Steuerreform-Vorhaben 2015/16

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1 Steuerreform-Vorhaben 2015/16 Basis: Ministerratsvortrag Stand: 20. April 2015 Mag. Heinz Harb Beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Geschäftsführer LBG Österreich Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien

2 Steuerreform 2015/16 steht vor der Tür Nichts überstürzen, aber zeitgerecht handeln! Mai ?? Juli Bank Einschau Gesetzesentwurf Nationalrat Grunderwerbsteuer Inkrafttreten 13 % UST Beherbergung 2

3 Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) Grunderwerbsteuer derzeit innerhalb Familie Einheitswert GrEST: 2 % vom 3-fachen EHW Grunderwerbsteuer NEU ab Juli 2015 (??) Unentgeltlich (0,5 3,5 %), Entgeltlich (3,5 %) Verkehrswert Annahme 1:10 0,5 % bis T % bis T 400 3,5 % darüber GrEST NEU Summe Hinzu kommt 1,1 % Eintragungsgebühr vom EHW sowie Notar, Rechtsanwalt, Makler Finales Berechnungsverständnis noch offen! Befreiungen (NeuFÖG, Betriebsübergabe, etc.) Aufteilung bei mehreren Beschenkten, Mehrfachschenkungen, Anteilsvereinigung, Umgründung 3

4 Grunderwerbsteuer Betrieblicher Bereich Freibetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung künftig Abfederung für Härtefälle (z.b.: Hotels)? Neugründungsförderungsgesetz beachten: Neugründung: unverändert? Betriebsübertragung is de 5a NeuFöG? Land- und Forstwirtschaft: Es bleibt beim einfachen EHW, davon 2 % GrEST bei unentgeltlicher Übertragung Beachten: Begutachtungsentwurf abwarten. Bei Bauherrenmodellen noch laufende Landesförderungen, Bankfinanzierungen und 1/15 Abschreibungen beachten bzw. auch Erreichen des steuerlichen Totalgewinns. 4

5 Verkauf von Immobilien Immobilien-Ertragsteuer Erhöhung der Immo-EST von 25 % auf 30 %. Entfall des Inflationsabschlags bei Neuvermögen. Altvermögen : Erhöhung der Immo-EST von 3,5 % auf 4,2 % des Kaufpreises. Richtiger: Die Immo-EST wird auch für das Altvermögen von 25 % (14 % fiktiver Gewinn * 25 % = 3,5 %) auf 30 % (14 % fiktiver Gewinn * 30 % = 4,2 %) erhöht. Derzeit bereits geltende Regelungen zur Erfassung von Umwidmungsgewinnen und Besserungsvereinbarungen bei Immobilienveräußerungen beachten. 5

6 Immobilien: Gebäude-Afa wird als steuerliche Ausnahme gesehen!! Vermietung & Verpachtung 1/15 Afa für Herstellungskosten gem. Wohnhaussanierungsgesetzund Denkmalschutz bleibt unverändert. Einheitliche AFA von 1,5 % p.a. für Gebäude und nicht begünstigte Herstellungskosten. 2 % Afa p.a. für Altgebäude (vor 1914) entfällt. Grundanteilsvermutung bei V&V: von 20 % auf 40 % (noch offen!), oder stattdessen Nachweis durch Gutachten. Immobilien im Betriebsvermögen Einheitlicher AFA-Satz: 2,5 % p.a., statt bisher 2 % - 3 % abhängig von Nutzung; daher bei Freiberuflern raschere Gebäude-AFA. 1/10 Afa für Denkmalschutz ändert sich auf 1/15 Afa Instandsetzungsaufwendungen künftig 1/15 Afa statt bisher Sofortabschreibung oder 1/10 Afa. Vermietung zu Wohnzwecken (bei Unternehmen und V&V): 1,5 % 6

7 Einkommensteuer/Lohnsteuer Tarif ab Steuertarif 2015 Steuertarif ab Tarifstufe Tarifstufe Anzahl über bis Steuersatz -satz über bis Steuer Personen je Stufe % % 2,6 Mio ,50 % % 1,4 Mio ,21 % % 1,8 Mio ,00 % % 1,0 Mio % 0,2 Mio Mio 50 % 0,1 Mio 1 Mio 55 % (befristet?) Kalte Progression : Inflationierung würde zu einer Einengung des Spielraums bei steigender Inflation führen und politischen Spielraum künftiger Reformen nehmen! 7

8 Die Einkommen sind in Österreich deutlich gleicher verteilt als weltweit! 8

9 KÖST-Tarif, KEST-Tarif KÖST-Tarif bleibt mit 25 % unverändert. Kapitalertragsteuer (KEST) wird von 25 % auf 27,5 % erhöht, und zwar auf alle Früchte: Dividendenausschüttungen, Anleihenzinsen, Zuwendungen aus Privatstiftungen Ausgenommen sind Zinserträge aus Geldanlagen bei Kreditinstituten (Sparbücher, Kontozinsen, ). Verfassungsbestimmung bleibt anzuwarten. alle realisierten Gewinne auf den Vermögensstamm: GmbH-Anteile, Aktien, Anleihen Zwischen(körperschaft)steuer bei Privatstiftungen noch offen. GmbH-Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung: statt bisher 43,75 % künftig 45,625 % Gesetzliche und betriebswirtschaftliche Schranken bei GmbH-GF-Gehalt-Anpassung beachten. 9

10 Einnahmensicherung - Betrugsbekämpfung Registrierkassenpflicht (manipulationsgeschützte Apparate, technische Lösung noch offen) für Betriebe mit überwiegend Barumsätzen ab einem Nettoumsatz von p.a. Ausnahmen: Umsatz bis (Beträge sind noch zu diskutieren!!) kalte Hände : bis ; mobile Dienstleister sollen nacherfassen Anschaffungsunterstützung: Sofortabschreibung auch über 400 (höhere Grenze in Diskussion) Prämie Verweigerung: 184 BAO Schätzung bzw. FinStrG?? Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (BMASK) in Vorbereitung ( 200 Mio) Barzahlungsverbot zwischen Unternehmer in der Baubranche Bekämpfung des gewerbsmäßigen Pfusches und der Schwarzarbeit UST-Betrug: Karussell (Wunsch Reverse Charge) + Versandhandel 10

11 Bankeinschaurecht der Finanzverwaltung Erwartetes Mehraufkommen 2016: 700 Mio Betrifft lt BMF alle Personen, nicht nur Unternehmer Soll nur der Finanzverwaltung, nicht der Sozialversicherung ermöglicht werden. (Deutschland: Nachschau Sozialmißbrauch) Geplanter Ablauf z.b.: zentrales Kontenregister Prüfung Abgabenpflichtige (Selbstanzeige) Ggf Einsicht in Bankkonten Rückwirkend bis FinStrG auch weiter zurück! Mitteilung höherer (event. unter T 100) Kapitalabflüsse Übergang durch Steueramnestie in Form eines beschränkten Rückwirkungszeitraumes oder einer Pauschalschätzung?? 11

12 Erhöhung ermäßigter UST-Tarif von 10 % bzw. 12 % auf 13 %! Hinzu sollen nun auch die Beherbergungsleistungen kommen: - Zimmer mit Frühstück/Halb-Vollpension?? Haupt-/Nebenleistung, fixe Parameter? - Package-Leistungen?? - Abgrenzung Beherbergung (13 %) zu Vermietung (10 %)? 12

13 Wir beraten Sie! 30 STANDORTE ÖSTERREICHWEIT Burgenland Eisenstadt Großpetersdorf Mattersburg Neusiedl/See Oberpullendorf Oberwart Kärnten Klagenfurt Villach Wolfsberg Niederösterreich Gänserndorf Gloggnitz Gmünd Hollabrunn Horn Korneuburg Mistelbach Neunkirchen St. Pölten Waidhofen/Thaya Wr. Neustadt Oberösterreich Linz Ried Steyr Salzburg Salzburg-Stadt Steiermark Bruck/Mur Graz Leibnitz Liezen Tirol Innsbruck Wien KLIENTEN-STRUKTUR: LBG Österreich Ein Unternehmen 30 Standorte in 8 Bundesländern Ihr persönliches Beratungs-Team in Ihrer Nähe Steuerberatung & Rechtsformwahl, Gründung, Übergabe Buchhaltung & Bilanz, Wirtschaftsprüfung, Gutachten Personalverrechnung, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Kalkulation, Planung, Kostenrechnung, Unternehmensbewertung Business-Software-Lösungen: Beratung, Implementierung, Schulung Personen- und Kapitalgesellschaften, Familienbetriebe, Unternehmensgruppen, Freie Berufe, Einzelunternehmer, Miteigentumsgemeinschaften, Konzerntöchter, Vereine, Verbände, Franchise, Privatstiftungen, öffentliche und private Institutionen. 13

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