Verwaltungsrecht I. 8. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit. Wintersemester 2015/16
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- Thilo Frei
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1 Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 8. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung III Der Verwaltungsakt materielle Rechtmäßigkeit Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
2 Programm für heute 1. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 2
3 Einordnung in das Schema der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines VA I. Ermächtigungsgrundlage II. Formelle Rechtmäßigkeit 1. Zuständigkeit 2. Verfahren 3. Form III. Materielle Rechtmäßigkeit 1. Liegt der Tatbestand der EGL vor? 2. Wird eine richtige Rechtsfolge gewählt? 3
4 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 1. Liegt der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage vor? Fehlerquellen: Der Sachverhalt wurde falsch ermittelt. Der tatsächliche Sachverhalt lässt sich nicht unter den Tatbestand subsumieren Der Tatbestand erfordert Wertungen durch die normanwendende Verwaltung die Wertung ist falsch 4
5 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 1. Liegt der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage vor? Fehlerquellen: Der Tatbestand erfordert Wertungen durch die normanwendende Verwaltung die Wertung ist falsch à Bewertungs-/Beurteilungsspielraum der Verwaltung Fehlertoleranz (Spielraum) Grenzen des Spielraums müssen gewahrt werden Gesetzgeber gibt Verwaltung den Spielraum Lehre von der normativen Ermächtigung 5
6 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum Definition und Problem Ausgangspunkt: der unbestimmte (gesetzliche) Rechtsbegriff ein (gerichtlich) nicht weiter überprüfbarer Spielraum zu eigener Bewertung und Entscheidung Problem: Art. 19 IV GG, Art. 20 II, III GG: Gewaltenteilung Rechtfertigungsversuche verfassungsunmittelbar: funktionelle Gewaltenteilung Behörde besser geeignet als Gericht zur Beurteilung, Expertise, sachlich und zeitlich näher dran Gesetzesvorbehalt: Lehre von der normativen Ermächtigung der Verwaltung durch den Gesetzgeber 6
7 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum 1. Prüfungsentscheidungen Kasuistik Trennung in fachwissenschaftliche Richtigkeitskontrolle und prüfungsspezifische Bewertungen 2. Beamtenrechtliche Beurteilungen 3. Wertungsentscheidungen durch weisungsfreie Ausschüsse (mit Interessenvertretern oder Experten besetzt) zb Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( 19 15, 17,18 JuSchG) 4. Prognose- und Planungsentscheidungen, Risikobewertungen (Umwelt, Wirtschaft etc.) 5. Weitere. 7
8 Bewertungs-/Beurteilungsspielraum Grenzen Reichweite des Beurteilungsspielraums 1. Richtige und vollständige Sachverhaltsermittlung 2. Bewertung innerhalb der Grenzen der Logik und fachwissenschaftlichen Vertretbarkeit 3. Keine Willkür bzw. keine sachfremden Erwägungen 4. Einhaltung der Verfahrensvorschriften 8
9 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? gebundene Entscheidungen Wenn der Tatbestand vorliegt, muss eine bestimmte Regelung getroffen werden. vgl. 64 I HBO: Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind; die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag auch ablehnen, wenn das Bauvorhaben gegen sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. 9
10 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? Ermessensentscheidungen Wenn der Tatbestand vorliegt, hat die Verwaltung einen Spielraum mehrerer rechtlich richtiger Entscheidungen 11 HSOG: Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die folgenden Vorschriften die Befugnisse der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden besonders regeln. 10
11 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes 2. Wurde eine richtige Rechtsfolge gewählt? Ermessensentscheidungen Beispiel: Auf dem Karneval kommt es immer wieder zu Unfällen mit zerbrochenen Gläsern. Die Ordnungsbehörde hat mehrere Möglichkeiten. - Nicht eingreifen (bzw. ein unverbindlicher Appell an die Vernunft) - Eingreifen durch Verbot an Händler, Gläser zu verkaufen, oder/und Verbot an Besucher, Gläser mitzuführen, oder Verbot, Gläser wegzuwerfen 11
12 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Ermessensentscheidungen Entschließungsermessen (über das Ob des Handelns) Ausübungsermessen (über das Wie des Handelns) 12
13 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Ermessensentscheidungen 40 VwVfG Ermessen: Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. 13
14 Ermessensfehler 1. Ermessensnichtgebrauch irrige Annahme, es bestehe kein Ermessen 2. Ermessensüberschreitung der Rechtsfolgenrahmen wird überschritten (zb Bußgeldrahmen) Verstoß gegen (externe) gesetzliche Verbote 3. Ermessensfehlgebrauch/Ermessensmissbrauch sachfremde Erwägungen (Maßstab ist Ermächtigungsgrundlage und deren Zweck) Verstoß gegen Grundrechte/Grundsatz der Verhältnismäßigkeit/verfassungsrechtliche 14
15 Ermessensfehler Beispiel: Die politische Partei ABC will in der Fußgängerzone einen Stand aufstellen und Wahlwerbung betreiben. Die Partei ist nicht verboten. Allerdings zielen die Flyer, die sie austeilen will, auf eine strafbare Volksverhetzung. Darf die zuständige Straßenbaubehörde den Antrag auf Sondernutzung der Straße ablehnen? 16 HStrG: Der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. ( ) Bedingungen und Auflagen sind zulässig. 15
16 Ermessensfehler Möglichkeit der Ermessensreduzierung auf Null Verpflichtung zur Wahl einer einzigen Rechtsfolge wenn Ermessensreduzierung, dann oft aufgrund der Grundrechte 16
17 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht VwVfG durchmustern 17
18 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 44 VwVfG Nichtigkeit 44 III VwVfG: nur auf formelle Rechtswidrigkeit anwendbar 44 II VwVfG: Nr I VwVfG 18
19 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 45 VwVfG Heilung 45 I II VwVfG: Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Aber 114 S. 2 VwGO: Nachschieben von Gründen 19
20 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 46 VwVfG Unbeachtlichkeit Verletzung von Verfahrens- und Formfehlern analoge Anwendung auf materielle Fehler? Keine planwidrige Regelungslücke allgemeiner Rechtsgrundsatz? - wenn das materielle Recht nicht entgegensteht wenn Beachtlichkeit: Anfechtungsklage führt zur Aufhebung des VA, Verpflichtungsklage zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts 20
21 Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes Folgen von Verstößen gegen materielles Recht 47 VwVfG Umdeutung 47 III VwVfG: Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden. 21
22 Literaturhinweise Ruffert, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl., 2010, 22 Zur falschen Sachverhaltsermittlung im Prüfungsrecht Rozek, NVwZ 1992, 33 ff. 22
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