Mamma mia! GESETZE RUND UMS KIND Vorrang für LehrerInnen. PEKUNIÄRE TIPPS: Finanzielle Ansprüche vor und nach der Geburt

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1 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, wiener lehrerinnen-fcg / Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien, Österreich / Tel.: +43 (0)1 / , 436 / kontakt@fcg-wien-aps.at / Mamma mia! GESETZE RUND UMS KIND Vorrang für LehrerInnen PEKUNIÄRE TIPPS: Finanzielle Ansprüche vor und nach der Geburt GUT INFORMIERT: Dienstrechtliche Auswirkungen ERKLÄRT: Alles zum Thema Karenz

2 2 Mamma mia! Ergänzendes Skriptum zur Broschüre GÖD-Frauen, Ein Baby kommt mit Verweisen auf Formulare und Erlässe für PflichtschullehrerInnen im Bereich des Stadtschulrates für Wien unter Einbeziehung von: MSchG Mutterschutzgesetz VKG Väterkarenzgesetz KBGG Kinderbetreuungsgeldgesetz KBG Kinderbetreuungsgeld LDG Landeslehrerdienstrechtsgesetz VBG Vertragsbedienstetengesetz LVG Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 ER I 404 Erlass - Nummer SSRfW Stadtschulrat für Wien WGKK Wiener Gebietskrankenkasse BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Zusammenstellung: FCG Team Wien 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5.Stock Tel. 01/ / 431, 435, 436 Die Broschüre ist in der ONLINE-Version verfügbar unter: Die vorliegende Broschüre dient als Unterstützung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die gesetzliche Grundlage bilden die rechtsgültigen Gesetze in der aktuellen Fassung. Daher ist es notwendig, bei Verwendung des Skriptums den aktuellen Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) ( nachzulesen.

3 Mamma mia! 3 Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege! Die Geburt eines Kindes zählt zu den bedeutendsten Ereignissen im Leben eines Paares. Viele Fragen beschäftigen werdende Eltern während der Schwangerschaft, aber auch nach der Geburt: Wann muss eine Schwangerschaft bekanntgegeben werden? Welche Fristen sind zu beachten und welche Ansprüche habe ich? Was muss ein Vater tun, wenn er Väterkarenz in Anspruch nehmen möchte? Das Skriptum soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen für eine der aufregendsten Phasen in Ihrem Leben. Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung und wünschen alles erdenklich Gute! Stephan Maresch Vorsitzender der Personalvertretung der LandeslehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen, Zentralausschuss Wien Mag. Romana Deckenbacher, B.Ed. Mitglied des Zentralausschusses APS Wien Ansprechpartnerin für Karenz Tel.: 01/ romana.deckenbacher@fcg-wien-aps.at Martin Höflehner Vorsitzender der fcg wien aps, Vorsitzender - Stv. der Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer

4 4 Mamma mia! Inhaltsverzeichnis VORWORT... 3 DIENSTRECHTLICHES...6 Meldung der Schwangerschaft...6 Schutzbestimmungen während der Schwangerschaft...6 Untersuchungen während der Arbeitszeit...6 BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE...6 Absolutes Beschäftigungsverbot/Schutzfristen...6 Individuelles Beschäftigungsverbot...6 GEBURT...6 Meldung der Geburt...6 FINANZIELLE ANSPRÜCHE VOR UND NACH DER GEBURT... 7 Wochengeld... 7 Einmalige Geldaushilfe... 7 Kinderzuschuss... 7 Familienbeihilfe Absetz- und Freibeträge für Familien... 7 KARENZ Karenz nach Mutterschutzgeset/Karenz nach Väterkarenzgesetz Karenz - Meldefristen Karenz - Beginn Gemeinsame Karenz...11 Aufgeschobene Karenz...11 KARENZURLAUB...11 Frühkarenzurlaub für Väter...11 Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge...11 Karenzurlaub zur Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes...11 Krankenversicherung...11 DIENSTRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN... 12

5 Mamma mia! 5 Anrechnung von Zeiten Pensionsrechtliche Auswirkungen APG - (Stand 2012): Arbeitsplatz nach Ende der Karenz gem. MSchG, VKG Neuerliche Schwangerschaft während einer Karenz TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Teilzeitbeschäftigung nach Mutterschutz-/Väterkarenzgesetz Meldefristen bei Teilzeitbeschäftigung nach MSchG/VKG Teilzeit nach Dienstrecht Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes KINDERBETREUUNGSGELDGESETZ (KBGG) Anspruchsberechtigung Einkommensersatzsystem - individueller Zuverdienst Pauschalvarianten Höhe - Anspruchsdauer Antrag - Auszahlung Regelung für Alleinerziehende in Härtefällen Zuverdienstgrenze Berechnung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld Verzicht Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld PFLEGEFREISTELLUNG Ausmaß GEWERKSCHAFTSBEITRAG Für weitere Fragen wenden sich Gewerkschaftsmitglieder an Mag. Romana Deckenbacher, BEd. romana.deckenbacher@fcg-wien-aps.at 01/

6 6 Mamma mia! DIENSTRECHTLICHES MELDUNG DER SCHWANGERSCHAFT gem. 3 (3) MSchG mit Formblatt I SSRfW+ ärztlicher Bestätigung sobald die Schwangerschaft bekannt ist, im Dienstweg (Schulleitung) an den Stadtschulrat für Wien. Damit treten die Schutzbestimmungen gem. MSchG in Kraft. SCHUTZBESTIMMUNGEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT ER I: 404 v SSRfW und 2a-2b MSchG Für eine schwangere Dienstnehmerin sind alle jene Arbeiten verboten, die eine schwere körperliche Belastung darstellen, oder die für ihren Organismus während der Schwangerschaft oder für das werdende Kind schädlich sind, daher: kein Einsatz im Unterricht Bewegung und Sport kein Einsatz bei Gangaufsichten keine zusätzlichen Belastungen, die über die Jahresnorm hinausgehen* keine bezahlten Mehrdienstleistungen keine Teilnahme an Schulveranstaltungen mit Nächtigung *(Betrifft nicht die Betreuungsstunden gem. 43(3) 3 LDG, da sie Teil der Jahresnorm sind.) UNTERSUCHUNGEN WÄHREND DER ARBEITSZEIT Sind notwendige schwangerschaftsbedingte Untersuchungen außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder nicht zumutbar, so hat der Dienstgeber die dafür notwendige Freizeit unter Entgeltfortzahlung zu gewähren. BESCHÄFTIGUNGSVERBOTE (Abschnitt 3 - MSchG) ABSOLUTES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT/SCHUTZ- FRISTEN Während der letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und acht Wochen nach der Geburt unterliegt die Dienstnehmerin einem absoluten Beschäftigungsverbot. Erfolgt die Geburt früher als vorgesehen, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um das Ausmaß der Verkürzung (längstens bis 16 Wochen nach der Entbindung). Bei Mehrlingsgeburten, bei Kaiserschnittentbindungen und bei einer ärztlich bestätigten Frühgeburt beträgt die Schutzfrist nachher immer mindestens 12 Wochen. Nach einer Totgeburt besteht der Anspruch auf die Schutzfrist. Nach einer Fehlgeburt erlischt der Schutz des MSchG, eine allfällige Dienstverhinderung gilt als Krankenstand - Meldung an den Dienstgeber erforderlich. INDIVIDUELLES BESCHÄFTIGUNGSVERBOT Im Fall einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit der werdenden Mutter oder ihres Kindes ist die Dienstnehmerin sofort vom Dienst freizustellen: Das ärztliche Attest der Gynäkologin/des Gynäkologen muss der Amtsärztin/ dem Amtsarzt vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Amtsärztin/des Amtsarztes wird über den Dienstweg dem SSR übermittelt. Die Freistellung kann grundsätzlich erst ab der 15. Schwangerschaftswoche erfolgen - Ausnahmen sind möglich, Entscheidung der Ärztin/ des Arztes. Während des individuellen Beschäftigungsverbotes (vorgezogene Schutzfrist) erhalten pragmatisierte Lehrerinnen weiter ihre Bezüge, Vertragslehrerinnen erhalten ihr Wochengeld von der Krankenkasse (Antrag muss von der Lehrerin gestellt werden). GEBURT MELDUNG DER GEBURT mit Formblatt II - SSRfW (Mutter) im Dienstweg an den Stadtschulrat für Wien innerhalb der Schutzfrist bzw. innerhalb von 4-5 Wochen

7 Mamma mia! 7 nach der Geburt im Bereich des Stadtschulrates für Wien. Beilagen: Geburtsurkunde (Kopie) Ansuchen um einmalige Geldaushilfe-SSRfW (Formular) aus Anlass der Geburt Ansuchen Kinderzuschuss-SSRfW (Formular) mit Bestätigung über Familienbeihilfe vom Finanzamt Kopie Mutter-Kind-Pass bzw. ärztliche Bestätigung bei Frühgeburt und/oder Kaiserschnitt FINANZIELLE ANSPRÜCHE VOR UND NACH DER GEBURT WOCHENGELD Ab Beginn der Schutzfrist erhält die pragmatisierte Landeslehrerin die Monatsbezüge (Gehalt und bestimmte Zulagen) bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt weiter. Die vollen Monatsbezüge gebühren auch dann, wenn die Unterrichtsverpflichtung vor dem Mutterschutz herabgesetzt war. Neueintretende ab erhalten den Durchschnittsbezug der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Der Vertragslehrerin gebühren für die Dauer der Schutzfrist keine Bezüge. Sie erhält über Antrag von der Krankenkasse - Formular: Arbeitsund Entgeltsbestätigung für Wochengeld ( Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist, zuzüglich der anteiligen Sonderzahlungen. Erreicht das Wochengeld nicht die Höhe der vollen Bezüge, hat die Lehrerin Anspruch auf eine Ergänzungszahlung durch den Dienstgeber. Daher muss nach Ende der Schutzfrist dem Dienstgeber die Abrechnung der Krankenkasse über den Bezug des Wochengeldes übermittelt werden. Diese muss bei der Krankenkasse angefordert werden. Neueintretende Lehrerinnen ab erhalten das Wochengeld in der Höhe des Durchschnittsbezuges der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Ist die Lehrerin bis zum Antritt der Schutzfrist beschäftigt (und damit krankenversichert) gebührt in jedem Fall Wochengeld. Endet ein befristetes Dienstverhältnis, das vor der Schutzfrist mindestens drei Monate gedauert hat, durch Zeitablauf während einer Schwangerschaft, besteht ebenfalls Anspruch auf Wochengeld. EINMALIGE GELDAUSHILFE LandeslehrerInnen können im Dienstweg beim Dienstgeber um eine einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe aus Anlass der Geburt eines Kindes ansuchen (Formular-SSRfW). Das Ansuchen muss in zeitlicher Nähe zum Geburtstermin liegen (ca. 3-5 Monate danach). Höhe: (Stand 2013) KINDERZUSCHUSS Der Kinderzuschuss in Höhe von 15,60 (Stand 2013) monatlich gebührt für Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Nach der Geburt - Ansuchen (Formular-SSRfW) und Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe) beim Stadtschulrat für Wien. Der Kinderzuschuss wird nur bei Bezug eines Gehaltes, auch bei Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe, ausbezahlt. FAMILIENBEIHILFE ABSETZ- UND FREIBETRÄGE FÜR FAMILIEN (Details siehe GÖD-Frauen - Skriptum Ein Baby kommt ): Familienbeihilfe, Kinderfreibetrag Ansuchen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt: Antragsformular (Finanzamt - auch online unter verfügbar)

8 Starker Beruf. Starke Vertretung. Personalvertretungswahl am ! Stephan Maresch Vorsitzender im ZA Thomas Krebs Mitglied im ZA Martin Höflehner Mitglied im ZA Mag. Romana Deckenbacher Mitglied im ZA Mag. Johannes Idinger Mitglied im ZA Unsere Mitglieder in der Personalvertretung der LandeslehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen (=Zentralausschuss Wien)

9 Begabungen erkennen ist kein eigenes Fach. Wir nehmen uns Zeit dafür. LEHRERINNEN SCHAFFEN ZUKUNFT. Eine Initiative der fcg-wiener lehrerinnen.

10 10 Mamma mia! Meldezettel von Mutter und Kind (Gemeindeamt, Magistrat Wien) Geburtsurkunde (Kopie) oder Geburtsbestätigung (Original) Die Höhe richtet sich nach der Zahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder Höhe der Familienbeihilfe (Stand ) siehe auch Familienbeihilferechner- online. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden und beträgt 58,40 pro Kind und Monat. Der Kinderfreibetrag muss mit der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Auszahlungsmodalitäten: Primär ist die Mutter anspruchsberechtigt; nur wenn sie zugunsten des Vaters verzichtet, oder der Vater nachweist, dass er den Haushalt führt und das Kind betreut, ist der Vater anspruchsberechtigt. KARENZ KARENZ NACH MUTTERSCHUTZGESETZ/KARENZ NACH VÄTERKARENZGESETZ 15 ff MSchG, 2 ff VKG ACHTUNG! Die Dauer der Karenz von Mutter bzw. Vater ist unabhängig von der Zeit zu sehen, in der Kinderbetreuungsgeld gebührt! Karenz und finanzielle Leistungen werden durch verschiedene Gesetze geregelt: Mutterschutzgesetz (MSchG) und Väterkarenzgesetz (VKG) regeln die Dauer der Karenz. Dies sind die Karenzzeiten, auf welche die Mutter gemäß MSchG / der Vater gemäß VKG rechtlichen Anspruch bis zum zweiten Geburtstag des Kindes hat. Das Kinderbetreuungsgeldgesetz regelt die Höhe und die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes. KARENZ - MELDEFRISTEN Jener Elternteil, der unmittelbar nach der Schutzfrist Karenz in Anspruch nimmt, meldet Beginn und Dauer der Karenz an den SSR f. Wien über den Dienstweg mit Formblatt II (Mutter) bzw. Formblatt III (Vater) bis spätestens 8 Wochen nach der Geburt. Die Meldung sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt erfolgen. Spätestens 3 Monate vor Ende einer Karenz muss bekannt gegeben werden: eine Verlängerung der Karenz desselben Elternteiles ein Wechsel der Karenz zum anderen Elternteil KARENZ - BEGINN Die Karenz beginnt für die Mutter: im Anschluss an die Schutzfrist, oder im Anschluss an einen Krankenstand, der über das Ende der Schutzfrist hinaus andauert, oder im Anschluss an einen Erholungsurlaub/ Hauptferien*, oder im Anschluss an die Karenz des Vaters * Der Erholungsurlaub ist mit den Sommerferien festgelegt. Endet die Schutzfrist während dieser Zeit, so erhält die Mutter die Bezüge weiter und tritt erst mit Beginn des neuen Schuljahres im Herbst die Karenz an. Endet die Schutzfrist vor Beginn der Hauptferien, so beginnt die Karenz im Anschluss an die Schutzfrist (außer es tritt eine Erkrankung ein). Die Karenz beginnt für den Vater: im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter,

11 Mamma mia! 11 oder im Anschluss an die Karenz der Mutter Die gesamte Karenz kann von der Mutter oder vom Vater alleine in Anspruch genommen werden oder die Eltern teilen sich die Karenz. Im Fall der Teilung darf immer nur ein Elternteil die Karenz beanspruchen, die Eltern können zweimal teilen (z. B. Mutter Vater Mutter) und ein Karenzteil muss mindestens zwei Monate dauern. GEMEINSAME KARENZ Beim erstmaligen Wechsel können Eltern gemeinsam einen Monat Karenz in Anspruch nehmen. Dieser Monat verkürzt die mögliche Höchstdauer der Karenz um einen Monat. AUFGESCHOBENE KARENZ Jeder Elternteil kann drei Monate seiner Karenz für einen späteren Zeitpunkt, und zwar bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes aufschieben, die Karenz nach MSchG/VKG endet daher schon mit Ablauf des 21. Lebensmonats bzw. des 18. Lebensmonats. (Das Kinderbetreuungsgeld kann NICHT aufgeschoben werden!) KARENZURLAUB FRÜHKARENZURLAUB FÜR VÄTER ( 58e LDG 1984, 29 o VBG) ER I:404 + ER I:404_Ergänzung_2013 Dem Vater ist auf sein Ansuchen (Formular- SSRfW) im Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes (Schutzfrist) der Mutter nach der Geburt ein Urlaub unter Entfall der Bezüge im Ausmaß von bis zu vier Wochen zu gewähren, wenn er mit dem Kind/den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebt. Beginn und Dauer des Karenzurlaubes sind spätestens eine Woche vor der Inanspruchnahme dem Dienstgeber bekannt zu geben. KARENZURLAUB UNTER ENTFALL DER BEZÜGE gem. 58 LDG, 29 b VBG Nach der Karenz gem. MSchG oder VKG können die Eltern um Gewährung eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes ansuchen (Formular- SSRfW). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung. KARENZURLAUB ZUR BETREUUNG UND PFLEGE EINES BEHINDERTEN KINDES ( 58 c LDG) ( 29 e VBG) Pragmatisierte LehrerInnen und VertragslehrerInnen (Dauervertrag) haben Anspruch auf Gewährung eines Karenzurlaubes (unter Entfall der Bezüge), wenn sich der Elternteil der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, widmet und seine Arbeitskraft aus diesem Grund gänzlich beansprucht wird. Dieser Karenzurlaub wird längstens bis zum 40. Geburtstag des Kindes gewährt. Die Antragstellung (Formular-SSRfW) muss spätestens 2 Monate vor dem gewollten Wirksamkeitsbeginn erfolgen. Dieser Zeitraum gilt als ruhegenussfähige Dienstzeit. Der pflegende Elternteil braucht keinen Pensionsbeitrag zu leisten, dieser wird aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bezahlt. KRANKENVERSICHERUNG Während der Karenz nach MSchG/VKG und der Dauer eines Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge ist der betreffende Elternteil nur während der Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld krankenversichert. Ausnahme: Wenn der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes vor Ablauf der Karenz nach MSchG/VKG endet, müssen BVA-Versicherte den Dienstgeber (SSRfW) über das Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges informieren. Dann ist die Krankenversicherung bei der BVA für die Dauer der Karenz nach MSchG/VKG wieder aufrecht. Dies trifft jedoch nicht auf Karenz-

12 12 Mamma mia! urlaube unter Entfall der Bezüge zu! VertragslehrerInnen, die nicht bei der BVA versichert sind, müssen sich um eine Mitversicherung bzw. Selbstversicherung bemühen. DIENSTRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN Dienstrechtliche Auswirkungen von Zeiten der Schutzfrist, der Karenz nach MSchG/VKG und des Karenzurlaubes unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines Kindes. ANRECHNUNG VON ZEITEN Vorrückung Pension (APG) Schutzfrist voll voll Karenz nach MSchG/VKG Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes voll bis zu 48 Monaten zur Hälfte (60 bei Mehrlingsgeburt) je Kind möglich PENSIONSRECHTLICHE AUSWIRKUNGEN APG - (STAND 2012): Es werden für jedes Kind max. 4 Jahre (Mehrlingsgeburten 5 Jahre) Kindererziehungszeiten als Pensionszeiten mit 1.570,35 /Monat ( jährliche Anpassung) angerechnet. Überschneiden sich Kindererziehungszeiten, so werden sie nur einmal gerechnet. ARBEITSPLATZ NACH ENDE DER KARENZ GEM. MSCHG, VKG ( 58b LDG, 29d VBG) Tritt eine Lehrerin/ein Lehrer nach Ende einer Karenz gem. MSchG oder VKG den Dienst wieder an, ist sie/er, wenn keine dienstlichen Interessen entgegenstehen, entweder mit dem vor der Karenz innegehabten Arbeitsplatz ( 58b (2) LDG... Er hat nach Wiederantritt des Dienstes ein Rückkehrrecht an seine bisherige Schule. ) oder ist dies nicht möglich, mit einem gleichwertigen Arbeitsplatz an der Dienststelle (= Bezirk) zu betrauen, wobei auf die Wünsche der Lehrerin/des Lehrers, die örtliche Lage der neuen Schule betreffend, tunlichst Rücksicht genommen werden soll. NEUERLICHE SCHWANGERSCHAFT WÄHREND EINER KARENZ Pragmatisierte Lehrerinnen Während der Karenz nach MSchG oder dem Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge zur Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes nach 58 LDG wird ab dem Beginn der neuerlichen Schutzfrist die Karenz bzw. der Karenzurlaub unterbrochen. Rechtzeitige Meldung mit Formblatt I-SSRfW ist notwendig (Dienstweg), auch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist neuerlich gegeben. Vertragslehrerinnen IL Während der Karenz nach MSchG und dem Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge wird ab dem Beginn der neuerlichen Schutzfrist die Karenz bzw. der Karenzurlaub unterbrochen; Meldung mit Formblatt I-SSRfW (Dienstweg) an den Dienstgeber ist notwendig. Der Antrag auf Wochengeld ist bei der zuständigen Krankenkasse einzubringen. TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Formular-SSRfW-pragm.LandeslehrerIn und Formular-SSRfW- VertragslehrerIn Bei Teilzeitbeschäftigung muss jener Elternteil, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, auf das Ausmaß seiner Lehrverpflichtung ( Jahresnorm) und somit auf seinen Verdienst achten, um die Zuverdienstgrenze nicht zu überschreiten! TEILZEITBESCHÄFTIGUNG NACH MUTTER- SCHUTZ-/VÄTERKARENZGESETZ ( 15h MSchG / 8 VKG): Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht längstens bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Voraussetzungen: Kinder, die nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden. LehrerInnen, deren Dienstverhältnis

13 Mamma mia! 13 beim Antritt der Teilzeit mindestens 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat - Karenzzeit nach MSchG/VKG wird eingerechnet. Bei Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung darf der andere Elternteil nicht in Karenz nach MSchG oder VKG sein, aber beide Elternteile können gleichzeitig eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Der Dienstgeber darf die Teilzeitbeschäftigung nur in besonderen Fällen aus dienstlichen Gründen ablehnen, nämlich dann, wenn die/der Bedienstete weder auf ihrem/ seinem bisherigen noch auf einem anderen, ihrer/seiner dienstrechtlichen Stellung entsprechenden Arbeitsplatz verwendet werden kann. MELDEFRISTEN BEI TEILZEITBESCHÄFTIGUNG NACH MSCHG/VKG Wenn die Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an die Schutzfrist genommen wird: Mutter meldet innerhalb der Schutzfrist nach der Geburt Vater meldet innerhalb der Acht-Wochen-Frist nach der Geburt Wenn die Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an die Karenz/den Karenzurlaub oder später genommen wird, muss die Meldung grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn erfolgen. TEILZEIT NACH DIENSTRECHT - HERABSETZUNG DER JAHRESNORM ZUR BETREUUNG EINES KINDES ( 46 LDG, 20 VBG) Die Herabsetzung der Lehrverpflichtung ( Jahresnorm) zur Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes ist jeweils für die Dauer eines Schuljahres oder des Vielfachen eines Jahres bis zum Schuleintritt des Kindes möglich. Die Antragstellung erfolgt durch die Dienstnehmerin/den Dienstnehmer und hat zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu erfolgen. Die von der Behörde genannte Einreichfrist - in Wien März, April - ist zu beachten. Die Zahlung des erhöhten Pensionsbeitrages bei herabgesetzter Jahresnorm ist nur für Pragmatisierte d Abs.3 GehG möglich. Die (erhöhte) Beitragsgrundlage wirkt sich auf die Bemessung des Ruhegenusses positiv aus. KINDERBETREUUNGSGELD-GESETZ (KBGG) ab 1.Jänner 2012 (siehe: Kinderbetreuungsgeld) ANSPRUCHSBERECHTIGUNG: Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben LehrerInnen für ihr Kind, Adoptivkind, Pflegekind, sofern für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Es muss im gemeinsamen Haushalt leben und der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des Elternteils, der den Antrag stellt, darf im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze (siehe Tabelle) oder die individuelle Zuverdienstgrenze nicht übersteigen. Wahlmöglichkeit zwischen 5 Bezugsmodellen, wobei für den vollen Bezug bestimmte Mutter Kind Pass Untersuchungen nachgewiesen werden müssen. (Siehe: Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Seiten/ default.aspx ) (Quelle: WGKK - Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld - Stand Juli 2013) EINKOMMENSERSATZSYSTEM - INDIVIDUELLER ZUVERDIENST Fragen zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (Einkommensersatzsystem) und zur Individuellen Zuverdienstgrenze richten Sie an Ihren Krankenversicherungsträger: - Wiener Gebietskrankenkasse - Kundencenter Kinderbetreuungsgeld Adresse: Andreasgasse 3, 1070 Wien Telefon: Fax: kckbg@wgkk.at Internet: - Kundencenter

14 14 Mamma mia! - BVA: Internet: Tel.: Kinderbetreuungsgeld-BVA PAUSCHALVARIANTEN Flexibilisierung der Zuverdienstgrenze bei allen Pauschalvarianten Als Alternative zur bestehenden Zuverdienstgrenze von ,- pro Jahr ist wahlweise auch ein relativer Zuverdienst von 60% der Einkünfte im Jahr vor der Geburt ohne KBG-Bezug, mindestens möglich = individuelle Zuverdienstgrenze. HÖHE - ANSPRUCHSDAUER: Die Wahl des Bezugsmodells ist bei der ersten Antragstellung zu treffen. Diese Entscheidung ist auch für den zweiten Elternteil bindend und kann nicht mehr abgeändert werden. Ein gleichzeitiger Bezug durch beide Elternteile ist nicht möglich, ein zweimaliger Wechsel ist zulässig. ANTRAG - AUSZAHLUNG: Der Antrag wird an jene Krankenversicherung, bei der die Lehrerin / der Lehrer zuletzt versichert war, gestellt und von dort erfolgt auch die Auszahlung. Antragsformular ist unter online abrufbar. REGELUNG FÜR ALLEINERZIEHENDE IN HÄRTE- FÄLLEN Alleinerziehende und besonders Frauen, die in einer akut schwierigen Situation sind, erhalten in allen Bezugsvarianten zusätzlich zwei Monate länger Kinderbetreuungsgeld. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Partner verstirbt, schwer erkrankt, im Gefängnis ist, aber auch wenn Frauen von Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind und der Partner polizeilich weggewiesen wurde. Weiters sollen auch Alleinerziehende mit einem monatlichen Einkommen von unter 1.200,- und einem laufenden Unterhaltsverfahren das verlängerte Kinderbetreuungsgeld erhalten. ZUVERDIENSTGRENZE Übersteigt das Jahreseinkommen die Zuverdienstgrenze von brutto bzw. die individuelle Zuverdienstgrenze, so besteht kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für Kinderbetreuungsgeld-Bezugszeiträume ab 1. Jänner 2008 ist bei einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze jener Betrag zurückzuzahlen, der die Zuverdienstgrenze übersteigt (Einschleifregelung). Wird nicht während des gesamten Jahres Kinderbetreuungsgeld bezogen (gilt vor allem zu Beginn und zum Ende des Bezuges), so ist für die Berechnung der Zuverdienstgrenze jenes Einkommen heranzuziehen, das in jenem Zeitraum, in dem Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, angefallen ist. Dieses Einkommen ist auf einen Jahresbezug umzulegen - Details siehe: Informationsblatt zum Kinderbetreuungsgeld. BERECHNUNG DER ZUVERDIENSTGRENZE BEIM KINDERBETREUUNGSGELD Die Berechnung, ob die Zuverdienstgrenze in einem Kalenderjahr unter oder überschritten wird, ist nahezu in jedem Fall individuell verschieden. Der Kinderbetreuungsgeld-online- Rechner-Zuverdienst bietet eine Unterstützung. VERZICHT Sollte der Kinderbetreuungsgeld beziehende Elternteil beispielsweise während eines Jahres eine Gehaltserhöhung haben, es unerwartet zu Überstunden kommen oder aus anderen Gründen das Einkommen die Zuverdienstgrenze überschreiten, so kann monatlich im Vorhinein auf das KBG verzichtet werden. Innerhalb von sechs Monaten kann der Verzicht widerrufen werden und es erfolgt eine Nachzahlung des Kinderbetreuungsgeldes. BEIHILFE ZUM KINDERBETREUUNGSGELD (nicht rückzahlbar) Für Bezieher/innen einer Pauschalvariante mit einem Einkommen unter 6 100/Jahr.

15 Mamma mia! 15 Die Höhe der Beihilfe beträgt 6,06/Tag für Alleinerziehende UND Paare. Die Zuverdienstgrenze für den/die Bezieher/in liegt bei 6 400/Jahr, für den/die Partner/in bei /Jahr. Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld kann maximal ein Jahr bezogen werden und ist nicht rückzahlbar. Quelle: PFLEGEFREISTELLUNG LDG 59, LVG (2) f) Die Lehrerin/ der Lehrer hat Anspruch auf Pflegefreistellung zur notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen oder zur Betreuung eines Kindes oder eines Wahl- oder Pflegekindes, das im gemeinsamen Haushalt lebt. AUSMAß Die Pflegefreistellung beträgt pro Schuljahr die individuelle Wochenstundenanzahl (Bereich 1 der Jahresnorm) einer Woche und kann stundenweise verbraucht werden. Darüber hinaus besteht im selben Schuljahr Anspruch auf Pflegefreistellung bis zum individuellen Höchstausmaß einer weiteren Wochenstundenanzahl für die notwendige Pflege des erkrankten Kindes, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat. GEWERKSCHAFTSBEITRAG Eine Karenz / ein Karenzurlaub einschließlich der Schutzfrist ist im Höchstausmaß von 26 Monaten beitragsfrei. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass vor Beginn der Schutzfrist mindestens sechs Monatsvollbeiträge entrichtet worden sind. Wird danach ein außerordentlicher Karenzurlaub (Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge) angeschlossen, so ist während dieser Zeit ein monatlicher Anerkennungsbeitrag von derzeit 1,80 zu entrichten, um die Mitgliedschaft mit vollem Leistungsanspruch aufrechtzuerhalten. Eine Meldung der Karenz / des Karenzurlaubes an die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) durch den Dienstgeber erfolgt nicht. Eine solche Meldung muss daher das Mitglied selbst vornehmen. Meldung bitte an GÖD-Evidenz unter Tel Evidenz oder mit Formular an: Fax , goed.evidenz@goed.at Quellenangaben und weitere Informationen unter: FCG-Wien: GÖD: Bundesministerium: BVA: GKK: SSRfW: Erlässe/tabid/58/Default.aspx Rechts-Info: Das vorliegende Skriptum wurde gewissenhaft erstellt und überarbeitet, jedoch ohne Gewähr. (Stand Februar 2014) fcg - wiener lehrerinnen Schenkenstraße 4/5.St Wien Tel Wenn Sie den wöchentlich erscheinenden Newsletter der FCG Wien APS zu dienstrechtlichen Themen erhalten wollen, mailen Sie an johannes.idinger@fcg-wien-aps.at

16 Andi Bruckner / contrastwerkstatt - Fotolia.com Österreich braucht uns. Jeden Tag. Herausgeber: wiener lehrerinnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam: Stephan Maresch, Martin Höflehner, Mag. Johannes Idinger, Mag. Romana Deckenbacher, Thomas Krebs, Mehmet Altuntas, Peter Bölderl, Tanja Dolezal, Dir. Gabriele Gellner, Mag. Barbara Gullner, Christoph Klempa, Shahrazad Lauss-Francis, Christoph Liebhart, Monika Liebhart, Susanne Schramm, Sylvia Schulz, Mag. Petra Tunzer-John Layout: Christoph Liebhart Alle: 1010 Schenkenstraße 4/5, Tel.: /431, 436

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