Verwaltungsrecht I. Wintersemester 2015/16. Einführung. 1. Vorlesung. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
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1 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Einführung 1. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
2 Programm im Semester 1. Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Polizei- und Ordnungsrecht 3. Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts 2
3 Programm für heute Was ist Verwaltung? Was ist Verwaltungsrecht? Was sind die Rechtsquellen der Verwaltung? Was ist allgemeines Verwaltungsrecht? 3
4 Allgemeines Verwaltungsrecht Begriff der Verwaltung Begriff des Rechts - staatliche Verwaltung - vorgelagerte Frage - Definition des Rechts/der Wissenschaft - nicht: Verwaltungspraxis nicht: Verwaltungslehre Verwaltungsrechts wissenschaft Begriff des Verwaltungsrechts welches Erkenntnisinteresse? welche Methoden zur Untersuchung? 4
5 Allgemeines Verwaltungsrecht Öffentliches Recht Privatrecht Staats- und Verfassungsrecht Verwaltungsrecht Strafrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Staatshaftungsrecht Recht der öffentlichen Sachen Baurecht Kommunalrecht Polizei- und Ordnungsrecht Steuerrecht Wirtschaftsverwaltungsrecht Straßen- und Wegerecht 5
6 Was ist Verwaltung? à staatliche Verwaltung - nicht privatwirtschaftliche Verwaltung, wohl aber (u.u.) der Staat in Privatrechtsform - nicht über-staatliche Verwaltung (je nach Auffassung über den Gegenstandsbereich, evtl. Recht der EU-Eigenverwaltung) - umfasst Bund und Länder (diese einschl. Kommunen) à Begriff der Verwaltung im organisatorischen Sinn im materiellen Sinn im formellen Sinn 6
7 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im organisatorischen Sinn - Verwaltungsträger und Untergliederungen, die alleine vom Staat getragen werden à Begriff der Verwaltung im materiellen Sinn - Staatstätigkeit zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben à Verwaltung im formellen Sinn - die gesamte Tätigkeit der Verwaltung im organisatorischen Sinne 7
8 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im organisatorischen Sinn - Verwaltungsträger und Untergliederungen, die alleine vom Staat getragen werden unmittelbare Staatsverwaltung: der Staat selbst (die Verwaltungsträger Bund, Länder, Kommunen durch ihre Organe und Behörden) mittelbare Staatsverwaltung: verselbstständigte Verwaltungsträger werden tätig (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts) 8
9 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im organisatorischen Sinn - Verwaltungsträger und Untergliederungen, die alleine vom Staat getragen werden Problem: Der Staat ist in Privatrechtsform organisiert. zb Kommunale Stadtwerke AG, Deutsche Telekom AG Wenn der Staat alleiniger Träger des Privatrechtssubjekts ist, so handelt es sich um Verwaltung im organisatorischen Sinn. anders: gemischt öffentlich-rechtlich/privat zusammengesetzte Privatrechtssubjekte (Deutsche Post AG: Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] hält 21 Prozent, 79 Prozent in Streubesitz) 9
10 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im materiellen Sinn = Staatstätigkeit zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben Definition der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben: positiv: Ausführung/Umsetzung/Durchsetzung von Rechtsnormen, planmäßige Gemeinwohlverwirklichung etc. v.a. Erlass von Einzelakten, faktisches Handeln auch Normsetzung - zur Umsetzung/Konkretisierung höheren Rechts (Rechtsverordnungen aufgrund gesetzlicher Delegation) - zur Ordnung der inneren Verhältnisse eines Verwaltungsträgers, Organs (Satzungen) 10
11 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im materiellen Sinn - Staatstätigkeit zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben Definition der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben: Problem einer positiven Begriffsbestimmung: keine abschließende Aufzählung der Verwaltungsaufgaben möglich (rechtlicher und tatsächlicher Wandel) negative Definition: Abgrenzung der Exekutive von Legislative und Judikative (und Gubernative) = Subtraktionsmethode 11
12 Was ist Verwaltung? à Begriff der Verwaltung im formellen Sinn - die gesamte Tätigkeit der Verwaltung im organisatorischen Sinne Definition knüpft an Definition der Verwaltung im organisatorischen Sinn an 12
13 Was ist Verwaltung? à Relevanz der Definition kein unmittelbarer Rechtsbegriff: verwaltungswissenschaftliche Systematisierung aber eine Hilfe für die Auslegung des Begriffs Verwaltung in Rechtsnormen à vollziehende Gewalt i.s.v. Art.1 III, 20 III GG umfasst Verwaltung und Regierung à zur Auslegung von Behörden und Verwaltungstätigkeit in 1 I Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes/der Länder: Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden... 13
14 Was ist Verwaltungsrecht? à die Summe derjenigen Rechtsnormen, die sich auf die Verwaltung als Adressaten beziehen Aufträge, Programme Grenzen (Verbote, Kompetenzen, Verfahrensanforderungen etc.) à die Summe derjenigen Rechtsnormen, welche die Verwaltung selbst erzeugt à die Summe der Anwendungen des Rechts durch die Verwaltung im Einzelfall 14
15 Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts? abstrakt: Dasjenige Recht, das an die Verwaltung adressiert ist. Recht von außen (zb durch Parlamentsgesetz) oder von innerhalb der Verwaltung (zb durch Verwaltungsvorschriften) Rechtsnorm oder Einzelakt Beispiel für Einzelakte, die an die Verwaltung adressiert sind: - ministerielle Weisung (zb nach Art. 85 III GG) - Entscheidung der EU-Kommission (zb im Beihilferecht nach AEUV) 15
16 Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts? konkret: entlang der Normenpyramide (Achtung: meist werden als Rechtsquellen nur die Rechtsnormen aufgeführt, d.h. keine Einzelakte) 1. Recht der Europäischen Union 2. Recht des Bundes 3. Recht der Länder 16
17 Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts?... im Einzelnen 1. Recht der Europäischen Union 2. Grundgesetz 3. Bundesgesetze 4. Rechtsverordnungen des Bundes 5. Satzungen des Bundes 6. Verwaltungsvorschriften des Bundes 7. Landesverfassungen 8. Landesgesetze 9. Rechtsverordnungen der Länder 10. Satzungen der Länder 11. Verwaltungsvorschriften der Länder 17
18 Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts?... Problemfälle Einzelakte schwierig zuzuordnende Handlungsformen zb Pläne (Flächennutzungsplan nach dem BauGB; Bebauungsplan gem. 10 I BauGB eine Satzung) 18
19 Was ist das Allgemeine am allgemeinen Verwaltungsrecht? Befund: Es gibt keine Fälle/Sachverhalte, die ausschließlich das allgemeine Verwaltungsrecht betreffen Grund: Das allgemeine Verwaltungsrecht ist keine eigene Materie/kein Regelungskomplex für einen bestimmten Lebensbereich Es ist der allgemeine Teil des Verwaltungsrechts - Rechtsfiguren, Prinzipien, Regelungen für die Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts - unter Vorbehalt der Spezialität (lex specialis) vgl. die Subsidiarität des HessVwVfG ( 1 I ae: soweit nicht Rechtsvorschriften des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten ) 19
20 Was ist das Allgemeine am allgemeinen Verwaltungsrecht? Rechtsfiguren, Prinzipien, Regelungen für die Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts kodifizierte Normen (Regeln und Prinzipien) im Verfassungsrecht in Bundes- oder Landesgesetzen dogmatische Figuren/Lehren von Wissenschaft und Rechtsprechung entwickelt (zb Beurteilungs-/Ermessensspielraum) systematisierende dogmatische Lehren (zb Fehlerfolgenlehre für Innenrechtssätze) 20
21 Literaturhinweise zur Einführung Ehlers, in: Erichsen/Ehlers (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht. 14. Aufl (Neuauflage folgt bald), 1-3 oder Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011, 1, 3 I, 4 21
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