Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014. Klasse 4 nach 5

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1 Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014 Klasse 4 nach 5

2 Die offizielle Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihre Grundschule. Es ist ausschließlich das Anmeldeformular 4/5 zu verwenden. Die Angabe eines Zweit- und eines Drittwunsches ist unerlässlich Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine konkrete Schule, sondern nur auf einen Bildungsgang. Bis Abgabe der Antragsformulare durch die Eltern in den Grundschulen Nicht vor dem , aber spätestens bis zum erfolgen die schriftlichen Aufnahmezusagen und die Mitteilungen an die abgebenden Grundschulen

3 Eltern, die ihr Kind an eine Schule außerhalb der Stadt Frankfurt oder an eine Privatschule anmelden möchten, verwenden ebenso nur das über die abgebende Grundschule erhältliche Anmeldeformular für öffentliche weiterführende Schulen 2013/2014 des Staatlichen Schulamtes Frankfurt. Unter den drei Schulwünschen sollten mindestens eine öffentliche weiterführende Schule in Frankfurt genannt werden und die Priorisierung von Erst-, Zweit- und Drittwunsch deutlich erkennbar sein.

4 Informationen zu Schulstandorten Hauptschulstandorte Die Karmeliterschule wird zum Schuljahr 2013/2014 keine Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 aufnehmen. Integrierte Gesamtschulen Die Peter-Petersen-Schule ist ab dem Schuljahr 2013/2014 eine Integrierte Gesamtschule. Im Schuljahr 2012/2013 hatten folgende IGS en besonders hohe Kapazitätsengpässe: Carl-von-Weinberg-Schule Ernst-Reuter-Schule II IGS Nordend IGS West In fast allen Frankfurter Gymnasien gibt es Kapazitätsengpässe

5 Auch an Integrierten Gesamtschulen wird der gymnasiale Bildungsgang angeboten.

6 Aufnahmekriterien für die Frankfurter Gymnasien Die Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen nur so viele Plätze vergeben, wie ihnen die Stadt Frankfurt als Schulträger im Schulentwicklungsplan erlaubt. Die meisten Frankfurter Gymnasien beispielsweise können jedes Jahr vier Parallelklassen einrichten, das sind 120 Schülerinnen und Schüler. Von dieser Zahl muss aber noch die Zahl derjenigen abgezogen werden, die die Jahrgangsstufe 5 wiederholen müssen, so dass man von einer Aufnahmekapazität von Schülerinnen und Schüler bei vier Klassen ausgehen kann.

7 Für die Aufnahme ist allein der Schulleiter oder die Schulleiterin zuständig. Das Staatliche Schulamt kümmert sich am Ende des Aufnahmeverfahrens lediglich darum, dass alle Schülerinnen und Schüler, die dies wollen, auch einen Platz im Gymnasialen Bildungsgang erhalten. Darüber hinaus muss das Staatliche Schulamt (SSA) dafür sorgen, dass alle Frankfurter Gymnasien und Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen entsprechend ihren Kapazitäten ausgelastet sind.

8 Außerdem achtet das SSA darauf, dass alle Schulen eine ausgewogene Mischung aus Schülerinnen und Schülern haben, für die die Grundschulen die Eignung ausgesprochen haben, und Schülerinnen und Schülern, die die Grundschulen nicht für gymnasial geeignet halten. Dies ist wichtig, damit alle Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag gut erfüllen können.

9 Der Elternwunsch Gymnasium kann an Gymnasien und an den Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen erfüllt werden. Außerdem wird der gymnasiale Bildungsgang integriert in schulformgemischten Lerngruppen - an Integrierten Gesamtschulen angeboten.

10 Die Eltern haben einen Anspruch darauf, dass sie den gewünschten Bildungsgang erhalten; sie haben keinen Anspruch darauf, dass ihr Kind von einer bestimmten oder der nächstgelegenen Schule aufgenommen wird. Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen, können in der Regel weiterführende Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichen. Daher können alle diese Schulen grundsätzlich vorgesehen werden.

11 Schülerinnen und Schüler, die in Frankfurt wohnen, können in der Regel weiterführende Schulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichen. Daher können alle diese Schulen grundsätzlich vorgesehen werden.

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