Staaten wie China kopieren europäische Standards

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1 Staaten wie China kopieren europäische Standards Die EU-Direktive WEEE gilt in Europa und Deutschland zwar als Erfolgsmodell, soll aber schon bald einer Revision unterzogen werden. Über die Vor- und Nachteile der Vorschrift, ihre Auswirkungen in der Praxis und die künftigen Perspektiven sprachen Karl-Heinz Florenz (Europa-Parlament), Dr. Thomas Rummler (Bundesumweltministerium), André Pohl (Hellmann Process Management GmbH & Co. KG) und Jürgen Husemann (Phoenix Contact GmbH & Co. KG) mit Dr. Beate Kummer (Kummer:Umweltkommunikation). Frage an Herrn Abg. Florenz: Ist die Umsetzung der WEEE aus Ihrer Sicht ein Erfolg und werden die umweltpolitisch gewollten Ziele erreicht? Karl-Heinz Florenz: Auch wenn es hier und da noch Anlaufschwierigkeiten und Verbesserungsbedarf gibt, kann man schon heute von einem großen Erfolg sprechen. Obwohl die EU-Richtlinien WEEE 1 und RoHS 2 noch sehr jung sind, haben sie bereits zu einem höheren Umweltschutzniveau in Europa und weltweit geführt: Sammel- und Verwertungsquoten steigen ständig, die Mengen an für die Umwelt und Gesundheit gefährlichen Stoffen wie Blei, Quecksilber und Kadmium werden minimiert, selbst Staaten wie China kopieren europäische Standards. An Herrn Dr. Rummler: Ist die Umsetzung des ElektroG 3 in Deutschland aus Ihrer Sicht ein Erfolg und werden die Ziele des Gesetzes nach etwa 1,5 Jahren Erfahrung erreicht? Dr. Thomas Rummler: Schon heute kann die Umsetzung des ElektroG als erfolgreich gewertet werden. In Kooperation von produktverantwortlichen Herstellern, Kommunen und Entsorgungswirtschaft wurde in Deutschland ein erfreulich gut funktionierendes Sammel- und Verwertungsmodell geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger wirken aktiv mit, dass zunehmend mehr Altgeräte gesammelt und aufgrund des implizierten Wettbewerbs effizient behandelt und verwertet werden. Gleichwohl sind die gesammelten ersten Erfahrungen detailliert auszuwerten und Möglichkeiten zu weiteren Verbesserungen der Abläufe im Registrierungsverfahren und in der Entsorgungspraxis zu prüfen. Der konstruktive Dialog hierzu ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums gewährleistet. An Herrn Pohl: Wie haben sich die Dienstleistungen bei HPM mit Inkrafttreten der WEEE und des ElektroG verändert? 1 WEEE - Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Directive on Waste of Electrical and Electronic Equipment von 27. Januar 2003 und die Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 2 RoHS - Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten - Directive on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment. 3 ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG), vom 16. März 2005, BGBl. I S Veröffentlicht auf und

2 André Pohl: Ein umfangreiches Servicepaket erweiterte die Produktpalette von HPM wie beispielsweise die Unterstützung der Hersteller bei Registrierung, Treuhandschaft, Repräsentanz für ausländische Hersteller etc. Durch die allgemeine Verunsicherung vieler Hersteller entwickelten wir hieraus die Möglichkeit, unser Know-How zu transferieren. Viele Hersteller nutzten gerade in den Anfangszeiten unsere Consultingservices. Die HPM Recycling Dienstleistungen wurden durch Eintreten des ElektroG bundesweit aufgesetzt. Weiterhin wurden neben dem Transport von Gitterboxen der Containertransport und die Abholung derer bei den Kommunen umgesetzt. Durch den hohen Beratungsbedarf der Hersteller- anfänglich zur Umsetzung in Deutschland und später in der EU hat sich ein neuer Geschäftsbereich Beratungsservices, der, bedingt durch immer neue Umweltrichtlinien, wie REACH-Verordnung 4, EuP 5 oder Batterie-Richtlinie 6 stetig ausgebaut wird. An Herrn Husemann: Für ein europaweit tätiges Unternehmen haben sich viele neue Pflichten mit der WEEE und RoHS ergeben, wo ist es für Sie am einfachsten, Ihre Produkte zu vertreiben? Dipl.-Ing. Jürgen Husemann: Wenn man bedenkt, dass die Auswirkungen der EU RoHS und WEEE nicht an den Grenzen der EU haltgemacht haben und wir auch nicht nur in Europa tätig sind, ist die Frage nicht so einfach zu beantworten. Das Problem ist die unterschiedliche Auslegung der Richtlinien, nicht nur innerhalb Europas, sondern auch in den Ländern, die die EU-RoHS und WEEE mehr oder weniger übernommen haben. Es wird für Unternehmen immer schwieriger, die unterschiedlichen länderspezifischen gesetzlichen Anforderungen zu Stoffverboten und zur Behandlung von in unserem Fall - Elektronikschrott umzusetzen. Aber auch unseren Kunden, die ja auch weltweit tätig sind, werden mit den unterschiedlichen länderspezifischen Anforderungen zu Stoffverboten oder Recyclingsystemen konfrontiert. Das führt zur worst case Betrachtung, das heißt, es werden alle bekannten Anforderungen zusammengefasst und den Lieferanten zur Auflage gemacht. 4 REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 verabschiedet und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 396, Seite 1 veröffentlicht, berichtigt am 29. Mai 2007 und veröffentlicht im Amtsblatt der EU Ausgabe L 136, S.3; Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACh Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 5 EuP - Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht am 22. Juli 2005 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 191, S. 29. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 6 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren vom 6. September 2006 und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, veröffentlicht am 26. September 2006 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 266, S. 1. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und

3 Unter diesen Gesichtspunkten ist der Vertrieb von Produkten in den Märkten am einfachsten, die die Anforderungen der europäischen Richtlinien noch nicht etabliert haben. Aber wie schon erwähnt, sind wir ein Glied in der Kette und dürfen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen des Vertriebslandes betrachten, sondern müssen auch die Forderungen unserer Kunden berücksichtigen, die beispielsweise ihre Produktion in einem europäischen Land haben, ihre Endprodukte aber nach China oder in die USA vertreiben und deshalb dafür Informationen von uns benötigen. An Herrn Abg. Florenz: Sind Sie der Meinung, dass es richtig ist, an produktbezogenen Regelungen wie WEEE, Altfahrzeugrichtlinie 7 oder Batterierichtlinie fest zu halten? Oder gibt es nicht auch mit der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie 8 die Chance bzw. Herausforderung mehr in Stoffströmen zu denken? Karl-Heinz Florenz: Über diese Frage wird schon lange gestritten. Bisher konnte mir aber noch niemand schlüssig erklären, wie bei einer reinen Stoffstromregelung die Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten aufgeteilt werden sollen. Die Abfallrahmenrichtlinie wird hier auch keine Kehrtwende bringen. Allerdings soll sie dafür sorgen, dass nach einem Verwertungsverfahren bestimmte Stoffströme schneller aus dem Abfallregime entlassen werden, wenn sie denn Primärrohstoffen vergleichbare Qualitäts- und Umweltstandards erfüllen. An Herrn Dr. Rummler: Deutschland wird vorgeworfen, dass die Umsetzung der WEEE durch das ElektroG besonders kompliziert ist und zu erheblichen Verwerfungen geführt habe. So sind vor allem die kleineren Hersteller überproportional stark von Abholanordnungen betroffen. Ist dies aus Ihrer Sicht richtig? Dr. Thomas Rummler: Das ElektroG sichert eine faire anteilige Inanspruchnahme der Hersteller mit Entsorgungspflichten. Dem Bundesumweltministerium liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Berechnungsweise der Stiftung EAR kleinere Hersteller benachteiligt. Soweit bei EAR in der Anfangsphase zunächst auch mit pauschalen Annahmen kalkuliert werden musste, sind solche Parameter regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst worden. Der deutsche Gesetzgeber wollte möglichst wenig Bürokratie und möglichst viel Eigenverantwortung der Wirtschaftsbeteiligten. Daher zeichnet sich die deutsche Umsetzung in wesentlichen Teilen durch pragmatische und wirtschaftsfreundliche Lösungen aus. Die Komplexität einiger Abläufe ist durch die starken wettbewerblichen Elemente im deutschen Modell begründet. Nach Angaben zahlreicher Hersteller schafft dies aber im Vergleich zu Lösungen in anderen Mitgliedstaaten letztlich betriebswirtschaftliche Vorteile für die Produktverantwortlichen. Gleiches gilt mit Blick auf die Gebühren. Hier haben wir detailliertere Regelungen als anderswo, ermöglichen aber durch Härtefallregelungen in der Kostenverordnung zum ElektroG mehr Einzelfallgerechtigkeit. 7 Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge, veröffentlicht am 21. Oktober 2000 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 269, S EU-Kommission, EG-Abfallrahmenrichtlinie Nr. 75/442/EWG vom (ABl. EG Nr. L 194 S. 47). Veröffentlicht auf (Europäische Kommission).

4 An Herrn Pohl: Was ist aus Ihrer Sicht im Bereich der Abhollogistik und der abholanordnungen in Deutschland zu verbessern? Gibt es bessere Beispiele aus der EU? André Pohl: Die Einführung der 4-Tages-Frist und der damit verbundenen unmittelbaren Auslösung eines Bußgeldverfahrens führt derzeit bei den Entsorgern zu Komplikationen. Die Kommunen setzen die Ausstattung durch das EAR 9 (z.b. Handheld) oftmals falsch ein oder die Bedienung der Geräte läuft fernab der Sammelstelle. Falsche Meldungen aber verursachen für den Hersteller und Dienstleister immer einen großen administrativen Aufwand. Die Umsetzung der Abholkoordination in den anderen Ländern kann man mit der deutschen nur schwer verglichen werden. Es herrscht weniger bürokratischer Aufwand und die Gemeinsamen Stellen werden auch oftmals gar nicht in den Prozess der Abholanordnungen eingebunden. Durch das Bestehen kollektiver Systeme in den einzelnen Ländern haben diese den direkten Draht zur Sammelstelle und erhalten ihre Abholanordnungen oft telefonisch. Eine festgelegte Frist gibt es dann auch nicht. An Herrn Husemann: Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem EAR? Wie ist die Einbindung großer und kleiner Hersteller bei der Mitarbeit im Beirat? Dipl.-Ing. Jürgen Husemann: Ich bin Hauptansprechpartner für unser Unternehmen bei der EAR und bekomme alle Informationen und Einladungen zu den Konstituierungen der PBV s (Produktbereichsversammlungen) üblicherweise über E- Mail. Die Einbindung der Hersteller ist aus meiner Sicht sichergestellt. Ich glaube aber, dass die gemeldeten Hauptansprechpartner der meist kleineren Hersteller von ihren Möglichkeiten - zum Beispiel an den PBV s teilzunehmen - kaum Gebrauch machen, weil sie vielleicht zum einen das komplizierte System nicht durchschauen und zum anderen den zusätzlichen Arbeitsaufwand nicht leisten können. Ich vermute, dass die meisten Ansprechpartner der EAR diese Funktion - wie auch ich - neben ihren eigentlichen Tätigkeiten ausüben und den Zeitaufwand dafür in Grenzen halten müssen. An Herrn Abg. Florenz: Die Systeme zur Umsetzung der WEEE in den 27 Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich. Ist eine stärkere Harmonisierung im Rahme der Novelle möglich? Karl-Heinz Florenz: Wenn die Kommission einen Vorschlag zur Änderung von WEEE und RoHS vorlegen sollte, wird das Europäische Parlament mit Sicherheit dafür kämpfen, dass entstandene Markthindernisse beseitigt werden. Es kann zum Beispiel nicht angehen, dass die 27 Mitgliedstaaten 27 verschiedene Registrierungsverfahren anwenden. Eine Registrierung in Europa muss ausreichend sein. 9 EAR - die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ("ElektroG"). Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 wurde der Stiftung Elektro-Altgeräte Register die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gemäß 17 ElektroG übertragen;

5 An Herrn Dr. Rummler: Welche Wünsche hat Deutschland bei der Revision der WEEE? Gibt es hierzu bereits eine einheitliche Auffassung auch aus den einzelnen Bundesländern? Dr. Thomas Rummler: Die Praxisphase der Umsetzung des ElektroG ist noch relativ jung. In anderen Mitgliedstaaten konnten aufgrund späterer Umsetzung der Richtlinien bislang noch wenig praktische Erfahrungen gesammelt werden. Wir wollen uns einmal darauf konzentrieren, Verbesserungen im Kontext der Registrierung vor allem für die zahlreichen international agierenden Unternehmen zu bewirken. Daher unterstützen wir die Arbeit des gerade auch durch deutsche Initiative gebildeten Netzwerks der Registerstellen (European WEEE Register Network EWRN). Eine Harmonisierung der Herstellerregistrierung innerhalb der EU ist hier vordringlich. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, inwieweit im Rahmen des gesamten Nachweiswesens und dessen Kontrolle Bedarf und Möglichkeiten zu Verbesserungen bestehen. Insoweit wird das Bundesumweltministerium in Absprache mit den Bundesländern die Revision der WEEE im Sinne einer praxisnahen Ausrichtung konstruktiv begleiten. An Herrn Pohl: Sie haben vor etwa einem Jahr ein Joint Venture mit einem Verband chinesischer Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gegründet, um die Umsetzung der WEEE auch für die asiatischen Importeure praktizierbar zu machen. Welche Erfahrungen haben Sie mit diesen Unternehmen machen können, die für die Revision eventuell bedeutsam sein können? André Pohl: Das Joint Venture wurde nicht nur für die Umsetzung der WEEE gegründet, sondern um chinesischen Herstellern überhaupt Hilfestellung bei der Umsetzung aller EU-Umweltrichtlinien zu geben. Neben der WEEE sind das bspw. auch RoHS, REACh, EuP oder auch die CE-Zertifizierung 10. Auf der anderen Seite bietet unser Joint Venture-Unternehmen C&ERP auch europäischen Herstellern Hilfestellung, wenn diese auf den chinesischen Markt vertreiben, wie bspw. bei der Umsetzung der China RoHS 11, China WEEE 12 oder die CCC-Zertifizierung 13. Die wichtigsten Erfahrungen, die wir mit den chinesischen Herstellern gemacht haben, ist, dass die WEEE-Umsetzung in vielen Ländern eine Handelsbarriere für ausländische Hersteller darstellt. Die wichtigsten Punkte für eine Revision sind daher zum einen die Harmonisierung der Nationalen Register, zum anderen aber auch, dass die einzelnen Nationalen Register in den Ländern auch für ausländische Hersteller frei geschaltet werden und nicht mehr der komplizierte Weg über Repräsentanten oder Agentenverträge gegangen werden muss. 10 CE-Zertifizierung - CE steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (französisch "Communautés Européennes") und zeigt den mit dem Rechtsvollzug betrauten Behörden und den Verbrauchern an, dass der Hersteller erklärt, bei seinem Produkt alle geltenden EG-Richtlinien eingehalten zu haben. Für ein mit der CE-Kennzeichnung versehenes Produkt gilt innerhalb der Gemeinschaft der freie Warenverkehr. Veröffentlicht auf Europäische Kommission, 11 China-RoHS Chinesisches Gesetz auf der Grundlage der RoHS - Directive on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment; in Kraft seit 1. März 2007; betroffene Produkte veröffentlicht auf 12 China-WEEE - Chinesischer Entwurf auf der Grundlage der WEEE - Directive 2002/96/EG Waste Electrical and Electronic Equipment. 13 CCC-Zertifizierung - Compulsory Product Certification, zum 1. Mai 2003 eingeführte Zertifizierungsund Kennzeichnungspflicht in China.

6 An Herrn Husemann: Das Unternehmen HP (Hewlett-Packard) hat in einer Untersuchung festgestellt, dass dort die Recyclingkosten im Verhältnis zum Preis der Endprodukte am niedrigsten sind, wo am meisten Wettbewerb im System ist. Dies gilt beispielsweise für Spanien, Deutschland und Österreich. Können Sie diese Tendenzen aus der HP-Untersuchung nach eigenen Erfahrungen bestätigen? Dipl.-Ing. Jürgen Husemann: Diese Erkenntnis von HP überrascht mich nicht, denn bekanntlich ist Wettbewerb für Kunden immer vorteilhaft. Besonders in den genannten Ländern ist der Recycling-Gedanke sehr ausgeprägt und dass spiegelt sich in den Systemen wieder. Wir in Deutschland, aber auch in Österreich, haben ein gutes Recyclingsystem entwickelt, das wohl effektiv aber nicht das kostengünstigste ist wenn man an den von Herrn Pohl schon erwähnten Bürokratismus denkt. Die Wirksamkeit eines Systems sollte deshalb bei einer solchen Betrachtung im Vordergrund stehen. Denn was nützt ein Recyclingsystem, das wenig kostet aber undurchsichtig und nicht nachvollziehbar ist oder einen sehr geringen Wirkungsgrad hat? Wir arbeiten mit qualifizierten Fachbetrieben zusammen, wie z. B. HPM und C&ERP die von Herr Pohl vertreten werden. Diese Firmen sind zertifiziert und stellen damit ein zuverlässiges gesetzeskonformes Recycling nicht nur innerhalb Deutschlands sicher. Natürlich müssen auch die Kosten betrachtet werden, denn diese können meistens nicht an den Kunden weitergegeben werden. Aber wir wissen, dass der Schutz unserer Umwelt nun mal Geld kostet sogar sehr viel Geld aber wenn wir jetzt nichts tun oder nur halbherzig gerade mal das Mindeste umsetzen, wird es zukünftig für uns alle wesentlich teurer werden. Das Interview führte Dr. Beate Kummer, Kummer-Umweltkommunikation, Bad Honnef. Anmerkungen: 1 WEEE - Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Directive on Waste of Electrical and Electronic Equipment von 27. Januar 2003 und die Richtlinie 2003/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 2 RoHS - Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten - Directive on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment. 3 ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG), vom 16. März 2005, BGBl. I S Veröffentlicht auf und 4 REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 verabschiedet und am 30. Dezember 2006 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 396, Seite 1 veröffentlicht, berichtigt am 29. Mai 2007 und veröffentlicht im Amtsblatt der EU Ausgabe L 136, S.3; Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACh Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 5 EuP - Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung

7 energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, veröffentlicht am 22. Juli 2005 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 191, S. 29. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 6 Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren vom 6. September 2006 und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, veröffentlicht am 26. September 2006 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 266, S. 1. Veröffentlicht auf (Europäisches Parlament) und 7 Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge, veröffentlicht am 21. Oktober 2000 im Amtsblatt der EU, Ausgabe L 269, S EU-Kommission, EG-Abfallrahmenrichtlinie Nr. 75/442/EWG vom (ABl. EG Nr. L 194 S. 47). Veröffentlicht auf (Europäische Kommission). 9 EAR - die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ("ElektroG"). Mit Beleihungsbescheid vom 06. Juli 2005 wurde der Stiftung Elektro-Altgeräte Register die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gemäß 17 ElektroG übertragen; 10 CE-Zertifizierung - CE steht als Abkürzung für Europäische Gemeinschaften (französisch "Communautés Européennes") und zeigt den mit dem Rechtsvollzug betrauten Behörden und den Verbrauchern an, dass der Hersteller erklärt, bei seinem Produkt alle geltenden EG-Richtlinien eingehalten zu haben. Für ein mit der CE-Kennzeichnung versehenes Produkt gilt innerhalb der Gemeinschaft der freie Warenverkehr. Veröffentlicht auf Europäische Kommission, 11 China-RoHS Chinesisches Gesetz auf der Grundlage der RoHS - Directive on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment; in Kraft seit 1. März 2007; betroffene Produkte veröffentlicht auf 12 China-WEEE - Chinesischer Entwurf auf der Grundlage der WEEE - Directive 2002/96/EG Waste Electrical and Electronic Equipment. 13 CCC-Zertifizierung - Compulsory Product Certification, zum 1. Mai 2003 eingeführte Zertifizierungsund Kennzeichnungspflicht in China.

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