Informationen zum Erlass der Studiengebühren

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1 infobroschüre Bezahlt wird nicht! Informationen zum Erlass der Studiengebühren

2 Impressum Impressum Herausgeberin: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien Redaktion: Barbara Kasper Titelbild: creacart/istockphoto Fotos: istockphoto Layout: modularplus.com Kontakt: Tel.: Mail: Internet: Stand: April

3 Informationen zum Erlass der Studiengebühren Einleitung Seit Sommersemester 2009 gibt es für Studierenden die Möglichkeit, sich von den Studiengebühren befreien zu lassen. In der folgenden Broschüre findest du alle wichtigen Informationen dazu. Als überparteiliche Studierendenorganisation treten wir weiterhin konsequent für die gänzliche Abschaffung der Studiengebühren ein. Die derzeitige Regelung stellt zwar für die meisten Studierenden eine Verbesserung dar, zeigt jedoch gleichzeitig auf, dass es hier weniger um Kosten und Geld geht, als um Parteipolitik und bildungspolitische Tabubrüche. Sämtliche Beträge in der Broschüre beziehen sich auf das Jahr 2011! Wichtig Der Erlass der Studiengebühren erfolgt nur dann automatisch, wenn du innerhalb der Mindeststudiendauer (+ Toleranzsemester) studierst. In allen anderen Fällen musst du den Grund für die Befreiung nachweisen. Die jeweiligen Formulare findest du auf der Homepage deiner Universität. Beachte außerdem auch die jeweiligen FRIS- TEN deiner Universität! Informier dich früh genug und denk daran, dass Amtswege ihre Zeit brauchen! Im Zweifelsfall solltest du den Studienbeitrag einzahlen und ihn dir im Nachhinein zurückerstatten lassen, weil du ansonsten die Zulassung verlierst! 3

4 GPA-djp Gründe für den Erlass der Studiengebühren* Folgende Gründe können zu einem Erlass der Studiengebühren führen: Du befindest dich innerhalb der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) Krankheit Schwangerschaft Kinderbetreuung Berufstätigkeit Behinderung Präsenz- oder Zivildienst Erlassgründe gelten nur für: Österreichische StaatsbürgerInnen EU-/EWR-BürgerInnen Konventionsflüchtlinge SchweizerInnen AusländerInnen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (EG-Daueraufenthaltskarte) AusländerInnen mit Anspruch auf Studienbeihilfe Mehr Infos zum Thema Ausländische Studierende" findest du auf Seite 10 * Diese Regelungen gelten für Studierende an Österreichischen Universitäten und Studierende an pädagogischen Hochschulen 4

5 Informationen zum Erlass der Studiengebühren innerhalb der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) Der Studienbeitrag wird dir automatisch erlassen. Das bedeutet aber, dass dir ein Betrag in der Höhe von 16,50 Euro übrig bleibt. Das ist der ÖH-Beitrag, den du als Mitglied der Österreichischen Hochschüler- Innenschaft einzahlen musst. Du zahlst den Betrag über 16,50 Euro ein und die Sache ist somit erledigt! Die Mindeststudiendauer zählt pro Abschnitt bzw. beginnt die Mindeststudiendauer mit dem Beginn des Masterstudiums neu zu zählen. ACHTUNG! Es zählen alle Studienrichtungen, die du inskribiert hast. Beispiel: Du hast Anglistik inskribiert und befindest dich in der Mindeststudienzeit und du hast Übersetzten und Dolmetschen studiert und bist dort bereits über der Mindeststudienzeit. Du musst die Studiengebühren zahlen! Abgeschlossene oder abgebrochene Studien zählen nicht bei der Berechnung der Mindeststudienzeit. Falls du ein abgebrochenes Studium wieder aufnimmst, zählen jedoch die Semester, die du bereits inskribiert warst. 5

6 GPA-djp Schwangerschaft Wenn du in einem Semester minde stens z wei Monate schwanger warst, musst du für das jeweilige Semester keine Studiengebühren zahlen. Beispiel: Du warst zwischen April und Dezember 2009 schwanger.du musst für das Sommer- und das Wintersemester 2009 keine Studiengebühren bezahlen. Allgemeines Formular Fachärztliche Bestätigung (dafür gibt es ein eigenes Formular) Kindererziehung Wenn du ein noch nicht schulpflichtiges Kind hast und dich überwiegend der Erziehung widmest, musst du keine Studiengebühren zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass du und dein Kind denselben Hauptoder Nebenwohnsitz habt. Allgemeines Formular Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass du dich überwiegend der Kinderbetreuung widmest. (Das Formular gibt es auf der Homepage deiner Uni) Meldezettel von dir und deinem Kind Geburtsurkunde deines Kindes 6

7 Informationen zum Erlass der Studiengebühren Krankheit Du warst zumindest zwei Monate im Semester krank und konntest deshalb deinem Studium nicht nachgehen. Allgemeines Formular Fachärztliche Bestätigung (dafür gibt es ein eigenes Formular) Behinderung Wenn du einen Behinderungsgrad von mind. 50% hast, musst du keine Studiengebühren zahlen. Allgemeines Formular Behindertenausweis 7

8 Bezahlt wird nicht Präsenz- oder Zivildienst Wenn du mindestens zwei Monate innerhalb eines Semesters Zivil- oder Präsenzdienst leistest. Wichtig ist hierbei, dass du dich noch im selben Studienabschnitt befinden musst (1., 2. Abschnitt, Bachelor, Master, Doktorat, ) in dem der Dienst geleistet wurde. Allgemeines Formular Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur 8

9 Informationen zum Erlass der Studiengebühren Berufstätigkeit Du hast im Kalenderjahr 2010 mindestens 5.128,62 Euro verdient. Unselbständige Beschäftigung Dienstvertrag geringfügige Beschäftigung Allgemeines Formular Arbeitnehmerveranlagung (vom Finanzamt, kann beim ersten Antrag länger dauern, schneller geht es online: TIPP selbständige Beschäftigung Werkvertrag, freier Dienstvertrag Einkommenssteuerbescheid Normalerweise bist du erst ab einem Einkommen von Euro verpflichtet, einen Einkommenssteuer bescheid zu machen. Für die Befreiung der Studiengebühren musst du dies jedoch in jedem Fall machen. Weitere Informationen zum Thema Werkvertrag, freier Dienstvertrag, findest du in unserer Broschüre Werkvertrag und Co. Mit der Arbeitnehmerveranlagung kannst du zusätzlich Geld bekommen. Nähere Infos dazu findest du zum Beispiel in der Broschüre der Arbeiterkammer Steuern sparen. Die Grenze von 5.128,62 Euro bezieht sich auf die Bruttobezüge die im Bescheid unter der Kennziffer 210 angeführt werden. In manchen Fällen kann es sein, dass du zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung abgeben musst. Allgemeines Formular Einkommenssteuerbescheid (vom Finanzamt, kann beim ersten Antrag länger dauern, schneller geht es online 9

10 Bezahlt wird nicht Regelungen für Nicht-EWR-/EU BürgerInnen 10 Nicht-EWR-BürgerInnen müssen leider immer noch Studiengebühren zahlen. Allerdings ab dem Sommersemster 2009 nur mehr 363,63 Euro und nicht wie vorher den doppelten Betrag. Ausnahmen: Wenn du eine EG-Daueraufenthaltskarte besitzt, bist du ÖsterreicherInnen gleichgestellt Wenn du eine EG-Daueraufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates und einen Aufenthaltstitel in Österreich besitzt Wenn du Anspruch auf Studienbeihilfe in Österreich hast In diesen drei Fällen bist du österreichischen StaatsbürgerInnen gleich gestellt und es gelten für dich die Regelungen die ab Seite 4 beschrieben sind. Konventionsflüchtlinge Bisher waren Konventionsflüchtlinge generell von den Studiengebühren befreit. Durch die neue Regelung sind sie in Bezug auf die Studiengebühren österreichischen Studierenden gleichgestellt, für Flüchtlinge aus einigen Ländern (z.b. Afghanistan) gibt es jedoch Ausnahmen. Das heißt, dass du solange du in der Mindeststudienzeit (+ Toleranzsemester) bist keine Studiengebühren bezahlen musst. Sollte danach keine der angeführte Gründe auf Seite 4 auf dich zutreffen, musst du die Studiengebühren bezahlen. ACHTUNG! Für Nicht-EWR/EU Bürger- Innen kann es je nach Universität zu zusätzlichen Ausnahmen kommen. Einige Beispiele dafür sind: TeilnehmerInnen für Mobilitätsprogramme, Personen, die durch völkerrechtliche Verträge österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, Infos darüber gibt es bei deiner Universität.

11 Informationen zum Erlass der Studiengebühren Unsere Meinung An der neuen Regelung zu den Studiengebühren gibt es viel zu kritisieren: die Zweit-Studien-Regelung der oftmals schwierige Einkommensnachweis für Scheinselbständige, die Verschlechterung für Konventionsflüchtlinge, WiR VON DER GPA-djp FORDERN! Weg mit den Studiengebühren Weg mit den Zugangsbeschränkungen Weg mit dem Universitätsgesetz 02 Her mit unserer Bildung! Wir sind der Meinung, dass die Studiengebühren generell abgeschafft werden sollen. Diese Ansicht vertreten wir seit deren Einführung Studiengebühren lösen die Probleme auf den Unis nicht. Das haben wir die letzten 8 Jahre deutlich gesehen. Aber Studiengebühren erschweren den Zugang zu universitärer Bildung. Und das widerspricht unserer Forderung nach einem freien und uneingeschränkten Bildungszugang. 11

12 GPA-djp notizen 12

13 Informationen zum Erlass der Studiengebühren GPA-djp was is n das? Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier ist die größte Teilgewerkschaft innerhalb des ÖGB. Neben Angestellten organisieren wir auch Schüler/innen, Student/innen und Lehrlinge. Als Student/inn/engewerkschaft bieten wir arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung für Studierende. Doch wir erheben auch einen allgemeinpolitischen Anspruch und setzen uns konsequent gegen Bildungs- und Sozialabbau ein. Doch wir sind nur so stark, wie du uns machst! Als Mitglied erhältst du nicht nur unsere Broschüren, bei konkreten Ja, ich werde neues GPA-djp Mitglied Familienname: Vorname:. w m Adresse:... Plz., Ort: Schule/Uni: voraussichtliches Schul-/Studienende: /Tel.: Geburtsdatum:... Datum und Unterschrift Den Mitgliedsbeitrag von Euro 8,40 pro Jahr zahle ich per Einziehungsauftrag Dauerauftrag Bank Bankleitzahl Kontonummer Unterschrift der/des Kontozeichnungsberechtigten Kleingedrucktes: Hiermit ermächtige ich widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Ich ermächtige die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier den Mitgliedsbeitrag von 1 Prozent meiner Bruttolehrlingsentschädigung von meinem oben angeführten Konto einzuziehen.

14 GPA-djp Problemen und Fragen helfen wir dir direkt weiter und setzen mit dir gemeinsam deine Rechte durch. Das alles können wir natürlich nicht gratis machen. Als Gewerkschaft sind wir auf die Beiträge unserer Mitglieder angewiesen und bekommen keinerlei Förderungen von der öffentlichen Hand. Da Studierende meist nicht viel Geld haben, gibt es jedoch einen dementsprechend niedrigen Mitgliedsbeitrag von EUR 8,40 im Jahr. Neben dem vollen gewerkschaftlichen Rechtsschutz bieten wir dir noch folgende Serviceleistungen: Seminare und Workshops Broschüren zu speziellen Themen Gratis Jugendherbergsausweis Jugendpresseausweis 10% Ermäßigung auf Bücher und CDs Als GPA-djp Studentinnen Mitglied bestelle ICH gratis: folgende Broschüren: Ferienjob, Praktikum, Pflichtpraktikum und Co Werkvertrag und Co Wege in den Journalismus Arbeitsrecht für ausländische Studierende An die: Das Porto zahlen wir! und Ich will eine Beratung kontaktiert mich! Ich will mitmachen kontaktiert mich! Bundesjugendabteilung Alfred Dallinger Platz Wien 14

15 Informationen zum Erlass der Studiengebühren GPA-djp immer in deiner Nähe GPA-djp Bundesjugend Alfred-Dallinger-Platz Wien Tel.: Fax: jugend@gpa-djp.at GPA-djp Wien Alfred-Dallinger-Platz Wien Tel.: Fax: wien@gpa-djp.at GPA-djp Niederösterreich Gewerkschaftsplatz St. Pölten Tel.: Fax: niederoesterreich@gpa-djp.at GPA-djp Burgenland Wienerstraße Eisenstadt Tel.: Fax: burgenland@gpa-djp.at GPA-djp Steiermark Karl-Morre-Straße Graz Tel.: Fax: steiermark@gpa-djp.at GPA-djp Kärnten Bahnhofstraße 44/ Klagenfurt Tel.: Fax: kaernten@gpa-djp.at GPA-djp Oberösterreich Volksgartenstraße Linz Tel.: Fax: oberoesterreich@gpa-djp.at GPA-djp Salzburg Markus-Sittikus Straße Salzburg Tel.: Fax: salzburg@gpa-djp.at GPA-djp Tirol Südtiroler Platz Innsbruck Tel.: Fax: tirol@gpa-djp.at GPA-djp Vorarlberg Reutegasse Bregenz Tel.: Fax: vorarlberg@gpa-djp.at 15

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