Mindestlohn zum 01. Januar 2015
|
|
- Babette Kraus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015
2 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und Teilzeitarbeitskräfte geringfügig beschäftigte Personen, d.h. sog. Mini-Jobber und kurzfristig beschäftigte Personen und auch familieneigene Arbeitskräfte als Arbeitnehmer beschäftigen, Folie 2
3 In der Landwirtschaft gelten aber zunächst andere Mindestlöhne: West Ost ab ,40 7,20 ab ,00 7,90 ab ,60 8,60 ab ,10 9,10 ab gesetzlicher Mindestlohn., Folie 3
4 Was kann auf den Mindestlohn nicht angerechnet werden? Vermögenswirksame Leistungen Schmutzzulage Sonn- und Feiertagszuschläge Gewinnbeteiligungen Weihnachtsgeld weil nicht Urlaubsgeld rechtzeitig gezahlt Trinkgelder Kost und Logis? Im Einzelfall Sachbezüge? klären! Der Mindestlohn ist bis zum Ende des Folgemonats auszuzahlen! Der Arbeitnehmer kann nicht auf den Mindestlohn verzichten., Folie 4
5 Erfüllung des Mindestlohnanspruchs Grundsatz: 7,20 je Zeitstunde (= geleistete Stunde nicht: geschuldete Stunde) Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs: Stundenlohn: mind. 7,20 je tatsächlich geleisteter Stunde Gehalt: maßgeblich tatsächlich geleistete Arbeitszeit keine Ermittlung des Mindestlohnanspruchs auf Grundlage der durchschnittlichen oder der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit., Folie 5
6 Erfüllung des Mindestlohnanspruchs Problem: Schwankung des Mindestlohnanspruchs in Abhängigkeit von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit: Beispiel: Arbeitnehmer erhält ein fixes Gehalt von 1.200,00 brutto monatlich. In 01/2015 Monat arbeitet der Arbeitnehmer 160 Std. Mindestlohnanspruch ist erfüllt (160 Std. x 7,20 = 1.152,00 ) In 02/2015Monat arbeitet Arbeitnehmer 170 Std. Mindestlohnanspruch nicht vollständig erfüllt (170 Std. x 7,20 = 1.224,00 ), Folie 6
7 Was ist Arbeitszeit? Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen Beispiele: An- und Abfahrt zum Betrieb: Keine Arbeitszeit Fahrt zum ersten Kunden Keine Arbeitszeit Waschzeiten Keine Arbeitszeit Umkleidezeiten Keine Arbeitszeit, es sei denn: Pflicht zum Tragen der Dienstkleidung Pflicht zum Umkleiden im Betrieb, Folie 7
8 Saisonarbeitskräfte Die kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften werden von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Geringverdiener Max. 450 Entgelt pro Monat Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten beachten Geringverdiener sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (kann abgewählt werden) Entgeltumwandlungen (betriebliche Altersversorgung) bis zu 242 zählen sozialversicherungsrechtlich nicht zum Arbeitsentgelt, Folie 8
9 Ausnahme vom Mindestlohngesetz Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss Auszubildende ehrenamtliche Tätigkeit Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Rahmen ihrer Schul- und Berufsausbildung oder eines Studiums absolvieren freiwillige Praktika während Studium oder Ausbildung sind für drei Monate ausgenommen, ebenso freiwillige Praktika zur Berufsorientierung oder Orientierung oder Studienwahl Praktikanten die an einer Einstiegsqualifizierung nach 54a SGB III teilnehmen. Langzeitarbeitslose (12 Monate und länger) können in den ersten 6 Monaten abweichend vom Mindestlohn beschäftigt werden., Folie 9
10 Bereitschaftsdienst Wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner regulären Arbeitszeit sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, um auf Anweisung sofort seine Arbeit aufzunehmen (Beschränkung des Aufenthalts mit der Verpflichtung, bei Bedarf sofort tätig zu werden) Rufbereitschaft Anwesenheit am Arbeitsplatz oder in der Nähe nicht erforderlich Arbeitnehmer kann privaten Tätigkeiten nachgehen (Freizeit), muss nur erreichbar sein Und innerhalb einer bestimmten Zeit seine Arbeit aufnehmen, Folie 10
11 Arbeitsbereitschaft Die Arbeitsbereitschaft ist eine besondere Form der Arbeitszeit. Die Arbeitsbereitschaft ist geprägt von einer gegenüber der vollen Arbeitsleistung nur geminderten, nicht die gesamte Aufmerksamkeit beanspruchenden Tätigkeit. Das Bundesarbeitsgericht definiert sie als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung; Gegenüber der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft in körperlicher und geistiger Hinsicht eine mindere Leistung dar (BAG, Urteil v , 2 AZR 633/88) Bsp.: Verkäufer, die gerade keine Kunden haben auch LKW-Fahrer während des Be- oder Entladens Rüstzeit Hochfahren von Maschinen und Anlagen, Starten von Computern, Kassensystemen Gehört zur Arbeitszeit, Folie 11
12 Bereitschaftsdienstzeiten: Arbeitszeit Rufbereitschaftsdienstzeiten: Arbeitszeit nur die tatsächliche Arbeitsleistung Arbeitsbereitschaft: Arbeitszeit Rüstzeit: Arbeitszeit Pausen sind grundsätzlich nicht zu vergüten, Folie 12
13 Urlaub / Krankheit Auch hier besteht der ungekürzte Anspruch auf das übliche Entgelt Ausnahme: Vergütung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2014 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 2015: Hier können die Urlaubstage noch mit dem Stundensatz von 2014 abgegolten werden (gilt analog für Überstundenvergütung aus 2014), Folie 13
14 Zeitaufzeichnungen: Zeitaufzeichnungen müssen für alle Arbeitnehmer in speziellen Branchen, 2a des Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gemacht werden: Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Bau von Messen und Ausstellungen Fleischwirtschaft, Folie 14
15 Zeitaufzeichnungen für landwirtschaftliche Arbeitnehmer: Da in der Landwirtschaft zunächst nicht der Mindestlohn, sondern der allgemein verbindliche Tarifvertrag, - und somit auch das Arbeitnehmerentsendegesetz gilt, müssen für alle Arbeitnehmer Zeitaufzeichnungen gemacht werden ( 19 Abs. 1 AEntG). Ausnahme: Arbeitnehmer, die monatlich mehr als Euro verdienen Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Folie 15
16 Aushilfskräfte/Mini-Jobber und kurzfristig beschäftigte Personen: Bei den o.g. Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber Zeitaufzeichnungen machen Die Aufzeichnungen müssen spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn erstellt und 2 Jahre aufbewahrt werden. Nur für Mini-Jobber im Privathaushalt müssen keine Zeitaufzeichnungen gemacht werden., Folie 16
17 , Folie 17
18 Überstundenkonto: Ausgleich durch Zahlung des Mindestlohns oder Freizeitgewährung innerhalb von 12 Monaten, wenn tatsächliche Arbeitsleistung über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto vorliegt und max. 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit monatlich auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Bei Zahlung des Gesamtmindestlohns bereits durch Grundvergütung: Längerer Ausgleichszeitraum als 12 Monate möglich., Folie 18
19 Problem familieneigene Arbeitskräfte: Bei landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben, selbstständigen Tätigkeiten usw., arbeiten oft familieneigene Arbeitskräfte, z. T. unentgeltlich, z. T. nur gegen geringe Entlohnung mit. Unterliegen auch diese dem Mindestlohngesetz? Wenn ein Familienangehöriger, Ehefrau, Kind, oder Altenteiler, unentgeltlich im Rahmen der Familienmithilfe mitarbeitet, die aus der gesetzlichen Unterhaltspflicht folgt, unterliegt er nicht dem Mindestlohngesetz., Folie 19
20 Für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft soll nach einem Vermerk des Bundeslandwirtschaftsministeriums folgendes gelten: Wenn ein Mifa (mitarbeitender Familienangehöriger) mit Arbeitsvertrag beschäftigt ist, die Arbeitszeit mehr als 20 Stunden je Woche beträgt, oder die Vergütung 450 monatlich übersteigt, unterliegt dieser dem Mindestlohngesetz. Ist das Gesetz möglicherweise auch anzuwenden auf Fälle, in denen ein Mifa hauptberuflich (d. h. mehr als 20 Std./Woche) unentgeltlich im Betrieb mitarbeitet? Diese Frage ist derzeit jedoch noch nicht abschließend geklärt. Nachdem von den zuständigen Behörden zurzeit keine Stellungnahme dazu zu bekommen ist, gehen wir zunächst davon aus, dass unentgeltlich mithelfende Familienarbeitskräfte, mit denen kein Arbeitsverhältnis besteht, nicht unter das Mindestlohngesetz fallen., Folie 20
21 Vorsicht: Wenn der Mindestlohn nicht oder nicht bei Fälligkeit gezahlt wird oder Aufzeichnungen nicht oder nicht richtig geführt und aufbewahrt werden, können gegen Arbeitgeber Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt werden; ggf. macht sich der Arbeitgeber bei Nichtzahlung des Mindestlohns auch strafbar. Sozialversicherungsbeiträge werden in jedem Fall auf den nicht gezahlten Mindestlohn erhoben!!, Folie 21
22 Unternehmerhaftung: Der Unternehmer haftet auch für seine Subunternehmer für die Einhaltung des Mindestlohns! Da Sie als Unternehmer selbst dann haften, wenn Sie keine Kenntnis vom Fehlverhalten Ihrer Vertragspartner haben oder haben können, ist bei der Auswahl der Vertragspartner besondere Vorsicht geboten. Denn Sie können in der Praxis kaum kontrollieren, ob Ihr Sub- oder Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich zahlt. Um Ihr Haftungsrisiko zu mindern, können Sie sich beispielsweise von Ihrem Vertragspartner vertraglich zusichern lassen, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Besonders riskant wird es, wenn Ihre direkten Vertragspartner wiederum Nachunternehmer einschalten, um Ihren Auftrag auszuführen. Sie sollten in solchen Fällen beispielsweise vereinbaren, dass Ihnen ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Nachunternehmer eingeräumt wird Folie 22
23 Fragenkatalog 1. Erhalten alle Arbeitnehmer den Mindestlohn? 2. Werden Arbeitnehmer ohne feste Arbeitszeit oder ohne zeitbezogenes Entgelt beschäftigt? 3. Werden Mini-Jobber beschäftigt? 4. Gibt es Praktikanten? 5. Arbeiten Familienangehörige mit? 6. Sind betriebliche Vorkehrungen für die Aufzeichnungspflichten getroffen? 7. Werden (in erheblichem Umfang) Aufträge an Dienstleister vergeben? 8. Sind betriebliche Veränderungen (Preisanpassungen, Anpassungen in der Personalstruktur) notwendig? Folie 23
24 Alternativen zum Arbeitslohn Wenn man aus den oben beschriebenen Gründen mit dem Mindestlohngesetz bei der Entlohnung der familieneigenen Arbeitskräfte nicht zu Recht kommt, bietet sich als Alternative der Abschluss einer Gesellschaft an, z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts typisch stille Gesellschaft atypisch stille Gesellschaft Kommanditgesellschaft GmbH & Co. KG Denn hier gilt das Mindestlohngesetz nicht, da keine Löhne gezahlt werden, sondern der Familienangehörige einen Gewinnanteil erhält. Auch eine Gütergemeinschaft ist eine Mitunternehmerschaft, sodass auch hier die Ehegatten ihre Arbeitsleistung nicht als Arbeitnehmer überlassen, und somit das Mindestlohngesetz nicht gilt., Folie 24
25 Dieses sind die ersten Erkenntnisse aus dem Mindestlohngesetz, die Ausführungen entsprechen der derzeitigen Einschätzung der Rechtslage, eine Haftung übernehmen wir aufgrund der derzeit sehr unklaren Rechtslage nicht. Das Mindestlohngesetz ist wie Sie sehen ein kompliziertes Werk, welches den Unternehmern noch mehr Bürokratie aufbürdet. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände versuchen zurzeit noch Änderungen oder Vereinfachungen zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit., Folie 25
Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn
MehrMindestlohn und Mindestlohngesetz
Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.
MehrNeu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten
MehrMandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
MehrMärz 2017 Lohn & Personal
März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.
MehrDER GESETZLICHE MINDESTLOHN
DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle
MehrInformation zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz
Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 brutto pro Arbeitszeitstunde. Gemäß
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
MehrMindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim
Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrEIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ
EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ SCHWERPUNKTE 1. Welche Lohnbestandteile sind mindestlohnwirksam? 1.1 Was ist Arbeitszeit? 1.2 Grund- und Leistungslohn 1.3 Urlaubs- und
MehrMindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung
MehrGesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile
MehrWichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019
Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Gerne möchten wir Sie über wichtige aktuelle Information zum Mindestlohn informieren und bitten Sie darum, diese zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt
MehrMindestlohn das gilt es zu beachten!
Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mit der Jahreswende wurde der Mindestlohn von 8,50 die Stunde eingeführt. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.
MehrMindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MehrAktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim
Folie 1 Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten RAin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,
MehrMerkblatt. Mindestlohn
Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2.0 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3
MehrMERKBLATT Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrMERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn
MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen
MehrInformationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
MehrMindestlohn das müssen Sie beachten!
Beachten Sie folgendes: Bundesweit gibt es derzeit für folgende Branchen gesetzliche Mindestlöhne, weil ein Tarifvertrag nach dem AEntG für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wenn Ihr Unternehmen zu
MehrMindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.
Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.
MehrGesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015
!!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seite 2 von 8 MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt
MehrAktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen. Andreas Islinger Reisbach,
Aktueller Stand Mindestlohngesetz und -verordnungen Andreas Islinger Reisbach, 08.03.2016 Ihr Referent Andreas Islinger Informations- und Steuerfachabteilung der ECOVIS BayLa-Gruppe Tätigkeitsschwerpunkte:!
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Die gesetzliche Regelung findet sich im Mindestlohngesetz
Mehr1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3
Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung
MehrMindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2.0 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3
MehrDer gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung
Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am 24.03.2015 Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Sonderregelungen
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ
MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
MehrKröning & Partner S t e u e r b e r a t ungsgesellschaft mbb
Marc Sinner Steuerberater Dipl.-Ökonom Hartmut Westphal Steuerberater Mandanten-Info LOHN Mai 2016 Aufgrund zahlreicher Sozialversicherungsprüfungen ist festzustellen, dass die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung
MehrAusgewählte Rechtsprobleme
Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim
MehrMindestlohn jetzt alles klar? RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 3.0 - jetzt alles klar? RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Mindestlohn 3.0 - eine Übersicht 1. Was
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche
MehrMindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 4.0 - (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: bundesweit Folie 3 Mindestlohn 4.0 - eine Übersicht
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann
MehrGroßer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der
MehrMindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis
Mindestlohn 2015 - Auswirkungen in der Praxis - neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten - Anstellungsverhältnisse mit Angehörigen - Nettolohnmaximierung Folie 1 Aufzeichnungs- und Meldepflichten bislang:
Mehr70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
MehrMindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile
Mehrbpl Rundbrief Sonderrundbrief Mindestlohngesetz Juli 2015 Mindestlohngesetz Was Sie wissen sollten!
Sehr geehrte Damen und Herren, seit etwa einem halben Jahr ist Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindestlohn zu zahlen. Ausreichend Anlass, um Ihnen unseren Sonderrundbrief zum Thema Mindestlohngesetz (MiLoG)
MehrDer neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015
Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens
MehrAb 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde
Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto
MehrDann stell ich mir halt jemanden an
Herzlich Willkommen Dann stell ich mir halt jemanden an 03. Febr. 2015 Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes MiLoG zum 15.08.2014 Wesentlicher Inhalt: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 je Zeitstunde
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen
MehrMindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)
Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,
MehrPersönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
MehrMindestlohn. Allgemeines
Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrANFORDERUNGEN DES MILOG
ANFORDERUNGEN DES MILOG Rechtsstand: 01.08.2015 1. Geltungsbereich 1.1. Ausnahmen Das seit 01.01.2015 gültige Mindestlohngesetz (MiLoG) beinhaltet die Anforderung, einen Mindeststundenlohn von zurzeit
MehrMindestlohngesetz und Rente mit 63
Mindestlohngesetz und Rente mit 63 Wer gesetzliche Mindestlöhne einführen will, dem empfehle ich, gleichzeitig gesetzliche Mindestgewinne für Betriebe festzuschreiben. (Hans Michelbach) Mindestlohngesetz
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrMindestlohn. Michael Dauer
Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?
MehrDer gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze
MehrGutachten. 1 Erfurter Kommentar/Wank 2 ArbZG, Rn. 16.
Gutachten Es soll beurteilt werden, welche Unterbrechungen bei Verrichtung der Arbeit als Teil der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten und daher vergütungspflichtig sind. Am Beispiel
MehrSITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015
SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015 TOP 1: Begrüßung Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015
MehrMindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrMindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie
MehrWas Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen
Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn 1 Allgemeines Ab dem 01.01.2015 gilt erstmals ein flächendeckend zu zahlender, gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Alle
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrDer gesetzliche Mindestlohn 09/2014
Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014 was ist ab 2015 zu beachten? Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zur Einführung des Mindestlohnes am 11.07.2014 zugestimmt. Sofern sich bis Ende des Jahres keine Änderungen
MehrAusnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige
Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge
MehrStephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.
Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Mindestlohn ab 01.01.2015 Allgemeines Zum 01.01.2015 führt der Gesetzgeber den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 brutto pro Zeitstunde ein. Die gesetzliche Regelung
MehrDer neue Mindestlohn in der Landwirtschaft. Stand: Januar 2015
Der neue Mindestlohn in der Landwirtschaft Stand: Januar 2015 Mindestlohngesetz Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohns ab 1.Januar 2015 in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde. Anspruch hat
MehrDas Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Wichtigste zum Mindestlohn Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de rm@bartsch-rechtsanwaelte.de Tel: 07 21 / 50 44 72 33 I. Die gesetzliche Regelung - Formalien
MehrHerzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Folie 1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Mindestlohn und Auswirkungen auf die Praxis - Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten Folie 2 Ihr heutiger Referent: Jörg Böttner - Steuerberater
MehrDer gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )
Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»
MehrGesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie - Inhalte und Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht - Überblick Regelungen zur Stärkung der Tarifautonomie dieses Gesetzes sind: ein flächendeckender Mindestlohn
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrNewsletter Sonderausgabe
Newsletter Sonderausgabe Mindestlohn Liebe Mandanten, der Bundestag hat das Mindestlohngesetz (MiLoG) verabschiedet es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Betroffen davon sind alle Unternehmen. Aus diesem
MehrMindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.
Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender
MehrRundschreiben zum Mindestlohn
Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrRechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL
Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.
MehrMindestlohn ab 01.01.2015
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Ausführungen zum MiLoG gründlich durchzuarbeiten. Dieses Merkblatt ersetzt keine Beratung, sondern zeigt nur den Inhalt des MiLoG ab 01.01.2015 in zusammengefasster abgekürzter
MehrRechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf
Rechte und Pflichten im Praktikum - Orientierung zwischen Studium & Beruf Constanze Krätsch, IG Metall Bezirksleitung Mitte IG Metall Junge Beschäftigte gewinnen! FB Mitgliedern Kampagnen - FB Sozialpolitik
MehrSo berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig
So berechnen Sie Arbeitszeit und Mindestlohn richtig DVZ-Symposium Der Mindestlohn und seine Folgen für Logistikunternehmen Hamburg, 24. März 2015 Marcus Menster Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrBundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017: U.5AZR
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24. Mai 2017 Fünfter Senat - 5 AZR 431/16 - ECLI:DE:BAG:2017:240517.U.5AZR431.16.0 I. Arbeitsgericht Leipzig Urteil vom 22. Oktober 2015-14 Ca 1175/15 - II. Sächsisches
MehrDie Einführung von Mindestlöhnen ab
Die Einführung von Mindestlöhnen ab 01. 01. 2015 Seminar des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen- Anhalt e.v. am 03. Dezember 2014 RAin Helgard Wiegand Mindestlohn nach dem MiLoG
Mehr