Die richtige Wahl treffen Die Bestellung des Schiedsrichters im Schiedsverfahren

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1 Christoph Puschke Senior Counsel Bilfinger SE Die richtige Wahl treffen Die Bestellung des Schiedsrichters im Schiedsverfahren BUJ Syndikus Summit, FaM

2 Roadmap I. Allgemeine Grundlagen II. Auswahlkriterien III. Instrumente IV. Das Neutralitätsgebot/Grenzen der Erforschbarkeit V. Vorratserkundung und Schiedsrichterliste VI. Literatur BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 2

3 Rechtsgrundlagen international und national International Chamber of Commerce - ICC London Court of International Arbitration - LCIA Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit - DIS Arge Baurecht, Schiedsordnung für Baustreitigkeiten - SO Bau ZPO AAA, VIAC, SIAC, DIAC u.a. BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 3

4 Verfahrensablauf Erkenntnisverfahren I. Vorbereitung II. Verfahrenseinleitung/-eröffnung III. Konstitution des Spruchkörpers IV. Schiedsverfahren im engeren Sinne V. Entscheidung BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 4

5 Die rechtliche Stellung des Schiedsrichters Jede geschäftsfähige Person Richter durch Vertrag Keine bindenden Rechtsgrundlagen zu Ausbildung, Beruf und Berufspflichten Höchstpersönliche Verpflichtung BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 5

6 Die Bedeutung der Auswahl des Schiedsrichters Streitentscheidend und essentiell für die Qualität des Verfahrens Prozessökonomie/Prozesssteuerung Kostenreduzierung Rechtsfortbildung BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 6

7 Schiedsrichterwahl - Entscheidungskriterien Fachkompetenz Erfahrungen der Verfahrensbevollmächtigten mit dem Kandidaten Nachvollziehen/Unterstützung der eigenen Rechtsposition Unabhängigkeit/Zuverlässigkeit/Berechenbarkeit/Erfahrung als Schiedsrichter Industrienähe Renommiert/Establishment Geographische Nähe/Ferne zum Projekt BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 7

8 Positive, zulässige Verfahrensbeeinflussung Verfahrensführung/Verfahrensphillosophie /Vergleichsbereitschaft/-förderung Einschlägige Rechtskenntnisse / Besonderer Schwerpunkt Veröffentlichungen Durchsetzungskraft innerhalb des Spruchkörpers Sprachkenntnisse Persönlichkeit Verfügbarkeit BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 8

9 Instrumente für das Auswahlverfahren oder die Eignungsprüfung Persönlicher Kontakt durch Telefonat Persönlicher Kontakt durch Gespräch Vorratserkundung Erfahrungen/Empfehlungen Veröffentlichungen/Fachpublikationen Fachvorträge Konzerninterne oder -übergreifende Schiedsrichterlisten BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 9

10 Tragendes Verfahrensprinzip Neutralitätsgebot : Unparteilichkeit Unabhängigkeit Parteiobjektiver Maßstab: wenn ein objektiv vernünftiger Grund gegeben ist, der die Partei befürchten lassen kann, der SR werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden (BGH, BVerfG) Whether the fair-minded and informed observer, having considered the facts, would consider that there was e real possibility that the tribunal was biased (Arbitration Act 1996, section 24 (1)(a)) BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 10

11 Grenzen der Erforschbarkeit Gefahr der Voreingenommenheit durch persönlichen Kontakt Wichtiges Kriterium der persönliche Eindruck Grundsätzlich persönlicher Kontakt zulässig Inhalte entscheidend, deshalb : Vorüberlegungen/Vorprüfung Faustregel: Gründe, die eine Ablehnung des staatlichen Richters rechtfertigen, treffen erst recht auf den Schiedsrichter zu. BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 11

12 IBA Guidlines 2014 (International Bar Association, London) Orientierungs- und Auslegungshilfe Best Current International Practice Richtlinien auf der Grundlage bestehenden Rechts, entschiedener Fälle und Erfahrungen Richtlinien zur Frage des Ob von Verstößen und zum formalen Umgang Ampelprinzip: Non-Waivable Red List ; Waivable Red List ; Orange List ; Green List Thin Borderline BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 12

13 Das persönliche VorGespräch Kontaktaufnahme durch Partei Kontakt durch Verfahrensbevollmächtigten Offenlegungspflicht/Zeitpunkt der Offenlegung durch Partei oder SR Im Zweifel immer Offenlegung (3(d) IBAG) BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 13

14 Theoretisch zulässige Gesprächsinhalte (Telefon oder persönliches Treffen) Ratschläge oder Empfehlungen Konkreter Fall/Fall suggerieren/fallbezogene Rechtsauffassung (Argument 4.4 IBAG) Rechtsauffassung abstrakt Politische Auffassungen Persönliche Vergangenheit/zur Persönlichkeit Berufliche Vergangenheit Branchentätigkeit Verbandsarbeit Zu eigenen Fachartikeln BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 14

15 Die Vorratserkundung als Instrument des Risikomanagements Vorrat, weil nicht im Lichte einer aktuellen oder drohenden Auseinandersetzung Erkundung durch externen Rechtsanwalt Erkundung durch -potentiell- Verfahrensbevollmächtigten Erkundung durch Partei BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 15

16 Die Schiedsrichterliste Branchenspezifisch? Konzernintern/konzernübergreifend (BUJ?) Problemstellungen bei konzernübergreifender Liste BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 16

17 Schiedsrichterliste Wesentlicher Inhalt Streitgegenstand, Schiedsort, Entscheidung, Verfahrenslänge Persönliche Eindrücke Rechtskompetenz/Spezialgebiete Sprachkenntnisse Branchenkenntnisse Branchennähe / Auftraggeber/- Auftragnehmernähe BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 17

18 Literaturempfehlungen IBA Guidelines 2014, International Bar Association London ( VIAC Handbuch Wiener Regeln, Ein Leitfaden für die Praxis ( Gunnar Sachs, Verhaltensstandards für Schiedsrichter, Dissertation 2008 SchiedsVZ BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christoph Puschke Bilfinger SE BUJ Syndikus 2015 Summit Seite 19

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