Ethik und Technikbewertung
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- Oskar Koch
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1 Ethik und Technikbewertung 13. Vorlesung ( ): Ethikkodex für Ingenieure und Ingenieurinnen Christoph Hubig
2 Gliederung 1 Ethikkodex für Ingenieure und Ingenieurinnen 2 Funktionen eines Kodex 3 Problemlage in Deutschland 4 Ingenieurethik 5 Leitende Ideen der Grundsätze 6 Zum Verhältnis Technikethik Recht/Problemlage 7 Operationalisierung und institutionelle Einbindung Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 2
3 1 Ethikkodex für Ingenieure und Ingenieurinnen Umsetzung einer Technikethik als angewandter Ethik trivial, aber bisweilen notwendig Umsetzung einer Technikethik als Ermöglichungsethik notwendig, aber überfordernd Ausblendung der institutionellen Bezüge - richtet sich an Individuen stattdessen: Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 3
4 2 Funktionen eines Kodex Initiativfunktion für die Gesetzgebung Beitrag zum Wertediskurs (Lobbyismus) Privatautonomes Vereinsinnenrecht (Selbstbindung, Selbstidentifikation), Corporate Identity Orientierungsfunktion für die Judikative / juristische Hermeneutik Entlastungsfunktion durch Zuweisung von Verantwortung Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 4
5 3 Problemlage in Deutschland (1) 4 bestehende Organisationen mit Kontroll- und Überwachungsaufgaben (z.b. TÜV und Vorgänger) 4 rechtsverbindliche oder rechtsprägende Regelwerke der Technikgestaltung (z.b. DIN-Normen, VDI-Richtlinien) 4 weit entwickeltes Arbeits- und Sozialrecht Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 5
6 3 Problemlage in Deutschland (2) 4 fehlende Schutzwirkung für Ingenieurinnen und Ingenieure 4 fehlende Regeln für das Vorgehen im Konfliktfall 4 institutionelle Unterstützung verbesserungswürdig Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 6
7 4 Ingenieurethik Spezifische Verantwortung aufgrund spezifischer Kompetenzen Technische Verantwortung vorgesehene Verwendung naheliegender Fehlgebrauch Strategische Verantwortung Leistungsmerkmale (Alternativen) Fehlentwicklungen Möglichkeit vorsätzlichen Fehlgebrauchs Orientierung Erhalt der Bedingungen eigenverantwortlichen Handelns (Nachhaltigkeit) Vermeidung von unwägbaren Gefahren und ausschl. unmoralischer Nutzung Priorisierung von Menschenrechten und hinreichender Sicherheit vor ökonomischem Nutzen Engagement Dialog mit der Öffentlichkeit / Abwägen Ausfüllung des Rechts Aufklärung, Weiterbildung Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 7
8 5 Leitende Ideen der Grundsätze (1) Spezifische Rollenverantwortung des Ingenieurs / der Ingenieurin - Früherkennung - Suchraumerschließung - Mitwirkung bei der Rechtsgestaltung (Kritik, Kriterien, Anregungen) - Beratung der Laien Notwendigkeit institutioneller Unterstützung - Angebot - Auforderung Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 8
9 5 Leitende Ideen der Grundsätze (2) Konkretisierung der juristischen Generalklauseln Zukunftsfähige Moralbasis: Provisorische Moral Diskursfähigkeit / Pflicht zum Diskurs Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 9
10 6 Zum Verhältnis Technikethik Recht Problemlage Seitens der Technikethik: Sicherung der Verantwortungsfähigkeit - Orientierungsdilemma Recht als codifizierte Grenzmoral - Entscheidungsunsicherheit Verantwortungszuweisung durch Recht (Haftung, Arbeitsrecht etc). Seitens des Rechts: Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe / Generalklauseln - Notwendigkeit der Herstellung des Anwendungsbezugs (Verhältnismäßigkeit, Billigkeit etc.) Qualifikation des Rechtsgehorsams - Notwendigkeit einer Vervollständigung des Rationalitätskalküls (rechtsfreie Räume etc.) Abwägungsstrategien, Wertungen Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 10
11 7 Operationalisierung und institutionelle Einbindung Angebot einer Selbstverpflichtung mit Schutzfunktion Beratungsangebot (Ombudsmann, Ethik-Board etc.) Bereitstellung von Durchsetzungsinstrumenten (Befugnis des Vorstands, Schiedskommissionen, Vereinsgerichtsbarkeit analog Mediziner, Rechtsanwälte) (kompensatorische) Anreizsysteme, Preise, gesellschaftliche Gratifikation und Sanktion (Ansehen), Entschädigung institutionelles Vertrauen Systemvertrauen Einflussnahme auf Aus- und Fortbildung Institutionalisierung der Fortschreibung entsprechend der Entwicklung von Sachlagen, der Gesetzgebung, der Wertedynamik Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 11
12 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Aus der Präambel:... Die Grundsätze bieten Orientierung und unterstützen die Einzelnen bei der Beurteilung von Verantwortungskonflikten. Der VDI ergreift Maßnahmen zur Aufklärung, Beratung, Vermittlung, Förderung und zum Schutz der Beteiligten in allen Fragen der Technikverantwortung. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 12
13 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Aus dem Kapitel Verantwortung : Sie achten die gesetzlichen Regelungen des Landes, in dem sie tätig sind, sofern diese universellen moralischen Grundsätzen nicht widersprechen; sie kennen die gesetzlichen Regelungen, die für Ihre berufliche Arbeit einschlägig sind und setzen sich in ihrem Einflussbereich für deren Befolgung ein. Darüber hinaus wirken sie aus ihrer fachlichen Kompetenz heraus beratend und kritisch am Zustandekommen und der Fortschreibung rechtlicher und politischer Vorgaben mit. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 13
14 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Ingenieurinnen und Ingenieure bekennen sich zu ihrer Bringpflicht für sinnvolle technische Erfindungen und Lösungen: Technische Verantwortung nehmen sie wahr, indem sie für Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie fachgerechte Dokumentation der technischen Produkte und Verfahren sorgen. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass die Nutzer technischer Produkte über die bestimmungsgemäße Verwendung und über die Gefahren eines naheliegenden Fehlgebrauchs hinreichend informiert werden. Strategische Verantwortung nehmen Ingenieurinnen und Ingenieure wahr, indem sie daran mitwirken, die jeweiligen Leistungsmerkmale technischer Produkte und Verfahren festzulegen: Sie zeigen Lösungsalternativen auf, eröffnen neue Suchräume und berücksichtigen die Möglichkeiten von Fehlentwicklungen und vorsätzlichem Fehlgebrauch. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 14
15 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Aus dem Kapitel Orientierung : Grundsätzlich orientieren sie sich bei der Gestaltung von Technik daran, die Bedingungen selbstverantwortlichen Handelns in der Gegenwart und Zukunft zu erhalten. Insbesondere sind alle Handlungsfolgen zu vermeiden, die sich zu Sachzwängen (Krisendruck, Amortisationszwängen) entwickeln und nur noch bloßes Reagieren erlauben. Erst der Erhalt von Freiheit und ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen ermöglicht eine pluralistische Ausrichtung auf Güter jenseits von Fremdbestimmung und Dogmatismus, auch und gerade für die zukünftigen Generationen. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 15
16 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Die spezifische Ingenieurverantwortung orientiert sich an Grundsätzen allgemein moralischer Verantwortung, wie sie jeglichem Handeln zukommt. Sie verbietet, Produkte für ausschließlich unmoralische Nutzung (beispielsweise ausgedrückt durch internationale Ächtung) zu entwickeln und unwägbare Gefahren und unkontrollierbare Risikopotentiale zuzulassen.... Dabei sind sie sich bewusst, dass Kriterien und Indikatoren für die unterschiedlichen Wertbereiche nicht dogmatisch vorauszusetzen, sondern nur im Dialog mit der Öffentlichkeit zu ermitteln, abzuwägen und abzugleichen sind. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 16
17 VDI Verein Deutscher Ingenieure Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs Aus dem Kapitel Umsetzung in die Praxis : Ingenieurinnen und Ingenieure sind sich der rechtlichen Bedeutung ingenieurethischer Grundsätze und Richtlinien bewusst. Denn zahlreiche allgemeine Wendungen im Umwelt-, Technik- und Arbeitsrecht verweisen auf die Notwendigkeit ingenieurtechnischer und -wissenschaftlicher Ausfüllung, an der Ingenieurinnen und Ingenieure, gestützt auf ihre professionelle Urteilskraft, mitwirken. Das Arbeitsrecht geht einer Berufsordnung, diese wiederum privatrechtlichen Vereinbarungen vor. 3.4 In berufsmoralischen Konfliktfällen, die nicht zusammen mit Arbeits- und Auftraggebern gelöst werden können, suchen Ingenieurinnen und Ingenieure institutionelle Unterstützung bei der Verfolgung ethisch gerechtfertiger Anliegen. Notfalls ist eine Alarmierung der Öffentlichkeit oder die Verweigerung weiterer Mitarbeit in Betracht zu ziehen. Um solchen Zuspitzungen vorzubeugen, unterstützen Ingenieurinnen und Ingenieure die Bildung geeigneter Einrichtungen, insbesondere auch im VDI. Prof. Dr. Ch. Hubig Institut f. Philosophie FG Philosophie der wissenschaftlich-technischen Kultur 17
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