Geistige Behinderung und Delinquenz
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- Clemens Beckenbauer
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1 Geistige Behinderung und Delinquenz Workshop 6. Fachtagung Therapie bei Menschen mit geistiger Behinderung Tatjana Voß Berlin,10. März 2011
2 Gliederung 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 3. Sexualdelinquenz allgemein 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug
3 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Prävalenz psychischer Störungen bei geistiger Behinderung 1023 Erwachsene, davon 18,0 % schwerste geistige Behinderung 18,9 % schwere 24,2 % mittelschwere (N=625) 38,9 % leicht (N=398) 40,9 % psychische Störungen 33,3 % leicht geistig behinderte Männer 48,7 % mittel bis schwer geistig behinderte Frauen Cooper, BJP 2007, 190, 27 35
4 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Am Entstehen von Problemverhalten beteiligte Faktoren: Biologische und medizinische Faktoren Entwicklungsfaktoren Psychologische Faktoren Bedingungen: Auslösung Verarbeitung Aufrechterhaltung Problemverhalten Psychiatrische Störungen Umgebungsfaktoren Dosen/Gardner, Praxisleitlinien und Prinzipien, Europäische Edition, (2007)
5 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Anfang des 20. Jh. galt ein Zusammenhang zwischen Intelligenzminderung und Kriminalität als evident. Schwachsinnige erliegen normalen oder abnormen triebartigen Impulsen ohne viel Widerstand, was nicht nur auf den Geschlechtstrieb, sondern auch den Stehltrieb und den Brandstiftungstrieb gelte; besonders in Kombination mit Alkohol oder wenn zur fraglichen Zeit bei weiblichen Schwachsinnigen die Menstruation im Gange oder in Vorbereitung war (Hoche 1901) Daher wurden Menschen mit Intelligenzminderung abgesondert und im NS-Reich sogar zwangssterilisiert und ermordet. Lange Zeit gab es keine empirische Forschung.
6 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Methodische Probleme der Forschung Wie wird geistige Behinderung definiert? Wie wird geistige Behinderung / intellektuelle Minderbegabung gemessen? Wie wird Kriminalität gemessen? (Anzeige, Anklage, Verurteilung?) Welche Kriminalität ist gemeint (Problemverhalten/Straftat)? Dunkel-/Hellfeldproblematik
7 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Empirische Befunde (1) 2 5 % der dem Hilfesystem Bekannten sind schon einmal delinquent auffällig geworden (erfasst nicht diejenigen, die daheim/auf der Strasse Leben) 0,5 8,6 % der Tatverdächtigen (Anzeige), 14,2 36,0 % der Angeklagten, 0 5,3 % der Inhaftierten Ca % der MRV-Patienten
8 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Empirische Befunde (2) : 3faches Risiko für allg. Delinquenz, 4faches Risiko für Gewaltdelinquenz : 4faches Risiko für allg. Delinquenz, 25faches Risiko für Gewaltdelinquenz Hodgins (1992), Arch Gen Psychiatry, Vol 49,
9 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Empirische Befunde (3) Eindeutige Korrelation zwischen niedriger Intelligenz und Kriminalitätsbelastung vgl. Farrington (1993, 2000): 30 % hatten eine Verurteilung bis zum Alter von 32 Jahren (nicht in der Eingliederungshilfe untergebrachte Menschen mit einer Intelligenzminderung). Es scheint eine hohe Toleranz innerhalb der Eingliederungshilfe für Übergriffe zu geben und Übergriffe auf behinderte Mitbewohner werden nicht zur Anzeige gebracht, da diesen die Fähigkeit fehle, eine verwertbare Aussage zu machen.
10 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Zusammenhang zwischen gb und Delinquenz (1) Geringere Wahrscheinlichkeit für White Collar Crimes Schwerpunkt Brandstiftung und Sexualdelikte (?) Umfangreiches Hilfesystem verhindert delinquente Entwicklungen?
11 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Zusammenhang zwischen gb und Delinquenz (2) Wahrscheinlich gleiche Risikofaktoren wie bei Allgemeinbevölkerung: Junges Alter Männliches Geschlecht Erhebliche psychosoziale Belastung in Kindheit und Jugend (Straffälligkeit, Gewalttätigkeit, Sucht, Inkonstanz der Bezugspersonen) Frühe Verhaltensprobleme Arbeitslosigkeit Häufige Kontakte mit Hilfesystem (Erziehungsberatung, psychologische Dienste, KH-Behandlung etc.)
12 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Erklärungen zu Delinquenz bei Menschen mit gb Hohe Bedürfnisspannung Geringe Flexibilität der Bedürfnislenkung Beschränkte Möglichkeiten, Bedürfnisse auf sozial zulässige Art zu befriedigen Beschränkte Möglichkeiten, sich zulässig zu verteidigen Geringe Umstellungsfähigkeit Mangelhafter Überblick über Zusammenhang von Handlungsfolgen Geringe Problemlösekompetenz
13 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Fazit 1: Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in der Regel deutlich häufiger Opfer von sozialen Verhältnissen der Ohnmacht und der Gewalt Aber: Menschen mit einer gb sind im System der Strafverfolgung überrepräsentiert Dabei ist unklar, ob sie tatsächlich mehr Verbrechen, als nicht behinderte Menschen begehen
14 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz Zusammenhang zwischen gb und Delinquenz ist komplex: Es sind zwei Gruppen von Straftätern mit einer geistigen Behinderung bislang beschrieben: Menschen mit leichter gb, gravierender sozialer Benachteiligung, krimineller Belastung in der Herkunftsfamilie, die der Eingliederungshilfe nicht bekannt sind, dafür aber der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Störungen des Sozialverhaltens. Early Starter, heimatlos, Substanzmißbrauch und familiäre Dysfunktion 2. Gruppe: sind der Eingliederungshilfe bekannt, seltenere, aber gravierende Delikte
15 Gliederung 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 3. Sexualdelinquenz allgemein 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug
16 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Unschuldig? Schuldunfähig? Strafe? Schutz?
17 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln
18 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden.
19 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Strafrecht Verstoß gegen das Strafgesetz Prüfung der Schuldfähigkeit Strafe Maßregeln der Besserung und Sicherung Freiheitsentziehende Maßregeln (Unterbringung psychiatrisches KH, Entziehungsanstalt, Sicherungsverwahrung) Sonstige Maßregeln (Führungsaufsicht, Berufsverbot, Entziehung Fahrerlaubnis)
20 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Krankhafte seelische Störung Akute psychotische Störungen (aus dem schizophrenen und manisch-depressiven Formenkreis Hirnorganisch bedingte psychische Störungen (akut/chronisch)
21 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Tiefgreifende Bewußtseinsstörung normalpsychologisch bedingte Ausnahmezustände mit affektiv akzentuierten Delikten Affektdelikte
22 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Schwachsinn Angeborene Intelligenzminderungen, IQ-Bereich unter ca. 70, d.h. deutlich unterdurchschnittliche allgemeine intellektuelle Leistungsfähigkeit und eine starke Beeinträchtigung der Anpassungsfähigkeit, d.h. des Anpassungsverhaltens in der jeweils konkreten Situation. Heute in der Regel meist dually diagnosed, d.h. in Kombination mit anderen Eingangsmerkmalen
23 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Schwere andere seelische Abartigkeit schwere, fortgeschrittene Formen von: Persönlichkeitsstörungen, Sexuelle Devianzen, Paraphilien, Perversionen Abhängigkeitserkrankungen
24 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit ( 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit ( 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
25 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Voraussetzungen des 63 StGB Begehung einer Straftat Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit Länger andauernde psychische Störung Zusammenhang zwischen Störung und Straftat (Symptomatizität) Wahrscheinlichkeit zur Begehung weiterer erheblicher Straftaten aufgrund der Störung Hierdurch Gefährdung der Allgemeinheit Verhältnismäßigkeit der Unterbringung zur Straftat
26 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Länger andauernde psychische Störung Chronische organische Psychosen und hirnorganische Psychosyndrome Endogene Psychosen (schizophrener Formenkreis, (schizo-) affektive Störungen) Intellektuelle Minderbegabungen Persönlichkeitsstörungen Sexuelle Deviationen/Paraphilien/Perversionen
27 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt Hat jemand den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.
28 2. Strafrecht und Maßregelvollzug Maßregeln der Besserung und Sicherung 81 STPO maximal 6 Wochen zur Beobachtung und Vorbereitung eines Gutachtens 126a STPO analog Untersuchungshaft, wenn eine dauerhafte Unterbringung zu erwarten ist 63 STGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus 64 STGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt 66 STGB Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
29 Gliederung 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 3. Sexualdelinquenz allgemein 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug
30 3. Sexualdelinquenz allgemein Diagnosen bei Sexualstraftätern Paraphilien (Pädophilie, Sadismus usw.) Persönlichkeitsstörungen antisoziale, narzißtische, emotional-instabile schizoide, ängstlich-vermeidende Intelligenzminderung Substanzmissbrauch, -abhängigkeit affektive Störungen(Depression, Manie, Dysthymie)
31 3. Sexualdelinquenz allgemein Paraphilie (DSMIV) Wiederkehrende, intensive sexuell erregende Phantasien, sexuell dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltnsweisen bezogen auf: nicht menschliche Objekte (Fetischismus) das Leiden oder die Demütigung von sich selbst oder eines Partners (Masochismus, Sadismus) Kinder oder andere nicht einwilligungsfähige Personen (Pädophilie, Exhibiotionismus)
32 3. Sexualdelinquenz allgemein Ursachen für sexuelle Devianz und/oder Gewalt? Biologie: Gene, Hirnschädigung, Hormone, Neurotransmitter Kindheit/Lernen: Frühsozialisation, Bindung, Traumata, Lernen am Modell (z.b. Pornografie) aktuelle Lebenssituation: Lebenskrisen, Stimulation/ Enthemmung z.b. durch Alkohol/Drogen/Pornografie
33 3. Sexualdelinquenz allgemein Traumatisierungen Eigene sexuelle Missbrauchserfahrung erhöht das Risiko, später selbst Kinder zu missbrauchen Aber: Keineswegs zwingender Zusammenhang oder notwendige Ursache Studie: von 224 missbrauchten Jungen wurden 12 % selbst zu Missbrauchstätern Weitere Risikofaktoren waren: Materielle Vernachlässigung und Mangel an Beaufsichtigung Eigener Missbrauch durch eine weibliche Person Zeuge heftiger innerfamiliärer Gewalt Grausamkeit gegenüber Tieren
34 Gliederung 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 3. Sexualdelinquenz allgemein 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug
35 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Geistige Behinderung ist ein Risikofaktor für sexuelle Gewalt Schutzlosigkeit und Abhängigkeit Kommunikationsprobleme Mangelndes Selbstbewusstsein Sehnsüchte nach Normalität Mangelnde Sexualaufklärung Leben im Heim
36 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Sexualität bei Menschen mit Intelligenzminderung Sexuelle Entwicklung bei Menschen mit IM ist geprägt von Fehlenden normativen Lernerfahrungen Segregation Mangel an Intimsphäre Missbrauch Sexuell dämpfenden Medikamenten Fehlendem Wissen über Sexualität Typische Vorurteile: Menschen mit gb seien besonders triebhaft, distanzlos, aufdringlich oder: Infantilisierung und Geschlechtsneutralität/ Eternal children
37 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Sexualstraftäter mit Intelligenzminderung Theorien zum Entstehen von sexueller Delinquenz bei Menschen mit Intelligenzmindeung 1. Counterfeit Deviance (Hingsburger, Griffiths und Quinsey, 1991) Sexuelles Problemverhalten ist Ausdruck von geringen Kenntnissen über Sexualität, insbesondere den emotionalen und psychologischen Aspekten von Sexualität (Thomson, 2001) geringen sozialen Fähigkeiten wenigen Möglichkeiten, Sexualität auszuprobieren sexueller Unerfahrenheit und nicht von einer Paraphilie
38 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Cave, Lusky und Lockhardt (Cave: Lunsky et al ( 2007) und Lockhardt et al ( 2010)) fanden keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Counterfeit Deviance und sexueller Delinquenz Aufgabe für das Helfersystem sei es vielmehr, mehr sexuelle Intimität und Situationen zu schaffen, in denen Menschen mit gb bedeutsame und angemessene sexuelle Erfahrungen machen können CD bildet somit eher mangelnden sexuellen Erfahrung ab.
39 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 2. Psychische Erkrankung Dually Diagnosed insbesondere Psychosen, Bipolare Störungen Verhaltensstörungen (Lund, 1990) in 87,5 % Therapie: Psychische Störung behandeln!
40 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 3. Eigener sexueller Missbrauch Wie bei normal intelligenten Menschen auch kann sein, ist aber weder eine notwendige, noch ausreichende Erklärung für Sexualdelinquenz.
41 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 4. Vorliegende sexuelle Devianz Sexualstraftäter mit einer Intelligenzminderung begehen Delikte über die Kategorien hinweg und differenzieren ihre Opfer wenig. Sie neigen jedoch seltener dazu, schwere Sexualstraftaten zu begehen oder ihre Opfer zu töten.
42 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Impulsivität Unterschiedliche Befunde Sexualdelikte sind Ausdruck von Impulsivität und schlechter Verhaltenskontrolle (Glaser und Daene, 1999), wäre auch gut zur Erklärung von Brandstiftung Aber: Parry und Lindsay finden 2003 (Jour Intellect Disabil Res, 47, 483 7) bei Sexualstraftätern mit IM geringere Impulsivitätsscores (statt dessen Beziehungsaufbau, vertrauensbildende Massnahmen, Fähigkeit, Belohnung zu verzögern).
43 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Soziomoralisches Entwicklungsmodell Psychologie der Moralentwicklung (Kohlberg 1996) Intelligenzgeminderte Menschen durchlaufen zwar die gleichen Entwicklungsstufen, allerdings deutlich langsamer als Normalbegabte. Die sozio-moralische Entwicklung hinkt der kognitiven Entwicklung hinterher _ Kognitive Entwicklungstheorie. Perspektivenübernahme (Selman 1984) meint die Fähigkeit eines Individuums, sich in soziale Situationen anderer Menschen hineinversetzen zu können.
44 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Soziomoralisches Entwicklungsniveau meint die Fähigkeit zur Gewichtung moralischer Argumente, d.h. alles, was den sozialen Kontakt direkt oder indirekt regelt, wird als moralisch bezeichnet. Die Fähigkeit, zwischen zwei gleichwertigen Regeln einen Ausgleich zu schaffen, setzt voraus, dass es übergeordnete Regeln gibt, die als Maßstab dienen können. Diese Metaregeln schaffen einen hierarchischen Normenaufbau, der Voraussetzung zur Wertung und Beurteilung moralischer Konflikte ist. Aufgabe der wechselseitigen Rollenübernahme und des Perspektivenwechsels
45 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Zur kognitiven Entwicklung nach Piaget Niveau Alter Entwicklungsstadium Niveau 0 Geburt bis ca. 2. Lebensjahr 1. Sensomotorisches Stadium Niveau 1 2. bis 7. Lebensjahr 2. Das präoperationales Stadium Niveau 2 7. bis 11. Lebensjahr 3. Konkret-operationales Stadium Niveau 3 ab ca. 11. Lebensjahr 4. Formal-operationales Stadium
46 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Zum präoperationalen Stadium Das präoperationale Stadium ist charakterisiert durch die Zentrierung auf eine Dimension und die eigene aktuelle Denkweise, d.h. durch Egozentrismus. Der Egozentrismus zeigt sich wesentlich darin, dass ein Kind lange Zeit glaubt, dass seine aktuelle Sicht die einzig mögliche Sicht ist und nicht eine unter vielen. Das Kind kann den Blickwinkel eines anderen nicht einnehmen und sich nicht vorstellen, dass im Kopf eines anderen Menschen etwas anderes ist als in seinem eigenen. apple Entspricht einer mittelschweren Intelligenzminderung
47 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Zum konkret-operationalen Niveau Wesentlich für die Entwicklung dieser Altersstufe ist, dass das Kind jetzt die Wirklichkeit unter mehreren Aspekten betrachten kann, Systeme bilden und Widersprüche erkennen kann. Differenzierung nach physischen und psychischen Merkmalen. _ Beginnende Zusammenarbeit _ entspricht einer leichten Intelligenzminderung
48 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Zum formal-operationalen Stadium Typisch für diese Entwicklungsstufe ist das Hinausgehen über vorgefundene oder vorgegebene Informationen. Bei der formal-operationalen Denkweise muss nicht mehr nur auf gegebene Informationen zurückgegriffen werden, seien sie konkretanschaulich oder sprachlich repräsentiert. _ Normalbegabung
49 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Von der egozentrischen zur universalistischen Begründung normativer Urteile Kohlberg und das Heinz-Dilemma Sechsstufiges Modell Entscheidend für strafrechtliche Verantwortlichkeit. D.h. Übergang von der präkonventionellen Entwicklungsstufe, d.h. der an individuellen Konsequenzen orientierten Moral zu einer konventionellen, d.h. zu der Einschätzung, dass gemeinsame Interessen Vorrang vor individuellen Interessen haben.
50 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Moralische Entwicklung nach Kohlberg Niveau/Stufe Niveau I Stufe 1 Stufe 2 Niveau II Stufe 3 Stufe 4 Niveau III Stufe 5 Stufe 6 Verhalten Prämoralische Phase Orientierung an Strafe und Gehorsam Naiver instrumenteller Hedonismus Moral der konventionellen Rollenkonformität Moral des guten Kindes, das gute Beziehungen aufrecht erhält und die Anerkennung der anderen sucht Moral der Aufrechterhaltung der Autorität Moral der selbstakzeptierten moralischen Prinzipien Moral des Vertrages, der individuellen Rechte und des demokratisch anerkannten Gesetzes bzw. Rechtsystems Moral der individuellen Gewissensprinzipien
51 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung Assessment Entwicklung steht noch relativ am Anfang Kenntnisse über Sexualität Affekte, Emotionalität, Selbstwertgefühl Kognitive Verzerrungen
52 Gliederung 1. Grundlagen geistige Behinderung und Delinquenz 2. Strafrecht und Maßregelvollzug 3. Sexualdelinquenz allgemein 4. Sexualdelinquenz bei Intelligenzminderung 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug
53 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Häufige Erscheinungsformen Leichte geistige Behinderungen schwere Verhaltensstörungen dissoziale Lebensgeschichte schwierige familiäre Verhältnisse Heimkarrieren
54 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Typische Deliktmuster Sexualstraftaten sexueller Missbrauch von Kindern Körperverletzungen Brandstiftungen
55 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Wichtige Fragen zum Delikt Fixiertes oder Konflikt gebundenes Handlungsmuster Rolle der Aggression Einfluss von Suchtmitteln situative Faktoren Beeinflussung durch andere
56 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Behandlungsstrategien Verbesserung sozialer Kompetenzen Förderung der Integration sozialer Normen Deliktbearbeitung Defizite der Bildung und Arbeitsfähigkeit verbessern
57 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Grundsätze der Behandlung Einfache überschaubare Strukturen häufige Wiederholungen realistische Teilziele nonverbale Methoden einsetzen sozio- und milieutherapeutisches Setting
58 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Verbesserung sozialer Kompetenzen Kochen, waschen, putzen, mit Geld umgehen lernen Gruppentraining in abgewandelter Form mit Rollenspielen Umgang mit Behörden begleiten Alltagssituationen real üben
59 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Deliktbearbeitung? Es geht! Aber langsam und nur bedingt! Verhaltenstherapeutische und nonverbale Methoden Gruppenbehandlung für Sexualstraftäter und Patienten mit Impulskontrollstörungen Verbesserung tatverwandter Faktoren mindert das Rückfallrisiko.
60 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Bildung und Arbeit Schulische Förderung in Abstimmung mit den Behandlungszielen Arbeitstherapie zur Re-Integration in beschützte Arbeitsplätze Beschäftigungstherapie, Kreativtherapie und Sporttherapie
61 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Fazit 2 Menschen mit einer Intelligenzminderung begehen strafbare Handlungen, die aber oftmals als Problemverhalten, Verhaltensauffälligkeiten oder Herausforderndes Verhalten bezeichnet werden und nicht somit die Justiz involviert. Je geringer der Täter behindert und je schwerer das Delikt ist, desto eher wird die Justiz eingeschaltet. Ein Gerichtsverfahren kann psychisch belastend, teuer und stigmatisierend sein aber es kann auch zur Klärung des Sachverhaltes führen und dem Betroffenen eine notwendige Behandlung ermöglichen.
62 5. Geistige Behinderung im Maßregelvollzug Menschen mit einer Intelligenzminderung erhalten häufig Bewährungsstrafen mit Therapieauflagen aber wer übernimmt dann diese Behandlung? Bei Eigen- oder Fremdgefahr sollte vor einer Haftstrafe eine psychiatrische Behandlung stehen.
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