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1 Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e. V. Metzer Straße 123, Saarbrücken, und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GOD) Ursulinenstraße 63a, Saarbrücken, wird für ihre Mitglieder folgender Tarifvertrag abgeschlossen: 1 Geltungsbereich Dieser Entgelttarifvertrag gilt: 1. räumlich: 2. fachlich: 3. persönlich: für das Saarland, für private Omnibusbetriebe, für alle nach Ziff. 2 tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 5 2 Entgeltqrundlaaen Im Bereich der Betriebe des privaten Omnibusgewerbes werden Monatsentgeite gezahlt. Mit den Monatsentgelten werden die Arbeitszeiten gemäß 3a und 3 b des Manteltarifvertrages vom 5. November 2015 abgegolten. Die Monatsentgelte sind Mindestentgelte, unter denen kein Arbeitnehmer entlohnt werden darf. $ 3 Entgelte Die Monatsentgelte betragen: A. Fahrpersonal1) 1. Kraftfahrer / Saarbahnfahrer 2. Berufskraftfahrer 2.190, ,21 Ab 1. Januar 2017: 1. Kraftfahrer / Saarbahnfahrer 2. Berufskraftfahrer 2.234, ,25 Ab 1. Januar 2018: 1. Kraftfahrer / Saarbahnfahrer 2. Berufskraftfahrer 2.279, ,20 U] /

2 Berufskraftfahrer sind Kraftfahrer, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fährbetrieb'1 erfolgreich abgeschlossen haben sowie eine zusätzlich zweijähriger Fahrpraxis mit Führerschein Klasse D nachweisen können. Hierbei wird die Fahrpraxis während der Ausbildungszeit nicht mitgerechnet. Entgelte für Aushilfen: Für Aushilfen, die im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach 8 Absatz 1 SGB IV tätig sind, wird ein Grundstundenlohn von 8,74 (brutto) vereinbart. B. Werkstattpersonal1): 1. Kfz.-Mechaniker, -Elektriker und Facharbeiter 2. Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk 1.945, ,35 Ab 1.Januar 2017: 1. Kfz.-Mechaniker, -Elektriker und Facharbeiter 2. Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk 1.984, ,48 Ab 1. Januar 2018: 1. Kfz.-Mechaniker, -Elektriker und Facharbeiter 2. Meister mit bestandener Meisterprüfung im Kraftfahrzeughandwerk 2.023, ,83 C. Arbeitnehmer im kaufmännischen Bereich (Angestellte) I. Allgemeines 1. Die Eingruppierung des Angestellten in die jeweilige Entgeltgruppe erfolgt nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit. Die Eingruppierung hat schriftlich zu erfolgen. 2. Grundlage für die Bewertung der Tätigkeit und die Eingruppierung des Angestellten sind die Merkmale im Entgeltgruppenkatalog. 3. Die Höhe des Monatsentgelts der einzelnen Entgeltgruppen festgelegt. 4. Für die Eingruppierung sind alle Zeiten anzurechnen, die bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages in vergleichbaren oder entsprechenden Tätigkeiten zurückgelegt worden sind. il. Entgeltgruppenkatalog Entgeltgruppe 1 Angestellte für einfache Tätigkeiten Bote/Botin [23!/

3 Bürohilfskraft Reinigungskraft Entgeltgruppe 2 a Angestellte, die mit fachbezogener abgeschlossener Berufsausbildung oder nach mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung entsprechende Tätigkeiten ausüben Buchhaitungskraft Datentypist/in Bürokauffrau/-mann Reiseverkehrskauffrau/-mann Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Sekretär/in Telefonist/in Entgeltgruppe 2 b Angestellte, die drei Jahre in der Gehaltsgruppe 2 a eingestuft waren. Entgeltgruppe 3 a Angestellte, die mit fachbezogener abgeschlossener Berufsausbildung oder nach mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung selbständige Tätigkeiten nach eingehender Anweisung ausüben Buchhalter/in Bürokauffrau/-mann Reiseverkehrskauffrau/-mann Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Disponent/in Sachbearbeiter/in Sekretär/in Entgeltgruppe 3 b Angestellte, die drei Jahre in der Gehaltsgruppe 3 a eingestuft waren. Entgeltgruppe 4 Angestellte, die mit fachbezogener abgeschlossener Berufsausbildung oder nach mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung selbständige Tätigkeiten ausüben. Bürokauffrau/-mann Reiseverkehrskauffrau/-mann Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Disponent/in Sachbearbeiter/in Sekretär/in Entgeltgruppe 5 A [3]

4 Angestellte, die mit fachbezogener abgeschlossener Berufsausbildung oder nach mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung selbständig Tätigkeiten vollverantwortlich ausüben, über umfassende Fachkenntnisse verfügen und Weisungsbefugnisse in ihrem Tätigkeitsbereich haben: Buchhalter/in Betriebsleiter/in Disponent/in Programmierer/in Sachbearbeiter/in mit Spezialkenntnissen und Spezialaufgaben III. Monatsentgelte Die Monatsentgelte betragen1*: in Entgeltgruppe 1 in Entgeltgruppe 2 a in Entgeltgruppe 2 b in Entgeltgruppe 3 a in Entgeltgruppe 3 b in Entgeltgruppe 4 in Entgeltgruppe , , , , , , ,91 Ab 1. Januar 2017: in Entgeltgruppe 1 in Entgeltgruppe 2 a in Entgeltgruppe 2 b in Entgeltgruppe 3 a in Entgeltgruppe 3 b in Entgeltgruppe 4 in Entgeltgruppe , , , , ,87 Ab 1.Januar 2018: in Entgeltgruppe 1 in Entgeltgruppe 2 a in Entgeltgruppe 2 b in Entgeltgruppe 3 a in Entgeltgruppe 3 b in Entgeltgruppe 4 in Entgeltgruppe , , , , ,97 4 Spesen Das Fahrpersonal erhält für die Zeit, in der es in Ausübung einer Fahrtätigkeit von der Wohnung abwesend ist, je Kalendertag folgende Spesensätze: a) bei einer Abwesenheit von 18 Stunden: 13,80 b) bei einer Abwesenheit von weniger als 18 Stunden, aber mindestens 14 Stunden: 12,00 c) bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden: 6,00 [4],?

5 Dauert die Abwesenheit länger als 24 Stunden, so sind von der 25. Stunde an vorstehende Spesensätze erneut zu zahlen. Sonstige Auslagen wie Fahrgelder, Telefongebühren usw., im Interesse des Unternehmens sind nach der Rückkehr gegen Vorlage der Unterlagen zu erstatten. Für die Bemessung von Spesen für die Fahrtätigkeit gilt grundsätzlich die gesamte Abwesenheit von der Wohnung als Bemessungsgrundlage. Angestellte im Außendienst erhalten die nachgewiesenen Mehrauslagen erstattet oder Pauschalbeträge nach den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien. 5 Betriebszugehöriqkeit Die Tarifentgelte gemäß 3 - mit Ausnahme der Entgelte für Aushilfen - erhöhen sich: a) nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit um 4% b) nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit um 8% 6 Vermöqenswirksame Leistungen Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Manteltarifvertrages vom 5. November S 7 Urlaubsqeld Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ein Urlaubsgeld nach Maßgabe des Manteltarifvertrages vom 5. November $ 8 Arbeitnehmerüberlassunq Arbeitnehmer, die an einen Entleiher überlassen werden, haben abweichend von 3 Absatz 1 Nr. 3 Satz 2, 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Zeit der Überlassung Anspruch auf alle Arbeits- und Entgeitbedingungen nach den jeweils gültigen Tarifverträgen für das private Omnibusgewerbe im Saarland. 9 Laufzeit Übergangs- und Schlussbestimmunqen 1. Dieser Tarifvertrag tritt am 1. September 2015 in Kraft. 2. Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten, erstmalig zum 31. Dezember 2018 gekündigt werden. 3. Aus Anlass des Abschlusses dieses Tarifvertrages dürfen bisher gewährte höhere Löhne nicht verringert werden. Ein Anspruch auf Erhöhung übertariflich gezahlter Löhne besteht jedoch nicht. Saarbrücken, den 05. November 2015 Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e. V. [5] tf

6 ^.Hans Gassert / Vizepräsident ß'isfoeri HurtK Tarifausscftuss Vorsitzender Hai Gi?) / TL/Schmidt iftsführer Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GOD) / Raymund Kandier Bundesvorsitzender t.- Nico Calo Regionalgeschäftsführer Tarifbeauftragter Protokollnotiz: 1. Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einvernehmen, dass für die Zeit vom 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015 keine prozentuale Erhöhung der Entgelte und keine Einmalzahlung gewährt werden (Nullmonate). Die Entgelte gemäß 3 sind somit erst ab 1. Januar 2016 zu zahlen. 2. Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einvernehmen dass sich die Eingruppierung des Fahrpersonals, das bereits vor dem 1. Oktober 2010 als Berufskraftfahrer eingruppiert war, aufgrund dieses Tarifabschlusses nicht ändert. Saarbrücken, 05. November 2015 Landesverband Veri^firsgewerbe Saarland (LVS) e. V. Hans Gassert Vizepräsident /öi^bert Hürth ( Tarifausschu s J Vorsitzender //!/ HaftyfeiÖchmidt (^JcHaWführer Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GOD) Ol Raymund Kandier Bundesvorsitzender K Nico Calo Regionalgeschäftsführer Tarifbeauftragter [6]

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