INKLUSION und Elementarpädagogik

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1 INKLUSION und Elementarpädagogik

2 Kraft macht keinen Lärm, sie ist da und wirkt. Albert Schweitzer

3 Inklusion Lebenshilfe in Niedersachsen Die Lebenshilfe Niedersachsen ist ein großer Eltern- und Betroffenenverband. Gleichzeitig ist die Lebenshilfe auch Träger von Einrichtungen der Behinderten- und der Jugendhilfe. Die LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. wurde am 13. Oktober 1962 von 10 Orts- und Kreisvereinigungen gegründet. Heute gehören ihm 108 Mitgliedsorganisationen mit über Einzelmitgliedern an. Über 75 % aller in Niedersachsen tätigen teilstationären Eingliederungseinrichtungen haben sich im Landesverband der LEBENSHILFE zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes der LEBENSHILFE hat ihren Sitz in Hannover.

4 Inklusion Gliederung: 1. Situation von Menschen mit Behinderung 2. Inklusion Ursprung und Definition 3. rechtliche Sicht der Inklusion 4. Lebenshilfe und Inklusion 5. Inklusion und Kindertagesstätten 6. Inklusion als Herausforderung

5 1. Situation von Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung erhalten unter dem Begriff Eingliederungshilfe Leistungen der Teilhabe. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das SGB XII und das SGB IX. Berechtigt sind alle, Menschen die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind nachrangig.

6 1. Situation von Menschen mit Behinderung Die Zahl der Menschen, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen ist seit 1962 bundesweit kontinuierlich gestiegen noch bei Menschen 2007 schon bei Personen In Niedersachsen im Jahr 2007 über Personen. 2/3 davon in stationären Einrichtungen, 1/3 außerhalb von Einrichtungen.

7 2. Inklusion Ursprung und Definition Im Dezember 2006 Verabschiedung der Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen (UN-BRK). Erstmals internationales Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Startpunkt der nationalen Diskussion um die Inklusion.

8 2. Inklusion Ursprung und Definition Deutschland hat die UN-Konvention ratifiziert und damit ist die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung seit dem Jahr 2009 in Kraft getreten. Randbemerkung: Bei der deutschen Übersetzung der Begriff inclusive education in Deutschland fälschlicherweise mit Integration übersetzt wurde. Die aktuelle Diskussion um den Begriff Inklusion leitet sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ab.

9 2. Inklusion Ursprung und Definition Inklusion ist konsequente Weiterführung von Integration Es wird dabei von einer grundsätzlich heterogenen Gesellschaftsstruktur ausgegangen, in der sich Menschen in vielfacher Hinsicht voneinander unterscheiden (Geschlecht, Alter, Nationalität etc.).

10 2. Inklusion Ursprung und Definition Was bedeutet Inklusion? Größtmögliche Integration von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft Menschen mit Behinderung als neutrale Beschreibung Nicht mehr in Kategorien denken Menschen mit Behinderung entscheiden selbst aktiv wie sie ihr Leben gestalten Gegenseitiges Respektieren entwickelt Wertschätzung

11 3. Inklusion aus rechtlicher Sicht Auszug der wichtigsten Paragrafen 8 Bewusstseinsbildung 9 Barrierefreiheit 24 Bildung

12 3. Inklusion aus rechtlicher Sicht Artikel 8: Bewusstseinsbildung Verpflichtung: Auf allen Ebenen und bei allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Bewusstsein für Rechte und Würde behinderter Menschen zu schaffen, diskriminierende Praktiken und Vorurteile abzubauen und ein Bewusstsein für die Fähigkeiten und gesellschaftlichen Leistungen behinderter Menschen zu schaffen. z.b. Schulungsprogramme; Bewusstseinsbildung nach außen: Mitwirkung an Kampagnen in Zusammenarbeit von Selbstvertretungsorganisationen, oder Bewusstseinsbildung und Personalentwicklung nach innen : bei Mitarbeiterschaft, Nutzern, Angehörigen disability mainstreaming: Belange von Menschen mit Behinderung immer mitdenken! 12

13 3. Inklusion aus rechtlicher Sicht Artikel 9: Barrierefreiheit [Zugänglichkeit] Verpflichtung: Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informationsund Kommunikationstechnologien und systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten. Dies betrifft Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischen Einrichtungen und Arbeitsstätten Informations-, Kommunikations- und andere Dienste einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste 13

14 3. Inklusion aus rechtlicher Sicht Artikel 24: Bildung Verpflichtung: Anerkennung des Rechts auf Bildung, das ohne Diskriminierung in einem inklusiven Bildungssystem verwirklicht wird. Die Vertragsstaaten [stellen] sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. z.b. Umbau des Bildungssystems von Krippe bis Hochschule; Kein Verzicht auf spezialisierte Fachkräfte; andere Arbeitsformen: Kooperation, Beratung, Anpassung des Umfelds gewinnen an Bedeutung 14

15 4. Lebenshilfe und Inklusion Positionspapier der Lebenshilfe Niedersachsen vom

16 4. Lebenshilfe und Inklusion Bildung: Lebenslanges Lernen ist für alle Menschen bedeutsam Bildungsangebote werden barrierefrei, vorrangig wohnortnah und durch allgemeine Einrichtungen der Bildung angeboten Bei allen Angeboten stehen bedarfsgerechte Hilfen zur Verfügung. Sie umfassen auch Unterstützung der Mobilität Die Finanzierung wird gewährleistet Positionspapier der Lebenshilfe Niedersachsen vom

17 4. Lebenshilfe und Inklusion Kindertageseinrichtungen: Ziel ist ein inklusiver Kindergarten, der als frühkindliche Bildungseinrichtung flächendeckend und wohnortnah für jedes Kind zur Verfügung steht. Heilpädagogische Kindergärten entwickeln sich als Teil der inklusiven Kindergartenlandschaft weiter. Eine Qualifikation der Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern mit besonderen Bedarfen ist notwendig. Besondere Qualitätsmerkmale sind angemessene Gruppengröße, Fachpersonal und Fachberatung. Positionspapier der Lebenshilfe Niedersachsen vom

18 4. Lebenshilfe und Inklusion Stand: September 2011

19 4. Lebenshilfe und Inklusion Kinderbetreuungsangebote Durch Beratung und Kompetenztransfer sorgt die Lebenshilfe dafür, dass die allgemeinen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit Behinderung nutzbar sind. Wo notwendig, bietet sie eine individuelle Begleitung behinderter Kinder in die Kinderbetreuungseinrichtungen an. Die Lebenshilfe kann auch Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Kinder in eigener Trägerschaft betreiben z.b. durch eine Öffnung und Weiterentwicklung ihrer heilpädagogischen Kindertagesstätten. Kitas und (Förder-)Schulen in Trägerschaft der Lebenshilfe am Wochenende öffnen, Gärten und Spielplätze zur Nutzung zur Verfügung stellen und dies begleiten

20 5. Inklusion und Kindertagesstätten Wo stehen wir heute im Bereich der vorschulischen Bildung?

21 5. Inklusion und Kindertagesstätten Integration- ein Schritt auf dem Weg zur Inklusion? Ja aber eben nur ein Schritt ein unbefriedigender Schritt

22 Integrative Krippen im Modellvorhaben Integrative Kindergartengruppen Kindergartengruppen Heilpädagogische Gruppen Brückenjahr (noch ohne Berücksichtigung inklusiver Überlegungen) Schulgesetznovelle (Inklusive Schule) 22

23 Gesetzlicher Auftrag Niedersächsisches Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) 2 Auftrag der Tageseinrichtungen Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen insbesondere: Den Umgang von behinderten und nicht behinderten Kindern sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern 23

24 Modellvorhaben U 3 mit guten Ansätzen aber noch ohne Nachfolgereglungen 24

25 Wohin geht die Reise? Gemeinsame Haltung / gemeinsam Verständnis entwickeln Geht nicht - gibt s nicht! Die Frage lautet: Wie kann es gehen? Flexiblere Kiga-Gruppen Varianten (Zeit, Größe, usw.) Diskussion um Weiterentwicklung HPK Diskussion um Weiterentwicklung Kita 25

26 Müssen / Sollen Heilpädagogische Kindergärten aufgelöst werden? 26

27 Nein - nicht zwingend - aber wir müssen in allen Kindertagesstätten ein heilpädagogisches Verständnis entwickeln wir müssen die komprimierte Kompetenz erhalten der Heilpädagogische Kindergarten muss sich weiterentwickeln (z. B. Kompetenzzentrum, Kindergarten mit Kleinstgruppen, Kooperation) 27

28 Was bedeutet das für die Kindertagesstätten? Kindertagesstätten müssen sich öffnen Kindertagesstätten müssen sich heilpädagogisches Grundwissen aneignen Bei Umbauten ist auf Barrierefreiheit zu achten Vernetzung und Kooperation muss ausgeweitet werden! 28

29 Gedanken zur Weiterentwicklung: Inklusion in erster Linie eine Frage der Haltung Inklusion hat das Ziel, Barrieren abzubauen Integration ein Schritt in Richtung Inklusion Nicht Abschaffung von Sondereinrichtungen, sondern Weiterentwicklung, Öffnung und Kooperation Es gibt schon viele Ansätze wir müssen uns vernetzen Es kann unterschiedlichste Gruppen in einem Haus geben Das Wohl des Kindes muss im Vordergrund stehen 29

30 5. Inklusion und Kindertagesstätten Elementarbereich und Inklusion gehören zusammen! Inklusion ist Herausforderung und Chance zugleich!

31 6.Inklusion als Herausforderung:

32 6.Inklusion als Herausforderung: Herausforderungen einer inklusiven Pädagogik Berücksichtigung individueller Bedürfnis vs. Bedürfnisse der Gruppe Heilpädagogische vs. Pädagogische Fachkräfte Berücksichtigung von Vielfalt vs. Curriculum mit Leistungsstandards Didaktische Herausforderungen vs. Soziale Herausforderungen

33 6.Inklusion als Herausforderung: Inklusion heißt Barrierefreiheit in allen Bereichen Inklusion benötigt gesellschaftliche Veränderungen Bewusstsein und Haltung aller Bürger müssen sich im Sinne der Anerkennung und Wertschätzung von Verschiedenheit verändern Inklusion benötigt Bildung, Fachwissen und spezialisierte Kompetenz Inklusion bedarf der Vernetzung, Kooperation, Zusammenarbeit, Sozialraumgestaltung Inklusion heißt Teilhabe

34 6.Inklusion als Herausforderung: "Wer Visionen hat, sollte lieber gleich zum Arzt gehen!" Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt

35 6.Inklusion als Herausforderung: Die UN-Konvention ist das wichtigste jemals für Menschen mit Behinderung verabschiedete Dokument. 35

36 Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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