Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Stuttgart
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- Hartmut Küchler
- vor 7 Jahren
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1 Schulung für haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuer/innen, AA Stuttgart am , Frau Schmitt Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit Stuttgart
2 während des Asylverfahrens Übersicht Flüchtlinge und Asylbewerber/innen Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Asylbewerber/innen zunächst illegale Einreise nach Deutschland; Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens Ablehnung Geduldete/r Ausländer/in nach 3 Monaten Aufenthalt nachrangiger Arbeitsmarktzugang Anerkennung Asylberechtigte/r Flüchtling Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt Beratung, Vermittlung, Förderung - SGB III (AA) (nach 3 Monaten Aufenthalt + Löschung Nebenbestimmungen) Leistungen nach dem AsylblG Beratung, Vermittlung, Förderung sowie Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (JC) Seite 2
3 Erfolgsfaktoren für die frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg Wir sind mit den Verantwortlichen partnerschaftlich vernetzt Wir können Asylbewerber/innen und Geduldete beraten und vermitteln die eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben (Iran, Irak, Syrien, Eritrea) die qualifiziert sind (beruflich verwertbare Kenntnisse) die die notwendigen Sprachkenntnisse besitzen (für Arbeit: A2, für Ausbildung B1)) wir setzen unsere Förderinstrumente zielgerichtet ein Wir können bestehende Sprachkurse nutzen Seite 3
4 Förderinstrumente VB - Vermittlungsbudget WeGebAU für die Weiterbildung von Beschäftigten FbW für sonstige Maßnahmen bei Arbeitslosigkeit EGZ - Eingliederungszuschuss MAG - Maßnahme bei einem Arbeitgeber (Praktikum) MAT - Maßnahme bei einem Träger Projekte Seite 4
5 VB - Vermittlungsbudget nach 44 SGB III Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können von der AA bei der Anbahnung Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Antragstellung erfolgt vor dem Eintritt in die Maßnahme Eigenleistung muss detailliert gewürdigt werden Entscheidung trifft die Vermittlungsfachkraft bzw. Berufsberater/in wenn Ausbildung im Fokus möglich bei Anerkennung von im Ausland erworbener Abschlüsse, Zeugnisübersetzungen Seite 5
6 WeGebAU Weiterbildung von Geringqualifizierten und beschäftigten Arbeitnehmern in Unternehmen nach 81, 82 und 131a SGB III Wer wird gefördert? Geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen Qualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 250 Beschäftigten Wir fördern: - Maßnahmen die zu einem Berufsabschluss führen ((über-) betriebliche Umschulung, Vorbereitung auf Externen- /Schulfremdenprüfung) - Teilqualifikationen (im Sinne der BA!!) Bei Interesse wendet sich der Arbeitgeber an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit!! Seite 6
7 FbW Förderung beruflicher Weiterbildung nach 81 SGB III Träger und Maßnahme müssen nach 178 und 179 SGB III zugelassen sein Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Bildungszielplanung (siehe Abrechnung über Bildungsgutschein Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall über Förderung (abhängig vom Lebenslauf, örtl. Arbeitsmarkt, Eingliederungschancen) Ziel: Berufsabschluss bzw. Nachholen eines Abschlusses Seite 7
8 Grundsätze der Förderung Auswahl der Leistung orientiert sich am Einzelfall, insbesondere an den im Beratungs- und Vermittlungsgespräch ermittelten Handlungsbedarfen und dem daraus abgeleiteten strategischen Vorgehen (Ermessensleistung) Ziel ist eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt durch eine bestmögliche Qualifizierung Antragstellung vor leistungsbegründendem Ereignis Territorialitätsprinzip Seite 8
9 Förderleistungen Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem SGB II Weiterbildungskosten SGB III Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung Fahrkosten Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung Kinderbetreuungskosten Seite 9
10 Eingliederungszuschuss (EGZ) Wir können Arbeitgeber finanziell in Form eines Eingliederungszuschusses unterstützen (Zuschuss zum Lohn/ Gehalt und Pauschalzuschuss zum Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben), sofern bei einem Bewerber (m/w) fachliche und/ persönliche Defizite festgestellt werden, die eine erweiterte Einarbeitung erforderlich machen. Antragsteller ist immer der Arbeitgeber! Arbeitgeber-Service Stuttgart Telefon: (gebührenfrei) Stuttgart.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de Seite 10
11 Probearbeit als Einstiegshilfe - Maßnahme bei einem Arbeitgeber - MAG VORTEILE für Arbeitgeber (m/w) Minimierung von Einstellungsrisiken Kennenlernen des Bewerbers (m/w) ohne vertragliche Bindung Eindruck über die Leistungsfähigkeit des Bewerbers (m/w) erlangen keine Kosten für Sie Eine Anmeldung zur Sozialversicherung ist nicht erforderlich. für den Bewerber (m/w) mehr Chancen, sich als potentieller Mitarbeiter (m/w) zu präsentieren Kennenlernen des Arbeitsplatzes, des Teams, der Arbeit erleichterte Selbsteinschätzung für den Bewerber (m/w) - schaffe ich das, wo habe ich Defizite, Eine Probearbeit ist zunächst für bis zu 2 Wochen möglich. Eine individuelle Verlängerung ist im Einzelfall und nach Rücksprache möglich, wenn sich dadurch die Einstellungschancen für den Bewerber (m/w) erhöhen. Seite 11
12 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT) können einen Qualifizierungsanteil von max. acht Wochen enthalten. In diesem können auch sprachliche Inhalte enthalten sein. Die Inhalte der Deutschförderung sollten auf die fachlichen Inhalte der Maßnahme bzw. auf die spezifischen Inhalte der Tätigkeit abgestimmt sein (berufsbezogene Deutschkenntnisse). Seite 12
13 Förderinstrumente der Berufsberatung Vereinfachte Darstellung des 59 SGB III Leistung/Maßnahmen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 56 SGB III Assistierte Ausbildung (AsA) 130 SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 75 SGB III Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) 76 SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) 51 SGB III Prüfung - 59 SGB III Abs. 1, 3 Abs. 2: BAB-Betriebliche Ausbildung Bei geduldeten AusländerInnen (60a Aufenthaltsgesetzes) 59 gilt entsprechend; 59 Abs. 2 gilt auch für die ausbildungsvorbereitende Phase (siehe 130 Abs. 2 SGB III) Abs. 1 und 3 (siehe 78 Abs. 3 SGB III) Abs. 1 und 3 (siehe 78 Abs. 3 SGB III) Abs. 1 und 3 (siehe 52 Abs. 2 SGB III) Ausländer/-innen mit Aufenthaltsgestattung sogenannte Asylbewerber/-innen ( 55 Asylverfahrensgesetz) mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen rechtmäßig erwerbstätig gewesen mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Geduldete Ausländer/-innen ( 60a AufenthG) mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Prozessinformation lt. Referentenentwurf vom : ab soll auch für geduldete Ausländer/innen bei abh die auf 15 Monate verkürtze Wartezeit gelten. mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Ausländer/-innen mit Aufenthaltserlaubnis nach 8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG nach 8 Abs. 2 Nr. 2 BAföG z.b. mit einer Aufenthaltserlaubnis nach z.b. mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 22, 23 Abs. 1, 23 Abs. 2, 23 Abs. 4, Abs. 3, 25 Abs. 4 Satz 2, 25 Abs. 5 23a, 25 Abs. 1, 25 Abs. 2, 25a, 25b, 28 (z.b. Verlängerung bei außergewöhnlicher Härte, (z.b. Asylberechtige, Kontingentflüchtige) Humanitäre Gründe) Ohne "Wartezeit" Ohne "Wartezeit" Ohne "Wartezeit" *25. BAföG-Änderungsgesetz: ab werden die 4 Jahre "Wartezeit" auf 15 Monate reduziert (Prozessinformation lt. Referentenentwurf vom : soll auf vorgezogen werden) mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen mind. 4 Jahre* (Wartezeit) ununterbrochen in Deutschland rechtmäßig aufgehalten mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig zumindest ein Elternteil hat sich in den letzten 6 Jahren vor Beginn der Ausbildung/ Maßnahme mind. 3 Jahre in Deutschland aufgehalten und ist rechtmäßig erwerbstätig gewesen Seite 13
14 Junge Flüchtlinge in Ausbildung - JuFA Projekt mit Start voraussichtlich zum an Modellstandorten (u.a. S GP, LB WN) Finanzierung durch das Sozialministerium (ESF-Mittel) und die BA Einstieg bis zum 21. Lebensjahr Personen mit Bleibeperspektive und Deutschkenntnissen Zugang für alle jugendlichen Asylbewerber/innen, für die in kein anderes Programm in Frage kommt ähnlich wie AsA Seite 14
15 Maßnahme zur frühzeitigen Integration in den Arbeitsmarkt PerF Perspektiven für Flüchtlinge Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen (ab Frühjahr 2016 in Stuttgart möglich) Asylbewerber/innen und Geduldete an den deutschen Arbeitsmarkt heranführen berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen berufsfachliche Sprachkenntnisse vermitteln (A2 sollte vorhanden sein) 12 Wochen: Profiling, Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Informationen zum deutschen Arbeitsmarkt, Praktikum, Bewerbungsunterstützung, Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche, Umgang mit der Jobbörse einüben Seite 15
16 Vermittlung in Arbeit - Arbeitserlaubnisverfahren Nachrangiger Arbeitsmarktzugang bedeutet: Wartezeit von 3 Monaten sofern keine Nebenbestimmungen in den Aufenthaltspapieren vom 4. bis einschließlich 15. Aufenthaltsmonat: Vorrangprüfung und Prüfung der Beschäftigungsbedingungen vom 16. bis einschließlich 48. Aufenthaltsmonat: Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Beschäftigung bei Personaldienstleistern nach dem 15. Monat möglich Seite 16
17 Miniarbeitspakete zur Klärung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt Seite 17
18 Miniarbeitspakete zur Klärung der Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt Seite 18
19 Sprachfördermöglichkeiten für Asylbewerber/innen und Geduldete Stufe 1 ( Sprachanfänger ) Sprachförderung durch BA (Einstiegskurse; Nov.-Dez. 2015; nur Asylbewerber/innen) Sprachförderung nach 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) - 91,36 pro Person Landesprogramm BW (Ziel: A1) Grundkurs mit 300 UE (ersetzt das o.g. Sprachförderangebot nach dem FlüAG) Stufe 2 ( erste Sprachkenntnisse vorhanden ) Landesprogramm BW (ab vorhandenem A1-Niveau; Ziel: B1- bzw. B2-Niveau) Aufbaukurs mit 300 UE Aufbaukurs Beruf mit 400 UE Stufe 3 ( Arbeitsmarktintegration in Reichweite ) Integrationskurse des BAMF Öffnung für ESF-BAMF-Sprachförderung Asylbewerber/innen und Geduldete - Auswertung der erhobenen Daten (ab vorhandenem A1-Niveau) Auswertung UE der erhobenen Daten - Eigenanteil; Kostenbefreiung - Auswahl der Projekt-TN für Bisher kaum Kapazitäten für - Auswahl der Projekt-TN Leistungsempfänger - Feststellung möglich Qualifizierungsbedarfe Asylbewerber/innen und Geduldete; - Feststellung Qualifizierungsbedarfe - Umfang: 600 UE Sprachkurs + 60 UE - assistierte Vermittlung Orientierungskurs Zusammenarbeit mit: Plan: Aufstockung durch den Bund - Coaching Sonderformen möglich, - BAMF/Ausländerbehörde z.b.: Zusammenarbeit mit: - Alphabetisierungskurse - Bleiberechts-Netzwerk (bis zu UE) - Jugendintegrationskurse - örtlicher Ausländerbehörde FR/Breisgau-Hochschwarzwald - Eltern - Bleiberechts-Netzwerken - Erstanlaufstellen Anerkennung/ - Hörgeschädigte und Sehbehinderte IQ-Netzwerk - Erstanlaufstellen Anerkennung/ IQ-NetzwerkPerspektive für Flüchtlinge (PerF) 45 SGB III neben Inhalten zur arbeitsmarktnahen Aktivierung zusätzlich Fokus auf ergänzenden Spracherwerb. BA Land BW Bund UE = Unterrichtseinheit/en Seite 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten für die Miniarbeitspakete : Stuttgart.Asyl@Arbeitsagentur.de Seite 20
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