Wie man wählt Landtagswahl Schleswig-Holstein

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1 Wie man wählt Landtagswahl Schleswig-Holstein Herausgegeben von Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Niedersachsen in Kooperation mit Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:33

2 2 Grußwort des Landtagspräsidenten In Schleswig-Holstein wird am 6. Mai der neue Landtag gewählt. Freie Wahlen sind das Markenzeichen unserer Demokratie. Für eine starke Demokratie ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen wählen gehen. So bestimmen sie mit, welche Politik für Schleswig-Holstein gemacht wird. Die Abgeordneten des nächsten Landtages kümmern sich um alle Fragen und Probleme der Menschen in unserem Land. Sie suchen gemeinsam mit ihnen nach guten Lösungen. Auch nach der Wahl brauchen die Abgeordneten Ihre Anregungen und Ideen. Wir sind alle gemeinsam dafür verantwortlich, was in und für Schleswig-Holstein gemacht wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Menschen mit Behinderung politisch aktiv werden. Zur Wahl zu gehen, ist ein erster Schritt dahin. Diese Broschüre wird Ihnen dabei helfen, diesen Schritt zu wagen. Mit herzlichem Gruß Ihr Torsten Geerdts Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Torsten Geerdts Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:34

3 3 Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei! Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie man wählt. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die Demokratie lebt davon, dass wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen. Nur wer bei der Landtagswahl seine Stimme abgibt, kann mitbestimmen, welche Partei und welche Politiker in der Landespolitik entscheiden. Ihre Entscheidungen haben Auswirkungen auch für Menschen mit Behinderung. Auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung haben meistens das Recht zu wählen. Trotzdem haben viele noch nie gewählt. Diese Broschüre in leichter Sprache zeigt Ihnen, wie Sie bei der nächsten Wahl mitmachen können. Gehen Sie zur Wahl. Ihre Stimme zählt! Karl Finke Landesbeauftragter f. Menschen m. Behinderungen Niedersachsen Nico Hamkens Landesjugendvorsitzender SoVD-Jugend Schleswig-Holstein Annette Wiese-Krukowska Leiterin der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein Der Landtag von Schleswig-Holstein ist in Kiel Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:37

4 4 Der Landtag In Schleswig-Holstein sollen alle mitbestimmen. Doch nicht alle können überall mitreden. Deshalb lassen wir uns durch Abgeordnete vertreten. Alle 5 Jahre wählen wir die Abgeordneten, die in Kiel im Landtag arbeiten. Im Landtag sitzen meistens 69 Abgeordnete. Diese Männer und Frauen entscheiden über Fragen, die Schleswig-Holstein betreffen. Die Fragen sind zum Beispiel: Kiel Wie wohnen Menschen mit Behinderung? Wo gibt es Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung? Sind Schulen und Kindergärten für alle Menschen geplant? Die Abgeordneten tagen im Plenarsaal des Landtags in Kiel Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:38

5 5 Wer darf wählen? Alle Bürgerinnen und Bürger können wählen, wenn sie 18 Jahre alt sind die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ihnen nicht das Wahlrecht per richterlichem Beschluss entzogen wurde und wenn sie seit 3 Monaten in Schleswig-Holstein wohnen und im Wählerverzeichnis ihres Wohnortes stehen. Wie Sie zu ihrem Wahlrecht kommen: Man darf nicht wählen, wenn man einen Betreuer für alle Angelegenheiten hat. Dies ist oft gar nicht nötig. Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer, ob das geändert werden kann. Die Entscheidung über Ihr Wahlrecht trifft dann ein Richter. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:39

6 6 Wahlbenachrichtigung Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post. Sie sieht so aus: Zu diesem Zeitpunkt findet die Wahl statt. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo und wann Sie wählen können. Sollten Sie bis 3 Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, fragen Sie beim Wahlamt. Im Rathaus kann man Ihnen sagen, wie Sie das Wahlamt erreichen. An diesem Ort können Sie Ihre Stimme abgeben. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:40

7 7 Die Parteien Eine politische Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen, die in wichtigen gesellschaftlichen Fragen ähnlich denken. Unsere größten Parteien in Schleswig-Holstein sind: CDU SPD BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN FDP Die Linke SSW Bei der Landtagswahl stimmen Sie für die Partei, die am meisten bestimmen soll. Wenn viele eine Partei wählen, bekommt die Partei viele Sitze im Landtag. Die Partei kann dann bei Abstimmungen ihre Ziele erreichen. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:42

8 8 Informationen der Parteien Wie können Sie erfahren, was eine Partei will? Vor einer Wahl findet man oft Informationen der Parteien im Briefkasten. Oder man wird zu Veranstaltungen der Parteien eingeladen. Stellen Sie Ihre Fragen. Zum Beispiel: Was tut die Partei für Menschen mit Behinderung? Machen Sie sich Ihre Meinung: Lesen Sie Zeitung, sehen Sie fern, sprechen Sie mit anderen, suchen Sie im Internet. Entscheiden Sie sich für die Partei, die Ihnen am besten gefällt. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:45

9 Wenn Sie im Wahllokal wählen, geht das so: 9 Sie nehmen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis. Damit gehen Sie am Wahltag ins Wahllokal. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo das Wahllokal ist. Dort zeigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Sie bekommen den Stimmzettel. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:46

10 10 Damit gehen Sie hinter eine Stellwand. Die Wahl ist geheim: Also soll niemand sehen, wie Sie wählen. Sie können sich den Stimmzettel von Wahlhelfern oder einer Begleitung vorlesen lassen. Wo Sie Ihre Kreuze machen, entscheiden Sie selbst. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:48

11 11 Sie haben zwei Stimmen Sie wählen eine Partei und eine Person. Sie machen jeweils nur 1 Kreuz. Ein Kreuz für eine Person Ihrer Wahl Ein Kreuz für eine Partei Ihrer Wahl Danach falten Sie den Stimmzettel und gehen zur Wahlurne. Sie stecken den Stimmzettel hinein und schon haben Sie gewählt. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:49

12 12 Wenn Sie Briefwahl machen wollen, geht das so: Vielleicht sind Sie am Wahltag nicht zu Hause. Oder Sie können nicht zum Wahllokal kommen, weil sie krank sind. Dann können Sie vorher per Post oder im Wahlamt wählen. Das geht bis Freitag vor dem Wahltag. So geht die Briefwahl: Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag Am besten lassen Sie sich beim Ausfüllen helfen. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:50

13 13 Der Antrag heißt Wahlscheinantrag Hier sehen Sie einen ausgefüllten Antrag als Muster. Gemeindewahlbehörde der Stadt Überall Allee Überall Öffnungszeiten der Wahlscheinausgabestellen: Allee 9 (barrierefrei per Aufzug über Eingang Rathausplatz) Mo-Mi , Do , Fr Uhr Stadtteilbürgerämter: Vorort-Überall, Straße 23 und Stadtmitte-Überall, Gasse 45 Mo+Di , Do , Fr Uhr Viertel-Überall, Weg 2b Mo+Di Uhr Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindewahlbehörde abgeben oder bei Postversand in frankiertem Umschlag absenden! Antragstellung per Fax an 0000/ Wahlscheinantrag für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins für* Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Wohnung: x Musterfau Sabine Straße 3, Musterort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen) (Die Zustellung per Post erfolgt innerhalb einer Woche nach Antragseingang.) soll an meine obige Anschrift geschickt werden. soll an folgende Anschrift geschickt werden: Wichtig: Ihre Unterschrift! (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) wird abgeholt. (Ort, Datu m ) x (Unterschrift) * Wer für eine andere Person den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung nachweisen. Wer für eine andere Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen will, muss den von dieser Person unterschriebenen Wahlscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen vorlegen. Bei der Briefwahl haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie lassen sich die Wahlunterlagen per Post zuschicken. Oder Sie gehen selbst ins Wahlamt und wählen dort. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:51

14 14 Die Wahlunterlagen zur Briefwahl Bei der Briefwahl gibt es vieles auszufüllen und zu lesen. Sie können sich dabei helfen lassen. Sie selbst treffen die Entscheidung, welche Partei und welche Person Sie wählen. Sie bekommen Folgendes: einen Stimmzettel, auf dem Sie 2 Kreuze machen: Ein Kreuz für eine Person Ihrer Wahl Ein Kreuz für eine Partei Ihrer Wahl und einen blauen Wahlumschlag, in den Sie den Stimmzettel legen. Danach kleben Sie den Umschlag zu. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:52

15 15 Außerdem bekommen Sie: den Wahlschein, den Sie unterschreiben müssen, 3) Wähler/innen, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl der/des gehinderten Wählerin/Wählers erlangt hat. Nichtzutreffendes streichen. 1) Nur ausfüllen, wenn Versandanschrift nicht mit der Wohnung übereinstimmt. 2) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen. Wahlschein - Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt - für die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am (Nur gültig für den Wahlkreis 13 Überall-Nord) Frau Sabine Musterfrau Straße Überall Wohnhaft in 1) Briefwahlbezirk / Nummer 100/ 0001 Wahlbezirk / lfd. Nummer 100 / 666 geboren am (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) kann mit diesem Wahlschein an der Wahl 1. gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage des Personalausweises oder Passes durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk oder 2. durch Briefwahl. an der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag teilnehmen. Überall, den Landeshauptstadt Überalll Siegel Der Oberbürgermeister Im Auftrag Maier Achtung Briefwählerinnen und Briefwähler! - Bitte anliegendes Merkblatt beachten Nachstehende Versicherung an Eides statt zur Briefwahl bitte nicht abschneiden. Sie gehört zum Wahlschein und ist mit Unterschrift, Ort und Datum zu versehen. Dann erst den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Versicherung an Eides statt zur Briefwahl 2) Ich versichere gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Eides statt, dass ich die/den beigefügten Stimmzettel persönlich als Hilfsperson 3) nach dem erklärten Willen der Wählerin/des Wählers gekennzeichnet habe., den 0000 (Ort) (Datum) Unterschrift der Wählerin / des Wählers oder Unterschrift der Hilfsperson (Vor- und Familienname Wählerin/Wähler) (Vor- und Familienname Hilfsperson) Weitere Angaben in Blockschrift! (Vor- und Familienname Hilfsperson) (Straße, Hausnummer Hilfsperson) (Postleitzahl, Wohnort Hilfsperson) den roten Wahlumschlag, in den 2 Dinge hinein kommen: der blaue Wahlumschlag und der Wahlschein. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:53

16 16 Der rote Wahlumschlag wird ohne Briefmarke per Post abgeschickt oder beim Wählen im Wahlamt in die Urne gesteckt. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:55

17 17 Der Ausgang der Wahl Am Abend der Wahl können Sie durch Radio, Fernsehen oder Internet erfahren, welche Partei die Wahl gewonnen hat. Danach können Sie 5 Jahre beobachten, ob Politiker und Politikerinnen ihre Wahlversprechen einlösen. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:57

18 18 Wichtige Wörter in leichter Sprache Demokratie Das heißt das Volk entscheidet mit. Das Volk sind wir alle. Wir wählen Abgeordnete, die unsere Interessen vertreten. Inklusion Dieses neue Wort sagt, alle Menschen gehören dazu. Es gibt keine Ausnahmen. Das gilt vom Kindergarten bis zum Rentenalter, in der Schule, in der Freizeit, beim Wohnen und Arbeiten. Schleswig-Holstein muss für Inklusion einen Plan machen. Mitbestimmung Nichts über uns ohne uns. Menschen mit Behinderung sprechen für sich selbst. Sie wollen mitbestimmen, wie sie leben möchten. Aktives Wahlrecht Menschen mit Behinderung sind Wählerin und Wähler. Sie wählen die Abgeordneten mit. Das heißt aktives Wahlrecht. Passives Wahlrecht Menschen mit Behinderung können selbst gewählt werden. Dazu müssen sie von einer Partei zur Wahl aufgestellt werden. Das heißt passives Wahlrecht. Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt! Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:59

19 Impressum Herausgeber Karl Finke, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Niedersachsen in Kooperation mit SoVD-Jugend Schleswig-Holstein und Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein Verfasserin Ulrike Ernst, VHS Hannover Aktualisierung Ulrike Ernst und Diana Rüdt Grafik & Layout Matthias Herrndorff Fotos Seite 3 u. 4 Druck Druckzentrum A.C. Ehlers, Kiel Copyright 2012 Sozialverband Deutschland e.v., Landesverband Schleswig-Holstein Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verbandes reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Wahlhilfe_S-H_2012.indd :35:59

20 Exemplare der Broschüre können hier bestellt werden: Dr. Ulrich Hase Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Postfach Kiel Tel / Fax 04 31/ LB@landtag.ltsh.de SoVD-Jugend Schleswig-Holstein Muhliusstraße Kiel Tel / Fax 04 31/ info@sovd-jugend-sh.de Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein Kehdenstraße Kiel Tel / Fax 04 31/ info@lpb.landsh.de Wahlhilfe_S-H_2012.indd :36:00

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