Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
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- Maria Lehmann
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1 Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische Übermittlung von Kostenvoranschlägen 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand Dateninhalt Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftragnehmers Zulassungsverfahren Vergütung Vertragsdauer und Kündigung Gewährleistung Schriftform Gerichtsstand Salvatorische Klausel...5 2
3 1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die elektronische Übermittlung von Kostenvoranschlägen an die AOK im Rahmen der für den Gesundheitspartner geltenden Verträge. Er modifiziert die jeweilige vertragliche Verpflichtung zur Übermittlung von Kostenvoranschlägen. 2 Dateninhalt Die Übermittlung der Daten erfolgt nur durch oscare OGS LE-zertifizierte Dienstleister/Branchensoftwareanbieter. Der Gesundheitspartner verpflichtet sich, die Lieferbestimmungen einzuhalten, die jeweils auf dem AOK-Gesundheitspartnerportal unter veröffentlicht sind. Nachrichtlich werden die derzeit gültigen Lieferbestimmungen als Anlage 1 dieses Vertrages angehängt. Eingescannte Objekte sind mit den Originalbelegen identisch und als Anlage im pdf-format beizufügen. 3 Pflichten des Auftraggebers Die AOK verpflichtet sich, dem Gesundheitspartner einen Ansprechpartner zu benennen und alle zum Betrieb notwendigen Informationen zur Erfüllung der Vertragspflichten zur Verfügung zu stellen. 4 Pflichten des Auftragnehmers Der Gesundheitspartner verpflichtet sich, die Qualität aller Kostenvoranschläge zu optimieren, sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer, Faxnummer, adresse und den von ihm gewählten Dienstleister zu nennen, um alle zum Betrieb notwendigen Informationen zur Erfüllung der Vertragspflichten zur Verfügung zu stellen. Bei Änderungen sind diese der AOK mitzuteilen. 5 Zulassungsverfahren Ein Zulassungsverfahren wird wegen der Anlieferung über zertifizierte Dienstleister beim Gesundheitspartner nicht durchgeführt. Stellt die AOK bei einer Qualitätsprüfung fest, dass die elektronisch übermittelten Kostenvoranschläge nicht der Qualität der aktuellen Lieferbestimmungen nach 2 entsprechen, kann die AOK gegenüber dem Gesundheitspartner im Einzelfall schriftlich bestimmen, wie die weitere Anlieferung von elektronischen Kostenvoranschlägen zu erfolgen hat. 3
4 6 Vergütung Weder AOK noch Gesundheitspartner erheben Kosten für die elektronische Übermittlung von Kostenvoranschlägen. Die Vereinbarungen mit Branchensoftwareanbietern oder/und Dienstleistern erfolgen gesondert und berühren diese Vereinbarung nicht. 7 Vertragsdauer und Kündigung Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bei groben Verstößen gegen diese Vereinbarung, auch wenn diese durch den gewählten Dienstleister verursacht wurden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. 8 Gewährleistung Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 9 Schriftform Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. 10 Gerichtsstand Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien München. 4
5 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden hierdurch die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie die Wirksamkeit des gesamten übrigen Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch rechtlich wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Vertrages gänzlich oder annähernd erreichen., den AOK Bayern Die Gesundheitskasse Gesundheitspartner (Firmenstempel) 5
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