Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV Infrastruktur. inkl. Änderungen Nr. 1 und 2

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1 Regelwerk I Regelwerkversion 6-0 gültig ab letzte Review nächste Review Vertraulichkeitsklassifikation intern Eigner I-B-SBE-SNV Betroffene Prozesse ---- verfügbare Sprachen DE, FR, IT Betroffene Divisionen Infrastruktur, Personenverkehr, Cargo Spezifische Empfänger / Verteiler EVU Lokführer und Leitung / LIDI: R I Ersatz für Version 5-0 sowie aufgehobene Vorschriften in Ziffer 6 Zuordnung: R Hauptgruppe I-B: R Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV Infrastruktur inkl. Änderungen Nr. 1 und 2 Änderungen auf den neu gedruckten Seiten werden in der Regel durch einen vertikalen Strich am Seitenrand angezeigt. DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 1/8 SBB und BLS Netz AG

2 Regelwerk I DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 2/8 SBB und BLS Netz AG

3 Regelwerk I Ausgangslage Wo aus technischen oder betrieblichen Gründen nötig, werden die FDV mit den vorliegenden Ausführungsbestimmungen (AB) präzisiert. 2. Nummerierung und Zuordnung 2.1. Nummerierung der Kapitel Die AB FDV sind analog den FDV aufgebaut. Die Kapitel richten sich nach der Nummerierung der FDV. Beispiel: Das Kapitel 4.5 enthält AB zu R 300.4, Ziffer Bezug zu den FDV Jede Bestimmung in den AB FDV bezieht sich auf eine FDV-Ziffer. Bei Präzisierungen und Ergänzungen ist unter dem Titel in kursiver Schrift aufgeführt (Beispiel): Ergänzung zu R 300.4, Ziffer 5.2. In Ausnahmefällen wird eine FDV-Bestimmung durch eine AB gänzlich ersetzt. In diesem Fall wird unter dem Titel in kursiver Schrift aufgeführt (Beispiel): Ersatz für R 300.4, Ziffer 5.3. DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 3/8 SBB und BLS Netz AG

4 Regelwerk I Kopierrechte ã Alle Rechte an diesem Dokument stehen der SBB und BLS Netz AG (nachstehend BLS genannt) zu. Ohne ausdrückliche schriftliche Bewilligung der SBB (I-B-SBE) ist es nicht gestattet, dieses Dokument durch irgendwelche Verfahren zu kopieren, zu speichern oder zu vervielfältigen und damit Dritten zur Verfügung zu stellen. 4. Vertraulichkeit Dieses Dokument beinhaltet Informationen im Sinne der Netzzugangsverordnung (Art. 17 AGB-IB), die Dritten sowie den eigenen Infrastrukturbetreiberinnen der EVU gegenüber vertraulich zu behandeln sind. Im Falle von Zuwiderhandlungen bleiben sämtliche rechtlichen Schritte vorbehalten. 5. Nummerierung und Verweise Das R I war früher als R bezeichnet. Verweise von anderen Vorschriften auf das R beziehen sich automatisch auf das R I DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 4/8 SBB und BLS Netz AG

5 Regelwerk I Aufgehobene Vorschriften Folgende Vorschriften sind aufgehoben. Deren weiterhin gültiger Inhalt wurde in die AB FDV oder andere Vorschriften überführt. Nummer Titel Hinweis D I-B 02/06 SBB: D I-B 70/12 BLS: D IBL 80/12 SBB: D I-B 117/12 BLS: D IB 110/12 SOB W Gleis- und Weichensperrungen Grundsätze für die Ausstellung und Anwendung von Zirkularen Änderung R I-30111, Kap. 2.2 (Kennzeichnung von MICRO-Bahnübergängen) Strecken mit fahrzeugbezogenen Einschränkungen bezüglich Zugreihe Protokollierung Weicheneinzelverschluss ins Kapitel 12.3 überführt. Bestimmungen ins Kap. 2.2 überführt. Ganze Bestimmung ins Kapitel 5.4 überführt. 7. Kommentare zu den Änderungen Mit dieser Ausgabe werden folgende wesentlichen Änderungen eingeführt: Seite Ziffer Hinweis allg Im ganzen Reglement wurde eine einheitliche Verwendung der Begriffe Sichern und Sperren vorgenommen. Die Definition von sichern und sperren entspricht R 300.1, Ziff Neue Bestimmung: Präzisierung betreffend Sichern bei Abgabe von Sbf 6 und 7. DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 5/8 SBB und BLS Netz AG

6 Regelwerk I Seite Ziffer Hinweis Präzisierung betreffend zwingender Verwendung einer SIM-Zugnummer Das Grund-Zugnummernschema wird wieder etwas umfangreicher wiedergegeben Neue Bestimmung betreffend Aufstellen von Vorsignalen zur Langsamfahrstelle und Aufhebungssignalen, wenn die Langsamfahrstelle ab einem Gleis nicht erreicht werden kann Neue Bestimmung betreffend Kennzeichnung von MICRO- Bahnübergängen (Bestimmungen aus der SBB D I-B 70/12 resp. BLS D IB 80/12 übernommen) Auf der Strecke Dietikon Killwangen können sämtliche Umleitungsstrecken wieder von allen Zügen befahren werden (die Einschränkung ausser TGV konnte aufgehoben werden) Die Strecke Madretsch Biel RB Biel Mett Abzw. muss auf Grund von Nachmessungen für Doppelstockfahrzeuge gesperrt werden Dem Fahrdienstleiter steht zum Kontrollieren der Durchführung der Abgangskontrolle neu auch eine Funktion in RCS zur Verfügung Präzisierung, dass das Einhalten von Reihungsvorschriften bei Zügen der Reihe D von den EVU zu beachten ist Neue Längenbeschränkung für Güterzüge nach Mendrisio. DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 6/8 SBB und BLS Netz AG

7 Regelwerk I Seite Ziffer Hinweis Die Bestimmungen für Strecken mit fahrzeugbezogenen Einschränkungen bezüglich Zugreihe wurden ins R I übernommen. Die SBB D I-B 117/12, BLS D IB 110/12 und SOB W werden aufgehoben Gleichzeitig mit der Übernahmen der Bestimmungen konnten auf Grund neuer Erkenntnisse Änderungen in den Streckeneinteilungen vorgenommen werden: - Dietikon Killwangen via RBL neu für Reihe A zugelassen. - Zürich Thalwil Ziegelbrücke Chur neu für Reihe R zugelassen Präzisierung betreffend Beginn der 72 h- Verständigungsfrist Neue Bestimmung betreffen vorzeitiger Aufhebung einer Langsamfahrstelle Präzisierung betreffend Beginn der 72 h- Verständigungsfrist Präzisierung betreffend Verständigung der Lokführer bei kurzfristigen Notsituationen bei der Bahnstromversorgung Neue Bestimmung betreffend Vorgehen bei irrtümlich ausgelöstem GSM-R Notruf Änderung der Gleisbezeichnungen in Zürich Museumsbahnhof. DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 7/8 SBB und BLS Netz AG

8 Regelwerk I Sig. Bruno Stehrenberger Sig. Joachim Schöpfer Sig. Klaus Bischof Leiter Betrieb SBB Leiter Betrieb BLS Leiter Betrieb SOB DMS ID: Regelwerkversion 6-0 Seite 8/8 SBB und BLS Netz AG

9 R I Verzeichnis Verzeichnis Die folgenden Kapitel und deren Seiten sind Bestandteil der AB FDV Infrastruktur R I Titel Seiten-Nr Datum 0.1 Verzeichnis Geltungsbereich Begriffe Allgemeine Bestimmungen Signale Allgemeines Signale für Zugfahrten und Rangierbewegungen Signale für Zugfahrten Signale bei Führerstandsignalisierung Signale für den elektrischen Betrieb Signale bei Unregelmässigkeiten Sprache Wahl der Mittel Fahrplan und Streckentabelle Betriebliche Anordnungen Funk Vorbereitung und Abschluss Ausführung SBB und BLS Seite

10 0.1 Verzeichnis Titel Seiten-Nr Datum 4.3 Bewegungsarten A1 Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen auf die Strecke Ergänzende Bestimmungen für Rangierbewegungen in gesperrte Gleise Ergänzende Bestimmungen für den Ablaufbetrieb Anlage 1 - Kupplungseinrichtungen mit Schraubenkupplung UIC 5.1 Zugbildung 5.2 Anhängelast und Zughakenlast A Zuguntersuchung Bremsvorschriften A1 Abschluss der Zugvorbereitung Anrechenbare Bremsgewichte A Grundlagen für Zugfahrten Geschwindigkeitsschwelle Abfahrt Fahrt Einfahrt Spezialfälle Einfahrt in die Strecke Arbeitssicherheit R I Seite SBB und BLS

11 R I Verzeichnis 0.1 Titel Seiten-Nr Datum Ergänzende Verhaltensregeln Allgemeines Kernprozess Störungen Ergänzende Bestimmungen bei Störungen an Signalen Ergänzende Bestimmungen bei Störungen an Weichen Ergänzende Bestimmungen bei Störungen an Bahnübergang- und Verkehrsregelungsanlagen Unregelmässigkeiten an der Fahrleitung Störungen an Sicherheitseinrichtungen Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen Gefährdungen und Unfälle Ergänzende Bestimmungen bei Gefährdungen und Unfällen Mustersammlung Schalten und Erden von Fahrleitungen, Kompetenzen und Handlungen Arbeiten im Gleisbereich, Ablauf Arbeiten im Gleisbereich, Ergänzende Grundlagen Vor und während der Fahrt Bedienung der Bremsen SBB und BLS Seite

12 0.1 Verzeichnis 16.1 R I Titel Seiten-Nr Datum Einsatz von Dampflokomotiven auf dem Netz der SBB Seite SBB und BLS

13 R I Allgemeines R Geltungsbereich 1 Anwendungsbereich der AB FDV Infrastruktur Ergänzung zu R 300.1, Ziffer Grundsatz Gestützt auf Ziff der Grundvorschriften FDV R erlassen die SBB, die BLS Netz AG und die SOB Infrastrukturbetreiberinnen die nachfolgenden Ausführungsbestimmungen zu den FDV. Sie enthalten die abweichenden und zusätzlichen Bestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften. Diese Vorschriften gelten für das Infrastrukturpersonal der SBB, der BLS und der SOB sowie für alle Fahrten auf den Bahnhöfen und Strecken gemäss Netzkarte in Ziffer 1.2. Für Fahrten und übrige Aufgaben der Infrastrukturbetreiberinnen SBB, BLS und SOB als Eisenbahnverkehrsunternehmungen (EVU) auf den eigenen Netzen gelten zusätzlich die entsprechenden Betriebsvorschriften Fahrdienst Verkehr SBB und BLS Seite

14 1.2 Allgemeines R Geltungsbereich R I Netzkarte Anwendungsbereich AB-FDV Champ d'application des DE-PCT Campo di applicazione delle DE-PCT DB SBB CFF FFS BLS RFF BSSJ DL Basel SBB SOB Delémont MOU SO Biel/ Bienne SW BUER Neuchâtel COL RFF PONT RFF KZ Bern LPN GUE RFF SCBG VAL Fribourg PT Lausanne ZW GEAP SIE RFF Genève LP GEPR I-IN-TN/Hst ISB 08/09 Aarau Olten LTH BDF WAIE KF OM Thun Spiez IO Brig WH DB WAH Brugg DO RFI Luzern NW Schaffhausen DB Winterthur Zürich HB Zug WAE EIS Arth-Goldau PF LO LI LGV RFI DB DB HI LIN Bellinzona Chiasso RFI KO LSG WA NL RH SGF St. Gallen Buchs SG Chur ÖBB ÖBB Seite SBB und BLS

15 R I Allgemeines R Geltungsbereich 2 Dienstübergabe Ergänzung zu R 300.1, Ziffer Wer die Verantwortung für eine Aufgabe einem anderen Mitarbeiter überträgt, verständigt diesen über alles, was für die reibungslose Aufnahme oder Weiterführung des Dienstes nötig ist. Die notwendigen Unterlagen sind zu übergeben oder am vereinbarten Ort abzulegen. Ändert bei der Übergabe auch die Kommunikationsverbindung, so ist dies allen Beteiligten bekannt zu geben SBB und BLS Seite

16 1.2 Allgemeines R Geltungsbereich R I Seite SBB und BLS

17 R I Allgemeines R Begriffe 1 Begriffe 1.1 Begriffe in den Ausführungsbestimmungen Ergänzung zu R 300.1, Ziffer 3.2 Zusätzlich zu den Begriffen gemäss den FDV werden in diesen Ausführungsbestimmungen folgende Begriffe verwendet: Anprall Wenn mit mehr als 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) angefahren wird, ist dies als Anprall zu betrachten. Bediente Handbremse Die auf Grund der Bremsrechnung (zb Teilbremsverhältnis) bzw. für die Weiterfahrt nach einer Störung zu berücksichtigenden Handbremsen. Der Bediener ist bei der Handbremse. Begegnungsverbot Das Verbot auf einem klar definierten Abschnitt zwischen Fahrzeugen mit stehenden oder fahrenden Fahrzeugen mit Lademassüberschreitung in gleicher (Parallelfahrt) oder entgegengesetzter Richtung zu begegnen. Blinken Gleichmässiges Aufleuchten und Verlöschen im Sekundentakt. Doppelstockwagen Zweistöckige Fahrzeuge, die auf Strecken mit mindestens EBV Profil II verkehren dürfen. Die Hotelzug-Schlafwagen (WLBm und WLABm) gelten nicht als Doppelstockwagen im Sinne der AB FDV. Elektrische Bremse Die elektrodynamische Bremse von Triebfahrzeugen, deren Bremswirkung durch Betrieb der Fahrmotoren als Generatoren erreicht wird SBB und BLS Seite

18 1.3 Allgemeines R Begriffe R I EP-Bremse Die elektrisch angesteuerte und dadurch auf allen angeschlossenen Fahrzeugen gleichzeitig wirkende pneumatische Bremse. Funkfernsteuerung Triebfahrzeuge funkferngesteuert. Ganzzug Güterzug aus einheitlichem Wagenmaterial. Grenzblockabschnitt Der Blockabschnitt, der in Fahrrichtung eines Zuges beim letzten durch einen Bahnhof bedienten Signal beginnt und beim ersten durch den Nachbarbahnhof bedienten Signal endet. HP-Profil Profil P 60/384 C 60/384 NT 50/375 Kombinierter Verkehr Alle Züge für den Transport von Strassenfahrzeugen und -Einheiten (Lastwagen, Sattelanhänger, Wechselbehälter, Container, Abrollcontainer, Kombirail), in der Regel mit HP-Profil oder SIM-Profil. Kombirail Bimodales System: Sattelanhänger werden für den Bahntransport direkt auf zwei Drehgestelle abgesetzt. Die einzelnen Drehgestelle sind nur durch die Sattelanhänger verbunden. Lademassüberschreitung Leere oder beladene Fahrzeuge/Gleisbaumaschinen deren Abmessungen das zulässige Lademass (R G-35211) überschreiten. Massgebende Neigung Die im RADN angegebene Neigung zwischen den Bahnhöfen. Niederflurwagen Wagen mit 4-achsigen Drehgestellen und kleinen Rädern. Seite SBB und BLS

19 R I Allgemeines R Begriffe Normallasttabellen Tabelle zur Bestimmung der Anhängelasten für Triebfahrzeuge in Abhängigkeit der Steigung. Die Tabellen enthalten die grösste zulässige Zughakenlast, für die elektrischen Triebfahrzeuge die grösste zulässige Normallast, für die thermischen Triebfahrzeuge in Abhängigkeit der noch möglichen Geschwindigkeit die Normallasten für Lastreihen 1 und 2 sowie für die elektrischen Rangierloks und Traktoren die Normallast bei einer bestimmten Geschwindigkeit. Für Steigungen, die zwischen den Tabellenwerten liegen, ist die Normallast durch Bilden des Mittelwertes zu berechnen. Zur Bestimmung der Normallast in Gefällen sind die Werte für 0 Steigung massgebend. Reisezugwagen Eisenbahnwagen zur Beförderung von Reisenden, inkl.: Salon- und Speisewagen Schlaf- und Liegewagen Dienstwagen mit Reisezugwagennummer Als Reisezugwagen gelten auch die Bahnpost- und Gepäckwagen. Rollende Landstrasse (Rola) Züge formiert aus leeren oder beladenen Niederflurwagen. Der Begriff Rola wird auch verwendet für die Rollende Autobahn (RA- Züge), welche über den SIM-Korridor verkehren SBB und BLS Seite

20 1.3 Allgemeines R Begriffe R I Schattenzug Schattenzüge sind Reiseextrazüge, welche mit einer vordefinierten Zugnummer in der Fahrlage eines anderen Reisezuges verkehren. Schattenzüge werden bei Streckenunterbrüchen (Wenden von Zügen), Ersatzfahrten oder Fahrzeugauswechslungen auf Unterwegsbahnhöfen angeordnet. Damit wird sicher gestellt, dass nicht zweimal die gleiche Zugnummer verwendet wird. Die Zugnummer des Schattenzuges lässt sich durch eine einfach merkbare Logik der zugehörigen Originalzugnummer zuordnen. Schattenzüge existieren für Reisezüge mit den ZN SIM-Korridor Strecke Basel Domodossola (inkl Slalomfahrt). SIM-Profil Profil, das grösser als P 45/364, C 45/364, NT 35/353 ist bis maximal P 80/405, C 80/405 und NT 70/396. SIM-Wagen Mit Strassenfahrzeugen oder Wechselbehältern (High-cube) beladene Güterwagen mit SIM-Profil (höchstens 4 Meter Eckhöhe). SIM-Züge Züge mit besonderen Nummern, formiert aus einem oder mehreren SIM-Wagen, die auf den Slalomstrecken gemäss 5.1, Ziffer nur Bahnhof- und Streckengleise befahren dürfen, welche dem SIM- Profil entsprechen. Auf den übrigen Strecken gelten die Profileinschränkungen gemäss Netzkarte in 5.1, Ziffer Slalomfahrt Wechsel zwischen dem linken und dem rechten Streckengleis auf dem Streckenabschnitt Kandergrund Preglia, gemäss 5.1, Ziffer , bedingt durch die unterschiedlichen Profilmerkmale der beiden Streckengleise. Seite SBB und BLS

21 R I Allgemeines R Begriffe Steuerwagen Reisezugwagen mit eingebautem Führerstand, von welchem aus die Fernsteuerung unbesetzter Triebfahrzeuge möglich ist. Triebfahrzeuge, die auf Betriebsart Steuerwagen geschaltet sind. Taschenwagen Spezialwagen mit Tasche und Stützbock für Sattelanhänger sowie Aufsetzzapfen für Container und Wechselbehälter. Tragwagen Spezialwagen mit Aufsetzzapfen für Container und Wechselbehälter. Übergangspunkt Bahnhof (auch Grenzbahnhof), wo die Sendung von einer andern ISB/EVU übernommen bzw. übergeben wird. Wannengleis Gleis eines Rangier- oder Güterbahnhofes, das von beiden Seiten ein Gefälle gegen die Mitte aufweist. Zugsammelschiene (Heizleitung) Elektrische Verbindung für die Energieversorgung der Anhängelast. 1.2 Fahrdienstleiter im Wärterstellwerk Ergänzung zu R 300.1, Ziffer 3.2, Begriff Fahrdienstleiter Der Fahrdienstleiter im Wärterstellwerk (auch Stellwerkbediener oder Stellwerkangestellter genannt) übernimmt die Regelung und Sicherung der Rangierbewegungen im Bereich seines Stellwerks. Ausnahme: Rangierbewegungen auf die Strecke werden durch den Fahrdienstleiter im Befehlwerk geregelt und gesichert SBB und BLS Seite

22 1.3 Allgemeines R Begriffe R I Abkürzungen Ergänzung zu R 300.1, Ziffer 3 Abkürzung Bedeutung AB EBV Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung ACTS Abrollcontainer Transportsystem ADB Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport (R 52.36) AG Aufnahmegebäude ags Aussergewöhnliche Sendungen BLZ Betriebsleitzentrale BKV Begleiteter kombinierter Verkehr BUe Bahnüberganganlage BZ Betriebszentrale CIS Cargo Informations-System DOLS Dispositive und operative Leitstelle Spiez (BLS) EC EuroCity-Züge ETM Eurobalise Transmission Module EVU Eisenbahnverkehrsunternehmung Fb Fahrbegriff Fdl Fahrdienstleiter FDV Fahrdienstvorschriften (R ) FSS Führerstandsignalisierung FstZ Fernsteuerzentrum GSM-R Global System for Mobile Communication-Rail = Digitales Mobilfunk-System für Eisenbahnen HP Definierte Profilüberschreitung HVS Huckepackverbotssignal IC InterCity-Züge IR InterRegio-Züge ISB Infrastrukturbetreiberin I-TZ Transportziffer IZ ZKE Interventionszentrum ZKE K ZKE Kompetenzzentrum ZKE Seite SBB und BLS

23 R I Allgemeines R Begriffe Abkürzung L LBT Lü NBS NT-Wagen PUG PWA R RE Rola SIM SOK SZ TraLe UKV UIC ZBP ZKE ZUB Bedeutung Lokzug Lötschberg-Basistunnel Lademassüberschreitung Neubaustrecke (Mattstetten-Rothrist und Solothurn-Wanzwil) Niederflurwagen Personenübergang (zwischen Reisezugwagen) Permanente Warnanlage Regio-Züge RegioExpress-Züge Rollende Landstrasse Simplon-Inter-Modal Schienenoberkante Schnellzüge Transportleitstelle (Netzleitung SBB bzw. DOLS BLS, bzw. BZ Herisau SOB) Unbegleiteter kombinierter Verkehr Internationaler Eisenbahnverband Zugbildungsplan Zugkontrolleinrichtung Zugbeeinflussungssystem SBB und BLS Seite

24 1.3 Allgemeines R Begriffe R I Sichern Ergänzung zu R 300.1, Ziffer 3.2, Begriff Sichern 3.1 Sichern von Abschnitten gegen Befahren Apparatemässige Sperren Um das unbeabsichtigte Befahren von gesicherten Abschnitten zu verhindern, hat der Fahrdienstleiter wenn möglich und sinnvoll Gleisoder Streckensperren einzuschalten Abschnitte ohne apparatemässige Sperren Wo keine apparatemässigen Sperren eingeschaltet werden können, hat der Fahrdienstleiter andere Massnahmen zu treffen (zb Stellwerkautomatik ausschalten), die ein unbeabsichtigtes Befahren des gesicherten Abschnitts verhindern Schutzstellung von Weichen und Entgleisungsvorrichtungen Ein optimaler Schutz gegen unbeabsichtigtes Befahren von Abschnitten bietet die Schutzstellung von Weichen und Entgleisungsvorrichtungen. Der Fahrdienstleiter hat diese Sicherungsmassnahme aber nur anzuwenden, sofern das Einstellen von anderen benötigten Fahrstrassen möglich bleibt Wirksamkeit der Sicherung Jede Sicherung wirkt erst für die nächste einzustellende Fahrstrasse. Bevor der Fahrdienstleiter eine Sicherung bestätigt, hat er deshalb zu prüfen, ob keine Zustimmung zur Fahrt über den gesicherten Abschnitt vorliegt. Seite SBB und BLS

25 R I Allgemeines R Begriffe Sichern bei Abgabe Sammelformular Befehle 6 und 7 Abschnitte, für welche eine Geschwindigkeitsverminderung (Ausnahme: die Geschwindigkeitsverminderung wird durch eine CL-F im Störungsprozess verlangt) oder eine Fahrt mit gesenktem Stromabnehmer vorzuschreiben ist: An den geeigneten Signalen vor einem solchen Abschnitt ist die Stellwerkautomatik auszuschalten (z.b. ASB, ADG aus, Signalsperre ein, etc.) und im betroffenen Abschnitt ist ein Warnschild/Hinweistext anzubringen. Hinweis: Für die Sicherung kann im betroffenen Abschnitt an Stelle des Ausschaltens der Stellwerkautomatik auch eine Sperre eingeschaltet werden. 3.2 Sichern von Weichen gegen Umsteuern Weichen mit Einzelverschluss Der Fahrdienstleiter hat den Weicheneinzelverschluss einzuschalten, wenn er Weichen gegen unbeabsichtigtes Umsteuern sichern muss Weichen ohne Einzelverschluss Der Fahrdienstleiter hat das Bedienelement (Hebel, Schalter, Taste) zu sichern. 3.3 Sicherung der festgelegten Fahrrichtung Der Fahrdienstleiter hat eine festgelegte Fahrrichtung am Stellwerk so zu sichern, dass ein unbeabsichtigter Fahrrichtungswechsel verhindert wird. 3.4 Sichern auf Bahnhöfen mit Befehl- und Wärterstellwerken Auf Bahnhöfen mit Befehlwerk hat sich der Fahrdienstleiter durch Rückfrage zu vergewissern, dass auch in den beteiligten Wärterstellwerken gesichert ist SBB und BLS Seite

26 1.3 Allgemeines R Begriffe R I Sichern von Grenzblockabschnitten Beide beteiligten Fahrdienstleiter gewährleisten rechtzeitig die Sicherung des Grenzblockabschnitts. Seite SBB und BLS

27 R I Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen 1 Zuggattungen Ergänzung zu R 300.1, Ziffer Die Züge werden eingeteilt in: a) Reisezüge Eurocity-Züge Intercity-Züge InterRegio-Züge Schnellzüge RegioExpress-Züge S-Bahn-Züge RegioZüge b) Güterzüge Ferngüterzüge Nahgüterzüge Ganzzüge Traktorgüterzüge Cargo Express-Züge / Postzüge c) Dienstzüge der Infrastruktur Bauzüge Hilfszüge d) Lokzüge der Infrastruktur EVU des Personenverkehrs EVU des Güterverkehrs e) Probe- und Messzüge der Infrastruktur EVU des Personenverkehrs EVU des Güterverkehrs f) Leermaterialzüge EVU des Personenverkehrs SBB und BLS Seite

28 1.4 Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen R I Bezeichnung der Züge und der Rangierbewegungen auf die Strecke Ergänzung zu R 300.1, Ziffer Zugnummer Aus der Zugnummer ist folgendes erkennbar: Zuggattung (EuroCity-, InterCity-, Schnellzug usw.) Verkehrsbeziehung (Herkunft-Bestimmung) Fahrrichtung nach den internationalen Richtlinien (gerade Nummern in Richtung Ost-West bzw. Süd-Nord) Jede Zugnummer wird pro Tag nur einmal verwendet. Wird für eine Teilstrecke eines Zuglaufs, z.b. infolge Verspätung der Stammkomposition eine Ersatzkomposition eingesetzt, ist die Ersatzkomposition mit einer anderen Zugnummer (Schatten- oder Extrazugnummer) anzuordnen. Damit werden Verwechslungen zwischen Zügen mit gleicher Zugnummer vermieden. 2.2 Zugnummer für Extrazüge Die BZ/BLZ regeln die Verwendung der Zugnummern für Extrazüge. Seite SBB und BLS

29 R I Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen 2.3 Zugnummer für SIM-Züge Allgemeines Verkehren SIM-Fahrzeuge in einem Zug über die Strecke Frutigen Brig Domodossola (oder Teile davon), hat dieser immer mit einer SIM-Zugnummer ( , bzw ), zu verkehren. Diese Nummer dient auch der automatischen Ansteuerung des Fahrweges im SIM-Korridor Frutigen-Kandersteg-Domodossola Führen eines SIM-Zuges in zwei Zugteilen Muss ein SIM-Zug unterwegs auf zwei Züge aufgeteilt werden, ist jeder dieser Teilzüge als SIM-Zug mit entsprechender SIM-Nummer weiterzuführen Vereinigtes Führen von Zügen Werden Züge vereinigt geführt und ist mindestens einer der Züge ein SIM-Zug, ist der vereinigte Zug als SIM-Zug weiterzuführen Abführen ausgesetzter beladener SIM-Wagen ab Unterwegsbahnhöfen Wenn ausnahmsweise ein unterwegs ausgesetzter beladener SIM- Wagen in einen anderen Zug eingereiht wird, muss dieser Zug mit einer SIM-Nummer als SIM-Zug weitergeführt werden. Die betreffenden Stellen sind durch den Fahrdienstleiter entsprechend zu verständigen SBB und BLS Seite

30 1.4 Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen R I Zugnummernschema Grundsätze In besonderen Fällen (z.b. andere Bahnen befahren Stellwerkbereiche der SBB oder verwenden GSM-R) sind die Zugnummern zwischen den verschiedenen Zugnummernschemen nach Möglichkeit abzustimmen oder die betroffene Bahn kann vollständig im Zugnummernschema der SBB integriert werden. Wo notwendig, werden den Anstösser-ISB separate ZN-Blöcke aus dem Zugnummernschema der SBB zur exklusiven Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Zugnummern durch eine andere ISB ist nur nach vorgängiger Absprache möglich. Die Buchstaben F, P, U, Y (und R) werden immer angewendet, jedoch werden sie mit den Zugnummernmeldeanlagen nicht übermittelt. Bei ankommenden und abgehenden Zügen kann für die anschliessende bzw. vorangehende Rangierbewegung auf die Strecke die Zugnummer mit dem Zusatz R verwendet werden Grundschema Die Nummerierung der Züge ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: von bis Zuggattung EuroCity-Züge (inkl ICE) Internat. Schnellzüge (inkl EC, soweit nicht in Serie InterCity-Züge Internationale Schnellzüge InterRegio-Züge RegioExpress-Züge Regio- / S-Bahnzüge SN S-Bahn/Regio Nachtzüge Ostschweiz, ausserhalb ZVV, mit Zuschlag Regio- / S-Bahnzüge Schnellzüge (Jail Trains / Gefangenen Züge) Seite SBB und BLS

31 R I Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen von bis Zuggattung TGV RegioZüge Doppelführung zu Stammzügen S-Bahnzüge Internationale Agentur- und Autoreisezüge S-Bahnzüge SN Nachtzüge ZVV mit Zuschlag Regio- / S-Bahnzüge Autotunnelzüge Dienstzüge (Leermaterialzüge Reiseverkehr) Reiseextrazüge Leermaterial-Reiseextrazüge INFRA Dienstextrazüge, einschliesslich jene vom Bau und Rangierbewegungen auf die Strecke, ohne Lokextrazüge Lokzüge Lokextrazüge Internat. Güterzüge des kombinierten Verkehrs (Klassierung gemäss UIC-Fiche 419.2) Internat. Güterzüge des kombinierten Verkehrs (BKV Rollende Autobahn mit Begleitwagen für Chauffeure) mit Profilüberschreitung (SIM) gemäss besonderen Fahrdienstvorschriften Extrazüge SIM (RoLa) [Grenzverkehr DB SBB] Internat. Güterzüge des kombinierten Verkehrs (UKV) mit Profilüberschreitung (SIM) gemäss besonderen Fahrdienstvorschriften Extrazüge SIM (UKV) [Grenzverkehr DB SBB] Internat. Güterzüge des kombinierten Verkehrs (Klassierung gemäss UIC-Fiche 419.2) Internat. Güterzüge des kombinierten Verkehrs (Klassierung gemäss UIC-Fiche 419.2) Cargo Express-Züge / Cargosprinter / übrige Schnellgut-Züge SBB und BLS Seite

32 1.4 Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen R I von bis Zuggattung Postzüge Güterextrazüge System-Trassen Shuttle-Züge P (im Störungsfall) Traktorgüterzüge einschliesslich Rangierbewegungen auf die Strecke Cargo Express-Extrazüge / Postextrazüge Güterextrazüge, geführt mit Triebfahrzeugen, die nur über einen Führerstand verfügen und normalerweise im Rangierdienst eingesetzt werden (Traktorgüterzüge), einschliesslich Rangierbewegungen auf die Strecke Güter(extra)züge EVU Ferngüterzüge Nahgüterzüge, einschliesslich Rangierbewegungen auf die Strecke Nationale Güterzüge SIM (RoLa) und Extrazüge SIM / Umleitungszüge SIM (RoLa) - SIM-Züge gem. besonderen Fahrdienstvorschriften - Züge des kombinierten Verkehrs mit Profil überschreitung Nationale Güterzüge SIM (UKV) - SIM-Züge gem besonderen Fahrdienstvorschriften - Züge des kombinierten Verkehrs mit Profil überschreitung Extrazüge SIM (UKV) - SIM-Züge gem besonderen Fahrdienstvorschriften - Züge des kombinierten Verkehrs mit Profil überschreitung Nahgüterzüge, einschliesslich Rangierbewegungen auf die Strecke Ganzzüge ZN-Pool DB-Netz (alle Zuggattungen) Überführungen von Baumaschinen Seite SBB und BLS

33 R I Allgemeines R Allgemeine Bestimmungen von bis Zuggattung Güterextrazüge Ganzextrazüge Güterextrazüge mit Lademassüberschreitung und Begegnungsverbot Schattenfahrordnungen Reisezüge Dienstzüge (Leermaterialzüge Reiseverkehr Dienstzüge (Leermaterialzüge Reiseverkehr) DB-SBB Züge im Grenzbereich (DB) Züge im Grenzbereich (SNCF) Versuchszüge und Abnahmefahrten mit Reisezugskomposition Streckenwärterfahrten, Versuchs- und Messzüge Versuchs- und Messzüge (Güterzüge) Lokzüge im Grenzbereich Basel Lokextrazüge im Grenzbereich DB-SBB LRZ Lösch- und Rettungszüge Züge mit Hilfswagen Das komplette Schema der Züge ist der Bezeichnung der Züge auf / Grundlagen Netzzugang zu entnehmen SBB und BLS Seite

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