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1 Ausgabe November 2014 Die Firmenpension für die private Vorsorge nutzen. Wie Sie Ihre private Zukunftsvorsorge in die VBV übertragen. Wie Sie mit Eigenbeiträgen Ihre Pension erhöhen.

2 2 EDITORIAL Otto Lauer Liebe Leserinnen und Leser, das Wort Pensionslücke könnte heuer gute Chancen haben, zum Unwort des Jahres gewählt zu werden. Erstens ist damit eigentlich die Differenz zwischen dem letzten Aktiveinkommen und der Pension gemeint und nicht eine Lücke bei der Pension selbst, und zweitens wird dieser Begriff inzwischen unglaublich inflationär benutzt. Ärgerlich dabei ist, dass damit wieder Gräben zwischen den beharrlichen ASVG-Reform-Verweigerern ( die staatliche Pension ist sicher ) und den sogenannten Angstmachern ( die Pension reicht überhaupt nicht aus ) aufgerissen werden. Dabei wäre ein vernünftiges Miteinander von erster und zweiter Säule bei der Pensionsvorsorge wichtig, insbesondere für die jüngere Generation. Denn die demografischen Veränderungen in der Gesellschaft, wie z. B. die ständig steigende Lebenserwartung bei gleichzeitig anhaltend niedriger Geburtenrate, sind ein Faktum und kein ideologisches Hirngespinst. Eine ergänzende Altersvorsorge macht daher durchaus Sinn, allerdings muss diese für die Menschen auch leistbar sein. Und das wird bei den stagnierenden Löhnen und der hohen Steuerlast für breite Bevölkerungsschichten immer schwieriger. Daher sollte der Ausbau von ergänzenden Betriebspensionen weiter vorangetrieben werden, schließlich zahlt bei dieser Vorsorge der Arbeitgeber einen Großteil der Beiträge für die Arbeitnehmer. Und betriebliche Pensionsmodelle profitieren von den kollektiv ausgehandelten niedrigen Kosten und von strengen gesetzlichen Kontrollen. Damit eignen sich die im Unternehmen umgesetzten Pensionsmodelle auch bestens, um die Gesamtversorgung im Alter aufzubessern. Otto Lauer INHALTSVERZEICHNIS Seite Einfach erklärt 3 die neuen Info-Videos der VBV Ausgestoppt? 4-5 Wie Sie Ihre private Vorsorge in eine steuerfrei Fimenpenion umwandeln Veranlagen mit Verantwortung 6-7 Mit Eigenbeiträgen die Pension erhöhen 8-9 Nutzen Sie die Steuervorteile Ausstieg aus der Schwankungsrückstellung für Pensionisten Zahlen & Fakten Änderungen bei der Berufsunfähigkeitspension Gemeinsam leben 1. VBV-Sozialtag Die neuen Info-Videos: MEDIENINHABER und HERAUSGEBER VBV-Pensionskasse AG Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA Layout: Silvia Binder Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Fotos: istockphoto (Seiten 1, 4,5, 7 und 13) Clemens Bauer und Silvia Binder

3 3 Einfach erklärt die neuen Info-Videos der VBV Nach dem Relaunch der Website im Jahr 2012 und der laufenden Optimierung und Erweiterung des Online-Kundenportals hat die VBV nun einen weiteren Schritt in Richtung moderne Kommunikation gesetzt. Mit kurzen Info-Videos werden komplexe Themen der Pensionskasse auf einfache und humorvolle Art erklärt. Insbesondere Mitarbeitern, die sich bisher nicht oder nur wenig mit ihrer betrieblichen Pensionsvorsorge auseinandergesetzt haben, wird nun der Einstieg in dieses komplexe Thema erleichtert. In jeweils zwei- bis dreiminütigen Filmen werden die Grundzüge eines Pensionskassenmodells und das VBV-Lebensphasenmodell beschrieben. Ist das Interesse geweckt, bieten Broschüren weiterführende Informationen. Abrufbar sind die Filme im neuen Video-Center unter Ein weiteres Video rund um das Thema Pensionshöhe ist bereits in Vorbereitung. Gerne stellt die VBV die Filme auch Arbeitgebern oder dem Betriebsrat zur Verfügung, um das Pensionskassenmodell beispielsweise über das Intranet im Unternehmen bekannter zu machen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Cornelia Friedrich, VBV-Marketing

4 4 Ausgestoppt? Wie Sie Ihre private Vorsorge in eine steuerfreie Firmenpension umwandeln Otto Lauer, Leiter Marketing, VBV-Pensionskasse Seit Jahresanfang gibt es eine starke Nachfrage nach der Möglichkeit, die private Zukunftsvorsorge in die VBV zu übertragen. Der Hauptanteil der bisher durchgeführten Übertragungen entfällt dabei auf die Mitarbeiter eines einzigen Unternehmens, das die Übertragungsmöglichkeit intern aktiv kommuniziert hat, und auf Personen, die sich mit der eigenen betrieblichen Altersvorsorge gut auskennen, das sind überwiegend die Geschäftsführer und Personalisten selbst. Viele Mitarbeiter mit einer Pensionskassenzusage kennen offensichtlich die steuerlich attraktive Übertragungsmöglichkeit noch gar nicht. Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge eine Idee mit Konstruktionsfehlern Eingeführt wurde die private prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (gemäß 108g EStG) im Jahr 2003 unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Einerseits sollte damit die private Vorsorge gestärkt, andererseits der schwache österreichische Kapitalmarkt angekurbelt werden. Um beide Ziele zu erreichen, wurden gleich mehrere vermeintliche Vorteile in das Produkt Zukunftsvorsorge gepackt. Ein verpflichtender Aktienanteil von 40%, eine Kapitalgarantie und eine Förderung durch eine staatliche Prämie. Das Versprechen von guten Erträgen plus Garantie lockte über 1,6 Millionen Kunden. Vergleichen lohnt sich! Doch dann kam bald die Ernüchterung. Denn die Kombination aus Ertrag und 100%iger Sicherheit ging natürlich nicht auf. Die Renditen blieben mager, einige Verträge wurden ausgestoppt, wodurch für viele Kunden nicht mehr übrig bleibt als die einbezahlten Beiträge und die Prämien. Voraussetzungen für die Übertragung: 1. Die erste Beitragszahlung in die Zukunftsvorsorge muss zehn Jahre zurückliegen. 2. Sie müssen Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter einer Pensionskasse sein. OGH-Entscheidung 2012: Zukunftsvorsorge kann nach zehn Jahren gekündigt werden In einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengten Verfahren hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Zukunftsvorsorgeverträge nach zehn Jahren gekündigt werden können. Eine längere Bindungsfrist ist rechtswidrig. Aufgrund dieses Urteils kann eine private Zukunftsvorsorge nach zehn Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages in die Pensionskasse übertragen werden.

5 5 Warum ist die Übertragung der privaten Vorsorge in die betriebliche Vorsorge des Arbeitgebers interessant? Die Übertragung des Kapitals aus der Zukunftsvorsorge in die VBV hat mehrere Vorteile: Erstens zeigt ein objektiver Performancevergleich* überwiegend einen deutlichen Vorsprung der Pensionskasse. Zweites partizipieren Pensionskassenkunden an den niedrigen Kosten. Es gelten die für das Kollektiv im Betrieb verhandelten niedrigen Kostensätze. Drittens stellt eine Übertragung immer eine widmungsgemäße Verwendung dar. Gegenüber einer Barauszahlung ergeben sich folgende Vorteile: Es muss nicht ein Teil der Prämie zurückbezahlt werden. Es erfolgt keine Nachversteuerung der Kapitalerträge. Die Pension aus den prämienbegünstigten Einzahlungen ist zu 100% steuerfrei. Fazit: Jeder, der eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vor zehn Jahren abgeschlossen hat und Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter einer Pensionskasse ist, sollte die Übertragung seiner Zukunftsvorsorge in die Pensionskasse prüfen. Bei einem Einstieg ins Online- Kundenportal kann jeder die Performance der Pensionskasse mit seinem Versicherungs- oder Investmentfondsprodukt vergleichen und mit dem Online-Pensionsrechner Vergleichsrechnungen anstellen. Der Pensionsrechner wurde für die Übertragung der privaten Zukunftsvorsorge erweitert ,00 Auf können Sie im Online-Kundenportal eine Prognose für Ihre VBV-Zusatzpension erstellen. *Im Online-Kundenportal auf sind die von der Oesterreichischen Kontrollbank überprüften Performancewerte der Pensionskasse veröffentlicht. So kann jeder Kunde selbst seine private Zukunftsvorsorge mit dem eignen Pensionskassenmodell objektiv vergleichen.

6 6 Veranlagen mit Verantwortung Wenn es um das Thema der nachhaltigen Geldanlage geht, dann kommt oftmals eine Vielzahl an Begriffen und Abkürzungen ins Spiel. So trifft man etwa häufig auf Abkürzungen wie etwa ESG, CSR oder SRI. Worum es sich bei diesen Begriffen handelt, ist vielen jedoch nicht genau bekannt. Was ist nachhaltige Geldanlage? Als Ausgangspunkt kann festgehalten werden, dass bei der klassischen Geldanlage die Investitionsentscheidung nach finanziellen bzw. ökonomischen Gesichtspunkten erfolgt. Somit entscheiden im Wesentlichen der zu erwartende Ertrag und das Risiko über die Zusammensetzung der Geldanlage (klassische Portfoliotheorie). Dagegen werden bei einer nachhaltigen Geldanlage zusätzliche Faktoren in die Entscheidungsfindung miteinbezogen, so werden etwa soziale oder ökologische Kriterien berücksichtigt. Je nachdem, welche nicht-monetären Kriterien Berücksichtigung finden, ergeben sich die bekannten Abkürzungen wie etwa ESG, was für environmental, social and corporate governance steht, oder SRI, was socially responsible investing bedeutet. Hinter all diesen Strategien steht zunächst der Grundgedanke, dass durch das Einbeziehen von nicht-monetären Faktoren in die Investitionsentscheidungen andere Wirtschaftssubjekte indirekt beeinflusst werden und damit ein positiver Effekt erzielt werden kann. Dieser Effekt kann sich etwa daraus ergeben, dass Unternehmen begünstigt werden, die die Umwelt weniger stark belasten oder Standards beim Arbeitnehmerschutz einhalten. Rechtlicher Rahmen für Pensionskassen Pensionskassen verwalten treuhändisch Sozialkapital. Der grundsätzliche Auftrag einer Pensionskasse ist im Pensionskassengesetz (PKG) normiert und besteht darin, die Pensionskassengeschäfte im Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu führen. Eine wichtige Zielgröße ist dabei der jeweilige vertraglich vereinbarte Rechenzins. Die Pensionskassen müssen einen Ertrag in Höhe des Rechnungszinses erwirtschaften, um den Berechtigten eine stabile Pension auszahlen zu können. Des Weiteren wird im PKG auf die Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität der Anlagen verwiesen sowie eine Risikodiversifikation vorgegeben. Obwohl das PKG keinerlei Vorgaben bezüglich der nachhaltigen Geldanlage macht, hält die VBV-Pensionskasse die Berücksichtigung von nicht-monetären Entscheidungskriterien im Investmentprozess für notwendig. Die VBV-Pensionskasse ist der Überzeugung, dass ein ganzheitlicher Ansatz, der auch die Besonderheiten der einzelnen Assetklassen berücksichtigt, am sinnvollsten ist. Das Thema wurde unter dem Begriff Veranlagen mit Verantwortung in den letzten Jahren vorangetrieben. Dabei sollen in die Anlageentscheidungen neben den finanziellen Zielgrößen wie Ertrag und Risiko auch nicht-monetäre Faktoren wie Governance und andere Aspekte der nachhaltigen Geldanlage einfließen. Die VBV-Pensionskasse hat sich für einen pragmatischen Zugang zu diesem Thema entschieden, wobei eine Verbesserung in der Governance angestrebt wird. Dahinter steht der Gedanke, Unternehmen darin zu unterstützen, Fortschritte im Bereich der nichtmonetären Kriterien zu erreichen. Diese Fortschritte sollen sich letztendlich auch in einer besseren finanziellen Situation widerspiegeln. Das Ziel ist weniger, nur statisch in gute Unternehmen zu investieren, sondern eine Verbesserung bei Unternehmen zu bewirken. Einen wichtigen Aspekt stellt die Umsetzung einer verantwortungsvollen Veranlagungsstrategie in Übereinstimmung mit dem vorhandenen und etablierten Investmentprozess dar. Eine Herausforderung der nachhaltigen Geldanlage liegt in der Umsetzung der Zielvorgaben, deren Effektivität und der Messung der Wirksamkeit.

7 7 Als Beispiel kann die bekannte Strategie der Ausschlusskriterien angeführt werden. Dahinter steckt die Idee, ein Unternehmen für sein Handeln zu bestrafen, indem in dieses nicht investiert wird. Nur: Woher soll das Unternehmen wissen, dass ein bestimmter Investor mit der Corporate Governance des Unternehmens nicht einverstanden ist und deshalb keine Investition vorgenommen wurde? Aus diesem Grund sollte ein entsprechender Investmentprozess die Möglichkeit der Kommunikation vorsehen. Dies kann durch die Angleichung der Interessen der beteiligten Parteien, Investor und Vermögensverwalter, und eine faire Anreizstruktur erreicht werden. Die VBV sieht in der Verbesserung der Governance der Unternehmen wie auch der Intermediäre den entscheidenden Ansatzpunkt. Unter Governance werden die Grundsätze der Geschäftsausübung verstanden. Die VBV- Pensionskasse interessiert besonders, wie von Kapitalanlagegesellschaften z. B. Interessenkonflikte behandelt werden oder wie Gebührenstrukturen gestaltet sind. Eine gute Governance bedeutet auch eine faire Aufteilung der Chancen, Risiken und Kosten zwischen Investor und Intermediär. Die international anerkannten Principles for Responsible Investment (PRI) stellen aus Sicht der VBV-Pensionskasse einen guten Zugang zu diesem Thema dar. Der große Vorteil der PRI liegt darin, dass es dem Unterzeichner ermöglicht wird, sich auf individuelle Weise dem Thema zu nähern und die Prinzipien bestmöglich in seinen spezifischen Investmentprozess zu integrieren. Von den 17 externen Aktien- und Anleihen- Managern, die in der VBV derzeit zum Einsatz kommen, haben 13 die PRI unterzeichnet. Seit vielen Jahren setzt die VBV-Pensionskasse in der Anlageklasse Aktien zudem ein unabhängiges ESG-Screening ein. In Zusammenarbeit mit der Firma MSCI ESG Inc. werden Unternehmen in unterschiedlichen Kategorien bewertet, wodurch es möglich ist, Unternehmen mit einem schlechten Rating zu identifizieren und gezielt Maßnahmen zu diskutieren. In der Anlageklasse Immobilien verbinden sich nachhaltige Aspekte und ertragreiche Investition auf eine sehr direkte Weise. Sind Immobilien nach dem neuesten Stand der Technik und in einer entsprechend effizienten Art und Weise erreichtet, können signifikante Einsparungen im laufenden Betrieb erreicht werden. Dies erfolgt häufig über einen geringeren Verbrauch an Energie und Wasser, wodurch zum einen die Betriebskosten sinken und andererseits die Umwelt weniger stark belastet wird. Eine nachhaltige Gebäudeerrichtung in Kombination mit einer ressourcenschonenden Nutzung sichert eine hohe Wertbeständigkeit der Immobilie und eine stabile Rendite für den Investor. Die VBV-Pensionskasse sieht mit dem Konzept des verantwortungsvollen Investierens die Möglichkeit, die finanziellen Ziele, Ertrag und Risiko, mit nicht-finanziellen Zielen wie etwa der Verbesserung der Governance bestmöglich zu verbinden und in diesem Sinne im Interesse ihrer Anwartschaftsund Leistungsberechtigten zu handeln.

8 8 Mit Eigenbeiträgen die Pension erhöhen Erst rund 20% der österreichischen Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der für seine Mitarbeiter eine ergänzende betriebliche Pensionsvorsorge eingerichtet hat. Ein Großteil dieser betrieblichen Pensionsvorsorgemodelle läuft über Pensionskassen und von diesen wiederum ein sehr großer Anteil über die VBV-Pensionskasse. Die betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse wird in erster Linie vom Arbeitgeber finanziert. Doch auch für die Arbeitnehmer selbst ist es möglich und in manchen Pensionskassenmodellen auch vorgesehen, durch eigene Beiträge in die Pensionskasse ein weiteres Standbein für die Altersvorsorge aufzubauen. Warum sollten das die Mitarbeiter tun? Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens wird gerade ein großer Teil der Österreicher auf sehr eindrückliche Art und Weise auf die Zukunft aufmerksam gemacht, da die Sozialversicherungsträger die sogenannte Kontoerstgutschrift zum staatlichen Pensionskonto versenden. Damit bekommen die Bürger erstmals zumindest eine konkrete Vorstellung, mit welchem Einkommen sie ab dem Regelpensionsalter rechnen können. Für viele Arbeitnehmer ist mit dem Pensionskonto die Zeit gekommen, sich darüber Gedanken zu machen, aus welchen Einkommensquellen sie in der Pension ihren Lebensunterhalt bestreiten können der richtige Zeitpunkt, sich auch an die Vorteile des VBV-Pensionskassenmodells zu erinnern. Zweitens ist durch unser Veranlagungsvolumen, das wir in mittlerweile 25 Jahren erreicht haben, die VBV-Pensionskasse inzwischen zu einem ernst zu nehmenden Investor auf dem österreichischen, europäischen und internationalen Kapitalmarkt geworden. Die Größe der VBV-Pensionskasse und der in der Pensionskasse seit jeher geltende kollektive Ansatz ermöglichen es uns, diese Vorsorge zu Konditionen abzuwickeln, die sich im Vergleich zu privaten Vorsorgeprodukten mehr als nur sehen lassen können. Diesen unbestreitbaren Kostenvorteil geben wir eins zu eins an unsere Kunden weiter. Und schließlich besteht bei kaum einer anderen Altersvorsorge für die Mitarbeiter die Möglichkeit, für die privaten Einzahlungen zwischen zwei unterschiedlichen Steuermodellen zu wählen. Zugegeben, es ist manchmal alles andere als leicht, für sich das günstigere Steuermodell festzustellen, und die VBV-Pensionskasse kann und darf hier nur sehr eingeschränkt helfen. Eines steht jedoch fest: Im Rahmen der geförderten Eigenvorsorge nach 108a EStG hat jeder Anwartschaftsberechtigte die Möglichkeit, für sich gegen eine jährliche Einzahlung von bis zu EUR 1.000, eine steuerfreie Zusatzpension anzusparen und damit die Vorsorge des Arbeitgebers aufzubessern. Dass es für diese Einzahlung auch noch eine staatliche Förderung (derzeit 4,25% des Beitrags) gibt, ist dabei ein angenehmer Nebeneffekt. Die VBV-Pensionskasse hat sich einiges einfallen lassen, um die Anwartschaftsberechtigten über die Möglichkeit von Eigenbeiträgen zu informieren. Der bequemste Zugang ist dabei das persönliche Kundenportal. Ob letzte VBV-Kontoinformation, Online-Pensionsrechner, 108a-Antragsformular oder Bankverbindung: Wir haben dort für alle Anwartschaftsberechtigten die relevanten Informationen für die Einzahlung von Eigenbeiträgen bereitgestellt. Den nächsten Schritt, nämlich die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers aufzubessern, müssen die Anwartschaftsberechtigten selbst setzen!

9 9 Nützen Sie die Steuervorteile! Beitrag Arbeitgeber Arbeitgeberkonto 1. Steuermodell 108a EStG ( 1.000,- mit Prämie) 4,25% Prämie* Eigenbeitrag Arbeitnehmer max Euro Arbeitnehmerkonto Prämie 2. Steuermodell 18 EStG (Sonderausgaben) Eigenbeitrag Arbeitnehmer max. Höhe AG-Beitrag Arbeitnehmerkonto Sonderausgaben Pension daraus 100% steuerpfl ichtig Pension daraus 100% steuerfrei Pension daraus 75% steuerfrei 1. Steuermodell 108a EStG, 1.000,- mit Prämie In diesem Modell können Sie unabhängig von der Höhe des Beitrages den Ihr Arbeitgeber für Sie zahlt, jährlich bis zu 1.000,- an Eigenbeitrag leisten. Damit nützen Sie auch die maximale staatliche Prämie! Diese wird Ihnen im Folgejahr auf Ihrem Konto bei der Pensionskasse gutgeschrieben. Wenn Sie mehr als 1.000,- an Eigenbeiträgen in einem Kalenderjahr einzahlen, erfolgt die Abwicklung des über 1.000,- liegenden Betrages nach Steuermodell 18 EStG. Wie kommen Sie zu dieser Prämie? Füllen Sie einmalig den Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer aus und senden Sie ihn an die VBV- Pensionskasse. Den Antrag finden Sie auf Wichtig: Abgabe bis zum des Kalenderjahres, in dem Sie die Förderung das erste Mal beantragen! 2. Steuermodell 18 EStG, Sonderausgaben In diesem Modell darf Ihr Eigenbeitrag nicht höher sein als der Beitrag den Ihr Arbeitgeber für Sie leistet. Dann sind Ihre Eigenbeiträge im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das bedeutet: bis zu 25% Ihres Eigenbeitrages können Ihr steuerpflichtiges Einkommen reduzieren. Achtung: Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von ,- vermindert sich der Sonderausgabenrahmen allerdings schrittweise. Über ,- sind keine Sonderausgaben mehr absetzbar. Die Finanzamtsbestätigung für das abgelaufene Kalenderjahr wird Ihnen von der VBV-Pensionskasse im Februar automatisch im Online-Kundenportal zugestellt. *Stand 2014

10 10 Ausstieg aus der Schwankungsrückstellung für Pensionisten Zahlen & Fakten Zur Erinnerung: Die Novelle des Pensionskassengesetzes (PKG) aus dem letzten Jahr hat auch eine einmalige Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Schwankungsrückstellung für Pensionisten gebracht. Leistungsberechtigte ohne Nachschussverpflichtung haben die Möglichkeit, bis eine Verzichtserklärung betreffend die Dotierung einer Schwankungsrückstellung abzugeben. Voraussetzungen für den Verzicht sind: Die Schwankungsrückstellung muss als individuell (nicht global!) geführt werden. Die laufende Pension muss niedriger als die Antrittspension sein. Als zusätzliches Service der VBV lag der Antrag für die Inanspruchnahme bereits den Leistungsnachweisen im Juni für die betroffenen Pensionisten bei. Auf Anfrage stellte das Pensionsservice-Center natürlich das Formular nochmals über das Online- Kundenportal zur Verfügung. Wer hat auf die Dotierung der Schwankungsrückstellung verzichtet? Bei der VBV haben Pensionisten per und 438 per (Stand ) Anträge für den Verzicht auf die Schwankungsrückstellung abgegeben. Das bedeutet, dass in Summe und somit rund 7,25% der Leistungsberechtigten auf die Schwankungsrückstellung verzichtet haben. Ausstieg aus der Schwankungsrückstellung Leistungsberechtigte Leistungsberechtigte haben auf Schwankkungsrückstellung verzichtet 7,2%

11 11 Bei der Analyse des Bestandes wird deutlich, dass der Verzicht auf die Schwankungsrückstellung vorwiegend von Personen aus V(R)Gs des Bankensektors in Anspruch genommen wurde. Generell kann man aber feststellen, dass die Möglichkeit des Verzichtes auf die Schwankungsrückstellung in einem sehr geringen Ausmaß in Anspruch genommen wurde LB Verzicht auf Dotation Schwankungsrückstellung nach VRG (VG) VRG (VG) Die VBV hat mit zahlreichen Serviceangeboten die Leistungsberechtigten bei der Entscheidung unterstützt. Alle Pensionisten haben mit dem Leistungsnachweis im Kalenderjahr 2013 eine detaillierte Information erhalten. Abgerundet wurde des Service mit zahlreichen Veranstaltungen und persönlichen Beratungsgesprächen durch das Pensionsservice-Center. Das Beraterteam aus dem Pensionsservice-Center

12 12 Änderungen bei der Berufsunfähigkeitspension Seit Jahresanfang gibt es für Personen, die am das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension mehr. Pensionen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit gebühren diesen Personen demnach nur noch bei dauerhafter Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit. Für Personen, die am das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, gibt es keine Änderung. Für sie bleiben Pensionen bei vorübergehender Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit im Übergangsrecht bestehen. Eine zum bereits zuerkannte befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bleibt jedoch bis zum Ablauf der Befristung aufrecht. Anstelle der (bisherigen) befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension kommen unter bestimmten Voraussetzungen - das Umschulungsgeld vom AMS bzw. - das Rehabilitationsgeld von der Krankenkasse als Leistung für Personen in Betracht, bei denen eine vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist. Zielsetzung der geänderten Bestimmungen ist es, vorübergehend invalide bzw. berufsunfähige Personen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und somit länger im Erwerbsleben zu halten. Es gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Pension. Ein Antrag auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit gilt vorrangig als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation einschließlich des Rehabilitationsgeldes. Rehabilitationsgeld Anspruch auf Rehabilitationsgeld von der Krankenkasse besteht, wenn der Pensionsversicherungsträger bescheidmäßig festgestellt hat, dass - vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliegt und - berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind. Die Leistung wird von der Krankenkasse für die Dauer der vorübergehenden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit erbracht, wobei das weitere Vorliegen der vorübergehenden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit vom Krankenversicherungsträger unter Inanspruchnahme des Kompetenzzentrums Begutachtung zu überprüfen ist. Der Pensionsversicherungsträger und die Krankenkasse haben sich wechselseitig die von ihnen erstellten Gutachten und getroffenen Feststellungen, die der berufskundlichen Beurteilung zugrunde liegen, zu übermitteln. Die Entziehung des Rehabilitationsgeldes erfolgt ebenfalls durch Bescheid des Pensionsversicherungsträgers, und zwar wenn - vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt, - berufliche Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind, - die zu rehabilitierende Person die ihr zumutbare Mitwirkung an medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation verweigert oder - Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt (in diesem Fall fällt die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension ohne Antragstellung mit dem auf die Entziehung des Rehabilitationsgeldes folgenden Tag an).

13 13 Der Anspruch auf Rehabilitationsgeld endet mit dem Monatsletzten, der der Bescheidzustellung folgt. Umschulungsgeld Anspruch auf Umschulungsgeld vom AMS besteht, wenn der Pensionsversicherungsträger bescheidmäßig festgestellt hat, dass - vorübergehende Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliegt und - berufliche Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind. Außerdem muss die betroffene Person zur aktiven Mitwirkung an der Auswahl, Planung und Durchführung der Maßnahmen bereit sein. Zweckmäßig sind Maßnahmen, durch die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dauer die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit beseitigt oder vermieden werden kann und die geeignet sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auf Dauer sicherzustellen. Zumutbar sind Maßnahmen nur dann, wenn sie unter Berücksichtigung der physischen und psychischen Eignung, der bisherigen Tätigkeit sowie der Dauer und des Umfangs der bisherigen Ausbildung (Qualifikationsniveau) sowie des Alters, des Gesundheitszustandes und der Dauer eines Pensionsbezuges festgesetzt und durchgeführt werden. Maßnahmen der Rehabilitation, die eine Ausbildung zu einer Berufstätigkeit umfassen, durch deren Ausübung das bisherige Qualifikationsniveau wesentlich unterschritten wird, dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt werden. Das konkrete Berufsfeld, für welches die betroffene Person durch solche Maßnahmen qualifiziert werden kann, wird vom Pensionsversicherungsträger bescheidmäßig festgestellt. Für die Erstellung von medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Gutachten ist bei der Pensionsversicherungsanstalt seit eine eigene Begutachtungsstelle, das Kompetenzzentrum Begutachtung, eingerichtet. Die vom Pensionsversicherungsträger erlassenen Bescheide, erstellten Gutachten und getroffenen Feststellungen, die der berufskundlichen Beurteilung zugrunde liegen, werden dem AMS übermittelt, das dann zur Durchführung der beruflichen Rehabilitation und Auszahlung des Umschulungsgeldes an die aktiv an den Maßnahmen mitwirkenden Personen zuständig ist. Das Umschulungsgeld gebührt ab Feststellung des Pensionsversicherungsträgers, wenn der Antrag beim AMS binnen vier Wochen danach gestellt wird, andernfalls erst ab Antragstellung. Es gebührt bis zur Beendigung der Maßnahmen, längstens bis zum Monatsende nach Beendigung der letzten Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Sind die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nach Auffassung des AMS nicht oder nicht mehr realisierbar, so besteht der Anspruch bis zur neuerlichen Entscheidung des Pensionsversicherungsträgers. Für den Bezug von Umschulungs- und Rehabilitationsgeld ist die Lösung des Dienstverhältnisses nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass kein Entgeltanspruch aus dem Dienstverhältnis mehr besteht. Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass zumindest in beitragsorientierten Zusagen die beiden neuen Leistungen der bisher befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gleichzuhalten sind. Beinhaltet die Zusage auch eine in Zusammenhang mit der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension stehende Risikokomponente, empfiehlt es sich, die betreffenden Regelungen in Betriebsvereinbarung und Pensionskassenvertrag einer Überprüfung zu unterziehen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.

14 14 Gemeinsam leben 1. VBV-Sozialtag Als wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Angebot machten, sich freiwillig an einem Sozialtag in einem Altenheim zu beteiligen, wussten wir nicht, ob irgendjemand sich anmelden würde. Umso mehr freute es uns, dass 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV am ersten VBV-Sozialtag teilnahmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV besuchten die Bewohnerinnen und Bewohner des Kolpinghauses Gemeinsam leben in Wien-Leopoldstadt und verbrachten einen ganzen Tag mit ihnen. Das Kolpinghaus (ein Mehr-Generationen- Haus) bietet Platz für rund 200 pflegebedürftige ältere Menschen und eine Gruppe von 17 Senioren und Seniorinnen, die ihren Alltag in Appartements weitgehend selbstständig gestalten, sowie rund 45 Wohnplätze für Mütter und Kinder, die aufgrund verschiedener Notlagen vorübergehend Unterkunft und Betreuung benötigen. Zu Beginn des Tages stellte eine Mitarbeiterin von Kolping das Haus und seine Bereiche vor. Anschließend beteiligten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV an den verschiedenen Vormittagsaktivitäten der Bewohnerinnen und Bewohner und knüpften so die ersten Kontakte. Die beiderseitige Neugierde und die Freude an der Abwechslung im Tagesablauf führten zu interessanten Gesprächen. Es war spürbar, wie wichtig diese Gemeinschaftserlebnisse für die Bewohnerinnen und Bewohner sind. Als Vorbereitung auf den Ausflug am Nachmittag gab es eine kurze Einführung in den richtigen Umgang mit Rollstühlen. Rund 30 Bewohnerinnen und Bewohner in Rollstühlen wurden von ebenso vielen Helferinnen und Helfern zum Picknickplatz bei der Prater-Hauptallee geführt. Angesichts der sommerlichen Temperaturen und der ungewohnten Bewegungsabläufe beim Überwinden von Hindernissen mit Rollstühlen war selbst diese kurze Fahrt für alle Beteiligten sehr anstrengend. Das Besondere bei

15 15 diesem Ausflug war, dass während der Anfahrt zum Picknickplatz und der Rückfahrt wunderbare und sehr interessante Gespräche zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und den VBV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern stattfanden. Nach der Rückkehr ins Kolpinghaus wurden die Bewohnerinnen und Bewohner auf ihre Stationen zurückgebracht, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBV verabschiedeten sich mit dem guten Gefühl, anderen Menschen einen schönen Tag beschert zu haben. Stimmen zum Tag: Höchster Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kolpinghauses. Es ist imponierend, mit wie viel Engagement, Nächstenliebe und Herzlichkeit das Pflegepersonal den Bewohnerinnen und Bewohnern begegnen. Guter Teamgeist bei den VBV-Kolleginnen und -Kollegen. Der Sozialtag war ein schönes neues Erlebnis und sollte wiederholt werden. Dieser Tag hat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VBV einen sehr guten Einblick in das Leben von Seniorinnen und Senioren gegeben und für mehr Verständnis gesorgt.

16 VBV-Pensionskasse AG Obere Donaustraße Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ Firmensitz Wien FN i Handelsgericht Wien DVR MEDIENINHABER und HERAUSGEBER: VBV-Pensionskasse AG Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA, Mag. (FH) Alexander Karlon Layout: Silvia Binder Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

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