MARKT SCHWARZACH AM MAIN
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- Gerhard Althaus
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1 MARKT SCHWARZACH AM MAIN Ortsteil Gerlachshausen Bebauungsplan Gerlachshausen Südwest BEGRÜNDUNG Stand: Regensburger Straße Nürnberg Tel.: Tiefbautechnisches Ingenieurbüro Glückert
2 1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4 2. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN 4 3. LANDSCHAFTLICHE AUSGANGSSITUATION 5 4. PLANUNGSUMGRIFF 5 5. STÄDTEBAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE LEITGEDANKEN 5 6. IMMISSIONSSCHUTZ 6 7. GEPLANTE BEBAUUNG 7 8. ATERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung anderweitige Planungsmöglichkeiten 7 9. ERSCHLIESSUNG verkehrstechnische Erschließung Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Schmutzwasserableitung Regenwasserableitung Stromversorgung Gasversorgung Fernmeldeanlagen GRÜNFLÄCHEN FLÄCHENBILANZ VORAUSSICHTLICHE KOSTEN DER ERSCHLIESSUNG 10 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
3 13. NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG Erfassen von Natur und Landschaft Bestandsaufnahme /-analyse Einstufung / Bewertung des Plangebietes vor der Bebauung Schutzgut Arten und Lebensräume Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaftsbild Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs geplante Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft Schutzgut Arten und Lebensräume Schutzgut Wasser Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaftsbild Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Ausgleichsfläche und spezifische Ausgleichsmaßnahmen 14 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
4 1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Die Marktgemeinde Schwarzach am Main hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Gerlachshausen Südwest beschlossen. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Gerlachshausen, direkt im Süden grenzt der Ortsteil Münsterschwarzach an das Plangebiet an. In einiger Entfernung westlich des Plangebietes führt die Staatsstraße St 2271 entlang, im Osten grenzt direkt an das Plangebiet die Schweinfurter Straße (Kreisstraße KrKT 11) an. Aufgrund der Nachfrage nach Bauplätzen soll sich in die Bebauungslücke des Ortsrandes von Gerlachshausen, westlich entlang der Schweinfurter Straße zwischen Allgemeinem Wohngebiet (WA) im Süden und Dorfgebiet (MD) im Norden ein weiteres Wohngebiet eingliedern. Unter anderem soll der konkreten Anfrage eines Investors, innerhalb des geplanten Wohngebietes eine seniorengerechte Wohnanlage zu errichten, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden. 2. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Der Gemeinderat Markt Schwarzach am Main fasste am den Aufstellungsbeschluss für das vorgesehene Plangebiet. Für das Plangebiet wird ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit integriertem Grünordnungsplan erstellt. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Tiefbautechnische Ingenieurbüro Glückert (TIG) in Nürnberg beauftragt. Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die planungsrechtliche Situation des Bebauungsplanes stimmt somit in Teilen nicht mit der Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes überein. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der nördliche Bereich des Plangebietes als Mischgebiet (MI) gekennzeichnet. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass sich die Bebauung entsprechend der Nutzung innerhalb eines Mischgebietes entwickeln wird. Der Flächennutzungsplan wird deshalb gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung ohne Verfahren angepasst. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung wird das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
5 3. LANDSCHAFTLICHE AUSGANGSSITUATION Das geplante Allgemeine Wohngebiet liegt am Westrand des Ortsteiles Gerlachshausen, direkt westlich entlang der Schweinfurter Straße (Kreisstraße KrKT 11). Die zu überplanende Fläche wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Im Westen wird das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Diese Flächen sind kleinparzelliert und werden herkömmlich bewirtschaftet. Im weiteren Verlauf erstreckt sich im Westen in einer Entfernung von ca. 130 m dann der Fahrbahndamm der Staatsstraße St Östlich der Schweinfurter Straße befindet sich die bestehende Wohnbebauung von Gerlachshausen. Im Norden des Plangebietes schließt unmittelbar die bestehende Wohnbebauung von Gerlachshausen und im Süden die bestehende Wohnbebauung von Münsterschwarzach an. Das Plangebiet schließt somit eine Bebauungslücke des Ortsrandes. Das bestehende Gelände zwischen der Schweinfurter Straße und der St 2271 fällt von Osten nach Westen ab. Der am Straßendamm der St 2271 entlang führende Entwässerungsgraben (Etterswasengraben) quert die St 2271 mittels eines Durchlasses und entwässert nachfolgend in eine Buhne des Mains. Der Main staut bei einem entsprechend großen Hochwasserereignis durch den Durchlass auf die östliche Seite der St 2271 zurück. Die Darstellung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Mains (die Hochwasserlinie HQ 100 des Mains) wurde der Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes entnommen. Das Plangebiet tangiert das festgesetzte Überschwemmungsgebiet des Mains nicht. 4. PLANUNGSUMGRIFF Das geplante Allgemeine Wohngebiet erstreckt sich am westlichen Rand der Schweinfurter Straße auf eine Länge von ca. 210 m mit einer Breite von ca. 44 m. Es befindet sich in einer Höhe von ca. 192 m ü. NN bis ca. 194 m ü. NN. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beträgt ca. 0,92 ha. Er beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Gerlachshausen: Fl.-Nr. 255/3 (Teilfläche), Fl.-Nr. 255/1 (Teilfläche), Fl.-Nr. 29 (Teilfläche), Fl.-Nr. 237/2 (Teilfläche), Fl.-Nr. 238 (Teilfläche), Fl.-Nr. 243 (Teilfläche), Fl.-Nr. 244 (Teilfläche), Fl.-Nr. 245 (Teilfläche), Fl.-Nr. 249 (Teilfläche), sowie der Gemarkung Münsterschwarzach die Fl.-Nr. 199/2 (Teilfläche). 5. STÄDTEBAULICHE UND LANDSCHAFTLICHE LEITGEDANKEN Das Gebiet ist geprägt durch die nördlich, östlich und südlich anschließende Wohnbebauung von Gelachshausen und Münsterschwarzach sowie durch die Einrahmung zwischen der Staatsstraße St 2271 und der Schweinfurter Straße (KrKT 11). Städtebaulich drängt sich diese Fläche zur Abrundung des Ortsrandes und abschließenden Bebauung auf. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
6 Die städtebauliche Konzeption des Plangebietes orientiert sich in wesentlichen Teilen an der nördlich und südlich angrenzenden, sowie auch an der östlich der Schweinfurter Straße bestehenden Bebauung. So soll die Höhenentwicklung der Gebäude durch Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse, Höheneinstellung der Gebäude und der Wandhöhe in Abstimmung mit der natürlichen Geländeneigung zu einer gebietstypischen Gestaltung des Baugebietes führen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und zur Sicherung der öffentlichen Belange, insbesondere des Orts- und Landschaftsbildes, werden außerdem Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Dachneigung, Dachformen, Material- und Farbenwahl sowie grünordnerische Festlegungen getroffen. Die landschaftliche Einbindung des neuen Baugebietes soll durch eine neu anzulegende Randeingrünung, einer guten Durchgrünung sowie einem neu anzulegenden straßenbegleitenden Grünstreifen entlang der Schweinfurter Straße gefördert werden. 6. IMMISSIONSSCHUTZ Das geplante allgemeine Wohngebiet wird im Osten direkt von der Schweinfurter Straße (KrKT11) begrenzt, im Westen führt in einiger Entfernung die St 2271 vorbei. Die Entfernung zwischen den Fahrbahnen beträgt ca. 180 m. Eine Immissionsbelastung des Plangebietes von Seiten der St 2271 aber auch von der Schweinfurter Straße stand zu befürchten. Daher wurde das TIG schon im Vorfeld vom Markt Schwarzach am Main mit der Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragt, das den Bereich des Plangebietes betrachtet. Das Lärmgutachten vom bestätigte, dass sowohl von der St 2271 wie auch von der KrKT 11 eine Immissionsbelastung auf das Plangebiet einströmt. Die Ausformung des Plangebietes ist daher sehr geprägt von den Ergebnissen des Lärmgutachtens. Aus dem Lärmgutachten sind die sich ergebenden Beurteilungspegel ersichtlich. Die daraus resultierenden Festsetzungen bzw. Empfehlungen sind hier ebenfalls formuliert und wurden in die textlichen Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes aufgenommen. Im Lärmgutachten ist der Abstand zum Fahrbahnrand der Schweinfurter Straße für eine östliche Baugrenze fixiert (14 m), bei dem die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für die Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gerade eben eingehalten sind. Außerdem wird im Lärmgutachten eine westliche Linie fixiert, in der Entfernung auch auf den Fahrbahnrand der Schweinfurter Straße bezogen (28 m), an der die zulässigen Orientierungswerte gemäß DIN und somit auch die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für die westliche Orientierung einer künftigen Bebauung im Allgemeinen Wohngebiet eingehalten werden. Das Lärmgutachten vom kann bei der Marktgemeinde Schwarzach am Main zu den üblichen Parteiverkehrszeiten eingesehen werden. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
7 7. GEPLANTE BEBAUUNG Das Baugebiet wird im Sinne des 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Im Plangebiet ist eine einzeilige Bebauung vorgesehen. Das Zurückbleiben der geplanten Bebauung hinter dem Fahrbahnrand der Schweinfurter Straße um 14 m geschieht aus Gründen des Immissionsschutzes. Ebenso resultiert die Lage der westlichen Baugrenze aus den schallschutztechnischen Berechnungen (siehe auch vorangehender Abschnitt 7). Es verbleibt eine ausreichend große Baufensterbreite von 14 m, die den Bauherren zur Verfügung steht. Das Plangebiet ist in zwei Teilgebiete untergliedert: Im Teilgebiet 1 sind 7 Baugrundstücke geplant, deren Grundstücksgrößen zwischen ca. 690 m² und ca. 780 m² variieren. Es ist hier eine offene, maximal zweigeschossige Bebauung mit einer maximal zulässigen Wandhöhe von 5,80 m für Gebäude mit Erdgeschoss und 1. Obergeschoss bzw. 4,10 m für Gebäude mit Erdgeschoss und Dachgeschoss zulässig. Im Teilgebiet 2 ist ein Grundstück mit einer Flächengröße von ca m² geplant. Es ist hier eine offene, maximal dreigeschossige Bebauung mit Pultdach, mit einer maximal zulässigen Wandhöhe von 8,50 m für die niedrige Pultseite und 11,20 für die hohe Pultseite zulässig. 8. ATERNATIVE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 8.1 Prognose über die Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Die vorhandene Lärmbelastung durch die St 2271 und die KrKT 11 schränkt die Nutzung des ausgewiesenen Plangebietes ein. Es ist davon auszugehen, dass bei Nichtdurchführung der Planung die vorhandenen kleinparzelligen Flächen weiterhin bestehen blieben und in alteingesessener Weise weiterhin intensiv landwirtschaftlich genutzt würden. Eine besondere Aufwertung in ökologischem Sinne wäre nicht zu erwarten. 8.2 anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Möglichkeit, eine zweizeilige Bebauung zuzulassen, wurde aus Gründen des Immissionsschutzes (siehe Abschnitt 7) nicht weiter verfolgt. Eine zweizeilige Bebauung könnte nur unter der Voraussetzung errichtet werden, dass entlang der St 2271 eine Lärmschutzwand oder wall errichtet würde. Diese kostenintensive Maßnahme wird aus wirtschaftlichen Gründen von der Marktgemeinde nicht in Erwägung gezogen. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
8 9. ERSCHLIESSUNG 9.1 verkehrstechnische Erschließung Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Schweinfurter Straße (KrKT 11) und wird von dort verkehrstechnisch erschlossen. Die Schweinfurter Straße ist ca. 6,5 m breit und es ist eine maximale Geschwindigkeit, wie innerorts vorgeschrieben, von 50 km/h zugelassen. Jedes geplante Baugrundstück wird von der Schweinfurter Straße aus eine Grundstückseinfahrt erhalten, jeweils zwei Einfahrten liegen direkt nebeneinander. Neben jeder Einfahrt ist die Längsanordnung eines öffentlichen Parkplatzes vorgesehen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger ist geplant, einen Gehweg direkt an den künftigen Grundstücksgrenzen entlang anzuordnen, von der Schweinfurter Straße durch einen 3,5 m breiten öffentlichen Grünstreifen getrennt. Die Breite des Gehweges ist mit 2,0 m geplant. Um die Zugänglichkeit zu den landwirtschaftlichen Flächen im Westen des Gebietes weiterhin zu gewährleisten, ist geplant, zwei Grünwege mit der Breite von jeweils 6,0 m anzuordnen, die zwischen den Baugrundstücken hindurch und zu dem geplanten 5,0 m breiten Grünweg führen, der rückseitig entlang der künftigen Baugrundstücke geplant ist. 9.2 Ver- und Entsorgung Wasserversorgung Die bestehenden Anlagen zur Trinkwasserversorgung befinden sich in der Schweinfurter Straße und enden jeweils etwa am südlichen und nördlichen Ende des Plangebietes. Versorgungsträger ist die Marktgemeinde Schwarzach am Main. Durch Verbindung der Netzteile per Ringschluss innerhalb des Gehwegbereiches im Plangebiet kann die Versorgung des Plangebietes sichergestellt werden. Durch die Herstellung eines weiteren Ringschlusses zum bestehenden Wasserleitungsnetz östlich der Schweinfurter Straße kann die Versorgungssicherheit weiter erhöht werden Schmutzwasserableitung Es ist vorgesehen, das Plangebiet im Trennsystem zu entwässern. In der Schweinfurter Straße verläuft ein bestehender Mischwasserkanal, der jedoch jeweils etwa am südlichen und nördlichen Ende des Plangebietes endet. Versorgungsträger ist die Marktgemeinde Schwarzach am Main. An diese Anlagen kann ein künftiger Schmutzwasserkanal angeschlossen werden, der ebenso wie die Trinkwasserleitung auch, im künftigen Gehwegbereich des Plangebietes verlaufen wird Regenwasserableitung Im bestehenden westlichen Gehwegbereich der Schweinfurter Straße befindet sich ein Regenwasserkanal im Eigentum der Marktgemeinde Schwarzach am Main, der das anfallende Regenwasser aus der Schweinfurter Straße aufnimmt. Dieser mündet in das bestehende Mischwassernetz der Marktgemeinde. Da vorgesehen ist, das Plangebiet im Trennsystem zu entwässern, wird dieser Ableitungsmöglichkeit nicht weiter verfolgt. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
9 Zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Bodens werden die Aussagen des Bodengutachtens vom , welches der Markt Schwarzach am Main im Vorgriff der Baugebietsausweisung in Auftrag gegeben hatte, herangezogen. Gemäß dem Bodengutachten ist die versickerungswirksame Deckschicht aus Terrassensanden relativ gering und dürfte im Bereich, in dem die Anlage von Versickerungsmulden in Betracht kommt (Bereich westlicher Grünweg), im Mittel ca cm betragen. So kann eine Niederschlagswasserbewirtschaftung allenfalls über flache Mulden erfolgen. Für die Entwässerung des Baugebietes ist dies eine ungünstige Voraussetzung, sodass von der Errichtung einer oder mehrerer Versickerungsanlagen abgesehen wird. Zur Ableitung des anfallenden Regenwassers aus den künftigen Baugrundstücken des Plangebietes ist vorgesehen, im rückseitig geplanten Grünweg einen Regenwasserkanal zu errichten. Der von Norden und der von Süden her kommende geplante Regenwasserstrang wird dann auf Höhe der Flurnummer 237/2 zusammengefasst und gemeinsam Richtung Westen geführt. Der geplante südliche Strang des Regenwasserkanals wird zum Teil über das Baugrundstück des Teilgebietes II des Bebauungsplanes geführt werden. Hierfür ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit erforderlich. Die Einmündung des gemeinsamen Regenwasserkanals erfolgt dann in das bestehende Grabensystem entlang der St 2271, welches im Eigentum der Marktgemeinde Schwarzach am Main liegt. Eine Voranfrage beim Landratsamt Kitzingen vom ergab, dass eine Regenrückhaltung sowie eine Regenwasserbehandlung nicht erforderlich sind, jedoch aber eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden muss, die den Nachweis nach dem Arbeitsblatt DWA M 153 (Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser) einschließt Stromversorgung Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch Erweiterung des unterirdischen Leitungsnetzes der Main-Donau-Netzgesellschaft entlang der Schweinfurter Straße Gasversorgung Die Erdgasversorgung des Marktes Schwarzach am Main wird von den Licht-, Kraft- und Wasserwerken Kitzingen GmbH (LKW) gesichert. Das Bestandsnetz der LKW endet in der Schweinfurter Straße etwa auf Höhe des südlichen Endes des Plangebietes und in der Dimbacher Straße, kurz hinter der Einmündung in die Schweinfurter Straße. Entsprechend der Nachfrage kann das geplante Baugebiet durch Erweiterung des Erdgasnetzes an die bestehenden Anlagen angeschlossen werden Fernmeldeanlagen Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes soll durch den Anschluss des Baugebietes an das Bestandsnetz der Telekom (im westlichen bestehenden Gehwegbereich entlang der Schweinfurter Straße) gesichert werden. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
10 10. GRÜNFLÄCHEN Mit Bezug auf die textlichen Festsetzungen sollen insbesondere einheimische Laubbäume und Sträucher einen grünplanerischen Rahmen schaffen, der gestalterischen und ökologischen Zielen gerecht wird. Die ausgewählten Gehölze für die Bepflanzung stellen eine landschafts- und standortgerechte Auswahl dar. Das Plangebiet erhält im Westen eine 3 m breite private Randeingrünung. Auf den Privatgrundstücken soll durch das Anpflanzen von Gehölzen die aufgelockerte Form der benachbarten Siedlungsgärten beibehalten bzw. fortgeführt werden. Im Osten ist die Anlage eines 3,5 m breiten Grünstreifens zwischen bestehender Fahrbahn der Schweinfurter Straße und dem geplanten Gehweg vorgesehen. Da in der Trasse des geplanten Gehwegs mit Grünstreifen künftig Versorgungsleitungen verlaufen werden, ist die Pflanzung auf kleinere bis mittlere Sträucher begrenzt. Die geplanten Grünwege sind als belastbare, für die Passage durch landwirtschaftlichen Verkehr geeignete Ausführung, z. B in Schotterrasen, herzustellen. 11. FLÄCHENBILANZ Nettowohnbaufläche ca m² ca. 74 % Öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkplatzflächen) ca. 753 m² ca. 8 % Öffentliche Grünflächen (Grünflächen, Grünwege) ca m² ca. 18 % Geltungsbereich ca m² 100 % 12. VORAUSSICHTLICHE KOSTEN DER ERSCHLIESSUNG Schmutzwasserkanal ca ,- Regenwasserkanal ca ,- Trinkwasserleitung ca ,- Öffentliche Verkehrsanlagen (Gehwege, Parkplatzflächen) ca ,- Öffentliche Grünflächen (Grünflächen, Grünwege) ca ,- Gesamtkosten (gerundet, brutto) ca ,- Nicht enthalten sind Kosten für Versorgungsleitungen für Gas, Strom, Straßenbeleuchtung, Fernmeldenetz, Altlastentsorgung, Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Vermessung und Ingenieur- und Gutachterhonorare. Auch die Kosten für den Grunderwerb sind hierin nicht enthalten. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
11 13. NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anhand des Leitfadens Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Vorgaben: Intensiv genutztes Ackerland, GRZ 0,4 Feldgehölz-Bestand, GRZ = 0, Erfassen von Natur und Landschaft Bestandsaufnahme /-analyse Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 0,92 ha befindet sich am westlichen Ortsrand von Gerlachshausen. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an intensiv bewirtschaftete Ackerflächen, im Osten an die Schweinfurter Straße und im Norden und Süden jeweils an die bestehende Wohnbebauung von Gerlachshausen und Münsterschwarzach. Das Gelände liegt in einer Höhe von ca. 195 m ü. NN und ist nach Westen zum Main hin schwach geneigt. Zwischen dem Plangebiet und dem Main führt in einiger Entfernung zum Baugebiet der Fahrbahndamm der St 2271 entlang. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches sind größtenteils durch intensiv genutztes Ackerland charakterisiert. Auf einer kleineren Fläche ist Feldgehölzbestand anzutreffen Einstufung / Bewertung des Plangebietes vor der Bebauung Schutzgut Arten und Lebensräume Das innerhalb des Geltungsbereiches anzutreffende intensiv genutzte Ackerland bietet keine natürlich gewachsenen Strukturen, die die Entwicklung von vielfältigen Lebensräumen unterstützen können. Somit sind diese Flächen den Gebieten geringer Bedeutung (Kategorie I oberer Wert) zuzuordnen. Die bestehende Feldgehölzhecke auf Flurnummer 245 ist hingegen den Gebieten mittlerer Bedeutung (Kategorie II oberer Wert) zuzuordnen Schutzgut Boden Die Lage des Plangebietes am Talrand des vom Mains mit sandigem Charakter lässt auf eine durchschnittliche natürliche Ertragskraft schließen. Diese Fläche innerhalb des Plangebietes wird den Gebieten geringer Bedeutung (Kategorie I oberer Wert) zugeordnet Schutzgut Klima und Luft Die Fläche des Plangebietes trägt wegen der Ortsrandlage wenig zum klimatischen Ausgleich bei. Somit findet hier die Einstufung in die Kategorie I (Gebiete geringer Bedeutung oberer Wert) statt. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
12 Schutzgut Landschaftsbild Im Bereich des Plangebietes stellt sich im Wesentlichen eine wenig strukturierte Agrarlandschaft dar. Der Ortsrand von Gerlachshausen und Münsterschwarzach ist mit Einfamilienhäusern bebaut und stellt einen durchschnittlichen, kaum strukturierten Ortsrand der Siedlung dar. Dieses Erscheinungsbild führt zur Einstufung in Kategorie I (Gebiet geringer Bedeutung oberer Wert) Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs Wie im Bebauungsplan ersichtlich, ist die Bebauung in offener Bauweise geplant. Die Grundstücksgrößen sind so gewählt, dass an der westlichen Grenze der geplanten Wohnbebauung die Anlage einer privaten 3,0 m breiten Ortsrandbegrünung vorgesehen ist. Die Anlage dieser Ortsrandbegrünung ist als eines der bestimmenden grünordnerischen Elemente in den Festsetzungen des Bebauungsplanes verankert. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird mit 0,4 festgelegt. Dies entspricht einer Fläche mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrades (GRZ > 0,35). Zwischen den künftigen Baugrundstücken und der Schweinfurter Straße ist eine 5,5 m breite öffentliche Fläche angeordnet. Innerhalb dieser öffentlichen Fläche sind sowohl Grünflächen als auch Gehweg mit Parkplätzen angeordnet. Der bestehende Gehweg mit Asphaltbelag, welcher innerhalb des Geltungsbereiches an der Schweinfurter Straße entlang führt, wird durch den neuen Gehweg ersetzt und fließt in seiner bestehende Flächengröße von ca. 300 m² nicht in die Berechnung ein geplante Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Förderung von Wechselbeziehungen wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass Sockelmauern an den Grundstücksgrenzen und zur freien Landschaft im Westen nicht zugelassen sind. Die geforderte Ortsrandbegrünung in den grünordnerischen Festsetzungen und die erforderliche Bepflanzung der Freiflächen der Baugrundstücke mit heimischen Gehölzen erzielen den Erhalt und eine Erweiterung der Lebensräume für ansässige Arten Schutzgut Wasser In den Grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass zum Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens Park- und Stellplätze, Hof- und Garageneinfahrten, Fußwege etc. auf Privatgrundstücken, falls sie befestigt werden sollen, mit wasserdurchlässigem Belag (weitfugiges Rasenpflaster, Schotterrasen, Spurpflasterung etc.) anzulegen sind. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
13 Schutzgut Boden Ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden wird dadurch erreicht, dass die Grundflächenzahl im Plangebiet mit max. 0,4 festgesetzt ist. Dieser Wert übersteigt den Wert von 0,35, welcher die Grenze zwischen hohem bzw. niedrigem bis mittlerem Versiegelungsgrad im Sinne des Leitfadens darstellt, nur geringfügig. Außerdem wird besonderer Wert auf die Verwendung versickerungsfähiger Beläge auf den Privatgrundstücken gelegt (s. II Grünordnerische Festsetzungen, Ziffer 1 Versiegelung). Gleichzeitig wird das Plangebiet durch umfangreiche Begrünungsmaßnahmen auf öffentlichen wie privaten Flächen ökologisch aufgewertet gegenüber einer bisher intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, so dass die zukünftig bebaute Fläche zur ökologisch aufgewerteten Fläche in einem relativ ausgewogenen Verhältnis steht. In den grünordnerischen Festsetzungen unter II. Ziffer 3 Schutzgut Oberboden - werden Schutz und Lagerung des Oberbodens festgelegt Schutzgut Klima und Luft Durch den unmittelbaren Anschluss des Plangebietes an die bestehende Ortsrandbebauung entsteht für die Luftaustauschbahnen keine Barrierewirkung. Eine Barrierewirkung zwischen der Tallage des Mains und des Ortsteiles Gerlachshausen ist bereits durch den Fahrbahndamm der St 2271 vorgegeben Schutzgut Landschaftsbild Bei dem vorhandenen Gehölz in der ausgeräumten Flur handelt es sich nicht um ein landschaftsprägendes Element. Vielmehr wird eine Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Umsetzung der festgesetzten, gezielten grünordnerischen Maßnahmen vollzogen. Mit Bezug auf Ziffer 4.5 der textlichen Festsetzungen soll mit der Begrenzung der Wandhöhe der Gebäude Einfluss auf die Gebäudevolumina genommen werden, um zusammen mit der geplanten Ortsrandeingrünung eine gute Einbindung des Plangebietes in die Landschaft zu gewährleisten. Die Sichtbeziehung zur Abtei Münsterschwarzach wird durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt. Auf der St 2271 von Norden her kommend stellt der Fahrbahndamm der Einmündung der KrKT 29 (von Sommerach) sowie die bestehende Lärmschutzwand entlang des Gerlachshausener Ortsrandes eine Sichtbarriere dar, jedoch nicht das geplante Baugebiet Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Die gesamte für den Ausgleich relevante Eingriffsfläche beträgt ca m², das entspricht etwa 97 % des Geltungsbereiches (Größe des Geltungsbereiches ca m²). Die Flächen ohne Eingriff betragen ca. 300 m². Im Plangebiet finden Eingriffe in Gebiete geringer und mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild statt: 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
14 Kategorie I = Ackerland, Größe ca m² Kategorie II = Feldgehölzhecke, Größe ca. 668 m² Durch die im Plangebiet festgesetzte GRZ von 0,4 überlagern sich o.g. Kategorien I und II mit einem hohen Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad des Typ A. Hieraus ergeben sich entsprechend der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren (Abb. 7 des Leitfadens) folgende Kompensationsspannen: Kategorie GRZ / Typ Korrelation Typ / Kategorie Kompensations-- spanne I > 0,35 / A A I 0,3 0,6 II > 0,35 / A A II 0,8 1,0 Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 13.2 bewerteten Schutzgüter und der unter Ziffer 13.4 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen werden folgende Kompensationsfaktoren für Typ A festgelegt: Typ A/Kategorie I: Kompensationsfaktor = 0,3 Typ A/Kategorie II: Kompensationsfaktor = 0,8 Hieraus berechnet sich die Größe der erforderlichen Ausgleichsfläche: Korrelation Typ mit Kategorie Kompensationsfaktor Eingriffsfläche Erforderliche Ausgleichsfläche A I 0,3 ca m² ca m² A II 0,8 ca. 668 m² ca. 534 m² Größe der erforderlichen Ausgleichsfläche ca m² 13.6 Ausgleichsfläche und spezifische Ausgleichsmaßnahmen Entlang der Rad- und Flurwege von Gerlachshausen nach Düllstadt bzw. Dimbach und Volkach liegt die gemeindliche Grünfläche Fl.Nr Gemarkung Gerlachshausen. Auf dieser Fläche soll die Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden. Derzeit stellt sich der infragekommende Flächenteil dieses Flurstückes als mäßig extensiv genutztes, artenarmes Grünland dar. Am Westrand befindet sich eine Baumreihe, die im Zuge einer früheren Ausgleichsmaßnahme gepflanzt wurde. 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
15 In der nachfolgenden Tabelle ist die Flächenbilanz des Flurstückes Nr aufgezeigt: Flächengröße Fl.Nr insgesamt ca m² abzüglich der Fläche der früheren Ausgleichsmaßnahme ca. 191 m² verbleiben ca m² abzüglich bereitzustellende Ausgleichsfläche für das BG Gerlachshausen Südwest ca m² verbleiben ca m² In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Kitzingen werden spezifische Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgelegt, die die ökologische Aufwertung sicherstellen. Die exakte Umsetzung der Maßnahme wird direkt zwischen der Marktgemeinde und dem Landratsamt abgestimmt. Aufgestellt: TIG-Nürnberg, den (Name des Aufstellers) 15/002 Markt Schwarzach am Main, B-Plan Gerlachshausen Südwest, Begründung, /15
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