant geblieben.
11 21 Krankenhausplanung in Hamburg Der Gestaltungsspielraum der Krankenhausplanung reduziert sich kontinuierlich durch: rechtliche Grenzen der Krankenhausplanung / grundgesetzlich geschützte Unternehmerfreiheit Modelle integrierter Versorgung (IV) Krankenkassenwettbewerb mit der Folge von Sonderverträgen, auch mit nicht-zugelassenen Krankenhäusern Marktverhalten der Krankenhausträger, verstärkt insb. durch Klinikketten Detailvorgaben im Rahmen GBA-Richtlinien, DRG-Ausgestaltung Fazit: Klassische Instrumente der Krankenhausplanung (Betten, Abteilungen, Fallzahlen) werden zunehmend wirkungsloser. Wenn Länder im Interesse der Patienten weiter planen wollen, müssen sie nach neuen Instrumenten Ausschau halten. 22 Ziel: Stärkung der Qualitätsparameter in der Krankenhausplanung Welche Ansatzpunkte zur Entwicklung der Qualitätssicherung gibt es derzeit in Deutschland für die stationäre Versorgung? Strukturqualität z.b. Facharztstandard, Ablauforganisation, räumliche Gegebenheiten Prozessqualität z.b. Zeitvorgaben innerhalb notfallmäßiger Herzinfarktversorgung Ergebnisqualität z.b. im Rahmen des EQS-Verfahrens für ausgewählte Behandlungen / Indikationen
12 Regelungen im Hamburgischen Krankenhausgesetz (HmbKHG) 23 Bisherige Vorgaben zur Qualität der Patientenversorgung im HmbKHG (nur Beispiele) Krankenhaushygiene Soziale Beratung und Entlassungsmanagement Beschwerdemöglichkeiten für Patientinnen und Patienten Notfallversorgung im Krankenhaus, Einsatz- und Alarmpläne Kind im Krankenhaus Qualitätssicherung: Das Krankenhaus ist verpflichtet, Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität und dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend zu erbringen. Zur Erfüllung dieser Pflicht trifft es Maßnahmen entsprechend den Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB V. Strukturvorgaben im Hamburger Krankenhausplan Struktur- und Prozess - Vorgaben im Krankenhausplan der FHH Not- und Unfallversorgung (z.b. Zentrale Notaufnahmen) Teilnahme an der Schlaganfall- und Herzinfarktversorgung Ausweisung Versorgungsauftrag Teilgebiet Herzchirurgie Ausweisung Versorgungsauftrag Frührehabilitation und Beatmungsmedizin Geburtshilfe/ Neonatologie: neonatologische Versorgung grundsätzlich durch die Kinderkliniken, teilweise durch Satelliteneinheiten in Geburtskliniken Strukturvorgaben für die geriatrische Versorgung (u.a. Tageskliniken) Kindgerechte Versorgung im Krankenhaus Sektorversorgung Psychiatrie/Psychotherapie und Kinder- und Jugendpsychiatrie Verfahrensregelungen beim Einsatz von Honorarärzten
13 25 Strukturvorgaben im Hamburger Krankenhausplan Fazit: Der Hamburger Krankenhausplan enthält wichtige Elemente für Strukturqualität, wenige zur Prozessqualität. Nicht alle Vorgaben sind explizit im Krankenhausplan / Feststellungsbescheid ausgeführt, vieles ist zwischen allen Beteiligten konsensual, z.b. Facharztstandard, Struktur der neonatologischen Versorgung innerhalb der Geburtshilfe. Die Erfüllung der Vorgaben wird von der Planungsbehörde nicht im Detail kontrolliert. Lediglich bei Neu-Anträgen auf Aufnahme von neuen Krankenhäusern oder neuen Versorgungsangeboten in den Krankenhausplan bzw. bei Beschwerden erfolgt eine vertiefte Überprüfung. Senat beschließt Neufassung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes 26 Pressemitteilung 5. August 2014 Behandlungsqualität soll bei der Krankenhausplanung eine zentrale Rolle spielen Senat beschließt Neufassung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes Wie gut ein Krankenhaus seine Patientinnen und Patienten versorgt, soll bei der Krankenhausplanung in Hamburg zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Der Senat hat deshalb die Neufassung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes beschlossen und in die Bürgerschaft eingebracht. In Zukunft soll die Aufnahme eines Krankenhauses oder einer Fachabteilung in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg von der Erfüllung qualitätssichernder Mindestanforderungen abhängig gemacht werden. Das novellierte Gesetz soll dazu beitragen, die Versorgungsqualität weiter zu erhöhen und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu stärken.
14 Ziele des neuen Krankenhausgesetzes in Hamburg 27 Ziele des neuen Krankenhausgesetzes in Hamburg Bisher ist Krankenhausplanung in Deutschland vorwiegend eine Kapazitätsplanung. Mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen schaffen für eine systematische Berücksichtigung von Struktur- und Ergebnisqualität bei der Entscheidung, in welchen Krankenhäusern welche Fachabteilung vorgehalten und wo bestimmte Behandlungen durchgeführt werden, geschaffen werden Die Krankenhausplanung in Hamburg berücksichtigt schon heute in einzelnen Bereichen Qualitätsaspekte, zum Beispiel Vorgaben zu Personal und technischer Ausstattung im Bereich der Geburtshilfe und der Herzinfarkt- und Schlaganfallversorgung. Nun wird in Hamburg erstmals die Möglichkeit gesetzlich verankert, Qualitätsaspekte verbindlich vorschreiben zu können. Damit soll auch das Ziel verfolgt werden, dass nicht alle Krankenhäuser alles machen, sondern Behandlungen in den Abteilungen mit den besten Ergebnissen konzentriert werden. Ziel: Start einer Qualitätsoffensive gemeinsam mit den Hamburger Krankenhäusern. 28 Die nächste Krankenhausreform ist schon auf dem Weg Große Koalition auf Bundesebene Umfangreiche Ziele für den Krankenhausbereich
15 Große Koalition auf Bundesebene, Ziele für den Krankenhausbereich 29 Koalitionsvertrag/Krankenhausversorgung Gestartet werden soll eine Qualitätsoffensive für die stationäre Versorgung. Qualität soll als weiteres Kriterium für Entscheidungen der Krankenhausplanung gesetzlich eingeführt werden ( 1 KHG). Gründung eines Qualitätsinstituts, das sektorübergreifende Routinedaten sammelt, auswertet und einrichtungsbezogen veröffentlicht. Die Anforderungen der Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind zwingend einzuhalten. Die Qualitätsberichte der Kliniken sollen verständlicher, transparenter und so präzise werden, dass Patienten auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen können. Der GBA erhält den Auftrag, in seinen Vorgaben die Aussagekraft und Verständlichkeit der Qualitätsberichte zu verbessern und Aspekte der Patientensicherheit sowie Ergebnisse von Patientenbefragungen zu integrieren. Dazu soll das Qualitätsinstitut eine online einsehbare Vergleichsliste erstellen und führen und die Vielzahl von Zertifikaten bewerten und einordnen. OP-Sicherheitschecklisten sollen Standard werden. Informationen zu Krankenhausinfektionen müssen verpflichtender Bestandteil der Qualitätsberichte werden. 30 Qualität ist schon lange Thema für Krankenhäuser Einige Beispiele Interne und Externe Qualitätssicherung Externe Qualitätssicherung Unter externer Qualitätssicherung werden Maßnahmen der Qualitätssicherung verstanden, die einrichtungsübergreifend durchgeführt werden. Diese Maßnahmen ermöglichen den Vergleich gleichartiger Leistungen verschiedener Institutionen. Qualitätssicherung im Krankenhaus: Das AQUA-Institut veröffentlicht jährlich Bundesauswertungen Veröffentlichung von Qualitätsberichten Qualitätsbericht der Krankenhäuser Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein. Der G-BA fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Berichte. Leitlinien für Behandlungen der medizinischen Fachgesellschaften Zertifzierungen (ISO, KTQ etc )
16 Große Koalition auf Bundesebene, Ziele für den Krankenhausbereich 31 Neues Qualitätsinstitut Mit der Gründung eines Qualitätsinstitutes werden im Rahmen des GKV-FQWG wichtige Voraussetzungen für eine konsequente Qualitätsorientierung bei der Erbringung medizinischer Leistungen geschaffen und damit der Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt. Eine höhere Qualität der Versorgung führt mittel- bis langfristig zu einer wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel und zu mehr Nachhaltigkeit im deutschen Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsminister Gröhe: Die Patienten haben ein Recht darauf zu erfahren, wo sie gute Leistungen bekommen. Schließlich geht es um ihre medizinische Versorgung. Mit dem Qualitätsinstitut bringen wir mehr Sachlichkeit und Transparenz in die Qualitätsdebatte. Das ist gut für die Patienten, aber auch für die Ärzte und Krankenhäuser, die tagtäglich sehr gute Arbeit leisten. Elke Huster-Nowack Fachabteilung Versorgungsplanung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 32
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