Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22
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- Linus Fiedler
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1 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22 Auftraggeber: Planergemeinschaft Kohlbrenner eg Lietzenburger Straße Berlin Durchgeführt von: Dr. Szamatolski + Partner GbR LandschaftsArchitektur. Stadtplanung. Umweltmanagement. Tourismusentwicklung BDLA, SRL, DGGL Brunnenstraße Berlin (Mitte) Tel.: 030 / Fax: 030 / Bearbeiter: Gretel Daub-Hofmann Teresa Regenhardt Berlin, Dezember 2013
2 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 1 Inhalt 1 Aufgabenstellung Lage und Abgrenzung Derzeitige Nutzungen, Biotopstrukturen Bewertungen Bäume... 5
3 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 2 1 Aufgabenstellung Das Grundstück Hauptstraße Ecke Willmanndamm soll bebaut werden. Im Vorfeld der Baumaßnahme sollen mögliche Konflikte mit vorhandenen Biotopstrukturen bzw. dem vorhandenen Baumbestand aufgezeigt und überschlägig die möglichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und hier der Schutzgüter Biotope und Baumbestand aufgezeigt werden. Auf dem Grundstück wurde daher im Sommer 2013 eine Biotoptypenkartierung nach der Beschreibung der Biotoptypen Berlins durchgeführt. Die Bewertung der Biotope erfolgte nach dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013). Die vorhandenen Bäume wurden auf der Grundlage eines Vermesserplanes aufgenommen und nach Art, Umfang und Vitalität bewertet. Die Bewertung der Bäume erfolgte ebenfalls einerseits nach dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) sowie andererseits nach der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin. (BaumSchVO). Die Beurteilungen sollen als Grundlage dienen, für Festsetzungen zum notwendigen Erhalt von Vegetationsflächen/Bäumen in einem Bebauungsplan bzw. können zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs/Ersatzes (insbesondere in Bezug auf die Bäume) herangezogen werden und in die Freiraumgestaltung einfließen. 2 Lage und Abgrenzung Bei dem zu untersuchenden Gebiet handelt es sich um die Fläche Hauptstraße 162 und Willmanndamm 22 in Berlin-Schöneberg. Die Fläche wird im Süden und Westen von den drei Straßen Willmanndamm, Langenscheidtstraße und Hauptstraße begrenzt. Im Norden und Osten schließt sich an die Fläche eine geschlossene Blockbebauung an. Der Untersuchungsbereich umfasst die Flurstücke 58/6 teilweise, 62/2 teilweise, 67 teilweise und 1/1 sowie 66 der Flur 20 Gemarkung Schöneberg. Die Flurstücke 58/6, 62/2 und 67 sind Straßenflurstücke und werden dementsprechend als Biotope der Straße mit Asphalt- oder Betondecken (12612) bzw. als versiegelter Fußgängerweg (12654) eingeordnet. Der Ausgang der U-Bahnstation Kleistpark, der sich im Untersuchungsbereich befindet, umfasst das Flurstück 1/1. 3 Derzeitige Nutzungen, Biotopstrukturen Die Fläche Hauptstraße 162 und Willmanndamm 22 befindet sich auf dem Flurstück 66. Dieses wird derzeit hauptsächlich gastronomisch genutzt. Im südlichen Teil des Flurstücks befindet sich die Train-Cocktailbar (Abb. 1). Die Cocktailbar besteht aus einem Bahnwagon, einigen Zelten und einem kleinen Gebäude. Der Bereich wird als versiegelte Fläche eingestuft und dem Biotoptyp zugeordnet.
4 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 3 In diesem Bereich finden sich einige Pflanzcontainer (102772), in denen zum größten Teil der Götterbaum (Ailanthus altissima) aufwächst. Abb. 1: Train Cocktailbar; Quelle: Google-Street-View Der nördliche Teil des Flurstücks 66 wird als Sommerterrasse des Restaurants Ypsilon genutzt. Da die Fläche mit T-Pflaster befestigt ist, wird sie als teilversiegelte Fläche (12750) eingestuft (Abb. 2). Abb. 2: Terrasse des Restaurants "Ypsilon" Des Weiteren befinden sich im Terrassenbereich neun Amberbäume (Liquidambar styraciflua), die in Baumgittern aus Metall eingefasst sind. Die Terrasse wird auf der östlichen und westlichen Seite von Hochbeeten (102772) begrenzt. Die Hochbeete sind fast ausschließlich mit Bäumen bewachsen. Auf dem westlichen Hochbeet dominiert der Götterbaum (Ailanthus altissima) sowie Jungaufwuchs von diesem. Zusätzlich konnten ein Tatarenahorn (Acer tataricum) und ein Feldahorn (Acer campestre) aufgefunden werden. Das kleine Hochbeet nördlich der Terrasse wird von einer Ölweide (Eleagnus angustifolia) bestockt. Das westlich an die Terrasse angrenzende und größte Hochbeet ist im südlichen Teil überwiegend mit dem Götterbaum (Ailanthus altissima) aber auch mit Spitzahorn (Acer platanoides)
5 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 4 bewachsen. Entlang der Mauer, die die Fläche zu dem Innenhof des Willmannsdamms 20/18 begrenzt, steht eine Baumreihe (Abb. 3) aus Bergahorn (Acer pseudoplatanus). Die Baumreihe besteht aus 26 Bäumen mit einem durchschnittlichen Stammumfang von 50 cm. Zudem befindet sich auf dem nördlichen Teil der Fläche ein Spitzahorn (Acer platanoides). Abb. 3: Baumreihe auf dem östlichen Hochbeet 4 Bewertungen Im Folgenden werden die erfassten Biotope (siehe Karte Baumbestand und Biotope ) gemäß dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) bewertet: Hochbeete und Pflanzcontainer mit Bäumen Die Hochbeete und Pflanzcontainer sind zum größten Teil mit Bäumen bewachsen. Sie werden daher wie einschichtige oder kleine Baumgruppen mit überwiegend nicht heimischen Baumarten und überwiegend mittleres Alter bewertet. Diese Biotope erhalten gemäß dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) die Wertpunktzahl geschlossene Blockbebauung Der Biotoptyp der geschlossenen Blockbebauung erhält aufgrund seines geringen Grünflächenanteils gemäß dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) eine Wertpunktzahl von 3. Der Biotoptyp der geschlossenen Blockbebauung befindet sich jedoch nicht im Bereich der Untersuchungsfläche sondern grenzt lediglich an diese an. Daher wird die Bewertung nicht in die Bilanzierung einbezogen teilversiegelte Fläche (Pflaster); hier: Gastronomiefläche Da sich auf dieser teilversiegelten Fläche Bäume befinden, wird die Biotopbewertung nach dem Biotop der einschichtigen oder kleinen Baumgruppen mit nicht heimischen Baumarten und überwiegend mittlerem Alter vorgenommen. Das Biotop erhält somit 7 Wertpunkte.
6 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes Straße mit Asphalt- oder Betondecke Da die Straße hier keinen bewachsenen Mittelstreifen aufweist, ist sie für eine Biotopbewertung unerheblich versiegelter Fußgängerweg, versiegelte Fläche; hier: Gastronomiefläche Diese versiegelten Flächen sind für die Biotopbewertung nicht relevant. Tabelle 1: Bewertung der vorhandenen Biotope Bestandsprägende Biotoptypen Hochbeete und Pflanzcontainer mit Bäumen teilversiegelte Fläche (Pflaster); hier: Gastronomiefläche Wertpunkte Flächengröße [in 1000 m²] 7 0, ,52 4 Summe 7 Summe Gemäß der Bewertung der Biotope im Plangebiet würde sich für die Fläche insgesamt ein Biotopwert von 7 Wertpunkten ergeben, der entsprechend dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) bei Durchführung eines Eingriffs auszugleichen wäre. 5 Bäume Die im Plangebiet vorhandenen Bäume wurden auf der Grundlage des vorhandenen Vermesserplanes bestimmt. Außerdem wurde eine Schadstufen- Vitalitätsbestimmung gemäß der Anlage 2 der Baumschutzverordnung von Berlin (BaumSchVO) durchgeführt. Danach ist die folgende Einteilung vorgegeben: Tabelle 2: Schadstufen gemäß BaumSchVO Berlin Schadstufe Beschreibung 0 gesund bis leicht geschädigt 1 geschädigt 2 stark geschädigt 3 sehr stark geschädigt 4 absterbend bis tot Im Untersuchungsbereich wurden 19 Bäume vom Vermesser eingemessen. Davon befinden sich 17 Bäume innerhalb des Plangebietes. Von diesen 17 Bäumen sind 11 Bäume gemäß BaumSchVO Berlin geschützt, da es sich bei diesen um Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm handelt. Nur die Winterlinde (Tillia cordata) als Straßenbaum wird auch mit einem geringeren Stammumfang aufgenommen, bei dem Baum handelt es sich um einen Straßenbaum, der möglicherweise bereits eine Ersatzpflanzung war.
7 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 6 Gemäß dem Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin (2013) werden Einzelbäume durch die Ermittlung eines Punktwertes pro Baum bewertet. Der Punktwert wird berechnet, indem der Biotopwert mit dem Stammumfang multipliziert wird und anschließend durch 1000 dividiert wird. Tabelle. 3: Baumersatz nach Punktwerten Nr. Detuscher Name Botanisch Umfang Schadstufe Biotopwert Punktwert 1 Stieleiche Quercus robur ,4 2 Ölweide Elaeagnus angustifolia 115/ ,5 3 Amberbaum Liquidambar styraciflua ,6 4 Amberbaum Liquidambar styraciflua ,6 5 Amberbaum Liquidambar styraciflua ,6 6 Tatarenahorn Acer tataricum 70/32/56/ ,5 7 Götterbaum Ailanthus altissima ,6 8 Amberbaum Liquidambar styraciflua ,6 9 Götterbaum Ailanthus altissima ,6 10 Götterbaum Ailanthus altissima ,6 11 Winterlinde Tillia cordata ,5 Summe 10,1 Demnach ergibt sich für die Bäume im Plangebiet ein auszugleichender Punktwert von 10,1. Sofern es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine Bebauung im Innenbereich handelt, die nicht der Eingriffsregelung unterliegt, greift für die vorhandenen Bäume die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin vom zuletzt geändert im Dezember Danach ist es verboten geschützte Bäume oder Teile von ihnen ohne die erforderliche Genehmigung zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen. ( 4 BaumSchVO). Von den Verboten sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zu genehmigen. Wird die Beseitigung genehmigt, so ist der Antragsteller zum Ausgleich verpflichtet. Hierbei besteht die Wahl zwischen Ersatzpflanzungen oder der Entrichtung einer Ausgleichsabgabe. Tabelle 4: Baumersatz nach BaumSchVO Nr. Detuscher Name Botanisch Umfang Schadstufe Ersatzbäume Anzahl Qualität 1 Stieleiche Quercus robur cm STU 2 Ölweide Elaeagnus angustifolia 115/ cm STU 3 Amberbaum Liquidambar styraciflua cm STU
8 Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes 7 4 Amberbaum Liquidambar styraciflua cm STU 5 Amberbaum Liquidambar styraciflua cm STU 6 Tatarenahorn Acer tataricum 70/32/56/ cm STU 7 Götterbaum Ailanthus altissima cm STU 8 Amberbaum Liquidambar styraciflua cm STU 9 Götterbaum Ailanthus altissima cm STU 10 Götterbaum Ailanthus altissima cm STU 11 Winterlinde Tillia cordata cm STU Danach wären als Ersatz für die vorkommende Stieleiche 2 Ersatzbäume mit STU cm zu pflanzen, für die Ölweide und den Tatarenahorn jeweils 3 Ersatzbäume mit den angegebenen Stammumfängen und für alle anderen jeweils 1 Ersatzbaum mit den nach den jeweiligen Schadstufen zu bewertenden Stammumfängen. Die mögliche Ausgleichsabgabe bemisst sich nach dem Wert der rechnerisch ermittelten Ersatzpflanzung handelsüblicher Baumschulware, jeweils nach Art des zu entfernenden Baumes zzgl. eines Zuschlags in gleicher Höhe.
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