Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16"

Transkript

1 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

2 Programm für heute 1. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 2

3 Einordnung in das Schema der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines VA I. Ermächtigungsgrundlage II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Liegt der Tatbestand der EGL vor? 2. Wird eine richtige Rechtsfolge gewählt? 3

4 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 1. Liegt der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage vor? Fehlerquellen: Der Sachverhalt wurde falsch ermittelt. Der tatsächliche Sachverhalt lässt sich nicht unter den Tatbestand subsumieren Der Tatbestand erfordert Wertungen durch die normanwendende Verwaltung die Wertung ist falsch 4

5 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 1. Liegt der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage vor? Fehlerquellen: Der Tatbestand erfordert Wertungen durch die normanwendende Verwaltung die Wertung ist falsch à Bewertungs-/Beurteilungsspielraum der Verwaltung Fehlertoleranz (Spielraum) Grenzen des Spielraums müssen gewahrt werden Gesetzgeber gibt Verwaltung den Spielraum Lehre von der normativen Ermächtigung 5

6 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum Definition und Problem Ausgangspunkt: der unbestimmte (gesetzliche) Rechtsbegriff ein (gerichtlich) nicht weiter überprüfbarer Spielraum zu eigener Bewertung und Entscheidung Problem: Art. 19 IV GG, Art. 20 II, III GG: Gewaltenteilung Rechtfertigungsversuche verfassungsunmittelbar: funktionelle Gewaltenteilung Behörde besser geeignet als Gericht zur Beurteilung, Expertise, sachlich und zeitlich näher dran Gesetzesvorbehalt: Lehre von der normativen Ermächtigung der Verwaltung durch den Gesetzgeber 6

7 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum 1. Prüfungsentscheidungen Kasuistik Trennung in fachwissenschaftliche Richtigkeitskontrolle und prüfungsspezifische Bewertungen 2. Beamtenrechtliche Beurteilungen 3. Wertungsentscheidungen durch weisungsfreie Ausschüsse (mit Interessenvertretern oder Experten besetzt) zb Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( 19 15, 17,18 JuSchG) 4. Prognose- und Planungsentscheidungen, Risikobewertungen (Umwelt, Wirtschaft etc.) 5. Weitere. 7

8 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum Grenzen Reichweite des Beurteilungsspielraums 1. Richtige und vollständige Sachverhaltsermittlung 2. Bewertung innerhalb der Grenzen der Logik und fachwissenschaftlichen Vertretbarkeit 3. Keine Willkür bzw. keine sachfremden Erwägungen 4. Einhaltung der Verfahrensvorschriften 8

9 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? gebundene Entscheidungen Wenn der Tatbestand vorliegt, muss eine bestimmte Regelung getroffen werden. vgl. 64 I HBO: Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind; die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag auch ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. 9

10 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? Ermessensentscheidungen Wenn der Tatbestand vorliegt, hat die Verwaltung einen Spielraum mehrerer rechtlich richtiger Entscheidungen 11 HSOG: Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. 10

11 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? Ermessensentscheidungen Beispiel: Auf dem Karneval kommt es immer wieder zu Unfällen mit zerbrochenen Gläsern. Die Ordnungsbehörde hat mehrere Möglichkeiten. - Nicht eingreifen (bzw. ein unverbindlicher Appell an die Vernunft) - Eingreifen durch Verbot an Händler, Gläser zu verkaufen, oder/und Verbot an Besucher, Gläser mitzuführen, oder Verbot, Gläser wegzuwerfen 11

12 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Ermessensentscheidungen Entschließungsermessen (über das Ob des Handelns) Ausübungsermessen (über das Wie des Handelns) 12

13 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Ermessensentscheidungen 40 VwVfG Ermessen: Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. 13

14 Ermessensfehler 1. Ermessensnichtgebrauch irrige Annahme, es bestehe kein Ermessen 2. Ermessensüberschreitung der Rechtsfolgenrahmen wird überschritten (zb Bußgeldrahmen) Verstoß gegen (externe) gesetzliche Verbote 3. Ermessensfehlgebrauch/Ermessensmissbrauch sachfremde Erwägungen (Maßstab ist Ermächtigungsgrundlage und deren Zweck) Verstoß gegen Grundrechte/Grundsatz der Verhältnismäßigkeit/verfassungsrechtliche 14

15 Ermessensfehler Beispiel: Die politische Partei ABC will in der Fußgängerzone einen Stand aufstellen und Wahlwerbung betreiben. Die Partei ist nicht verboten. Allerdings zielen die Flyer, die sie austeilen will, auf eine strafbare Volksverhetzung. Darf die zuständige Straßenbaubehörde den Antrag auf Sondernutzung der Straße ablehnen? 16 HStrG: Der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. ( ) Bedingungen und Auflagen sind zulässig. 15

16 Ermessensfehler Möglichkeit der Ermessensreduzierung auf Null Verpflichtung zur Wahl einer einzigen Rechtsfolge wenn Ermessensreduzierung, dann oft aufgrund der Grundrechte 16

17 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht VwVfG durchmustern 17

18 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 44 VwVfG Nichtigkeit 44 III VwVfG: nur auf formelle Rechtswidrigkeit anwendbar 44 II VwVfG: Nr I VwVfG 18

19 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 45 VwVfG Heilung 45 I II VwVfG: Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Aber 114 S. 2 VwGO: Nachschieben von Gründen 19

20 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 46 VwVfG Unbeachtlichkeit Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern analoge Anwendung auf materielle Fehler? Keine planwidrige Regelungslücke allgemeiner Rechtsgrundsatz? - wenn das materielle Recht nicht entgegensteht wenn Beachtlichkeit: Anfechtungsklage führt zur Aufhebung des VA, Verpflichtungsklage zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts 20

21 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 47 VwVfG Umdeutung 47 III VwVfG: Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden. 21

22 Literaturhinweise Ruffert, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl., 2010, 22 Zur falschen Sachverhaltsermittlung im Prüfungsrecht Rozek, NVwZ 1992, 33 ff. 22

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16

Verwaltungsrecht I. 6. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler. Wintersemester 2015/16 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 6. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung II Der Verwaltungsakt Verfahren und Verfahrensfehler Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung

Mehr

Verwaltungsrecht I. 23. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (3) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 23. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (3) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 23. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (3) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Begründetheit der Anfechtungsklage 2 Anfechtungsklage II. Begründetheit

Mehr

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der III. Nebenbestimmungen zum IV. Der fehlerhafte V. Bestandskraft, Widerruf und Rücknahme von en VI. Die Zusicherung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit V. Ermessens-

Mehr

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip :

Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : Kurze Klausurtaktik Das 7 Zwerge-Prinzip : 1. Bearbeitervermerk lesen 2. Sachverhalt lesen 3. Schlagwörter zuordnen 4. Problemschwerpunkte setzen 5. Gliederung 6. Ausfertigung 7. Positiv denken Obersatz:

Mehr

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 24. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (4) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage 2 Verpflichtungsklage

Mehr

Kreis Warendorf. Arbeitshilfe zum Thema Ermessen

Kreis Warendorf. Arbeitshilfe zum Thema Ermessen Kreis Warendorf Arbeitshilfe zum Thema Ermessen Stand: Januar 2013 Ermessen im Rechtskreis des SGB II A. Definition und Abgrenzung 3 I. Definition 3 II. Abgrenzung 3 B. Die Ermessensentscheidung 4 I. Entschließungsermessen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1

Inhalt. Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1 Inhalt Einführung in das Verwaltungsrecht (AT) 1 Lektion 1: Der Verwaltungsakt, 35 VwVfG 7 A. Behörde 7 B. Hoheitliche Maßnahme 8 C. Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 8 I. Interessentheorie 9 II.

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN JURISTISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND VÖLKERRECHT Prof. Dr. Michael Kloepfer, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanzrecht

Mehr

Verwaltungsrecht I. 9. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 9. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 9. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung IV Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute Vollstreckung

Mehr

Lösungshinweise Fallbeispiel 6: Subvention

Lösungshinweise Fallbeispiel 6: Subvention 1 Lösungshinweise Fallbeispiel 6: Subvention A. Zulässigkeit 1. Verwaltungsrechtswegs 40 Abs. 1 VwGO modifizierten Subjektstheorie Vorschrift des 12 KFG = öffentlich-rechtliche Norm 2. Statthafter Antrag

Mehr

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 13: Parkplätze für die Innenstadt A stellt einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus in der Rostocker Innenstadt. Dem Vorhaben stehen

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht II Wiederholung 19 GWB verbietet marktbeherrschenden Unternehmen bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweisen. Nach 32 GWB kann die Kartellbehörde

Mehr

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe

Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lösung Fall 9: Die störende Kneipe Lernziel: Feststellungsklage; Nichtigkeit, Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts Die Klage des A hat Aussicht auf Erfolg, sofern sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit

Mehr

Verwaltungsrecht I. 14. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 14. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (2) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 14. Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht (2) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Schutzgüter des Polizei- und Ordnungsrechts Die Generalklausel

Mehr

Bachelor of Laws Musterlösung zur Klausur Kurs WS 2009/ ) Ist der Verwaltungsrechtsweg für die Klage des N eröffnet?

Bachelor of Laws Musterlösung zur Klausur Kurs WS 2009/ ) Ist der Verwaltungsrechtsweg für die Klage des N eröffnet? Kurs 55111 WS 2009/2010 1 Musterlösung 1) Ist der Verwaltungsrechtsweg für die Klage des N eröffnet? Eine Spezialzuweisung für die Klage des N ist nicht ersichtlich. Damit ist hier die allgemeine Regelung

Mehr

1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage

1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage Obersatz: Die Klage des S hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

Mehr

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG)

Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Nebenbestimmungen ( 107 II LVwG) Befristung (Nr. 1) - Wirkung des VA abhängig von einem zukünftigen gewissen Ereignis Auflage (Nr. 4) - schreibt Tun, Dulden oder Unterlassen vor unabhängig von der Erfüllung

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 6

AG VerwR Teil 1 / Woche 6 AG VerwR Teil 1 / Woche 6 Lösungsskizze zu Fall 6 (Abordnung) Bearbeitervermerk: Erstellung des Gutachtens des H zu zwei Fragen: - Rechtsnatur des Schreibens (Widerspruch?) - wenn Widerspruch: Erfolgsaussichten?

Mehr

Beurteilungsspielräume im neuen Jugendmedienschutzrecht - eine nicht mehr vorhandene Rechtsfigur?

Beurteilungsspielräume im neuen Jugendmedienschutzrecht - eine nicht mehr vorhandene Rechtsfigur? Stephan Brunner Beurteilungsspielräume im neuen Jugendmedienschutzrecht - eine nicht mehr vorhandene Rechtsfigur? LIT Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 19 Einleitung - Gang der Untersuchung 23 Grundlagen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl V XIII XV XIX A. Überblick zum allgemeinen Verwaltungsrecht 1 1 B. Grundlagen des Verwaltungsrechts 3 2 I. Die öffentliche

Mehr

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 6: Einführung in das Verwaltungsrecht AT Zu unterscheiden sind: Materielles Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht In beiden Bereichen werden vertiefte

Mehr

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2018/2019 Repetitorium im Allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Mo 10-12 Uhr, C 10 I. Einführung 1. Eingrenzung des Stoffes

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze - Fall 3 D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. A. Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Sachbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Recht der Gefahrenabwehr

Sachbereich: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bezügen zum Recht der Gefahrenabwehr die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz darstellen Art 0 Abs. 3 GG: Vorrang des Gesetzes, Vorbehalt des Gesetzes; Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage; Wesentlichkeitstheorie Staatsrecht Vertrauensschutz

Mehr

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Übungsklausur - Folien Wintersemester 2012/13 Teil I: Unbestimmte Rechtsbegriffe Definition: Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Gesetzesbegriffe, die auf der Tatbestandsseite einer Norm stehen und im Einzelfall für die Rechtsanwendung einer Auslegung

Mehr

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung 1. Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 1.2 Sozialrecht 1.3 Gerichtszweige 1.4 Rechtsnormen 1.4.1 Verfassung 1.4.2 Gesetz

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1. Verwaltung und Verwaltungsrecht 1 1.1 Der Begriff Verwaltung 1 1.2 Das Verwaltungsrecht 2 2. Träger der Verwaltung, 3 2.1 Unmittelbare

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Sachbereich: Verwaltungshandeln

Sachbereich: Verwaltungshandeln die verschiedenen Arten des Verwaltungshandelns beschreiben Überblick über das Verwaltungshandelns - Fiskalisches Handeln Bürgerliches Recht - Hoheitliches Handeln Erlass von Rechtsverordnungen Staatsrecht,

Mehr

AG 10. Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht

AG 10. Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht AG 10 Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht 1. Grundsätze und Begrifflichkeiten des Heimrechts 2. Verfahren der behördlichen Qualitätssicherung, Befugnisse der WTG-Behörden 3. Mittel

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht III Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht III Wiederholung Liegt in den folgenden Fällen jeweils ein Verwaltungsakt vor: 1. D möchte an einer Demonstration teilnehmen. Weil D schon häufiger

Mehr

Verwaltungsrecht I. 11. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VI Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 11. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VI Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 11. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VI Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute Das Ende

Mehr

Verwaltungsrecht I. 13. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 13. Vorlesung. Polizei- und Ordnungsrecht (1) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 13. Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht (1) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Einführung in das Polizei- und Ordnungsrecht 2 Fall: A, B und

Mehr

Fall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit:

Fall 7 - Lösung. A.) Zulässigkeit: Fall 7 - Lösung A.) Zulässigkeit: I. Verwaltungsrechtsweg 1. keine aufdrängende Sonderzuweisung 2. 40 I 1 VwGO: a) öffentlich-rechtliche Streitigkeit: (1) Festlegung der Streitigkeit: Bestehen des Ersten

Mehr

Arten des Verwaltungsverfahrens

Arten des Verwaltungsverfahrens Arten des Verwaltungsverfahrens nicht-förml. Verfahren ( 10 ff. VwVfG) förmliches Verfahren ( 63 ff. VwVfG) Planfeststellungsbeschluss ( 72 ff. VwVfG) Folie V/1 Anhörung ( 28 VwVfG) Gelegenheit zur Äußerung

Mehr

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern Clip 1 Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht I. Notwendigkeit von Kontrolle II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern 2) Verwaltungsextern - formlose Rechtbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Fall 4: Verkehrsschildfall:

Fall 4: Verkehrsschildfall: Fall 4: Verkehrsschildfall: L ö s u n g s h i n w e i s e : Obersatz: Die Klage des A vor dem angerufenen Verwaltungsgericht hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben

Mehr

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit).

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit). Modul IV Ermessen A. Ausgangspunkt: Offene Normen im Verwaltungsrecht o Unbestimmter Gesetzesbegriff liegt vor, wenn eine Norm die tatbeständlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge in besonders offener

Mehr

Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann. Verwaltungsrecht. - Lernbuch - 2. Auflage. G a P-Verlag

Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann. Verwaltungsrecht. - Lernbuch - 2. Auflage. G a P-Verlag Torsten Barthel Gerhard Ropeter Holger Weidemann Verwaltungsrecht - Lernbuch - 2. Auflage G a P-Verlag Vorwort...III Inhaltsübersicht...V Verzeichnis der Fälle...IX Verzeichnis der Übersichten...X Verzeichnis

Mehr

A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der Generalklausel 40 I 1

A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der Generalklausel 40 I 1 Vorbemerkungen Prüfungsreihenfolge Prüfungsaufbau Gefahrenabwehrverordnungen A. Klage dessund derd I. Zulässigkeit 1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs mangels aufdrängender Sonderzuweisung nach der

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) Wintersemester 2014/2015 Allgemeines Verwaltungsrecht Di 10-12 Uhr, HS 4 Do 10-12 Uhr, HS 5 Erster Teil: Die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts

Mehr

Immissionsschutzrecht III

Immissionsschutzrecht III Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner Brauerei unterhält B eine gewerberechtlich genehmigte Dampfkessel-und Feuerungsanlage. Nachdem der TÜV festgestellt hatte, dass die Staubgrenzwerte der TA Luft im Normalbetrieb

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht

Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht Laufbahnlehrgang für den mittleren Dienst 1. Prüfungsarbeit Allgemeines Verwaltungsrecht Lösungsskizze zur Prüfungsklausur: Allgemeines Verwaltungsrecht Hilfsmittel: Zeit: Seitenzahl: Hilfsmittel: Hinweis:

Mehr

Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 12. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 12. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung VII Verwaltungsvertrag Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Der Verwaltungsvertrag Zustandekommen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht I mit Verwaltungsprozessrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht Teil 1

Allgemeines Verwaltungsrecht I mit Verwaltungsprozessrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht Teil 1 Professor Dr. Christian Bickenbach Universität Potsdam Allgemeines Verwaltungsrecht I mit Verwaltungsprozessrecht Wintersemester 2017/2018 Zeit: Di. 10h c.t. u. 12h c.t. Ort: 3.06. H03 Beginn: 24.10.2017

Mehr

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009

2. Klausur Verwaltungsrecht (Wiederholungsklausur) Sommersemester 2009 A) Zulässigkeit I. Verwaltungsrechtsweg ( 40 VwGO) - keine aufdrängende Spezialzuweisung - öffentlich-rechtliche Streitigkeit i.s.d. 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO o Hier: Natur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses,

Mehr

Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis. WiSe 2016/17

Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis. WiSe 2016/17 Repetitorium Öffentliches Recht für Wiwis WiSe 2016/17 Inhaltsverzeichnis u Allgemeine Klausurtaktik u Effektive Prüfungsvorbereitung u Hilfestellung bei Aufgabenlösung u Staatsorgansiationsrecht u Grundrechte

Mehr

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Wintersemester 2011/2012. Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 10: Ärger mit Ö I Der Examenskandidat K ist enttäuscht, als er die Ergebnisse seiner Klausuren erhält. Insbesondere kann er nicht fassen, in der Klausur Ö

Mehr

Manche sind gleicher Lösungsvorschlag

Manche sind gleicher Lösungsvorschlag Manche sind gleicher Lösungsvorschlag Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger

Mehr

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist.

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. Lösungsskizze zu Fall 3 Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. A) Sachurteilsvoraussetzungen I. Eröffnung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Dr. Sebastian Unger Allgemeines Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 16. April 2014 Kontaktdaten: Dr. Sebastian Unger Büro: Raum 216 Telefon: 06221/54 74 52 Mail: unger@jura.uni-muenchen.de Sprechstunde:

Mehr

Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer. Wintersemester 2009/10

Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer. Wintersemester 2009/10 Examensklausurenkurs Öffentliches Recht Priv.-Doz. Dr. Thomas Fetzer Wintersemester 2009/10 1 Aufgabe 1 A Zulässigkeit der Klage von S gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 17.10.2008 I. Verwaltungsrechtsweg,

Mehr

Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil Inhalt: Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 7 A. Begriff und Stellung des Verwaltung 7 B. Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht 9 I. Abgrenzungstheorien

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 5

Lösung zu Sachverhalt 5 Lösung zu Sachverhalt 5 Ausgangsfall A. Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage I. Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges kann sich aus 126 I BRRG ergeben. B ist derzeit Ruhestandsbeamter;

Mehr

Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04. Grundkurs Öffentliches Recht III Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den

Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04. Grundkurs Öffentliches Recht III Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04 Grundkurs Öffentliches Recht III Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 19.2.2004 Nachdem der Vorlesungsstoff abgehandelt, eine Einführung in die Technik der Falllösung

Mehr

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht -

Universität Würzburg Sommersemester Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Universität Würzburg Sommersemester 2015 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 1 - Lösungshinweise Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg,

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Hauptfall A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Mehr

Jura Intensiv. Verwaltungsrecht AT. Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Jura Intensiv. Verwaltungsrecht AT. Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz Verwaltungsrecht AT Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Verwaltungsakt Geldleistungen Sonderstatusverhältnis Aufsichtsmaßnahmen Mehrstufiger VA Allgemeinverfügung Bekanntgabe

Mehr

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum...

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum... Inhalt Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts...13 1.1 Begriff der Verwaltung... 13 1.1.1 Definitionsspektrum... 13 1.1.2 Organisatorisch... 13 1.1.3 Materiell... 14 1.2 Ausrichtung der

Mehr

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis

Mehr

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke Allgemeines Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele von Dr. Siegfried F. Franke Universitätsprofessor für Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht an der

Mehr

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage Obersatz: Die Klage des H hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. 1. Teil: Wiederholung Zulässigkeit einer Anfechtungsklage A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien

Fakultät Lehrstühle/Professuren Prof. Dr. Rossi Downloads AG GK ÖR II (Teil 1) VerwR Allgemeine Materialien Universität Augsburg Institut für Öffentliches Recht Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht II (Teil 1) Gliederung zu Fall 1 Stand: SS 2009 Vorbemerkung: Die Fälle und die Lösungen können auf

Mehr

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht

Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr

Mehr

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen

Übung zu Vorlesungen im Verwaltungsrecht Sommersemester 2009 Christina Schmidt-Holtmann, Wiss. Mitarbeiterin. Nebenbestimmungen Nebenbestimmungen a) Allgemeines Nebenbestimmungen ergänzen oder beschränken die Hauptregelung eines Verwaltungsakts durch weitere Bestimmungen. Sie sind deshalb sinnvoll, weil rechtliche oder tatsächliche

Mehr

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5

Mehr

Fall 4: Bauen im Außenbereich

Fall 4: Bauen im Außenbereich Fall 4: Bauen im Außenbereich Auf dem Außenbereichsgrundstück des E in der kreisfreien Stadt M befindet sich eine Scheune, die früher dem Einlagern von Futter und als Unterstand für Tiere diente. Diese

Mehr

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer

Der Verwaltungsakt. So handelt die Verwaltung. Hartmut Vöhringer Der Verwaltungsakt So handelt die Verwaltung Hartmut Vöhringer Was sind Verwaltungsakte Verwaltungsakte sind Rechtsakte, die als einseitige verwaltungsrechtliche Anordnung zur Regelung von Einzelfällen

Mehr

A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage

A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage A. Zulässigkeit der Anfechtungsklage I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 Abs.1 Satz 1 Statthafte Klageart, 42 Abs. 1, 1.Fall I Klagebefugnis, 42 Abs. 2 IV. Widerspruchsverfahren, 68 ff. beachte

Mehr

Aufbauhinweise I I. Die Anfechtungsklage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Aufbauhinweise I I. Die Anfechtungsklage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Christian- Albrechts- Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Wiederholungs- und Vertiefungskurs Block 2: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Prof. Dr. Christoph Brüning

Mehr

Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und soweit sie begründet ist.

Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und soweit sie begründet ist. Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht SS 2011 Fall 8: Technokneipe Lösungsskizze Obersatz: Die Klage der D hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben

Mehr

Die Behandlung von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltverwaltungsrecht und ihre verfassungsrechtliche Bewertung

Die Behandlung von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltverwaltungsrecht und ihre verfassungsrechtliche Bewertung S EMINAR FÜR V ERWALTUNGSLEHRE Die Behandlung von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltverwaltungsrecht und ihre verfassungsrechtliche Bewertung Prof. Dr. Ulrich Ramsauer Universität Hamburg I. Allgemeine

Mehr

Immissionsschutzrecht I

Immissionsschutzrecht I Klausurprobleme im Immissionsschutzrecht Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren ( 10 BImSchG i.v.m. 4. BImSchVO) im vereinfachten Verfahren ( 19 BImSchG);

Mehr

Obersatz: Die Klage des M hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Obersatz: Die Klage des M hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Lösungsskizze zu Fall 2 Obersatz: Die Klage des M hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachentscheidungsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. A) Sachentscheidungsvoraussetzungen I. Eröffnung

Mehr

Freudenhaus Kurzlösung

Freudenhaus Kurzlösung Freudenhaus Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger, Jannik

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Inhalt: Aufbau-Schemata. Verfassungsmässigkeit von Gesetzen / Grundrechte: Faustformen: Klausur-mögliche Grundrechtsverstösse:

Inhalt: Aufbau-Schemata. Verfassungsmässigkeit von Gesetzen / Grundrechte: Faustformen: Klausur-mögliche Grundrechtsverstösse: Inhalt: Aufbau-Schemata 1. Grundrechte: Faustformen 1 2. Gesetzt ist Verfassungsgemäss? 2 3. Prüfung einer Grundrechtsverletzung 3 4. Prüfung einer Verletzung des Art 3 4 5. Prüfung einer Verletzung des

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht I

Vorlesung Öffentliches Recht II. Allgemeines Verwaltungsrecht I Vorlesung Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht I Wiederholung Nach einem neuen Bundesgesetz dürfen in der Bundesrepublik motorbetriebene Kleinwasserfahrzeuge (sog. Jetskis) nur auf dafür

Mehr

Diese hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und soweit sie begründet ist.

Diese hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen und soweit sie begründet ist. Konversatorium zum Grundkurs III Allgemeines Verwaltungsrecht SS 2011 Fall 7: Kinogarage - Lösungshinweise - Möglicherweise könnte sich K mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen das Vorgehen der

Mehr

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht

Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14 Vertreter der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht Universität Trier Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederungsübersicht 1:

Mehr

AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung

AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung Auslegung Rechtsschutzbegehren: Widerspruch Erfolgsaussichten: Zulässigkeit und Begründetheit des

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht von Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues Richter Thomas Baumeister * * * JURA INTENSIV VERLAGS GmbH & Co KG Münster 2014 *Der Autor ist seit 14 Jahren als Dozent für das bundesweite

Mehr

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen.

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen. Lösungsvorschlag: Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 08.05.2017 zu prüfen. Als Ermächtigungsgrundlage für den Aufhebungsbescheid könnte hier 48 oder

Mehr