Richtiges Verhalten im Brandfall: Abwehrender Brandschutz
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- Sara Kurzmann
- vor 7 Jahren
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1 Richtiges Verhalten im Brandfall: Abwehrender Brandschutz Grundsätzliches: Für eine erfolgreiche Brandbekämpfung müssen die notwendigen Maßnahmen gekonnt und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Um richtig handeln zu können, müssen diese Maßnahmen erlernt und wiederholt geübt werden. Die richtige Reihenfolge lässt sich als Brandschutzkette darstellen: Brand entdecken durch: Brand melden über: Retten, wenn notwendig: Löschen mit vorhandnen Mitteln: Feuerwehr erwarten und einweisen: Brand lokalisieren: Brand bekämpfen: Brandwache stellen: Brandmeldeanlage, persönliche Wahrnehmung Druckknopfmelder, Telefon Personen aus der Gefahrenzone bringen z. B. Verwendung von Handfeuerlöschern, Eimer Wasser usw. Lotsen am Anfahrtsweg aufstellen, Information über Brandverlauf geben Brandausbreitung durch Feuerwehreinsatz begrenzen Feuerwehreinsatz bis zum Erlöschen des Brandes Brandstätte kontrollieren, Glutnester bekämpfen Fällt auch nur eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die Brandbekämpfung wesentlich erschwert, was meist zum Totalschaden der vom Brand betroffenen Räume oder Gebäude führt. Verhalten im Brandfall 1.) Alarmieren Die Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen. Geben Sie bei einem Notruf immer folgendes an: Wer ruft an? (Name des Anrufers) Was ist passiert? Brand, Unfall usw.) Wo ist es passiert? (Ort / Ortsteil / Straße / Hausnummer / Anfahrt) Wie ist die Situation? Hinweise auf besondere Umstände, z. B. gibt es Verletzte oder eingeschlossene Personen, handelt es sich um besondere Gebäude (Krankenhaus, Pflegeheim, Schule, Hochhaus) Warten Sie? (auf evt. Rückfragen des Disponenten) Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - denn nur bei einer böswilligen Alarmierung wird Ihnen die Kommune die Kosten in Rechnung stellen. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.
2 2.) Retten - durch helfen Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen. Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit. Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen! Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen auf dem Boden) löschen. - durch flüchten Fenster im Brandraum schließen andere Mitbewohner benachrichtigen Türen hinter sich schließen keine Aufzüge benutzen geordnet und überlegt das Haus verlassen zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten Vollzähligkeit überprüfen Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind: Entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit nassen Tüchern abdichten Erst dann, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen Machen Sie auf sich aufmerksam indem Sie z. B. telefonieren oder beim (möglicherweise offenem) Fenster rufen und winken Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase. Die Feuerwehr hilft Ihnen mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln z. B. durch: Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum durch das Freimachen Ihres Fluchtweges Rettung über Leitern die Bereitstellung von Sprungtüchern oder Sprungkissen 3.) Löschen Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse über das richtige Verhalten im Brandfall und den richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten, z. B. Handfeuerlöscher, können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.
3 Regeln für die Brandbekämpfung: Immer auf die eigene Sicherheit achten! Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen! Darauf achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird! Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnutzung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen. Achtung: Gefahr durch Stichflammen! Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr. Nur dann Löschmittel aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand auch gesehen werden kann. Verhinderung der Brandausbreitung: Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen. Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften! Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die Türen zum Treppenhaus. Klima- und Lüftungsanlagen abstellen. Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren. Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes: Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen Einfahrten und Eingänge öffnen Rettungs- und Angriffswege frei machen Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über: - die Lage des Brandherdes - vermisste Personen - noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen) - besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien) - bedrohte Tiere - besondere Sachwerte Feuerwehr einweisen z. B.: - Steigleitungseinspeisungen, - Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten) - sonstige Wasserentnahmestellen Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen! Gefahren an der Brandstelle Einsturzgefahr: Durch Brand- und Hitzeeinwirkung wird das statische Verhalten von Baustoffen verändert, in der Folge kommt es häufig zum Einsturz von Decken, Wänden und anderen Bauteilen.
4 Hauptursachen die zum Einsturz von Decken, Wänden und anderen Bauteilen führen: die Verminderung der Festigkeit von Metallteilen bei Erwärmung (Säulen, Trägerkonstruktionen) die Ausdehnung der Baustoffe durch Erwärmung (Betonfertigteile rutschen aus den Auflagern, Giebelwände stürzen nach außen) der Abbrand bei Holzkonstruktionen nach längerer Brandeinwirkung (Dachstuhl, Dübelbaumund Tramdecken) die Überlastung der Decken durch das aufgebrachte Löschwasser (ca % des Löschwassers verdampfen, der Rest ist "Wasserschaden"!) Explosionsgefahr: Explosionen können bei der schlagartigen Verbrennung von Gasen, Dämpfen und Stäuben auftreten. Zerstörungen durch die Druckwelle und eine schnelle Brandausbreitung sind die Folgen. Explosionsgefahr besteht immer beim Vorhandensein von brennbaren Gas-, Dampf- und Staub- Luftgemischen. Zündursachen können bereits elektrische Funken von Lichtschaltern oder Klingeln, aber auch Schlagfunken von Werkzeugen sein. Auch das Aufwirbeln von Staub birgt an der Brandstelle Explosionsgefahr. Gefahr durch Stichflammen: Stichflammen sind lange, spitze, sehr heiße Flammen in ausgeprägter Richtung, die bei explosionsartiger Verbrennung von Gas- und Dampf-Luftgemischen auftreten. Sie entstehen häufig bei Schwelbränden, bei denen sich durch Sauerstoffmangel, aber bei vorhandener Zündtemperatur, größere Mengen von brennbaren Gasen und Dämpfen ansammeln, die bei plötzlicher Luftzufuhr (z. B. durch das Öffnen einer Tür) in Richtung der einströmenden Luft explosionsartig verbrennen. Stichflammen sind bei Bränden in Gebäuden immer zu befürchten! Vorsichtsmaßnahmen die bei der Brandbekämpfung immer zu treffen sind: - immer gebückte Haltung einnehmen, Stichflammen bilden sich nicht am Boden sondern in Körperhöhe - Türen zum Brandraum immer langsam öffnen - hinter dem Türblatt oder der angrenzenden Mauer Deckung nehmen Gefahr durch Gasbehälter: Bersten Druckgefäße mit brennbarem Inhalt (Gasflaschen, Spraydosen), so kommt es zur Stichflammenbildung oder gar zu einer Explosion, die zu einer sehr raschen Brandausbreitung führt. Besondere Gefahr besteht beim Bersten von Flüssiggasbehältern. Das frei werdende Flüssiggas verdampft, die explosionsartige Verbrennung des so entstandenen Dampf-Luftgemisches kann einen Feuerball zur Folge haben. Bei Flüssiggasbehältern, die mit der bloßen Hand nicht mehr längere Zeit berührt werden können, besteht höchste Explosionsgefahr. Gefahr durch Brandgase: Bei jeder Verbrennung entstehen neben Wärme und Licht auch Brandgase. Die wesentlichen Bestandteile von Brandgasen sind Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, Chlor, Wasserdampf und Ruß als Schwebstoff. Brandgase sind giftig, reizen die Augen und Atmungsorgane und behindern die Sicht. Bei Vorgehen in verqualmte Brandräume ist daher immer umluftunabhängiger Atemschutz (schwerer Atemschutz) erforderlich. Die Fluchthaube ist eine Schutzmöglichkeit zum Verlassen des brennenden Gebäudes über verqualmte Gänge und Stiegen. Die in die Haube eingearbeitete Sichtscheibe schützt Gesicht und Augen gegen Hitze und kurzzeitige Flammeneinwirkung und der Filter gegen den Brandrauch. Der Filter reinigt die Atemluft von Schweb- und Schadstoffen und hat eine wirksame Einsatzzeit von ca. 15 Minuten. Diese Zeit ist für die Flucht aus Gebäuden im Normalfall ausreichend. Fluchthauben sind nur für die Einmalbenutzung vorgesehen und nur dort nutzbar, wo noch genügend Sauerstoff in der Luft vorhanden ist. Brandausbreitungsgefahr: Bei jedem Flammbrand besteht je mehr brennbarer Stoff vorhanden ist
5 grundsätzlich die Gefahr der Brandausbreitung. Sie ist umso größer: Die Brandausbreitung wird in bestimmte Richtungen begünstigt: je leichter die vorhandenen Stoffe brennen je mehr Sauerstoff (Luft) zum Brandherd gelangt. nach oben durch die Thermik der heißen Brandgase (Kaminwirkung) in Windrichtung, durch Flammen, Funken und Flugfeuer (Sekundärbrände sind daher auch über größere Entfernungen möglich) auch gegen die Windrichtung durch Wärmestrahlung, da sich die Strahlungsenergie nach allen Seiten gleich ausdehnt und nicht von den Rauchgasen absorbiert wird über Brandbrücken, das sind brennbare oder offene Verbindungen zwischen Brandabschnitten (z. B. nicht geschottete Installationskanäle oder Fördereinrichtungen) durch Brandüberschlag in das oberhalb des Brandraumes gelegene Geschoss über offene Fenster Gefahren der Brandausbreitung durch bauliche Mängel z. B.: unzureichende oder fehlende Brandabschnittsbildung funktionslos gemachte Brandschutzabschlüsse (z. B. durch Keile offen gehaltene Brandschutztüren) nicht vorhandene oder offen fixierte Brandschutzklappen mangelhafter Brandwiderstand gegen Funkenflug und Flugfeuer durch weiche Dachdeckung Gefahr durch elektrischen Strom: Elektrische Schutzmaßnahmen wie Isolierungen, Schutzschaltungen, Erdungen etc. können durch Brandeinwirkung zerstört und damit unwirksam werden. Alle im Bereich der Brandstelle vorhandenen Metallteile können unter Spannung stehen, also nicht nur elektrische Leitungen und Geräte, sondern auch Metallkonstruktionen, Gas- oder Wasserleitungsrohre, Dachrinnen und Drahtzäune. Achtung: Auf Brandstellen ist immer die Gefahr von hoher Berührungsspannung gegeben! Besondere Gefahren gehen von Stromleitungen aus, die den Boden berühren. Eine zu große Annäherung kann zur so genannten "Schrittspannung" führen, die einen Stromfluss durch den Körper zur Folge hat. Abhilfe: kleine, schleifende Schritte! Maßnahmen nach einem Brand alle Wahrnehmungen, die der Ermittlung der Brandursache dienen, dem Einsatzleiter der Feuerwehr bzw. der Polizei, in Betrieben auch dem Vorgesetzten oder dembrandschutzbeauftragten bekannt geben benutzte Handfeuerlöscher erst nach Instandsetzung und Wiederbefüllung an ihren Standort zurück bringen Hinweise für die Reinigung und Entsorgung nach einem Brand Ein Brand in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurück geblieben sind Ruß und
6 nicht verbrannte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und Bauschutt. Nachfolgend werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und es wird auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mit dem Schadensregulierer Ihres Versicherers, der örtlichen Feuerwehr oder dem für Sie zuständigen Umweltamt. Schadstoffe und Brandgeruch Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag auf Ihre Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase. Doch auch wenn sich Schadstoffe gebildet haben, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann. Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben auch gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen werden in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung kann ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise beachten. Erste Maßnahmen: Betreten Sie die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Treffen Sie Vorsorge, damit keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten. Sind Klima- oder Lüftungsanlagen durch Brandrückstände belastet, sollten sie erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls gereinigt worden sind. Reinigung und Sanierung: Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur kleine Mengen verbrannt sind (z.b. Papierkorbbrand oder angebranntes Essen), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden. Beachten Sie diese Vorkehrungen zu Ihrem eigenen Schutz: - Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff - Atemschutzgeräte für Staubarbeiten (textile Halbmaske der Schutzgruppe P3) - Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten - Gummihandschuhe für Nassarbeiten Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Textile Arbeitsschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereiches gründlich duschen. Entsorgung: Überlassen Sie Brandrückstände den entsorgungspflichtigen Körperschaften oder Entsorgungsfirmen, so dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Trennen Sie Brandrückstände in - verwertbare Bestandteile, - nicht verwertbaren Restmüll und - brandverschmutzte und rußbeaufschlagte Materialien. Beispiele für verwertbare Bestandteile - Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung) - Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)
7 Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll - Arzneimittel und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen, oder die von Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden. - Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden. Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Wo größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, ist der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde festzulegen. Diese Informationen gibt es auch als Prospekt "Brandschaden" das Sie bei der Versicherungskammer Bayern oder bei der LFV-Geschäftstelle anfordern können. Bestelladresse: Versicherungskammer Bayern Risk-Management München Telefax: 089 / Bestellnummer: 8RM Quellennachweis: Landesfeuerwehrverband Bayern
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