Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle
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- Heidi Bretz
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1 FSU-Seminar für Schadenregulierer PRAXIS DER BRANDSCHADENSANIERUNG Hannover Airport, 26./27. September 2011 Schutzkonzepte für die Gefahrenbereiche bei Tätigkeiten auf der kalten Brandstelle Markus Klug LAGetSi Berlin Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit -Berlin- 1 Unsere Erfahrungen 1. Die Feuerwehr kommt + löscht 2. Die Kripo kommt + ermittelt Phänomen der zertrampelten Einsatzstelle 3. Die Baubehörde, die Umwelt... kommen + gucken 4. Die Geschädigten kommen + gucken +? 5. Die Regulierer, Versicherer, Makler kommen + gucken +? 6. Die Geschädigten greifen zur Selbsthilfe und machen das meiste falsch! 7....und dann kommt die Arbeitsschutzbehörde und kompliziert alles nur... (O-Ton Sachverständiger) 2 1
2 Unsere Erfahrungen 1. Die Feuerwehr kommt + löscht 2. Die Kripo kommt + ermittelt 3. Die Baubehörde, die Umwelt... kommen + gucken 4. Die Geschädigten kommen + gucken +? 5. Die Regulierer, Versicherer, Makler kommen + gucken + sollen 6. Die Geschädigten greifen zur Selbsthilfe 7....und dann kommt die Arbeitsschutzbehörde und... 3 Bereits beim Begehen der kalten Brandstelle 1. Die Feuerwehr 2. Die Kripo 3. Die Baubehörde, die Umweltbehörde Die Geschädigten 5. Die Regulierer, Versicherer, Makler 6. Die Geschädigten greifen zur Selbsthilfe 7....die Arbeitsschutzbehörde... TRGS 524 BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen 4 2
3 Schutzmaßnahmen*??? *wieso bin doch gut versichert 5 Was ist das? Das sind sichtbare Brandfolgeprodukte! 6 3
4 Temperaturbereich C Bildung von > 800 Gasförmige Oxide (CO 2, CO, NO x, SO 2 ) Temperatur PAK, PHDD,PHDF, usw. KW mittlerer Kettenlänge, Aromaten (Benzol, Phenols, halogenhaltige Aromaten) Methan, Ethan, Formaldehyd, Essigsäure, usw H 2 O, HX (X=Halogen), HCN, H 2 S, Monomere aus Kunststoffpolymeren 7 8 4
5 9 10 5
6 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: kontaminierte Bereiche 11 2 Begriffsbestimmungen (4) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. Betreten der kalten Brandstelle! 12 6
7 2.1 Kontaminierte Bereiche (1) Kontaminierte Bereiche im Sinne dieser TRGS sind Standorte (Liegenschaften,Grundstücke), bauliche Anlagen, Produktionsanlagen, Ablagerungen, Gegenstände, Boden, Wasser, Luft, die über eine gesundheitlich unbedenkliche Grundbelastung hinaus mit Gefahrstoffen verunreinigt sind. 13 Brandfolgeprodukte Gefahrstoffe Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polyhalogenierte Dibenzo-p-dioxine (PHDD) und Dibenzofurane (PHDF) Chlorwasserstoff (HCl) Bromwasserstoff (HBr) biologische Arbeitsstoffe z.b. durch Tiere, tierische Produkte oder bei Lebensmittelbrandschadenfällen als weitere Folgeschäden in Form von Schimmelpilzbefall 14 7
8 Was ist nach einem Brand zu beachten? Beispielhafte Aufzählung: ArbSchG GPSG BetrSichV GefStoffV BioStoffV BaustellV PSA-BV ArbStättV ttv LärmVibrations ArbSchV TRBS TRGS 519 TRBA RAB ASR TRGS 521 BGV A 1 Grundlagen d.p. TRGS 524 BGR
9 17 VdS 2357 Gefahrenbereiche PSA erforderlich GB 18 9
10 GB 0: räumlich eng begrenzter Ausdehnung (ca. 1 m²) einer größeren Ausdehnung, jedoch minimaler Brandverschmutzung. GB 1-3 = BGR 128 GB 1: deutlich sichtbarer Brandverschmutzung und gegenüber GB 0 größerer Ausdehnung des kontaminierten Bereiches. GB 2: größeren Ausdehnung des kontaminierten Bereiches und sehr starker Brandverschmutzung Schwelbrandsituationen GB 3: Vorhandensein der Brandfolgeprodukte zusätzlich mit größeren Mengen an biologischen Arbeitsstoffen bzw. an Gefahrstoffen oder gefahrstoffhaltigen Stoffen einer größeren Ausdehnung Asbest (TRGS 519) KMF (TRGS 521) 19 Bauliche / physikalische Beeinträchtigung Schadenobjekt Räumliche Gegebenheiten Gefahrenbereiche Arbeitsbereich Vortrag von Hrn. Henzel gestern! Arbeitsverfahren / Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilung Feststellung der zu entsorgenden Materialien Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen Arbeits- und Sicherheitsplan Entsorgungskonzept Sanierungskonzept VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung 20 10
11
12 Betreten der kalten Brandstelle! 23 Beispiel für einen GB 1 Beispiel für einen GB
13 Anhang A 8 Besondere tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen (PSA) 25 Beispiel für einen GB 3 Beispiel für einen GB
14 Anhang A 8 Besondere tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen (PSA) 27 Was heißt das nun 1. Grundsätzlich ist bei jeder Begehung einer kalten Brandstelle 2. Die beteiligten Personen, ob sachkundig oder auch nicht haben sich vorbildhaft zu verhalten! 3. Bagatellisieren gegenüber den Betroffenen ist unprofessionell! 4. Es muss klar sein, dass die hier beschriebenen Schutzmaßnahmen als Mindeststandards gelten. Abweichungen nach oben und unten sind möglich aber nur wenn 5. Kosten bei Sicherheit und Gesundheitsschutz sind irrelevant! 6. Derjenige, der in seiner Funktion unsachgemäße Entscheidung zulässt, handelt immer mindestens fahrlässig!
15 29 Copyright-Hinweis Die im Rahmen dieser Veranstaltung verwendeten Folien geben die aktuelle Einschätzung auf der Basis der derzeit geltenden Gesetze und ihrer Auslegung wieder. Die Präsentation ist unter vortragsdidaktischen Aspekten erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige und wirtschaftliche Eigentum des Autors und unterliegen meinem Copyright. Das bedeutet, dass sie vom Empfänger nur für eigene Zwecke bzw. wie vereinbart zweckgebunden verwendet werden dürfen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe an dritte Personen im Original, als Kopie, in Auszügen oder auf elektronischem Weg, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers
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